Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages
123 Reden und Erklärungen – die Suche findet sie einzeln
- Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Joachim Stünker (SPD) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Jürgen Koppelin (FDP) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Rolf Schwanitz (Staatsminister beim Bundeskanzler) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Roland Gewalt (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Roland Gewalt (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Roland Gewalt (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Roland Gewalt (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Roland Gewalt (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Roland Gewalt (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Ralf Göbel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Jürgen Koppelin (FDP) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Wann?Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Matthias Sehling (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege.Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Sebastian Edathy (SPD) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Ralf Göbel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Ralf Göbel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Ralf Göbel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Ralf Göbel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Matthias Sehling (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hans-Peter Kemper (SPD) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Guido Westerwelle (FDP) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Hartmut Koschyk (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Der Herr Kollege Dr. Hans-Peter Uhl hat eine Frage.Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Matthias Sehling (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Matthias Sehling (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Matthias Sehling (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Petra Pau (fraktionslos) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Zweite Zusatzfrage, bitte.Petra Pau (fraktionslos) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Andreas Pinkwart (FDP) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Andreas Pinkwart (FDP) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Rainer Brüderle (FDP) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
- Rede von Nina Hauer (SPD) – Plenarprotokoll 15/96
Text
Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages
[Plenarprotokoll 15/96Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
96. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004
I n h a l t :Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf
eines Gesetzes zur Einführung der
nachträglichen
Sicherungsverwahrung; eventuelle Umbesetzung des
Bundeskabinetts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksachen 15/2629, 15/2645) . . . . . . .
8553 A
8553 B
8554 B
8554 C
8556 C
8557 A
8557 A
8557 A
8557 B
8557 B
8557 D
8557 D
8558 A
8558 B
8558 C
8558 C
8558 D
8559 A
8559 BErmittlungen der Staatsanwaltschaft Köln
gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes;
eventuelle Implikation der politischen
Leitung des Auswärtigen Amtes
DringlAnfr 1, 2
Roland Gewalt CDU/CSU
Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . .
ZusFr Roland Gewalt CDU/CSU . . . . . . . . .
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . .
ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . .
ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . .
ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . .
ZusFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . .
ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . .
ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . .
ZusFr Ralf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Thomas Strobl (Heilbronn)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . .
8559 B
8559 C
8560 B
8560 B
8560 C
8560 D
8560 D
8561 B
8561 C
8561 D
8562 A
8562 B
8562 B
8562 D
8563 B
8563 C
8563 D
8564 A
8564 C
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004Änderungen der Visaerteilungspraxis durch
die Bundesregierung
MdlAnfr 7
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . .
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . .
ZusFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . .
ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . .
ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . .
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . .
Abstimmung des so genannten Volmer-
Erlasses bezüglich der Visaerteilungspraxis mit
den Schengen-Partnern
MdlAnfr 8
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . .
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . .
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . .
ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . .
Sicherheitsbedenken des bayerischen
Innenministers gegen den so genannten Volmer-
Erlass
MdlAnfr 9
Clemens Binninger CDU/CSU
Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . .
ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . .
Unterrichtung des Bundesministers des
Innern über die Sicherheitsbedenken des
bayerischen Innenministers gegen den so genannten
Volmer-Erlass
MdlAnfr 29
Clemens Binninger CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . .
ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . .
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . .
8564 D
8565 A
8566 A
8566 C
8566 D
8567 A
8567 D
8568 B
8568 D
8569 A
8569 B
8569 C
8569 D
8570 A
8570 B
8570 D
8571 A
8571 C
8571 D
8572 A
8573 A
8573 B
8573 DZusFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Sebastian Edathy SPD . . . . . . . . . . . .
ZusFr Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU
Bedenken von Bundesminister Otto Schily
gegen den so genannten Volmer-Erlass
MdlAnfr 30, 31
Ralf Göbel CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
ZusFr Ralf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . .
ZusFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . .
ZusFr Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . .
ZusFr Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU
ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . .
ZusFr Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . .
Maßnahmen des Bundesaufsichtsamtes für
das Versicherungswesen bzw. der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegen
die Reise-Schutz AG bzw. andere
Versicherungsunternehmen
MdlAnfr 36
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . .
Erteilung der Erlaubnis zur
Geschäftsaufnahme der Reise-Schutz AG
MdlAnfr 37
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . .
Versicherungsunternehmen als Anbieter der
Reiseschutzpässe der Reise-Schutz AG
MdlAnfr 38
Stefan Müller (Erlangen) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Stefan Müller (Erlangen) CDU/CSU .
ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . .
8574 B
8574 C
8574 D
8575 B
8575 C
8576 B
8576 C
8576 D
8577 A
8577 B
8577 C
8578 A
8578 B
8578 C
8578 D
8579 A
8579 A
8579 B
8579 D
8579 D
8580 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 IIIErlaubnis zum Geschäftsbetrieb nach dem
Versicherungsaufsichtsgesetz für Anbieter der
Reiseschutzpässe der Reise-Schutz AG
MdlAnfr 39
Stefan Müller (Erlangen) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterrichtung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht durch das
Bundesfinanzministerium über den Missbrauch mit
den von der Reise-Schutz AG vertriebenen
Reiseschutzpässen
MdlAnfr 40
Eckart von Klaeden CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . .
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . .
Unterstützung des Bundesfinanzministeriums
bzw. der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht über den Verdacht des
Missbrauchs von Reiseschutzpässen der Reise-
Schutz AG
MdlAnfr 41
Eckart von Klaeden CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . .
Akzeptanz des Reiseschutzpasses der Reise-
Schutz AG als Ersatz für die
Kostenrisikoübernahmeerklärung nach dem
Ausländergesetz; Sicherheitsüberprüfungen der Reise-
Schutz AG durch das BMI
MdlAnfr 42
Matthias Sehling CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . .
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . .
ZusFr Thomas Strobl (Heilbronn)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . .
Sicherheitsüberprüfungen der Reise-Schutz
AG durch das BMI
MdlAnfr 43
Matthias Sehling CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8580 C
8580 C
8580 D
8581 C
8581 D
8582 A
8582 A
8582 C
8583 A
8583 A
8583 C
8584 A
8584 BZusFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . .
Rechtsgrundlage für die Schaffung des
Nationalen Lage- und Führungszentrums
Luftsicherheit in Kalkar
MdlAnfr 3
Petra Pau fraktionslos
Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . .
ZusFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . .
Zeitrahmen für ein ergebnisoffenes
Prüfungsverfahren bezüglich des Umzugs des
Bundeskriminalamtes nach Berlin
MdlAnfr 18
Dr. Andreas Pinkwart FDP
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
ZusFr Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . .
ZusFr Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Kristina Köhler (Wiesbaden)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Michael Hartmann (Wackernheim)
SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zur Geschäftsordnung:
Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
Nina Hauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Erklärung des Abgeordneten Gustav Herzog
(SPD) zur Abstimmung über die
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu
dem Gesetz zur Einordnung des
Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (84.
Sitzung, Tagesordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Anzahl der seit 2000 aus Wildhorsten in
Deutschland entnommenen Greifvögel
MdlAnfr 1
Werner Lensing CDU/CSU
Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL .
8584 B
8584 D
8585 B
8585 C
8585 D
8586 A
8586 B
8586 C
8586 D
8587 A
8587 C
8589 A
8589 C
8589 C
IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004Anlage 4
Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen
wegen illegalen Greifvogelhandels seit 2000
MdlAnfr 4
Werner Lensing CDU/CSU
Antw PStSekr’in Margareta Wolf
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Inoffizielle Weitergabe von persönlichen
Schreiben zweier Minister zum Thema
„Transporte bestrahlter Brennelemente in das
Transportbehälterlager Ahaus“ an die
Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“
MdlAnfr 5
Jens Spahn CDU/CSU
Antw PStSekr’in Margareta Wolf
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Erkenntnisse über die jüngsten Gewalttaten in
der Vojvodina, insbesondere gegen
Angehörige der deutschen Minderheit
MdlAnfr 6
Dr. Egon Jüttner CDU/CSU
Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . .
Anlage 7
Initiatoren für den Umzug des BKA nach
Berlin; beteiligte Stellen
MdlAnfr 10, 11
Klaus Haupt FDP
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
Anlage 8
Berücksichtigung des föderalen Systems
bezüglich einer ausgewogenen Verteilung von
Bundesbehörden auf die Länder bei den
Umzugsplänen des BKA; Bewertung der Kritik
einer Zentralisierung in Berlin
MdlAnfr 12, 13
Ernst Burgbacher FDP
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
8589 D
8590 A
8590 B
8590 C
8590 CAnlage 9
Gründe für den geplanten Umzug des BKA
nach Berlin
MdlAnfr 14, 15
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
Anlage 10
Zentralisierung weiterer Sicherheitsbehörden
in Berlin
MdlAnfr 16, 17
Dr. Guido Westerwelle FDP
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
Anlage 11
Verfahren bei der Prüfung eines eventuellen
Umzugs des Bundeskriminalamtes nach
Berlin
MdlAnfr 19
Dr. Andreas Pinkwart FDP
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
Anlage 12
Kosten des BKA-Umzugs nach Berlin
MdlAnfr 20, 21
Otto Fricke FDP
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
Anlage 13
Beeinträchtigung der Sicherheitslage während
des eventuellen Umzugs des BKA;
Unterbringung aller Sicherheitsbehörden an einer Stelle
zur wirksamen Bekämpfung des
internationalen Terrorismus
MdlAnfr 22, 23
Sibylle Laurischk FDP
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
Anlage 14
Nutzung der Liegenschaften des
Bundeskriminalamtes in Meckenheim
MdlAnfr 24, 25
Helga Daub FDP
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
8590 D
8591 A
8591 B
8591 C
8591 C
8591 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 VAnlage 15
Flächendeckende Seeraumüberwachung der
deutschen und der angrenzenden Seegebiete
MdlAnfr 26
Dr. Ole Schröder CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
Anlage 16
Mangelhafte Grenzkontrollen deutscher
Grenzbeamter nach Schengen-Standard, unter
anderem an der deutsch-schweizerischen
Grenze
MdlAnfr 27, 28
Günter Baumann CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .
Anlage 17
Mehreinnahmen durch die
Tabaksteuererhöhung sowie Steuermindereinnahmen durch
legale und illegale Zigarettenbeschaffung im
Hinblick auf die Osterweiterung der EU
MdlAnfr 32, 33
Georg Schirmbeck CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 18
Höhe der künftigen Rückflüsse aus dem EU-
Haushalt bei einer Deckelung der
Einzahlungen auf 1,0 Prozent des
Bruttonationaleinkommens; Einfluss auf die Neugestaltung der
nationalen Struktur- und
Wirtschaftsförderung, insbesondere in den neuen Ländern
MdlAnfr 34, 35
Veronika Bellmann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 19
Unterschiedliche Aussagen zur Information
über die Kostensteigerung beim „Virtuellen
Arbeitsmarkt“ der Bundesanstalt für Arbeit
MdlAnfr 44, 45
Dagmar Wöhrl CDU/CSU
Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . .
8592 A
8592 C
8592 D
8593 A
8593 CAnlage 20
Finanzielle Mehrbelastung der kommunalen
Haushalte durch das so genannte Hartz-IV-
Gesetz
MdlAnfr 46, 47
Gitta Connemann CDU/CSU
Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . .
Anlage 21
Zuzahlung zur Behandlung mit Ersatzdrogen
für drogenabhängige Sozialhilfeempfänger
MdlAnfr 48, 49
Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 22
Anteil der privaten Haushalte an den
gesamten Ausgaben im Gesundheitswesen;
Einführen von Gebühren für Sozialgerichtsverfahren
MdlAnfr 52, 53
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 23
Zahl der im Rahmen des Heroinprojektes in
Bonn aus der Drogenabhängigkeit
ausgestiegenen Personen; Behandlungsmöglichkeiten
für Abhängige nach Auslaufen des
Heroinprojekts
MdlAnfr 54, 55
Gerlinde Kaupa CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 24
Verbesserung der Haushalte der
Sozialhilfeträger und der Pflegekassen
MdlAnfr 56
Petra Pau fraktionslos
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8594 A
8594 D
8595 A
8595 B
8595 D
VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004Anlage 25
Vertragsabschlüsse bei der Einführung des
neuen Radar- und Flugplan-datensystems und
Haftungsregelung beim Auftreten von
technischen Mängeln
MdlAnfr 57
Uwe Schummer CDU/CSU
Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . .
Anlage 26
Eventueller Strategiewechsel beim Aufbau
Ost; Berücksichtigung ländlicher und
strukturschwacher Regionen
MdlAnfr 58, 59
Manfred Grund CDU/CSU
Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . .
Anlage 27
Anzahl der erteilten externen Berateraufträge
und Unterstützungsleistungsaufträge
während des Umwandlungsprozesses der
Deutschen Bundesbahn zur Deutsche Bahn AG im
Rahmen der Bahnreformen 1 und 2; Auswir-
8596 A
8596 Ckungen der Ergebnisse der durchgeführten
Erfolgskontrollen auf den Bundeshaushalt
MdlAnfr 60, 61
Dr. Elke Leonhard SPD
Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . .
Anlage 28
Finanzierung der Wahlvorhersagen des
Meinungsforschungsinstitutes Forsa zur
Bürgerschaftswahl in Hamburg mit Bundesmitteln
MdlAnfr 62
Bernhard Kaster CDU/CSU
Antw StSekr Béla Anda BPA . . . . . . . . . . . . .
Anlage 29
Änderung des Turnus für die Reihenfolge der
Länder, die die „Kulturhauptstadt Europas“
benennen dürfen
MdlAnfr 64
Ernst Hinsken CDU/CSU
Antw Dr. Christina Weiss,
Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8597 A
8597 C
8597 D
96. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004
Beginn: 13.00 UhrVizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Grüß Gott, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die
Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen
Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung.
Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries.
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren Abgeordnete! Im letzten Monat hat das
Bundesverfassungsgericht zwei Entscheidungen zum Thema
Sicherungsverwahrung getroffen. Mit der Entscheidung
vom 5. Februar wurde erklärt, dass die Aufhebung der
Begrenzung auf zehn Jahre für die erstmalige
Sicherungsverwahrung, die der Gesetzgeber seinerzeit
vorgenommen hat, mit der Verfassung vereinbar ist.
Eine Woche später wurde in Karlsruhe entschieden,
dass die Gesetzgebungskompetenz zur Anordnung der
so genannten nachträglichen Sicherungsverwahrung beim
Bund liegt. Das ist ein Thema, das lange Zeit streitig
war; da es im Grunde um Gefahrenabwehr geht. Die
Bundesregierung hat immer wieder die Auffassung
vertreten, dass dies eine Kompetenz der Länder ist, weil sie
für das Polizeirecht zuständig sind. In Karlsruhe wurde
nun anders entschieden: Die entsprechenden
Landesgesetze wurden für mit der Kompetenzordnung des
Grundgesetzes unvereinbar erklärt. – Wir wissen, dass für die
Anordnung der so genannten nachträglichen
Sicherungsverwahrung ein gewisser Bedarf besteht. In den Ländern
sind im Moment fünf Straftäter auf Grundlage solcher
Gesetze untergebracht und in vier Fällen wird noch
entschieden. Insgesamt geht es also um eine ausgesprochen
geringe Zahl von Tätern.
In dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung
heute im Kabinett beschlossen hat, wird das geregelt,was das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der
Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern jetzt ermöglicht
hat. Mit der vorgesehenen Regelung ergänzen wir das
System der Sicherungsverwahrung, das im Moment aus
der direkt nach dem Urteil erfolgten Anordnung, der so
genannten vorbehaltenen Sicherungsverwahrung,
besteht. Diese kommt zur Anwendung, wenn das Gericht
bereits Anhaltspunkte für die Gefahr, die von einem
Straftäter ausgeht, hat. Die nachträgliche Anordnung soll
künftig möglich sein, wenn mit hoher
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass ein Verurteilter erhebliche
Straftaten begeht, den Opfern also schwere körperliche
oder seelische Schäden drohen, und wenn sich die
entsprechenden Hinweise erst im Strafvollzug
herausgestellt haben.
Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass ein
Betroffener entweder schon wegen mehrfacher
Begehung von gefährlichen Straftaten abgeurteilt worden ist
oder aber – in sehr seltenen Ausnahmefällen – eine
Erstverurteilung in einem ganz erheblichen Ausmaß
vorliegt, deren Dauer unserem Gesetzentwurf zufolge
mindestens vier Jahre betragen muss.
Die Anordnung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung soll unserem Gesetzentwurf zufolge auch für
Heranwachsende, die nach dem Erwachsenenstrafrecht
verurteilt wurden, zulässig sein. In diesen Fällen sind die
Anforderungen, wie Sie unserem Gesetzentwurf
entnehmen können, noch etwas strikter.
Eine weitere Regelung betrifft diejenigen Täter, die
aus Krankheitsgründen in psychiatrischen Anstalten
untergebracht waren und als geheilt angesehen werden, von
denen aber erwartet wird, dass sie, wenn sie entlassen
werden, in der von mir eben geschilderten Form
Straftaten begehen.
Wir wissen – ich habe es mehrfach betont –, dass
diese Fälle nur sehr selten sind und die Regelung in
einen ganz besonders sensiblen Bereich fällt. Wir haben
ganz besonders hohe rechtsstaatliche Anforderungen an
das Verfahren gestellt, da es sich schließlich um einen
sehr schwer wiegenden Eingriff in die Grundrechte
handelt; das Bundesverfassungsgericht hat das mehrfachRedetext
Bundesministerin Brigitte Zypriesbetont. Deshalb wollen wir diesen Bereich so gut es geht
durch Verfahrensregelungen absichern. Verhandelt
werden soll deshalb die Frage, ob eine nachträgliche
Sicherungsverwahrung nach dem so genannten
Hauptverhandlungsmodell angeordnet wird. Das heißt, es gelten
die üblichen umfassenden Garantien des Strafverfahrens,
etwa das Recht auf einen Pflichtverteidiger, der
Grundsatz der Öffentlichkeit und das umfassende
Beweisantragsrecht des Betroffenen.
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung soll
zudem zulässig sein, wenn zwei Gutachter unabhängig
voneinander eine entsprechende Diagnose stellen. Nach
unseren Vorstellungen sollen beide Gutachter im Vollzug
noch nicht mit dem betroffenen Täter befasst gewesen
sein dürfen. Über eine Sicherungsverwahrung
entscheiden soll ein mit drei Berufsrichtern besetztes Gericht.
Der Entwurf sieht Übergangsregelungen für
diejenigen Täter vor, die derzeit auf der Basis von
Landesgesetzen untergebracht sind. Das Bundesverfassungsgericht
hat die Weitergeltung dieser Landesgesetze bis zum
30. September 2004 angeordnet; das wissen Sie. Mit
dieser Übergangsregelung stellen wir sicher, dass niemand
entlassen werden muss.
