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Finanzierung und Wirksamkeit der "behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung" (Antwort zu Drs. 21/6094)

dip / drucksache 29.06.2026 · WP 21 · 21/6777 · Antwort · Original ↗

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Finanzierung und Wirksamkeit der "behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung" (Antwort zu Drs. 21/6094) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6777 21. Wahlperiode 29.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Raimond Scheirich, Lukas Rehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6094 – Finanzierung und Wirksamkeit der „behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fraktion der AfD hat sich bereits mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/864 nach Trägern, Nutzerzahlen und Strukturen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung erkundigt. Die bisherige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076 lässt aus Sicht der Fragesteller jedoch weiterhin erhebliche Fragen hinsichtlich Mittelverwendung, Zielerreichung, Wirksamkeit, Trägerauswahl sowie Kontrolle der eingesetzten Haushaltsmittel offen. Im Rahmen der Umsetzung migrations- und asylpolitischer Maßnahmen fördert die Bundesregierung seit mehreren Jahren Projekte zur Unterstützung von Asylsuchenden im Verfahren. Hierzu zählt insbesondere die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB). Nach Angaben der Bundesregierung wurden für den AWO (Arbeiterwohlfahrt) Bundesverband e. V. im Zeitraum von 2023 bis 2025 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 5 643 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076, Anlage 1, S. 3/41) bereitgestellt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076 weitere erhebliche Förderungen für vergleichbare Projekte und Träger. So erhielt unter anderem der Deutsche Caritasverband e. V. Fördermittel in Höhe von 14 183 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076; Anlage 1, S. 6–7/41) sowie das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. Fördermittel in Höhe von 16 332 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076; Anlage 1, S. 10–11/41). Zudem sind auch für das Haushaltsjahr 2026 weitere erhebliche Mittelansätze vorgesehen (www.bundeshaushal t.de/static/daten/2026/soll/epl06.pdf, S. 43). Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sowie der politischen und gesellschaftlichen Bedeutung migrationspolitischer Maßnahmen besteht nach Auffassung der Fragesteller ein besonderes öffentliches und parlamentarisches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Mittelverwendung, der Zielerreichung, der Trägerauswahl sowie der Effizienz des Mitteleinsatzes. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Berichten zufolge wurde innerhalb der Bundesregierung zuletzt zudem über Kürzungen oder eine mögliche Neuausrichtung der Finanzierung entsprechender Beratungsangebote diskutiert.  1. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung? Ziel des § 12a des Asylgesetzes (AsylG) ist die flächendeckende Einführung einer bedarfsgerechten behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung für Schutzsuchende neben dem Anspruch auf behördliche Rechtsauskunft. Die behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung soll sicherstellen, dass Asylsuchende bereits vor ihrer Anhörung Unterstützung erhalten.  2. Welche Organisationen, Verbände oder sonstigen Träger haben seit 2020 Fördermittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung erhalten (bitte nach Jahren, Organisation, Förderhöhe, Haushaltstitel, Kapitel, Einzelplan und bewilligender Behörde aufschlüsseln)? Die Förderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG obliegt dem Bund. Zuständige Bewilligungsbehörde für Mittel gemäß § 12a AsylG ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Seit Inkrafttreten des § 12a AsylG am 1. Januar 2023 sind folgenden Empfängern Bundesmittel vom BAMF für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung in den genannten Höhen bewilligt worden. Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06 Träger 2023 2024 2025 AWO Bundesverband e. V. inklusive Letztempfänger 1 105 726,66 2 180 457,83 2 357 369,32 Deutscher Caritasverband e. V. inklusive Letztempfänger 3 448 359,98 5 040 823,68 5 693 576,17 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. inklusive Letztempfänger 3 062 385,20 4 832 631,43 4 503 434,70 Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. inklusive Letztempfänger 4 163 732,36 6 073 088,50 6 094 571,53 Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V. inklusive Letztempfänger 1 425 367,74 3 006 152,48 1 949 962,77 Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. inklusive Letztempfänger 265 171,08 291 977,54 123 156,43 Sonstige Träger (Unabhängige Träger) 1 512 165,66 2 579 645,20 2 290 991,57  3. Welche Fördermittel wurden dem AWO Bundesverband e. V. im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung im Zeitraum von 2023 bis 2025 jeweils jährlich bewilligt und ausgezahlt? Die Höhe der bewilligten Bundesmittel durch das BAMF gemäß § 12a AsylG ist der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen. Die Höhe der abgerufenen Bundesmittel seitens des AWO Bundesverbandes e. V. ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Abgerufene Bundesmittel in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06 Träger 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2025 AWO Bundesverband e. V. inklusive Letztempfänger 1 105 726,66 2 180 457,83 2 357 369,32  4. Welche Fördermittel wurden dem Deutschen Caritasverband e. V. sowie dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. jeweils seit 2020 für Projekte der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bewilligt und ausgezahlt? Die Höhe der bewilligten Bundesmittel durch das BAMF seit dem Jahr 2023 ist der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen. Die Höhe der seit Inkrafttreten des § 12a AsylG am 1. Januar 2023 abgerufenen Bundesmittel seitens des Deutschen Caritasverbandes e. V. bzw. des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung e. V. ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Abgerufene Bundesmittel in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06 Träger 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2025 Deutscher Caritasverband e. V. inklusive Letztempfänger 2 667 964,08 4 932 364,35 5 693 576,17 Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. inklusive Letztempfänger 2 801 526,50 6 073 088,50 6 094 571,53  5. Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 für Projekte der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgesehen (bitte nach Trägern, Haushaltstiteln und Fördersummen aufschlüsseln)? Im Bundeshaushalt 2026 sind im Rahmen des Haushaltstitels 0603 684 62 für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG Mittel in Höhe von insgesamt 24,5 Mio. Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der in 2026 ausgereichten Mittel sowie die Aufschlüsselung nach Trägern und Fördersummen steht allerdings erst am Ende des Förderjahres nach Prüfung und Bewilligung der entsprechenden Anträge abschließend fest.  6. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Auswahl der geförderten Träger? Die Auswahl der geförderten Träger erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung nachfolgender Kriterien: – Bundesweite Flächendeckung – Konzeption des Beratungsprojektes – Lage des Projektstandortes – Bedarf am Projektstandort – Trägererfahrung.  7. Inwieweit erfolgt die Vergabe der Fördermittel im Rahmen wettbewerblicher Verfahren, Ausschreibungen oder Interessenbekundungsverfahren? Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Form öffentlicher Zuwendungen unter Berücksichtigung der Regelungen des Haushalts- und Zuwendungsrechts einschließlich der dazugehörigen Bestimmungen, Nebenbestimmungen und Verwaltungsvorschriften zu den einzelnen Rechtsnormen der Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere die §§ 7, 23 und 44 BHO. Bei den Zuwendungsempfängern handelt es sich um juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Förder- und Auswahlmodalitäten sind der Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) vom 20. September 2024 sowie den Regelungen des jeweils gültigen Förderaufrufs zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) zu entnehmen. Der jeweils gültige Förderaufruf einer Förderperiode ist offen gestaltet, so dass alle Interessierten, die die Vorgaben der rechtlichen Regelungen erfüllen, die Förderung gemäß § 12a AsylG beantragen können. Das BAMF als zuständige Bewilligungsbehörde prüft die Anträge und entscheidet über die Höhe der zu bewilligenden Mittel bei Vorliegen der Voraussetzungen. Sofern die Höhe der insgesamt beantragten Mittel das zur Verfügung stehende Fördervolumen übersteigt, erfolgt die Mittelvergabe nach dem Prinzip der Bestenauslese.  