Finanzierung und Wirksamkeit der "behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung" (Antwort zu Drs. 21/6094)
Text
Finanzierung und Wirksamkeit der "behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung" (Antwort zu Drs. 21/6094)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6777
21. Wahlperiode 29.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Raimond Scheirich,
Lukas Rehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6094 –
Finanzierung und Wirksamkeit der „behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fraktion der AfD hat sich bereits mit der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/864 nach Trägern, Nutzerzahlen und Strukturen der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung erkundigt. Die bisherige Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1076 lässt aus Sicht der Fragesteller jedoch weiterhin erhebliche
Fragen hinsichtlich Mittelverwendung, Zielerreichung, Wirksamkeit,
Trägerauswahl sowie Kontrolle der eingesetzten Haushaltsmittel offen.
Im Rahmen der Umsetzung migrations- und asylpolitischer Maßnahmen
fördert die Bundesregierung seit mehreren Jahren Projekte zur Unterstützung von
Asylsuchenden im Verfahren. Hierzu zählt insbesondere die
behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB).
Nach Angaben der Bundesregierung wurden für den AWO
(Arbeiterwohlfahrt) Bundesverband e. V. im Zeitraum von 2023 bis 2025 Haushaltsmittel in
Höhe von insgesamt 5 643 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076, Anlage 1, S. 3/41)
bereitgestellt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076 weitere erhebliche
Förderungen für vergleichbare Projekte und Träger. So erhielt unter anderem
der Deutsche Caritasverband e. V. Fördermittel in Höhe von 14 183 000 Euro
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1076; Anlage 1, S. 6–7/41) sowie das Evangelische Werk für
Diakonie und Entwicklung e. V. Fördermittel in Höhe von 16 332 000 Euro
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1076; Anlage 1, S. 10–11/41). Zudem sind auch für das
Haushaltsjahr 2026 weitere erhebliche Mittelansätze vorgesehen (www.bundeshaushal
t.de/static/daten/2026/soll/epl06.pdf, S. 43).
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sowie der politischen
und gesellschaftlichen Bedeutung migrationspolitischer Maßnahmen besteht
nach Auffassung der Fragesteller ein besonderes öffentliches und
parlamentarisches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Mittelverwendung, der
Zielerreichung, der Trägerauswahl sowie der Effizienz des Mitteleinsatzes.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. Juni 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Berichten zufolge wurde innerhalb der Bundesregierung zuletzt zudem über
Kürzungen oder eine mögliche Neuausrichtung der Finanzierung
entsprechender Beratungsangebote diskutiert.
1. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung
der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung?
Ziel des § 12a des Asylgesetzes (AsylG) ist die flächendeckende Einführung
einer bedarfsgerechten behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung für
Schutzsuchende neben dem Anspruch auf behördliche Rechtsauskunft. Die
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung soll sicherstellen, dass
Asylsuchende bereits vor ihrer Anhörung Unterstützung erhalten.
2. Welche Organisationen, Verbände oder sonstigen Träger haben seit 2020
Fördermittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
erhalten (bitte nach Jahren, Organisation, Förderhöhe, Haushaltstitel, Kapitel,
Einzelplan und bewilligender Behörde aufschlüsseln)?
Die Förderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gemäß
§ 12a AsylG obliegt dem Bund. Zuständige Bewilligungsbehörde für Mittel
gemäß § 12a AsylG ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Seit Inkrafttreten des § 12a AsylG am 1. Januar 2023 sind folgenden
Empfängern Bundesmittel vom BAMF für die behördenunabhängige
Asylverfahrensberatung in den genannten Höhen bewilligt worden.
Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro
Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62
Einzelplan: 06
Träger 2023 2024 2025
AWO Bundesverband e. V.
inklusive Letztempfänger
1 105 726,66 2 180 457,83 2 357 369,32
Deutscher Caritasverband e. V.
inklusive Letztempfänger
3 448 359,98 5 040 823,68 5 693 576,17
Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband – Gesamtverband
e. V. inklusive Letztempfänger
3 062 385,20 4 832 631,43 4 503 434,70
Evangelisches Werk für
Diakonie und Entwicklung e. V.
inklusive Letztempfänger
4 163 732,36 6 073 088,50 6 094 571,53
Internationaler Bund (IB)
Freier Träger der Jugend-, Sozial-
und Bildungsarbeit e. V.
inklusive Letztempfänger
1 425 367,74 3 006 152,48 1 949 962,77
Zentralwohlfahrtsstelle der
Juden in Deutschland e. V.
inklusive Letztempfänger
265 171,08 291 977,54 123 156,43
Sonstige Träger (Unabhängige
Träger)
1 512 165,66 2 579 645,20 2 290 991,57
3. Welche Fördermittel wurden dem AWO Bundesverband e. V. im Rahmen
der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung im Zeitraum von
2023 bis 2025 jeweils jährlich bewilligt und ausgezahlt?
Die Höhe der bewilligten Bundesmittel durch das BAMF gemäß § 12a AsylG
ist der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen.
Die Höhe der abgerufenen Bundesmittel seitens des AWO Bundesverbandes
e. V. ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Abgerufene Bundesmittel in Euro
Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62
Einzelplan: 06
Träger 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2025
AWO Bundesverband e. V.
inklusive Letztempfänger
1 105 726,66 2 180 457,83 2 357 369,32
4. Welche Fördermittel wurden dem Deutschen Caritasverband e. V. sowie
dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. jeweils seit
2020 für Projekte der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung
bewilligt und ausgezahlt?
Die Höhe der bewilligten Bundesmittel durch das BAMF seit dem Jahr 2023 ist
der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen.
Die Höhe der seit Inkrafttreten des § 12a AsylG am 1. Januar 2023 abgerufenen
Bundesmittel seitens des Deutschen Caritasverbandes e. V. bzw. des
Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung e. V. ist der nachfolgenden Tabelle
zu entnehmen.
Abgerufene Bundesmittel in Euro
Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62
Einzelplan: 06
Träger 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2025
Deutscher Caritasverband e. V.
inklusive Letztempfänger
2 667 964,08 4 932 364,35 5 693 576,17
Evangelisches Werk für
Diakonie und Entwicklung e. V.
inklusive Letztempfänger
2 801 526,50 6 073 088,50 6 094 571,53
5. Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 für Projekte der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgesehen (bitte nach Trägern,
Haushaltstiteln und Fördersummen aufschlüsseln)?
Im Bundeshaushalt 2026 sind im Rahmen des Haushaltstitels 0603 684 62 für
die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG Mittel
in Höhe von insgesamt 24,5 Mio. Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der
in 2026 ausgereichten Mittel sowie die Aufschlüsselung nach Trägern und
Fördersummen steht allerdings erst am Ende des Förderjahres nach Prüfung und
Bewilligung der entsprechenden Anträge abschließend fest.
6. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Auswahl der geförderten
Träger?
Die Auswahl der geförderten Träger erfolgt insbesondere unter
Berücksichtigung nachfolgender Kriterien:
– Bundesweite Flächendeckung
– Konzeption des Beratungsprojektes
– Lage des Projektstandortes
– Bedarf am Projektstandort
– Trägererfahrung.
7. Inwieweit erfolgt die Vergabe der Fördermittel im Rahmen
wettbewerblicher Verfahren, Ausschreibungen oder Interessenbekundungsverfahren?
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Form öffentlicher Zuwendungen unter
Berücksichtigung der Regelungen des Haushalts- und Zuwendungsrechts
einschließlich der dazugehörigen Bestimmungen, Nebenbestimmungen und
Verwaltungsvorschriften zu den einzelnen Rechtsnormen der
Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere die §§ 7, 23 und 44 BHO. Bei den
Zuwendungsempfängern handelt es sich um juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke
verfolgen. Die Förder- und Auswahlmodalitäten sind der Förderrichtlinie zur
Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für
vulnerable Antragstellende (RB) vom 20. September 2024 sowie den
Regelungen des jeweils gültigen Förderaufrufs zur Durchführung der
Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende
(RB) zu entnehmen. Der jeweils gültige Förderaufruf einer Förderperiode ist
offen gestaltet, so dass alle Interessierten, die die Vorgaben der rechtlichen
Regelungen erfüllen, die Förderung gemäß § 12a AsylG beantragen können.
