Hunger als Waffe - Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 2417 und Prävention von Hungerkrisen (Antwort zu Drs. 21/8423)
Text
Hunger als Waffe - Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 2417 und Prävention von Hungerkrisen (Antwort zu Drs. 21/8423)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8759
21. Wahlperiode 21.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Katrin Fey, Ina
Latendorf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/8423 –
Hunger als Waffe – Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 2417 und
Prävention von Hungerkrisen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Kriegen und bewaffneten Konflikten ist besonders die Zivilbevölkerung
von Hunger und Mangelernährung betroffen. Hunger ist dabei häufig Folge
von Kampfhandlungen: Menschen flüchten oder werden vertrieben und
können ihre Äcker nicht mehr bestellen, Handelswege werden blockiert oder
zivile Infrastruktur zerstört. Ebenso können die Preise für Lebensmittel in
Konfliktgebieten stark steigen, und Menschen können sich diese nicht mehr
leisten. Hunger wird aber auch als Kriegswaffe eingesetzt, und Menschen werden
gezielt ausgehungert. Auch die Blockade von humanitären Korridoren oder
gezielte Angriffe auf Helfende und humanitäre Organisationen werden Teil
der Kriegsführung, wie im Sudan (www.tagesspiegel.de/internationales/konfli
kte-humanitare-helfer-riskieren-in-krisengebieten-ihr-leben-15953008.html) –
907 Helfende wurden Berichten zufolge im letzten Jahr angegriffen (www.tag
esschau.de/ausland/europa/un-helfer-102.html).
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete 2018 die Resolution
2417 und ächtet darin den Einsatz von Hunger als Methode der Kriegsführung
als Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Resolution beinhaltet auch
den freien und sicheren Zugang zu humanitärer Hilfe und den Schutz für
humanitäre Helfer sowie die konsequente Aufklärung von Verstößen und die
Verpflichtung der Staaten, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im
Zusammenhang mit Aushungerung und der rechtswidrigen Verweigerung
humanitärer Hilfe unabhängig, vollständig, schnell und wirksam zu untersuchen
und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen (https://docs.un.org/en/S/res/
2417(2018)).
Besonders in instabilen Staaten sowie nach Kriegen und Konflikten sind
Menschen von Hunger betroffen. In den von der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und dem
Welternährungsprogramm (WFP) ausgemachten 13 Hungerhotspots sind in zwölf bewaffnete
Konflikte ursächlich für diese Krisen (https://de.wfp.org/pressemitteilungen/n
euer-fao-wfp-bericht-zunehmendes-hungerrisiko-13-krisenlaendern). Gerade
dort leben viele der zwischen 608 bis 696 Millionen Menschen weltweit, die
chronisch Hunger leiden. (www.deutschlandfunk.de/uno-hunger-geht-weltwei
t-zurueck-104.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Dabei entstehen schwere Ernährungskrisen meistens durch das
Zusammenwirken von mehreren Faktoren. Aktuelle Krisen, wie die Folgen der Corona-
Pandemie, des russischen Krieges gegen die Ukraine oder der Krieg gegen den
Iran verschärfen bestehende Problemlagen. Das globale Ernährungssystem ist
strukturell krisenanfällig, da es von komplexen Lieferketten, stabilen
Handelsrouten und fossilen Energieträgern abhängig ist. Hinzu kommt eine starke
Konzentration von Macht innerhalb des Systems: Viele Bereiche, etwa die
Bereitstellung landwirtschaftlicher Betriebsmittel oder der Handel mit
Agrarprodukten, werden von wenigen, sehr mächtigen Konzernen dominiert. Aber
auch die Klimakrise und damit verbundene Extremwetterereignisse wie
Überschwemmungen und Dürren führen zunehmend zu Ernteausfällen.
Die Ursachen schwerer Ernährungskrisen sind damit vielfältig und in der
Regel menschengemacht und vermeidbar. Umso wichtiger sind der Aufbau
widerstandsfähiger lokale Ernährungssysteme, regionale Märkte, die
Förderungen kleinbäuerlicher Strukturen, der Zugang zu Land, Saatgut und anderen
lokal verfügbaren Betriebsmitteln sowie Frühwarnsysteme und eine
ausreichende Finanzierung hierfür.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Mittel für die humanitäre Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen Jahren rapide gekürzt. Die
Mittel im Auswärtigen Amt (AA) für humanitäre Hilfe wurden in den letzten
Jahren um fast 70 Prozent gekürzt, die Mittel beim Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für die
Transformation von Ernährungssystemen sollen um weitere 33 Prozent gekürzt werden.
