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Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen (Antwort zu Drs. 21/6865)

dip / drucksache 03.08.2026 · WP 21 · 21/7459 · Antwort · Original ↗

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Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen (Antwort zu Drs. 21/6865) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7459 21. Wahlperiode 03.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6865 – Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Erkenntnissen von Polizeibehörden, Landeskriminalämtern sowie verschiedenen kriminalpolizeilichen Untersuchungen stellt die Entwicklung jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen weiterhin eine erhebliche Herausforderung für Sicherheitsbehörden, Schulen, Jugendämter und Justiz dar. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) weist seit Jahren erhebliche Fallzahlen im Bereich jugendlicher Gewaltkriminalität aus (Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Pol izeilicheKriminalstatistik/pks_node.html). Zur gleichen Zeit verweisen Sicherheitsbehörden verschiedener Bundesländer sowie kriminalpolizeiliche Lageeinschätzungen auf die besondere Bedeutung jugendlicher Intensivtäter für die Entwicklung von Gewalt-, Raub-, Waffen- und Mehrfachkriminalität (Bundeskriminalamt, Lagebilder und Jahresberichte: www.bka.de/DE/AktuelleInform ationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/lagebilder_node.html). Mehrere Bundesländer und Großstädte führen mittlerweile spezielle Intensivtäterprogramme (www.kurvekriegen.nrw.de/, https://jum.baden-wuerttember g.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/neues-konzept-zum-umgan g-mit-jungen-straftaetern-1) oder behördenübergreifende Fallmanagementsysteme, deren Ziel die frühzeitige Identifizierung und Unterbrechung von Gewaltkarrieren ist. Darüber hinaus weisen kriminalpolizeiliche Analysen auf Zusammenhänge zwischen früher Mehrfachauffälligkeit, delinquenten Gruppenstrukturen, Schulabsentismus sowie späteren Gewalt- und Intensivtäterkarrieren hin (Bundesregierung, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 und Dunkelfeldstudie Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024: www.bundesregie rung.de/breg-de/aktuelles/polizeiliche-kriminalstatistik-2025-2422020). Insbesondere Großstädte und Ballungsräume berichten seit Jahren über wiederkehrende Intensivtäterstrukturen sowie über eine zunehmende Bedeutung jugendlicher Mehrfach- und Gruppentäter im Bereich der Straßenkriminalität (www.bild.de/regional/berlin/berlin-in-diesen-bezirken-leben-die-meisten-jun gen-intensivtaeter-68874f1b893b255c80daf0a9). Gleichzeitig verweisen aktuelle kriminalpolizeiliche Lagebilder des Bundeskriminalamtes auf eine anhaltend hohe Bedeutung von Gewalt-, Waffen- und Gruppenkriminalität im Zusammenhang mit urbanen Brennpunktlagen sowie verfestigten Gewaltmilieus Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. (Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024: www.bka.de/S haredDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffe nkriminalitaet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2024.pdf). Nach Auffassung der Fragesteller bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede bei Definition, Erfassung, behördlicher Zusammenarbeit sowie der statistischen Bewertung entsprechender Täterstrukturen. Die Fragesteller sehen hierin nicht nur eine Herausforderung für die öffentliche Sicherheit, sondern auch für die langfristige Durchsetzungsfähigkeit staatlicher Institutionen in urbanen Brennpunktlagen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundeskriminalamt (BKA) stellt auf seiner Internetseite ausführliche Informationen zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur Verfügung, einschließlich einer Vielzahl von PKS-Tabellen sowie Interpretationshilfen. Soweit die fragegegenständlichen Daten den auf der Internetseite des BKA veröffentlichten PKS-Tabellen entnommen werden können, wird auf die jeweilige Tabelle und den dazugehörigen Link verwiesen. Die Beantwortung dieser Fragen kann nach Auffassung der Bundesregierung durch die Auswertung öffentlich zugänglicher Informationsquellen erfolgen, da die erfragten Daten bzw. die Datengrundlagen zur Berechnung von Anteilen den entsprechenden Tabellen entnommen werden können. Es besteht kein amtlich begründeter Kenntnisvorsprung der Bundesregierung gegenüber den Fragestellern, der eine erweiterte oder vertiefte Auskunftspflicht begründen würde. In diesem Zusammenhang verweist die Bundesregierung auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach dient das parlamentarische Fragerecht in erster Linie der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 1982 – 2 BvE 3/81, BVerfGE 62, 1 ff.). Diese Kontrollfunktion umfasst jedoch nicht die Aufgabe, bereits frei zugängliche Informationen zusammenzutragen, aufzubereiten oder zu beschaffen. Die aufwendige Ermittlung oder Einschätzung öffentlich zugänglicher Daten fällt nicht in den Schutzbereich des Fragerechts. Vielmehr obliegt es den Fragestellern selbst, solche Informationen für ihre parlamentarische Arbeit zu recherchieren und auszuwerten.  