Rede von Maja Wallstein (SPD) – Gesetzes zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken
Teil von Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 15: Erste Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Christoph Grimm, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten.
Das Protokoll 21/99 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 13.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Maja Wallstein (SPD) – Gesetzes zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Schön, dass Sie da sind. Während Sie da oben sitzen, dürfen Sie natürlich nicht mit dem Handy irgendwas machen. Aber vielleicht haben Sie ja eins, und vielleicht waren Sie ja auch schon mal auf einer dieser Plattformen unterwegs, die in die Kategorie „Soziale Netzwerke“ gehören. Vielleicht ist Ihnen da ja auch schon mal der eine oder andere Kommentar oder Beitrag aufgefallen oder begegnet, von dem Sie gedacht haben: Na, ob das strafbar ist? Keine Ahnung! Aber das hätte der so nicht geschrieben, wenn er seine Oma da noch mal hätte draufgucken lassen müssen. – Um unter anderem solche Beiträge geht es heute in dieser Debatte – und um die Frage, wie wir damit umgehen.
Hier ist meine Meinung: Ich finde es falsch, wenn Beiträge im Netz sind, die Menschen bewusst verletzen sollen, getarnt mit Codes, gedeckt von der Meinungsfreiheit.
Ich finde es falsch, wenn auf Plattformen Menschen zu selbstverletzenden Taten oder gar zu Suizid motiviert werden. Ich finde es falsch, wenn es keinen Warnhinweis gibt, dass im nächsten Video blutüberströmte Menschen zu sehen sind, weil die Plattform das nicht mehr kennzeichnen oder moderieren darf, ohne ihr Haftungsprivileg zu verlieren. Ich finde es auch falsch, wenn strafbare Beiträge tagelang, vielleicht wochenlang online sind, weil im Einzelfall erst von Gerichten festgestellt werden muss, ob sie strafbar sind. Darum lehne ich diesen Gesetzentwurf ab – aus Anstand.
Aber ich verstehe die Argumente dafür. Natürlich kann man sagen: Recht muss von Gerichten gesprochen werden und nicht von privaten Großkonzernen im Silicon Valley. – Man kann auch sagen, dass wir Übermoderation verhindern müssen und dass der Staat das Monopol darauf hat, zu entscheiden, was legal ist und was nicht – legitim. Aber: In jeder Kindergartengruppe gibt es Regeln, die sich die Kinder wahrscheinlich sogar mit selbst geben und an die sie und auch das Personal sich halten.
Jedes Unternehmen hat interne Hausregeln. Ein Verbot eigener Content-Moderation würde Betreiber dazu zwingen, Inhalte auf ihren Servern zu dulden, die ihren Markenwerten oder Geschäftsmodellen widersprechen.
Viel schlimmer aber finde ich, dass dieser Gesetzentwurf wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert. Er ignoriert das Wissen, das wir durch Whistleblower, zum Beispiel von Meta, längst haben. Wir haben es schwarz auf weiß: Algorithmen belohnen Empörung. Sie belohnen Wut, Hetze und Falschinformationen – schlichtweg deshalb, weil sich Verärgerung am schnellsten klickt und Klicks bares Geld bedeuten. Meta und Co haben Systeme gebaut, die nicht das Verbindende verstärken, sondern das Spaltende, weil emotionale Erregung die Nutzerinnen und Nutzer am Bildschirm hält. Und das ist kein Versehen, das ist ein knallhartes Geschäftsmodell.
Und ich bin ehrlich: Meine Oma hat keine Ahnung von sozialen Netzwerken. Aber sie hat Anstand. Sie kann den Unterschied zwischen Tiktok und Elon Musks Plattform X ganz sicher nicht erklären; aber sie erkennt den Unterschied zwischen Menschen, die mit aufhetzenden Beiträgen Geld verdienen wollen, und Menschen, die sagen: Wer eine Plattform betreibt, ist dafür verantwortlich, dass damit kein Schindluder getrieben wird. – Meine Oma würde sagen: In unserer Gesellschaft müssen wir alle darum kämpfen, dass der Anstand gewahrt bleibt. – Heute Morgen hat sie gesagt: Der Ton macht die Musik.
Wir alle sollten mehr auf unsere Omas hören; aber man weiß ja, dass die extreme Rechte ein sehr großes Problem mit Omas hat,
so wie sie auch ein Problem mit einem Europa hat, das sich gegen die gesellschaftliche Spaltung stellt. Denn es ist der Digital Services Act, der DSA, der große digitale Plattformen zu Transparenz, Risikobewertung und konsequentem Vorgehen gegen illegale Inhalte verpflichtet.
Und es ist der DSA, den die AfD hier immer wieder abschaffen will.
Wenn dieser Gesetzentwurf eine Mehrheit bekäme, hieße das in der Praxis: Wir erpressen die Plattformen mit ihrer Haftung. Sobald ein Betreiber Beiträge löscht, die die Hausregeln verletzen – seien es Mobbing, grauenhafte Unfallvideos oder Falschinformationen –, verliert er sein Haftungsprivileg. Also entweder lassen die Netzwerke den Wilden Westen ungefiltert gewähren, oder sie drehen den Nutzerinnen und Nutzern in Deutschland ganz den Hahn zu, weil das finanzielle Risiko für sie nicht tragbar ist. Kurz gesagt: Dieser Entwurf schützt nicht die Meinungsfreiheit, er zerstört den geordneten digitalen Raum.
Wir halten stattdessen an den europarechtlichen Vorgaben fest. Wir halten daran fest, dass Plattformen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden – zum Schutz der Menschenwürde, von Kindern, von Jugendlichen und zum Schutz unseres demokratischen Diskurses.
Wir müssen unsere Demokratie überall schützen, und das bedeutet im Übrigen auch, dass wir uns alle starkmachen müssen für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das höchste Gericht unseres Landes, so wie es Artikel 21 unseres Grundgesetzes von uns verlangt.
Und ich frage mich und Sie von der AfD: Welche demokratische Partei fürchtet die Überprüfung
ihrer Verfassungsmäßigkeit durch das höchste Gericht unseres Landes?
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken
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