Erfolge bei der globalen Hunger- und Armutsbekämpfung werden gefährdet
(https://de.wfp.org/pressemitteilungen/ueber-jahre-aufgebaute-erfolge-gefaehr
det-un-organisationen-deutschland-warnen).
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der
Verabschiedung der UN-Sicherheitsratsresolution 2417 (2018) ergriffen, um
deren Umsetzung zu fördern, insbesondere im Hinblick auf
a) die Verhinderung des Einsatzes von Aushungern als Methode der
Kriegsführung,
b) die Sicherstellung eines sicheren, schnellen und ungehinderten
humanitären Zugangs sowie
c) die Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung entsprechender
Verstöße,
und welche konkreten Ergebnisse und Wirkungen haben diese
Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung erzielt?
Die Achtung des humanitären Völkerrechts gehört zu den Grundpfeilern der
deutschen Außenpolitik. Die Bundesregierung ist besorgt über die weltweit
zunehmende Anzahl bewaffneter Konflikte und setzt sich für die Beachtung des
humanitären Völkerrechts durch die Parteien bewaffneter Konflikt ein. Dies
umfasst neben unmittelbaren Aufrufen der Bundesregierung an die Parteien
bewaffneter Konflikte zur Achtung des humanitären Völkerrechts auch ihr
Engagement in den Vereinten Nationen (VN) und in entsprechenden
kontextübergreifenden Initiativen. So hat sich die Bundesregierung zuletzt an der
Hochrangigen Offenen Debatte des VN-Sicherheitsrats zu konfliktbezogener
Ernährungsunsicherheit am 25. August 2026 beteiligt. Darüber hinaus unterstützt die
Bundesregierung die vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)
gemeinsam mit über 111 Staaten (Stand: Mai 2026) verfolgte globale Initiative
zur Stärkung des humanitären Völkerrechts (www.upholdhumanityinwar.org).
Humanitäre Diplomatie ist eine zentrale Säule der Strategie des Auswärtigen
Amts zur Humanitären Hilfe im Ausland (abrufbar unter www.auswaertiges-a
mt.de/de/aussenpolitik/humanitaere-hilfe/205130-205130). In diesem Rahmen
setzt sich die Bundesregierung für die Sicherung humanitärer Zugänge und die
Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien ein. Die
Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung entsprechender Verstöße obliegt
internationalen Gerichten, einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung den völkerrechtlichen Stellenwert der
Resolution 2417, insbesondere im Hinblick auf die darin bekräftigten
Verpflichtungen zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts, zum
Schutz der Zivilbevölkerung und zur Gewährleistung humanitärer Hilfe,
und welche konkreten Verpflichtungen leitet sie daraus für Deutschland
ab?
Die Bundesregierung unterstützt die in Resolution 2417 (2018) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VNSR) genannten Forderungen zur
Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger und Ernährungsunsicherheit sowie die
Forderungen gemäß Resolution 2573 (2021) einschließlich der Einhaltung des
humanitären Völkerrechts und des Schutzes der Zivilbevölkerung.
3. In welchen aktuellen bewaffneten Konflikten sieht die Bundesregierung
belastbare Anhaltspunkte dafür, dass Hunger, der Entzug von Nahrung
oder Wasser oder die Behinderung humanitärer Hilfe gezielt als Methode
der Kriegsführung eingesetzt werden, insbesondere in den Kriegs- und
Krisengebieten Sudan, Gaza, Jemen und Südsudan, und wie bewertet sie
diese Fälle jeweils im Hinblick auf das humanitäre Völkerrecht?
Die Bundesregierung nimmt die Berichte zu konflikt-induzierter
Ernährungsunsicherheit und Hungersnöten im Jahresbericht über den Schutz von
Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten des Generalsekretärs der VN mit großer Sorge
zur Kenntnis (abrufbar unter www.securitycouncilreport.org/un-documents/doc
ument/s-2026-390.php), auch im Hinblick auf die Einhaltung des humanitären
Völkerrechts.
