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Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96

dip / rede 10.03.2004 · WP 15 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96 Ich möchte zum Gesetzentwurf selber kommen, und zwar zu den Unterschieden – ich betone, dass es im Grundsatz Übereinstimmung gibt –: Sie erfassen im ersten Absatz mit § 66 b nicht alle gefährlichen Straftäter, sondern nur gefährliche Sexualstraftäter. Können Sie bitte begründen, warum etwa ein gefährlicher Straftäter, der einen Totschlag begangen hat, für diesen Totschlag aber eine geringere Freiheitsstrafe als vier Jahre erhalten hat – diese Fälle gibt es – und bei dem sich während der Haft herausstellt, dass er gefährlich ist, nach Ihrer Regelung entlassen werden muss?

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