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Erklärung von Armand Zorn (SPD) – Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka, weiterer …

dip / rede 18.10.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 14: Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka, weiterer Abgeordneter und der Fr. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von Armand Zorn (SPD) – Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka, weiterer … Wir erleben eine Verrohung des Diskurses im Internet und in den sozialen Medien. Nutzerinnen und Nutzer fühlten sich bisher sehr wohl damit, illegalen Content im Netz zu erstellen und zu verbreiten – Inhalte, die sie im persönlichen Austausch eher nicht geäußert hätten, wie zum Beispiel die Leugnung des Holocausts oder den Aufruf zu und die Glorifikation von Gewalt. Der Digital Services Act (DSA) der EU untersagt nun diese Erstellung und Verbreitung von illegalen Inhalten. Ich meine damit ausdrücklich illegale Inhalte. Es gibt eine feine Linie zwischen dem, was strafrechtlich verfolgt wird, und dem, was gerade noch legal ist, wie die Behauptung falscher Fakten. Hier gilt der Grundsatz: „Awful but lawful.“ Manche Posts sind ekelhaft oder moralisch verwerflich, aber nicht strafbar. Sie sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das muss eine offene Gesellschaft aushalten können. Das Verbot illegaler Inhalte im Internet ist auch nicht politisch motiviert. Wie der Journalist Götz Hamann in einem aktuellen „Zeit“-Artikel schreibt: „Straftaten sind … nicht grün, links oder konservativ. Sie sind strafbar.“ Der Begriff der Zensur ist daher völlig fehlgeleitet. Es geht lediglich um die Wiederherstellung des „rechtmäßigen Raums“. Die AfD treibt die Sorge um, dass die sogenannten Trusted Flaggers von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen in den sozialen Medien zensieren würden. Statistiken zeigen jedoch, dass dies nicht stimmt. Dem Bundeskriminalamt zufolge zeigen Organisationen wie REspect! pro Jahr einige Tausend Äußerungen beim BKA an, und davon sind laut BKA 80 Prozent eindeutig strafbar – ein sehr hoher Anteil. Die Plattformen sind auf die Hilfe der Trusted Flaggers angewiesen, um strafbare Inhalte zu erfassen. Diese Kooperationen sind schon seit Langem gängige Praxis und wurden nicht erst durch den DSA eingeführt. Zusätzlich haben die Plattformen auch ihre eigenen Prüfmechanismen, sodass nur wirklich illegale Inhalte gelöscht werden. Auch die Förderung dieser Organisationen durch staatliche Mittel ist keine parteipolitische Eingebung, sondern wurde bereits unter Innenministern der CDU eingeführt. Mit dem DSA werden illegale Inhalte im Netz verboten. Das ist keine Parteipolitik, das ist menschlicher Grundverstand. Wer hingegen mit solchen Anträgen wie diesem Parteipolitik betreibt, ist die AfD. Diese Partei wehrt sich gegen den DSA nicht, weil sie die Hüterin der Meinungsfreiheit ist – nein, sondern weil sie selbst illegale und strafbare Inhalte im Netz postet und teilt.

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