4. In welchen Fällen hat die Bundesregierung gegenüber Konfliktparteien
konkrete Forderungen nach einem ungehinderten Zugang humanitärer
Organisationen zu hungernden oder von Hunger bedrohten Zivilpersonen
erhoben, und in welchen Fällen blieben entsprechende Forderungen
erfolglos, und wie begründet die Bundesregierung ihr weiteres Vorgehen in
diesen Fällen?
5. Ergreift die Bundesregierung diplomatische, politische oder sonstige
Maßnahmen, wenn sie zu der Einschätzung gelangt, dass eine
Konfliktpartei den Zugang zu Nahrung oder humanitärer Hilfe gezielt beschränkt
und damit gegen Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts verstößt,
wenn ja, welche, und wo wurde das umgesetzt, und wenn nein, warum
nicht?
6. Ergreift die Bundesregierung diplomatische, politische oder sonstige
Maßnahmen, wenn sie zu der Einschätzung gelangt, dass eine
Konfliktpartei den Zugang zu Nahrung oder humanitärer Hilfe gezielt beschränkt
und damit gegen Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts verstößt,
wenn ja, welche, und wo wurde das umgesetzt, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Humanitäre Diplomatie ist eine zentrale Säule der Strategie des Auswärtigen
Amts zur Humanitären Hilfe im Ausland. In diesem Rahmen setzt sich die
Bundesregierung für die Sicherung humanitärer Zugänge und die Einhaltung
des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien ein. Die
Bundesregierung tut dies sowohl im öffentlichen als auch im vertraulichen Rahmen,
von ihrem Engagement in multilateralen Foren bis hin zur Aufnahme bilateraler
Gespräche. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht. Der Erfolg der humanitären Diplomatie kann nicht
systematisch über alle Länder- und Regionalkontexte hinweg erfasst werden.
Die Verantwortung für die Gewährung humanitären Zugangs liegt bei den
Konfliktparteien. Im Falle von Einschränkungen des Zugangs hält die
Bundesregierung an ihrer humanitären Diplomatie fest und kann sich des gesamten
Spektrums diplomatischer und außenpolitischer Maßnahmen und Instrumente
bedienen, um sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und den Zugang
zu humanitärer Hilfe einzusetzen. Für weitere Informationen zur humanitären
Diplomatie der Bundesregierung wird auf die „Strategie des Auswärtigen Amts
zur humanitären Hilfe im Ausland“ (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/r
esource/blob/2672932/07cccd659d7161bb110abd0aa7f0c436/2026-strategie-hu
hi-data.pdf) sowie auf den „Bericht der Bundesregierung über die deutsche
humanitäre Hilfe im Ausland“ (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/resourc
e/blob/2774746/8540a39d90bf951d17222a5b165050bb/huhi2022-2025-dat
a.pdf) verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Welche Ermittlungen, Untersuchungen oder Dokumentationsmaßnahmen
hat die Bundesregierung seit 2020 selbst durchgeführt oder unterstützt,
wenn der Verdacht bestand, dass Hunger als Methode der Kriegsführung
eingesetzt wurde, und in welchen Fällen wurden daraus konkrete
Konsequenzen gezogen?
Die deutsche Justiz spielt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von
Völkerrechtsverbrechen. Auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips, wonach
schwerste Verbrechen wie Völkermord oder Kriegsverbrechen unabhängig vom Tatort
sowie der Staatsangehörigkeit des Täters oder des Opfers in Deutschland
strafrechtlich verfolgt werden können, leitete der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof (GBA) bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen
Tatvorwürfen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ein. So hat der GBA im Jahr
2025 in einem Strafverfahren gegen fünf Beschuldigte im Zusammenhang mit
der Abriegelung des Damaszener Stadtteils Yarmouk/Damaskus (Syrien) in den
Jahren 2013 und 2014 zwei Fälle des Kriegsverbrechens des Einsatzes
verbotener Methoden der Kriegsführung gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1
Nummer 5, 2. Variante des VStGB („Aushungern“) vor dem Oberlandesgericht
Koblenz angeklagt (vgl. Pressemitteilung des GBA vom 16. Juli 2025). Das
Verfahren dauert noch an.
8. Wurden Erkenntnisse aus Ermittlungen, Untersuchungen oder
Dokumentationsmaßnahmen an den Internationalen Strafgerichtshof, nationale
Strafverfolgungsbehörden, Untersuchungskommissionen oder andere
zuständige Stellen übermittelt?
