Schriftliche Frage 31 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2026 finanzielle Mittel in die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung investiert, und in…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung haben bereits 2026 Beschwerde, bzw. Widerspruch gegen die Höhe der Nettoalimentation im laufenden Haushaltsjahr 2026 eingereicht, die im Zusammenhang mit dem Entwurf des Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) steht?.
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Schriftliche Frage 31 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2026 finanzielle Mittel in die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung investiert, und in…
Frage 31 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2026 finanzielle Mittel in die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung investiert, und in welcher Höhe plant die Bundesregierung im Jahr 2027 Haushaltsmittel in das AURA-Programm beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu investieren (bitte auch angeben, welche Auskunfts- und Beratungsleistungen von den jeweiligen Programmen angeboten werden bzw. werden sollen und wie viele Stellen zur Umsetzung des Programms besetzt wurden bzw. besetzt werden sollen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Oktober 2026:
Im Bundeshaushalt für das Jahr 2026 stehen insgesamt 24,5 Mio. Euro für das Förderprogramm für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (Haushaltstitel 0603 684 62) zur Verfügung, davon wurden Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 23,5 Mio. Euro bewilligt (Stand: Oktober 2026). Zur Umsetzung des Förderprogramms (Antragsprüfung, Bewilligung, Mittelbewirtschaftung, projektbegleitende Erfolgskontrolle, Verwendungsnachweisprüfung) sind derzeit in der Bewilligungsbehörde (BAMF Referat 62D) insgesamt acht Stellen vorgesehen. Bei den Zuwendungsempfängern wurden für das Förderjahr 2026 insgesamt 251 Stellen für die operative Umsetzung des Programms bewilligt. Wie viele Stellen tatsächlich besetzt werden konnten, steht erst nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung fest. Die im Rahmen der Umsetzung der unentgeltlichen Rechtsauskunft (au- RA) gemäß § 12b des Asylgesetzes (AsylG) anfallenden Kosten setzen sich im Wesentlichen aus internen Personalkosten und Kosten für Sprachmittlung zusammen, darüber hinaus können geringfügige Kosten für die Erstellung von Infomaterialien anfallen. Sämtliche Ausgaben für die auRA werden aus den allgemeinen Behördenausgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestritten. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt mittels des Bestandspersonals des BAMF. Im Rahmen der auRA nach § 12b AsylG wird umfassend über alle relevanten Aspekte des Asylverfahrens, inklusive des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens, informiert. Diese Informationen umfassen Auskünfte zu der Ankunft, der Antragseinreichung, den verschiedenen Verfahrensarten, der Anhörung, Erläuterung der Entscheidung und möglichen Rechtsfolgen, Rechten und Pflichten im Asylverfahren sowie Rechtsbehelfen, Rückkehrinformationen sowie Hinweise zu unabhängigen Beratungsangeboten. Auf Ersuchen werden auch Auskünfte im Einzelfall erteilt. Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung sieht darüber hinaus eine individuelle Beratung unter der Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls vor. Die Informations- und Beratungsleistungen des BAMF in Form der auRA und der behördenunabhängigen Anbieter überschneiden sich inhaltlich in allen Bereichen.
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