8. Welche Anforderungen bestehen an die politische Neutralität der geförderten Organisationen?  9. Welche konkreten Nachweise oder Erklärungen zur parteipolitischen Neutralität müssen Antragsteller vor Bewilligung der Fördermittel vorlegen? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Vergabe von Fördermitteln gemäß § 12a AsylG unterliegt den Regelungen des Haushalts- und Zuwendungsrechts einschließlich der dazugehörigen Bestimmungen, Nebenbestimmungen und Verwaltungsvorschriften. Des Weiteren finden die Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende (RB) vom 20. September 2024 sowie die Regelungen des jeweils gültigen Förderaufrufs zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) im Förderzeitraum Anwendung. Die sich hieraus ergebenden Neutralitäts- und diesbezüglichen Nachweispflichten sind dabei grundsätzlich zu beachten. Auf die Ausführungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in WD 3 – 3000 – 148/19 in Bezug auf die Neutralitätspflicht von Empfängern staatlicher Zuwendungen wird Bezug genommen. Anforderungen und Nachweispflichten werden des Weiteren in den Besonderen Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide benannt. 10. Welche konkreten Projekte oder Maßnahmen wurden im Rahmen der Förderungen jeweils umgesetzt (bitte mit Projekttitel, Laufzeit, Zielsetzung und Fördersumme angeben)? Die Laufzeit der Einzelprojekte entspricht grundsätzlich dem jeweiligen Haushaltsjahr. Im Gegensatz zu den Jahren 2023 und 2024, in denen das Förderverfahren gemäß § 12a AsylG seitens des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) e. V. als Zentralstellenverfahren durchgeführt worden ist, werden im Jahr 2025 Projekte des DRK e. V. als Einzelprojekte unterschiedlicher, unabhängiger DRK e. V.-Träger umgesetzt und als unabhängige Einzelprojekte gemäß § 12a AsylG gefördert. In der nachfolgenden tabellarischen Darstellung werden folgende Abkürzungen verwendet: AWO: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. DCV: Deutscher Caritasverband e. V. DPWV: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. DD: Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. DRK: Deutsches Rotes Kreuz (DRK) – DRK e. V. IB: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V. ZWST: Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. AVB: Asylverfahrensberatung RB: Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06 Träger 2023 Zielsetzung AWO - Zentralstelle 52 661,25 AWO - Letztempfänger AVB 1 015 881,41 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AWO - Letztempfänger RB 37 184,00 Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter Minderjähriger DCV - Zentralstelle 162 358,63 DCV - Letztempfänger AVB 3 220 761,35 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens DCV - Letztempfänger RB 65 240,00 Beratung queerer Schutzsuchender, Schutzsuchender mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen, Opfer von Gewalt oder Folter sowie weiterer vulnerabler Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger DPWV - Zentralstelle 273 103,00 Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06 Träger 2023 Zielsetzung DPWV - Letztempfänger AVB 1 786 832,69 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens DPWV - Letztempfänger RB 1 002 449,51 Beratung queerer Schutzsuchender, Opfer von Menschenhandel und Folter, Betroffener geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie weiterer vulnerabler Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger DD - Zentralstelle 118 430,36 DD - Letztempfänger AVB 3 608 794,05 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens DD - Letztempfänger RB 436 507,95 Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter Minderjähriger DRK - Zentralstelle 97 366,44 DRK - Letztempfänger AVB 1 239 680,22 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens IB - Zentralstelle 113 318,16 IB - Letztempfänger AVB 1 312 049,58 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens ZWST - Zentralstelle 18 727,18 ZWST - Letztempfänger AVB 246 443,90 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens Unabhängige Träger AVB - Flüchtlingsrat Mecklenburg- Vorpommern e. V. 62 106,85 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. 