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Erklärung von Philipp Hartewig (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …

dip / rede 18.10.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 7: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von Philipp Hartewig (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten … Der schreckliche Anschlag in Solingen vergegenwärtigte erneut auf entsetzliche Weise die anhaltend hohe Gefährdungslage islamistischen Terrors. Extremistische Bestrebungen, unabhängig welcher Couleur sie sind, müssen mit der Härte des Rechtsstaates bekämpft werden. Dabei benötigen unsere Sicherheitsbehörden die richtigen Instrumente, um im Rahmen der effektiven Gefahrenabwehr wirksam gegen Extremisten vorgehen zu können. Es gilt selbstverständlich, Terroristen und Extremisten konsequent zu entwaffnen – eine Forderung, die die Freien Demokraten bereits seit Langem erheben. Weiterhin sind im Asyl- und Aufenthaltsrecht weitere Änderungen notwendig – die enthaltenen Maßnahmen dabei wichtige erste Schritte. Daher lehne ich in namentlicher Abstimmung Artikel 5 des Gesetzes (Waffenrecht) ab. Asyl- und Aufenthaltsrecht: Die vorgesehenen Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht begrüße ich ausdrücklich. Durch das Sicherheitspaket wird künftig Asylsuchenden der Schutzstatus aberkannt, sofern diese Straftaten aus antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtenden Motiven verübt haben. In Fällen, in denen Straftaten mittels einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeuges begangen worden sind, werden künftig die Ausweisungsprozesse erleichtert. Weiterhin sieht der seitens der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzesentwurf vor, dass ausreisepflichtige Ausländer, für deren Asylprüfung ein anderer Staat zuständig ist, schneller in diesen zurückkehren sollen. Waffenrecht: Im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampelkoalition (S. 108) wurde ausdrücklich die Selbstverständlichkeit festgestellt, dass sich die überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer rechtstreu verhält. Eine Gefahr für die Bevölkerung geht hingegen von der großen Zahl der illegalen Waffen aus, bei denen eine Waffenrechtsverschärfung jedoch kein sachdienliches Mittel darstellt. Das Problem liegt eher im Vollzug bestehender Regelungen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen widersprechen, auch wenn sich der Entwurf durch die Änderungsanträge verbessert hat, meinem persönlichen Verständnis von Politikgestaltung als Reaktion auf fürchterliche Anschläge: mit fehlender Evidenz, mit falschem Fokus, verbunden mit weiterem Aufwand für Behörden und ohne die realistische Chance, damit die Sicherheit in unserem Land zu erhöhen. Meine Einschätzung bezieht sich insbesondere auf den Regelungskomplex der Messerkriminalität, da der Anstieg dieser im Rahmen der Kriminalstatistik auch mich umtreibt. Das Waffenrecht ist dabei aber nur bedingt als Instrument zur Bekämpfung geeignet. Der Umgang mit Messern und das Führen dieser Gegenstände in der Öffentlichkeit sind bereits stark reguliert. Es ist davon auszugehen, dass sich Straftäter von einer vorgeschlagenen erweiterten Regulierung kaum davon abhalten lassen würden, auch weiterhin Messer für Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikte einzusetzen. Viele Straftaten mit Messern werden von Personen begangen, die diese Waffen illegal besitzen, oder mit frei zugänglichen Messern wie Küchenmessern. Das Waffenrecht bietet den Waffenbehörden schon heute viele Möglichkeiten, unzuverlässigen, psychisch kranken oder extremistischen Personen die Waffenerlaubnis zu entziehen. Viele Waffenbehörden tun dies auch regelmäßig. Dass es dennoch Extremisten gibt, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, liegt zum einen daran, dass die örtlichen Waffenbehörden personell und technisch teilweise sehr schlecht ausgestattet sind, sodass sie neben dem Antragsaufkommen keine ausreichende Kontrolle der bisherigen Erlaubnisinhaber gewährleisten können. Hier sind die Länder in der Pflicht, die Behörden besser auszustatten. Zum anderen verfügen die örtlichen Waffenbehörden nicht über die nötigen Erkenntnisse, um Extremisten und Straftäter zu erkennen und zügig zu handeln. Hierzu müsste zunächst der Datenaustausch von Gerichten, Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften mit den Waffenbehörden verbessert werden. Auch diese Probleme müssen fortan in verbesserter und zielgerichteterer Art und Weise angegangen werden, damit die vorgestellten Verschärfungen nicht blass und ohne Wirkung bleiben, sondern die Menschen in unserem Land umfassend und effektiv vor Messer- und Waffenkriminalität geschützt werden. Eine Intensivierung der bereits sehr stringenten und strengen Regelungen des Waffenrechts ist stattdessen immer mit der abstrakten Gefahr verbunden, „unbescholtenen“ Bürgern wie beispielsweise Sportschützen oder Jägern bei der Ausübung ihres Hobbys oder Berufs Steine in den Weg zu legen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht durchaus Mechanismen vor, um eine solche Belastung zu verhindern – deren Effektivität und Anwendbarkeit im Einzelfall bleibt jedoch leider fragwürdig. Ich sehe die geplanten Verschärfungen daher äußerst kritisch. Die Ernsthaftigkeit der Sicherheitslage in Deutschland gebietet aus meiner Sicht, ausschließlich tatsächliche, effektive und zielgenaue Regelungen zur Eindämmung von Gewalt und Terrorismus zu treffen und auf Scheindebatten zu verzichten.

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