Wir haben diesen Gesetzentwurf, wie sich aus meinen
Eingangsworten ergeben hat, innerhalb von vier Wochen
vorgelegt. Das bedeutet naturgemäß, dass nicht alle die
Probleme, die im Einzelnen sehr detailliert und
sorgfältig formuliert werden müssen, schon hundertprozentig
sicher formuliert sein können. Deswegen werden wir
zusammen mit den Fraktionen eine umfangreiche
Anhörung durchführen, zur Beratung des Gesetzes
Sachverständige hören und dann sehen, ob einzelne
Formulierungen gegebenenfalls präzisiert werden müssen,
beispielsweise in der Frage, ob der Katalog der
Anlassstraftaten richtig gefasst ist. Wie Sie wissen, hat
Karlsruhe da bestimmte Anforderungen gestellt:
Vermögensdelikte zum Beispiel werden nicht umfasst, nur Delikte
gegen Leib und Leben. Ob wir das richtig erfasst haben
oder auch, wie das Vollzugsverhalten im Verhältnis zur
Anlassstraftat zu werten ist – solche Feinheiten müssen
noch im Verfahren erörtert werden. Im Grundsatz jedoch
liegen die Entscheidungen fest.
Ich gehe davon aus, dass wir damit das getan haben,
was Karlsruhe uns ermöglicht hat, immer unter Wahrung
der hohen rechtsstaatlichen Grundsätze, die erforderlich
sind und beachtet werden müssen, wenn auf diese Art
und Weise in die Grundrechte von Betroffenen
eingegriffen wird, die die Strafe anlässlich ihrer Tat bereits
verbüßt haben. Es geht also um eine
Prognosebewertung. Deswegen sind diese Anforderungen unserer
Ansicht nach geboten und auch entsprechend einzuhalten.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich bitte, zunächst Fragen zu dem Themenbereich zu
stellen, über den soeben berichtet wurde. – Herr Kollege
Dr. Röttgen, bitte.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Frau Justizministerin, Sie haben gerade im Zu-sammenhang mit diesem Gesetzentwurf dargelegt, dass
die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Grundsatz von der Bundesregierung übernommen
worden ist. Diese Position wird dadurch nicht falsch; darum
begrüßen wir diesen Gesetzentwurf. Wir treten für diese
Regelung schon seit Jahren ein.
Sie haben ausgeführt, dass einige Länder in der Not
sind, gefährliche Insassen entlassen zu müssen, weil sich
der Bundestag mit seiner Mehrheit einer Regelung auf
Bundesebene verweigert hat. Haben Sie eine Übersicht
darüber oder können Sie schätzen, wie viele gefährliche
Wiederholungstäter in den vergangenen Jahren, weil es
eine entsprechende Bundesregelung nicht gab und
manche Landesregierungen sich zu diesen Polizeigesetzen
nicht haben entschließen können, entlassen werden
mussten?
(Joachim Stünker [SPD]: Kein Einziger!)
Keine einzige SPD-geführte Landesregierung hat ein
solches Polizeigesetz beschlossen.
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Herr Abgeordneter, zunächst einmal ist es so, dass wir
nicht die Position der CDU/CSU übernommen, sondern
eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
umgesetzt haben. Sie wissen – wir haben das schon an
anderer Stelle hier erörtert –, dass es die seinerzeit von
Ihrer Fraktion geführte Bundesregierung war, die sich
verweigert hatte, die Sicherungsverwahrung
umfangreicher zu regeln.
Was Ihre Tatsachenfrage anbelangt, so kann ich
Ihnen dazu keine Auskunft geben. Wir haben keine
Anhaltspunkte dafür, dass das der Fall war. Wir wissen nur
umgekehrt, dass beispielsweise Baden-Württemberg ein
entsprechendes polizeirechtliches Gesetz aufgelegt hat
und dass dort 18 entsprechende Anträge gestellt
wurden, die samt und sonders von den Gerichten abgelehnt
worden sind. Wir haben keine Erkenntnisse darüber,
dass einer dieser Täter im Anschluss straffällig
geworden ist.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Frage des Kollegen Röttgen.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Frau Ministerin, Sie haben gerade ausgeführt, Sie
würden mit dieser Regelung lediglich einen Auftrag des
Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Stimmen Sie mir
zu, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich
gesagt hat, es erteile dem Bundesgesetzgeber keinen
Auftrag. Es hat vielmehr erklärt, der Bundesgesetzgeber
müsse entscheiden, ob er eine entsprechende Regelung
vorsehen will. Sie hätten die völlige Freiheit, dieses
Gesetz nicht zu machen, sodass nicht die Rede davon sein
kann, dass Sie einen inhaltlichen Auftrag des
Bundesverfassungsgerichts haben. Sie haben sich vielmehr zu
einer bestimmten Regelung entschlossen, die im
Grundsatz identisch ist mit der Position der CDU/CSU. Ist es
so?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Wir haben uns zu einer Regelung entschlossen, die
Karlsruhe überhaupt erst nach der Kompetenzordnung
des Grundgesetzes für möglich erachtet hat.
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das
Grundgesetz hat es ermöglicht! Nicht
Karlsruhe!)
– Das ist, wie Sie wissen, eine Frage der Auslegung.
Über die Auslegung der Verfassung kann oftmals Streit
bestehen. Das ist kein neues Phänomen, das wir hier im
Lande zu beobachten haben.
Karlsruhe hat das jetzt geklärt. Das heißt, Karlsruhe
hat das Verfassungsverständnis, wenn Sie es so nennen
wollen, anders beschrieben, als wir es immer getan
haben. Das ist richtig.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege, bitte.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Ich möchte zum Gesetzentwurf selber kommen, und
zwar zu den Unterschieden – ich betone, dass es im
Grundsatz Übereinstimmung gibt –: Sie erfassen im
ersten Absatz mit § 66 b nicht alle gefährlichen Straftäter,
sondern nur gefährliche Sexualstraftäter. Können Sie
bitte begründen, warum etwa ein gefährlicher Straftäter,
der einen Totschlag begangen hat, für diesen Totschlag
aber eine geringere Freiheitsstrafe als vier Jahre erhalten
hat – diese Fälle gibt es – und bei dem sich während der
Haft herausstellt, dass er gefährlich ist, nach Ihrer
Regelung entlassen werden muss?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Herr Abgeordneter, das kann ich Ihnen nicht sagen,
weil wir uns in Abs. 1 unseres Entwurfs auf die
Verurteilung wegen einer der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten
Straftaten beziehen.
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das sind
ausschließlich Sexualstraftaten! Es ist kein
Totschlag dabei!)
– Das ist nicht richtig.
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ich habe
den Normentext hier! Ich kann die Normen
alle vorlesen, wenn Sie das möchten! Der
Totschlag ist nicht erfasst!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege, würden Sie die Ministerin bitte
ausreden lassen.
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ja, ich bitte
um Entschuldigung!)
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass die
Körperverletzungsdelikte umfasst sind. Ich habe eingangs
schon gesagt, dass wir letztendlich nicht sicherstellen
können, dass jede Regelung bedacht wurde. Es sind sehr
diffizile Verweisungen. Ich habe gleichzeitig
angekündigt, dass wir das im Verfahren regeln werden. Unser Ziel ist es, wenigstens die Delikte, die das
Bundesverfassungsgericht genannt hat, nämlich alle Delikte
gegen Leben, körperliche Unversehrtheit und sexuelle
Selbstbestimmung, zu erfassen. Nicht erfassen werden
wir – das sieht Ihr Entwurf vor; wir halten das für
verfassungswidrig – die Vermögensdelikte.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Röttgen.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Es tut mir Leid, dass ich die Frage wiederholen muss.
Aber sie ist wirklich nicht beantwortet worden. – Ich
habe nach dem Fall gefragt, dass jemand wegen
Totschlags zu einer geringeren Freiheitsstrafe als vier Jahre
verurteilt worden ist und sich in der Haft als gefährlich
herausstellt. Warum erfassen Sie diesen Fall nicht? Ich
nehme an, dass Sie sich überlegt haben, warum Sie
diesen Fall nicht erfassen. Sie verweisen auf § 66 Abs. 3
Satz 1. – Das Nicken eines Beamten des BMJ bestätigt
mich. – In diesem Satz 1 erfassen Sie die §§ 174, 174 c,
176, 179 StGB – das sind alles Sexualstraftaten –, aber
der Totschlag ist nicht erfasst. Warum erfassen Sie
diesen Fall nicht? Oder ist es ein Irrtum, dass dieser Fall
nicht aufgenommen worden ist? Das Nicken des
Beamten legt nahe – auch das ist eine Information –, dass es
ein Irrtum ist. Oder ist es kein Irrtum?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Nein, ich glaube, es ist eine Frage des
Zusammenspiels zwischen Abs. 1 und Abs. 2. In Abs. 2 werden
Tatsachen der in Abs. 1 genannten Arten nach einer
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens vier
Jahren wegen einer oder mehrerer Straftaten gegen das
Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit – das
beinhaltet Totschlag – umfasst.
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Aber es
muss eine Freiheitsstrafe, wie Sie gerade
verlesen haben, von mindestens vier Jahren
ausgesprochen sein!)
– Ja, beim Ersttäter. Wir müssen jetzt differenzieren, ob
Sie vom Wiederholungstäter reden oder vom Ersttäter.
Wir gehen beim Ersttäter von vier Jahren aus. Ich
glaube, das macht Ihr Entwurf im Übrigen auch.
(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Nein!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege, bitte schön.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Wo ist denn der Fall Ihrer Auffassung nach geregelt?
In dem gerade von Ihnen genannten Abs. 2?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Welchen Fall meinen Sie denn?
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Ich meine den Fall des Totschlägers, den ich gerade
gebildet habe. Ist er in Abs. 2 oder in Abs. 1 geregelt?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Sie müssen mir sagen, ob Sie vom Ersttäter oder vom
Mehrfachtäter reden.
(Joachim Stünker [SPD]: Richtig!)
Wenn Sie mir das sagen, dann kann ich Ihre Frage
beantworten.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Ich meine den Mehrfachtäter, der wegen Totschlags
zu drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden ist. Wo
ist dieser Fall geregelt?
(Erika Simm [SPD]: Der fällt doch ohnehin
darunter!)
Ich möchte wissen, ob und gegebenenfalls wo der Fall
geregelt ist.
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Dies ist in § 66 b Abs. 1 StGB in Verbindung mit
§ 66 – –
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Nein, mir liegt das Gesetz vor. Ich habe eben
vorgelesen, dass dort indirekt – –
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Röttgen, ich bitte sehr darum, dass Sie
erstens die Ministerin ausreden lassen und dass wir
zweitens die Befragung der Bundesregierung korrekt
durchführen.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Ja, ich bitte, mir das nachzusehen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Frau Ministerin, bitte.
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Ich sage es noch einmal: Dies ist in § 66 b
Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB
geregelt. Wird jemand wegen eines Verbrechens – bei
einem Totschlag handelt es sich um ein Verbrechen –
verurteilt, dann usw. Das ist das geltende Recht.
(Joachim Stünker [SPD]: So ist es! – Erika Simm
[SPD]: Hier können Sie etwas lernen!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Röttgen, Ihre nächste Frage, bitte.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Wo ist der Fall geregelt, dass wegen des eben
genannten Verbrechens ein Ersttäter verurteilt wird?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Der ist in § 66 b Abs. 2 StGB geregelt.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Ist dieser Fall Ihrer Auffassung nach erfasst?Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Der Totschläger, der zu weniger als vier Jahren
verurteilt wurde, ist genauso wie in Ihrem Gesetzesvorschlag,
Herr Abgeordneter, nicht erfasst.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Ja, das ist richtig. Dieser Fall ist in der Tat nicht
geregelt.
(Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/
CSU]: So ist es! – Dr. Uwe Küster [SPD]: Herr
Röttgen ist im Seminar! Sie sollten einmal
Bildungsurlaub nehmen! – Joachim Stünker
[SPD]: Strafrecht ist schwierig!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Thema? –
Herr Kollege Kauder, bitte.
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU):
So einfach ist das nicht mit dem Bildungsurlaub. Herr
Stünker, das ist eine – –
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Kauder, wir sind in der Befragung der
Bundesregierung.
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU):
Entschuldigung. – Frau Ministerin, wir sind uns einig,
dass wir in kurzer Zeit eine hoch komplizierte juristische
Materie zu bearbeiten haben. Ich glaube, das ist auch das
Problem. Wir und insbesondere Sie stehen unter
Zeitdruck. Sie haben dankenswerterweise schon erwähnt,
dass man in dem einen oder anderen Punkt
möglicherweise nachbessern muss.
Sie und das Kabinett sind der Meinung, dass man die
Sicherungsverwahrung auch bei Heranwachsenden
anordnen können muss, wenn diese nach dem
Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurden. Diese Forderung teilen
wir. Sie weichen aber von Ihrem Prinzip ab, dass man
das Jugendstrafverfahren dann gesondert bearbeiten
muss, wenn man über die Änderung des JGG spricht. Sie
weichen also von Ihrer eigenen Philosophie ab.
Meine erste Frage: Ist das der Abschluss der
Änderungen des Jugendstrafverfahrens oder kann man hoffen,
dass es zeitnah zu einer Korrektur kommt, nach der das
Adhäsionsverfahren im Jugendstrafverfahren auch
gegen Heranwachsende zugelassen wird?
Meine zweite Frage: Können Sie mir bitte erklären,
worin die Differenzierung zwischen der Anordnung der
Sicherungsverwahrung gegen Heranwachsende und der
Anordnung gegen Erwachsene nach dem
Erwachsenenstrafrecht besteht?
Dritte Frage: Warum gibt es diese Differenzierung?
Wenn man das Erwachsenenstrafrecht bei einem
Heranwachsenden anwendet, dokumentiert man damit doch,
dass er einem Erwachsenen gleichzustellen ist. Ansonsten
dürfte man das Erwachsenenstrafrecht nicht anwenden.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: 18- bis 20-Jährige!)
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Herr Abgeordneter, zu Ihrer ersten Frage. Es bleibt
dabei, dass wir eine Änderung des
Jugendgerichtsgesetzes vorsehen, bei der auch die Frage zu klären sein wird,
ob und inwieweit das Adhäsionsverfahren bei
Heranwachsenden und Jugendlichen angewandt werden kann.
Dabei wird dann auch die Nebenklage geregelt werden.
Insofern bleibt es bei dem, was wir immer gesagt haben.
Zu Ihrer zweiten Frage. Wir meinen, dass man
Heranwachsende, die nach dem Erwachsenenstrafrecht
verurteilt werden, im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes
behandeln sollte. Das ist nach wie vor eine
Besonderheit; denn im Strafrecht werden diese mehrfachen
Differenzierungen generell vorgesehen. Deswegen sieht der
Entwurf so aus, wie wir ihn vorgelegt haben.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Dr. Götzer, bitte.
Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Frau Ministerin, welchen Bedarf für die wohl
weiterhin mögliche vorbehaltende Sicherungsverwahrung
sehen Sie bei der geplanten Einführung der
nachträglichen Sicherungsverwahrung noch?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Herr Abgeordneter, ich glaube, dass die Beibehaltung
der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aus der
Überlegung heraus gerechtfertigt ist, dass es eine
Besonderheit ist, wenn dem Gericht schon bei Erlass des Urteils
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich der Täter in
einer bestimmten Art und Weise entwickelt. Das ist auch
für den Täter hinsichtlich seiner
Resozialisierungsbereitschaft während des Haftvollzuges ein wichtiges Signal.
Wir sind der Auffassung, dass die vorbehaltene
Sicherungsverwahrung beibehalten werden sollte, weil Tätern
dadurch die Chance gegeben wird, sich im Haftvollzug
zu bessern. Dies ist anders als bei der nachträglichen
Sicherungsverwahrung, wo es nur um relativ wenige Täter
geht, wie die Zahlen aus den Bundesländern beweisen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Frau Kollegin Laurischk, bitte.
Sibylle Laurischk (FDP):
Frau Ministerin, es hat in früheren Anhörungen im
Rechtsausschuss zu diesem Thema immer wieder
verfassungsrechtliche und rechtssystematische Bedenken im
Hinblick auf den Grundsatz „ne bis in idem“ und das
Rückwirkungsverbot gegeben. Inwieweit sind den
Bedenken zum Verbot, einen Straftäter wegen derselben Tat
zweimal zu bestrafen, in Ihrem Gesetzentwurf Rechnung
getragen worden?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Frau Abgeordnete, die Mehrheit des Senats des
Bundesverfassungsgerichts hat dargetan, dass diese Form der
nachträglichen Sicherungsverwahrung möglich und mit
der Verfassung vereinbar ist, wenn dabei der Grundsatzder Verhältnismäßigkeit beachtet wird. Wir meinen, dass
wir dem mit unserem Gesetzentwurf Rechnung getragen
haben. Wir gehen nicht davon aus, dass das Verbot der
Rückwirkung berührt wird.
Sibylle Laurischk (FDP):
Wird dieses – –
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Frau Kollegin Laurischk, der Kollege Stünker möchte
ebenfalls eine Frage stellen. – Herr Stünker, sind Sie
einverstanden, dass Frau Laurischk vor Ihnen noch eine
zweite Frage stellt? – Das ist der Fall. Bitte schön.
Sibylle Laurischk (FDP):
Eine Nachfrage dazu: Inwieweit wird diese
Fragestellung in den Beratungen für Sie eine Rolle spielen?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Wir können in den Beratungen über alles reden; das
ist überhaupt kein Problem. Aber mit dieser
Entscheidung ist das Problem höchstrichterlich, nämlich
verfassungsrechtlich, geklärt. Daher werden wir auch in den
Beratungen nicht zu anderen Ergebnissen kommen. –
Die Sicherungsverwahrung ist nach dieser Entscheidung
etwas anderes als Strafe; das ist eindeutig dargetan
worden.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Stünker, bitte.
Joachim Stünker (SPD):
Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass wir im
Zuge der Beratungen die Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts vom 5. und 10. Februar – Sie haben
anfangs darauf verwiesen – einbeziehen müssen? Meiner
Erinnerung nach ist in der Entscheidung vom 5. Februar
zu dem Rückwirkungsverbot Stellung genommen
worden. – Das werden wir entsprechend abarbeiten.
