Erklärung von Till Mansmann (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Till Mansmann (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO
Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (Drucksache 20/12805) und der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung (Drucksache 20/12806) adressieren mehrere komplexe und sensible Themenbereiche, darunter die Migrationspolitik sowie Änderungen im Waffenrecht. Während einige der vorgeschlagenen Maßnahmen meiner Ansicht nach zu strikt sind, empfinde ich andere als nicht weitreichend genug. Diese Ambivalenz hat meine Entscheidung erheblich erschwert.
Nach den abscheulichen Angriffen auf die Öffentlichkeit im vergangenen Sommer wurde auch den letzten Verteidigern der irregulären Migration deutlich, dass die bisherigen Ansätze in der Migrations- und Sicherheitspolitik einer Reform bedürfen. Der vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt daher das Ziel, die Ursachen dieser sicherheitspolitischen Herausforderungen anzugehen. Insbesondere die Verschärfung der Regelungen zur Aberkennung des Schutzstatus von ausländischen Staatsangehörigen bei Erfüllung bestimmter Kriterien stellt einen notwendigen Schritt dar. Dies ermöglicht es, konsequent Personen, die die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden, gegebenenfalls Sozialleistungen abzuerkennen und wenn nötig in ihr Heimatland zurückzuführen.
Ich beobachte zunehmend, dass das Thema der irregulären Migration im politischen und gesellschaftlichen Diskurs häufig mit dem Waffenrecht in Verbindung gebracht wird. Dabei stehen unter anderem die Risiken von Schusswaffen im Vordergrund, die jedoch in vielen Fällen nicht in Zusammenhang mit den angesprochenen sicherheitsrelevanten Vorfällen stehen. Diese Vermischung der Themen führt zu einer Fokussierung auf Instrumente, die in der Praxis kaum eine Rolle bei der Begehung von diesen grausamen Verbrechen spielen. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen im Waffengesetz sehe ich mit Sorge, dass die vorgesehenen Verschärfungen bei der Vergabe von Waffenerlaubnissen und beim Tragen von Messern und Werkzeugen im öffentlichen Raum vor allem jene Bürger unverhältnismäßig belastet, die sich in Bezug auf Sicherheit und öffentliche Ordnung nie etwas zuschulden haben kommen lassen. Ich befürchte, dass diese Maßnahmen mehr bürokratische Hürden schaffen und gleichzeitig die gewünschten erweiterten Handlungsspielräume für unsere Sicherheitsbehörden nicht effektiv erzielen werden.
Abschließend betrachte ich die durch den Gesetzentwurf geschaffenen Strukturen und erteilten Befugnisse wie zum Beispiel zur Abgleichung biometrischer Daten mit Informationen aus dem Internet und deren automatische Bearbeitung als bedenkliche Entwicklung, die nur schwer rückgängig zu machende und potenziell verfassungskritische Rechtsstrukturen schafft. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen wie im digitalen Raum hat für uns als Fraktion der Freien Demokraten oberste Priorität.
Vor diesem Hintergrund stimme ich dem Entwurf zu, auch wenn die angesprochenen Kritikpunkte in Zukunft noch einer vertieften Bearbeitung bedürfen.
Relationen
- part_of → Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
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