Erklärung von Manuel Höferlin (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Manuel Höferlin (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO
Mit dem sogenannten Sicherheitspaket zieht die Koalition nur wenige Wochen nach dem Anschlag in Solingen ernsthafte Konsequenzen.
Vor allem im Bereich der Migration sind die getroffenen Maßnahmen wichtig, um dem Ziel näherzukommen, irreguläre Migration zu begrenzen und reguläre Migration zu stärken. Daher begrüße ich die Regelungen des neuen Gesetzentwurfs im Bereich Migration ausdrücklich. Es ist entscheidend, dass wir eine klare Linie ziehen und dafür sorgen, dass unsere bestehenden Gesetze effektiv umgesetzt werden können. Der Ansatz, vollziehbar ausreisepflichtige Personen, für deren Schutzgesuch ein anderer Dublin-Staat zuständig ist, von Sozialleistungen auszuschließen, erscheint mir notwendig und gerechtfertigt. Zudem unterstütze ich die erweiterten Ausschlussgründe bei der Asylberechtigung und den erleichterten Widerruf des Schutzstatus bei Reisen in das Heimatland, wobei die Regelung gleichzeitig auf einen größeren Kreis erweitert wird, sodass der Widerruf des sogenannten subsidiären Schutzes möglich wird. Diese Maßnahmen stärken die Integrität unseres Asylsystems und setzen klare Signale gegen Missbrauch.
Im Bereich der Migration ist die Bugwelle der von Vorgängerregierungen aufgeschobenen Reformen jedoch so groß, dass die bisherigen Maßnahmen der Koalition, selbst mit den Maßnahmen des Sicherheitspakets, noch nicht das Ende der Reformen sein können – vor allem, was die Kompetenz der Bundespolizei für Rückführungen, weitere sichere Herkunftsländer, ein europäisches Pilotprojekt für Asylverfahren in Drittstaaten oder die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in nationales Recht angeht. Hier müssen meines Erachtens noch weitere Maßnahmen folgen.
Auch im Bereich des Waffenrechts begrüße ich die vom Parlament vorgenommenen Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf.
Die Vereinheitlichung der Regelungen für Messerverbotszonen und die Schaffung klarer Ausnahmekataloge sind wichtige Schritte hin zu mehr Rechtssicherheit und Praktikabilität. Denn es wurde ein Ausnahmekatalog für Messer in allen Verbotszonen neu geschaffen, der sicherstellt, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, ein Messer zu führen, dies auch tun kann. Zudem wurde im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass jeder ein Messer mitführen darf, sofern dieses nicht zugriffsbereit geschieht. Erstmals wurde hierfür eine Definition formuliert, damit diese Option jedem zur Verfügung steht. Bürgerinnen und Bürger, die berechtigterweise Messer führen, sind somit geschützt, während gleichzeitig der Zugang zu Waffen für potenziell gefährliche Personen weiter eingeschränkt wird.
Die Veränderungen bei den Befugnissen der Waffenbehörden, einschließlich der Beschlagnahme bei Verdacht auf Unzuverlässigkeit, tragen zu einem höheren Sicherheitsniveau bei, ohne übermäßig in die Rechte der Waffenbesitzer einzugreifen, indem die bereits im Gesetz bestehenden Regelungen um lediglich einen Punkt ergänzt wurden, bei dem die Behörde tätig werden kann, wenn Zweifel an Zuverlässigkeit oder persönlicher Eignung bestehen und eine Gefahr für ein besonders bedeutendes Rechtsgut droht. Gleichzeitig muss diese Maßnahme innerhalb einer sechsmonatigen Befristung abgeschlossen sein, um zu verhindern, dass Waffenbehörden missbräuchlich von diesen Befugnissen Gebrauch machen.
Trotz dieser positiven Aspekte sehe ich jedoch erhebliche Bedenken in Bezug auf die Regelungen zur biometrischen Überwachung. Auch nach den Änderungen bleibt der Eingriff in die Bürgerrechte durch den biometrischen Internetabgleich und die automatisierte Datenanalyse schwerwiegend.
Es ist zwar positiv, dass die Bundesregierung darauf hingewiesen wird, den Einsatz dieser Technologien unter strengen verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Maßstäben zu regeln, doch reichen diese Maßnahmen nicht aus, um meine Bedenken vollständig auszuräumen.
Die Einschränkung auf schwere Kriminalität und Terrorismus sind Schritte in die richtige Richtung, doch bleibt die Gefahr eines Missbrauchs dieser Technologien bestehen.
Die Möglichkeit des automatisierten Datenabgleichs und der Gesichtserkennung birgt das Risiko einer unverhältnismäßigen Überwachung der Bürgerinnen und Bürger. Auch die Bestimmungen zum Ausschluss von Zeugen und Nichtstörern bei der biometrischen Überwachung sowie die Anforderungen an die Einhaltung europäischer Datenschutzvorschriften sind zu begrüßen, ändern jedoch nichts an der grundlegenden Problematik.
Ich befürchte weiterhin, dass in der Folge rechtliche Regelungen auf ein von uns beschlossenes Gesetz getroffen werden, die eine biometrische Überwachung in nicht akzeptabler Größenordnung ermöglichen.
Nach der deutlichen Entschärfung des ursprünglichen Gesetzentwurfes durch das Parlament, die ich sehr begrüße, kann man unterschiedliche Schlüsse ziehen.
Ich halte diese Regelungen nach wie vor, trotz der im parlamentarischen Verfahren getroffenen Beschränkungen, in mehrfacher Hinsicht für verfassungswidrig. Zudem bleibt für mich persönlich der Eingriff in die Bürgerrechte der Menschen zu eklatant und zu risikobehaftet, als dass ich dem Gesetzentwurf – auch nicht in der jetzt besseren, veränderten Form – meine Zustimmung geben könnte.
Relationen
- part_of → Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
- spoke_in ← Manuel Höferlin (Erklärung)