1. Hält die Bundesregierung an den in früheren Bundestagsdrucksachen dargestellten Definitionen jugendlicher Intensiv- oder Mehrfachtäter fest, und wenn nein, welche Änderungen ergeben sich nach aktuellem Erkenntnisstand (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26793; S. 2, Bundestagsdrucksache 16/3930.pdf; S. 380)? Die Bundesregierung ist weiterhin der Ansicht, dass eine bundeseinheitliche Definition im Sinne der Fragestellung nicht existiert. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bedeutet „mehrfachtatverdächtig“, dass eine tatverdächtige Person mindestens zwei Mal im jeweils betrachteten Deliktsbereich im gleichen Berichtsjahr in der PKS erfasst wurde. Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für polizeiliche Prävention von Jugendkriminalität und Strafverfolgung in den Ländern.  2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren vor? Die Entwicklung der Zahl der Mehrfachtatverdächtigen insgesamt im Sinne der PKS kann den auf der Internetseite des BKA öffentlich verfügbaren Tabellen T20 „Mehrfachtatverdächtige insgesamt nach Alter und Geschlecht“ entnommen werden. Nachfolgend sind die Links zu den Tabellen der jeweiligen Berichtsjahre aufgeführt: 2025: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2025/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x lsx?__blob=publicationFile&v=2 2024: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2024/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x lsx?__blob=publicationFile&v=4 2023: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2023/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x lsx?__blob=publicationFile&v=3 2022: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2022/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x lsx?__blob=publicationFile&v=3 2021: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2021/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x lsx?__blob=publicationFile&v=4 2020: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2020/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x lsx?__blob=publicationFile&v=5 2019: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2019/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x lsx?__blob=publicationFile&v=4 2018: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2018/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-04-T20-Mehrfac h-TV_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 2017: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2017/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-04-T20-Mehrfac h-TV_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 2016: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2016/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-04-T20-Mehrfac h-TV_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=4 Die Entwicklung der Zahl der deutschen Mehrfachtatverdächtigen insgesamt der letzten zehn Jahre lässt sich den nachstehenden Links zu den PKS-Tabellen T40 „Deutsche Mehrfachtatverdächtige nach Alter und Geschlecht“ entnehmen. 2025: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2025/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=2 2024: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2024/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 2023: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2023/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 2022: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2022/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 2021: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2021/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=4 2020: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2020/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=5 2019: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2019/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=4 2018: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2018/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-08-T40-Mehrfac