Im Deliktsbereich Völkerstrafrecht findet im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten ein regelmäßiger Informationsaustausch mit anderen nationalen oder
internationalen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen statt.
9. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung in den Vereinten
Nationen, der Europäischen Union und anderen internationalen
Organisationen, um Verstöße gegen das Verbot des Aushungerns der
Zivilbevölkerung zu dokumentieren, aufzuklären, strafrechtlich zu verfolgen und
eine wirksame Rechenschaftspflicht sicherzustellen?
Die Bundesregierung unterstützt die in Resolution 2417 (2018) des VNSR
genannten Forderungen zur Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger und
Ernährungsunsicherheit sowie die regelmäßige Befassung des Sicherheitsrats
mit dem Thema der konfliktbezogenen Ernährungsunsicherheit. Daneben
unterstützt die Bundesregierung die internationalen Gerichte (einschließlich des
Internationalen Strafgerichtshofs) und setzt sich weltweit für die Stärkung und
Weiterentwicklung des Völkerrechts ein. Die Bundesregierung unterstützt
zudem das IKRK politisch und finanziell in seiner Rolle als Hüterin des
humanitären Völkerrechts.
10. Welche Frühwarnsysteme, Dateninstrumente und Mechanismen zur
vorausschauenden humanitären Hilfe unterstützt oder finanziert die
Bundesregierung, um drohende Hungerkrisen frühzeitig zu erkennen und
Maßnahmen einzuleiten, bevor sich Ernährungskrisen zu Hungersnöten
ausweiten?
Die Bundesregierung unterstützt das Welternährungsprogramm der VN (WFP)
bei der Datenerhebung, damit ausreichend und qualitativ gute Daten verfügbar
sind, um Bedarfe im Bereich der Ernährungssicherheit zu verstehen, Risiken zu
antizipieren und effektive und koordinierte VN-weite Hilfsmaßnahmen zu
ermöglichen. Unter anderem fließen die Daten in die Entscheidungsprozesse der
Integrated Phase Classification/Cadre Harmonisé (IPC/CH) ein, die dazu
dienen, die Schwere einer Hungerkrise zu bewerten. Darüber hinaus finden die
Daten Eingang in den humanitären Planungszyklus (HPC) und die Analysen
von OCHA, dem Amt der VN für die Koordinierung humanitärer Hilfe, zur
VN-weiten Bedarfserhebung und gemeinsamen Planung und Umsetzung von
Hilfsmaßnahmen. Außerdem ist die Bundesregierung dem Global Network
against Food Crises beigetreten, das eine abgestimmte Analyse von Daten und
Trends zu Hunger und Ernährungssicherheit zum Ziel hat.
Die Bundesregierung fördert im Bereich der vorausschauenden humanitären
Hilfe internationale Organisationen des VN-Systems, die Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung sowie Nichtregierungsorganisationen zudem beim Aufbau
von technischer Expertise und der Erstellung von vorausschauenden
Aktionsprotokollen. Deren Umsetzung wird über humanitäre Fonds – wie zum Beispiel
den zentralen Nothilfefonds der VN – ermöglicht, in die die Bundesregierung
einzahlt.
11. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der Planung humanitärer
Hilfe das Zusammenwirken von bewaffneten Konflikten, extremen
Wetterereignissen, Lebensmittelpreisen und wirtschaftlichen Schocks, und
welche Maßnahmen ergreift sie, um die Widerstandsfähigkeit lokaler
Ernährungssysteme in besonders gefährdeten Regionen zu stärken?
Bei der Planung der humanitären Hilfe orientiert sich die Bundesregierung an
den Bedarfsplänen und Hilfsaufrufen der VN (https://humanitarianaction.info)
und der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Diese berücksichtigen das
Zusammenwirken von bewaffneten Konflikten, extremen Wetterereignissen,
wirtschaftlichen Schocks und anderen Indikatoren in der Regel umfassend. Im
Sinne des Humanitarian-Development-Peace-Nexus knüpft die
strukturbildende Übergangshilfe an die humanitäre Hilfe an und stärkt in fragilen Kontexten
die Widerstandsfähigkeit lokaler Gemeinschaften mit konflikt-sensiblen
Maßnahmen in Bereichen wie u. a. der Ernährungssicherung und der Bereitstellung
von Wasser, Sanitärversorgung und Hygieneprodukten (Water, Sanitation,
Hygiene – WASH). Auch bei der Transformation der Agrar- und
Ernährungssysteme spielt deren Widerstandsfähigkeit eine zentrale Rolle.
12. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen für
eine systematische Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger an
den Sicherheitsrat ein, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen
ergreift sie, um eine regelmäßige und umfassende Berücksichtigung der
Perspektiven betroffener Bevölkerungsgruppen und
zivilgesellschaftlicher Organisationen sicherzustellen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Ausgestaltung der
Berichterstattung liegt in der Zuständigkeit des Generalsekretärs der VN.
13. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um kleinbäuerliche
Familienbetriebe, regionale Märkte und lokale Versorgungssysteme zu stärken
und die Abhängigkeit von globalen Lieferketten bei Düngemitteln,
Transport und Energie zu verringern?
Die Bundesregierung stärkt in der Entwicklungszusammenarbeit Länder in
ihrer lokalen Versorgung, z. B. durch die Förderung lokaler bäuerlicher
Organisationen. Diese Organisationen verbessern durch Zusammenarbeit z. B. über
Genossenschaften den Zugang zu Märkten, zu produktiven Ressourcen wie
lokal verfügbaren Betriebsmitteln oder zu Wissen, etwa zu guten
landwirtschaftlichen Praktiken. Damit stärkt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit über
bäuerliche Organisationen die wirtschaftliche und soziale Stabilität im
ländlichen Raum.
Im Rahmen des Engagements zu nachhaltigen internationalen Agrarlieferketten
setzt sich die Bundesregierung zudem für existenzsichernde Einkommen und
Löhne für kleinbäuerlichen Familien ein.
Vor dem Hintergrund aktueller Störungen des Düngemittelhandels und
extremer Wetterereignisse adressiert die Bundesregierung die unmittelbaren Folgen
und die langfristige Resilienz von Agrar- und Ernährungssystemen u. a. durch
die Förderung gesunder Böden, den verstärkten Einsatz organischer und lokal
produzierter Düngemittel sowie die Unterstützung resilienter regionaler
Handels- und Versorgungssysteme.
Auch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMLEH)
setzt sich in seiner agrarfachlichen internationalen Zusammenarbeit in
verschiedenen Weltregionen für resiliente Agrar- und Ernährungssysteme ein.
Gemeinsam mit dem WFP, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
(FAO), dem Kinderhilfswerk (UNICEF) und dem Internationalen Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) hat Deutschland zudem den „Berlin
Process for Food Security in the Sahel“ initiiert, um die gemeinsame Antwort
auf Ernährungskrisen eng zu koordinieren und lokale Agrar- und
Ernährungssysteme gegenüber globalen Schocks zu stärken.
14. Wie begründet die Bundesregierung die Kürzungen der Mittel für
humanitäre Hilfe im Vergleich zu 2024 um 50 Prozent vor dem Hintergrund
des weltweit gestiegenen humanitären Bedarfs und der weiterhin hohen
Zahl von Menschen, die von akuter Ernährungsunsicherheit und Hunger
betroffen sind, und hält sie die im Bundeshaushalt 2026 bereitgestellten
sowie die im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 vorgesehenen Mittel
in Höhe von 1,05 Mrd. Euro für ausreichend, und wenn nein, welchen
zusätzlichen Finanzierungsbedarf sieht sie?
Im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung setzt sich die
Bundesregierung für Effizienzsteigerungen im humanitären und VN-System ein, damit
trotz global sinkender Mittel so viele Menschen wie möglich mit
überlebensnotwendiger Hilfe erreicht werden können. Sie unterstützt nachdrücklich die
VN-Reformen (UN80) und die humanitären Reformen („Reset“). Des Weiteren
wendet die Bundesregierung mindestens 5 Prozent der humanitären Mittel für
vorausschauende humanitäre Hilfe auf, um zu handeln, bevor die schlimmsten
Auswirkungen einer Katastrophe eintreten und so Leid, Schäden und Kosten zu
begrenzen. Unabhängig davon setzt sich das Auswärtige Amt erneut in den
Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2027 nachdrücklich für eine Erhöhung
der für die humanitäre Hilfe bereitgestellten Mittel ein.