Das BAMF als zuständige Bewilligungsbehörde prüft die Anträge und
entscheidet über die Höhe der zu bewilligenden Mittel bei Vorliegen der
Voraussetzungen. Sofern die Höhe der insgesamt beantragten Mittel das zur
Verfügung stehende Fördervolumen übersteigt, erfolgt die Mittelvergabe nach dem
Prinzip der Bestenauslese.
8. Welche Anforderungen bestehen an die politische Neutralität der
geförderten Organisationen?
9. Welche konkreten Nachweise oder Erklärungen zur parteipolitischen
Neutralität müssen Antragsteller vor Bewilligung der Fördermittel
vorlegen?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Vergabe von Fördermitteln gemäß § 12a AsylG unterliegt den Regelungen
des Haushalts- und Zuwendungsrechts einschließlich der dazugehörigen
Bestimmungen, Nebenbestimmungen und Verwaltungsvorschriften. Des Weiteren
finden die Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung
(AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende (RB) vom
20. September 2024 sowie die Regelungen des jeweils gültigen Förderaufrufs
zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung
für vulnerable Antragstellende (RB) im Förderzeitraum Anwendung. Die sich
hieraus ergebenden Neutralitäts- und diesbezüglichen Nachweispflichten sind
dabei grundsätzlich zu beachten. Auf die Ausführungen der Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages in WD 3 – 3000 – 148/19 in Bezug auf die
Neutralitätspflicht von Empfängern staatlicher Zuwendungen wird Bezug
genommen. Anforderungen und Nachweispflichten werden des Weiteren in den
Besonderen Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide benannt.
10. Welche konkreten Projekte oder Maßnahmen wurden im Rahmen der
Förderungen jeweils umgesetzt (bitte mit Projekttitel, Laufzeit,
Zielsetzung und Fördersumme angeben)?
Die Laufzeit der Einzelprojekte entspricht grundsätzlich dem jeweiligen
Haushaltsjahr.
Im Gegensatz zu den Jahren 2023 und 2024, in denen das Förderverfahren
gemäß § 12a AsylG seitens des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) e. V. als
Zentralstellenverfahren durchgeführt worden ist, werden im Jahr 2025 Projekte des
DRK e. V. als Einzelprojekte unterschiedlicher, unabhängiger DRK e. V.-Träger
umgesetzt und als unabhängige Einzelprojekte gemäß § 12a AsylG gefördert.
In der nachfolgenden tabellarischen Darstellung werden folgende Abkürzungen
verwendet:
AWO: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.
DCV: Deutscher Caritasverband e. V.
DPWV: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
DD: Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und
Entwicklung e. V.
DRK: Deutsches Rotes Kreuz (DRK) – DRK e. V.
IB: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und
Bildungsarbeit e. V.
ZWST: Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.
