Völkerrechtswidriger Angriff der USA auf Venezuela (Antwort zu Drs. 21/4190)
Text
Völkerrechtswidriger Angriff der USA auf Venezuela (Antwort zu Drs. 21/4190)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4732
21. Wahlperiode 12.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4190 –
Völkerrechtswidriger Angriff der USA auf Venezuela
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am Freitag, den 2. Januar 2026, um 23:46 Uhr Ortszeit in Caracas ordnete
US-Präsident Donald Trump den Beginn der „Operation Absolute Resolve“
(„Operation Absolute Entschlossenheit“) an, die einen Angriff auf Venezuela
sowie die anschließende Entführung von Präsident Nicolás Maduro und seiner
Ehefrau Cilia Flores umfasste (www.srf.ch/news/international/us-
interventionin-venezuela-so-lief-die-operation-absolute-resolve-der-amerikaner-ab). Der
militärische Angriff auf venezolanisches Hoheitsgebiet stellt eine gravierende
Eskalation der seit Monaten von den USA ausgehenden Drohkulisse
gegenüber Venezuela dar.
Bereits seit September 2025 haben unter dem Vorwand eines vermeintlichen
Kampfes gegen Drogen US-Streitkräfte vielfach venezolanische Schiffe im
Pazifik und in der Karibik angegriffen und teilweise versenkt (www.tagesscha
u.de/ausland/amerika/us-attacken-drogenboote-100.html). Es wurden auch
mehrere Öltanker gekapert (www.tagesschau.de/eilmeldung/usa-oeltanker-10
0.html). Die „New York Times“ berichtete, dass der erste US-Angriff auf ein
Schiff laut anonymen, hochrangigen Quellen aus einem Flugzeug erfolgte, das
sich als zivil tarnte, was als Kriegsverbrechen einzustufen wäre (www.nytime
s.com/2026/01/12/us/politics/us-boat-attacks-law.html). Im Kontext der US-
Militäroperation wurden unter anderem das größte Kriegsschiff der Welt, der
Flugzeugträger „USS Gerald R. Ford“ und mindestens 15 000 Soldaten in die
Karibik verlegt (www.spiegel.de/ausland/uss-gerald-r-ford-groesster-flugzeugt
raeger-der-welt-erreicht-gewaesser-vor-lateinamerika-a-566ec92b-efed-4c5c-a
a19-2ec346073f44 & www.tagesschau.de/ausland/usa-trump-venezuela-madu
ro-100.html). Im Rahmen dieser Angriffe wurden mehr als 200 Menschen
vom US-Militär getötet (www.tagesschau.de/ausland/amerika/us-attacken-dro
genboote-100.html & www.zeit.de/politik/ausland/2026-01/venezuela-ueberbl
ick-tote-trump-petro).
Bereits vor dem Angriff war die Situation in Venezuela politisch wie
humanitär kritisch. Die Präsidentschaftswahlen 2024 wurden von der venezolanischen
Opposition und international als unfrei kritisiert. Tausende Oppositionelle,
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie
Journalistinnen und Journalisten wurden nach den Wahlen willkürlich und aus
politischen Gründen inhaftiert. Amnesty International berichtet von un-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 12. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
menschlichen Haftbedingungen und Folter. Die Rechte indigener und queerer
Menschen werden systematisch verletzt, und sexualisierte und
geschlechtsspezifische Gewalt ist ein gravierendes Problem (www.amnesty.de/informieren/a
mnesty-report/venezuela-2024). Es herrscht eine humanitäre Krise – ein
Großteil der Bevölkerung lebt in Armut und hat nur unzureichenden Zugang zu
Nahrungsmitteln, Wasser und Gesundheitsleistungen. Rund 8 Millionen
Menschen haben deswegen das Land verlassen (www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilf
e-weltweit/venezuela). Nun droht der US-Angriff, Venezuela weiter ins Chaos
und in humanitäres Elend zu stürzen.