15. Wie begründet die Bundesregierung die erheblichen Kürzungen der im
BMZ-Etat vorgesehenen Mittel für die „Globale Transformation von
Ernährungssystemen“ vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung
resilienter und krisenfester Ernährungssysteme für die Vermeidung und
Bewältigung schwerer Ernährungskrisen?
Der Titel „Globale Transformation von Ernährungssystemen“ (kurz:
Ernährungssysteme) geht aus der Verstetigung der ehemaligen Sonderinitiative SI
AGER hervor. Neben den Ausgabenkürzungen enthält der Titel im
Haushaltsentwurf 2027 gegenüber 2026 jedoch zusätzliche
Verpflichtungsermächtigungen von 30 Mio. Euro, um langfristig internationale Prozesse begleiten zu
können.
16. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von den Kürzungen
der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit auf die
Fähigkeit internationaler Organisationen, Hungersnöte und akute
Ernährungsunsicherheit in Konfliktgebieten durch Prävention zu verhindern oder zu
bekämpfen?
Der Bundesregierung sind die Berichte der VN und
Nichtregierungsorganisationen zu den Auswirkungen der globalen Mittelkürzungen in der humanitären
Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit bekannt. WFP berichtet u. a, dass
bereits jetzt Millionen von Menschen, die täglich ums Überleben kämpfen, nicht
mehr versorgt werden können. So mussten bereits in vielen Ländern
Essensrationen für Notleidende gekürzt oder komplett gestrichen werden. Viele
Versorgungszentren für mangelernährte Frauen und Kinder mussten schließen.
Humanitäre Mitarbeitende sind gezwungen zu priorisieren. UNICEF prognostiziert,
dass durch weltweite Mittelkürzungen mindestens 14 Millionen Kinder von
Unterbrechungen bei der Ernährungsversorgung und entsprechenden
Dienstleistungen betroffen sein werden.
Zudem sind VN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen durch den
internationalen Mittelrückgang zu Stelleneinsparungen gezwungen. Dadurch
gehen Wissen und Erfahrung verloren.
Die Bundesregierung beobachtet vor diesem Hintergrund mit Sorge, dass
internationale Organisationen Standorte in Ländern und auf subnationaler Ebene in
Krisenkontexten schließen und lokale Mitarbeitende entlassen. Organisationen
ziehen sich auf ihr „Kernmandat“ zurück. Wichtige Querschnittsaufgaben (u. a.
Analysen, Monitoring, und Evaluierung) werden aufgrund fehlender Mittel
depriorisiert.
17. Welche konkreten Maßnahmen sieht der Reformplan „Zukunft
zusammen global gestalten“ zur Bekämpfung von Hunger und extremer Armut
sowie zur Unterstützung fragiler Staaten und der am wenigsten
entwickelten Länder vor?
Der Reformplan beschreibt die strategische Ausrichtung der deutschen
Entwicklungspolitik. Die Bekämpfung von Hunger, Armut und Ungleichheiten, die
Adressierung struktureller Ursachen von Fragilität und die Stärkung der
Zusammenarbeit mit den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs) stellen
wichtige Elemente des Reformplans dar. Für Details wird auf die
entsprechenden Ausführungen im Reformplan verwiesen (abrufbar unter www.bmz.de/de/
ministerium/grundsaetze-ziele/zukunft-zusammen-global-gestalten-282480).
Die Übersetzung dieser strategischen Ausrichtung in konkrete
Unterstützungsmaßnahmen erfolgt in Regierungsverhandlungen mit den Partnerländern der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sowie in Abstimmung mit
internationalen Partnern.
18. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung Programme, die
darauf abzielen, die Abhängigkeit der betroffenen Bevölkerung von
humanitärer Nahrungsmittelhilfe zu verringern und langfristig
Ernährungssicherheit und widerstandsfähige lokale Ernährungssysteme aufzubauen?
Die Bundesregierung unterstützt ein breites Portfolio von Vorhaben, die darauf
abzielen, die Abhängigkeit der betroffenen Bevölkerung von humanitärer
Nahrungsmittelhilfe zu verringern und langfristig Ernährungssicherheit sowie
widerstandsfähige lokale Ernährungssysteme aufzubauen – unter anderem über
den verstetigten Titel „Globale Transformation von Ernährungssystemen“
(siehe die Antwort zu Frage 15) und die strukturbildende Übergangshilfe.