h-TV-deutsch_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 2017: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2017/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-08-T40-Mehrfac h-TV-deutsch_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 2016: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2016/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-08-T40-Mehrfac h-TV-deutsch_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=4 Die Entwicklung der Zahl der nichtdeutschen Mehrfachtatverdächtigen in der PKS der letzten zehn Jahre lässt sich den nachstehenden Links zu den PKS- Tabellen T50 „Nichtdeutsche Mehrfachtatverdächtige nach Alter und Geschlecht“ entnehmen. 2025: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2025/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=2 2024: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2024/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=4 2023: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2023/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 2022: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2022/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 2021: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2021/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=4 2020: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2020/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=5 2019: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2019/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=4 2018: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2018/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-11-T50-Mehrfac h-TV-nichtdeutsch_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 2017: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2017/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-11-T50-Mehrfac h-TV-nichtdeutsch_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 2016: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2016/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-11-T50-Mehrfac h-TV-nichtdeutsch_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=4. Die Zahlen der jugendlichen Mehrfachtatverdächtigen sind der Spalte N in den Tabellen zu entnehmen. Die Inhalte und der Aufbau der Tabellen sind der Publikation „Polizeiliche Kriminalstatistik – Tabellenbeschreibung 2025“ (Kapitel 3.2.3) zu entnehmen, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalst atistik/2025/Interpretation/01_div_Dok/Tabellenbeschreibung.pdf?__blob=publ icationFile&v=4 Bei einem Vergleich der PKS-Zahlen verschiedener Berichtsjahre sind die veröffentlichten „Hinweise zu Zeitreihen“ zu beachten, die unter folgendem Link abzurufen sind: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Polizei licheKriminalstatistik/2025/Interpretation/01_div_Dok/Hinweise-zu-den-Zeitre ihen.pdf?__blob=publicationFile&v=3. Der Bundesregierung liegen außerdem Erkenntnisse aus öffentlich verfügbaren Dunkelfeldstudien vor, wonach in einer Befragung von Schülerinnen und Schülern aus 7. und 9. Klassen in Nordrhein-Westfalen der Anteil der Jugendlichen, die angaben, mindestens fünf Gewalttaten innerhalb eines Jahres begangen zu haben, 2024 und 2025 höher lag als im Jahr 2013. Auch in einer Befragung von 9. Klassen in Niedersachsen nahm dieser Anteil von 2022 auf 2024 zu.  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über regionale Schwerpunkte jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäterkriminalität vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 6 verwiesen.  4. Welche Deliktsbereiche sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders häufig mit jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern verbunden? Die Frage wird mit Daten aus der PKS für das Berichtsjahr 2025 beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind jugendliche Mehrfachtatverdächtige in den der nachstehenden Tabelle zu entnehmenden Deliktsbereichen besonders häufig erfasst worden. PKS-Schlüssel Straftat Häufigkeit Tatverdächtige Jugendl. 14 < 18 200000 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit mindestens zweimal 14.297 ****00 Diebstahl insgesamt und zwar: mindestens zweimal 10.512 600000 Sonstige Straftatbestände (StGB) mindestens zweimal 7.938 PKS-Schlüssel Straftat Häufigkeit Tatverdächtige Jugendl. 