Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)
Teil von Protokoll der 64. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)
Wie begründet die Bundesregierung die nach mir vorliegenden Informationen geplante Streichung aller Haushaltsmittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) für das Jahr 2027, obwohl eine entsprechende Förderung durch den Bund nach § 12a des Asylgesetzes gesetzlich zwingend vorgesehen ist (bitte ausführen), und liegen der Bundesregierung inzwischen Ergebnisse einer laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (www.koalitionsvertrag2025.de/, Zeile 3095) ergebnisoffen vorzunehmenden Evaluierung der AVB vor, und, wenn ja, was beinhalten diese (bitte so ausführlich wie möglich ausführen), und, wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt und hat damit die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführte Asylverfahrensberatung abgelöst. Der Bund stellt den Trägern der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung dafür Haushaltsmittel im Rahmen eines Zuwendungsverfahrens zur Verfügung. Die Träger beraten und unterstützen Asylsuchende in Form vertraulicher Einzelgespräche zu ihrem individuellen Asylverfahren. Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung soll sicherstellen, dass Asylsuchende bereits vor ihrer Anhörung Unterstützung erhalten. Sie kann bei Bedarf bis zum unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens durchgeführt werden.
Die Höhe der Förderung für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ist auf die vom Gesetzgeber bewilligten Haushaltsmittel beschränkt, vergleiche Bundestagsdrucksache 20/4327, Seite 33. Der Bundeshaushalt ist aktuell erheblichen Konsolidierungsbedarfen ausgesetzt.
Nach der Verabredung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ergebnisoffen evaluiert. Die Ergebnisse der vom Forschungszentrum im BAMF durchgeführten Evaluation liegen dem BMI vor.
Entscheidungen über Mittelvergaben finden im Rahmen der Haushaltsverhandlungen statt. Die Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 stehen noch bevor.
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