21 243,29 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens RB - Kölner Flüchtlingsrat e. V. 49 779,37 Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender RB - The Justice Project e. V. 41 989,49 Beratung queerer Schutzsuchender, Betroffener geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Opfer von Menschenhandel und weiterer vulnerabler Schutzsuchender Summe 2023 14 982 908,68 Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06 Träger 2024 Zielsetzung AWO - Zentralstelle 127 162,30 AWO - Letztempfänger AVB 1 975 519,63 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AWO - Letztempfänger RB 77 775,90 Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter Minderjähriger DCV - Zentralstelle 261 808,26 DCV - Letztempfänger AVB 4 550 837,62 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens DCV - Letztempfänger RB 228 177,80 Beratung queerer Schutzsuchender, Schutzsuchender mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen, Opfer von Gewalt oder Folter sowie weiterer vulnerabler Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger DPWV - Zentralstelle 298 402,00 DPWV - Letztempfänger AVB 3 149 879,92 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens DPWV - Letztempfänger RB 1 384 349,51 Beratung queerer Schutzsuchender, Opfer von Menschenhandel und Folter, Betroffener geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie weiterer vulnerabler Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger DD - Zentralstelle 229 319,01 DD - Letztempfänger AVB 5 202 960,57 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens DD - Letztempfänger RB 640 808,92 Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter Minderjähriger DRK - Zentralstelle 100 161,34 DRK - Letztempfänger AVB 1 965 291,72 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens IB – Zentralstelle 260 710,95 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens IB - Letztempfänger AVB 2 745 441,53 ZWST - Zentralstelle 23 386,73 ZWST - Letztempfänger AVB 268 590,81 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens Unabhängige Träger AVB – EWIBO - Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt mbH 66 053,25 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - Flüchtlingsrat Mecklenburg- Vorpommern e. V. 147 368,95 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. 72 612,57 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens RB - Kölner Flüchtlingsrat e. V. 141 600,23 Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06 Träger 2024 Zielsetzung RB - The Justice Project e. V. 86 557,14 Beratung queerer Schutzsuchender, Betroffener geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Opfer von Menschenhandel und weiterer vulnerabler Schutzsuchender Summe 2024 24 004 776,66 Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06 Träger 2025 Zielsetzung AWO - Zentralstelle 105 993,00 AWO - Letztempfänger AVB 2 161 325,38 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AWO - Letztempfänger RB 90 050,94 Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter Minderjähriger DCV - Zentralstelle 193 232,45 DCV - Letztempfänger AVB 5 265 336,64 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens DCV - Letztempfänger RB 235 007,08 Beratung queerer Schutzsuchender, Schutzsuchender mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen, Opfer von Gewalt oder Folter sowie weiterer vulnerabler Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger DPWV - Zentralstelle 201 458,07 DPWV - Letztempfänger AVB 2 912 403,77 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens DPWV - Letztempfänger RB 1 389 572,86 Beratung queerer Schutzsuchender, Opfer von Menschenhandel und Folter, Betroffener geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie weiterer vulnerabler Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger DD - Zentralstelle 215 484,78 DD - Letztempfänger AVB 5 380 087,02 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens DD - Letztempfänger RB 498 999,73 Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter Minderjähriger IB - Zentralstelle 169 951,52 IB - Letztempfänger AVB 1 780 011,25 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens ZWST - Zentralstelle 4 301,29 ZWST - Letztempfänger AVB 118 855,14 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens Unabhängige Träger AVB - ArrivalAid gUG (haftungsbeschränkt) 60 328,43 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06 Träger 2025 Zielsetzung AVB - DRK Kreisverband Aurich e. V. 76 952,84 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - DRK Berlin Südwest Soziale Arbeit, Beratung