Zu meiner zweiten Frage. Sie haben darauf
hingewiesen, dass diese Regelung nur einen sehr kleinen Teil von
Straftätern betrifft. Haben Sie aus den Ländern, die
hierfür zuständig sind, Erkenntnisse darüber, wie groß der
Personenkreis gegenwärtig ist, für den eine
nachträgliche Sicherungsverwahrung notwendig erscheinen
könnte?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Herr Abgeordneter, ich habe schon erklärt, dass wir
im Verfahren selbstverständlich beide Entscheidungen
aus Karlsruhe prüfen und auch die Frage „ne bis in
idem“ erörtern werden.
Hinsichtlich des Bedarfs der Bundesländer habe ich
bereits darauf hingewiesen, dass im Moment fünf
Personen nach den Landesgesetzen in nachträglicher
Sicherungsverwahrung untergebracht sind. Nach einer
Abfrage bei den Landesjustizverwaltungen sind ungefähr
ein bis zwei Dutzend Personen noch zu begutachten, bei
denen eine entsprechende Regelung vorstellbar wäre.
Bundesministerin Brigitte ZypriesIch habe eben in der Antwort auf die Frage des
Abgeordneten Röttgen erklärt, dass in Baden-Württemberg alle
Anträge auf nachträgliche Sicherungsverwahrung –
meiner Kenntnis nach waren es 18 – abgelehnt worden sind,
sodass nicht gesagt ist, dass diese ein bis zwei Dutzend
Personen, die von den Ländern gemeldet wurden, von
den Gutachtern entsprechend bewertet werden und in die
nachträgliche Sicherungsverwahrung kommen müssen.
(Joachim Stünker [SPD]: Danke schön!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Röttgen, bitte.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine
Kolleginnen und Kollegen! Teilen Sie, Frau Ministerin, meine
Einschätzung, dass die Möglichkeiten, die
Sicherungsverwahrung bereits im Urteil anzuordnen, weiter
gehende sind, was den Personenkreis der Straftäter
anbelangt, als das bei der nachträglichen
Sicherungsverwahrung der Fall ist? § 66 Abs. 1 ist weitergehend als
die Regelung, die Sie nun vorsehen.
Wenn Sie diese Einschätzung teilen, dann möchte ich
Sie fragen, worin das begründet ist. Wenn die
Anordnung der Sicherungsverwahrung bei der Verurteilung
wegen der Gefährlichkeit eines Täters möglich ist, dann
muss sie auch nachträglich möglich sein, weil es allein
darum geht, ob die Gefährlichkeit vorhanden ist und ob
schon Straftaten begangen worden sind. Sehen Sie einen
Unterschied in der Reichweite der Regelungen und,
wenn ja, wie ist die Begründung dafür?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Unser Entwurf trifft Regelungen für zwei
unterschiedliche Tätergruppen. Bei der Anordnung, die mit
der Verurteilung erfolgt, ist bereits eine so manifeste
Täterstruktur vorhanden, dass das Gericht das offenbar
ganz anders bewertet als die Möglichkeit, dass sich
während des Haftvollzuges weitere Anhaltspunkte für eine
Sicherungsverwahrung bieten. Das kommt nicht
sonderlich häufig vor. Wenn beispielsweise bei einem
Mehrfachtäter ein manifester Hang zu bestimmten Sorten von
Straftaten besteht, dann kann das Gericht die
Sicherungsverwahrung mit der Verurteilung wegen der
Mehrfachtat verhängen.
Mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung sind
wir nicht mehr im strafrechtlichen Bereich, sondern im
Grunde im Bereich der Gefahrenabwehr. Wir diskutieren
aber im Bereich des Strafrechts, was die Debatte
schwierig macht. Wir müssen uns immer wieder vergewissern,
worüber wir eigentlich reden. Karlsruhe hat nun einmal
entschieden, dass wir das in diesem Rahmen zu regeln
haben. – Weil es um den Bereich der Gefahrenabwehr
geht, haben wir dafür Sorge getragen, dass auch die
Täter, bei denen diese Voraussetzungen bei der
Urteilsfindung nicht gegeben waren, bei denen es keine
Anhaltspunkte dafür gab, noch nicht einmal so viele, um eine
vorbehaltene Sicherungsverwahrung auszusprechen,
erfasst werden können. Man kann also quasi von einer
Stufenfolge sprechen. Aus diesem Grunde gehe ich davonaus, dass diese Regelung ausgesprochen selten zur
Anwendung kommt. Wir haben es nicht mit einem
Massenphänomen zu tun, sondern es geht um das Vorhalten
einer Regelung für wenige, ganz besondere Fälle, damit
die Täter in Haft behalten werden können, um
sicherzugehen, dass die Bevölkerung geschützt wird.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Kauder, bitte.
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU):
Frau Ministerin, wenn man die nachträgliche
Sicherungsverwahrung für Heranwachsende bei Anwendung
von Erwachsenenstrafrecht zulässt, drängt es sich doch
auf, zumindest darüber nachzudenken, ob man nicht die
vorbehaltene Sicherungsverwahrung zulassen will. Hat
man sich darüber Gedanken gemacht? Wenn ja, warum
hat man die vorbehaltene Sicherungsverwahrung
abgelehnt?
(Joachim Stünker [SPD]: Haben wir doch!)
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Die gibt es. Die ist geltendes Recht, Herr
Abgeordneter.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Ab 1. April!)
Das ist ab 1. April geltendes Recht.
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU):
Meine zweite Frage: Sind die Überlegungen zur
Sicherungsverwahrung gegen Heranwachsende
grundrechtlich abgesichert? Haben Sie das in Ihrem Haus
prüfen lassen oder riskiert man, dass jemand, der klagt, vom
Bundesverfassungsgericht eine andere Antwort
bekommt als von der Politik?
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Als für die Verfassung zuständiges Ressort haben wir
diesen Entwurf selbstverständlich verfassungsrechtlich
prüfen lassen. Unsere Verfassungsabteilung hat keine
Bedenken.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich habe zu diesem Themenbereich keine
Wortmeldungen mehr.
Gibt es Fragen zu anderen Themen der heutigen
Kabinettssitzung? – Das ist nicht der Fall. Gibt es darüber
hinaus Fragen an die Bundesregierung? – Herr Kollege
Koppelin, bitte.
Jürgen Koppelin (FDP):
Ich habe am Wochenende mit Interesse die Meldung
gelesen, dass der Bremer Bürgermeister Henning Scherf
das Angebot gemacht hat, Mitglied der Bundesregierung
zu werden, um den Bundeskanzler bei seiner Arbeit
tatkräftig zu unterstützen. Darf ich fragen, ob dieses
Angebot von Henning Scherf heute im Kabinett eine Rolle
gespielt hat? Will der Bundeskanzler in Kürze dieses
Jürgen KoppelinAngebot von Henning Scherf annehmen? Wenn er es
annimmt, darf ich fragen: Wen von den vier Ministern, die
abgelöst werden müssten, soll er ersetzen?
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Ihn selber!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Staatsminister, bitte.
Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler:
Herr Kollege, das hat heute im Kabinett keine Rolle
gespielt. Sie dürfen aber davon ausgehen, dass ein so
wichtiger und bewährter Kollege wie Henning Scherf
Wertschätzung genießt und wir deshalb seine
Unterstützung sehr freudig entgegengenommen haben, dass aber
zurzeit keinerlei Bedarf in der Richtung besteht, wie Sie
es offensichtlich freudig zur Kenntnis nehmen würden.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Da reicht
einer nicht aus! Da müssen es zehn sein! –
Dr. Uwe Küster [SPD]: Schöne Frage!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Gibt es noch weitere Fragen an die
Bundesregierung? – Das ist nicht der Fall.
Dann beende ich die Befragung.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Fragestunde
– Drucksachen 15/2629, 15/2645 –
Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Ziffer 10
Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde die
dringlichen Fragen des Abgeordneten Roland Gewalt auf
Drucksache 15/2645 auf. Zur Beantwortung steht Frau
Staatsministerin Kerstin Müller zur Verfügung.
Ich rufe die dringlichen Fragen 1 und 2 des
Abgeordneten Roland Gewalt zusammen auf:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach die
Staatsanwaltschaft Köln mittlerweile gegen Mitarbeiter des Auswärtigen
Amts (AA) wegen des Verdachts der „Beihilfe zur
gewerbsmäßigen Schleusung durch Unterlassung“ und der
„uneidlichen Falschaussage“ in dem Schleuserprozess vor dem
Landgericht Köln ermittelt („Süddeutsche Zeitung“ vom 8. März
2004), und, wenn ja, welche konkreten Sachverhalte bzw.
Tatvorwürfe liegen diesen Ermittlungen zugrunde?
Welche Funktionen im AA haben die Mitarbeiter, gegen
die ermittelt wird, zur tatrelevanten Zeit bekleidet und
inwieweit ist die politische Leitung des AA von den insoweit
erhobenen Vorwürfen tangiert?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Herr Kollege, ich beantworte Ihre dringlichen
Fragen 1 und 2 im Zusammenhang wie folgt: Dem
Auswärtigen Amt liegen bislang lediglich die
Pressemeldungen vom vergangenen Wochenende vor, wonach von der
Staatsanwaltschaft Köln gegen einige Bedienstete des
Auswärtigen Amtes Ermittlungsverfahren eingeleitet
worden sein sollen. Über weitere Informationen verfügt
das Auswärtige Amt nicht.Im Übrigen möchte ich dennoch jede Vorverurteilung
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückweisen.
Die Bundesregierung hat selbst größtes Interesse an
einer Klärung der im Zusammenhang mit den
Strafverfahren vor dem Kölner Landgericht aufgeworfenen
Fragen und Anschuldigungen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege, Ihre Zusatzfragen.
Roland Gewalt (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, sind die beschuldigten
Mitarbeiter – es handelt sich offensichtlich um drei Personen –
weiterhin in ihren Funktionen tätig oder hat das
Auswärtige Amt Maßnahmen ergriffen?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Da ich weder weiß, um wie viele Mitarbeiter noch um
wen es sich handelt, kann ich diese Frage nicht
beantworten.
Roland Gewalt (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, in der Regel gibt die
Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten und der Behörde durch
ein entsprechendes Schreiben über ein
Ermittlungsverfahren Kenntnis. Haben Sie, wenn ein solches Schreiben
nicht bei Ihnen eingegangen ist, selbst bei der
Staatsanwaltschaft nachgefragt, als ein solcher Zeitungsartikel
erschienen ist?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Ihre Behauptung ist falsch, dass dies in der Regel
geschieht.
(Zurufe von der CDU/CSU: Was?)
– Ja, das ist nicht geschehen. Das habe ich doch schon
beantwortet.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege, Sie haben noch zwei weitere
Zusatzfragen.
Roland Gewalt (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, ich frage noch einmal: Haben
Sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachgefragt?
Denn es ist ja ein solcher Artikel veröffentlicht worden.
Es wäre nachvollziehbar, wenn Sie das getan hätten.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Das kann man so oder so sehen, Herr Kollege. Wir
haben es aber selbstverständlich getan und bisher auf die
Anfragen keine Antwort erhalten.
Roland Gewalt (CDU/CSU):
Sie haben also nachgefragt und keine Antwort
erhalten, Frau Staatsministerin?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Richtig.
(Dr. Uwe Küster [SPD]: Das war die vierte
Frage! Ich zähle mit!)
Roland Gewalt (CDU/CSU):
Haben Sie nachgefragt, um welche Mitarbeiter es sich
handelt, und keine Antwort erhalten?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Sicher.
Roland Gewalt (CDU/CSU):
Aber Sie haben keine Antwort erhalten?
(Dr. Uwe Küster [SPD]: Das war Frage 4 a!)
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Ich habe keine Antwort erhalten. Die Antwort wird
sich auch nicht ändern, wenn Sie die Frage noch dreimal
stellen, weil uns leider keine Auskünfte darüber
vorliegen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Gewalt, Sie haben schon vier
Zusatzfragen gestellt. Ich erteile dem Kollegen Koschyk zu einer
weiteren Zusatzfrage das Wort.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, der Vorwurf, dass Beamte des
Auswärtigen Amtes im Zusammenhang mit dem Prozess
vor Gericht falsche Aussagen gemacht haben, steht
schon seit der Urteilsverkündung im Raum. Hat die
Bundesregierung – auch im Sinne einer Fürsorgepflicht des
Dienstherrn – bereits die Urteilsverkündung zum Anlass
genommen, die Aussagen von Beamten, die im
Zusammenhang mit dem Prozess erfolgt sind, noch einmal im
Dialog mit den Beamten im Hinblick auf Falschaussagen
zu überprüfen?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Uns liegt bisher keine schriftliche Urteilsbegründung
vor. Insofern ist dies auch nicht erfolgt.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Binninger.
Clemens Binninger (CDU/CSU):
Frau Ministerin, Sie haben eben geantwortet, dass Sie
nicht wissen, um welche Mitarbeiter es sich handelt,
gegen die offensichtlich ermittelt werden soll. Da aber ein
Vorwurf lautet, es seien uneidliche Falschaussagen im
Rahmen des Prozesses gemacht worden, liegt doch die
Vermutung nahe, dass es sich um die Personen handeln
muss, die damals vom Auswärtigen Amt als Zeugen in
das Verfahren entsandt wurden. Würden Sie mir darinzustimmen? Dann wären Ihnen die Personen sehr wohl
bekannt.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Nein. Da wir nicht wissen, gegen wie viele Personen
und gegen wen Ermittlungsverfahren laufen, kann ich
diese Frage nicht beantworten und Ihnen zum heutigen
Tage keine weiteren Informationen geben.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen von Klaeden.
Eckart von Klaeden (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, wie viele Mitarbeiter des
Auswärtigen Amtes haben denn in dem Prozess ausgesagt?
Können Sie sagen, ob sich die Aussagen dieser
Mitarbeiter im Rahmen der von Ihnen – üblicherweise – erteilten
Aussagegenehmigung bewegt haben?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Soweit ich mich erinnere, waren es sechs. Ich gehe
davon aus, dass sich alle Aussagen im Rahmen der
Aussagegenehmigung, soweit diese überhaupt erforderlich
war, bewegt haben. Noch einmal: Da uns die schriftliche
Urteilsbegründung bisher nicht vorliegt und ich
persönlich an dem Verfahren nicht teilgenommen habe, kann
ich Ihnen nichts Näheres dazu sagen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Volker Beck.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Staatsministerin, teilen Sie meine Auffassung,
dass eine weitere Erörterung dieser Frage angesichts
dessen, dass die schriftliche Urteilsbegründung noch
nicht vorliegt und dass nicht bekannt ist, gegen wen
wegen was ermittelt wird, eigentlich keinen Sinn macht und
dass man sich anderen Themen zuwenden sollte?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Diese Auffassung teile ich.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Dr. Hans-
Peter Uhl.
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, ich glaube, wir kommen der
Sache einigermaßen näher. Wir wissen jetzt immerhin,
dass sechs Kollegen aus dem Auswärtigen Amt vor
Gericht ausgesagt haben. Gegen drei – das entnehmen wir
der Presse – läuft möglicherweise ein
Ermittlungsverfahren. Sie bzw. Ihr Amt hat sechs Aussagegenehmigungen
erteilen müssen. Vor diesem Hintergrund lautet meine
Frage: Ist es angesichts der Tatsache, dass bereits in der
Presse sehr viel darüber berichtet wird, nicht nahe
liegend, dass Sie aus Gründen der Fürsorgepflicht mit den
Dr. Hans-Peter Uhlsechs betroffenen Beamten Gespräche führen lassen, um
zu klären, was genau sie ausgesagt haben und ob die
Aussagen aufgrund der Aktenlage richtig oder falsch
waren und ob ein Ermittlungsverfahren möglicherweise
zu Recht auf sie zukommt? Wollen Sie die gesetzliche
Frist von 17 Wochen – so lange hat ein Richter Zeit, um
eine schriftliche Urteilsbegründung vorzulegen –
abwarten und ist Ihnen das so lange egal?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Erstens. Die Behauptung, dass gegen drei Personen
Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien, ist
– möglicherweise – falsch. Wir können uns bislang nur
auf die Presse berufen. In einem Artikel ist von vier und
in einem anderen von drei Mitarbeitern die Rede. Ich
bestätige Ihre Aussage zum wiederholten Male nicht.
Zweitens. Weder die laut Presse möglicherweise
Beschuldigten noch das Auswärtige Amt haben nach
unserer Kenntnis zum jetzigen Zeitpunkt Anhaltspunkte,
gegen wen zurzeit Ermittlungsverfahren laufen. Insofern
ist es nicht möglich gewesen, über Gespräche eine
Klärung herbeizuführen.
Ich kann nur noch einmal sagen: Wir haben keine
Informationen. Weitere Fragen zu diesem Thema
erübrigen sich meines Erachtens. Denn ich werde immer die
gleiche Antwort geben: Ich habe darüber keine
Informationen. Wenn ich Informationen habe und wenn das mit
einem laufenden Verfahren in Einklang zu bringen ist,
dann gebe ich hier gerne Auskunft. Aber das ist heute
nicht möglich.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Die nächste Frage hat der Kollege Grindel.
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, Sie haben eben gesagt, weder
das Auswärtige Amt noch die Beschuldigten hätten
bisher eine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft
bekommen. Das heißt, dass Sie offenbar mit denjenigen, die Sie
für die Beschuldigten halten, gesprochen haben; denn
sonst könnten Sie nicht wissen, dass sie noch keine
Mitteilung bekommen haben. Deswegen lautet meine Frage
logischerweise – es kann sich ja nur um die sechs
handeln –: Welche Gesprächskontakte hat es bisher
zwischen der Führung Ihres Ministeriums und den sechs
Mitarbeitern gegeben, die in dem Prozess ausgesagt
haben, und welche Kenntnisse haben Sie über den Stand
der Ermittlungen gegen die Beschuldigten, wie Sie
selbst das gerade formuliert haben?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Es gibt keinen Stand der Ermittlungen. Insofern
verweise ich auf meine zuvor gegebenen Antworten.
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Darf ich noch eine zweite Frage stellen? – Die
Staatsministerin sollte ja auf zwei Fragen antworten. Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich möchte vorher dem Kollegen Binninger das Wort
geben. Ich vermerke aber Ihren Namen auf der Liste der
weiteren Fragesteller, Herr Kollege Grindel. – Herr
Binninger, bitte.
Clemens Binninger (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, dieses Ermittlungsverfahren
wurde offensichtlich durch diesen Prozess und durch die
Aussagen der Zeugen vom Auswärtigen Amt ausgelöst.
Jetzt geht es darum, zu klären, ob es sich um uneidliche
Falschaussagen handelt. Wie bewerten Sie in diesem
Zusammenhang eine Pressemeldung, wonach der
ehemalige Staatsminister im Auswärtigen Amt Volmer in einer
Sitzung des Auswärtigen Ausschusses den Richter
dieses Prozesses direkt angegriffen hat?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Ich kommentiere keine Pressemeldungen, die mir
nicht vorliegen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr von Klaeden, bitte.