19. Wie hoch waren die Beiträge der Bundesregierung an das
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) in den Jahren 2022 bis
2026, und welcher Anteil dieser Mittel wurde jeweils für die
Bekämpfung akuter Mangelernährung und für Maßnahmen zur
Ernährungssicherung in besonders von Hunger betroffenen Ländern eingesetzt?
Die Bundesregierung hat dem WFP in den Jahren 2022 bis 2026 folgende
Mittel bereitgestellt:
2022: 1.734 Mio. Euro
2023: 1.201 Mio. Euro
2024: 941 Mio. Euro
2025: 469 Mio. Euro
2026: 302 Mio. Euro
Die dargestellten Auszahlungen für das Jahr 2026 bilden den aktuellen
Zwischenstand zum Zeitpunkt der Abfrage im Rahmen des laufenden
Beauftragungsprozesses ab.
Die Beiträge der Bundesregierung an WFP dienen sowohl der lebensrettenden
Ernährungsnothilfe als auch längerfristigen Maßnahmen zur
Ernährungssicherung und Resilienzstärkung in besonders von Hunger betroffenen Ländern.
Eine Aufschlüsselung der Anteile der Mittel auf Maßnahmen für die
Bekämpfung akuter Mangelernährung und für Maßnahmen zur Ernährungssicherung ist
nicht möglich.
20. Welche zusätzlichen Mittel plant die Bundesregierung angesichts der
prognostizierten Verschärfung der Hunger- und Mangelernährungskrise,
insbesondere in Ländern wie Afghanistan, wo nach Angaben des WFP
4,9 Millionen Frauen und Kinder eine Behandlung wegen
Mangelernährung benötigen, und wie bewertet sie den aktuellen Finanzierungsbedarf
des WFP von 540 Mio. US-Dollar für seine Operationen in Afghanistan
bis Januar 2027?
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Lage in Afghanistan
aufmerksam, auch bezüglich der Ernährungssicherheit und möglicher Risiken und
Folgen von Hunger und Mangelernährung. Zur Verbesserung der
Ernährungssicherheit in Afghanistan fördert sie sowohl internationale Organisationen als
auch Projekte von Nichtregierungsorganisationen.
Angesichts rückläufiger internationaler Gebermittel ist eine strikte
Priorisierung der dringendsten Bedarfe erforderlich. Dies betrifft auch die Mittel der
deutschen humanitären Hilfe. Die humanitäre Hilfe und die Unterstützung der
Grundversorgung in Afghanistan werden auch 2027 unter Berücksichtigung der
verfügbaren Ressourcen fortgesetzt.
21. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung über die kurzfristige
humanitäre Nahrungsmittelhilfe hinaus, um die strukturellen Ursachen
von Hunger und Mangelernährung zu bekämpfen und insbesondere
Länder des Globalen Südens beim Aufbau resilienter, lokal und regional
ausgerichteter sowie weniger von importierten fossilen Betriebsmitteln und
globalen Preis- und Lieferketten abhängigen Ernährungssystemen zu
unterstützen?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Ein Beispiel aus diesem Portfolio ist die Förderung von national verantworteten
Schulernährungsprogrammen, die lokale Beschaffung vorantreiben („home
grown“).
Die Bundesregierung setzt sich zudem in der internationalen
Landwirtschaftspolitik für eine Stärkung der Resilienz der Agrar- und Ernährungssysteme und
eine zukunftsfähige, nachhaltige und krisenfeste Landwirtschaft ein. Dieses
Ziel verfolgt auch das nächste Globale Forum für Ernährung und
Landwirtschaft (Global Forum for Food and Agriculture, GFFA) im Januar 2027, das
unter dem Titel „Resiliente Agrarwirtschaft vom Feld bis zum Weltmarkt“
stattfinden wird.
Das BMLEH setzt sich darüber hinaus in der agrarfachlichen internationalen
Zusammenarbeit über das bilaterale Kooperationsprogramm (z. B. im Rahmen
des Agrarpolitischen Dialogs mit der Afrikanischen Union), die
Forschungskooperation Welternährung und den bilateralen Treuhandfonds mit der FAO in
verschiedenen Weltregionen für resiliente Agrar- und Ernährungssysteme ein.
