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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 30.10.2026 · WP 21 · 21/8852 · Schriftliche Fragen · Original ↗
117 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche internen Regelungen zur Konkretisierung der Voraussetzungen einer Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch das Bundes…
  2. Schriftliche Frage 2 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Bearbeitungszeiten für Anträge auf Akteneinsicht im Stasi-Unterlagen-Archiv insbesondere mit…
  3. Schriftliche Frage 3 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist der aktuelle Stand für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Prüfung der Einführung einer „Abgabe für Onlin…
  4. Schriftliche Frage 4 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist es zutreffend, dass der ehemalige Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, Klaus-Dieter…
  5. Schriftliche Frage 5 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Plant oder prüft die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sow…
  6. Schriftliche Frage 6/7 von Dr. Michael Blos (AfD): Plant die Bundesregierung die Einführung von spritpreissenkenden Maßnahmen in Deutschland, wie es sie in Luxemburg, Polen, Tschechien und Ös…
  7. Schriftliche Frage 8 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Welche Optionen für den Verkauf von Uniper prüft die Bundesregierung derzeit (bitte hierbei auch einen entsprechenden Zeitplan angeben), und…
  8. Schriftliche Frage 9 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche qualitativen und quantitativen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unmittelbaren und mittelbaren Beschäftigungseffekte staa…
  9. Schriftliche Frage 10 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen…
  10. Schriftliche Frage 11 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Daten, Teildaten oder Schätzungen auf dem neuesten verfügbaren Stand liegen der Bundesregierung im Anschluss an ihre Antwort auf mein…
  11. Schriftliche Frage 12 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden europäischen Verhandlungen zur Einführung der „Corporate Resource for Europe“…
  12. Schriftliche Frage 13 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen hat die Steuerschätzung auf den Haushaltsentwurf für den Bundeshaushalt des Jahres 2027 und auf den sog. finanziellen Ha…
  13. Schriftliche Frage 14 von Peter Bohnhof (AfD): Wie viele Sitzungen der Wahlrechtskommission, deren Geschäftsstelle im Bundesministerium des Innern angesiedelt ist und der unter anderem de…
  14. Schriftliche Frage 15 von Maik Brückner (DIE LINKE): Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Polizeieinsatz in dem queeren Zentrum Casa Kuà in Berlin-Kreuzberg (https:// t a z…
  15. Schriftliche Frage 16 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie viele Personen wurden in den ersten drei Quartalen 2026 aus Deutschland abgeschoben (bitte die Gesamtzahl nennen und zusätzlich differen…
  16. Schriftliche Frage 17 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann plant die Bundesregierung den Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz für das Jahr 2026 gemäß § 18 Absatz 1 des Zivilschutz- und…
  17. Schriftliche Frage 18 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Novellierung des Zivilschutzund Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG)?
  18. Schriftliche Frage 19 von Jan Feser (AfD): Wie viele Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, haben seit ihrer Einre…
  19. Schriftliche Frage 20 von Matthias Helferich (AfD): Liegen der Bundesregierung sicherheitsrelevante Hinweise zu der Solidaritäts-Veranstaltung für die Hammerbande und darüber hinaus zu deren T…
  20. Schriftliche Frage 21 von Steffen Janich (AfD): Geht die Bundesregierung davon aus, dass ein Cyberangriff auf die Supermarktkühlsysteme wie zuletzt in Frankreich (www.welt.de/politik/ausla…
  21. Schriftliche Frage 22 von Macit Karaahmetoğlu (SPD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die durchschnittliche sowie, soweit statistisch erfasst, mediane Bearbeitungsdauer von E…
  22. Schriftliche Frage 23 von Macit Karaahmetoğlu (SPD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – gegebenenfalls gemeinsam mit den Bundesländern –, um durch Digitalisierung, effizientere Verwal…
  23. Schriftliche Frage 24/25 von Macit Karaahmetoğlu (SPD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, nach welchen Kriterien die zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden einen deutsc…
  24. Schriftliche Frage 26 von Thomas Ladzinski (AfD): Wie viele Soldaten und Mitarbeiter im
  25. Schriftliche Frage 27 von Pierre Lamely (AfD): Welche Erkenntnisse zur Sicherheitslage für parlamentarische Prozesse und Parteieinrichtungen liegen den Bundesbehörden vor dem Hintergrund…
  26. Schriftliche Frage 28 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in Deutschland Linksextremisten und ein migrantisches Milieu abseits von einzelnen…
  27. Schriftliche Frage 29 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten des § 104c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG, alte Fassung) insgesamt einen Chancenaufenthalt na…
  28. Schriftliche Frage 30 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen leben aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Duldung in Deutschland, und wie vielen Personen wurde in diesem…
  29. Schriftliche Frage 31 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2026 finanzielle Mittel in die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung investiert, und in…
  30. Schriftliche Frage 32 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele außer Dienst gestellte Admiräle und Generäle sowie leitende Beamte aus sicherheitsrelevanten Amtsbereichen sind nach Kenntnis der…
  31. Schriftliche Frage 33 von Robert Teske (AfD): Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 von ausländischen Staatsbürgern in den Landkreisen Hildburghausen…
  32. Schriftliche Frage 34 von Robert Teske (AfD): Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 von ausländischen Staatsbürgern in den Landkreisen Hildburghausen…
  33. Schriftliche Frage 35 von Robert Teske (AfD): Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 von ausländischen Staatsbürgern in den Landkreisen Hildburghausen…
  34. Schriftliche Frage 36 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die von verschiedenen Beobachtern dokumentierte Kritik (vgl. Syria Accountability Projec…
  35. Schriftliche Frage 37 von Martin Hess (AfD): Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von den israelischen Streitkräften (IDF) veröffentlichte Liste von 170 im Gazas…
  36. Schriftliche Frage 38 von Stefan Keuter (AfD): Warum hat das Auswärtige Amt die Darstellung der BILD-Zeitung, wonach zwei Mitarbeiterinnen in den „Gender-Streik“ getreten und wichtige Dok…
  37. Schriftliche Frage 39 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen der seit September 2026 eskalierten Kampfhandlungen im Jemen auf die humanitär…
  38. Schriftliche Frage 40 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Gespräche führten der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul sowie die im Auswärtigen Amt tätigen Staatsministerinn…
  39. Schriftliche Frage 41 von Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplans 05 des Bundeshaushalts 2027 soll die Projektförderung des Ukraine Art Aid Center e. V. (UAAC) fin…
  40. Schriftliche Frage 42 von David Schliesing (DIE LINKE): Mit wem genau hat die Bundesregierung im Fall der taz-Journalistin Serena Bilanceri, der von der israelischen Regierung nach wie vor die Erm…
  41. Schriftliche Frage 43 von David Schliesing (DIE LINKE): Welche EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen der aktuellen Verhandlungen für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für die Periode 2028 bi…
  42. Schriftliche Frage 44 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet das Bundesministerium der Verteidigung die Entscheidung gegen den Standort Saarlouis, der am 7. Mai 2026 als einer von 24 Stan…
  43. Schriftliche Frage 45 von Peter Felser (AfD): Welche voraussichtlichen Kosten hat das Bundesministerium der Verteidigung auf Grundlage der geltenden Richtlinien für den Einsatz von Luftf…
  44. Schriftliche Frage 46 von Edgar Naujok (AfD): Beauftragten die Bundesregierung, die Bundeswehr bzw. nachgeordnete Behörden Dienstleister zur Behebung von Folgen des Absturzes eines Bunde…
  45. Schriftliche Frage 47 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche Zahlungen hat der Bund aus dem Beschaffungsvertrag über die Fregatten der Klasse 126 bis einschließlich 24. Juni 2026 an die Damen Sc…
  46. Schriftliche Frage 48 von Lea Reisner (DIE LINKE): In welchem Umfang haben das Bundesministerium der Verteidigung bzw. die Bundeswehr bereits von ukrainischer Seite Gefechtsfelddaten erhalten…
  47. Schriftliche Frage 49 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wie viele Frauen dienten in den Jahren 2023, 2024, 2025 und dienen aktuell (nach dem Hauptversetzungstermin vom 1. Oktober) jeweils als Komm…
  48. Schriftliche Frage 50 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Mitteln (bitte Einzelplan, Titel, Haushaltsjahr und Betrag angeben) beabsichtigt die Bundesregierung die im Rahmen der geplanten…
  49. Schriftliche Frage 51 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Leistungen und Gegenleistungen sind im Rahmen der von der Bundesregierung geplanten Kooperation mit dem US-Chiphersteller Nvidia zur…
  50. Schriftliche Frage 52 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): In Anbetracht der Tatsachen, dass erstens die hohen Energiepreise als ein Hauptgrund für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands…
  51. Schriftliche Frage 53 von Leif-Erik Holm (AfD): Mit welchen Gesamtkosten der Transformation rechnet die Bundesregierung jeweils bis zur Erreichung eines Anteils von 50 Prozent, 75 Prozent…
  52. Schriftliche Frage 54 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu Einsparungen in welcher Höhe führt der Redispatch-Vorbehalt bei Erneuerbaren Energien?
  53. Schriftliche Frage 55 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche schriftlichen Vorschläge von Gesellschaften des E.ON-Konzerns zum Redispatch- Vorbehalt sind seit dem 6. Mai 2025 im Bundesministeriu…
  54. Schriftliche Frage 56 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Füllstand der Gasspeicher hinsichtlich der Füllstandsvorgaben, und was tut sie diesbezüglic…
  55. Schriftliche Frage 57 von Thomas Ladzinski (AfD): Wie und in welcher Form hat die Bundesregierung, sowohl materiell als auch immateriell, dem Rüstungs-Start-up Covenant und deren Vertretern…
  56. Schriftliche Frage 58 von Pierre Lamely (AfD): Teilt die Bundesregierung die von Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär in der Regierungsbefragung am 14. O…
  57. Schriftliche Frage 59 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche „Mittel der Hightech-Agenda des Bundes“ (www.bild.de/politik/inland/ki-pakt-merz-un d-nvidia-chef-huang-planen-millionenprojekt-fue r…
  58. Schriftliche Frage 60 von Stefan Seidler (fraktionslos): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes noch vor Einleitung des parlamen…
  59. Schriftliche Frage 61 von Janine Wissler (DIE LINKE): Wie hoch liegen die bisherigen Prozesskosten im Zusammenhang mit dem von der Partei Die Linke beantragten Verfahren vor dem Bundesverfassung…
  60. Schriftliche Frage 62 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft es zu, dass mit der in den Eckpunkten zur Forschungssicherheit vom 18. Dezember 2025 für „ab Januar 2026“ vorgesehenen Erstellung ein…
  61. Schriftliche Frage 63 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Titel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität werden die für die Nationale Plattform für Forschungssicherheit bis…
  62. Schriftliche Frage 64 von Nicole Hess (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Erforderlichkeit einer Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren an gemeinn…
  63. Schriftliche Frage 65 von Nicole Hess (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie häuslicher Gewalt nach eine…
  64. Schriftliche Frage 66 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sieht sich der Bundeskanzler Friedrich Merz an das Versprechen der Bundeskanzlerin a. D. Angela Merkel gebunden, den NSU- Komplexe…
  65. Schriftliche Frage 67 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wo die bei der Fahndungsaktion der „SOKO Feuerball“ (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/articl e…
  66. Schriftliche Frage 68 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat das Bundeskriminalamt (bzw. nach dessen Kenntnis andere Behörden) die Festplatte/den Laptop von Ralf Wohlleben (vgl. Beschlussempfehlung…
  67. Schriftliche Frage 69 von Marcel Queckemeyer (AfD): Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei elektronisch geführten Gerichtsakten sichergestellt, dass Verfahrensbeteiligte die ordnungsge…
  68. Schriftliche Frage 70 von Ulrich von Zons (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über technische Störungen, notwendigen Arbeitsmehraufwand und Verzögerungen bei der Einführun…
  69. Schriftliche Frage 71 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Für wie viele Websites und Plattformen sollen nach aktuellem Stand die zuletzt in den von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zum Ki…
  70. Schriftliche Frage 72 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wie viel Schulen in Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Essensraum, (Mensa oder ähnliches), in der die Schüler…
  71. Schriftliche Frage 73 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Fortführung und finanzielle Förderung des Internationalen Jugendfreiwilligen…
  72. Schriftliche Frage 74 von Kerstin Przygodda (AfD): Weshalb gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 21/8312 an, dass für das Jahr 202…
  73. Schriftliche Frage 75/76 von Kerstin Przygodda (AfD): Liegen die Ergebnisse der Studie „Wie viele Zwangsehen gibt es in Deutschland?“ des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforsc…
  74. Schriftliche Frage 77 von Kerstin Przygodda (AfD): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die genauen Gründe dafür, dass die in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführte Studie des Deutschen…
  75. Schriftliche Frage 78 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Wann fanden in dieser Legislaturperiode Treffen zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Spi…