(Sebastian Edathy [SPD]: Nun eine
vernünftige Frage! Das war ein Wunsch, Herr
Kollege!)
Eckart von Klaeden (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, wie bewerten Sie dann die
Auskunft Ihres Kollegen, des Staatssekretärs Chrobog,
vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages,
dass der Vorsitzende Richter, von dem hier die Rede ist,
in einem Anstellungs- und Dienstverhältnis mit dem
Auswärtigen Amt gestanden hat und dass bei der
Urteilsfindung Umstände, die mit der Beendigung dieses
Verhältnisses verbunden sind, offensichtlich eine Rolle
gespielt haben können?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Meines Erachtens hat diese Frage mit den beiden
Ausgangsfragen nichts zu tun. Insofern bin ich nicht
bereit, sie zu beantworten.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Darf ich
erläutern, warum es etwas damit zu tun hat?)
– Das geht nicht, Frau Präsidentin.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Es hat
etwas damit zu tun, weil der Vorwurf der
uneidlichen Falschaussage und die Ermittlung der
Staatsanwaltschaft auf die mündliche
Urteilsbegründung zurückgehen und weil Sie auf die
Urteilsbegründung in den angesprochenen
Ausschüssen mit diesen Unterstellungen
gegenüber dem Richter reagiert haben! Das ist
der Zusammenhang!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege von Klaeden!
(Sebastian Edathy [SPD]: Eine vernünftige
Frage!)
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Entschuldigen Sie, diese Frage bezieht sich auf
Pressemeldungen und nicht auf die Urteilsverkündung.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ich stelle
aber Nachfragen zu den schriftlichen
Fragen!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr von Klaeden, die nächste Frage hat der Kollege
Volmer.
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Staatsministerin, habe ich Recht mit der
Auffassung, dass es zu Ihrer Fürsorgepflicht als Dienstherrin
und als Angehörige der politischen Leitung des
Auswärtigen Amtes gehört, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
Schutz zu nehmen, solange gegen sie nur Mutmaßungen,
Spekulationen und vage Verdächtigungen im Raum
stehen?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Das ist sicherlich so. Ich habe in meinen Antworten
auf die beiden Ausgangsfragen schon gesagt, dass ich
Vorverurteilungen unserer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ganz klar zurückweise, dass wir natürlich das
größte Interesse an einer Klärung der im Zusammenhang
mit dem Verfahren aufgeworfenen Fragen und
Anschuldigungen haben, dass ein weiteres Vorgehen zum
jetzigen Zeitpunkt aber schlicht nicht möglich ist.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Koschyk.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, ich frage noch einmal: Trifft es
zu, dass, wie Staatssekretär Chrobog vor dem
Innenausschuss des Bundestages ausgeführt hat, der Richter
dieses Prozesses in irgendeinem Dienst- und
Beschäftigungsverhältnis mit dem Auswärtigen Amt gestanden
hat?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Ich wiederhole: Diese Frage hat mit den beiden
Ausgangsfragen meines Erachtens nichts zu tun.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Grindel, bitte.
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Ich möchte auf meine Frage von eben zurückkommen
und deutlich machen, dass Sie schon meine erste Fragenicht beantwortet haben. Insofern stelle ich sie konkret.
Sie haben gerade vor dem Hohen Hause erklärt, die
Beschuldigten hätten von der Staatsanwaltschaft bisher
keine Mitteilung über das erhalten, was in der Presse
steht. Ich möchte von Ihnen gerne wissen: Woher wissen
Sie das? Welche Kontakte hat die Amtsführung
dementsprechend mit den von Ihnen als Beschuldigte
bezeichneten Personen?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Ich verweise auf meine Antworten auf die zuvor
gestellten Fragen.
(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Frau
Präsidentin, das ist unmöglich, wenn ich das sagen
darf! Das ist doch keine Antwort!)
– Sie müssen schon mir überlassen, wie ich antworte.
Wenn Sie eine Frage zehnmal stellen, dann muss ich die
Antwort hier nicht zehnmal wiederholen. Entschuldigen
Sie!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD – Reinhard Grindel [CDU/
CSU]: Das ist eine Unverschämtheit, wie Sie
das Parlament behandeln! – Zuruf von der
CDU/CSU: Sie hat gelogen! – Gegenruf des
Abg. Dr. Uwe Küster [SPD]: Dieser Vorwurf
ist ungeheuerlich! Sie haben schön brav zu
sein! Diese Art hier! Unflätig! – Widerspruch
bei der CDU/CSU)
– Frau Präsidentin, ich bitte darum, dass sich die
Abgeordneten zurückhalten. Ich versuche, die Fragen höflich
und ruhig zu beantworten.
(Anhaltender Widerspruch bei der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage hat der
Kollege Rose.
Dr. Klaus Rose (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, ich richte mich nicht nach der
Aufforderung des Zuchtmeisters der SPD-Fraktion, brav
zu sein. Sie haben vorhin in der Antwort auf die Frage
des Kollegen Uhl gesagt, die Betroffenen wüssten von
nichts und sie könnten sich gar nicht vorstellen, was
immer wieder in der Zeitung steht. Erhebt das Auswärtige
Amt eine Unterlassungsklage, wie es üblich ist, wenn
man falsch angeklagt oder in Verdacht gezogen wird?
Wehren Sie sich gegen diese Vorwürfe, die ja angeblich
nicht stimmen bzw. von denen Sie nicht wissen?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Auf was bezieht sich Ihre Frage?
Dr. Klaus Rose (CDU/CSU):
Bei Ihnen inzwischen auf nichts mehr, weil Sie
sowieso keine Auskunft geben.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Sie müssen schon präzise Fragen stellen, dann kann
ich präzise antworten.
Dr. Klaus Rose (CDU/CSU):
Sie haben vorhin auf die Frage des Kollegen Uhl, ob
drei oder vier Leute entsprechende Verdächtigungen auf
sich gezogen hätten, wie in der Presse erwähnt wurde,
gesagt, Sie wüssten nichts darüber und könnten das auch
gar nicht wissen. Wenn es so ist, dass daran etwas falsch
ist und die Presse bloß eine Kampagne macht, und Ihre
Fürsorgepflicht so weit geht, wie es der Kollege Volmer
andeutete, dann müssen Sie doch darauf reagieren und
vielleicht einen Liebesentzug wie der Bundeskanzler
gegenüber der „Bild“-Zeitung oder sonst etwas in
Erwägung ziehen. Wenn es jedoch stimmen sollte, dann
müssen Sie uns genauere Auskunft geben und nicht so ein
Verhalten an den Tag legen, wie Sie es uns seit Wochen
hier vorexerzieren.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Unter der Voraussetzung, dass ich die etwas
kompliziert gestellte Frage richtig verstanden habe, beantworte
ich sie wie folgt:
Erstens. Im Hinblick auf die Pressemeldungen, die
wir am Wochenende lesen konnten, halte ich hier noch
einmal fest, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht
wissen, gegen wen Ermittlungsverfahren eröffnet wurden.
Insofern kann ich hierzu auch keine Stellung nehmen.
Zweitens. Wenn Sie sich aber auf andere
Pressemeldungen im Zusammenhang mit der Urteilsverkündigung
in Köln durch den dortigen Richter, die schon einige
Wochen zurückliegen, beziehen, kann ich darauf nur
entgegnen: Ich kommentiere ein solches Urteil nicht. Wir
warten ab, bis das schriftliche Urteil vorliegt, um
gegebenenfalls hierzu Stellung zu nehmen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Frage des Kollegen Göbel.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: So viele Fragen kann man doch
gar nicht haben!)
Ralf Göbel (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, nachdem die bisherigen Fragen
offensichtlich zu kompliziert sind, will ich jetzt eine
ganz einfache Frage stellen. Sie haben gesagt, Sie haben
nachgefragt und keine Informationen erhalten. Mich
würde interessieren: Wann hat das Auswärtige Amt
nachgefragt und bei welcher Behörde haben Sie
nachgefragt?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Wir haben bei der zuständigen Behörde rechtzeitig
und zügig nachgefragt. (Heiterkeit bei der SPD – Lachen bei der
CDU/CSU – Clemens Binninger [CDU/CSU]:
Sie sind ja überhaupt nicht vorbereitet!)
– Ich bin sehr gut vorbereitet.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Frage des Kollegen Koppelin.
Jürgen Koppelin (FDP):
Frau Staatsministerin, nachdem ich mir geduldig Ihre
Antworten angehört habe und feststellen muss, dass Sie
kaum informiert sind, möchte ich Sie fragen – das
können Sie ja wahrscheinlich beantworten –: Wie viel Zeit
haben Sie für die Vorbereitung gebraucht, um die
dringlichen Fragen des Kollegen der Union zu beantworten,
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Das greift ein in den inneren
Bereich! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Darauf muss sie gar nicht
antworten!)
wie viele Informationen haben Sie eingeholt und haben
Sie sich überhaupt auf die Beantwortung der Fragen
vorbereitet?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Herr Koppelin, auf eine solche Frage muss ich hier
nicht antworten. Das ist nicht mein Niveau.
(Jürgen Koppelin [FDP]: Ich habe den
Eindruck, Ihres ist noch viel tiefer!)
– Na ja, also bitte.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich habe eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Uhl.
(Jürgen Koppelin [FDP]: Wir hatten das schon
einmal! – Gegenruf der Staatsministerin
Kerstin Müller: Genau! Das ist ja hier
bekannt! Das Niveau kennt man von Ihnen! –
Sebastian Edathy [SPD]: Aber nicht wieder
unflätig werden!)
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, vor dem Kölner Landgericht
haben, wie Sie sagen, sechs Kollegen aus dem
Auswärtigen Amt Aussagen gemacht, also ein überschaubarer
Kreis. Wir hören, gegen drei oder vielleicht vier von
diesen sechs wird ermittelt. Der Richter in Köln hat gesagt,
dass der eine oder andere glatt gelogen habe. Auf die
Frage, ob Sie wie auch Ihr Amtsvorgänger diesen
Richter für mehr oder weniger befangen halten, haben Sie
gesagt, das habe nichts mit dem Thema zu tun. Auf die
Frage des Kollegen Volmer, ob Sie Ihre
Fürsorgepflichten als Dienstvorgesetzte wahrnehmen wollen, sagen Sie
Ja.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Das Protokoll wird vorne
geführt!)
Dr. Hans-Peter UhlAuf unsere Fragen, ob Sie wenigstens einmal mit den
sechs Beamten reden wollen, um den Sachverhalt
aufzuklären – denn nur in einem solchen Gespräch kann
man logischerweise die Fürsorgepflicht überhaupt
ernsthaft wahrnehmen –, sagen Sie, das hätten Sie nicht
getan. Wie – so lautet meine Frage – wollen Sie Ihre
Fürsorgepflichten wahrnehmen, wenn Sie über die Sache
mit den Angehörigen des Auswärtigen Amtes nicht
einmal reden wollen?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
In Ihrer Frage waren viele Behauptungen, die ich
zurückweisen muss. Im Übrigen kann ich Ihnen versichern,
dass wir alles tun, um unserer Fürsorgepflicht gegenüber
den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gerecht zu
werden. Insbesondere weise ich Vorwürfe gegen unsere
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und entsprechende
Vorverurteilungen, die in verschiedenen Fragen durchscheinen,
zurück, solange nicht bekannt ist, gegen wen und im
Hinblick auf welche Straftatbestände die
Ermittlungsverfahren eröffnet worden sind. So zu diskutieren ist
nicht unser Stil.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Strobl, bitte.
Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, ich habe Ihren Antworten sehr
genau zugehört und möchte Ihnen Gelegenheit geben,
einen Widerspruch auszuräumen. Sie sagten zunächst,
Sie wüssten nicht, wer beschuldigt sei, und hätten
deshalb auch keine entsprechenden Kontakte gehabt. Auf
eine andere Frage haben Sie jedoch ausgeführt, die
Beschuldigten hätten noch keine Nachricht von der
Staatsanwaltschaft erhalten. Diese beiden Antworten passen
nicht zusammen. Wenn Sie keinen Kontakt hatten, weil
Sie nicht wissen, wer beschuldigt ist, dann können Sie
auch nicht wissen, dass diejenigen keine Nachricht von
der Staatsanwaltschaft haben. Hier liegt ein
Widerspruch in Ihren Antworten vor; bitte klären Sie diesen
auf.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Meine Erachtens liegt hier kein Widerspruch vor, weil
ich das so nicht behauptet habe.
(Widerspruch bei der CDU/CSU)
Insofern kann ich nur auf meine Antworten auf die
vorangegangenen Fragen hinweisen. Das werden Sie so
auch im Protokoll finden.
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Es
gibt ja ein Protokoll!)
– Dann müssen Sie das halt nachlesen. Ich wiederhole
das jetzt nicht zum 15. Mal.
(Zuruf von der CDU/CSU: Fünf minus mit
Rücksicht auf die Eltern!)Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Dr. Schröder, bitte.
Dr. Ole Schröder (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, Sie haben uns erklärt, dass Sie
rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nachgefragt
hätten. Können Sie „rechtzeitig“ in Tagen ausdrücken und
können Sie uns erklären, welche Behörde zuständig
war?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Gehen Sie davon aus, dass es die zuständige Behörde
war und dass es rechtzeitig war.
(Zurufe von der CDU/CSU: Oh Mann! –
Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Das geht
nicht!)
– Ich finde, dass interne Schreiben von uns interne
Vorgänge sind, die ich nicht öffentlich darlegen muss. Ich
werde Ihnen nicht berichten, welche Faxe an welche
Behörde gegangen sind. Wo kommen wir denn da hin!
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen zu den
dringlichen Fragen mehr vor.
Deshalb rufe ich jetzt zu demselben Fragenkreis
nacheinander die Fragen 7 bis 9 aus dem
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes, die Fragen 29 bis 31 aus
dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern und die Fragen 36 bis 43 aus dem Geschäftsbereich
des Bundesministeriums der Finanzen auf, da diese nach
Ziffer 10 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde
ebenfalls vorgezogen werden.
Ich rufe die Frage 7 des Kollegen Hartmut Koschyk
auf:
Hält es die Bundesregierung für angemessen – Antwort
des Staatssekretärs im BMI Dr. Göttrik Wewer vom 27.
Februar 2004 auf die schriftlichen Fragen des Abgeordneten
Clemens Binninger auf Bundestagsdrucksache 15/2635 –,
grundlegende Veränderungen der Visaerteilungspraxis im
Alleingang durch das Auswärtige Amt, AA, ohne vorherige
Beteiligung des Bundesministeriums des Innern, BMI, der
Länder und der Sicherheitsbehörden, deren Belange hierdurch
wesentlich berührt werden, vorzunehmen?
Beantworten wird die Frage Frau Staatsministerin
Kerstin Müller.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Ich könnte ja einiges abkürzen.
(Zuruf des Abg. Dr. Guido Westerwelle
[FDP])
– Es kommt darauf an, wie man die demokratischen
Rechte wahrnimmt, nicht wahr, Herr Kollege
Westerwelle?
Herr Kollege Koschyk, das Auswärtige Amt hat den
Erlass vom 3. März 2000 im Rahmen seiner
Zuständigkeit gemäß § 63 Abs. 3 des Ausländergesetzes für seinen
Staatsministerin Kerstin MüllerGeschäftsbereich herausgegeben. Der Erlass wurde vom
Auswärtigen Amt im Rahmen der gesetzlichen
Grundlagen verfasst und enthält interne
Ausführungsbestimmungen zum Gebrauch des Ermessens. Der Erlass berührt in
keiner Weise die ausländerrechtliche Lage. Das deutsche
Ausländerrecht und die Vereinbarungen der Schengen-
Partner werden vielmehr als unverrückbarer Rahmen der
Visumspraxis bekräftigt. Insofern konnte das
Auswärtige Amt den Erlass im Rahmen seiner eigenen
Zuständigkeit herausgeben, ohne etwa eine Beteiligung der
Bundesländer.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Koschyk, bitte.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, ich habe in meiner Frage ja
auch danach gefragt, ob das Bundesministerium des
Innern beteiligt war. Könnten Sie dem Hohen Hause
mitteilen, wie das Bundesministerium des Innern auf diesen
Erlass reagiert hat?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Auch mit dem Bundesministerium des Innern
wurde – allerdings im Nachhinein, da wir diesen Erlass
in eigener Zuständigkeit herausgeben konnten –
Einvernehmen über den Erlass sowie seine Anwendung und
Wirkungen erzielt. Die Vertreter beider Ressorts haben
etwa in der Sitzung des Innenausschusses am 17. Mai
2000 bekräftigt, dass es bei dieser Thematik keinen
Dissens zwischen dem Auswärtigen Amt und dem BMI
gebe.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Sie haben Ihre zweite Zusatzfrage.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Es hat auf diesen Erlass hin auch Stellungnahmen
verschiedener Bundesländer gegeben. Hat es, nachdem
es über diesen Erlass anfänglich Dissens zwischen AA
und BMI und mehrere Beschwerden von Bundesländern
gegeben hat, Bemühungen vonseiten des
Bundeskanzleramtes gegeben, auf den Dissens zwischen der
Bundesregierung und den Bundesländern, aber auch auf den
anfänglichen Dissens innerhalb der Bundesregierung zu
reagieren?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Ich weiß nicht, welche Beschwerden welcher
Bundesländer zu welchem Zeitpunkt Sie meinen.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Zum Beispiel des Freistaates Bayern.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Wann?Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Der Bayerische Staatsminister des Innern hat sich am
24. März 2000 an den Minister des Auswärtigen
gewandt.
(Sebastian Edathy [SPD]: Frage 9 ist das! –
Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]:
Wenn die Antworten so präzise wären wie die
Fragen, wäre es recht!)
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Das ist die Frage 9. Soll ich diese Frage sofort
beantworten?
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Nein, Sie sollen meine Frage beantworten.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Es geht jetzt um die Zusatzfrage des Kollegen
Koschyk.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Ja.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Gut. Ich verstehe die Zusatzfrage des Kollegen
Koschyk wie die Frage 9.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das sind
zwei unterschiedliche Fragen!)
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Darf ich meine Frage wiederholen?
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Koschyk, die Beantwortung der Fragen
obliegt der Frau Staatsministerin.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Richtig. Ihnen, Frau Präsidentin, obliegt die Aufgabe,
für eine ordnungsgemäße Beantwortung durch die
Bundesregierung Sorge zu tragen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Klaus Rose
[CDU/CSU]: Das ist in jeder Fragestunde das
Gleiche! Unmöglich!)