AVB: Asylverfahrensberatung
RB: Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende
Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro
Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62
Einzelplan: 06
Träger 2023 Zielsetzung
AWO - Zentralstelle 52 661,25
AWO - Letztempfänger AVB 1 015 881,41 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
AWO - Letztempfänger RB 37 184,00 Beratung queerer und weiterer
vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter
Minderjähriger
DCV - Zentralstelle 162 358,63
DCV - Letztempfänger AVB 3 220 761,35 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
DCV - Letztempfänger RB 65 240,00 Beratung queerer Schutzsuchender,
Schutzsuchender mit psychischen
Erkrankungen oder Behinderungen, Opfer
von Gewalt oder Folter sowie weiterer
vulnerabler Schutzsuchender und
unbegleiteter Minderjähriger
DPWV - Zentralstelle 273 103,00
Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro
Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62
Einzelplan: 06
Träger 2023 Zielsetzung
DPWV - Letztempfänger AVB 1 786 832,69 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
DPWV - Letztempfänger RB 1 002 449,51 Beratung queerer Schutzsuchender,
Opfer von Menschenhandel und Folter,
Betroffener geschlechtsspezifischer und
sexualisierter Gewalt sowie Menschen mit
psychischen Erkrankungen sowie
weiterer vulnerabler Schutzsuchender und
unbegleiteter Minderjähriger
DD - Zentralstelle 118 430,36
DD - Letztempfänger AVB 3 608 794,05 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
DD - Letztempfänger RB 436 507,95 Beratung queerer und weiterer
vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter
Minderjähriger
DRK - Zentralstelle 97 366,44
DRK - Letztempfänger AVB 1 239 680,22 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
IB - Zentralstelle 113 318,16
IB - Letztempfänger AVB 1 312 049,58 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
ZWST - Zentralstelle 18 727,18
ZWST - Letztempfänger AVB 246 443,90 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
Unabhängige Träger
AVB - Flüchtlingsrat Mecklenburg-
Vorpommern e. V.
62 106,85 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Flüchtlingsrat
Niedersachsen e. V.
21 243,29 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
RB - Kölner Flüchtlingsrat e. V. 49 779,37 Beratung queerer und weiterer
vulnerabler Schutzsuchender
RB - The Justice Project e. V. 41 989,49 Beratung queerer Schutzsuchender,
Betroffener geschlechtsspezifischer und
sexualisierter Gewalt sowie Opfer von
Menschenhandel und weiterer
vulnerabler Schutzsuchender
Summe 2023 14 982 908,68
Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro
Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62
Einzelplan: 06
Träger 2024 Zielsetzung
AWO - Zentralstelle 127 162,30
AWO - Letztempfänger AVB 1 975 519,63 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
AWO - Letztempfänger RB 77 775,90 Beratung queerer und weiterer
vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter
Minderjähriger
DCV - Zentralstelle 261 808,26
DCV - Letztempfänger AVB 4 550 837,62 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
DCV - Letztempfänger RB 228 177,80 Beratung queerer Schutzsuchender,
Schutzsuchender mit psychischen
Erkrankungen oder Behinderungen, Opfer
von Gewalt oder Folter sowie weiterer
vulnerabler Schutzsuchender und
unbegleiteter Minderjähriger
DPWV - Zentralstelle 298 402,00
DPWV - Letztempfänger AVB 3 149 879,92 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
DPWV - Letztempfänger RB 1 384 349,51 Beratung queerer Schutzsuchender,
Opfer von Menschenhandel und Folter,
Betroffener geschlechtsspezifischer und
sexualisierter Gewalt sowie Menschen mit
psychischen Erkrankungen sowie
weiterer vulnerabler Schutzsuchender und
unbegleiteter Minderjähriger
DD - Zentralstelle 229 319,01
DD - Letztempfänger AVB 5 202 960,57 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
DD - Letztempfänger RB 640 808,92 Beratung queerer und weiterer
vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter
Minderjähriger
DRK - Zentralstelle 100 161,34
DRK - Letztempfänger AVB 1 965 291,72 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
IB – Zentralstelle 260 710,95 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
IB - Letztempfänger AVB 2 745 441,53
ZWST - Zentralstelle 23 386,73
ZWST - Letztempfänger AVB 268 590,81 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
Unabhängige Träger
AVB – EWIBO - Entwicklungs-
und Betriebsgesellschaft der Stadt
Bocholt mbH
66 053,25 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Flüchtlingsrat Mecklenburg-
Vorpommern e. V.
147 368,95 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Flüchtlingsrat
Niedersachsen e. V.