Obwohl zunächst noch von einer angeblichen Antidrogenoperation
gesprochen wurde, sprachen führende US-Politikerinnen und US-Politiker
zunehmend offen darüber Präsident Nicolás Maduro aus dem Amt zu entfernen, und
machten deutlich, dass sie sich direkten Zugriff auf die venezolanischen
Ölreserven verschaffen wollen (www.foxnews.com/video/6386827878112 &
www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/venezuela-trump-oel-100.html).
Nur wenige Tage nach dem US-Angriff wurde bekannt, dass Venezuela bis zu
50 Millionen Barrel Öl in die USA liefern und Präsident Donald Trump die
Gewinne aus dem Öl kontrollieren werde (www.spiegel.de/ausland/
venezuelatrump-sichert-kontrolle-ueber-oelverkauf-und-geldfluss-a-6f64e17e-4a96-455
1-b167-30dd6544fb3e). Aufträge zum Verkauf des venezolanischen Öls
gingen dabei unter anderem an das Unternehmen Vitol, deren US-Chef zuvor
Donald Trumps Wahlkampforganisationen mit rund 6 Mio. US-Dollar
Spendengeldern unterstützt hatte (www.handelsblatt.com/politik/international/
energieusa-verkaufen-oel-aus-venezuela-auftrag-geht-an-trump-spender/10019204
1.html). Dies zeigt, dass der Angriff gegen Venezuela aus geopolitischen
Machtinteressen, imperialem Dominanzstreben und der Gier nach Ressourcen
und Territorium erfolgte.
Das militärische Vorgehen der USA in Bezug auf Venezuela kann dabei als
Demonstration der neuen nationalen Sicherheitsstrategie der USA verstanden
werden, die sich selbst in der Tradition der Monroe-Doktrin sieht und damit
einen imperialistischen Anspruch auf die Länder Lateinamerikas erhebt
(www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/12/2025-National-Security-S
trategy.pdf).
Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages
legt den eindeutig völkerrechtswidrigen Character des US-Angriffs gegen
Venezuela dar (www.bundestag.de/resource/blob/1143098/WD-2-001-26.pdf).
Trotz der Einigkeit internationaler Völkerrechtsexpertinnen und
Völkerrechtsexperten, fehlt bis heute eine unmissverständliche Verurteilung der
völkerrechtswidrigen Angriffe durch die Bundesregierung unter Bundeskanzler
Friedrich Merz. Das Zögern, Beschwichtigen und Schweigen der
Bundesregierung kann als Schwächung der Autorität des internationalen Rechts,
Untergrabung der Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschlands als
Verteidigerin des Völkerrechts und Signal der stillschweigenden Zustimmung zu
den US-Aggressionen gewertet werden (www.bundestag.de/resource/blob/114
3098/WD-2-001-26.pdf). Bei der Regierungsbefragung am 28. Januar 2026 im
Deutschen Bundestag wich der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann
Wadephul, einer rechtlichen Einordnung zuletzt erneut aus (Plenarprotokoll
21/55).
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Angriff der
USA auf Venezuela?
Die Bundesregierung hat das Gutachten der Wissenschaftliche Dienste des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis genommen. Beiträge zur
wissenschaftlichen Debatte werden von der Bundesregierung nicht kommentiert.
2. Sind der militärische Angriff der USA auf Venezuela sowie die
Entführung des Staatsoberhauptes Nicolás Maduro und seiner Ehefrau in die
USA aus Sicht der Bundesregierung mit internationalem Recht
insbesondere Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen vereinbar?
3. Aus welchen Gründen erfolgte bisher keine eindeutige völkerrechtliche
Einordnung der US-Angriffe auf Venezuela durch die Bundesregierung?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bekennt sich zum Völkerrecht und den in der Charta der
Vereinten Nationen (VN) verankerten Grundsätzen, darunter staatliche
Souveränität und territoriale Integrität. Sie sind unerlässlich für die Wahrung des
Friedens und der Sicherheit. Die Bundesregierung hat die Erklärung der Hohen
Vertreterin der EU vom 4. Januar 2026 zu Venezuela mitgetragen. Darin wird
deutlich daran erinnert, dass völkerrechtliche Prinzipien und die Charta der
Vereinten Nationen unter allen Umständen einzuhalten sind und dass
Mitglieder des VN-Sicherheitsrats eine besondere Verantwortung haben, diese
Prinzipien zu wahren.