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Herr Kollege Koschyk, ich war so freundlich, Ihnen
die Möglichkeit zu geben, Ihre Frage zu präzisieren. Das
wäre zwar nicht erforderlich gewesen, aber wir wollen ja
weiterkommen. Sie meinen also den Brief des Kollegen
Beckstein. Sie haben aber gesagt, dass sich die Länder
beschwert haben. Ich frage nach, damit ich eine präzise
Antwort geben kann: Bezieht sich Ihre Frage auf den
Brief des Kollegen Beckstein? – Es hat sich also nur ein
Bundesland beschwert.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Darf ich meine Frage wiederholen, Frau Präsidentin?
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Nein, Herr Kollege Koschyk. Die Möglichkeit zur
Nachfrage ist mit Ihren zwei Zusatzfragen zu Frage 7
erschöpft. Wir kommen daher zu den weiteren
Zusatzfragen.
(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Frau
Staatsministerin wollte antworten und Sie hindern
sie daran, Frau Präsidentin! – Zuruf von der
CDU/CSU: Unglaublich!)
Jetzt gibt es eine Zusatzfrage des Kollegen Volmer.
Bitte.
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Staatsministerin, nachdem es bei der
Vorgängerregierung Praxis war, dass Innenminister Kanther und
Außenminister Kinkel die Verwaltungsabläufe bis in die
Details geregelt haben und für die Ausübung des
Ermessensspielraums Vorschriften erlassen haben, muss ich
fragen: War es 1998/99 nicht überfällig und absolut
notwendig, dass sich die Visumspolitik wieder im Rahmen
des Geschäftsverteilungsplans und der Geschäftsordnung
der Bundesregierung abspielt, was ein kooperatives,
kollegiales und nicht hierarchisches Verhältnis zwischen
dem Außenministerium und dem Innenministerium
einschließt?
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]:
Nächste Frage, Frau Präsidentin!)
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Der Erlass vom 3. März 2000 wurde in der Tat von
verschiedener Stelle gelobt, etwa auch in Debatten des
Deutschen Bundestages. Diesem Erlass gingen Briefe
und Bitten von Abgeordneten aller Fraktionen dieses
Hauses, also auch von Abgeordneten der damaligen
Opposition, voran.
Der Volmer-Erlass bezieht sich auf die Frage der
Ermessensausübung. Ich habe schon beim letzten Mal aus
Briefen der Kolleginnen und Kollegen des Hauses
zitiert. Ich habe heute noch weitere Briefe mitgebracht,
zum Beispiel einen sehr aktuellen Brief des
Abgeordneten und Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/
CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Kauder. Er
vermutet, dass Visaerteilungen mit administrativen
Schikanen verhindert werden. Er weist uns auf folgenden Punkt
hin:
Im Verwaltungsrecht gibt es regelmäßig
Ermessensentscheidungen. Davon ist das Konsular- und
Visarecht nicht ausgenommen.
Er bittet uns, dieses Ermessen im Sinne einer positiven
Entscheidung, was die Visaerteilung angeht, auszuüben.
Dies ist noch einmal eines der vielen Beispiele von
Abgeordneten aller Fraktionen, die sich in Einzelfällen
tagtäglich an mich, den Kollegen Fischer und den Kol-legen Bury mit der Bitte wenden, Visa zu erteilen, das
Ermessen also entsprechend auszuüben. Das war im Jahr
2000 ebenso. Deshalb war der Erlass eine angemessene
Reaktion.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Sehling.
Matthias Sehling (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, wieso hat das Auswärtige Amt
im Mai 2001 der Botschaft in Kiew zu dieser
Visumerteilungspraxis die Weisung erteilt, den
Reiseschutzpass der Firma Reise-Schutz AG zu akzeptieren, obwohl
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den
Betrieb dieses Versicherungsunternehmens erst im
Dezember 2002 genehmigte?
(Sebastian Edathy [SPD]: Was hat das denn
mit dem Erlass zu tun?)
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Das hat – muss ich leider sagen – wieder gar nichts
mit der Ausgangsfrage zu tun. Denn die Ausgangsfrage
bezieht sich auf den Erlass vom 3. März 2000. Da geht
es um die Auslegung des Kriteriums der
Rückkehrbereitschaft. Beim Reiseschutzpass handelt es sich um ein
ganz anderes Kriterium. Da geht es um die Bonität, um
die Übernahme einer entsprechenden Ausfallbürgschaft.
Vorgänger des Reiseschutzpasses war im Übrigen das
so genannte Carnet de Touriste, das Außenminister
Kinkel und Innenminister Kanther gemeinsam mit dem
Präsidenten des ADAC bereits 1995 für einige Länder
Osteuropas eingeführt hatten und dessen gute Praxis
ausgeweitet wurde, zum Beispiel mit dem Erlass vom
2. Mai 2001, der innerhalb der Bundesregierung bzw.
mit dem Bundesinnenministerium entsprechend
abgestimmt war.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Grindel.
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Frau Staatsminister, hat das Auswärtige Amt, bevor
der Erlass von den Auslandsvertretungen umgesetzt
worden ist –
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Welcher Erlass?
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
– der Erlass, der Gegenstand der Frage 7 des
Kollegen Hartmut Koschyk ist; auf diese Frage beziehe ich
mich ja –,
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Der Kollege sprach eben über einen anderen.
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
– mit dem Kanzleramt in irgendeiner Weise
Rücksprache darüber gehalten?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Der Erlass wurde im Rahmen unserer Zuständigkeit
gemacht. Da mir auch im Nachhinein nichts
Gegenteiliges bekannt wurde, gehe ich davon aus: Dies entsprach
und entspricht immer noch der Linie der
Bundesregierung.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr von Klaeden, bitte.
Eckart von Klaeden (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, da Sie in dieser Frage schon
zum wiederholten Male in einem Rollenspiel mit Ihrem
Vorgänger, Herrn Volmer, zu der in diesem Hause
unüblichen Praxis übergegangen sind, hier öffentlich aus
Briefen, die Abgeordnete an Ihr Haus schreiben, zu
zitieren, darf ich Sie fragen, ob Sie bereit sind, der bisher
üblichen Praxis zu folgen und uns die Briefwechsel zu
überlassen, auf die Sie mehrfach Bezug genommen
haben, in diesem Fall also den Briefwechsel zwischen dem
Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium
zum Volmer-Erlass und den Briefwechsel zwischen dem
Auswärtigen Amt und dem bayerischen
Innenministerium zu demselben Erlass.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Meines Wissens gibt es keinen Briefwechsel
zwischen dem BMI und uns zu diesem Erlass.
(Lachen bei der CDU/CSU – Eckart von
Klaeden [CDU/CSU]: Davon haben Sie doch
gerade gesprochen! – Weitere Zurufe von der
CDU/CSU)
– Wenn Sie diese Briefe haben, bitte!
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ich habe sie
nicht! Aber Sie sprechen davon in den
Ausschüssen!)
Im Übrigen sind das zwei völlig verschiedene Sachen.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das kann
doch wohl nicht wahr sein! – Weitere Zurufe
von der CDU/CSU)
– Entschuldigung, wollen Sie jetzt eine Antwort?
(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ja
unglaublich!)
Das eine betrifft Vorgänge innerhalb der
Bundesregierung.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das ist mir
bekannt! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU:
Müllers Märchenstunde!)
Die muss ich hier nicht offen legen. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Sie zitieren
aber aus solchen Schriften!)
Ich beantworte, soweit es geht, Ihre Fragen. Über interne
Vorgänge der Bundesregierung werde ich – das müssen
Sie verstehen; das war schon immer Praxis – nicht
berichten. Das ist etwas völlig anderes, als wenn sich
Abgeordnete Ihrer Fraktion an mich mit der Bitte wenden,
bestimmte Visa zu erteilen.
Ich kann verstehen, dass Ihnen das im
Zusammenhang mit Ihren Vorwürfen nicht angenehm ist.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ich möchte,
dass Sie die Briefe zur Verfügung stellen, aus
denen Sie zitieren!)
Aber ich finde, die deutsche Öffentlichkeit sollte davon
Kenntnis haben, dass Sie in vielen Einzelfällen von uns
eine positive Entscheidung wollen und auf der anderen
Seite unsere Visumpraxis kritisieren.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das hat doch
mit der Sache überhaupt nichts zu tun!)
Das ist nämlich nicht ganz widerspruchsfrei, Herr
Kollege.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD – Eckart von Klaeden [CDU/
CSU]: Aber es gibt Strafurteile im Rahmen
Ihrer Visumpraxis!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich rufe den Kollegen Uhl zu seiner Zusatzfrage auf.
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, es gibt den Erlass vom 3. März
2000 und ein Schreiben des Bundesinnenministers in
dieser Sache an den Bundesaußenminister. Ferner gibt es
ein Antwortschreiben aus Ihrem Hause an den
Bundesinnenminister, das Sie eigentlich kennen müssten. Es
wurde von Staatssekretär Pleuger unterschrieben. Wären
Sie bereit, dem Parlament diese beiden Briefe
auszuhändigen?
(Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Die haben
Sie doch!)
Wären Sie zweitens bereit, zur Kenntnis zu nehmen,
dass der Lebenssachverhalt Visumerteilung an
Ausländer zur Einreise nach Deutschland, zu welchem Zweck
auch immer, niemals in die alleinige Zuständigkeit des
Außenministeriums gehören kann, sondern dabei immer
eine kombinierte Zuständigkeit von mindestens dem
Innen- und dem Außenministerium vorliegt? Auf das
Finanzministerium werden wir nachher noch zu
sprechen kommen.
Ich gehe davon aus, dass der Brief des Herrn Schily
an Herrn Fischer berechtigt und begründet war. Wenn
Sie ihn lesen, werden Sie das vielleicht bestätigen
können.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Es gibt ihn
ja gar nicht!)
Dr. Hans-Peter UhlOffensichtlich haben Sie den Brief nicht gelesen, aber,
glauben Sie mir, es gibt ihn. Es gibt ebenfalls ein
Antwortschreiben des Herrn Pleuger, glauben Sie mir. Wir
hätten diese Korrespondenz gerne, damit wir klären
können, ob der Innenminister in seinem Begehren, die
Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen, am Thema
vorbeigeredet hat, oder wie darf ich Ihre heutige Auskunft – –
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Die wievielte Frage ist das jetzt, Frau Präsidentin?
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Es ist immer dasselbe Thema.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Das war jetzt schon die fünfte Frage, vielleicht sollten
Sie sich entscheiden, welche Frage Sie mir stellen
wollen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Frau Staatsministerin, würden Sie den Kollegen Uhl
bitte aussprechen lassen?
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Im Nachhinein, sagten Sie jetzt, hätten Sie
Einvernehmen zwischen dem Innenministerium und dem
Auswärtigen Amt aufgrund dieses Briefwechsels hergestellt.
Wie sah das Einvernehmen aus?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Die Frage ist jetzt, wie das Einvernehmen aussah? –
Es hat verschiedene Gespräche gegeben. Aufgrund
dieser Gespräche haben wir Einvernehmen über den Erlass
und seine Folgerungen hergestellt. Diese Gespräche hat
es auf verschiedensten Ebenen gegeben.
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Wissen Sie etwas über die Gespräche? Wissen Sie
irgendetwas über irgendwelche Gespräche?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Ja, selbstverständlich.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Binninger.
Clemens Binninger (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, vielleicht nähern wir uns der
Wahrheit nur in kleinen Schritten. Sie haben gerade
gesagt, es gab keinen Schriftwechsel zwischen Außen- und
Innenministerium. Alle Kollegen, die hier sind,
inklusive des Staatssekretärs vom Bundesinnenministerium,
der neben Ihnen sitzt,
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Er
flüstert gerade ein!)wissen etwas anderes. Wären Sie wenigstens an dieser
Stelle bereit, zuzugeben, dass Sie sich getäuscht haben
und es einen Schriftwechsel zwischen AA und BMI
gibt?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Es wurde gefragt, ob es sozusagen verschiedene
Schriftwechsel – so habe ich es jedenfalls verstanden –
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das
ist doch unglaublich! – Reinhard Grindel
[CDU/CSU]: Jetzt sagen Sie, was Sie wissen!)
– ich bitte Sie, höflich zu bleiben; ich bleibe das auch –
gegeben hat, vor allen Dingen zwischen dem
Innenminister und dem Außenminister. Dass es natürlich
Schriftwechsel zwischen den verschiedenen Häusern
gibt, habe ich nicht bestritten.
Zweitens. Ich weiß nicht, ob wir der deutschen
Öffentlichkeit einen Dienst erweisen, wenn Sie von mir
Schriftwechsel wollen, die Ihnen offensichtlich bereits
vorliegen.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Nein! Sie
liegen uns nicht vor!)
– Herr Kollege Uhl hat doch gerade davon gesprochen,
dass es einen Brief des Staatssekretärs Pleuger und einen
Brief des Bundesinnenministers Schily gibt.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Weil Sie
daraus in den Ausschüssen zitieren!)
Ich frage Sie: Was soll es, vor der deutschen
Öffentlichkeit solche Scheingefechte zu führen?
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Eckart
von Klaeden [CDU/CSU]: Sie zitieren aus den
Schreiben in den Ausschüssen des
Bundestages!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich rufe die Frage 8 des Kollegen Hartmut Koschyk
auf:
Hat das AA den so genannten Volmer-Erlass vor der
Herausgabe an die Auslandsvertretungen mit den Schengen-
Partnern abgestimmt und, wenn nein, warum nicht?
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]:
Müllers Märchenstunde!)
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Das gefällt mir.
Die Frage 8 beantworte ich wie folgt: Nach dem im
EU-Recht herrschenden Grundsatz der Subsidiarität
verbleibt es in der Kompetenz der Mitgliedstaaten, alle
Belange, die europarechtlich nicht geregelt sind, in eigener
Zuständigkeit wahrzunehmen. Der Erlass vom 3. März
2000 bewegt sich im Rahmen des geltenden Rechts. Die
Vereinbarungen der Schengen-Partner werden darin als
unverrückbare Rahmen der Visumpraxis bekräftigt.
Daher war eine Abstimmung mit den Schengen-Partnern im
Staatsministerin Kerstin MüllerVorfeld nicht erforderlich. Der Runderlass wurde
allerdings im Rahmen der lokalen konsularischen
Zusammenarbeit an den Auslandsdienstorten thematisiert und
mit den Partnern besprochen.
(Dr. Ludger Volmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Völlig korrekt!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Koschyk, bitte.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, wie war die Reaktion der
Partner auf den Erlass?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Meines Wissens sind keine Beschwerden bekannt.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ihre zweite Zusatzfrage.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, da ich Sie schon in der letzten
Fragestunde nach dem Ergebnis des Besuchs der EU-
Ratsarbeitsgruppe „Visa“ am 31. Mai/1. Juni in Kiew
gefragt habe und Sie mir damals keine Antwort geben
konnten, möchte ich heute noch einmal nachfragen: Wie
hat die Bundesregierung auf den Besuch der EU-
Ratsarbeitsgruppe „Visa“ am 31. Mai/1. Juni 2001 in Kiew
reagiert, wo das Reisebüroverfahren Gegenstand der
Beratung war und die EU-Ratsarbeitsgruppe festgestellt
hat, dass dieses Verfahren und die durch dieses
Verfahren begünstigten Reisenden ein erhöhtes Risiko
darstellen? Ich hatte diese Frage schon in der letzten
Fragestunde vor einer Woche gestellt.
(Sebastian Edathy [SPD]: Das hat mit der
Frage nichts zu tun!)
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
– Das stimmt auch wieder. Aber ich bin höflich.
Meines Wissens sind uns diese Ergebnisse nicht
zugeführt worden. Uns gegenüber ist von den Schengen-
Partnern und den zuständigen Gremien keine entsprechende
Kritik geäußert worden, was den Erlass vom März 2000
betrifft.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Uhl, bitte.
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Frau Ministerin, halten Sie es für üblich, dass eine
solche Gruppe, die von der EU aus Brüssel in eine
deutsche Botschaft kommt, diese Visumstelle untersucht und
dann unverrichteter Dinge wieder zurück nach Brüssel
reist, ohne irgendwelche Feststellungen zu treffen?Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Nein. Ich kann aber trotzdem nur noch einmal meine
Antwort auf die Frage des Herrn Koschyk wiederholen:
In dem Moment, in dem wir von Hinweisen Kenntnis
erlangt haben, sind wir entsprechend tätig geworden. Im
Sommer 2001 gab es zum Beispiel Hinweise von
Schengen-Partnern – da ging es aber um etwas ganz anderes –
auf vermehrten Missbrauch von an der deutschen
Botschaft in Kiew ausgestellten Besuchsvisa. Daraufhin
haben wir – das war ja bereits Thema der letzten
Fragestunde – das entsprechende Reisebüroverfahren
eingestellt, und zwar mit Erlass vom 3. August 2001 mit
Wirkung zum 1. Oktober 2001. Das hatte aber nichts mit
dem von Ihnen genannten Erlass, dem so genannten
Volmer-Erlass vom März 2000, zu tun. Es ging um das
so genannte Reisebüroverfahren. Insofern möchte ich
auf meine Antworten und auch auf die Beantwortung der
schriftlichen Fragen verweisen. Es geht dabei um etwas
ganz anderes als um den so genannten Volmer-Erlass.
(Abg. Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU] meldet
sich zu einer Zusatzfrage)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
– Nein, Herr Kollege Uhl, Sie haben keine weitere
Zusatzfrage. – Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen
Grindel, bitte.
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Da es in solchen Fällen üblich ist, dass die
Botschafter in unseren Auslandsvertretungen berichten, möchte
ich gerne fragen, ob der deutsche Botschafter in Kiew
das Auswärtige Amt über den Besuch der EU-
Ratsarbeitsgruppe und die dort gemachten Äußerungen und
Erkenntnisse unterrichtet hat.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Das weiß ich nicht.
(Sebastian Edathy [SPD]: Wozu gehört das,
Herr Kollege?)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn von Klaeden.
Eckart von Klaeden (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, ich will Ihnen – auch weil mir
anders lautende Unterlagen vorliegen – hier noch einmal
die Möglichkeit geben, eine Aussage von eben zu
korrigieren. Ich frage Sie daher nochmals: Hat der Besuch der
EU-Ratsarbeitsgruppe, der gerade angesprochen
worden ist, im Auswärtigen Amt tatsächlich nicht, wie Sie
gerade behauptet haben, Veranlassung gegeben, die
Praxis in Kiew zu ändern?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Das habe ich nicht gesagt. Ich habe eben gesagt: Im
Sommer gab es Hinweise, aber die sind meines Wissens
Staatsministerin Kerstin Müllernicht im Zusammenhang mit dem Besuch der
Arbeitsgruppe zu sehen.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das ist
genau meine Frage!)