14 < 18 500000 Vermögens- und Fälschungsdelikte mindestens zweimal 3.556 700000 Strafrechtliche Nebengesetze mindestens zweimal 2.593 100000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt mindestens zweimal 1.937 000000 Straftaten gegen das Leben mindestens zweimal 4 Eine Aufschlüsselung der Straftaten, die unter die jeweiligen PKS-Schlüssel subsumiert werden, sind dem Straftatenkatalog für das Berichtsjahr 2025 zu entnehmen, der unter folgendem Link abzurufen ist: www.bka.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/Interpretatio n/01_div_Dok/Straftatenkatalog.pdf?__blob=publicationFile&v=4. Für eine detailliertere Betrachtung der jugendlichen Mehrfachtatverdächtigenzahlen auf Bundesebene für einzelne Straftatenschlüssel im Berichtsjahr 2025 wird auf die auf der Internetseite des BKA online verfügbaren Tabellen und die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung jugendlicher Messer- und Waffenkriminalität vor? Bezüglich der Daten aus der PKS zu erfassten jugendlichen Tatverdächtigen zum Straftatenschlüssel 726200 „Straftaten gegen das Waffengesetz“ wird auf die in der Antwort zu Frage 2 verlinkten Tabellen verwiesen. Darin sind neben den Zahlen zu Mehrfachtatverdächtigen auch die Zahlen der Tatverdächtigen insgesamt enthalten. Messerkriminalität kann in der PKS über das Phänomen Messerangriff abgebildet werden, das zum Fall erfasst wird. Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus. Aussagen zu Tatverdächtigen (TV) sind auf der Basis nicht möglich, da beispielsweise bei einem Fall der Körperverletzung mit „Phänomen Messerangriff“ und mehreren TV neben dem bzw. der mit einem Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein und die Tatverdächtigen unterschiedlichen Altersgruppen angehören können. Über die PKS hinaus liegen der Bundesregierung öffentlich verfügbare Informationen darüber, wie häufig Jugendliche Waffen bzw. Messer mit sich führen, aus einer Befragungsreihe vor, die unter Schülerinnen und Schülern aus neunten Klassen in Niedersachsen seit 2013 regelmäßig durchgeführt wird. Demnach haben in der jüngsten Befragung aus dem Jahr 2024 insgesamt 21 Prozent der in Niedersachsen befragten Schülerinnen und Schüler angegeben, Messer, Schlagstöcke oder Schlagringe mindestens selten mit sich zu führen (nur für Messer waren es 19,3 Prozent). Dieser Wert liegt seit 2017 auf einem vergleichbaren Niveau, jedoch etwas über den Werten von 2013 (18,3 Prozent) und 2015 (18,9 Prozent). Innerhalb der zwölf Monate vor der Befragung Opfer einer Körperverletzung mit einer Waffe geworden zu sein, berichten 3,8 Prozent der Befragten. Auch hier lagen die Werte 2013 und 2015 niedriger (2,3 bzw. 2,2 Prozent), ab 2017 aber zwischen 2,9 und 3,3 Prozent. Selbst innerhalb von zwölf Monaten eine solche Tat begangen zu haben, geben 0,8 Prozent an. Dieser Wert ist seit 2013 weitgehend stabil. Eine Zunahme der Waffengewalt ist diesen Ergebnissen nach also nicht in jüngster Vergangenheit, sondern am ehesten bereits in den 2010er Jahren zu verzeichnen gewesen. Auch in einer Befragung von Schülerinnen und Schülern aus 7. und 9. Klassen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 gaben die Befragten an, ob sie schon einmal ein Messer bei sich getragen haben. Hier lagen die Werte mit 13,7 Prozent (7. Klasse) und 14,9 Prozent (9. Klasse) etwas niedriger als in der niedersächsischen Studie. Ein Vergleich mit einem früheren Zeitpunkt und damit eine Aussage zur Entwicklung der Zahlen ist in dieser Studie nicht möglich.  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gruppen- und Jugendgewalt in urbanen Brennpunktlagen vor?  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zusammenhänge zwischen urbanen Brennpunktstrukturen, Problemimmobilien und jugendlicher Mehrfachkriminalität vor? 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Bezüge jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter zu Problemimmobilien, Brennpunktquartieren und polizeilich bekannten Treffpunkten vor? Die Fragen 6, 8 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen amtliche Erkenntnisse im Sinne der konkreten Fragestellung nicht vor. Sie hat Kenntnis von öffentlich verfügbaren wissenschaftlichen Studien, wonach Gewalt durch Jugendliche sich nicht gleichmäßig über eine Stadt verteilt, sondern gehäuft in wenigen, sozial belasteten Vierteln auftritt, in denen z. B. Armut, Arbeitslosigkeit und beengte Wohnverhältnisse zusammenkommen. Das zeigen Befragungsstudien von Jugendlichen in Großstädten ebenso wie Interviewstudien aus Brennpunktvierteln des Ruhrgebiets (Oberwittler 2004, 2007; Rabold & Baier 2013; Kurtenbach & Rauf 2019; Heitmeyer et al., 2019). In diesen Vierteln entwickeln sich insbesondere unter jungen Männern eigene gruppenbezogene Straßenkulturen. Wichtigster Faktor