Schriftliche Frage 22 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche konkreten Kriterien oder Schwellenwerte (wie die Anzahl begangener Straftaten innerhalb eines bestimmten Zeitraums) legt die Bundesre…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 22 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche konkreten Kriterien oder Schwellenwerte (wie die Anzahl begangener Straftaten innerhalb eines bestimmten Zeitraums) legt die Bundesre…
Frage 22 (Dr. Rainer Kraft, AfD):
Welche konkreten Kriterien oder Schwellenwerte (wie die Anzahl begangener Straftaten innerhalb eines bestimmten Zeitraums) legt die Bundesregierung bei der Einstufung eines minderjährigen Tatverdächtigen als „Intensivtäter“ zugrunde, und wie viele Personen, aufgeschlüsselt nach den zehn am häufigsten vertretenen Herkunftsländern sowie dem Anteil nicht-deutscher Staatsangehöriger, fallen aktuell bundesweit in diese Kategorie?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Oktober 2026:
Die Erfassung als „Intensivtäter“ richtet sich nach der jeweiligen Konzeption des Bundeslandes. In den Bundesländern findet die Einstufung häufig aufgrund der Anzahl von Straftaten statt. Es gibt keine einheitlichen Kriterien auf Bundesebene bzw. Schwellenwerte, ab wann eine Person als „Intensivtäter“ gilt. Die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik zu den mehrfachtatverdächtigen Personen, die sämtliche Personen erfassen, die im Laufe eines Kalenderjahres mehr als einmal als Tatverdächtige bei der Polizei registriert wurden, lassen eine Zuordnung als „Intensivtäter“ nicht zu – zumal bei tatverdächtigen Kindern, die strafunmündig sind, der Nachweis einer Intensivtäterschaft nicht erbracht ist, was zu erheblichen statistischen Verzerrungen führt. Grundsätzlich gibt es verschiedene Definitionsansätze in Wissenschaft und Praxis. Konkrete Kriterien, welche die einzelnen Bundesländer individuell festlegen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Aus den genannten Gründen liegen der Bundesregierung daher keine validen statistischen Zahlen für „Intensivtäter“ vor. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) kennt das Merkmal „mehrfachtatverdächtig“, welches aussagt, dass eine tatverdächtige Person mindestens zwei Mal im jeweils betrachteten Deliktsbereich im gleichen Berichtsjahr in der PKS erfasst wurde. Für die entsprechenden Zahlen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7459 verwiesen.
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