Diese gab es von Schengen-Partnern und denen sind wir
nachgegangen.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ich nehme
Bezug auf die Arbeitsgruppe!)
Mir ist nichts anderes bekannt. Mehr kann ich hier
nicht sagen und das habe ich eben auch gesagt.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Clemens Binninger
auf:
Hat der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer,
auf die Sicherheitswarnung im Schreiben des bayerischen
Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, vom
24. März 2000 – Gz.: IA2-2084.10 –, in dem Dr. Günther
Beckstein die Öffnung der Bundesrepublik Deutschland durch
den so genannten Volmer-Erlass als „sicherheitspolitisch sehr
gefährlich“ bezeichnet hat und auf das der Bundesminister des
Auswärtigen, Joseph Fischer, am 11. April 2000 geantwortet
hat, hin die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder
– Innenministerium und andere – eingeschaltet und, wenn
nein, warum nicht?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Herr Kollege Binninger, wie ich eben schon Ihrem
Kollegen Koschyk geantwortet habe – ich verweise
insoweit auf die Frage 7 –, hat das Auswärtige Amt den
Erlass vom 3. März 2000 im Rahmen seiner Zuständigkeit
gemäß § 63 Abs. 3 Ausländergesetz für seinen
Geschäftsbereich herausgegeben. Der Erlass wurde vom
AA im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen verfasst
und enthält interne Ausführungsbestimmungen zum
Gebrauch des Ermessens.
Der Erlass berührt in keiner Weise die
ausländerrechtliche Lage. Das deutsche Ausländerrecht und die
Vereinbarungen der Schengen-Partner werden vielmehr als
unverrückbarer Rahmen der Visumpraxis bekräftigt.
Insoweit war im Vorhinein eine Abstimmung mit den
Bundesländern nicht erforderlich.
Clemens Binninger (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, haben außer dem bayerischen
Innenminister noch andere Länderinnenminister ihre
Sorge, dass es durch die Anwendung des Volmer-
Erlasses zu Schleusungen kommen könnte, gegenüber dem
Auswärtigen Amt kundgetan, und wenn ja, wie haben
Sie ihnen geantwortet?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Aussagen weiterer Länderinnenminister sind mir
nicht bekannt.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege.Clemens Binninger (CDU/CSU):
Der bayerische Innenminister Beckstein hat auf die
Gefahren hingewiesen, die durch diesen Erlass eintreten
könnten. Da wir jetzt wissen, dass dieser Erlass dazu
beigetragen hat, dass wir Schleusungen in noch nie da
gewesenem Ausmaß erleben mussten und allein eine
Botschaft 300 000 Visa pro Jahr erteilt hat, was vom
Arbeitsaufwand her gar nicht geht, frage ich Sie, ob im
Nachhinein nicht doch die Bewertung von Innenminister
Beckstein zutriftt, was die mit diesem Erlass verbundene
Gefahr angeht, und nicht etwa die Einschätzung des
Auswärtigen Amtes, dass hier alles in bester Ordnung
sei?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Nein, diese These lässt sich durch nichts belegen,
(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)
weder durch die Zahlen noch durch die Vorgänge. Im
Gegenteil – wir haben dies schon in den letzten
Fragestunden eingehend erörtert; ich werde es kurz
wiederholen –, dieser Anstieg ist zum einen auf das so genannte
Reisebüroverfahren, das das persönliche Erscheinen
ersetzt, und zum anderen auf die so genannten
Reiseschutzpässe zurückzuführen.
Das Reisebüroverfahren wurde mit Erlass vom
3. August 2001 eingestellt. Unmittelbar danach kam es
übrigens zu einem Rückgang der Zahl der erteilten Visa.
Das Reiseschutzpassverfahren wurde mit Erlass an Kiew
am 28. Juni 2002 und weltweit am 28. März 2003
eingestellt.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das ist
falsch! Es wurde erst 2002 begonnen, nicht
eingestellt!)
– Darf ich Ihre Frage bitte insgesamt beantworten?
Der Reiseschutzpass bezieht sich auf den Nachweis
der Finanzierbarkeit. Unseres Erachtens sind
Missbrauchsfälle bis heute in keiner Weise auf den von Ihnen
erwähnten Erlass vom März 2000, sondern auf das so
genannte Reisebüroverfahren und den so genannten
Reiseschutzpass zurückzuführen. Sobald uns hier Mängel
auffielen und Missbrauchsfälle bekannt wurden, haben
wir unmittelbar reagiert.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Volmer, Ihre Zusatzfrage bitte.
(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das ist
schon ein bisschen jämmerlich, was ihr hier
macht! – Zuruf von der CDU/CSU: Was für
eine zufällige Frage!)
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Staatsministerin, können Sie bestätigen, dass Ihr
Vorgänger im Amt, nachdem dieser Erlass im März 2000
ergangen war, zu diesem Thema eine Pressekonferenz
durchgeführt hat und in den deutschen Medien breit über
diese Pressekonferenz berichtet wurde,
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Kann das
denn kein anderer fragen?)
Dr. Ludger Volmerdass allerdings trotz dieser breiten Berichterstattung der
deutschen Medien keinerlei Kritik geäußert wurde,
weder von der Öffentlichkeit noch von Ländervertretern
oder Abgeordneten der CDU/CSU?
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Es ist schon
schlimm, wenn man sich selbst entlastende
Fragen stellen muss! – Dr. Guido Westerwelle
[FDP]: Ist es üblich, dass Sie sich jetzt in der
dritten Person miteinander unterhalten? –
Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der FDP)
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Ich kenne nicht alle Reaktionen auf diese
Pressekonferenz. Aber im Wesentlichen wird das, was Sie
dargestellt haben, so zutreffen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Uhl, bitte.
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, Sie haben gerade ausgeführt,
wann die beiden Verfahren, die zu massenhaftem
Missbrauch führten, eingestellt wurden. Darf ich Sie fragen,
wann und von wem die beiden Verfahren, die zu diesen
Missbrauchsfällen führten, eingeführt worden waren?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Auch dies rufe ich Ihnen gerne noch einmal in
Erinnerung: Der Vorläufer des Reiseschutzpasses war das so
genannte Carnet de Touriste, das im Jahre 1995 vom
damaligen Bundesaußenminister Kinkel, Mitglied der FDP,
vom damaligen Bundesinnenminister Kanther, Mitglied
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das war
doch gar nicht die Frage!)
und vom damaligen Präsidenten des ADAC durch einen
Erlass an den Vertretungen in Bulgarien, Rumänien,
Estland, Lettland und Litauen eingeführt wurde.
(Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)
Damals herrschte – gerade auf Ihrer Seite dieses
Hauses – große Übereinstimmung, das Carnet de Touriste
auszuweiten.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Wer hat
denn den Reiseschutzpass eingeführt?)
Das haben wir dann mit der Zustimmung aller mit einem
entsprechenden Erlass getan. Der Reiseschutzpass sieht
vor, dass neben dem ADAC auch andere Unternehmen,
deren Bonität selbstverständlich vorab geprüft wurde,
entsprechend auftreten können. Auch dies geschah mit
Zustimmung aller Beteiligten.
(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Wann und
von wem?)Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Uhl, Sie haben keine weitere
Zusatzfrage, sondern der Herr Kollege Koschyk hat eine
weitere Zusatzfrage.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Frau Staatsministerin, wer war dafür verantwortlich,
dass das so genannte Reiseschutzpassverfahren mit
Papieren der so genannten Reise-Schutz AG, auf die sich
auch die herbe Kritik des Kölner Urteils bezogen hat,
eingeführt worden ist?
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen
Amt:
Selbstverständlich diese Bundesregierung, nämlich
mit Erlass vom 2. Mai 2001, auch auf Drängen und
Druck sowie in Übereinstimmung und mit Zustimmung
von Teilen von Ihrer Seite. Dieses Verfahren wurde auch
von den Bundesländern begrüßt, dieses Verfahren wurde
allseits gewünscht. Manchmal ist man eben im
Nachhinein klüger als vorher: Sobald man festgestellt hatte,
dass hier Missbrauch auftrat, musste man das
Reiseschutzpassverfahren wieder zurücknehmen. Auch ich
persönlich kann das nur in der Nachschau bewerten.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich rufe die Frage 29 des Kollegen Clemens
Binninger auf:
Trifft es zu, dass der bayerische Staatsminister des Innern,
Dr. Günther Beckstein, mit Schreiben vom 12. April 2000
– Gz.: IA2-2084.10 – den Bundesminister des Innern, Otto
Schily, von seinen Sicherheitsbedenken gegen den so
genannten Volmer-Erlass unterrichtete, und wenn ja, was hat der
Bundesminister des Innern, Otto Schily, gegenüber dem
Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, hierauf konkret
unternommen, um den Sicherheitsbedenken Rechnung zu
tragen?
Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Fritz Rudolf Körper zur Verfügung.
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Kollege Binninger, ich beantworte Ihre Frage
wie folgt: Der bayerische Staatsminister des Innern, Herr
Dr. Günther Beckstein, hat sich in einem Schreiben vom
12. April 2000 an den Bundesminister des Innern
gewendet und die fehlende Beteiligung der Bundesländer
bei dem Erlass vom 3. März 2000 beklagt. Er teilte mit,
seine sicherheitspolitischen Bedenken gegenüber dem
Bundesminister des Auswärtigen geäußert zu haben. Der
Bundesminister des Innern hatte zu diesem Zeitpunkt
den Erlass vom 3. März 2000 bereits einer kritischen
Prüfung unterzogen und seine Überlegungen auch dem
Bundesminister des Auswärtigen dargelegt. Das
Auswärtige Amt hat in weiteren Gesprächen den
Regelungsbereich des Erlasses erläutert und zugesichert, dass sich
auch die zukünftige Visaerteilungspraxis – das ist ganz
wichtig – im Rahmen der Schengen-Regelungen halten
werde. In der 35. Sitzung des Innenausschusses am
17. Mai 2000 – da waren Sie noch nicht dabei – haben
die Vertreter beider Ressorts einvernehmlich festgestellt,
dass es bei dieser Thematik keinen Dissens gebe.
Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf KörperDie Weisungslage des Auswärtigen Amtes wurde
nach dem Erlass vom 3. März 2000, insbesondere nach
dem 11. September 2001, unter
Sicherheitsgesichtspunkten in vielfältiger Weise geändert und ergänzt. Die
Zusammenarbeit zwischen Auswärtigem Amt und
Bundesministerium des Innern wurde in Sicherheitsfragen auf
der Grundlage des Terrorismusbekämpfungsgesetzes
intensiviert. Seit Juli 2003 wurde damit begonnen,
Visumentscheidungen, Verpflichtungserklärungen und
die Lichtbilder der Visumantragsteller nach
Übermittlung durch die Auslandsvertretungen in der
Ausländerzentralregister-Visadatei zu speichern.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ihre Zusatzfragen bitte, Herr Kollege.
Clemens Binninger (CDU/CSU):
Herr Staatssekretär Körper, wenn ein Erlass wie der
damalige Volmer-Erlass des Auswärtigen Amtes zu so
viel Kritik führt – sowohl von Bundesinnenminister
Schily als auch von Landesinnenminister Beckstein –,
hielten Sie es dann nicht für besser, wenn man bei der
Anwendung dieses Erlasses nicht drei Jahre gewartet
hätte, sondern vielleicht in einem kürzeren Turnus
immer wieder einmal in Abstimmung mit dem
Auswärtigen Amt überprüft hätte, ob dieser Erlass – wie es
tatsächlich leider geschehen ist – zu einem starken
Missbrauch bei Visumerteilungen führt?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Kollege Binninger, ich glaube, bei dieser
Diskussion und Debatte wird ein Fehler gemacht. Der
Volmer-Erlass hat nichts damit zu tun, auf die
Einzelfallprüfung zu verzichten, was Reiseziel, Reisezweck und
Rückkehrbereitschaft anbelangt. Das ist nach der
Erlasslage im Übrigen ausdrücklich noch einmal festgestellt
worden. Es war auch Gegenstand des Briefwechsels
zwischen dem Bundesinnenministerium und dem
Auswärtigen Amt.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Den gibt es
doch gar nicht! Frau Müller hat doch gesagt:
Den gibt es gar nicht!)
– Bitte? – Frau Müller hat richtig gestellt, wie diese
Geschichte einzuordnen ist.
Der Bundesinnenminister hat am 10., 12. oder
13. März 2000 in einem diesbezüglichen Brief die Frage
gestellt, inwieweit dies schengen-konform ist bzw. nicht.
Das bedurfte einer Klärung. Beispielsweise in der
Innenausschusssitzung, die ich zitiert habe, oder – ich kann
mich gut daran erinnern – im Menschenrechtsausschuss
damals am 22. März 2000 war exakt dies der
Gegenstand, nämlich zu klären, was im Grunde genommen mit
dieser Erlasslage gemeint ist und welche Auswirkungen
dies auf das formale Verfahren und den Vollzug des
Verfahrens hat. Der Vollzug des Verfahrens im Hinblick auf
diese Einzelfallprüfung steht in keinem Zusammenhang.
Das wurde damals am 22. März 2000 – das war meines
Wissens im Menschenrechtsausschuss – deutlich ge-macht. Es gab keinerlei Kritik aus den Reihen
irgendeiner Fraktion.
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Das wurde einstimmig begrüßt!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage, Herr
Kollege Binninger.
Clemens Binninger (CDU/CSU):
Herr Staatssekretär, würden Sie mir aber trotzdem
zustimmen, wenn ich sage, dass es bei Anwendung eines
Erlasses wie beispielsweise des Volmer-Erlasses, der als
Kernsatz unter anderem „im Zweifel für die
Reisefreiheit“ und nicht „für die Sicherheit unseres Landes“
vorsieht, fast nahe liegt, dass es zu Missbräuchen kommen
muss und wir allein in einer Botschaft pro Jahr
300 000 Visumerteilungen – davon war die Masse
wahrscheinlich missbräuchlich – zu verzeichnen hatten?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Binninger, ich glaube, das ist wiederum eine
falsche Annahme, und zwar aus dem einfachen Grund, weil
das Problem nicht darin bestand, dass wir eine
Reiseschutzpassversicherung hatten; das ist übrigens ein
Instrument, das nicht unter der jetzigen Führung des
Auswärtigen Amts erfunden worden ist. Im Übrigen
praktizieren die Österreicher das bis zum heutigen Tag.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Bei denen
klappt auch die Maut!)
– Wenn Sie sich einmal technisch damit auseinander
setzen würden, würden Sie diesen Zwischenruf vielleicht
nicht machen.
Ich sage noch einmal ernsthaft, Herr Binninger: Es
geht darum, inwieweit beispielsweise eine solche
Versicherungsschutzlösung hohe Akzeptanz hatte. Sie müssen
im Übrigen wissen, dass die Länder diesem
Reiseschutzpassverfahren ausdrücklich zugestimmt haben, weil die
Ausländerbehörden dadurch eine bestimmte Entlastung
erhalten haben, da sie vorher in den Fällen, in denen dann
diese Reiseschutzsicherung eintrat, zahlen mussten.
Ich denke, hier muss man dazwischen unterscheiden,
wie sich das Verfahren dargestellt hat und wie dieses so
genannte Reisebüroverfahren gestaltet war. – Sie
machen jetzt eine ablehnende Handbewegung, doch es ist
ein ganz entscheidender Punkt, dass im Grunde
genommen dies zu Schwierigkeiten und auch – ich möchte
nichts schönreden – zu missbräuchlichen Anwendungen
geführt hat. Dort wurde exakt gehandelt und dieses
Verfahren, in diesem Fall das Reisebüroverfahren, wurde
relativ schnell aufgehoben.
(Zuruf von der CDU/CSU: Das war nicht
relativ schnell!)
– Doch, ich kann sagen, dass es relativ schnell war, wenn
ich die Zeitabfolge betrachte.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Drei Jahre!)
Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper– Nein, es waren keine drei Jahre. – Festgestellt wurde
dies nach meinem Dafürhalten in der zweiten Hälfte des
Jahres 2000 und die Entscheidung, dieses
Reisebüroverfahren aufzuheben, erfolgte – wir müssten noch einmal
genau nachsehen, in welchem Monat dies war –, wie ich
glaube, im August des darauf folgenden Jahres.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Wortmeldung des Kollegen Koschyk.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit einzuräumen, dass
es im Zusammenhang mit den Auswertungen beim
Bundeskriminalamt zur Schleuserproblematik ein Schreiben
des Vizepräsidenten des Bundeskriminalamts im
Mai 2002 an das Bundesministerium des Innern gegeben
hat, in dem vonseiten des BKA auch im Zusammenhang
mit diesem Verfahren und im Zusammenhang mit
organisierter Kriminalität auf umfangreiche Schleusungen
hingewiesen wurde? Wie hat das BMI auf diese
Warnung des BKA im Rahmen seiner Ermittlungstätigkeit
reagiert und was hat das BMI zum Beispiel gegenüber
dem Auswärtigen Amt daraufhin unternommen?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Um es ganz einfach zu machen: Es gab im Mai 2001
einen Bericht des Bundeskriminalamtes, in dem
Erkenntnisse zu einer gewissen Missbrauchsproblematik
vorlagen. Dieses Thema ist in den darauf folgenden
Monaten konsequent bearbeitet worden, indem
beispielsweise bestimmte Abstimmungen stattfanden. – Ich
hoffe, Ihre Chronologie stimmt mit meiner Chronologie
überein. – Dies führte dazu, dass das so genannte
Reisebüroverfahren am 3. August 2001 eingestellt worden ist.
Man muss bedenken, dass wir es hier mit einem
Stufenverfahren zu tun haben. Ich denke, dass die
Erkenntnisse, durch die es zu dieser Entscheidung kam,
ordnungsgemäß aufgenommen worden sind.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen von Klaeden.
Eckart von Klaeden (CDU/CSU):
Herr Staatssekretär, Sie sind gut vorbereitet;
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP –
Dr. Guido Westerwelle [FDP]: So geht es
auch!)
denn Sie haben sogar auswendig gewusst, wann die
Briefe des Bundesinnenministers an den Außenminister
gerichtet wurden.
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Stimmen meine Daten mit Ihren überein?
Eckart von Klaeden (CDU/CSU):
Mir sind die Briefe nicht bekannt.(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mir ist aber erstens bekannt, dass von Ihnen aus diesen
Briefen immer wieder zitiert wird, und zweitens ist mir
seit heute bekannt, dass Frau Müller die Existenz dieses
Briefwechsels bestreitet.