4. Hat sich die Bundesregierung auf bilateraler und multilateraler Ebene
gegenüber den USA dafür eingesetzt, dass sämtliche militärische
Operationen gegen Venezuela eingestellt werden, und wenn ja, auf welche Weise,
und bei welchen konkreten Gelegenheiten?
5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der
USA gegenüber Venezuela für die Beziehungen zur aktuellen US-
Regierung von Donald Trump?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Lage in Venezuela war regelmäßig Thema in den Gesprächen der
Bundesregierung mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Darüber hinaus äußert sich
die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Inhalten vertraulicher Gespräche.
Die Bundesregierung wird den Dialog mit der amerikanischen Regierung in
Bezug auf die Situation in Venezuela und der Region fortsetzen.
6. Unterstützt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur humanitären
Versorgung der venezolanischen Bevölkerung, und wenn ja, welche, und
in welcher Höhe?
Die Bundesregierung setzt bei der humanitären Hilfe in Lateinamerika einen
Förderschwerpunkt auf die humanitäre Krise in Venezuela. Das Auswärtige
Amt (AA) stellte 2025 über Nichtregierungsorganisationen, die
Rotkreuzbewegung, internationale Organisationen, die Deutsche Botschaft Caracas und das
VN-System (Länderfonds Venezuela des Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs (OCHA) – VHF) insgesamt 4,29 Mio. Euro an bilateraler
humanitärer Hilfe in Venezuela zur Verfügung. Für das Jahr 2026 hat das AA sich
bereits zu mehr als 5,3 Mio. Euro bilateraler humanitärer Hilfe vertraglich
verpflichtet.
Der zentrale Nothilfefonds der VN (CERF) stellte 2025 für humanitäre
Maßnahmen in Venezuela Mittel in Höhe von ca. 11 Mio. US-Dollar zur Verfügung.
An diesen Mitteln war die Bundesregierung 2025 über die Förderung von
CERF in Höhe von 44 Mio. Euro beteiligt. Im Jahr 2026 ist noch keine
Bereitstellung aus den Mitteln des Fonds für die Krise in Venezuela erfolgt.
Die EU hat im Jahr 2026 insgesamt 123,3 Mio. Euro für lebensrettende Hilfe
für notleidende Menschen in Lateinamerika und der Karibik vorgesehen, davon
52 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in Venezuela. Die Bundesregierung
unterstützt die humanitäre Hilfe der EU im Jahr 2026 mit knapp 22 Prozent über den
regulären EU-Haushalt.
Die Bundesregierung fördert im Bereich der vorausschauenden humanitären
Hilfe das global agierende „Start Network“, aus dessen Fonds „Start Fund“
2025 für Hilfe bei schweren Überschwemmungen in Venezuela insgesamt
640 000 Britische Pfund (ca. 730 000 Euro) gezahlt wurden. Deutschland ist
zweitgrößter Geber des Netzwerks nach Großbritannien.
Die Deutsche Botschaft Caracas unterstützte angesichts der
Überschwemmungen 2025 vier Projekte in Höhe von insgesamt knapp 100 000 Euro.
Deutschland förderte das Global Humanitarian Thematic Funding (GHTF) von
UNICEF im Jahr 2025 mit 6,5 Mio. Euro und war damit viertgrößter Geber des
Fonds. Für Venezuela wurde Ende November 2025 500 000 US-Dollar zur
Verfügung gestellt.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den Nothilfefonds „World
Food Programme“ (WFP)-Immediate Response Account, der schnell und
flexibel humanitäre Hilfsmaßnahmen finanziert und im Jahr 2025 1,8 Mio. US-
Dollar für humanitäre Maßnahmen in Venezuela bereitgestellt hat.
7. Welche Auswirkungen hat die aktuelle politische Lage in Venezuela für
den Schutzstatus von venezolanischen Geflüchteten in Deutschland und
mögliche Abschiebungen nach Venezuela?
Das für die Prüfung eines Asylantrages zuständige Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) beobachtet die Situation vor Ort fortlaufend und unter
Einbeziehung aller hierfür relevanter Quellen.