sind dabei delinquente Gruppen Jugendlicher bzw. Heranwachsender im Wohnumfeld (Rabold & Baier 2013). Nach der Duisburger Verlaufsstudie, der größten deutschen Langzeituntersuchung zur Jugendkriminalität, entfallen auf rund 6 Prozent eines Altersjahrgangs etwa die Hälfte aller Straftaten und rund drei Viertel der Gewalttaten (Boers & Reinecke 2019). Diese Mehrfachauffälligkeit tritt gehäuft in eben jenen, überdurchschnittlich beispielsweise durch Armut und beengte Wohnverhältnisse belasteten Quartieren auf und ist eng mit Schulabsentismus, Gewalterfahrungen in der Familie und delinquenten Cliquen verbunden (Baier et al., 2009; Rabold & Baier 2013). Internationale Studien zeigen, dass sich Straftaten stark auf einzelne Häuser, Adressen und Straßenabschnitte konzentrieren und dass verwahrloste Immobilien Kriminalität begünstigen können (Weisburd 2015; Zoorob & O'Brien 2024). Umgekehrt senken Sanierung und ein konsequentes behördliches Vorgehen gegen Problemimmobilien die Kriminalitätsbelastung (Branas et al., 2016; Braga et al., 2019; Zoorob & O'Brien 2024).  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zusammenhänge zwischen Schulabsentismus und jugendlicher Intensivkriminalität vor? Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Studien vor. Studien wie der Niedersachsensurvey 2013 und 2015, 2019 und 2022 des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen sowie auch die vertiefte Analyse der Daten des Niedersachsensurveys 2013 und 2015 von Beckmann, L. & Bergmann, M. C. (2017), Schulschwänzen und selbstberichtete Delinquenz: Gleiche Effekte für Mädchen und Jungen? Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 28(4), 347–353) haben in der Vergangenheit Zusammenhänge zwischen Schulabsentismus und Delinquenz bei Jugendlichen untersucht und konnten hier Zusammenhänge feststellen.  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger im Bereich jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter vor? Die für die Berechnung von Anteilen benötigten Daten von jugendlichen nichtdeutschen Mehrfachtatverdächtigen an allen jugendlichen Mehrfachtatverdächtigen können den auf der Internetseite des BKA veröffentlichten PKS-Tabellen entnommen werden. Die Tabelle T20 „Mehrfachtatverdächtige insgesamt nach Alter und Geschlecht“ für das Berichtsjahr 2025 ist unter folgendem Link abrufbar: www.bk a.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstati stik/PKS2025/pksTabellen_Interpretationshilfen/BundTV/bundTV.html?nn=26 6674. Die Tabelle T50 „Nichtdeutsche Mehrfachtatverdächtige nach Alter und Geschlecht“ für das Berichtsjahr 2025 ist unter folgendem Link abrufbar: www.bk a.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstati stik/PKS2025/pksTabellen_Interpretationshilfen/BundTVNationalitaet/bundTV Nationalitaet.html?nn=266674. Die Inhalte und der Aufbau der Tabellen sind der Publikation „Polizeiliche Kriminalstatistik – Tabellenbeschreibung 2025“ (Kapitel 3.2.3) zu entnehmen, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.bka.de/SharedDocs/Down loads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/Interpretation/01_di v_Dok/Tabellenbeschreibung.pdf?__blob=publicationFile&v=4. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Mehrfachidentitäten oder Identitätstäuschungen im Bereich jugendlicher Intensivtäter vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl und Entwicklungen von Straftaten vor, bei denen strafunmündige Tatverdächtige beteiligt waren, insbesondere im Bereich des Taschen-, Gepäck-, Handy- und Ladendiebstahls? Die Entwicklung der TV-Zahlen zu Kindern (unter 14 Jahren) bei Taschendiebstahl (PKS-Schlüssel *90*00) und Ladendiebstahl (PKS-Schlüssel *26*00) sind der Tabelle T20 „Tatverdächtige insgesamt ab 1987“ zu entnehmen, siehe www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalst atistik/2025/Interpretation/Tatverdaechtige/ZR-TV-01-T20-TV-insg_xls.xlsx ?__blob=publicationFile&v=2. Gepäck- und Handydiebstahl werden nicht gesondert in der PKS erfasst. Die Inhalte und der Aufbau der Tabelle sind der Publikation „Polizeiliche Kriminalstatistik – Tabellenbeschreibung 2025“ (Kapitel 3.5.2) zu entnehmen, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.bka.de/SharedDocs/Down loads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/Interpretation/01_di v_Dok/Tabellenbeschreibung.pdf?__blob=publicationFile&v=4. 