Da Sie in den Ausschüssen und hier im Plenum
mehrfach auf diesen Briefwechsel Bezug genommen haben,
darf ich auch an Sie noch einmal die Bitte richten,
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Es ging um einen ganz anderen
Brief!)
uns diese Briefe zur Verfügung zu stellen, damit wir die
Weisheit der Bundesregierung, die in den Argumenten
immer wieder zum Ausdruck kommt, für unsere
parlamentarische Arbeit nachvollziehen können.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Meine Briefe werden nicht zur
Verfügung gestellt!)
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Kollege von Klaeden, ich berichte Ihnen gerne
über diesen Briefwechsel. Er besteht aus zwei Briefen
des Bundesministers Otto Schily, einem Schreiben des
damaligen Staatssekretärs Schapper und einem
Schreiben des damaligen Staatssekretärs Pleuger.
Das hat im Übrigen zu einer klaren und eindeutigen
Feststellung geführt.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das wollen
wir ja haben!)
Es ging nämlich um diesen Prozess und darum, dass bei
diesem Verfahren nicht auf eine Einzelfallprüfung
verzichtet wird. Dass das insofern schengen-konform ist
und nach den Schengen-Kriterien erfolgt, können Sie als
Ergebnis aus diesem Briefwechsel ziehen.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Den Brief
können wir also bekommen? Sagen Sie einmal
schnell Ja fürs Protokoll!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Uhl.
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Herr Staatssekretär, wir haben gerade von Ihnen
erfahren, dass der so genannte Volmer-Erlass 14 Tage nach
der Verabschiedung ausgerechnet im Ausschuss für
Menschenrechte behandelt wurde. Nun wissen wir, dass
in den fünf Jahren rot-grüner Regierung – von 1999 bis
2003 – allein aus den GUS-Staaten fast 5 Millionen
Menschen ein Visum erhalten haben, um nach
Deutschland in den EU-Raum einreisen zu können.
(Dr. Ludger Volmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Das ist doch normal! Das war vorher
auch so!)(B)
Dr. Hans-Peter UhlMittlerweile wissen wir, dass eine Fülle von
Schwarzarbeitern, eine Vielzahl von Kriminellen, eine große
Zahl von Prostituierten und auch Terroristen unter diesen
5 Millionen Menschen waren. Meinen Sie, dass das
typische Themen für den Ausschuss für Menschenrechte
sind? Wäre es nicht vielleicht besser gewesen, wenn Sie
dies nach dem Erlass im März 2000 mit den Kollegen,
die hier versammelt sind, im Innenausschuss, für den Sie
ja zuständig sind, behandelt hätten?
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Das war im Innenausschuss! –
Reinhard Grindel [CDU/CSU], zur Abg. Silke
Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN] gewandt: Da waren Sie doch gar nicht
dabei! – Hans-Joachim Otto [Frankfurt]
[FDP]: Diese Frage muss an jemand anderen
gerichtet werden!)
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Vielen Dank, Herr Kollege Otto, für den Hinweis,
dass die Frage, welcher Ausschuss was wo und wann
behandelt, nicht an mich zu richten ist.
Herr Dr. Uhl, Tatsache ist, dass sich auch der
Innenausschuss in seiner darauf folgenden Sitzung im Mai des
betreffenden Jahres ordnungsgemäß damit beschäftigt
hat. Das muss man also bedenken.
Ich will noch eine Bemerkung machen. Ich war schon
etwas enttäuscht darüber, in welcher Tonlage und mit
welchen Ausdrücken Sie beispielsweise die Aktuelle
Stunde zu diesem Thema hier geführt haben.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN – Reinhard Grindel [CDU/
CSU]: Sie haben so gut angefangen!)
– Herr Grindel, lassen Sie mich das noch einmal sagen. –
Ich sage das deswegen, weil ich es nicht gut finde, dass
Sie den Eindruck erwecken, als hätten wir es bei den
5 Millionen Reisebewegungen ausschließlich mit illegal
Einreisenden zu tun gehabt. Das ist nicht sachgemäß und
dient im Übrigen auch nicht der angemessenen
Behandlung dieses Themas.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Volmer.
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen,
(Zurufe von der CDU/CSU: Ja!)
dass es seit langer Zeit Antragstellungen für Visa in
ungefähr dieser Größenordnung gibt, dass die
Bundesregierung in der Antwort auf eine schriftliche Frage
eines CDU/CSU-Abgeordneten die Ablehnungsquote für
die Visaerteilung beziffert hat und dass diese Ableh-nungsquote zur Zeit der rot-grünen Regierung sogar
leicht gestiegen ist?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Kollege Volmer, in der Tat kann ich diese Frage
bejahen und Ihre Vermutung bestätigen. Ich sage aber
mit allem Ernst: Aufgrund dieser Reisebewegungen sind
wir auf den Gedanken gekommen, das Ganze durch das
Instrument des Reiseschutzpasses sicherer zu machen.
Wir waren der Auffassung, dass dieses Instrument nicht
im Monopol angeboten werden sollte. Dieses Verfahren
ist – das sage ich ausdrücklich – von den
Ausländerbehörden, den Ländern, dem Auswärtigen Amt und dem
Bundesinnenministerium ausdrücklich als ein richtiger
und guter Weg gesehen worden; denn diese
Versicherungslösung genießt hohe Akzeptanz. Es ist schade, dass
die Lösung zu einer missbräuchlichen Anwendung
geführt hat. Aber der eigentliche Kern liegt nicht in dieser
Versicherungslösung.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Edathy.
(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Bitte noch eine
von Herrn Volmer!)
Sebastian Edathy (SPD):
Da Herr Grindel mehrmals nachgefragt hat, darf ich
das mindestens einmal tun. – Herr Staatssekretär, um die
Grundsatzfrage an dieser Stelle zu klären: Können Sie
klarstellen, ob es, wie von der Union unterstellt, einen
inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem so genannten
Volmer-Erlass und den missbräuchlichen
Visaerwerbungen an der Botschaft in Kiew gibt?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Kollege Edathy, Ihre Frage ist klar und eindeutig
zu beantworten: Der so genannte Volmer-Erlass hat an
keiner Stelle zum Inhalt, die Schengen-Kriterien
aufzuweichen oder aufzuheben, nach denen die Visaerteilung
erfolgen soll. Das ist ganz wichtig. Ich bedanke mich für
die Frage, um diesen Sachverhalt eindeutig zu klären.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lachen
bei der CDU/CSU – Josef Philip Winkler
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So leicht
kann es gehen!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Strobl.
Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU):
Herr Staatssekretär Körper, nach den schlechten
Erfahrungen, die mit dem Reisebüroverfahren gemacht
worden sind, welches Sie abgeschafft haben: Wer kam
auf die Idee, das Reiseschutzpassverfahren einzuführen,
und aus welchen Gründen geschah dies? Welche
sicherheitsrelevanten Überlegungen und Überprüfungen haben
diesbezüglich eine Rolle gespielt?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Kollege Strobl, das Reiseschutzpassverfahren,
wie Sie es nennen, wurde nicht neu eingeführt. Das
kannten wir seit dem Jahre 1995 als die so genannte
Versicherungslösung.
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Es
geht um den Reiseschutzpass, nicht um das
Carnet de Touriste!)
– Das ist die gleiche Versicherungslösung.
(Zurufe von der CDU/CSU: Nein!)
– Das ist die Versicherungslösung, die sowohl im
Interesse der Ausländerbehörden der Länder als auch im
Interesse des Bundes lag. Diese Versicherungslösung ist
von dem so genannten Reisebüroverfahren eindeutig zu
trennen. Das ist nicht automatisch dasselbe, sie müssen
auseinander gehalten werden. Nachdem Missbräuche
aufgedeckt worden sind, ist bei unserer Vorgehensweise
die Stufung mit dem Ihnen bekannten Ergebnis
erkennbar.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich rufe die Frage 30 des Kollegen Ralf Göbel auf:
Welche Bedenken hat der Bundesminister des Innern, Otto
Schily, konkret gegen den so genannten Volmer-Erlass
geltend gemacht – siehe Antworten des Staatssekretärs im BMI
Dr. Göttrik Wewer vom 27. Februar 2004 auf die schriftliche
Frage des Abgeordneten Norbert Geis und auf die schriftliche
Frage des Abgeordneten Clemens Binninger auf
Bundestagsdrucksache 15/2635 – und in welcher Form geschah dies?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Göbel, wenn Sie gestatten, werde ich Ihre beiden
Fragen im Zusammenhang beantworten.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Dann rufe ich auch die Frage 31 des Kollegen Göbel
auf:
Hat der Bundesminister des Innern, Otto Schily, hierbei
auch rechtliche Bedenken im Hinblick auf einen Verstoß des
so genannten Volmer-Erlasses gegen das deutsche
Ausländerrecht, das Schengener Durchführungsübereinkommen oder
die Gemeinsame Konsularische Instruktion, GKI, die von der
Bundesregierung immer als gesetzliche Grundlage für das
Visaerteilungsverfahren benannt werden – vergleiche zum
Beispiel Antwort des Staatssekretärs im BMI Dr. Göttrick
Wewer vom 27. Februar 2004 auf die schriftliche Frage des
Abgeordneten Clemens Binninger auf Bundestagsdrucksache
15/2635 –, geltend gemacht?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Der Bundesminister des Innern hat, wie bereits
erwähnt, seine kritischen Überlegungen gegen den Erlass
vom 3. März 2000 dem Bundesminister des
Auswärtigen schriftlich dargelegt. Sie bezogen sich konkret auf
den Grundsatz „im Zweifel für die Reisefreiheit“, der im
Erlass im unmittelbaren Kontext mit der Prüfung der
Rückkehrbereitschaft genannt wurde. Der
Bundesminister des Innern hat darauf hingewiesen, dass ein Auslän-der nach der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion
sowie nach nationalem Recht bei der Antragstellung die
für die Visumerteilung erforderlichen Voraussetzungen
darlegen und nachweisen muss. Auch für die Prüfung
der Rückkehrbereitschaft läge die Beweislast beim
Antragsteller. Das Auswärtige Amt hat in weiteren
Gesprächen den Regelungsbereich des Erlasses erläutert und
zugesichert, dass sich auch die zukünftige
Visaerteilungspraxis im Rahmen der Schengen-Regelungen halten
werde. In der 35. Sitzung des Innenausschusses am
17. Mai 2000 haben die Vertreter unserer Ressorts
einvernehmlich festgestellt, dass es in dieser Thematik
keinen Dissens gibt.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege, nun haben Sie vier Zusatzfragen.
(Zuruf von der FDP: Ach du lieber Gott!)
Ralf Göbel (CDU/CSU):
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Da vorhin genau
zwischen den Antworten unterhalb der Ministerebene
und auf der Ministerebene differenziert worden ist, also
eine Antwort des BMI an das AA nicht gleichbedeutend
mit einer Antwort des einen Bundesministers an den
anderen Bundesminister ist, würde mich interessieren, ob
sich das Auswärtige Amt gegenüber Bundesminister
Schily – ich nenne ihn jetzt als Person – geäußert hat.
Welche Antwort wurde auf die Bedenken, die
vorgetragen worden sind, gegeben?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Das Ergebnis der Kommunikation, die zum Teil in
Briefen, zum Teil im mündlichen Gespräch erfolgte, war
– das ist dem Brief von Herrn Pleuger zu entnehmen –,
dass die Schengen-Regularien eingehalten werden. Es ist
wichtig, dass das klargestellt worden ist.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ihre zweite Zusatzfrage.
Ralf Göbel (CDU/CSU):
Hat sich das Bundesinnenministerium mit dieser
Antwort zufrieden gegeben oder ist im Nachhinein seitens
des Bundesinnenministeriums eine Kontrolle erfolgt, ob
das tatsächlich so stattfindet, wie es zugesichert worden
ist?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Kollege Göbel, es gab überhaupt keinen Grund,
an dem Gesprächsergebnis zu zweifeln. Das ist im
Übrigen auch durch den Brief von Herrn Staatssekretär
Pleuger vom 17. April 2000 zum Ausdruck gekommen.
Ich zitiere:
Das deutsche Ausländerrecht und die Vereinbarung
der Schengen-Partner werden vielmehr als
unverrückbarer Rahmen der Visumspraxis bekräftigt.
Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf KörperDas zeigt: Die Einhaltung der Schengen-Regularien ist
unbestritten gewesen. Das ist ein richtiges Ergebnis
gewesen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Bitte schön, Herr Göbel.
Ralf Göbel (CDU/CSU):
Sie sind auf die Reise-Schutz Versicherungs AG
eingegangen. Dazu habe ich eine Frage, die in der letzten
Fragestunde nicht beantwortet worden ist: Ist der
Unternehmer, der dieses Unternehmen betrieben hat,
entsprechend den gewerberechtlichen Vorschriften vom BMI
auf seine unternehmerische Zuverlässigkeit überprüft
worden?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Ich habe Ihnen seinerzeit im Innenausschuss gesagt,
was erfolgt ist. Der besagte Herr ist auf seine Bonität
überprüft worden. Weil er ein Versicherungsangebot
gemacht hat, ging es insbesondere darum, ob er in der Lage
ist, die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Das
Ergebnis ist eindeutig gewesen. Die Bonität ist also
überprüft worden.
(Zuruf von der CDU/CSU: Sonst nichts?)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Ralf Göbel (CDU/CSU):
Herr Staatssekretär, es gibt die finanzielle Bonität und
es gibt die persönliche Zuverlässigkeit im Gewerberecht.
Die finanzielle Bonität ist überprüft worden. Diese Frage
haben Sie beantwortet. Ist auch die persönliche
Zuverlässigkeit dieses Unternehmers überprüft worden?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Göbel, Sie stimmen doch mit mir überein, dass
das Bundesinnenministerium ein
Gewerbezulassungsverfahren nicht zu überprüfen hatte. Wir hatten vielmehr
die Aufgabe, die Bonität zu prüfen. Es gab übrigens
einen sehr seriösen Partner. Die Allianz Versicherungs-AG
war mit im Boot. Ich glaube, dass Sie bei der
Bonitätsprüfung dasselbe Ergebnis wie wir erzielt hätten.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Koschyk, bitte.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Herr Staatssekretär, ist auch das Bundesministerium
des Innern über den seinerzeitigen Besuch der EU-
Ratsarbeitsgruppe „Visa“ bei der deutschen Botschaft in
Kiew informiert und mit den Beanstandungen der EU-
Ratsarbeitsgruppe „Visa“ konfrontiert worden? Wie hat
sich das Bundesinnenministerium zu den
Beanstandungen durch die EU-Ratsarbeitsgruppe „Visa“ gestellt?Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Kollege Koschyk, das weiß ich nicht. Ich müsste
an dieser Stelle spekulieren. Ich glaube zwar, dass das
nicht der Fall war, aber ich würde das gerne überprüfen
und der Frage nachgehen, ob das Ganze zu einem
Ergebnis geführt hat. Sehen Sie mir das bitte nach. In meiner
Auflistung ist es nicht aufgeführt, aber es könnte auch
sein, dass ich es übersehen habe.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Volmer.
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Staatssekretär, da von verschiedenen Seiten die
politischen Ziele Freiheit und Sicherheit
gegenübergestellt worden sind, gestatten Sie mir den Hinweis, dass
sich bei der Erarbeitung des Erlasses vom März 2000 der
Begriff der Freiheit nicht gegen den Begriff der
Sicherheit gerichtet hatte, sondern gegen die Praxis der
Willkür, die wir von der Vorgängerregierung übernommen
hatten.
(Widerspruch bei der CDU/CSU – Zuruf von
der CDU/CSU: Sie sind aber sehr
rückwärtsgewandt!)
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Kollege Volmer, das kann ich bestätigen. Ich
will es dahin gehend ergänzen – ich glaube, das ist sehr
wichtig –: ohne Freiheit keine Sicherheit und ohne
Sicherheit keine Freiheit. Das ist ein wichtiger Grundsatz,
den wir auf politischer Ebene berücksichtigen sollten.
(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Wer stellt denn
jetzt hier wem eine Frage?)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Sehling.
Matthias Sehling (CDU/CSU):
Herr Staatssekretär, eben war von der
Bonitätsprüfung der Reise-Schutz Versicherungs AG die Rede.
Hätte der prüfenden Behörde nicht auffallen müssen,
dass der ehemalige mittlere Angestellte über ein
Bankkonto mit einem Guthaben in Höhe von 1 Million Euro
verfügte, und hätte dies nicht Anlass zu Zweifeln geben
müssen?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Kollege Sehling, das, was bei der
Bonitätsprüfung vorlag, gab keinen Anlass zu irgendeinem Zweifel,
insbesondere deshalb, weil ein sehr seriöser
Geschäftspartner, dessen Namen ich vorhin genannt habe, mit im
Boot war.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Kemper.
Hans-Peter Kemper (SPD):
Herr Staatssekretär, ich habe den Eindruck, dass
einige Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses
krampfhaft bemüht sind, ein Fehlverhalten zu
konstruieren.
(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Was heißt
„konstruiert“? Das ist da!)
Meine Frage ist deshalb: Gibt es Anhaltspunkte für ein
Fehlverhalten von Mitarbeitern des Innenministeriums?
Gibt es Ermittlungen? Sind disziplinarische Maßnahmen
auf den Weg gebracht worden? Oder ist an alledem
nichts dran?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Nein, es gibt keine Ermittlungsverfahren gegen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unserem Hause. Es
gibt – das betone ich ausdrücklich – auch keinen
Korruptionsverdacht. Das ist eindeutig zu beantworten. Ich
halte es auch im Sinne der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter für wichtig, das so eindeutig festzustellen.
(Beifall bei der SPD – Eckart von Klaeden
[CDU/CSU]: Das gilt nicht für das Auswärtige
Amt!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Strobl.
(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Und dann
noch eine von Herrn Volmer!)
Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU):
Herr Staatssekretär, der Staatsminister a. D. Volmer
hat von einer willkürlichen Praxis der
Vorgängerregierung bei der Erteilung von Visa gesprochen.
(Dr. Ludger Volmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Jetzt sind wir beim richtigen Thema!)
Sie haben ihm in Ihrer Antwort Recht gegeben. Können
Sie konkret angeben, welche Fälle einer willkürlichen
und damit evident rechtswidrigen Praxis von
Visaerteilungen es unter der Vorgängerregierung gegeben hat?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Kollege Strobl, ich glaube, Sie haben die Frage
und die Ausführungen von Herrn Volmer nicht richtig
mitbekommen.
(Widerspruch bei der CDU/CSU)
– Ich sage das ganz offen. Er kann es auch selbst noch
einmal schildern.
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das
soll er uns ersparen! – Dr. Ludger Volmer
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das
können Sie schriftlich haben!)