und Bildung gGmbH 192 557,45 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - DRK Flüchtlingshilfe Brandenburg gGmbH 145 728,30 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - DRK Kreisverband Darmstadt-Stadt e. V. 137 169,39 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - DRK Kreisverband Emsland e. V. 77 091,95 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - DRK Soziale Dienste in der Region Hannover gGmbH 83 040,69 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - DRK Kreisverband Neuss e. V. 73 150,14 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB – Kreisverband Offenbach e. V. 66 454,85 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - DRK Kreisverband Rhein- Neckar/Heidelberg e. V. 366 270,44 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - DRK-Landesverband Saarland e. V. 50 305,33 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - DRK Kreisverband Wesermarsch e. V. 69 044,91 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. 149 457,36 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. 95 436,64 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - Haus der sozialen Vielfalt gGmbH 79 686,94 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens AVB - Kölner Flüchtlingsrat e. V. 397 932,46 Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens RB - Kölner Flüchtlingsrat e. V. 143 598,24 Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender RB - The Justice Project e. V. 26 785,21 Beratung queerer Schutzsuchender, Betroffener geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Opfer von Menschenhandel und weiterer vulnerabler Schutzsuchender Summe 2025 23 013 062,49 11. Wie viele Asylverfahren wurden im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung seit 2020 insgesamt begleitet bzw. beraten? 12. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro beratenem Asylverfahren? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Aufgrund der Nichterhebung personenbezogener Daten seitens des Bundes im Rahmen des Beratungsgeschehens verfügt das BAMF über keine Erkenntnisse, wie viele Asylverfahren im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG seit 1. Januar 2023 insgesamt begleitet bzw. beraten worden sind. Der fehlende Personenbezug der Daten des Beratungsgeschehens führt dazu, dass beratene Personen keinem bestimmten Asylverfahren zuzuordnen sind. Aus diesem Grund können auch die durchschnittlichen Kosten pro beratenem Asylverfahren nicht ermittelt werden. Soweit die Fragen darauf abzielen, wie viele Personen im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung beraten wurden und wie sich die Höhe der Zuwendungen auf diese verteilen, wird darauf hingewiesen, dass eine Berechnung der durchschnittlichen Kosten pro beratener Person möglich ist. Unter Kosten in diesem Sinne wird die Gesamtsumme der Zuwendungen verstanden. Die Angaben beziehen sich auf die Jahre 2023 bis 2025; für das Jahr 2026 liegen die Daten noch nicht vor, vor 2023 wurden keine Beratungen durchgeführt. Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Gesamtsumme der Zuwendungen für die buAVB Anzahl der beratenen Personen Durchschnittliche Kosten pro beratene Person 2023 14 982 908,68 Euro 34 440 435,04 Euro 2024 24 004 776,66 Euro 70 970 338,24 Euro 2025 23 013 062,49 Euro 67 687 339,99 Euro 13. Welche Kostenbestandteile (z. B. Personal-, Verwaltungs-, Sach- oder Mietkosten) flossen in die Berechnung der durchschnittlichen Kosten pro beratenem Asylverfahren ein? Die Kostenbestandteile der Förderung gemäß § 12a AsylG sind der Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) vom 20. September 2024, GMBl 2024, S. 778 zu entnehmen. Hinsichtlich der Berechnung der durchschnittlichen Kosten wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Welche Evaluierungen, Gutachten oder Wirkungsanalysen liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vor bzw. wurden angekündigt oder erstellt, jedoch bislang nicht veröffentlicht (bitte Titel, Auftragnehmer, Kosten, Fertigstellungsdatum und Ergebnisse angeben)? Das unabhängige Forschungszentrum des BAMF hat eine Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung erstellt. Der entsprechende Bericht wird unter dem Titel „Evaluation zur Implementierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung“ zeitnah auf der Webseite des BAMF veröffentlicht werden. Zu den Kosten der Evaluierung wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 21/5178 (Anlage 1 zu Einzelplan 06) verwiesen. 