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang strafunmündige Tatverdächtige, soweit hierzu Erkenntnisse vorliegen, im Zusammenhang mit familiären oder verwandtschaftlichen Strukturen, gemeinsamen Meldeadressen oder gemeinschaftlich handelnden Tätergruppierungen stehen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Staatsangehörigkeiten, regionale Schwerpunkte sowie Deliktsbereiche strafunmündiger Tatverdächtiger im Bereich des Taschen-, Gepäck- und Handydiebstahls vor? Aus der PKS liegen der Bundesregierung Daten zu tatverdächtigen Kindern für den PKS-Schlüssel *90*00 Taschendiebstahl insgesamt im Berichtsjahr 2025 vor, aufgeschlüsselt nach der Anzahl der TV zur jeweiligen Staatsangehörigkeit. PKS- Schlüssel Beschreibung TV Staatsang. TV unter 14 Jahren *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Deutschland 74 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Syrien 16 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Rumänien 10 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Bosnien und Herzegowina  8 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Ukraine  6 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Serbien  5 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Irak  4 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Türkei  3 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Bulgarien  2 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Nigeria  2 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Russische Föderation  2 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Afghanistan  1 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Dominikanische Republik  1 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Ecuador  1 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Ghana  1 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Kosovo  1 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Kroatien  1 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Libyen  1 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Marokko  1 PKS- Schlüssel Beschreibung TV Staatsang. TV unter 14 Jahren *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Montenegro  1 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Polen  1 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Spanien  1 *90*00 Taschendiebstahl insgesamt Südsudan  1 Darüber hinaus wird auf die über den nachstehenden Link abrufbare Tabelle T20 „Tatverdächtige insgesamt nach Alter und Geschlecht – Länder“ verwiesen, die die TV-Zahlen für den PKS-Schlüssel *90*00 auf Länderebene aufschlüsselt: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Polizeiliche Kriminalstatistik/2025/Land/Tatverdaechtige/LA-TV-01-T20-Laender-TV_xls. xlsx?__blob=publicationFile&v=2. Die Inhalte und der Aufbau der Tabelle sind der Publikation „Polizeiliche Kriminalstatistik – Tabellenbeschreibung 2025“ (Kapitel 3.2.1) zu entnehmen, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.bka.de/SharedDocs/Down loads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/Interpretation/01_di v_Dok/Tabellenbeschreibung.pdf?__blob=publicationFile&v=4. 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob strafunmündige Kinder gezielt durch ältere Familienangehörige oder andere Personen zur Begehung von Eigentumsdelikten eingesetzt werden? Erkenntnisse über den Einsatz von Kindern und Jugendlichen durch kriminelle Organisationen liefert eine Auswertung des BKA der Jahre 2018 bis 2021 zu bandenmäßig begangenen Wohnungseinbruchdiebstählen durch vor allem serbische und kroatische Staatsangehörige, bei denen regelmäßig strafunmündige Kinder in Erscheinung traten. Anlass waren die seit mehreren Jahren verstärkt in Deutschland und dem benachbarten Ausland in Erscheinung getretenen mobilen Tätergruppen, die im Familienverbund Straftaten, insbesondere Wohnungseinbruchdiebstähle, begehen. In diesem Kontext wurden regelmäßig gezielt Kinder als Tatbegehende von Wohnungseinbruchdiebstählen eingesetzt, um u. a. die Vorteile der Strafunmündigkeit auszunutzen. Die Anstiftung zur Tatbegehung ging dabei in der Regel von älteren Familienangehörigen aus. Dieses Bild bestätigte sich 2025. Hier wurde festgestellt, dass ein Teil der minderjährigen Tatbegehenden im Rahmen von Familienstrukturen handele. Insbesondere wurde dies für die Deliktsbereiche Wohnungseinbruchdiebstahl, Einbruchdiebstahl und Ladendiebstahl berichtet. Der Einsatz von Kindern sei u. a. auf deren Strafunmündigkeit zurückzuführen. 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über organisierte oder bandenmäßige Strukturen vor, bei denen strafunmündige Kinder zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden? 