72 612,57 Korrekte Darstellung des Inhalts und des
Ablaufs des Asylverfahrens
RB - Kölner Flüchtlingsrat e. V. 141 600,23 Beratung queerer und weiterer
vulnerabler Schutzsuchender
Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro
Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62
Einzelplan: 06
Träger 2024 Zielsetzung
RB - The Justice Project e. V. 86 557,14 Beratung queerer Schutzsuchender,
Betroffener geschlechtsspezifischer und
sexualisierter Gewalt sowie Opfer von
Menschenhandel und weiterer
vulnerabler Schutzsuchender
Summe 2024 24 004 776,66
Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro
Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62
Einzelplan: 06
Träger 2025 Zielsetzung
AWO - Zentralstelle 105 993,00
AWO - Letztempfänger AVB 2 161 325,38 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AWO - Letztempfänger RB 90 050,94 Beratung queerer und weiterer
vulnerabler Schutzsuchender sowie
unbegleiteter Minderjähriger
DCV - Zentralstelle 193 232,45
DCV - Letztempfänger AVB 5 265 336,64 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
DCV - Letztempfänger RB 235 007,08 Beratung queerer Schutzsuchender,
Schutzsuchender mit psychischen
Erkrankungen oder Behinderungen,
Opfer von Gewalt oder Folter sowie
weiterer vulnerabler Schutzsuchender und
unbegleiteter Minderjähriger
DPWV - Zentralstelle 201 458,07
DPWV - Letztempfänger AVB 2 912 403,77 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
DPWV - Letztempfänger RB 1 389 572,86 Beratung queerer Schutzsuchender,
Opfer von Menschenhandel und
Folter, Betroffener geschlechtsspezifischer
und sexualisierter Gewalt sowie
Menschen mit psychischen Erkrankungen
sowie weiterer vulnerabler
Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger
DD - Zentralstelle 215 484,78
DD - Letztempfänger AVB 5 380 087,02 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
DD - Letztempfänger RB 498 999,73 Beratung queerer und weiterer
vulnerabler Schutzsuchender sowie
unbegleiteter Minderjähriger
IB - Zentralstelle 169 951,52
IB - Letztempfänger AVB 1 780 011,25 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
ZWST - Zentralstelle 4 301,29
ZWST - Letztempfänger AVB 118 855,14 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
Unabhängige Träger
AVB - ArrivalAid gUG
(haftungsbeschränkt)
60 328,43 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro
Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62
Einzelplan: 06
Träger 2025 Zielsetzung
AVB - DRK Kreisverband Aurich
e. V.
76 952,84 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Berlin Südwest
Soziale Arbeit, Beratung und Bildung
gGmbH
192 557,45 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Flüchtlingshilfe
Brandenburg gGmbH
145 728,30 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Kreisverband
Darmstadt-Stadt e. V.
137 169,39 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Kreisverband
Emsland e. V.
77 091,95 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Soziale Dienste in der
Region Hannover gGmbH
83 040,69 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Kreisverband Neuss
e. V.
73 150,14 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB – Kreisverband Offenbach
e. V.
66 454,85 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Kreisverband Rhein-
Neckar/Heidelberg e. V.
366 270,44 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK-Landesverband
Saarland e. V.
50 305,33 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Kreisverband
Wesermarsch e. V.
69 044,91 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Flüchtlingsrat
Mecklenburg-Vorpommern e. V.
149 457,36 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Flüchtlingsrat
Niedersachsen e. V.
95 436,64 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Haus der sozialen Vielfalt
gGmbH
79 686,94 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Kölner Flüchtlingsrat e. V. 397 932,46 Korrekte Darstellung des Inhalts und
des Ablaufs des Asylverfahrens
RB - Kölner Flüchtlingsrat e. V. 143 598,24 Beratung queerer und weiterer
vulnerabler Schutzsuchender
RB - The Justice Project e. V. 26 785,21 Beratung queerer Schutzsuchender,
Betroffener geschlechtsspezifischer
und sexualisierter Gewalt sowie Opfer
von Menschenhandel und weiterer
vulnerabler Schutzsuchender
Summe 2025 23 013 062,49
11. Wie viele Asylverfahren wurden im Rahmen der behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung seit 2020 insgesamt begleitet bzw. beraten?
12. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro beratenem
Asylverfahren?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der Nichterhebung personenbezogener Daten seitens des Bundes im
Rahmen des Beratungsgeschehens verfügt das BAMF über keine Erkenntnisse,
wie viele Asylverfahren im Rahmen der behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG seit 1. Januar 2023 insgesamt begleitet bzw.
beraten worden sind. Der fehlende Personenbezug der Daten des
Beratungsgeschehens führt dazu, dass beratene Personen keinem bestimmten Asylverfahren
zuzuordnen sind.
Aus diesem Grund können auch die durchschnittlichen Kosten pro beratenem
Asylverfahren nicht ermittelt werden.
Soweit die Fragen darauf abzielen, wie viele Personen im Rahmen der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung beraten wurden und wie sich die
Höhe der Zuwendungen auf diese verteilen, wird darauf hingewiesen, dass eine
Berechnung der durchschnittlichen Kosten pro beratener Person möglich ist.
Unter Kosten in diesem Sinne wird die Gesamtsumme der Zuwendungen
verstanden. Die Angaben beziehen sich auf die Jahre 2023 bis 2025; für das Jahr
2026 liegen die Daten noch nicht vor, vor 2023 wurden keine Beratungen
durchgeführt. Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr Gesamtsumme der
Zuwendungen für die
buAVB
Anzahl der beratenen
Personen
Durchschnittliche
Kosten pro beratene Person
2023 14 982 908,68 Euro 34 440 435,04 Euro
2024 24 004 776,66 Euro 70 970 338,24 Euro
2025 23 013 062,49 Euro 67 687 339,99 Euro
13. Welche Kostenbestandteile (z. B. Personal-, Verwaltungs-, Sach- oder
Mietkosten) flossen in die Berechnung der durchschnittlichen Kosten pro
beratenem Asylverfahren ein?
Die Kostenbestandteile der Förderung gemäß § 12a AsylG sind der
Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der
Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) vom 20. September 2024, GMBl
2024, S. 778 zu entnehmen. Hinsichtlich der Berechnung der
durchschnittlichen Kosten wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Welche Evaluierungen, Gutachten oder Wirkungsanalysen liegen der
Bundesregierung zur Wirksamkeit der behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung vor bzw. wurden angekündigt oder erstellt, jedoch
bislang nicht veröffentlicht (bitte Titel, Auftragnehmer, Kosten,
Fertigstellungsdatum und Ergebnisse angeben)?
Das unabhängige Forschungszentrum des BAMF hat eine Evaluation der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung erstellt. Der entsprechende
Bericht wird unter dem Titel „Evaluation zur Implementierung der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung“ zeitnah auf der Webseite des BAMF
veröffentlicht werden. Zu den Kosten der Evaluierung wird im Übrigen auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundesdrucksache 21/5178 (Anlage 1 zu Einzelplan 06)
verwiesen.
15. Welche konkreten Erfolgskriterien oder Zielvorgaben bestehen für die
geförderten Projekte?
Für die geförderten Projekte bestehen insbesondere folgende Erfolgskriterien
und Zielvorgaben: Identifikation besonderer Bedarfe und Vulnerabilitäten,
Qualitätsverbesserung behördlicher Entscheidungen, Effizienzerhöhung des
Asylverfahrens, Akzeptanzsteigerung von Asylentscheidungen bei den
Antragstellenden und ein qualitativ hochwertiges Beratungsangebot.
16. Welche Maßnahmen zur Kontrolle der Mittelverwendung bestehen bei
den geförderten Organisationen?
Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung
stellen die haushalts- und zuwendungsrechtlich geregelten
Verwendungsnachweisprüfungen dar.
17. In wie vielen Fällen wurden seit 2020 Rückforderungen,
Beanstandungen oder Kürzungen von Fördermitteln im Zusammenhang mit Projekten
der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgenommen?