15. Welche konkreten Erfolgskriterien oder Zielvorgaben bestehen für die geförderten Projekte? Für die geförderten Projekte bestehen insbesondere folgende Erfolgskriterien und Zielvorgaben: Identifikation besonderer Bedarfe und Vulnerabilitäten, Qualitätsverbesserung behördlicher Entscheidungen, Effizienzerhöhung des Asylverfahrens, Akzeptanzsteigerung von Asylentscheidungen bei den Antragstellenden und ein qualitativ hochwertiges Beratungsangebot. 16. Welche Maßnahmen zur Kontrolle der Mittelverwendung bestehen bei den geförderten Organisationen? Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung stellen die haushalts- und zuwendungsrechtlich geregelten Verwendungsnachweisprüfungen dar. 17. In wie vielen Fällen wurden seit 2020 Rückforderungen, Beanstandungen oder Kürzungen von Fördermitteln im Zusammenhang mit Projekten der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgenommen? Die Förderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG obliegt dem Bund seit 1. Januar 2023. Die Verwendungsnachweisprüfung 2023 hat zu 107 Beanstandungen geführt. Etwaige Rückforderungen sind noch nicht vollumfänglich abgeschlossen. Die Anzahl der Beanstandungen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung 2024 beläuft sich bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 26. Mai 2026) auf 59. Die Verwendungsnachweisprüfungen 2024 und 2025 befinden sich weiterhin in Bearbeitung. 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Fördermittel ganz oder teilweise an Drittorganisationen weitergeleitet wurden, und wenn ja, an welche? Die Bundesförderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG sieht ausschließlich im Rahmen von Zentralstellenverfahren die Weiterleitung erhaltener Fördermittel seitens der Erstempfänger (Zentralstellen) an berechtigte Letztempfänger vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 21/5178 (Anlage 1 zu Einzelplan 06) verwiesen. 19. Welche Prüfungen hinsichtlich möglicher Doppelfinanzierungen mit EU-, Länder- oder kommunalen Fördermitteln erfolgen durch die Bundesregierung? Im Rahmen der Antragsprüfung der Bundesförderung gemäß § 12a AsylG werden Kofinanzierungen der Länder sowie weiterer Drittmittelgeber berücksichtigt. 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Vertreter geförderter Organisationen an Gesetzgebungsverfahren, Anhörungen, Beiräten oder sonstigen Beratungsformaten der Bundesregierung beteiligt waren? Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass nach Beratungsformaten im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des § 12a des Asylgesetzes gefragt wird. Im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren wurden in der durchzuführenden Länder–und Verbändebeteiligung Stellungnahmen eingeholt, welche auf der Website des Bundesministeriums des Innern abrufbar sind (www.bmi.bund.de/ SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/beschleunigung-asylgerichtsverfahre n.html). Zudem wurden Sachverständige im Ausschuss für Inneres angehört (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-asylgerichtsverfahre n-asyl-919598). Von den eingereichten Stellungnahmen sind einzelne von Trägern, welche im späteren Zuwendungsverfahren zur Förderung nach § 12a AsylG gefördert wurden. 21. Auf welcher rechtlichen Grundlage nach § 12a des Asylgesetzes sowie §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung erfolgt die Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung aus Bundesmitteln, und welche konkreten haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gelten hierbei für die Bewilligung der Fördermittel? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 22. Gibt es nach Erkenntnis und Analyse der Bundesregierung Unterschiede zwischen Inhalt, Ausrichtung und Ergebnis der Beratung, je nachdem, ob diese durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder durch eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung durchgeführt wird, und wenn ja, welche? Nach Kenntnis der Bundesregierung unterscheiden sich Inhalte und Ausrichtung der behördlichen Asylverfahrensberatung des BAMF nicht von den Inhalten und der Ausrichtung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung; für beide Beratungsformen gilt das Neutralitätsgebot der Beratung. Hinsichtlich der Ergebnisse der Beratung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da eine personenbezogene Analyse der jeweiligen Beratungsdaten erforderlich wäre. Im Rahmen des Beratungsgeschehens verfügt der Bund jedoch über keine personenbezogenen Daten. 