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bedeutung sozialer Medien, Messengerdienste und digitaler Gruppenstrukturen für die Bildung und Verfestigung jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtätergruppen vor? Die Fragen 15 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Minderjährige Personen werden durch organisierte Gruppierungen angeworben, um gegen Geld u. a. Gewaltstraftaten zu begehen (sog. Violence as a Service). Das übergeordnete Phänomen Violence-as-a-Service beschreibt ein Geschäftsmodell, bei welchem auch organisierte/bandenmäßige kriminelle Netzwerke Gewalthandlungen an Dritte auslagern. Die Bundesregierung hat Kenntnis von Studien und internationalen Berichten, die zeigen, dass sich unter den hierfür angeworbenen Minderjährigen auch z. T. Kinder unterhalb der Strafmündigkeit befinden. Minderjährige verfügen in diesem Zusammenhang allerdings selten über Verbindungen in kriminelle Netzwerke und sind oft zuvor noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD „Rekrutierung und Instrumentalisierung Minderjähriger im Kontext arbeitsteiliger Organisierter Kriminalität“ (Bundestagsdrucksache 21/4452) und „Gewaltdelegation und arbeitsteilige Gewaltstrukturen in der Organisierten Kriminalität“ (Bundestagsdrucksache 21/4978) verwiesen. Die Bundesregierung weist außerdem auf die durch das BKA veröffentlichte Übersichtsarbeit zur Rekrutierung Minderjähriger über Online-Dienste für Gewaltstraftaten hin, die über das Phänomen informiert: www.bka.de/SharedDoc s/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/2026 KKFAktuell_RekrutierungMinderjaehrigeOnline.pdf?__blob=publicationFile &v=2. 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen zwischen jugendlichen Intensivtätern und Organisierter Kriminalität vor? Bei der Erhebung der Verfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) zur Erstellung des vom BKA herausgegebenen Bundeslagebilds OK findet keine Erfassung von personenbezogenen oder -beziehbaren Daten statt. Da die Erfassung gruppierungsbezogen konzipiert ist, erfolgt keine gezielte Erfassung einzelner Tatverdächtiger hinsichtlich Altersstruktur oder etwaiger Vorstrafen oder Auffälligkeiten beispielsweise im Hinblick auf eine mögliche Klassifizierung als Intensivstraftäter. Der Bundesregierung liegen daher keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor. 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen zwischen jugendlichen Intensivtätern und Clan-, Familien- oder sonstigen Milieustrukturen vor? Im Rahmen der Clankriminalität treten Personen unterschiedlichen Alters, darunter gelegentlich auch Jugendliche, polizeilich in Erscheinung. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine strukturellen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Einschüchterungen von Zeugen oder Geschädigten durch jugendliche Mehrfachtätergruppen vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 21. Welche Intensivtäterprogramme bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Bund, Ländern und Großstädten? Die Bundesregierung hat Kenntnis von den nachfolgend aufgeführten Programmen in den Ländern. Bayern hat eine Rahmenkonzeption zur Bekämpfung der Mehrfach- und Intensivtäter bis 21 Jahre. Beim Polizeipräsidium München gibt es ein Anschlussprogramm für Täter über 21 Jahre, die „Konzeption für Ermittlungen und Maßnahmen gegen Mehrfach- und Intensivtäter (KERMIT)“. Baden-Württemberg hat seit 1999 ein Intensivtäterprogramm, welches 2023 überarbeitet und aktualisiert wurde. Dies schafft landesweit einheitliche Standards für den Umgang mit delinquenten Kindern und Jugendlichen, darunter im Speziellen auch für „Besonders auffällige junge Straftäterinnen und Straftäter“ (BajuS). Berlin hat 1995 in der Polizei Berlin das Programm „Täterorientierte Ermittlungsarbeit (TOE)“ eingeführt, das in erster Linie auf die Bereiche der Jugend- und Gewaltkriminalität abzielt. Außerdem gibt es die „Gemeinsame Allgemeine Verfügung zur Verfolgung von Intensivtäterinnen und -tätern (Intensivtäterrichtlinie)“. In Hessen wurde ein spezielles Konzept täterorientierter Prävention flächendeckend eingeführt (BASU21). In diesem Rahmen befasst sich die hessische Polizei mit „Besonders auffälligen Straftätern unter 21 Jahren“. In Nordrhein-Westfalen existiert die kriminalpräventive Initiative des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen „Kurve kriegen“, die kriminalitätsgefährdeten Kindern und Jugendlichen hilft. 