  76. Schriftliche Frage 79 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher Grundlage (z. B. Sachberichte anderer im Kinder- und Jugendplan geförderter Verbände, Veröffentlichungen auf Homepages, wissensc…
  77. Schriftliche Frage 80 von Nicole Hess (AfD): Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass bei pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern in vollstationären Pflegeeinrichtungen die Belastungs…
  78. Schriftliche Frage 81 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung in Reaktion auf die am 19. Oktober 2026 von der Türkischen Gemeinde in Deutschland, der Bundeskonferenz der Migrant…
  79. Schriftliche Frage 82 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 der Anteil der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe mit unbefristeten Arbeitsv…
  80. Schriftliche Frage 83 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Bei wie vielen derjenigen Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf eine Kostenübernahme für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung…
  81. Schriftliche Frage 84 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Personen mit einem Zielberuf (ab Fachkraftniveau) im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind nach K…
  82. Schriftliche Frage 85 von David Schliesing (DIE LINKE): Aus welchen Mitteln wird das gesetzlich vorgeschriebene Digitalisierungsprogramm bei den Jobcentern umgesetzt (bitte ab 2021 nach Jahren und…
  83. Schriftliche Frage 86 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, welcher Anteil der Frauen und Männer im Rentenzugang zur Rente für besonders langjährig Versi…
  84. Schriftliche Frage 87 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft hat die beim deutsch-französischen Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität am 18. November 2025 vereinbarte Taskforce für dig…
  85. Schriftliche Frage 88 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum sogenannten „Digital Omnibus Daten“ beim Thema Unabhängige Reichweite…
  86. Schriftliche Frage 89 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): An wie vielen Tagen kam es in den Jahren 2006, 2016 und 2026 bisher zu Niedrigwasser (Wasserstand eines Gewässers, der signifikant unter dem…
  87. Schriftliche Frage 90 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Teil- und Gesamtkosten sind für die laufende Instandsetzung und geplante Wiederinbetriebnahme der Hunsrückquerbahn zwischen Langenlon…
  88. Schriftliche Frage 91 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kennt die Bundesregierung die von der Gemeinde Morbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich), ihren Ratsmitgliedern und Anwohnern vorgetragene Kri…
  89. Schriftliche Frage 92 von Bastian Treuheit (AfD): Welche Maßnahmen hat die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung bislang ergriffen, um die seit Monaten bestehenden Einschränkung…
  90. Schriftliche Frage 93 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) im Luft…
  91. Schriftliche Frage 94 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Mindereinnahmen (in Euro) im Jahr 2027 rechnet die Bundesregierung durch die jüngste Novelle des Brennstoffemissionshandelsgeset…
  92. Schriftliche Frage 95 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich positiver Effekte durch Biber auf den Wasserhaushalt und Rückhalt von Wasser in der…
  93. Schriftliche Frage 96 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des illegalen Wildtierhandels als einen Treiber des Biodiversitätsverlustes (vgl. www.dnr.de/aktu…
  94. Schriftliche Frage 97 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Empfehlung einer Studie im Auftrag der EU-Kommission (im Rahmen der Umsetzung des…
  95. Schriftliche Frage 98 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schritte und Projekte führt die Bundesregierung zur Umsetzung der bei der Weltklimakonferenz COP30 angekündigten Global Initiative on…
  96. Schriftliche Frage 99 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit Kunststoff beschichtete Einweg- Pappverpackungen für Speisen, wie sie typischerweise in Schnell…
  97. Schriftliche Frage 100 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem in der letzten Woche verabschiedeten Papier von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem f…
  98. Schriftliche Frage 101 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gewichtet die Bundesregierung die Einhaltung von privatrechtlichen Lieferverträgen über hexagonale Brennelemente von Framatome bzw. der…
  99. Schriftliche Frage 102 von Mathias Weiser (AfD): Inwieweit unterscheiden sich die derzeit von den Mitgliedstaaten zu erfüllenden Mindestanforderungen der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie III…
  100. Schriftliche Frage 103 von Dr. Christina Baum (AfD): Inwieweit weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Datensätze zu Verdachtsmeldungen von Impfr…
  101. Schriftliche Frage 104 von Dr. Christina Baum (AfD): Wie viele Verdachtsfälle nach Impfungen sind der Bundesregierung insgesamt bekannt (bitte aufschlüsseln nach Verdachtstodesfällen nach Impfu…
  102. Schriftliche Frage 105 von Thomas Dietz (AfD): Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung durch die künftige Budgetierung der Leistungen von Hautärzten und die dadurch zu erwart…
  103. Schriftliche Frage 106 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit trägt die Bundesregierung der „Göttinger Erklärung“ von Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), De…
  104. Schriftliche Frage 107 von Pierre Lamely (AfD): Welchen Anteil hatten Impfstoffe der BioNTech SE an den in Deutschland in der Impfsaison 2025/2026 verabreichten COVID-19-Impfungen, und hat…
  105. Schriftliche Frage 108 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Aus welchen Gründen wurde im IGES-Bericht zur langfristigen Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung die Kombination eines progress…
  106. Schriftliche Frage 109 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Welche Projekte wurden im Rahmen der beiden Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit „Patientinnenzentrierte Versorgung von F…
  107. Schriftliche Frage 110 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Welche Projekte wurden im Rahmen der Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit „Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauenge…
  108. Schriftliche Frage 111 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Verabschiedung der Verordnung zur Anpassung des Bundesrechts an das Unionsrecht au…
  109. Schriftliche Frage 112 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung z. B. vor dem Hintergrund der jüngsten Videoaufnahmen aus einem Schlachtbetrieb in Kellinghusen, Schleswig- Holste…
  110. Schriftliche Frage 113 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zum EU-Schulprogramm (Verordnung (EU) Nummer 1308/2013 (CMO)) hinsichtlich einer Erwe…
  111. Schriftliche Frage 114 von Marcel Queckemeyer (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf Artikel 11 der Verordnung (EU) 2018/848 und die Verordnung (EU) 2021/1165 die Verwendung vo…
  112. Schriftliche Frage 115 von Marcel Queckemeyer (AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem im März 2026 vorgelegten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik zur…
  113. Schriftliche Frage 116 von Stefan Seidler (fraktionslos): Welche Änderungen plant die Bundesregierung im Rahmen der vorgesehenen Novellierung der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung, und beabsichtigt…
  114. Schriftliche Frage 117 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung an der am 4. März 2025 durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bekannt gegeb…
  115. Schriftliche Frage 118 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchen Ergebnissen kommt die bei den Regierungsverhandlungen mit Jordanien im Juli 2026 vereinbarte gemeinsame Prüfung über Möglichkeite…
  116. Schriftliche Frage 119 von Rocco Kever (AfD): Wie hoch waren die Kosten, die der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH für die Beauftragung externer Sonderprüfer…
  117. Schriftliche Frage 120 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen monatlichen Mietkosten für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG)…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/8852 21. Wahlperiode 30.10.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 89, 93 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 50, 51, 62, 63 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 94 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 52 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 95, 96, 97 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 98, 99, 118 Abgeordnete Nummer der Frage Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65, 80 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 82 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 90, 91, 100 Karaahmetoğlu, Macit (SPD) . . . . . . . . . 22, 23, 24, 25 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 54, 55, 56 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 106, 111 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 57 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 58, 107 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 72, 83, 112 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 1 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 2 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 88 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgeordnete Nummer der Frage Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 66, 67, 68 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 10, 11 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 28, 84 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 73 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 120 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 12 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 29, 30, 31 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . 74, 75, 76, 77 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . 69, 114, 115 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Abgeordnete Nummer der Frage Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 41 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 32 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 42, 43, 85 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 116 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . 109, 110 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34, 35 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Weiser, Mathias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Drucksache 21/8852 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 11, 12 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Karaahmetoğlu, Macit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Seite Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 18, 19, 20 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/8852 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 62 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 63, 64, 65 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 65, 66 Drucksache 21/8852 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Weiser, Mathias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 70 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . 74, 75 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Seite Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/8852 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche internen Regelungen zur Konkretisierung der Voraussetzungen einer Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) (sogenanntes „Haber-Verfahren“) gelten im Verantwortungsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hinsichtlich der Frage, welche Hierarchieebene unter welchen Voraussetzungen befugt ist, ein „Haber-Verfahren“ zu veranlassen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 28. Oktober 2026 Bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt die Anwendung des sogenannten „Haber-Verfahrens“ eine absolute Ausnahme dar. Spezifische Prozess- und Geschäftsgangvorgaben existieren insofern nicht. Die Behandlung entsprechender Sachverhalte folgt den für alle Geschäftsgangprozesse geltenden Regeln. 2. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Bearbeitungszeiten für Anträge auf Akteneinsicht im Stasi-Unterlagen-Archiv insbesondere mit Blick auf Fälle mit Rehabilitierungsbezug oder sofern Antragssteller angegebenen haben, dass Sie die Unterlagen brauchen, um Ansprüche nach den Unrechtsbereinigungsgesetzen geltend machen zu können, und wie hat sich die Bearbeitungszeit nach Einschätzung der Bundesregierung seit 2020 entwickelt (bitte nach Jahren und nach den Antragskategorien Privatpersonen, Forschung und Medien und Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 26. Oktober 2026 Die Bundesregierung misst der zeitnahen Bearbeitung von Anträgen beim Bundesarchiv-Stasi-Unterlagen-Archiv (StUA), insbesondere in Bezug auf Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsfälle, einen hohen Stellenwert bei. Das StUA bearbeitet diese im Rahmen der Möglichkeiten schnellstmöglich. An das StUA gerichtete Ersuchen zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung werden dabei prioritär behandelt. Die Geltendmachung von Ansprüchen nach den SED- Unrechtsbereinigungsgesetzen ist nicht an die Beibringung von Unterlagen gebunden, die das StUA im Rahmen von Anträgen auf persönliche Akteneinsicht zur Verfügung stellt. In einem Rehabilitierungsverfahren richten die zuständigen Stellen in der Regel nach den §§ 19 ff. StUG ein entsprechendes Ersuchen an das StUA, in dessen Rahmen ihnen die für den Zweck Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. der Rehabilitierung/Wiedergutmachung benötigten MfS-Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften am 1. Juli 2025 hat sich der Eingang von Ersuchen zur Rehabilitierung/Wiedergutmachung im Vergleich zu 2024 nahezu verdoppelt auf 4.612 Ersuchen 2025. Nachfolgend wird die Entwicklung bei den erfragten Kategorien mit den kurzfristig verfügbaren Informationen näher erläutert. Anträge auf persönliche Akteneinsicht Anträge auf persönliche Akteneinsicht werden beim StUA grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. § 12 Absatz 3 StUG sieht vor, Anträge zu Zwecken der Rehabilitierung, Wiedergutmachung, zur Abwehr einer Gefährdung des Persönlichkeitsrechts oder zur Entlastung vom Vorwurf einer Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst mit Vorrang zu behandeln. Daneben werden erstmalig gestellte Anträge zur eigenen Person von über 80jährigen sowie solche von Personen mit schwerer und schwerster Erkrankung bevorzugt in die Bearbeitungsfolge eingeordnet. Ergeben die Recherchen keine Erfassung des Antragstellers durch das MfS oder werden lediglich Karteikarten ermittelt, erfolgt eine Auskunft nach drei bis sechs Monaten. Bei Vorliegen von auszuwertendem Aktenmaterial haben sich die maximalen Bearbeitungszeiten gegenüber 2020 mit 1,5 Jahren bis 2025 mit 1,25 Jahren verkürzt. Anträge von Forschung und Medien Die Anzahl der von Medienvertretern und aus der Forschung sowie der politischen Bildung eingegangenen Anträge ist seit 2020 mit geringen Schwankungen gleichbleibend. Durchschnittlich erreichen das Stasi- Unterlagen-Archiv hier jährlich ca. 1.130 Anträge, davon rund drei Viertel aus Forschung und Bildung. Rund 75 Prozent dieser Anträge und ca. 90 Prozent der Medienanträge konnten in einer Frist von weniger als 12 Monaten bearbeitet werden. Ersuchen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen Das Themenspektrum der Ersuchen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen umfasst die in den §§ 19 bis 26 StUG genannten Zwecke, wie z. B. die Überprüfung von Personen, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, Renten- und Ordensangelegenheiten. Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich stark, so dass eine genauere Darstellung hier nicht möglich ist. Einige Zwecke, so die Sicherheitsüberprüfungen, sind prioritär zu bearbeiten. Die Anzahl der eingegangenen Anfragen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen (ohne Ersuchen zur Rehabilitierung/ Wiedergutmachung) ist 2025 gegenüber 2020 um ca. 35 Prozent auf 6.554 Fälle zurückgegangen. Angesichts der restriktiven Zugangsregelungen im Stasi- Unterlagengesetz (StUG) und der historischen Beschaffenheit der Unterlagen können diese nicht automatisiert durchsucht werden, sondern erfordern komplexe Recherchen durch Fachpersonal. Hinzu kommt die dezentrale Aufbewahrung der Unterlagen, die ggf. Recherchen auch an mehreren Orten durch unterschiedliches Personal verursacht. Trotz der zuletzt steigenden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Entwicklung der Ersuchen zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung wurden die internen Bearbeitungsziele des Bundesarchivs-Stasi- Unterlagen-Archivs (StUA) beibehalten. Durch stete Anpassung der Prozesse an die sich verändernden Nutzungsersuchen sollen weiter Verbesserungen für die Antragstellenden erreicht werden. 3. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was ist der aktuelle Stand für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Prüfung der Einführung einer „Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen“, deren Durchsetzung Staatsminister Dr. Wolfram Weimer im März 2026 „noch in diesem Jahr“ ankündigte (www.merkur.de/politik/tech-gigante n-im-visier-digitalsteuer-soll-medienvielfalt-indeu tschland-retten-zr-94185912.html) – vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung vom 16. Oktober 2026, dass mit einem Gesetzentwurf in Koalitionskreisen kaum jemand in diesem Jahr rechne (www.background.tagesspiegel.de/digitali sierung-und-ki/briefing/schlechte-aussichten- fuerwildbergers-vorschlag) und wann beabsichtigt die Bundesregierung ihre Pläne für eine Digitalabgabe, auf Basis der des Staatsministern Dr. Wolfram Weimer regierungsintern bereits vorgestellten Eckpunkte für eine Digitalabgabe (Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 39, Plenarprotokoll 21/49), zu veröffentlichen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 26. Oktober 2026 Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer verfolgt den Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag weiterhin prioritär. Die hierzu erforderlichen regierungsinternen Abstimmungen dauern an. Zu möglichen Ergebnissen, der konkreten Ausgestaltung oder dem Zeitplan können derzeit noch keine weitergehenden Angaben gemacht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist es zutreffend, dass der ehemalige Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, Klaus-Dieter Fritsche, für eine Beratertätigkeit mit Bezug zu Wirecard keine schriftliche Genehmigung der Bundesregierung erhalten hat, auch, da er, mit Hinweis darauf, er habe nicht beraten und es gäbe keine „Bezüge zu Sicherheitsfragen“, keine entsprechende Tätigkeit anzeigte, obwohl die in Frage stehenden Aktivitäten noch in die geltende Karenzzeit von fünf Jahren gefallen sind und eine entsprechende „Beratungsvereinbarung“ mit dem Unternehmen vom 31. Juli 2019 explizit auch eine „umfassende Betreuung des Auftraggebers im Bereich der strategischen Beratung des Wirecard-Konzerns im Bereich Security“ vorsah, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus aus heutiger Perspektive vor allem hinsichtlich eines gesetzgeberischen Nachjustierungsbedarfs und eines möglichen Fehlverhaltens von Klaus-Dieter Fritsche (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des 3. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes, Bundestagsdrucksache 19/30900, S. 1507)? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 28. Oktober 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/23489 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Plant oder prüft die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sowie die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale nach § 33 Absatz 2a EStG an gestiegene behinderungsbedingte Mehraufwendungen anzupassen, und wenn ja, welche, und inwiefern wird im Rahmen der Evaluierung dieser Pauschbeträge untersucht, wie sich die nicht von Dritten erstatteten behinderungsbedingten Mehraufwendungen einschließlich der Fahrtkosten seit Inkrafttreten der Neuregelungen im Jahr 2021 entwickelt haben? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. Oktober 2026 Mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 9. Dezember 2020 (BGBl I, 2770) wurden u. a. die Behinderten-Pauschbetrage (§ 33b Absatz 3 EStG) verdoppelt und eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale eingeführt (§ 33 Absatz 2a EStG). Im Hinblick auf die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird im Rahmen einer Evaluierung untersucht, in welchem Umfang steuerlich berücksichtigungsfähige, behinderungsbedingte Mehraufwendungen insbesondere des täglichen Lebens (inklusive möglicher Fahrtkosten) entstehen, die nicht von Dritten durch Ersatzleistungen, Beihilfen oder andere Erstattungsbeträge erstattet werden. Dem Finanzausschuss des Bundestages ist zum 31. Dezember 2027 ein Abschlussbericht vorzulegen (siehe Bundestagsdrucksache 19/23793, S. 16). Das Ergebnis dieser Evaluierung bleibt zunächst abzuwarten. 6. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Plant die Bundesregierung die Einführung von spritpreissenkenden Maßnahmen in Deutschland, wie es sie in Luxemburg, Polen, Tschechien und Österreich gibt (www.n-tv.de/mediathek/videos/w irtschaft/Warum-Tanken-jenseits-der-Grenze-deut lich-weniger-kostet-id31429697.html), und wie begründet sie die Einführung oder Nichteinführung solcher Maßnahmen (wenn eine oder mehrere Maßnahmen geplant sind, bitte konkrete Maßnahme bzw. Maßnahmen und konkretes Datum, Tag, Monat und Jahr der Einführung angeben)? 7. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Wie möchte die Bundesregierung die deutschen Kraftstoffpreise kurzfristig und langfristig auf ein wettbewerbsfähiges Niveau senken, das dem Preisniveau von Luxemburg, Polen, Tschechien und Österreich entspricht (www.n-tv.de/mediathe k/videos/wirtschaft/Warum-Tanken-jenseits-der- Grenze-deutlich-weniger-kostetid3142969 7.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. Oktober 2026 Die Fragen 6 und 7 werden zusammen wie folgt beantwortet. Die Bundesregierung beobachtet fortwährend die Entwicklung der Kraftstoffpreise und mögliche wirtschaftliche Folgewirkungen, Auf dieser Grundlage und entsprechend dem von Bund und Ländern am 18. September 2026 beschlossenen Spritpreisentlastungspaket prüft die Bundesregierung nach unmittelbar erfolgter Umsetzung der bis Jahresende 2026 geltenden Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel weitere Entlastungsmaßnahmen. Gemäß dem Beschluss vom 18. September 2026 wird die Bundesregierung einen nicht dauerhaften, krisenbedingten Spritpreisdeckel nach Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens frühestmöglich, spätestens aber zum 1. Januar 2027, einführen. 8. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Welche Optionen für den Verkauf von Uniper prüft die Bundesregierung derzeit (bitte hierbei auch einen entsprechenden Zeitplan angeben), und gibt es Bestrebungen, in Anbetracht der Verwerfungen auf den internationalen Gasmärkten, Netzinfrastruktur und Speicher von der Reprivatisierung bei Uniper auszunehmen und aus Gründen der Versorgungssicherheit dauerhaft in öffentlicher Hand beizubehalten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 26. Oktober 2026 Der Bund hat sich gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, seine Beteiligung an der Uniper SE bis spätestens Ende 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, verfolgt der Bund einen Dual-Track-Ansatz, in welchem eine mögliche börsliche Veräußerung, ein sogenannter Re-IPO, sowie ein möglicher M&A-Verkauf als gleichberechtigte Alternativen parallel verfolgt werden. Der Reprivatisierungsprozess umfasst die sorgfältige Abwägung komplexer rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte, welche – unter Berücksichtigung der Verpflichtung gegenüber der EU- Kommission – den weiteren Zeitplan vorgeben. In der Verkaufsanzeige, die am 19. Mai 2026 in der Financial Times veröffentlicht wurde, wird klargestellt, dass der Bund auch nach Abschluss des Reprivatisierungsprozesses weiterhin 25 Prozent +1 Aktie an der Uniper SE halten möchte. Verkäufe einzelner Vermögensgegenstände sind nicht Teil des Verkaufsprozesses. 9. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Welche qualitativen und quantitativen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unmittelbaren und mittelbaren Beschäftigungseffekte staatlicher Förderprogramme, Investitionsprogramme und Subventionen (bitte jeweils für die Jahre 2020 bis 2026 Höhe der eingesetzten Mittel und Anzahl der geförderten Arbeitsplätze insgesamt und für den Bereich des verarbeitenden Gewerbes ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 30. Oktober 2026 Die Bundesregierung erhebt keine aggregierten Zahlen über die unmittelbaren und mittelbaren Beschäftigungseffekte sämtlicher staatlicher Förderprogramme, Investitionsprogramme und Subventionen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien im März 2026 öffentlich befürworteten Reform des Ehegattensplittings (vgl. www.zdfheute.de/politik/deutschland/ehegat ten-splitting-koalition-debatte-100.html) der in der „Datensammlung zur Steuerpolitik 2026“ des Bundesministeriums der Finanzen ausgewiesene rechnerische Splittingeffekt von rund 25,3 Mrd. Euro auf die 16 Bundesländer sowie bundesweit auf die zehn Einkommensdezile der zusammen veranlagten Ehepaare, abgegrenzt nach ihrem gemeinsamen Gesamtbetrag der Einkünfte (bitte für jedes Bundesland und jedes Dezil das Gesamtvolumen des rechnerischen Splittingeffekts sowie ergänzend die Anteile der einkommensstärksten 10 Prozent und der einkommensstärksten 20 Prozent der zusammen veranlagten Ehepaare am gesamten Splittingeffekt ausweisen und, soweit Angaben für das Steuerjahr 2026 nicht möglich sind, für beide Aufschlüsselungen jeweils das jüngste verfügbare Steuerjahr zugrunde legen und benennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. Oktober 2026 Der Bundesregierung liegen keine Berechnungen im Sinne der Fragestellung vor. 11. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Daten, Teildaten oder Schätzungen auf dem neuesten verfügbaren Stand liegen der Bundesregierung im Anschluss an ihre Antwort auf meine Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/8312 zur Zahl der Steuerpflichtigen vor, bei denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt wird, insgesamt und aufgeschlüsselt nach der Höhe der tatsächlich bewirkten jährlichen Einkommensteuerentlastung (bitte jeweils das Bezugsjahr angeben und die Aufschlüsselung auf höchstens fünf Betragsgruppen begrenzen), und auf welcher Datengrundlage beruhen die Überlegungen zur im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigten Anhebung oder Weiterentwicklung dieses Entlastungsbetrags (Koalitionsvertrag 2025, S. 45, Zeilen 1446 und 1447)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. Oktober 2026 Es liegen keine neuen Daten im Sinne der Anfrage vor. Die Überlegungen zur Weiterentwicklung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind noch nicht abgeschlossen. Sie betreffen die laufende Willensbildung der Bundesregierung und damit den aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgenden Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Zum Schutz dieses Beratungsprozesses können derzeit keine näheren Angaben zur zugrunde gelegten Datengrundlage gemacht werden. 12. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden europäischen Verhandlungen zur Einführung der „Corporate Resource for Europe“ (EU-CORE) als neue EU-Eigenmittelquelle, und setzt sie sich für eine progressive Überarbeitung der geplanten Pauschalstufen ein, um sicherzustellen, dass multinationale Großkonzerne proportional belastet werden und keine Deckelung der Abgabe bei 750.000 Euro erfolgt, und wenn ja, inwiefern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 26. Oktober 2026 Die Bundesregierung hat seit Beginn der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 und dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Eigenmittelpaket klargestellt, dass neue Eigenmittel nicht im Widerspruch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften stehen dürfen. Daher lehnt die Bundesregierung den Eigenmittelvorschlag der Kommission „CORE“ ab. 13. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Auswirkungen hat die Steuerschätzung auf den Haushaltsentwurf für den Bundeshaushalt des Jahres 2027 und auf den sog. finanziellen Handlungsbedarf im Finanzplan bis zum Jahr 2030? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 30. Oktober 2026 Die Ergebnisse der 171. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 20. bis 22. Oktober 2026 werden im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 eins zu eins in den Haushalt übernommen. Die Steuereinnahmen werden im Kapitel 6001 titelscharf nach Steuerarten getrennt abgebildet. Um die Auswirkungen der Steuerschätzung auf den Haushalt abzuschätzen, sind zusätzlich die absehbaren, aber noch nicht endgültig beschlossenen Steuerrechtsänderungen zu berücksichtigen. Diese werden in der Titelgruppe 01 im Kapitel 6001 veranschlagt und reduzieren die Steuer- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. einnahmen des Bundeshaushaltes 2027 gegenüber der Schätzung des Arbeitskreises. Die Entscheidung über den jeweiligen Haushalt eines Jahres obliegt dem Gesetzgeber. Die Auswirkungen der Steuerschätzung auf den Haushalt 2027 bilden sich nach aktuellem Stand wie folgt ab: Steuern im Einzelplan 60 in Mio. Euro RegE 2027 Veränderung aufgrund Steuerschätzung 2027 neu Kapitel 6001 (ohne Titelgruppe 01) 394.565,0 +4.051,0 398.616,0 Kapitel 6001 Titelgruppe 01     156,0       -1.886,0   -1.730,0 Gesamt Kapitel 6001 394.721,0       2.165,0 396.886,0 Unterm Strich gleichen sich 2027 für den Bund die konjunkturbedingten Mehreinnahmen und die Veränderung der Konjunkturkomponente in etwa aus, so wie es auch durch die Berücksichtigung der automatischen Stabilisatoren in der Schuldenbremse intendiert ist. Im Jahr 2028 ergeben sich unter Berücksichtigung aller Faktoren durch die Steuerschätzung Mindereinnahmen in Höhe von 3,9 Mrd. Euro, im Jahr 2029 in Höhe von 0,9 Mrd. Euro und im Jahr 2030 in Höhe von 6,2 Mrd. Euro im Vergleich zum auf der Steuerschätzung vom Frühjahr beruhenden Finanzplan. Die mittelfristige Finanzplanung wird zusammen mit dem Regierungsentwurf des folgenden Haushaltsjahres aufgestellt und vom Kabinett beschlossen. Demzufolge basieren die in der Finanzplanung bis 2030 unterstellten Steuereinnahmen auf der Mai-Steuerschätzung 2026. Die Steuerschätzung aus dem Oktober 2026 führt nicht zu einer Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 14. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Wie viele Sitzungen der Wahlrechtskommission, deren Geschäftsstelle im Bundesministerium des Innern angesiedelt ist und der unter anderem der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt und die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig angehören, haben seit der letzten bekannten Sitzung am 26. November 2025 stattgefunden (bitte die konkreten Daten nennen), und welche konkreten Ergebnisse hat die Wahlrechtskommission hinsichtlich ihres Arbeitsauftrages bislang erzielt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2501; Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 21/3136, S. 20; Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 4511–4518)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Oktober 2026 Die Beratungen der Kommission sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen entspricht der Sachstand unverändert demjenigen, der in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Helge Limburg auf Bundestagsdrucksache 21/3136, S. 20 benannt wurde. 15. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Polizeieinsatz in dem queeren Zentrum Casa Kuà in Berlin-Kreuzberg (https:// t a z.de/Durchsuchung-in-Berlin-Kreuzberg/!6222 545/) und der ausstehenden Neuregelung der Gesundheitsversorgung von trans und nicht-binären Menschen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, und wenn ja, inwiefern, und wie hoch war die Anzahl von Hormontherapien von trans und nicht-binären Menschen, die nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Urteil des Bundessozialgerichts 2023 abgebrochen wurden bzw. die Anzahl abgelehnter Anträge darauf? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Oktober 2026 Die Hintergründe des in der Schriftlichen Frage genannten Berliner Polizeieinsatzes sind der Bundesregierung nicht bekannt. Ein Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Regelungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist nicht ersichtlich. Zur aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2023 (Az. B 1 KR 16/22 R) erforderlichen Ausgestaltung der Versorgung von Geschlechtsinkongruenz betroffener Personen hat das Bundesministerium der Gesundheit den G-BA gebeten, seine Regelungskompetenz im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wahrzunehmen. Zu den näheren Hintergründen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer Schriftlichen Frage 105 auf Bundestagsdrucksache 21/4848 verwiesen. Der G-BA hat ein entsprechendes Beratungsverfahren bereits aufgenommen und plant einen Abschluss für Anfang des kommenden Jahres. Bis zur Umsetzung der Vorgaben des G-BA hat der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedskrankenkassen empfohlen, die vor dem oben genannten Urteil angewandte Versorgungspraxis weiter aufrechtzuerhalten. Zur Anzahl oder zu dem Anteil seit dem oben genannten Urteil abgebrochener oder abgelehnter Hormontherapien liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Entscheidungen über die Kostenübernahme werden nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes von den Krankenkassen in der Regel im Rahmen von Einzelfallentscheidungen getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie viele Personen wurden in den ersten drei Quartalen 2026 aus Deutschland abgeschoben (bitte die Gesamtzahl nennen und zusätzlich differenzieren nach den zehn wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen, bitte auch die Zahlen für die Zielstaaten Afghanistan, Syrien und Iran nennen), und wie viele der in den ersten drei Quartalen 2026 abgeschobenen Personen waren 0 bis 13 Jahre alt, 14 bis 17 Jahre alt, 60 bis 70 Jahre alt, über 70 Jahre alt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. Oktober 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. September 2026 14.324 Personen aus Deutschland abgeschoben worden. Zehn häufigste Zielstaaten Anzahl abgeschobener Personen Türkei 2.025 Georgien   883 Algerien   629 Irak   486 Griechenland   483 Frankreich   481 Bulgarien   466 Serbien   464 Kroatien   463 Marokko   459 Zu den Staaten Afghanistan, Syrien und Iran: Afghanistan 179 Syrien   6 Iran   3 Zu den erfragten Altersgruppen: Nach Altersgruppe Anzahl abgeschobener Personen  0 bis 13 1.558 14 bis 17   380 60 bis 70   303 71 und älter    33 17. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann plant die Bundesregierung den Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz für das Jahr 2026 gemäß § 18 Absatz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes fertigzustellen und dem Deutschen Bundestag zu übermitteln? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Oktober 2026 Die Fertigstellung und Übermittlung des Berichts zur Risikoanalyse für den Zivilschutz gemäß § 18 Absatz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) an den Deutschen Bundestag ist für Dezember 2026 geplant. 18. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Novellierung des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Oktober 2026 Die Bundesregierung beabsichtigt, den Gesetzentwurf zur Novellierung des ZSKG zeitnah vorzulegen. 19. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie viele Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, haben seit ihrer Einreise eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen bzw. wurden bis zum aktuellen Stichtag in eine solche vermittelt (bitte jeweils getrennt nach Aufnahme sowie Vermittlung, sowie jeweils in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen an den seit dem 1. April 2025 eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen sowie jeweils unter Ausweisung der zum aktuellen Stichtag noch Beschäftigten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Oktober 2026 Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Es kann jedoch mittgeteilt werden, dass die Beschäftigungsquote (SvB) von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Einreisedatum, bezogen auf die Anzahl der aufhältigen Personen gemäß Ausländerzentralregister – nach den öffentlichen verfügbaren Angaben der Bundesagentur für Arbeit – bei rund 34,6 Prozent liegt (Stand: Juli 2026). Es wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass ukrainische Staatsangehörige auch geringfügige Beschäftigungen ausüben, die keiner Sozialversicherungspflicht unterliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Liegen der Bundesregierung sicherheitsrelevante Hinweise zu der Solidaritäts-Veranstaltung für die Hammerbande und darüber hinaus zu deren Teilnehmern und Veranstaltern vor, die am 11. Oktober im Sozial- Ökologischen Zentrum in Dortmund (SÖZ) stattfand (bitte aufschlüsseln nach Behörde sowie Art und Anzahl der Erkenntnisse; www.glut-magazin.de/artikel/hammerbande- soezdortmund-nazis-antifa und www.glut-magazin.de/ artikel/antifa-komitee-linksextreme-gewalt-steuer geld-dortmund)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Oktober 2026 Die fragegegenständliche Veranstaltung ist der Bundesregierung bekannt. Generell solidarisiert sich die linksextremistische Szene bereits seit mehreren Jahren öffentlichkeitswirksam mit dem sogenannten „Netzwerk Antifa-Ost“, relativiert die von der Gruppierung begangenen brutalen Gewaltstraftaten und begleitet die in diesem Kontext laufenden Gerichtsprozesse. Dies erfolgt auch durch einschlägige Veranstaltungen, bei denen um Unterstützung für die inhaftierten, mutmaßlich der Gruppierung zuzurechnenden Personen geworben wird. Weitergehende fragerelevante Informationen, insbesondere zu etwaigen Straftaten im konkreten Zusammenhang mit der vom Fragesteller genannten Veranstaltung, liegen der Bundesregierung nicht vor. 21. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Geht die Bundesregierung davon aus, dass ein Cyberangriff auf die Supermarktkühlsysteme wie zuletzt in Frankreich (www.welt.de/politik/auslan d/article6acf3caac8c6305416e42480/cyberangrif f-hacker-drehen-kuehlsysteme-in-bis-zu-700-supe rmaerkten-auf-50-grad-hoch.html) auch in Deutschland möglich ist, und wie verwundbar sind nach ihrer Kenntnis die hiesigen eingesetzten Kühlsysteme? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Oktober 2026 Cyberangriffe sind grundsätzlich auf alle Systeme mit digitalen Elementen möglich. Die betroffenen Kühlsysteme in Frankreich setzten Systeme ein, deren Support bereits abgekündigt und deren Schwachstelle im Vorfeld der Angriffe bekannt war. Dies begünstigt Angriffe. Zu den in Deutschland eingesetzten vergleichbaren Systemen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich gilt, dass für den Schutz von kritischen Infrastrukturen und der IT-Sicherheit der versorgungsrelevanten Anlagen in erster Linie die Betreiber verantwortlich sind. Sie sind verpflichtet auf Basis gesetzlicher Regelungen (insb. dem BSI- Gesetz) angemessene Risikomanagementmaßnahmen zu ergreifen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 22. Abgeordneter Macit Karaahmetoğlu (SPD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die durchschnittliche sowie, soweit statistisch erfasst, mediane Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsverfahren in den einzelnen Bundesländern vor, und welche Erkenntnisse hat sie über die Ursachen möglicher regionaler Unterschiede bei diesen Bearbeitungszeiten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Oktober 2026 Die Thematik bundesweit langer Verfahrenszeiten in Einbürgerungsverfahren ist der Bundesregierung bekannt. Eine wesentliche Ursache hierfür ist die signifikante Erhöhung der Anzahl von Einbürgerungsverfahren, deren Anstieg mit den im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vorgenommenen Rechtsänderungen zusammenhängt (generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit und Absenkung der für die Anspruchseinbürgerung erforderlichen Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre). Die Länder führen das StAG als eigene Angelegenheit aus und regeln die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren (Artikel 83 und 84 Absatz 1 des Grundgesetzes). Erkenntnisse über die durchschnittliche und mediane Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsverfahren in den einzelnen Ländern sowie die Ursachen möglicher regionaler Unterschiede bei den Bearbeitungszeiten liegen der Bundesregierung nicht vor. 23. Abgeordneter Macit Karaahmetoğlu (SPD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – gegebenenfalls gemeinsam mit den Bundesländern –, um durch Digitalisierung, effizientere Verwaltungsabläufe, verbesserten Datenaustausch sowie vergleichbare Kennzahlen zu zügigeren, transparenteren und planbareren Einbürgerungsverfahren beizutragen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Oktober 2026 Die Bundesregierung plant, den rechtssicheren und datenschutzkonformen Einsatz von KI-Technologien in Einbürgerungsverfahren zu ermöglichen. Dadurch sollen die Verwaltungsverfahren effizienter, einheitlicher, qualitativ hochwertiger und sicherer gestaltet werden. Es sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Entwickeln, insbesondere zum Trainieren, Validieren und Testen von KI-Systemen oder anderen automatisierter Anwendungen zur Datenverarbeitung durch die mit dem Einbürgerungsverfahren betrauten Behörden. Im Weiteren soll die Möglichkeit des Einsatzes einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung vorgesehen werden, um ein automatisiertes Verfahrensmonitoring durchzuführen, das der Analyse von Verfahrensabläufen und Entscheidungsmustern dient, um strukturelle Muster, Beschleunigungspotenziale und Optimierungsbedarfe zu identifizieren. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Verifizierung einzelner Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antragsangaben, durch einen automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten eröffnet, sofern begründete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und der Abgleich zur Aufklärung dieser Zweifel erforderlich ist. Darüber hinaus soll der Einbürgerungstest voraussichtlich ab dem Jahr 2028 digital und dann durch behördeneigene Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgenommen werden. Die Digitalisierung des Testverfahrens lässt eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung beim BAMF erwarten. Die Tests sollen weiterhin vor Ort und unter Aufsicht absolviert werden (d. h. Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und/oder privaten Räumlichkeiten), aber an digitalen Endgeräten. Ziel ist, dass die Prüfungsergebnisse im Ausländerzentralregister zum automatisierten Abruf durch Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden bereitgestellt werden. 24. Abgeordneter Macit Karaahmetoğlu (SPD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, nach welchen Kriterien die zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden einen deutschen Hochschulabschluss als Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG) berücksichtigen, und inwieweit unterscheiden sich diese Kriterien nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Bundesländern beziehungsweise verschiedenen Studienrichtungen? 