23. Gibt es Vorgaben dahin gehend, dass Asylbewerber im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung auf die Möglichkeit der Rücknahme des Asylantrages in Verbindung mit einer geförderten freiwilligen Ausreise hingewiesen werden? Im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gilt die Vorgabe der korrekten Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens. Die korrekte Darstellung beinhaltet neben Informationen über die Möglichkeit der Antragsrücknahme auch Informationen über unterschiedliche Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise. 24. Wie hoch ist jeweils der Prozentsatz der Rücknahme von Asylanträgen nach Beratung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. nach Beratung durch eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung? Die entsprechenden Prozentsätze können nicht ermittelt werden, da der Anzahl erfolgter Antragsrücknahmen einerseits und den Beratungszahlen sowohl der behördlichen (bis Ende 2022) als auch der behördenunabhängigen (seit 1. Januar 2023) Asylverfahrensberatung andererseits unterschiedliche Datenquellen zugrunde liegen. Die Anzahl erfolgter Antragsrücknahmen basiert auf der behördlichen Asylgeschäftsstatistik und bildet personenbezogene Daten ab. Die Beratungszahlen basieren auf nicht personenbezogenen Angaben und werden u. a. wegen des fehlenden Personenbezugs nicht in der behördlichen Asylgeschäftsstatistik abgebildet. Aufgrund des fehlenden personenbezogenen Datenzusammenhangs können keine Anteilsgrößen von Antragsrücknahme- und Beratungszahlen gebildet werden. 25. Führen Beratungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. durch behördenunabhängige Asylverfahrensberatungen vor der Anhörung des Asylbewerbers im Durchschnitt zu einer Beschleunigung des Asylverfahrens, und wenn ja, in welchem Umfang? Die entsprechenden Auswirkungen sind nicht ermittelbar, da den Angaben zu erfolgten Anhörungen und Verfahrensdauern einerseits sowie den Beratungszahlen sowohl der behördlichen (bis Ende 2022) als auch der behördenunabhängigen (seit 1. Januar 2023) Asylverfahrensberatung andererseits unterschiedliche Datenquellen zugrunde liegen. Die Daten der behördlichen Asylgeschäftsstatistik zu Anhörungen und Verfahrensdauern sind personenbezogene Daten. Die Beratungszahlen sind nicht personenbezogene Angaben und werden u. a. wegen des fehlenden Personenbezugs nicht in der behördlichen Asylgeschäftsstatistik abgebildet. Aufgrund des fehlenden personenbezogenen Datenzusammenhangs können die entsprechenden Auswirkungen nicht ermittelt werden. 26. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Anhaltspunkte darüber vor, dass im Rahmen behördenunabhängiger Asylverfahrensberatungen Beratungen dahingehend erfolgt sind, welche Angaben für einen erfolgreichen Asylantrag oder die Herbeiführung der Zuständigkeit Deutschlands im Dublin-Verfahren hilfreich sind, unabhängig davon, ob diese Angaben auf den konkret beratenen Asylbewerber tatsächlich zutrafen? Entsprechende Erkenntnisse oder Anhaltspunkte liegen der Bundesregierung nicht vor. 27. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Beratungen durch behördenunabhängige Asylverfahrensberatungen Einfluss auf die Zahl gerichtlicher Klageverfahren gegen ablehnende Asylbescheide haben? Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor, da der Anzahl gerichtlicher Klageverfahren einerseits und den Beratungszahlen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung andererseits unterschiedliche Datenquellen zugrunde liegen. Die Anzahl gerichtlicher Klageverfahren basiert auf der behördlichen Asylgeschäftsstatistik und bildet personenbezogene Daten ab. Die Beratungszahlen basieren auf nicht personenbezogenen Angaben und werden u. a. wegen des fehlenden Personenbezugs nicht in der behördlichen Asylgeschäftsstatistik abgebildet. Aufgrund des fehlenden personenbezogenen Datenzusammenhangs liegen keine Erkenntnisse über eine entsprechende Beeinflussung vor. 28. Plant die Bundesregierung eine Fortführung, Kürzung, Verstetigung oder Neuausrichtung der Finanzierung behördenunabhängiger Asylverfahrensberatungen über das Jahr 2026 hinaus, und wenn ja, in welcher Form? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6231 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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