– Er kann auch schriftlich die Problemfälle insbesondere
hinsichtlich der Frage des Ermessens darstellen. Denntrotz aller Einzelfallprüfungen geht es auch immer um
die Frage des Ermessens bzw. darum, wie man damit
umgeht.
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]:
Nein, es geht um den Willkürvorwurf!)
Die Frage des Ermessens sollte nicht willkürlich
entschieden werden, sondern nach klaren Kriterien; darum
geht es.
(Beifall bei der SPD)
Ich sage noch einmal ganz deutlich: Es ist sehr wichtig,
dass wir die Themen Sicherheit und Freiheit immer im
Zusammenhang betrachten.
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]:
Aber zwischen Ermessen und Willkür gibt es
einen Unterschied! – Eckart von Klaeden
[CDU/CSU]: Man kann Ermessen nicht
willkürlich ausüben! Das geht nicht!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Grindel.
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Können Sie denn einmal einen Fall nennen, in dem
das Ermessen von der alten Bundesregierung willkürlich
ausgeübt worden ist?
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Das haben wir doch letztes Mal
gehört!)
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Lieber Herr Kollege Grindel, in der Tat ist diese Frage
schon das letzte Mal beantwortet worden.
(Zuruf des Abg. Dr. Guido Westerwelle
[FDP])
– Schade, Herr Westerwelle! Haben Sie heute schon eine
Bockwurst gegessen? – Das hätten Sie nicht tun sollen.
Essen Sie nicht so viel! Das bekommt Ihnen nämlich
nicht gut.
(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN)
Lange Rede, kurzer Sinn: Herr Grindel, es gibt ganz
konkrete Fälle, an denen man das gut schildern kann.
Mir geht es ausdrücklich darum – darüber sollten wir uns
nicht streiten –, dass in Ermessensfragen nach klaren
Kriterien entschieden wird. Dass das angesichts der
großen Anzahl von Reisebewegungen sehr schwierig ist,
versteht sich von selbst. Es ist ebenfalls deutlich
geworden, dass wir alle im Grunde genommen ein Interesse
daran hatten und nach wie vor haben, dass der
Reiseverkehr bei uns normal läuft und nicht behindert wird. In
diesem Sinne sollten wir die Fragen angehen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Westerwelle.
Dr. Guido Westerwelle (FDP):
Herr Staatssekretär, da wir uns schon viele Jahre
kennen, bin ich aufgrund Ihrer Bemerkung „Essen Sie nicht
so viel!“ verunsichert. Herr Staatssekretär, ich möchte
Sie fragen: Macht sich die Bundesregierung Sorgen um
mein persönliches Ernährungsverhalten?
(Heiterkeit)
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Ich war in der Tat etwas entsetzt. Denn Sie haben
vorhin gefragt: Muss ich hier bleiben oder kann ich noch
eine Bockwurst essen? Da es zu diesem Zeitpunkt schon
weit nach 14 Uhr war und es für den Lebensrhythmus
nicht gut ist, wenn man noch so spät zu Mittag isst, ist
meine seelsorgerische Ader – das haben Sie sicherlich
gemerkt – durchgekommen.
(Heiterkeit)
(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Ich danke
Ihnen sehr und nehme zur Kenntnis, dass sich
Ihre Bemerkung nicht auf mein Äußeres
bezogen hat! – Heiterkeit)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Westerwelle, das war keine Zusatzfrage
zu den schriftlich eingereichten Fragen 30 und 31.
(Heiterkeit)
Damit sind diese Fragen auf jeden Fall beantwortet.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen. Zur Beantwortung der
Fragen steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks bereit.
Ich rufe die Frage 36 des Kollegen Dr. Hans-Peter
Uhl auf:
Hat das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach
dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen H. K. Maßnahmen
nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG – Widerruf der
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb gemäß § 87 VAG oder
sonstige Aufsichtsmaßnahmen –, gegen die RS Reise-Schutz
Versicherungs AG oder sonstige Versicherungsunternehmen
von H. K. ergriffen und, wenn nein, warum nicht?
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege Uhl, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht wurden die gegen den
Vorstandsvorsitzenden der RS Reise-Schutz AG, die kein
Versicherungsunternehmen ist und nicht der Aufsicht der
Bundesanstalt unterliegt, aufgenommenen Ermittlungen
erst Ende Januar 2003 bekannt. Da der Betreffende auch
Vorsitzender des Vorstandes der RS Reise-Schutz
Versicherungs AG ist, hat die BaFin daraufhin sofort ein
Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit des
Vorstandes eingeleitet. Dieses Verfahren ist noch nicht
abgeschlossen. Da die Vorwürfe nicht den Geschäftsbetrieb
des Versicherungsunternehmens selbst betreffen, kom-men weiter gehende aufsichtsrechtliche Maßnahmen
zurzeit nicht in Betracht.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ihre erste Zusatzfrage, bitte.
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Frau Staatssekretärin, Sie haben festgestellt, dass der
zuständigen Behörde erst im Januar 2003 entsprechende
Erkenntnisse vorlagen. Ich frage Sie: Warum hatte die
zuständige Behörde keine Erkenntnisse über den
Missbrauchsverdacht der deutschen Botschaft in Kiew vom
August 2001? Damals bat die deutsche Botschaft in
Kiew das Bundeskriminalamt, gegen besagten Herrn zu
ermitteln.
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Über die zu diesem Zeitpunkt offenbar schon
laufenden Ermittlungen ist die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht nicht informiert worden.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ihre zweite Zusatzfrage.
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Frau Staatssekretärin, ist die Bundesanstalt auch nicht
über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
informiert worden, die am 2. Mai 2002 begannen?
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
So ist es, Herr Kollege.
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Ist die Bundesanstalt – –
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Nein, Herr Kollege Uhl, Sie haben nur zwei
Zusatzfragen. – Jetzt kommt der Herr Kollege Binninger mit
seiner Zusatzfrage.
Clemens Binninger (CDU/CSU):
Frau Staatssekretärin, ich habe Sie so verstanden, dass
die RS Reise-Schutz Versicherungs AG selber kein
Versicherungsunternehmen ist. Deshalb lautet meine Frage:
Welche Versicherung hätte denn im Schadensfall die
Leistungen aufgrund des Reiseschutzpasses erbracht, der
von der RS Reise-Schutz Versicherungs AG vertrieben
wurde?
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Der Name dieser Versicherungsgesellschaft ist von
Herrn Kollegen Körper schon genannt worden: Es war
die Allianz Versicherungs-AG.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Koschyk.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU):
Frau Staatssekretärin, nach meiner Kenntnis erfuhr
das Auswärtige Amt im Juni 2002 von dem eingeleiteten
Ermittlungsverfahren gegen diesen Unternehmer. Hat
das Auswärtige Amt das Bundesministerium der
Finanzen darüber unterrichtet?
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Nein. Dazu bestand allerdings auch kein Anlass.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich rufe die Frage 37 des Kollegen Dr. Hans-Peter
Uhl auf:
Weshalb hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht der RS Reise-Schutz Versicherungs AG noch am
17. Dezember 2002 die Erlaubnis zur Aufnahme des
Geschäftsbetriebs erteilt – vergleiche Antwort der
Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen,
Dr. Barbara Hendricks, auf die Frage 22 des Abgeordneten
Clemens Binninger in der Fragestunde am 3. März 2004,
Plenarprotokoll 15/93, Seite 8298 C – und wie vereinbart sich
diese Verfahrensweise mit der gesetzlichen Vorschrift des § 8
Abs. 1 VAG, nach der diese Erlaubnis zu versagen ist, wenn
Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die
Geschäftsleiter die Voraussetzungen des § 7 a Abs. 1 VAG –
unter anderem Zuverlässigkeit – nicht erfüllen?
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
hat der RS Reise-Schutz Versicherungs AG am 17.
Dezember 2002 die Erlaubnis zur Aufnahme des
Geschäftsbetriebes erteilt, weil die Vorwürfe, die gegen Herrn K.
in seiner Eigenschaft als Vorstand der RS Reise-Schutz
AG – sie ist kein Versicherungsunternehmen und wurde
daher nicht von der Bundesanstalt zugelassen – erhoben
wurden, zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren. Dies
habe ich auf Ihre Nachfragen hin schon eben so gesagt.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wurde auch durch
die Einholung eines Auszuges aus dem
Bundeszentralregister die Frage der Zuverlässigkeit von Herrn K.
geprüft.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ihre Zusatzfragen, bitte, Herr Kollege.
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Frau Staatssekretärin, halten Sie dieses Verfahren im
Nachhinein für angemessen? Das Auswärtige Amt und
das Innenministerium sowie die nachgeordneten
Behörden wie das Bundeskriminalamt hatten nachhaltig
Verdacht geschöpft und ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet; aber die zuständige, Ihrem Ministerium
nachgeordnete Behörde, die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, wurde über nichts informiert.
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege, ich halte das auch im Nachhinein für
ein völlig richtiges Verfahren. Es konnte natürlich wederbeim Bundesinnenministerium noch beim Auswärtigen
Amt Kenntnis darüber herrschen, dass der zurzeit
Beschuldigte, Herr K., beabsichtigte, eine Genehmigung
für ein Versicherungsunternehmen zu beantragen. Woher
soll man das wissen? Die Lebenswirklichkeit kann sich
nicht so darstellen, dass gleichsam alle Behörden der
gesamten Republik über jedes Ermittlungsverfahren
unterrichtet werden. Auch die Staatsanwaltschaft hat dies
nicht getan. Deswegen hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht pflichtgemäß gehandelt und
nachgesehen, ob es einen Eintrag im
Bundeszentralregister gibt. Den gab es nicht. Infolgedessen konnte die
Erlaubnis erteilt werden.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Frau Staatssekretärin, wissen Sie von dem Umstand,
dass der zuständige Beamte im Bundesinnenministerium
mit Herrn K. ins Auswärtige Amt ging und „Der Mann
ist okay“ sagte?
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Von diesem Umstand weiß ich nichts.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich rufe die Frage 38 des Kollegen Stefan Müller auf:
Welche Versicherungsunternehmen waren Anbieter der
Reiseschutzpässe der RS Reise-Schutz AG, die vom BMI und
vom Auswärtigen Amt im Jahre 2001 als Ersatz für die
Kostenrisikoübernahmeerklärung nach dem Ausländergesetz
akzeptiert wurden?
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege Müller, die so genannten
Reiseschutzpässe der Reise-Schutz AG sind selbst keine
Versicherungsprodukte. Sie enthielten neben einer Kranken- und
einer Haftpflichtversicherung selbstständige
Verpflichtungserklärungen für die Übernahme der Kosten, die
insbesondere durch eine Abschiebung oder Zurückweisung
der betreffenden Personen entsprechend den
Vorschriften des Ausländergesetzes entstehen. Der
Versicherungsschutz wurde nach Auskunft des Anbieters bis Ende
2002 von der Allianz Versicherungs-AG abgedeckt.
Danach wurde er von der RS Reise-Schutz Versicherungs
Aktiengesellschaft übernommen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ihre Zusatzfragen, bitte.
Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU):
Frau Staatssekretärin, gibt es im
Bundesfinanzministerium Vermerke zu den Gesprächen bzw.
Verhandlungen mit den Verantwortlichen der Reise-Schutz
Versicherungs AG? Im Auswärtigen Amt soll dazu nichts
vorliegen.
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege Müller, es gibt keinerlei Anlass dafür,
dass es im Bundesfinanzministerium Vermerke darüber
geben sollte, weil es sich hierbei um ein Geschäft der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – sie
betreibt es in eigener Verantwortung – handelt.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ihre zweite Zusatzfrage, bitte.
Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU):
Frau Staatssekretärin, ist Ihnen denn bekannt, ob es
bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Vermerke über derartige Gespräche gibt?
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Selbstverständlich kann man nicht davon ausgehen,
dass es dort entsprechende Vermerke über Gespräche
geben könnte; denn es gab keinerlei Veranlassung,
irgendeine Information vom Bundesinnenministerium
oder vom Auswärtigen Amt an eine nachgeordnete
Behörde des Bundesministeriums der Finanzen
weiterzugeben.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Binninger.
Clemens Binninger (CDU/CSU):
Frau Staatssekretärin, habe ich Sie richtig verstanden,
dass das Unternehmen Reise-Schutz AG zunächst mit
einem großen Partner, nämlich der Versicherung, die heute
schon ein paar Mal genannt wurde, in das Verfahren
einstieg, dafür die Genehmigung auch so weit erteilt wurde
und später dann diesen großen Partner durch ein eigenes
Versicherungsunternehmen, die Reise-Schutz
Versicherungs AG, die wiederum von dem heute Beschuldigten
K. maßgeblich verantwortet wurde, abgelöst hat?
(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto
Solms)
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Ein Teil von dem, was Sie in Ihrer Frage sagen, ist
richtig. Im ersten Teil ist Ihre Frage insofern nicht
zutreffend, als nämlich das, was zunächst mit dem großen
Partner abgewickelt wurde, nicht genehmigungspflichtig
war, weil selbstverständlich das
Versicherungsunternehmen des großen Partners schon längst, vielleicht schon
seit vielen Jahrzehnten, genehmigt war. Eine
Genehmigung war in diesem Zusammenhang erst erforderlich, als
der mittlerweile beschuldigte Herr K. die Zulassung
eines Versicherungsgeschäftes beantragte.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Wir kommen dann zur Frage 39 des Kollegen Stefan
Müller:
Verfügten diese Unternehmen für den Reiseschutzpass
über eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb nach dem VAG?Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Die Allianz Versicherungs-AG und die RS Reise-
Schutz Versicherungs Aktiengesellschaft verfügten über
die erforderliche Erlaubnis.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Danke schön.
Dann kommen wir zur Frage 40 des Kollegen Eckart
von Klaeden:
Ist das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom
Bundesministerium der Finanzen, BMF, darüber informiert
worden, dass im Zusammenhang mit den von der RS Reise-
Schutz Versicherungs AG vertriebenen Reiseschutzpässen seit
mindestens April 2002 der Verdacht des Missbrauchs zu
schweren Straftaten – gewerbs- und bandenmäßiges
Einschleusen von Ausländern und anderes – vorliegt und dass
deshalb ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den
Eigentümer dieses Versicherungsunternehmens, H. K.,
eingeleitet wurde, und, wenn nein, warum nicht?
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Nein, die Ermittlungen waren im Bundesministerium
der Finanzen nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat
das Bundesministerium der Finanzen nicht informiert.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Zusatzfrage.
Eckart von Klaeden (CDU/CSU):
Frau Staatssekretärin, meinen Sie nicht, dass an
diesem Überprüfungsverfahren, das von einem Bundesland
durchgeführt werden muss, irgendetwas geändert
werden müsste, wenn derjenige, der das eben schon
beschriebene Reiseschutzpassverfahren durchgeführt hat
– das Auswärtige Amt hat ja, wie von seinem Vertreter
hier mehrmals behauptet worden ist, aufgrund dieser
Missstände auch seine eigene Praxis geändert – und
gegen den wegen schwerer Straftat ermittelt wird, jetzt
sogar eine Reise-Schutz Versicherungs AG anmelden
kann? Meinen Sie nicht, dass Sie Ihr
Überprüfungsverfahren ändern müssen, damit Ihnen solche Dinge in
Zukunft nicht unterlaufen?
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege von Klaeden, es handelt sich zwar um
eine Personenidentität. Aber es war natürlich nicht das
schon bestehende Unternehmen, das kein
Versicherungsunternehmen war, zu prüfen, sondern es musste im Wege
der Erlaubniserteilung für ein
Versicherungsunternehmen das übliche Verfahren angewandt werden, gemäß
dem die Bonität – das ist selbstverständlich – und die
Zuverlässigkeit im gewerberechtlichen Sinn geprüft
werden. Dies geschieht durch Einblick in den Auszug
des Zentralregisters.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Zweite Zusatzfrage.
Eckart von Klaeden (CDU/CSU):
Frau Staatssekretärin, das Verfahren ist mir bekannt.
Aber meinen Sie nicht – das ist ja der Kern meiner Frage –,
dass dieses Verfahren nach den Erfahrungen, die Sie jetzt
gemacht haben, geändert werden müsste? Es ist doch
geradezu grotesk, dass jemand, der über den
Versicherungsschutz eines anderen Unternehmens die Möglichkeit
erhält, Visa zu erteilen, und sich dabei schwerer Straftaten
verdächtig macht, selbst noch dann, nachdem diese
Praxis angeblich vom Auswärtigen Amt abgestellt wird, die
Genehmigung dafür bekommt, ein eigenes
Versicherungsunternehmen zu gründen. Es müssten doch bei
Ihnen alle Alarmglocken läuten und Sie müssten sich
gerade angesichts der Tatsache, dass das Unternehmen
„Reise-Schutz Versicherungs AG“ heißt und damit ein
nicht zu übersehender Hinweis auf das einschlägige
Tätigkeitsfeld gegeben wird, die Frage stellen, wie in
Zukunft solche Fehler vermieden werden können.
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege von Klaeden, Ihnen ist der Aufbau der
Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland bekannt.
Ihnen ist auch bekannt, dass Ermittlungsverfahren nur
dann bei Behörden bekannt werden, wenn die
Staatsanwaltschaft oder die Polizei darüber Mitteilungen
machen. Diese müssen nicht zwingend in
Bundesministerien welcher Art auch immer ankommen, weil es ja
zunächst nicht deren Aufgabe ist, sich darum zu
kümmern.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Aber hier
war es ja so!)
Wenn jemand einen Antrag auf Genehmigung einer
Versicherung stellt, gegen den ein Ermittlungsverfahren
läuft, muss man davon ausgehen, dass der Beschuldigte
selber gar nicht weiß, dass er beschuldigt ist; sonst hätte
er ja wahrscheinlich nicht die Chuzpe gehabt,
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Da bin ich
mir nicht so sicher!)
diesen Antrag zu stellen. Außerdem kann, wenn ein
Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten läuft,
auch noch nichts im Zentralregister stehen, weil
natürlich nach unseren rechtsstaatlichen Gesichtspunkten erst
der verurteilt ist, der tatsächlich rechtmäßig verurteilt ist.
Dieses Verfahren ist von daher nicht zu ändern. Morgen
oder übermorgen könnte ja ein völlig unbescholtener
Bürger, der gemäß dem Aus
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Abstimmung des Volmer-Erlasses bezüglich Visaerteilungspraxis mit den Schengen-Partnern (G-SIG: 15042009)
- part_of_vorgang → Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG) (G-SIG: 15019331)
- part_of_vorgang → Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG) (G-SIG: 15019341)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (G-SIG: 15019245)
- spoke_in ← Nina Hauer (Zur Geschäftsordnung BT)
- spoke_in ← Peter Paziorek (Zur Geschäftsordnung BT)