Die Förderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gemäß
§ 12a AsylG obliegt dem Bund seit 1. Januar 2023. Die
Verwendungsnachweisprüfung 2023 hat zu 107 Beanstandungen geführt. Etwaige Rückforderungen
sind noch nicht vollumfänglich abgeschlossen. Die Anzahl der Beanstandungen
im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung 2024 beläuft sich bis zum
jetzigen Zeitpunkt (Stand: 26. Mai 2026) auf 59. Die
Verwendungsnachweisprüfungen 2024 und 2025 befinden sich weiterhin in Bearbeitung.
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
Fördermittel ganz oder teilweise an Drittorganisationen weitergeleitet wurden,
und wenn ja, an welche?
Die Bundesförderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung
gemäß § 12a AsylG sieht ausschließlich im Rahmen von Zentralstellenverfahren
die Weiterleitung erhaltener Fördermittel seitens der Erstempfänger
(Zentralstellen) an berechtigte Letztempfänger vor. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundesdrucksache 21/5178 (Anlage 1 zu Einzelplan 06) verwiesen.
19. Welche Prüfungen hinsichtlich möglicher Doppelfinanzierungen mit
EU-, Länder- oder kommunalen Fördermitteln erfolgen durch die
Bundesregierung?
Im Rahmen der Antragsprüfung der Bundesförderung gemäß § 12a AsylG
werden Kofinanzierungen der Länder sowie weiterer Drittmittelgeber
berücksichtigt.
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
Vertreter geförderter Organisationen an Gesetzgebungsverfahren, Anhörungen,
Beiräten oder sonstigen Beratungsformaten der Bundesregierung
beteiligt waren?
Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass nach
Beratungsformaten im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des § 12a des Asylgesetzes
gefragt wird. Im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Beschleunigung der
Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren wurden in der durchzuführenden
Länder–und Verbändebeteiligung Stellungnahmen eingeholt, welche auf der
Website des Bundesministeriums des Innern abrufbar sind (www.bmi.bund.de/
SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/beschleunigung-asylgerichtsverfahre
n.html). Zudem wurden Sachverständige im Ausschuss für Inneres angehört
(www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-asylgerichtsverfahre
n-asyl-919598). Von den eingereichten Stellungnahmen sind einzelne von
Trägern, welche im späteren Zuwendungsverfahren zur Förderung nach § 12a
AsylG gefördert wurden.
21. Auf welcher rechtlichen Grundlage nach § 12a des Asylgesetzes sowie
§§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung erfolgt die Finanzierung der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung aus Bundesmitteln, und
welche konkreten haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gelten hierbei
für die Bewilligung der Fördermittel?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
22. Gibt es nach Erkenntnis und Analyse der Bundesregierung Unterschiede
zwischen Inhalt, Ausrichtung und Ergebnis der Beratung, je nachdem, ob
diese durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder durch
eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung durchgeführt wird,
und wenn ja, welche?
Nach Kenntnis der Bundesregierung unterscheiden sich Inhalte und
Ausrichtung der behördlichen Asylverfahrensberatung des BAMF nicht von den
Inhalten und der Ausrichtung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung;
für beide Beratungsformen gilt das Neutralitätsgebot der Beratung. Hinsichtlich
der Ergebnisse der Beratung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor, da eine personenbezogene Analyse der jeweiligen Beratungsdaten
erforderlich wäre. Im Rahmen des Beratungsgeschehens verfügt der Bund jedoch
über keine personenbezogenen Daten.
23. Gibt es Vorgaben dahin gehend, dass Asylbewerber im Rahmen der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung auf die Möglichkeit der
Rücknahme des Asylantrages in Verbindung mit einer geförderten
freiwilligen Ausreise hingewiesen werden?
Im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gilt die
Vorgabe der korrekten Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens.
Die korrekte Darstellung beinhaltet neben Informationen über die Möglichkeit
der Antragsrücknahme auch Informationen über unterschiedliche
Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise.
24. Wie hoch ist jeweils der Prozentsatz der Rücknahme von Asylanträgen
nach Beratung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw.
nach Beratung durch eine behördenunabhängige
Asylverfahrensberatung?
