polradar

Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807)

dip / rede 03.04.2019 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 91. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807) Inwieweit kann die Bundesregierung der Aussage des Sachverständigen Ralf Südhoff in der öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 20. März 2019, Venezuela sei ein „Schulbeispiel, wie man humanitäre Hilfe nicht leisten sollte“, zustimmen, und wie begründet die Bundesregierung die Zurückhaltung der von ihr zugesagten 5 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in Venezuela ( www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesregierung- erkennt-uebergangspraesidenten-an-1576740 ) vor dem Hintergrund der ebenfalls in besagter öffentlicher Anhörung artikulierten Einschätzung von Ralf Südhoff, zumindest „eine begrenzte Hilfe im Land“ sei möglich, zivile Hilfsorganisationen wie auch die WHO hätten dies bereits bewiesen? Das Regime von Nicolás Maduro verneint weiterhin die humanitäre Krise im Land. Vom Regime Maduro angenommene Hilfsgüter orientieren sich nicht an unabhängigen Bedarfserhebungen. Uns liegen Berichte über Einschüchterungen, Gewalt gegen Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, Zerstörung und Diebstahl von Ausrüstung und Vorräten vonseiten der Schlägertruppen Maduros, der sogenannten Colectivos, und durch reguläre Sicherheitskräfte vor. Außerdem kam es zu Festnahmen durch Sicherheitskräfte. Somit kann eine unabhängige humanitäre Hilfe, die die Bedürftigsten auch uneingeschränkt erreicht, nicht gewährleistet werden. Humanitäre Hilfsorganisationen, die den Menschen in dieser Krise helfen möchten, können dies nicht unabhängig tun. Sie sind massiven Kontrollen und Repressalien ausgesetzt. Die Bundesregierung wird humanitäre Hilfe leisten, sobald die Einhaltung der humanitären Prinzipien und der unabhängige Zugang zu den Hilfsbedürftigen gewährleistet sind. Herr Südhoff nahm als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung zum Thema: „Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2014 – 2017“ im Rahmen der Sitzung des Menschenrechtsausschusses am 20. März 2019 teil. Das in der Fragestellung angeführte Zitat bezog sich nicht auf die humanitäre Hilfe der Bundesregierung und wird deshalb nicht kommentiert. Antwort

Relationen