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Erklärung von Katja Adler (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …

dip / rede 18.10.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 7: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von Katja Adler (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten … Das sogenannte „Sicherheitspaket“ enthält zahlreiche gesetzliche Änderungen mit unterschiedlichen Zielrichtungen. Viele davon sind sinnvoll und erforderlich, insbesondere im Asylrecht, jedoch in meinen Augen nicht weitgehend genug. Die vorgesehene Änderung des Waffengesetzes halte ich dagegen für falsch, da diese nicht geeignet ist, das Problem der islamistischen und terroristischen Angriffe zu beheben. Bereits heute haben wir eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Die Einführung von generellen Messerverboten bei Veranstaltungen sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Einführung von generellen Messerverbotszonen werden keine Verbesserung der öffentlichen Sicherheit bringen. Vielmehr wird das schon heute vorhandene Vollzugsdefizit im Waffenrecht erhöht. Der ursprünglich eingebrachte Gesetzentwurf sah enorme rechtliche Unsicherheiten vor, auch für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurden im Waffengesetz diverse Änderungen eingebracht und vom federführenden Ausschuss empfohlen. Durch diese Änderungen werden die ursprünglich vorhandenen Unsicherheiten weitestgehend minimiert. Jägerinnen und Jäger müssen von pauschalen Messerverboten in allen Lebenslagen ausgenommen bleiben. Diese Auslegung lässt der zur Abstimmung stehende Entwurf zu. Weiterhin unklar bleibt jedoch, ab wann es sich bei einem Gegenstand um ein unter die Neuregelung fallendes „Messer“ handelt. Eine Legaldefinition unterbleibt. Die Begründung legt einen weiten Anwendungsbereich nahe. Es besteht die Gefahr, dass harmlose Alltagsgegenstände wie stumpfes Tafelbesteck für Kinder ebenso unter das gesetzliche Verbot fallen, und jede Bürgerin und jeder Bürger mit dieser Änderung unter Generalverdacht gestellt würde. Ich enthalte mich daher bei der Beschlussempfehlung.

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