22. Welche Auswirkungen hatte die Beendigung des sogenannten
russischukrainischen Getreideabkommens durch Russland im Jahr 2023 nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die Versorgungslage und die
Ernährungssicherheit in den von Weizenimporten aus der Ukraine abhängigen
Ländern, und hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Kompensation
ergriffen, um die betroffenen Länder bei ihrer Ernährungssicherung zu
unterstützen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung konnte die Ukraine nach Beendigung des
sogenannten russisch-ukrainischen Getreideabkommens durch Russland im
Jahr 2023 ihre monatlichen Ausfuhren durch eine Vielzahl von Maßnahmen,
insbesondere durch die Etablierung eines sicheren Korridors für den Export
von Getreide und weiterer Agrarprodukte über das Schwarze Meer, wieder
nahezu auf Vorkriegsniveau steigern. Daneben leistete die Ukraine humanitäre
Beiträge beispielweise über die Initiative „Grain from Ukraine“, um die
Ernährungssicherheit insbesondere in Ländern des globalen Südens zu stärken.
Die Bundesregierung unterstützt dies und setzt sich mit Nachdruck auf
europäischer Ebene dafür ein, dass alternative Exportrouten gestärkt werden, damit
die Ukraine ihre Agrarerzeugnisse weiterhin auf den Weltmarkt exportieren
kann.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 18 und 21 verwiesen.
23. Welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung
eine länger andauernde Schließung oder erhebliche Einschränkung der
Schifffahrt durch die Straße von Hormus auf die weltweite
Ernährungssicherheit, insbesondere mit Blick auf die Energiepreise, Transportkosten,
Lebensmittelpreise, synthetische Düngemittelproduktion und die
Versorgung von Ländern, die in besonderem Maße von Lebensmittelimporten
abhängig sind?
Die Straße von Hormus ist eine wichtige Transportroute für den weltweiten
Düngemittelexport; 17 bis 24 Prozent der weltweit exportierten Düngemittel
passieren diese gewöhnlich. Zudem wurden bis vor Ausbruch des Krieges ca.
20 Prozent der globalen Rohölmengen sowie ca. 20 Prozent der weltweiten
LNG-Produktion durch die Straße von Hormus verschifft, sodass Irans
Blockade in erheblichem Ausmaß zur Erhöhung der weltweiten Energiepreise beiträgt.
Gestiegene Energie- und Düngemarktpreise wirken sich direkt auf lokale
Märkte in Schwellen- und Entwicklungsländern aus und treffen insbesondere
einkommensschwache Haushalte in diesen Ländern. Hinzu kommt, dass die
Störungen der Handelswege im Persischen Golf, Schwarzen Meer und im Roten
Meer die globalen Lieferketten und Märkte beeinträchtigen, was die globalen
Ernährungssysteme zusätzlich unter Druck setzt. Auch die humanitäre
Lieferkette wird durch die Beeinträchtigungen auf den drei genannten Handelsrouten
massiv belastet. Die Folgen sind Rückstaus, Umleitungen und Verzögerungen
von Hilfslieferungen sowie gestiegene Transportkosten. WFP prognostiziert,
dass es 2026 bei anhaltenden erhöhten operativen Kosten für die humanitäre
Logistik bis zu 9 Millionen Menschen weniger erreichen kann als geplant.
Nach Schätzungen von UNICEF könnten zusätzlich 23 Millionen Kinder bis
Jahresende unter die Armutsgrenze fallen.
24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um spekulative
Aktivitäten und eine übermäßige Marktkonzentration auf den globalen Agrar-
und Lebensmittelmärkten zu begrenzen, und wie bewertet sie
insbesondere den Einfluss großer Agrar- und Lebensmittelkonzerne sowie von
Finanzakteuren auf die Preisbildung und die globale Ernährungssicherheit?
Finanzinvestoren sind in der Regel an den Warenterminmärkten für
Agrarrohstoffe tätig, die in Deutschland und der Europäischen Union im internationalen
Vergleich streng reguliert sind. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6768
wird verwiesen.
Große Marktkonzentrationen können sich negativ auf die Preisbildung und
damit auch auf die Märkte auswirken. Die Bundesregierung setzt sich daher für
einen funktionierenden Wettbewerb ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Hunger als Waffe - Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 2417 und Prävention von Hungerkrisen (Antwort)