22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit bestehender Intensivtäterprogramme vor? Die Bundesregierung hat Kenntnis, dass Wirkungsuntersuchungen zu polizeilichen Maßnahmen, Verfahrensbeschleunigungen sowie zu verschiedenen sozialpädagogischen Maßnahmen vorliegen. Die entsprechenden Publikationen sind online verfügbar: www.kriminalpraevention.de/infoangebote-des-dfk/publikationen/nzk-archiv.ht ml?file=files/DFK/nzk/2018_NZK-Synthese_02.pdf https://polizei.nrw/prozess-und-wirkungsevaluation-polizeilicher-konzepte-zu m-umgang-mit-jungen-mehrfach-intensivtaetern-in-nrw Neuere Erkenntnisse, die dies wesentlich ergänzen könnten, sind der Bundesregierung nicht bekannt. 23. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendämtern, Schulen und Justiz im Zusammenhang mit jugendlichen Intensivtätern vor (www.dvjj.de/wp-content/uploads/2026/03/breymann2012.pdf)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über öffentlich zugängliche Untersuchungsergebnisse hinausgehen. Die Bundesregierung bereitet derzeit die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt vor. Die Studie wird sich ergebnisoffen unter anderem mit der Untersuchung der vorhandenen Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Justiz befassen. Auf Grundlage der Erkenntnisse und Empfehlungen der Studie, die nach dem Koalitionsvertrag ausdrücklich auch gesetzgeberische Handlungsoptionen umfassen soll, wird die Bundesregierung prüfen, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht. Es kann im Rahmen der Studie auch zu Erkenntnissen in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den genannten Stellen kommen. 24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über personelle oder strukturelle Überlastungen von Jugendämtern und Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit jugendlicher Intensivkriminalität vor (Drenkhahn, Hilfe für kindliche und jugendliche Intensivtäter, FÜR 2007, 24 ff., https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata %2Fzeits%2Ffpr%2F2007 Prozent2Fcont%2Ffpr.2007.24.1.htm&ancho r=Y-300-Z-FPR-B-2007-S-24-N-1)? Der Bundesregierung sind die Belastungen in den Jugendämtern insbesondere in Hinblick auf den Fachkräftemangel bekannt. Sie wird daher in dieser Legislaturperiode eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg bringen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. 25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Rückfallquoten jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über öffentlich zugängliche Untersuchungsergebnisse wie zum Beispiel die bundesweite Rückfalluntersuchung „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen“ hinausgehen. Ob und wie häufig delinquente Jugendliche (erneut) straffällig werden, lässt sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Studien aufgrund der hohen Variabilität in den individuellen Delinquenzverläufen nicht pauschal ermitteln. 26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über sogenannte Gewaltkarrieren jugendlicher Mehrfachtäter vor? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 27. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit gegebenenfalls zur Bekämpfung jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäterkriminalität? Die Zuständigkeit im Bereich der Bekämpfung von Jugendkriminalität liegt in den Ländern. Das gilt auch für die Planung und Durchführung kriminalpräventiver Maßnahmen, für die auch die kommunale Ebene zuständig ist. 28. Prüft die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter, und wenn ja, welchen? Die betreffende Personengruppe ist nicht Gegenstand einer nur auf sie bezogenen Prüfung einer Änderung des Jugendgerichtsgesetzes. Sollten sich im Rahmen ihrer fortlaufenden Überprüfung der jugendstrafrechtlichen Handlungsmöglichkeiten gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben, wird die Bundesregierung solche Erkenntnisse in ihre Prüfung einbeziehen. 29. Welche neuen Erkenntnisse oder Bewertungen haben sich hinsichtlich eines bundesweiten Lagebildes zu jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern ergeben, und plant die Bundesregierung die Einführung eines solchen Lagebildes (www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-b eschluesse/07-12-07/07-12-07-Bericht%20zu%20TOP%2016.pdf?__blo b=publicationFile&v=2; S. 6)? Ein bundesweites Lagebild zu jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern ist nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung jugendlicher Gewalt- und Intensivkriminalität für die Sicherheitslage in deutschen Ballungsräumen? Die Bundesregierung beobachtet die aktuellen Entwicklungen zur Kinder- und Jugendkriminalität insgesamt genau. Auf die Antworten zu den Fragen 23 und 28 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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