Die entsprechenden Prozentsätze können nicht ermittelt werden, da der Anzahl
erfolgter Antragsrücknahmen einerseits und den Beratungszahlen sowohl der
behördlichen (bis Ende 2022) als auch der behördenunabhängigen (seit 1.
Januar 2023) Asylverfahrensberatung andererseits unterschiedliche Datenquellen
zugrunde liegen. Die Anzahl erfolgter Antragsrücknahmen basiert auf der
behördlichen Asylgeschäftsstatistik und bildet personenbezogene Daten ab. Die
Beratungszahlen basieren auf nicht personenbezogenen Angaben und werden
u. a. wegen des fehlenden Personenbezugs nicht in der behördlichen
Asylgeschäftsstatistik abgebildet. Aufgrund des fehlenden personenbezogenen
Datenzusammenhangs können keine Anteilsgrößen von Antragsrücknahme- und
Beratungszahlen gebildet werden.
25. Führen Beratungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
bzw. durch behördenunabhängige Asylverfahrensberatungen vor der
Anhörung des Asylbewerbers im Durchschnitt zu einer Beschleunigung des
Asylverfahrens, und wenn ja, in welchem Umfang?
Die entsprechenden Auswirkungen sind nicht ermittelbar, da den Angaben zu
erfolgten Anhörungen und Verfahrensdauern einerseits sowie den
Beratungszahlen sowohl der behördlichen (bis Ende 2022) als auch der
behördenunabhängigen (seit 1. Januar 2023) Asylverfahrensberatung andererseits
unterschiedliche Datenquellen zugrunde liegen. Die Daten der behördlichen
Asylgeschäftsstatistik zu Anhörungen und Verfahrensdauern sind personenbezogene
Daten. Die Beratungszahlen sind nicht personenbezogene Angaben und werden
u. a. wegen des fehlenden Personenbezugs nicht in der behördlichen
Asylgeschäftsstatistik abgebildet. Aufgrund des fehlenden personenbezogenen
Datenzusammenhangs können die entsprechenden Auswirkungen nicht ermittelt
werden.
26. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Anhaltspunkte darüber
vor, dass im Rahmen behördenunabhängiger Asylverfahrensberatungen
Beratungen dahingehend erfolgt sind, welche Angaben für einen
erfolgreichen Asylantrag oder die Herbeiführung der Zuständigkeit
Deutschlands im Dublin-Verfahren hilfreich sind, unabhängig davon, ob diese
Angaben auf den konkret beratenen Asylbewerber tatsächlich zutrafen?
Entsprechende Erkenntnisse oder Anhaltspunkte liegen der Bundesregierung
nicht vor.
27. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
Beratungen durch behördenunabhängige Asylverfahrensberatungen Einfluss
auf die Zahl gerichtlicher Klageverfahren gegen ablehnende
Asylbescheide haben?
Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor, da der
Anzahl gerichtlicher Klageverfahren einerseits und den Beratungszahlen der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung andererseits unterschiedliche
Datenquellen zugrunde liegen. Die Anzahl gerichtlicher Klageverfahren basiert
auf der behördlichen Asylgeschäftsstatistik und bildet personenbezogene Daten
ab. Die Beratungszahlen basieren auf nicht personenbezogenen Angaben und
werden u. a. wegen des fehlenden Personenbezugs nicht in der behördlichen
Asylgeschäftsstatistik abgebildet. Aufgrund des fehlenden personenbezogenen
Datenzusammenhangs liegen keine Erkenntnisse über eine entsprechende
Beeinflussung vor.
28. Plant die Bundesregierung eine Fortführung, Kürzung, Verstetigung oder
Neuausrichtung der Finanzierung behördenunabhängiger
Asylverfahrensberatungen über das Jahr 2026 hinaus, und wenn ja, in welcher
Form?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 23 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/6231 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Finanzierung und Wirksamkeit der "behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung" (Antwort)