Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Ich möchte zum Gesetzentwurf selber kommen, und
zwar zu den Unterschieden – ich betone, dass es im
Grundsatz Übereinstimmung gibt –: Sie erfassen im
ersten Absatz mit § 66 b nicht alle gefährlichen Straftäter,
sondern nur gefährliche Sexualstraftäter. Können Sie
bitte begründen, warum etwa ein gefährlicher Straftäter,
der einen Totschlag begangen hat, für diesen Totschlag
aber eine geringere Freiheitsstrafe als vier Jahre erhalten
hat – diese Fälle gibt es – und bei dem sich während der
Haft herausstellt, dass er gefährlich ist, nach Ihrer
Regelung entlassen werden muss?
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages
- spoke_in ← Norbert Röttgen (Rede)