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Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96

dip / rede 10.03.2004 · WP 15 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96 Nein, ich glaube, es ist eine Frage des Zusammenspiels zwischen Abs. 1 und Abs. 2. In Abs. 2 werden Tatsachen der in Abs. 1 genannten Arten nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren wegen einer oder mehrerer Straftaten gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit – das beinhaltet Totschlag – umfasst. (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Aber es muss eine Freiheitsstrafe, wie Sie gerade verlesen haben, von mindestens vier Jahren ausgesprochen sein!) – Ja, beim Ersttäter. Wir müssen jetzt differenzieren, ob Sie vom Wiederholungstäter reden oder vom Ersttäter. Wir gehen beim Ersttäter von vier Jahren aus. Ich glaube, das macht Ihr Entwurf im Übrigen auch.

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