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Erklärung von Carmen Wegge (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO

dip / rede 18.10.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von Carmen Wegge (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO Ich lehne das Sicherheitspaket inhaltlich ab und habe ihm heute bei der namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag dennoch zugestimmt. Die Entscheidung zu den Gesetzentwürfen „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ sowie „Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ stellt mich vor einen schweren Gewissenskonflikt zwischen meiner Grundüberzeugung als Sozialdemokratin und der Solidarität mit der Fraktion. Es ist verständlich, dass nach so einem grausamen Anschlag wie dem Terroranschlag in Solingen viele Menschen in Deutschland Unsicherheit verspüren und sich politische Maßnahmen wünschen, die mehr Sicherheit schaffen. Diese Verunsicherung müssen wir als Gesetzgeber ernst nehmen. Das verpflichtet uns zugleich dazu, politische Maßnahmen vorzuschlagen, die wirklich zu mehr Sicherheit beitragen und nicht Aktionismus sind. Mehr Sicherheit können wir nur schaffen, wenn wir die Hintergründe von Anschlägen wie in Solingen ehrlich benennen und die tatsächlichen Ursachen für solche Taten bekämpfen. Deshalb kann ich unterstützen, dass wir mit den Gesetzentwürfen das Waffenrecht verschärfen, Terrorfinanzierung unterbinden und die Islamismusprävention ausbauen. Als Berichterstatterin für das Waffenrecht begrüße ich insbesondere die Öffnung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und die Verbesserung der Informationslage für die Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung. Das sind wichtige Schritte, um Extremistinnen und Extremisten den legalen Zugang zu einer Waffe zu verweigern oder ihnen vorhandene Waffen zu entziehen. Gleichzeitig wurden mit den zwei Gesetzentwürfen des Sicherheitspakets inhaltlich asylrechtliche Maßnahmen mit der Bekämpfung von Terror verknüpft. Diese Verknüpfung lehne ich ab. Sicherheitspolitische Fragen dürfen nicht unzulässig mit Migrationspolitik vermischt werden. Ich finde das Signal, das wir mit den Leistungsausschlüssen gegenüber den Grundrechten von Geflüchteten aussenden, falsch. Für mich gilt der Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. Auch wer im Rahmen der europäischen Regelungen Deutschland gegebenenfalls wieder verlassen muss, muss menschenwürdig versorgt werden. Der vollständige Ausschluss von Sozialleistungen entzieht Menschen alle staatlichen Unterstützungsleistungen inklusive der Unterkunft und der Essensversorgung. Die betroffenen Personen wären somit der Obdachlosigkeit ausgesetzt und könnten nur noch im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung über Nacht untergebracht werden. Auch bei den geplanten biometrischen Befugnissen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei zur Feststellung einer Identität mittels eines biometrischen Abgleichs öffentlicher Daten aus dem Internet habe ich Bedenken, dass diese Befugnisse unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Privatsphäre eingreifen und die technische Umsetzbarkeit nicht mit der europäischen KI-Verordnung vereinbar ist. Gemeinsam mit vielen meiner Fraktionskolleginnen und Fraktionskollegen habe ich mich in den vergangenen Wochen innerhalb des Bundestages eingebracht und gegen den vorgeschlagenen Ausschluss von Sozialleistungen und den Abgleich biometrischer Daten argumentiert. Ich respektiere die parlamentarische Auseinandersetzung mit den Gesetzentwürfen und sehe, dass wir uns als Koalitionsfraktionen den notwendigen Raum genommen haben, um das Paket grundlegend zu überprüfen und punktuell zu verbessern. Dazu haben insbesondere die Sachverständigenanhörung, die Detailarbeit vieler Kolleginnen und Kollegen und die intensiven Verhandlungen beigetragen. Auch die öffentliche Diskussion und die zahlreichen zivilgesellschaftlichen Eingaben haben bei der Überarbeitung der Gesetzentwürfe geholfen. Es wurden insbesondere bei den Regelungen für die biometrischen Befugnissen viele Verbesserungen zur Absicherung eines verhältnismäßigen Einsatzes erreicht, wenn auch nicht alle meine Bedenken mit den Änderungsanträgen aus dem Weg geräumt werden. Trotzdem sind diese Gesetzentwürfe für mich nicht zustimmungswürdig. Ich habe heute aus nur einem Grund zugestimmt: Ich könnte es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, diese Koalition, die in vielen Bereichen noch so viel Gutes vor hat, scheitern zu lassen.

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