Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
Nein, ich glaube, es ist eine Frage des
Zusammenspiels zwischen Abs. 1 und Abs. 2. In Abs. 2 werden
Tatsachen der in Abs. 1 genannten Arten nach einer
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens vier
Jahren wegen einer oder mehrerer Straftaten gegen das
Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit – das
beinhaltet Totschlag – umfasst.
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Aber es
muss eine Freiheitsstrafe, wie Sie gerade
verlesen haben, von mindestens vier Jahren
ausgesprochen sein!)
– Ja, beim Ersttäter. Wir müssen jetzt differenzieren, ob
Sie vom Wiederholungstäter reden oder vom Ersttäter.
Wir gehen beim Ersttäter von vier Jahren aus. Ich
glaube, das macht Ihr Entwurf im Übrigen auch.
Relationen
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