Es prüft stets im Einzelfall anhand des vorgetragenen Sachverhalts, ob die
rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl,
die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Gewährung des subsidiären
Schutzes oder die Feststellung eines Abschiebungsverbots vorliegen. Hierfür
werden sämtliche Erkenntnisse zur schutzsuchenden Person sowie zur
konkreten Herkunftsregion herangezogen und gewürdigt.
8. Wird sich die Bundesregierung für eine Resolution der VN-
Generalversammlung einsetzten, die den Angriff auf Venezuela verurteilt und die
Achtung der venezolanischen Souveränität und territorialen Integrität
fordert?
Die Bundesregierung plant keine Befassung der VN-Generalversammlung im
Sinne der Fragestellung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und
3 verwiesen.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber welche Mitglieder der US-
Regierung und des US-Militärs konkret an der Planung und
Durchführung der völkerrechtswidrigen Angriffe in Venezuela beteiligt sind, und
wenn ja, erwägt die Bundesregierung, Sanktionen gegen diese Mitglieder
zu verhängen, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung verweist auf die öffentlichen Äußerungen der US-
Regierung zu ihrer Intervention in Venezuela. Darüber hinausgehende Erkenntnisse
liegen der Bundesregierung nicht vor. Sanktionen werden mit einstimmigem
Beschluss des Rates der EU beschlossen. Eine Diskussion über Sanktionen im
Sinne der Fragestellung wird im Rat der EU nicht geführt.
10. Für welche Rüstungsgüter hat die Bundesregierung im Jahr 2025
insgesamt Ausfuhrgenehmigungen in die Vereinigten Staaten von Amerika
erteilt (bitte getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
unter Angabe der KWL (Kriegswaffenliste)-Nummer bzw. der AL
(Ausfuhrliste)-Position die Güterbeschreibung, die jeweilige Stückzahl, die
jeweilige Genehmigungsart und den jeweiligen Genehmigungswert
auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für den angegebenen Zeitraum
noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Bei den Angaben zu Genehmigungszahlen und Genehmigungswerten aus dem
Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen
und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Zur Beschleunigung und Optimierung der Genehmigungsverfahren für
Rüstungsexporte insbesondere in EU- und bestimmte NATO-Länder gelten
verfahrenserleichternde Regelungen (sogenannte Allgemeine Genehmigungen). Diese
wurden risikobasiert eingeführt, ersetzen in bestimmten typisierten
Fallgestaltungen das Verfahren der Einzelgenehmigungen und ermöglichen für die
erfassten Ausfuhren eine sofortige Ausfuhr. Soweit bis zum Stichtag (10.
Februar 2026) nachträgliche Meldungen über die Werte solcher Ausfuhren auf
Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen vorliegen, werden sie hier
zusammen mit den Einzelgenehmigungswerten in einem kumulierten Gesamtwert
ausgewiesen. Dies bezieht sich auf die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 19,
Nr. 21, Nr. 22, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 27, Nr. 28, Nr. 32, Nr. 33, Nr. 35 und Nr. 36.
Soweit dabei aus Gründen des Meldewesens keine Güterzuordnung vorgesehen
ist, erfolgt eine Zuordnung der entsprechenden Meldedaten zu den sonstigen
Rüstungsgütern.
Im Jahr 2025 wurden Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern in die
USA im Gesamtwert von 681 495 255 Euro erteilt, davon entfielen
217 391 940 Euro auf Kriegswaffen und 464 103 315 Euro auf sonstige
Rüstungsgüter.
Die weiteren Angaben zu für Kriegswaffen erteilte Einzelgenehmigungen
ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Bundesregierung sieht von
Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben
zu Stückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter
zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.
Oktober 2014 (2 BvE 5/11) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf
vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten
Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die
Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. 2 BvE 5/11, Rn. 185, 192, 219).
Kriegswaffenliste
(KWL)-Nummer
Güterbeschreibung KWL-Nummer Stückzahl
07 Lenkflugkörper 48
29B Maschinenpistolen 99
29C Vollautomatische Gewehre 483
30 Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre
und -pistolen
42
34 Rohre für Waffen der. KWL 29, 31 und 32 162
Kriegswaffenliste
(KWL)-Nummer
Güterbeschreibung KWL-Nummer Stückzahl
35 Verschlüsse für die Waffen der. KWL 29,
31 und 32
40
55 Treibladungen für die Waffen der KWL 49
und 52
42
Die weiteren Angaben zu für sonstige Rüstungsgüter erteilte
Einzelgenehmigungen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Aufgrund der Güter- und
Dimensionsvielfalt in den unterschiedlichen Ausfuhrlisten (AL)-Positionen ist
eine Angabe von Stückzahlen nicht möglich.
AL-Position Güterbeschreibung AL-Position Wert in Euro
A0001 Handfeuerwaffen 91 168 996
A0002 großkalibrige Waffen 1 301 461
A0003 Munition 6 609 144
A0004 Bomben, Torpedos, Flugkörper 21 414 751
A0005 Feuerleitanlagen 1 034 522
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 11 975 345
A0011 militärische Elektronik 446 827
A0016 Halbzeug zur Herstellung von
bestimmten Rüstungsgütern
946 043
A0017 verschiedene Ausrüstungen 1
A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion
von Rüstungsgütern
68 638
A0021 militärische Software 85 847
A0022 Technologie 6 307 068
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den möglichen Einsatz
der in die USA ausgeführten Rüstungsgüter im Zusammenhang mit dem
US-Angriff auf Venezuela sowie den Angriffen auf Schiffe in der
Karibik?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
12. Setzt sich die Bundesregierung für die Überwachung von US-Angriffen
auf zivile Infrastruktur in Venezuela (Krankenhäuser, Stromversorgung,
Häfen, Trinkwasseranlagen, Lebensmittelversorgung) durch VN-
Organisationen sowie die Einrichtung einer VN-Untersuchungskommission
(Fact-Finding Mission) ein, und wenn nein, warum nicht?
Aufgrund anhaltender Menschenrechtsverletzungen in Venezuela wurde bereits
am 27. September 2019 die Independent International Fact-Finding Mission on
the Bolivarian Republic of Venezuela eingerichtet, deren Mandat zuletzt im
57. VN-Menschenrechtsrat durch die Resolution 57/36 bis Oktober 2026
verlängert wurde. Nähere Informationen zur Fact-Finding Mission sind der
Website des OHCHR zu entnehmen: www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/ffmv/index
Deutschland hat bei der Abstimmung für die Resolution 57/36 gestimmt.
13. Setzt sich die Bundesregierung auf bilateraler und multilateraler Ebene
gegenüber Venezuela für die Freilassung aller politischer Gefangenen
und die Durchführung freier Wahlen ein, und wenn ja, auf welche Weise,
und bei welchen konkreten Gelegenheiten?
Die Bundesregierung hat sich sowohl im Rahmen der VN, der EU als auch auf
bilateraler Ebene für die Freilassung sämtlicher politischer Gefangenen und für
die Durchführung freier, fairer und transparenter Wahlen eingesetzt.
14. Befürwortet und unterstützt die Bundesregierung die Durchführung eines
breiten demokratischen Dialogprozesses in Venezuela, der von
venezolanischen Akteuren wie Parteien, Organisationen und Bewegungen
organisiert wird, und wenn ja, auf welche Weise?
Die Bundesregierung hat sich im Nachgang zu den venezolanischen
Präsidentschaftswahlen im Juli 2024 und im Verlauf der Zuspitzung der politischen
Krise in den darauffolgenden Monaten mehrmals im Rahmen der VN, der EU und
auf bilateraler Ebene zugunsten einer friedlichen Beilegung des
innenpolitischen Konflikts geäußert und für einen breiten demokratischen Dialog
zwischen allen venezolanischen Akteuren plädiert. Sie hat stets den Standpunkt
vertreten, dass der politische Konflikt im Rahmen eines von allen
Venezolanerinnen und Venezolanern verantworteten und gesteuerten politischen Prozesses
beigelegt werden müsse. Zu diesem Zweck hält die Bundesregierung
Kommunikationskanäle zu allen Akteuren offen und tauscht sich mit diesen regelmäßig
aus.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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