25. Abgeordneter Macit Karaahmetoğlu (SPD) Sieht die Bundesregierung angesichts unterschiedlicher Verwaltungspraxen bei der Berücksichtigung deutscher Hochschulabschlüsse im Einbürgerungsverfahren Bedarf und rechtliche Möglichkeiten, gemeinsam mit den Ländern einheitliche Kriterien zu entwickeln, und wie möchte sie für Antragstellende mehr Transparenz und Verlässlichkeit hinsichtlich der erforderlichen Nachweise schaffen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Oktober 2026 Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 24 und 25 gemeinsam beantwortet. Der Anspruch auf Einbürgerung setzt bei einem Antragsteller, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, unter anderem voraus, dass dieser über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 StAG). Diese werden gemäß § 10 Absatz 5 Satz 1 StAG in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zur sachgerechten und einheitlichen Anwendung der Vorschriften des StAG hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den Ländern Anwendungshinweise mit Stand vom 1. Mai 2025 (AH-StAG 2025) zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verfügung gestellt. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Länder sich an den Anwendungshinweisen des BMI orientieren. Nach Nummer 10 Randnummer 135 der AH-StAG 2025 ist der Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse auch erbracht, wenn der Antragsteller einen erfolgreichen Abschluss eines Studiums der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften an einer deutschen Hochschule nachweisen kann. Bei Abschlüssen anderer Studienrichtungen, wie z. B. Lehramt, kommt es auf die Fächerkombination an. Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu unterschiedlichen Verwaltungspraxen bei der Berücksichtigung deutscher Hochschulabschlüsse, differenzierend nach Ländern oder Studienrichtungen vor. Das BMI trägt mit Bund/Länder-Besprechungen aktiv dazu bei, einen möglichst einheitlichen Vollzug der einbürgerungsrechtlichen Vorschriften zu fördern. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Beantwortung zu Frage 24. 26. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Wie viele Soldaten und Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung haben bereits 2026 Beschwerde, bzw. Widerspruch gegen die Höhe der Nettoalimentation im laufenden Haushaltsjahr 2026 eingereicht, die im Zusammenhang mit dem Entwurf des Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) steht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Oktober 2026 Die erbetene Zahl der im Jahr 2026 bereits von Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eingelegten Widersprüche (einschließlich entsprechender Anträge, Beschwerden, etc.) wegen nicht amtsangemessener Alimentation im laufenden Haushaltsjahr 2026 kann in der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Es kann lediglich die vorliegende Zahl von 18.887 Widersprüchen bzw. Anträgen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 1. Oktober 2026 aus dem Geschäftsbereich des BMVg beim Bundesverwaltungsamt (als Besoldungsdienstleiter der Bundeswehr) eingingen, übermittelt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 27. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Welche Erkenntnisse zur Sicherheitslage für parlamentarische Prozesse und Parteieinrichtungen liegen den Bundesbehörden vor dem Hintergrund der Ankündigung des Aktionsbündnisses „widersetzen“, das Landtagsgebäude von Sachsen- Anhalt zu umstellen sowie im Falle einer Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten ggf. mit Stimmen von CDU oder BSW die Parteitage und Büros auch dieser Parteien zum legitimen „Aktionsziel“ zu machen, vor, und hat die Bundesregierung bereits eine eigene Bewertung hierzu vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht (vgl. https://widersetzen.com/widersetzen-k uendigt-widerstand-am-landtag-sachsen- anhaltan/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Oktober 2026 Die Gewährleistung der Sicherheit des Landtags von Sachsen-Anhalt sowie von Einrichtungen und Veranstaltungen politischer Parteien im Land obliegt nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den zuständigen Behörden des Landes Sachsen-Anhalt. Dies umfasst die polizeiliche Gefahrenabwehr, die Erstellung von Gefährdungsbewertungen sowie den Vollzug des Versammlungsrechts. Unabhängig davon tauschen sich die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder generell und anlassbezogen im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zu einer Vielzahl sicherheitsrelevanter Sachverhalte aus. Mit Blick auf das vom Fragesteller genannte Aktionsbündnis verweist die Bundesregierung zudem auf ihre Antwort auf die unlängst gestellte Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zum Thema „Kenntnisse zum antifaschistischen Aktionsbündnis Widersetzen und dessen mögliche Einordnung“ auf Bundestagsdrucksache 21/8286. 28. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in Deutschland Linksextremisten und ein migrantisches Milieu abseits von einzelnen Anlässen wie an Silvester oder dem 1. Mai gemeinsam gegen das demokratische System agieren und sich hierfür zunehmend vernetzen, und besteht nach diesen Erkenntnissen die Gefahr, dass es hierzulande in diesem Herbst zu ähnlichen Ausschreitungen und Protesten wie in Frankreich kommt bzw. dazu aufgerufen wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Oktober 2026 Berührungspunkte deutscher Linksextremisten mit Akteuren aus dem auslandsbezogenen Extremismus sowie der hiesigen islamistischen Szene sind derzeit insbesondere beim Themenfeld Antisemitismus und Israelfeindlichkeit festzustellen. Insbesondere zwischen antiimperialisti- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. schen und dogmatischen deutschen Linksextremisten, säkularen propalästinensischen Extremisten und türkischen Linksextremisten bestehen verschiedene Vernetzungen. Es kommt zur gegenseitigen Beteiligung an und Mobilisierung zu Veranstaltungen sowie Solidaritätsbekundungen. Das gemeinsame Feindbild Israel lässt seit dem Terrorangriff der islamistischen HAMAS am 7. Oktober 2023 diese bereits vorher bestehenden Verbindungen verstärkt zutage treten und bringt neue hervor. Auch in Zukunft könnte es in diesem thematischen Kontext zu einer Zusammenarbeit von Extremisten unterschiedlicher Phänomenbereiche kommen. Unabhängig davon verfolgen das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Sicherheitsbehörden des Bundes generell sicherheitsrelevante Entwicklungen auch im Ausland – wie beispielsweise die vom Fragesteller genannten Vorfälle in Frankreich – und bewerten die diesbezüglichen Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland. Hierzu gehört auch die Beobachtung der Bezugnahmen und Aktivitäten der extremistischen Szenen in Deutschland. Gerade linksextremistische Akteure versuchen grundsätzlich, aktuelle Entwicklungen in ihrem Sinne zu instrumentalisieren, entsprechend der eigenen ideologischen Überzeugungen einzuordnen und gesellschaftlichen Protest zu radikalisieren. Aktuell greifen linksextremistische Akteure in Deutschland die Ausschreitungen in Frankreich auf, mit dem Ziel, diese zu rechtfertigen, in Begründungszusammenhänge einzubetten und somit ideologisch zu unterstützen. Diese Agitation findet typischerweise auf einschlägigen Szeneplattformen und in sozialen Medien statt. Zudem wurde und wird online – unter anderem auch von linksextremistischen Akteuren – für Protestveranstaltungen in Deutschland mobilisiert. In den letzten Tagen kam es dabei in Deutschland zu einigen überwiegend störungsfreien Aktionen, die auch einen Bezug zu den aktuellen Protesten in Frankreich hergestellt haben. Es ist grundsätzlich – auch abhängig von der Entwicklung der Proteste in Frankreich oder anderen Ländern – mit demonstrativen Aktionen auch von Linksextremisten im Bundesgebiet zu rechnen. In jedem Fall begleiten das BMI und die Bundessicherheitsbehörden die weiteren Entwicklungen in diesem Kontext aufmerksam. 29. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten des § 104c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG, alte Fassung) insgesamt einen Chancenaufenthalt nach § 104c AufenthG (alte Fassung) erhalten, und wie hat sich ihr aufenthaltsrechtlicher Status anknüpfend an den Chancenaufenthalt entwickelt (bitte auch angeben, wie viele Personen in einen Aufenthaltstitel nach § 25a und § 25b AufenthG wechselten, im Anschluss an den Chancenaufenthalt eine Duldung innehaben sowie weiterhin einen Chancenaufenthalt haben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Oktober 2026 Die Angaben zum Stichtag 30. September 2026 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Personen mit bislang erteilter Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 104c AufenthG insgesamt 91.116 davon weiterhin AE nach 104c AufenthG  7.131 Fiktionsbescheinigung/Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt 27.763 in Duldung zurückgefallen 11.935 Duldung/Titel/Verlängerung/Fiktionsbescheinigung usw. ist erloschen oder wurde widerrufen/eingezogen/ abgelehnt    793 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG  4.135 Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG 32.233 Andere Aufenthaltstitel/Sonstige  3.172 nicht mehr in Deutschland aufhältig  3.957 Quelle: Ausländerzentralregister zum Stichtag 30. September 2026 30. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Personen leben aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Duldung in Deutschland, und wie vielen Personen wurde in diesem Jahr erstmalig eine Duldung erteilt (bitte auch angeben, wie viele Personen davon minderjährig sind, wie viele Personen sich seit 3 oder mehr Jahren in Deutschland aufhalten und wie viele Personen eine Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung innehaben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Oktober 2026 Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) waren zum Stichtag 30. September 2026 200.601 geduldete Personen in Deutschland aufhältig. 45.053 Personen erhielten die Duldung erstmals im Jahr 2026. Darunter waren zum Stichtag 30. September 2026 13.458 Personen minderjährig, 11.253 Personen, die sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhielten, 402 Personen mit einer Ausbildungsduldung sowie 17 Personen mit einer Beschäftigungsduldung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 31. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2026 finanzielle Mittel in die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung investiert, und in welcher Höhe plant die Bundesregierung im Jahr 2027 Haushaltsmittel in das AURA-Programm beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu investieren (bitte auch angeben, welche Auskunfts- und Beratungsleistungen von den jeweiligen Programmen angeboten werden bzw. werden sollen und wie viele Stellen zur Umsetzung des Programms besetzt wurden bzw. besetzt werden sollen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Oktober 2026 Im Bundeshaushalt für das Jahr 2026 stehen insgesamt 24,5 Mio. Euro für das Förderprogramm für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (Haushaltstitel 0603 684 62) zur Verfügung, davon wurden Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 23,5 Mio. Euro bewilligt (Stand: Oktober 2026). Zur Umsetzung des Förderprogramms (Antragsprüfung, Bewilligung, Mittelbewirtschaftung, projektbegleitende Erfolgskontrolle, Verwendungsnachweisprüfung) sind derzeit in der Bewilligungsbehörde (BAMF Referat 62D) insgesamt acht Stellen vorgesehen. Bei den Zuwendungsempfängern wurden für das Förderjahr 2026 insgesamt 251 Stellen für die operative Umsetzung des Programms bewilligt. Wie viele Stellen tatsächlich besetzt werden konnten, steht erst nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung fest. Die im Rahmen der Umsetzung der unentgeltlichen Rechtsauskunft (au- RA) gemäß § 12b des Asylgesetzes (AsylG) anfallenden Kosten setzen sich im Wesentlichen aus internen Personalkosten und Kosten für Sprachmittlung zusammen, darüber hinaus können geringfügige Kosten für die Erstellung von Infomaterialien anfallen. Sämtliche Ausgaben für die auRA werden aus den allgemeinen Behördenausgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestritten. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt mittels des Bestandspersonals des BAMF. Im Rahmen der auRA nach § 12b AsylG wird umfassend über alle relevanten Aspekte des Asylverfahrens, inklusive des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens, informiert. Diese Informationen umfassen Auskünfte zu der Ankunft, der Antragseinreichung, den verschiedenen Verfahrensarten, der Anhörung, Erläuterung der Entscheidung und möglichen Rechtsfolgen, Rechten und Pflichten im Asylverfahren sowie Rechtsbehelfen, Rückkehrinformationen sowie Hinweise zu unabhängigen Beratungsangeboten. Auf Ersuchen werden auch Auskünfte im Einzelfall erteilt. Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung sieht darüber hinaus eine individuelle Beratung unter der Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls vor. Die Informations- und Beratungsleistungen des BAMF in Form der auRA und der behördenunabhängigen Anbieter überschneiden sich inhaltlich in allen Bereichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 32. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele außer Dienst gestellte Admiräle und Generäle sowie leitende Beamte aus sicherheitsrelevanten Amtsbereichen sind nach Kenntnis der Bundesregierung privatwirtschaftlich tätig, und wie wird sichergestellt, dass dabei keine sensiblen Informationen aus ihrer Dienstzeit genutzt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Oktober 2026 Nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) und dem Soldatengesetz (SG) bestehen Anzeige- und Genehmigungspflichten für ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten – somit auch für Generäle und Admiräle (§ 105 BBG, § 20a SG). Die Mitteilung über die tatsächliche Aufnahme der Anschlusstätigkeit sowie auch eine entsprechende Mitteilung der Beendigung derselben ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird nicht nachgehalten. Nach Auswertung der im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nachgehaltenen Anzeigeeingänge gab es zwischen dem Jahr 2021 und heute 52 aus dem Wehrdienstverhältnis ausgeschiedene Generäle/ Admiräle, die teils mehrfach eine beabsichtigte Anschlusstätigkeit gemäß § 20a Absatz 1 SG angezeigt oder gemäß § 20a Absatz la SG zur Genehmigung vorgelegt haben. Im Übrigen werden die erfragten Fallzahlen statistisch für den Bund nicht erfasst und sind auch nicht automatisch abrufbar. Um die erfragten Daten zu ermitteln, müssten im Rahmen einer Ressortabfrage die Personalakten bzw. die Vorgangsakten sämtlicher Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandbeamter geprüft werden, die von der Neuregelung des § 105 Absatz 2 Nummer 2 sowie § 105 Absatz 5 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) erfasst werden. Hinzu kämen für die Zeit vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 105 BBG sämtliche Fälle des damaligen § 105 BBG a. F. Im Anschluss müsste geklärt werden, ob eine Leitungsfunktion bestand. Bei den Fällen vor der Neuregelung wäre darüber hinaus festzustellen, ob diese Personen eine sicherheitsrelevante Tätigkeit vor Eintritt in den Ruhestand ausgeübt haben. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen Geschäftsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. Allgemein kann darauf verwiesen werden, dass Beamte gemäß § 67 BBG über die ihnen im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren haben. Diese Pflicht gilt lebenslang. Verletzungen der Amtsverschwiegenheit sind gemäß § 353b des Strafgesetzbuches (StGB) strafbewehrt. Darüber hinaus gelten für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, die zu ihrer aktiven Dienstzeit geheimschutzrechtlich gemäß § 4 Absatz 2 der Verschlusssachenanweisung (VSA) zum Zugang zu Verschlusssachen ab „VS-VERTRAULICH“ oder höher ermächtigt gewesen sind, bei Staatsgeheimnissen i. S. v. § 93 StGB die strafrechtlichen Sanktionsvorschriften gemäß §§ 94 ff. StGB. Im Übrigen sind Erwerbstätigkeiten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. oder sonstige Beschäftigungen, die nach § 105 Absatz 1 und Absatz 2 BBG angezeigt oder für die Anträge auf Genehmigung nach § 105 Absatz 5 BBG gestellt wurden zu untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Gleiches gilt nach § 105 Absatz 6 Satz 2 BBG, wenn die zuständige Behörde auf anderem Weg Kenntnis von der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung erlangt. Unbeschadet dessen sind Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 67 BBG und die schuldhafte Missachtung der Anzeige- oder Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten bzw. ein Zuwiderhandeln gegen eine Untersagung nach § 105 BBG Dienstvergehen nach § 77 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BBG. Dienstvergehen werden im Rahmen des Disziplinarrechtes geahndet. Bei Ruhestandsbeamten kann dies nach § 5 Absatz 2 des Bundesdisziplinargesetzes die Kürzung oder die Aberkennung des Ruhegehalts zur Folge haben. Darüber hinaus sieht § 59 des Beamtenversorgungsgesetzes vor, dass ein Ruhestandsbeamter bei einer der Regelung entsprechenden rechtskräftigen Verurteilung kraft Gesetzes (unabhängig von einem Disziplinarverfahren) seine Rechte als Ruhestandbeamter verliert. Das betrifft insbesondere seinen Anspruch auf Versorgungsbezüge. Soldatinnen und Soldaten unterliegen auch nach Ausscheiden aus dem Wehrdienst der Verschwiegenheitspflicht nach § 14 SG. Da gemäß § 48 Absatz 1 des Wehrstrafgesetzes Offiziere im Falle des § 353b StGB Amtsträgern gleichgestellt sind, ist ein derartiges Fehlverhalten auch strafbewehrt. Schuldhafte Verstöße gegen die nachdienstliche Anzeige-/ Genehmigungspflicht gemäß § 20a SG oder die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14 SG können als Dienstvergehen gemäß § 23 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 SG im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gemäß § 60 Absatz 2 der Wehrdisziplinarordnung mit Kürzung des Ruhegehalts, Herabsetzung in der Besoldungsgruppe, Dienstgradherabsetzung und Aberkennung des Ruhegehalts geahndet werden. Darüber hinaus sieht § 53 SG vor, dass ein Berufssoldat im Ruhestand oder ein früherer Berufssoldat unter den dort genannten Voraussetzungen seinen Dienstgrad und seine Ansprüche auf Versorgung mit Ausnahme der Beschädigtenversorgung verliert. 33. Abgeordneter Robert Teske (AfD) Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 von ausländischen Staatsbürgern in den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen und der kreisfreien Stadt Suhl begangen, und wie hoch war der Anteil dieser Straftaten an allen in diesen Landkreisen begangenen Straftaten in diesem Jahr (bitte nach den einzelnen Landkreisen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Oktober 2026 Die erfragten Zahlen zum Berichtsjahr 2025 hat die Bundesregierung bereits im Zuge der Beantwortung einer Schriftlichen Frage des Abgeordneten Robert Teske, AfD, beauskunftet. Es wird auf die Antwort der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Robert Teske auf Bundestagsdrucksache 21/8470 verwiesen. 34. Abgeordneter Robert Teske (AfD) Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 von ausländischen Staatsbürgern in den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen und der kreisfreien Stadt Suhl begangen, und wie hoch war der Anteil dieser Straftaten an allen in diesen Landkreisen begangenen Straftaten in diesem Jahr (bitte nach den einzelnen Landkreisen sowie nach Gewaltkriminalität, Straßenkriminalität und Wirtschaftskriminalität aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Oktober 2026 Für die einzelnen Tabellen mit der Zahl der aufgeklärten Fälle, der Zahl der aufgeklärten Fälle, zu denen mindestens eine nichtdeutsche tatverdächtige Person erfasst wurde, und der Anteil der zuletzt genannten Fälle an allen aufgeklärten Fällen für das Berichtsjahr 2024 und die erfragten Deliktsbereiche wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Hinsichtlich weiterer Erläuterungen zu Erfassungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Robert Teske auf Bundestagsdrucksache 21/8470 verwiesen. 35. Abgeordneter Robert Teske (AfD) Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 von ausländischen Staatsbürgern in den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen und der kreisfreien Stadt Suhl begangen, und wie hoch war der Anteil dieser Straftaten an allen in diesen Landkreisen begangenen Straftaten in diesem Jahr (bitte nach den einzelnen Landkreisen sowie nach Gewaltkriminalität, Straßenkriminalität und Wirtschaftskriminalität aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Oktober 2026 Für die einzelnen Tabellen mit der Zahl der aufgeklärten Fälle, der Zahl der aufgeklärten Fälle, zu denen mindestens eine nichtdeutsche tatverdächtige Person erfasst wurde, und der Anteil der zuletzt genannten Fälle an allen aufgeklärten Fällen für das Berichtsjahr 2023 und die erfragten Deliktsbereiche wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Hinsichtlich weiterer Erläuterungen zu Erfassungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Robert Teske auf Bundestagsdrucksache 21/8470 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 36. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die von verschiedenen Beobachtern dokumentierte Kritik (vgl. Syria Accountability Project: https://syriaaccountability.org/the-right-to-ed ucation-under-fragmented-control-in-suwayda/; Reuters: www.reuters.com/world/middle-east/syri an-students-get-caught-rift-between-druze-leader s-damascus-2026-10-02/; ACLED: https://acledda ta.com/expert-comment/why-are-students-protesti ng-syrias-al-suwayda; Hawar News: https://hawar news.com/en/student-movement-in-swedia-educat ion-exams-are-rights-away-from-political-disp u tes; Syrian Observatory for Human Rights (SOHR): www.syriahr.com/en/385670/.)) an der Durchführung der außerordentlichen Prüfungsrunde im August und September 2026 für Schülerinnen und Schüler aus dem Gouvernement Suweida, insbesondere über die von der „Our Right to Education Campaign“ (ORTEC; www.instagra m.com/p/DcbfW2OjDow) konkret beanstandete räumliche Beschränkung der Prüfungszentren und die höchstens neuntägige Vorbereitungszeit vor, und falls es Erkenntnisse gibt, welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Zusammenarbeit mit der Übergangsregierung in Syrien? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. Oktober 2026 Der Bundesregierung sind die presseöffentlichen Berichte bekannt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu den Prüfungsrunden vor. Die Bundesregierung verfolgt die Situation in Syrien aufmerksam und steht im Austausch mit der syrischen Regierung und Zivilgesellschaft. In der neuen syrischen Verfassungserklärung ist das Recht auf Bildung in Artikel 22 festgehalten. In Gesprächen mit der syrischen Regierung betont die Bundesregierung, dass für Stabilisierung und nachhaltigen Frieden der Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten nötig ist. Hierzu zählt auch das Recht auf Bildung in ganz Syrien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 37. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von den israelischen Streitkräften (IDF) veröffentlichte Liste von 170 im Gazastreifen tätigen Medienschaffenden, denen eine Mitgliedschaft in den Terrororganisationen Hamas bzw. Palästinensischer Islamischer Dschihad vorgeworfen wird, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die genannten Personen oder von ihnen geleitete bzw. belieferte lokale Medienprojekte direkt oder indirekt (etwa über Durchführungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen oder UN-Agenturen) mit deutschen Haushaltsmitteln gefördert wurden (www.j uedische-allgemeine.de/meinung/wenn-journalist en-terroristen-sind-170-namen-und-eine-unbeque me-wahrheit/; bitte ggf. nach Vorgang, Summe und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 26. Oktober 2026 Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu der von den israelischen Streitkräften (IDF) veröffentlichen Liste vor. Die Bundesregierung prüft vor Bewilligung die außenpolitische Unbedenklichkeit von Projekten und lokalen Partnerorganisationen der Zuwendungsempfänger. Darüber hinaus unterliegt die Förderung von Zuwendungsempfängern der Bundesregierung strengen Kontrollmechanismen gegen Mittelzweckentfremdung. Zuwendungsempfänger haben in ihrer Programm- und Projektumsetzung ein striktes Risikomanagement durchzuführen und Sorgfaltspflichten zu befolgen. Sie sind zudem durch eine Vertragsklausel zur umfassenden Kooperation zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und -unterstützung nach § 10 des Haushaltsgesetzes (HG) verpflichtet. 38. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Warum hat das Auswärtige Amt die Darstellung der BILD-Zeitung, wonach zwei Mitarbeiterinnen in den „Gender-Streik“ getreten und wichtige Dokumente nicht weitergeleitet hätten, zunächst nicht dementiert und erst nach einigen Tagen widersprochen, und wurden ggf. die beiden betreffenden Mitarbeiterinnen innerhalb des Auswärtigen Amts versetzt bzw. wurden gegen sie ggf. disziplinarische Maßnahmen ergriffen (wenn ja, bitte angeben, wohin bzw. welche; vgl. www.bild.de/p olitik/inland/sabotage-vorwurf-wadephul-mitarbei terinnen-treten-in-gender-streik-6aaea936708e760 b5e06445f)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 28. Oktober 2026 Die Bundesregierung hat sich zu dem Vorgang bereits umfassend geäußert. Es wird auf die Regierungspressekonferenz vom 7. Oktober 2026 verwiesen. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu hypothetischen Fragestellungen. 39. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen der seit September 2026 eskalierten Kampfhandlungen im Jemen auf die humanitäre Versorgung der Bevölkerung, insbesondere angesichts der steigenden Zahl von Binnenvertriebenen (https://dtm.iom.int/reports/yemen-displace ment-caused-escalation-west-coast-update-14-4-o ctober-2026) und der vom Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) angekündigten Kürzungen der Nahrungsmittelhilfe ab November 2026 (https://de.wfp.org/pressemitteilung en/wfp-warnt-eskalierender-konflikt-im-jemen-sc hneidet-millionenstadt-taiz-von), vor, und plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, im laufenden Haushaltsjahr 2026 zusätzliche Mittel für die humanitäre Hilfe im Jemen bereitzustellen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. Oktober 2026 Das humanitäre VN-System geht von inzwischen über 250.000 Binnenvertriebenen in Jemen seit August 2026 aus. In der Stadt Taiz sind aktuell laut VN-Berichten über 800.000 Zivilisten durch den Vormarsch der Huthi von humanitärer Hilfe abgeschnitten. Die Benzinpreise sind um 100 Prozent gestiegen, Getreidevorräte reichen für sieben Tage. Gemeinsam mit ihren Partnern ruft die Bundesregierung die Huthi dringend dazu auf, den ungehinderten humanitären Zugang und die sichere, unabhängige Arbeit humanitärer Partner zu garantieren. Die Bereitstellung weiterer humanitärer Mittel ist derzeit in Prüfung. 40. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche Gespräche führten der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul sowie die im Auswärtigen Amt tätigen Staatsministerinnen, Staatsminister und Staatssekretäre seit Amtsantritt am 6. Mai 2025 mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der Rüstungslobby (gemeint sind große Rüstungsunternehmen und Verbände der Rüstungswirtschaft sowie mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Lobbygruppen für Frieden und Abrüstung (bitte die Anzahl der Gespräche jeweils nach Mitgliedern der Bundesregierung sowie Treffen mit beiden Lobbygruppen aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Oktober 2026 Der Bundesminister und die Mitglieder der Bundesregierung – einschließlich der Staatsministerinnen und Staatsminister sowie der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre – pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlicher Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Gespräche und Gesprächsergebnisse besteht nicht. Die Angaben erfolgen auf der Grundlage der unter noch zumutbarem Aufwand gesichteten vorhandenen Unterlagen, Kalendereintragungen und Aufzeichnungen. Darüber hinaus kann es auch bei anderen Gelegenheiten zu Austauschen gekommen sein. Im angefragten Zeitraum haben sich Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul dreimal und Staatsministerin Serap Güler einmal mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern großer Rüstungsunternehmen bzw. Verbänden der Rüstungswirtschaft getroffen. Aufgrund seines Geschäftsbereiches ist Staatsminister Florian Hahn zudem regelmäßig im Austausch sowohl mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern großer Rüstungsunternehmen bzw. Verbänden der Rüstungswirtschaft als auch mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich Rüstungskontrolle und Abrüstung. 41. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplans 05 des Bundeshaushalts 2027 soll die Projektförderung des Ukraine Art Aid Center e. V. (UAAC) finanziert werden (bitte hierbei auch die Höhe des Gesamtansatz des betreffenden Haushaltstitels angeben), und in welcher Höhe sind daraus insgesamt Mittel für die Förderung des UAAC im Haushaltsjahr 2027 vorgesehen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. Oktober 2026 Die Haushaltsplanung für 2027 ist noch nicht abgeschlossen, sodass über konkrete Projektförderungen sowie entsprechende Titelnutzung keine Aussage getroffen werden kann. 42. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Mit wem genau hat die Bundesregierung im Fall der taz-Journalistin Serena Bilanceri, der von der israelischen Regierung nach wie vor die Ermöglichung ihrer Wiedereinreise und die uneingeschränkte Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit in Israel verweigert wird, „auf mehreren Ebenen und hochrangig“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 21/8771) verhandelt, und wird sich die Bundesregierung mit diesem Misserfolg zufriedengeben? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. Oktober 2026 Auf die Ausführungen des stellvertretenden Sprechers des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz am 14. Oktober 2026 wird verwiesen. Darüber hinaus wurde das Thema auch mit weiteren Vertretern der israelischen Regierung, zuletzt von mir mit meinem Counterpart im israelischen Außenministerium, besprochen. Die deutsche Botschaft in Israel steht nach wie vor im Austausch mit Serena Bilanceri zu dem Fall. 43. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Welche EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen der aktuellen Verhandlungen für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für die Periode 2028 bis 2034 eine Haushaltskürzung für Ago- ra.EU in Höhe von etwa 30 Prozent vorgeschlagen, und welche Position hat die Bundesregierung diesbezüglich im Detail in den Verhandlungen eingenommen bzw. wird sie weiter einnehmen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. Oktober 2026 Nach vertraulichen bilateralen Konsultationen mit allen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission hat die irische Ratspräsidentschaft kürzlich einen überarbeiteten Verhandlungsvorschlag für den zukünftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 vorgelegt. Dieser sieht vor, den Mittelansatz für die nun in Agora.EU zusammengefassten Programme im Vergleich zum aktuellen MFR 2021 bis 2027 um 40 Prozent (laufende Preise) zu erhöhen. Die irische Ratspräsidentschaft schlägt damit trotz einer Reduzierung des ursprünglichen Vorschlags der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025 um 30 Prozent (laufende Preise) weiterhin einen deutlichen Aufwuchs von Agora. EU vor. In den Verhandlungen zum MFR 2028 bis 2034 setzt sich die Bundesregierung für horizontale Kürzungen des durch die Europäische Kommission vorgeschlagenen erheblichen Aufwuchses der Ausgaben über alle Rubriken des MFR hinweg ein, hat hierfür aber keine Zielgrößen für einzelne Ausgabenprogramme festgelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 44. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet das Bundesministerium der Verteidigung die Entscheidung gegen den Standort Saarlouis, der am 7. Mai 2026 als einer von 24 Standorten für Musterungszentren der Bundeswehr bekannt gegeben wurde (www.bundesweh r.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/mus terung/musterungszentren),und an welchem Standort soll das Musterungszentrum stattdessen eingerichtet werden, insbesondere im Hinblick auf dessen Lage innerhalb oder außerhalb des Saarlandes? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 28. Oktober 2026 Im Rahmen der konkreten Verhandlungen über eine Anmietung des avisierten Objektes in Saarlouis konnte ein Mietvertragsabschluss noch nicht erreicht werden. Derzeit werden für eine zeitgerechte Inbetriebnahme eines Musterungszentrums im Saarland alternative Mietobjekte im Saarland erkundet und geprüft. Aufgrund der laufenden Prozesse sind weiterführende Angaben zu einzelnen Mietobjekten derzeit nicht möglich. 45. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Welche voraussichtlichen Kosten hat das Bundesministerium der Verteidigung auf Grundlage der geltenden Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg für die China-Reise des Bundespräsidenten Dr. Frank- Walter Steinmeier vom 26. bis 31. Oktober 2026 ermittelt beziehungsweise dem Anforderungsberechtigten mitgeteilt, und wie viele Passagiere wurden hierfür nach den vorgesehenen Kostenkategorien angemeldet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 28. Oktober 2026 Dem Bundespräsidenten sind entlang Ziffer 5.2 der „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereiches“ keine Kosten berechnet und entsprechend auch nicht mitgeteilt worden. Nach aktuellem Planungsstand sind für die betreffende Reise elf Passagiere in einer kostenpflichtigen Kategorie angezeigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 46. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Beauftragten die Bundesregierung, die Bundeswehr bzw. nachgeordnete Behörden Dienstleister zur Behebung von Folgen des Absturzes eines Bundeswehrhubschraubers am 29. Juli 2025 in Grimma an der Unfallstelle bzw. in der Umgebung, und wenn ja, welche und mit welchen Aufgaben (bitte jeweiliges Auftragsvolumen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 28. Oktober 2026 Die Bundesregierung hat zur Behebung von Folgen des Hubschrauberabsturzes vom 29. Juli 2025 in Grimma die Entsorgungsfirma Becker Umweltdienste GmbH beauftragt. Das Auftragsvolumen umfasste das Aufnehmen und Entsorgen von ausgelaufenen Betriebsstoffen, das Abtragen und Entsorgen von kontaminierter Erde und sonstigen Uferbestandteilen des Flusses Mulde wie Kies und Sand, das Einbringen neuer Erde und einer neuen Grasnarbe im Uferbereich sowie das Auffüllen des abgetragenen Kieses und die Flächennivellierung. 47. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Welche Zahlungen hat der Bund aus dem Beschaffungsvertrag über die Fregatten der Klasse 126 bis einschließlich 24. Juni 2026 an die Damen Schelde Naval Shipbuilding geleistet, aufgegliedert nach Haushaltsjahren, und in welcher Höhe hat er im Zusammenhang mit diesem Vertrag bis zum Zeitpunkt der Beantwortung Rückforderungs- bzw. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht, jeweils nach Anspruchsart getrennt (vgl. Bundesministerium der Verteidigung, Projekt Fregatte F126 wird beendet, 24. Juni 2026 –www.bmv g.de/de/presse/projekt-fregatte-f126-wird-beende t-6115980, abgerufen am 15. Oktober 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 27. Oktober 2026 Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung zu den geleisteten Zahlungen der jeweiligen Haushaltsjahre würde zu einer Verletzung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Damen Schelde Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Naval Shipbuilding (DSNS) führen und sich darüber hinaus nachteilig für den Bund im weiteren Prozess der juristischen Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit der DSNS als auch mit anderen Geschäftspartnern, die sich auf die Wahrung ihrer Betriebs- und Geschäftsverhältnisse durch den Bund verlassen, auswirken. Die Informationen sind daher als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt.1 48. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) In welchem Umfang haben das Bundesministerium der Verteidigung bzw. die Bundeswehr bereits von ukrainischer Seite Gefechtsfelddaten erhalten, wie es ein am 14. April 2026 geschlossenes Abkommen vorsieht damit diese zur Weiterentwicklung militärischer Fähigkeiten in Deutschland genutzt werden können (www.kmu.g ov.ua/en/news/ukraina-ta-nimechchyna-pidpysal y-memorandum-pro-obmin-oboronnymy-da nymy), und wie teilen sich diese auf in die Bereiche „Digitale Gefechtsdaten“, „Daten aus dem ukrainischen System DELTA“ sowie „Einsatz- und Leistungsdaten deutscher Waffensysteme“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 29. Oktober 2026 Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.2 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf die Kommunikationsbeziehungen und etwaige Verhandlungen mit der Ukraine zulassen. Diese können sich nachteilig auf Kommunikation und Verhandlungen mit der Ukraine auswirken. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 49. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie viele Frauen dienten in den Jahren 2023, 2024, 2025 und dienen aktuell (nach dem Hauptversetzungstermin vom 1. Oktober) jeweils als Kommandeurin, Kompaniechefin oder in einer vergleichbaren Verwendung mit Disziplinarbefugnis (bitte für das jeweilige Jahr die Anzahl der Kommandeurinnen, Kompaniechefinnen oder Frauen in vergleichbarer Verwendung jeweils einzeln und sowohl als absolute Zahl als auch im Verhältnis zur Gesamtzahl der jeweiligen Posten angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 26. Oktober 2026 Die Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Kompaniechefin sowie vergleichbare Verwendungen 2023 2024 2025 bis Oktober 2026 Gesamtzahl besetzter Dienstposten 2.022 2.070 2.077 2.071 Gesamtzahl mit Soldatinnen besetzt 245 247 257 285 Anteil der Soldatinnen an besetzten Dienstposten 12,1 % 11,9 % 12,4 % 13,8 % Kommandeurin und höher sowie vergleichbare Verwendungen 2023 2024 2025 bis Oktober 2026 Gesamtzahl besetzter Dienstposten 1.011 1.023 1.041 986 Gesamtzahl mit Soldatinnen besetzt 26 29 30 40 Anteil der Soldatinnen an besetzten Dienstposten 2,6 % 2,8 % 2,9 % 4,1 % Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 50. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Mitteln (bitte Einzelplan, Titel, Haushaltsjahr und Betrag angeben) beabsichtigt die Bundesregierung die im Rahmen der geplanten Kooperation mit dem US-Chiphersteller Nvidia zur Förderung industrieller KI vorgesehene Anmietung von Rechenkapazitäten auf der „Industrial AI Cloud“ der Deutschen Telekom zu finanzieren, und handelt es sich dabei um zusätzliche Mittel oder um die Umwidmung von Mitteln, die bereits für andere Maßnahmen – insbesondere der Hightech Agenda Deutschland – vorgesehen waren (bitte ggf. betroffene Maßnahmen angeben) (Quelle: www.handelsblatt.com/politik/ deutschland/kuenstliche-intelligenz-merz-schliess t-ki-pakt-mit-nvidia/100260948.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. Oktober 2026 Die Bundesregierung setzt sich stark für die Entwicklung und Nutzung von industrieller KI in Deutschland, auch bei KMU, ein. Die Einbindung von Nvidia in verschiedene Aktivitäten erfolgt entsprechend der gemeinsamen Absichtserklärung, welche ein hochmodernes KI-Ökosystem für die Industrie etablieren will. Die Aktivität wird dazu beitragen, die Umsetzung von industrieller KI in Deutschland zu stärken und zu beschleunigen. Die Bundesregierung investiert in großem Umfang in Maßnahmen zur industriellen KI. Hierzu gehören insbesondere umfangreiche in der Hightech Agenda Deutschland verankerte Maßnahmen. Der Bundesregierung ist die Herleitung der Zahlen durch die zitierte Quelle nicht bekannt. Im Rahmen des Verbundvorhabens Soofi (Sovereign Open Source Foundation Models) wurden KI-Modelle auf Basis eines Vergabeprozesses auf der „Industrial AI Cloud“ der Deutschen Telekom trainiert. Zukünftigen Vergabefahren greift die Kooperation nicht vor. 51. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Leistungen und Gegenleistungen sind im Rahmen der von der Bundesregierung geplanten Kooperation mit dem US-Chiphersteller Nvidia zur Förderung industrieller KI (Chips, Personal, finanzielle Beiträge) vorgesehen, und wer wird Rechteinhaber der mit öffentlichen Mitteln trainierten KI-Modelle (bitte jeweils Lizenzbedingungen und vertragliche Regelungen zum Verbleib der Daten in Deutschland angeben, Quelle: www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kuenst liche-intelligenz-merz-schliesst-ki-pakt-mit-nvidi a/100260948.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 29. Oktober 2026 Die Bundesregierung hat keine konkreten Leistungen und Gegenleistungen im Rahmen der Kooperation vereinbart. Die Partner haben in der angesprochenen Absichtserklärung (Link Pressemitteilung: www.bundes regierung.de/breg-de/aktuelles/bundesregierung-staerkt-entwicklung-un d-anwendung-industrieller-ki-ueber-zusammenarbeit-mit-internationale n-partnern-2457620) vereinbart, die Entwicklung modernster KI- Modelle für Physical AI voranzutreiben. Ziel der Bundesregierung ist es, industrielle KI systematisch in die breite Anwendung zu bringen und ein hochmodernes industrielles KI-Ökosystem in Europa zu etablieren. Diese Aktivität wird dazu beitragen, die Umsetzung von industrieller KI in Deutschland zu stärken und zu beschleunigen. Die Bundesregierung investiert in großem Umfang in unterschiedliche Maßnahmen zur industriellen KI. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 52. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) In Anbetracht der Tatsachen, dass erstens die hohen Energiepreise als ein Hauptgrund für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands unterhalb des Potenzials gesehen werden, zweitens die allgemeine politische Zielsetzung in einer Senkung der Preise liegt (www.bundesregierun g.de/breg-de/aktuelles/senkung-energiepreise-hau shalt-2358526) und drittens im Gegensatz zu Privatverbrauchern kein Widerrufsrecht für Unternehmenskunden bei Energielieferverträgen besteht, warum besteht im Rahmen der Energievermarktung für Unternehmen keine Regulierung und Zertifizierung für Vertriebsakteure von Energieverträgen, und hält die Bundesregierung diese für notwendig? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 29. Oktober 2026 Der Vertrieb von Energie gehört zu den wettbewerblich organisierten Marktbereichen, die – anders als die Energienetze – keiner Ex-ante- Preisregulierung oder Zertifizierungserfordernissen unterliegen. Zur Vermeidung einer gestörten Vertragsparität und im Interesse fairer Vertragsbedingungen unterliegen Energielieferanten gleichwohl Vorgaben nach Teil 4 des Energiewirtschaftsgesetzes, wie die Informationspflichten bei einer einseitigen Vertragsänderung und das Sonderkündigungsrecht der Letztverbraucher gemäß § 41 Absatz 5 EnWG. Letztverbraucher sind nach § 3 Absatz 1 Nummer 70 EnWG natürliche und juristische Personen, die Energie zum eigenen Verbrauch kaufen, neben Verbraucherinnen und Verbrauchern im zivilrechtlichen Sinne also auch Unternehmen. Darüber hinaus regelt § 5 EnWG eine Anzeigepflicht bei Aufnahme und Beendigung der Belieferung für Energielieferanten, die Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nummer 57 EnWG versorgen. Darunter fallen neben Privathaushalten auch kleinere gewerbliche Verbraucher. Die Einschränkung der Anzeigepflicht auf Lieferanten, die Haushaltskunden versorgen, beruht auf dem Gedanken, dass diese aufgrund strukturell ungleicher Kräfteverhältnisse gegenüber Energieversorgern besonders schutzwürdig sind. Hintergrund ist das Prinzip der Vertragsfreiheit, das auf der Idee der Privatautonomie basiert. Dieses setzt voraus, dass beide Vertragsparteien rechtlich gleichgestellt und in der Lage sind, einen Vertragsabschluss abzulehnen. Nur wo dies nicht der Fall ist, liegt eine gestörte Vertragsparität vor, die einen fairen Ausgleich erfordert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 53. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Mit welchen Gesamtkosten der Transformation rechnet die Bundesregierung jeweils bis zur Erreichung eines Anteils von 50 Prozent, 75 Prozent sowie 100 Prozent erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch, nachdem die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche kürzlich angab, die Transformationskosten lägen nach 30 Jahren bei einer Billion Euro, wobei bisher ein Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauchs von ca. 20 Prozent erreicht wurde (www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/pol itik/wirtschaftsministerin-reiche-interview-erneue rbare-innovation-e899175/)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Oktober 2026 Grundsätzlich sind solche Schätzungen in hohem Maße von den zugrunde gelegten methodischen Annahmen abhängig. Dazu zählen insbesondere die gewählten Systemgrenzen, also ob nur der Stromsektor oder auch die Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie einbezogen werden. Wesentlich ist zudem, ob Bruttoinvestitionen oder Mehrkosten gegenüber einem Referenzszenario ausgewiesen werden. Bei der Bildung des Referenzszenarios kommt es u. a. darauf an, welche Ersatzinvestitionen, Brennstoff- und Importkosten angenommen werden. Vor diesem Hintergrund liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu der Frage vor, mit welchen Gesamtkosten bei einem Anteil von 50, 75 und 100 Prozent erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch zu rechnen ist. 54. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zu Einsparungen in welcher Höhe führt der Redispatch-Vorbehalt bei Erneuerbaren Energien? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Oktober 2026 Das regionale Steuerungsinstrument (§ 14 Absatz 1d EnWG-E) soll anreizen, dass sich neue PV- bzw. Windenergie-Anlagen nicht an Umspannwerke anschließen, an denen bereits heute übermäßig viele Abregelungen (> 5 Prozent) stattfinden. Gutachterliche Untersuchungen (E‑Bridge) zeigen, dass sich im Jahr 2025 rund 9 Prozent der neuen Anlagen an Umspannwerke angeschlossen haben, die 2024 auf dieser Basis als kapazitätslimitiert eingestuft worden wären. Diese 9 Prozent haben im Jahr 2025 dann 72 Prozent des Redispatch-Anstiegs verursacht. Dieser überproportionale Zuwachs an Redispatchkosten soll durch das neue Instrument vermieden werden. Da nur ein geringer Anteil aller Umspannwerke von dem Steuerungsinstrument betroffen wäre, wird im Regierungsentwurf davon ausgegangen, dass der Zubau Erneuerbarer Energien nicht reduziert oder verteuert, sondern lediglich räumlich gesteuert wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wieviel genau an Redispatchkosten eingespart werden kann, hängt davon ab, wie viele Netzbetreiber das Instrument nutzen werden, wie viele Anlagenbetreiber die Möglichkeit ergreifen wollen, ihr Projekt trotz einer solchen Ausweisung gegebenenfalls mit Speichern zu errichten und wie sich die Redispatchkosten unabhängig von diesen Fragen aufgrund von Marktpreisen, Vorhaltekosten und weiteren Faktoren entwickeln. Umgekehrt ist es offensichtlich, dass ein „Weiter-so“ des ungesteuerten Zubaus und der Aufrechterhaltung des unkonditionierten Netzanschlussanspruchs die ohnehin schon steigenden Redispatchkosten noch weiter steigen lassen würde. Insgesamt ist somit von dem Steuerungsinstrument eine Senkung der Systemkosten im Stromsystem zu erwarten. 55. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche schriftlichen Vorschläge von Gesellschaften des E.ON-Konzerns zum Redispatch- Vorbehalt sind seit dem 6. Mai 2025 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingegangen, und wurden Formulierungen daraus in den Gesetzentwurf übernommen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 29. Oktober 2026 Seit dem 6. Mai 2025 wurde seitens der Gesellschaften des E.ON- Konzerns im Zuge der Länder- und Verbändeanhörung ein Positionspapier der E.ON SE aus dem Juli 2026 übermittelt. Konkrete Formulierungen aus diesem Positionspapier wurden nicht in den Gesetzentwurf übernommen. 56. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Füllstand der Gasspeicher hinsichtlich der Füllstandsvorgaben, und was tut sie diesbezüglich? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Oktober 2026 Die Gasversorgung in Deutschland ist auch bei den derzeitigen Speicherfüllständen für den kommenden Winter gesichert. Entscheidend für die Versorgungssicherheit sind nicht allein die Speicherfüllstände, sondern auch die tatsächliche Ausspeicherung, laufende Gasimporte und weitere Vorsorgemaßnahmen. Anders als in früheren Jahren verfügt Deutschland heute über erhebliche zusätzliche Importkapazitäten an Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG). Dadurch kann Deutschland auch während der Heizperiode jederzeit zusätzliche Gasmengen aus dem Weltmarkt beziehen. Die Speicherfüllstände haben deshalb heute eine andere Bedeutung für die Versorgungssicherheit als noch vor dem Aufbau der LNG-Infrastruktur. Mit der Inbetriebnahme eines weiteren LNG-Terminals in Wilhelmshaven im Mai 2025 wurden die Importkapazitäten nochmals erweitert. Eine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. weitere Erweiterung erfolgt durch die Inbetriebnahme des LNG- Terminals in Stade im November. Es wurden zudem vorsorglich weitere Maßnahmen zur Absicherung der Gasversorgung im Winter ergriffen. Dazu gehören insbesondere zusätzliche Einspeichermaßnahmen durch die SEFE Securing Energy for Europe GmbH zur Absicherung gegen geopolitische Risiken und Ausschreibungen durch die Trading Hub Europe GmbH, mit denen Fernleitungsnetzbetreiber Gasmengen zur Systemstabilität absichern. 57. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Wie und in welcher Form hat die Bundesregierung, sowohl materiell als auch immateriell, dem Rüstungs-Start-up Covenant und deren Vertretern zur Ansiedlung eines Werkes im Bereich Verteidigungsindustrie im Raum Leipzig Unterstützung geleistet, und welche Absprachen oder Vereinbarungen wurden zwischen dem Unternehmen und der Bundesregierung getroffen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Oktober 2026 Die Bundesregierung hat dem Unternehmen Covenant Industries und deren Vertretern weder materiell noch immateriell zur Ansiedlung eines Werkes im Raum Leipzig Unterstützung geleistet. Zwischen dem Unternehmen und der Bundesregierung wurden keine Absprachen oder Vereinbarungen getroffen. 58. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Teilt die Bundesregierung die von Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär in der Regierungsbefragung am 14. Oktober 2026 (Plenarprotokoll 21/101, S. 12670) im Zusammenhang mit der ohne Rückzahlungsklausel gewährten Forschungsförderung der BioNTech SE vertretene Auffassung, wonach die dem Staat zugeflossenen Steuereinnahmen zur gewährten Förderung „in einem ganz anderen Verhältnis“ stünden, auch für die Corona- Soforthilfen des Bundes, die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Zuflussjahr als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu versteuern waren, und wenn nein, aus welchen sachlichen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage hält die Bundesregierung gleichwohl an der Erstattung des Bundesanteils zurückgeforderter Soforthilfen durch die Länder nach der Verwaltungsvereinbarung vom März 2020 und der ergänzenden Verwaltungsvereinbarung zum Rückmeldeverfahren fest? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 27. Oktober 2026 Die Corona-Soforthilfe diente zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u. a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten. Die Corona-Soforthilfe wurde bei entsprechendem Liquiditätsengpass im dreimonatigen Förderzeitraum als Billigkeitsleistung in Form einer nicht zurückzahlbaren Einmalzahlung gewährt. Zur Umsetzung der Corona-Soforthilfe wurden zwischen dem Bund und den Ländern einheitliche Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise abgeschlossen, in denen die Durchführung der Programme in die Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes bzw. der beauftragten Bewilligungsbehörde übertragen wurde. Da zum Zeitpunkt der Gewährung die Dauer und das Ausmaß der Coronabedingten Beschränkungen für die verschiedenen Branchen nicht abschätzbar waren, sind die Bewilligungsstellen in der Regel von dem im Antrag vom Unternehmen glaubhaft versichertem und dargelegten Liquiditätsengpass ausgegangen und haben die Soforthilfe unter dem Vorbehalt der nachträglichen Überprüfung und ggf. Rückforderung bei Überkompensation bewilligt. Derzeit überprüfen mehrere Länder die zu Beginn der Corona-Pandemie gewährten Corona-Soforthilfen, die an Kleinstunternehmen und Selbständige schnell und unbürokratisch ausgezahlt wurden. Die Überprüfungen sind aus haushaltsrechtlichen Gründen notwendig, da von den Ländern durchgeführte Stichprobenkontrollen der Corona-Soforthilfe in vielen Fällen erhebliche, bei der Programmkonzeption nicht vorhersehbare Überkompensationen zeigten. 59. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche „Mittel der Hightech-Agenda des Bundes“ (www.bild.de/politik/inland/ki-pakt-merz-un d-nvidia-chef-huang-planen-millionenprojekt-fue r-firmen-6ad0f1190aea524a0240b63d) in Höhe eines „dreistelligen Millionenbetrag“ (vgl. ebd.) für einen „KI-Pakt“ (vgl. ebd.) zwischen Deutschland und Nvidia sind für den Bundeshaushalt 2027 konkret in Aussicht gestellt, bereits bewilligt oder vertraglich gebunden (bitte hierbei auch die entsprechende Höhe der Mittel angeben), und welche weiteren haushälterischen oder förderrelevanten Auswirkungen ergeben sich durch die geplante Nvidia-Förderung hinsichtlich der Finanzierung anderer Fördermaßnahmen im Rahmen der Hightech-Agenda und insbesondere in Bezug auf die Förderung der Mikroelektronik?“ Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 29. Oktober 2026 Der Bundesregierung ist die Herleitung der Zahlen durch die zitierte Quelle nicht bekannt. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Ab- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. sichtserklärung (Link Pressemitteilung: www.bundesregierung.de/breg-d e/aktuelles/bundesregierung-staerkt-entwicklung-und-anwendung-indust rieller-ki-ueber-zusammenarbeit-mit-internationalen-partnern-2457620) vereinbart, die Entwicklung modernster KI-Modelle für Physical AI voranzutreiben. Ziel der Bundesregierung ist es, industrielle KI systematisch in die breite Anwendung zu bringen und ein hochmodernes industrielles KI-Ökosystem in Europa zu etablieren. Diese Aktivität wird dazu beitragen, die Umsetzung von industrieller KI in Deutschland zu stärken und zu beschleunigen. Die Bundesregierung investiert in großem Umfang in unterschiedliche Maßnahmen zur industriellen KI. Zukünftigen Vergabeverfahren und Förderungen, insbesondere in Bezug auf Mikroelektronik, greift die Kooperation nicht vor. 60. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes noch vor Einleitung des parlamentarischen Verfahrens eine Anpassung des KWK-Zuschlags vorzusehen, um die durch den Wegfall der vermiedenen Netznutzungsentgelte entstehenden Nachteile für vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommene KWK-Anlagen schrittweise auszugleichen, und wenn nein, wie bewertet sie die Auswirkungen der schrittweisen Abschmelzung der vermiedenen Netznutzungsentgelte auf die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Oktober 2026 Ein Ausgleich für den Wegfall der vermiedenen Netzentgelte (vNE) in der KWKG-Förderung ist nicht vorgesehen. Die BNetzA hat die schrittweise Abschmelzung der vNE beschlossen, da sich gezeigt hat, dass die dezentrale Einspeisung nicht wie erwartet zur Reduzierung von Netzinfrastrukturkosten führt. Für große KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt (MW) beläuft sich die derzeitige Förderung im KWKG auf 3,9 Cent pro Kilowattstunde. Damit werden die Investitionskosten einer solchen KWK-Anlage nahezu vollständig gefördert. Eine zumindest teilweise Refinanzierung der Investitionskosten sowie der variablen Einsatzkosten über die Strom- und Wärmemärkte stellt deren Wirtschaftlichkeit nicht nachhaltig in Frage. 61. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Wie hoch liegen die bisherigen Prozesskosten im Zusammenhang mit dem von der Partei Die Linke beantragten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Vorwurfs einer Verletzung des Neutralitätsgebots durch die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (Stichtag: 16. Oktober 2026), und wie viel stellt die Kanzlei Schertz Bergmann nach Kenntnis der Bundesregierung für den eingereichten Schriftsatz in Rechnung? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Oktober 2026 Nach § 34 Absatz 1 BVerfGG ist das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts kostenfrei. Eine Erstattung der Kosten der Antragstellerin nach § 34a BVerfGG hat das Bundesverfassungsgericht nicht angeordnet. Im Übrigen muss die Bundesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen neben dem Informationsinteresse des Deutschen Bundestages auch den Schutz der Grundrechte Dritter gewährleisten. Eine Beantwortung Ihrer Frage würde Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beauftragten Anwaltskanzlei verletzen (vgl. Antwort zu Frage 28 auf Bundestagdrucksache 21/6731). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 62. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Trifft es zu, dass mit der in den Eckpunkten zur Forschungssicherheit vom 18. Dezember 2025 für „ab Januar 2026“ vorgesehenen Erstellung einer ersten Nationalen Risikoanalyse Forschungssicherheit bislang nicht begonnen wurde und diese nunmehr erst nach Aufbau der Servicestelle beim Wissenschaftsrat als deren erste Aufgabe erfolgen soll, und wann wird die erste Risikoanalyse nach aktueller Planung vorliegen, dem Deutschen Bundestag zugeleitet und gegebenenfalls veröffentlicht (bitte Umsetzungsstand, vorgesehene Zeitpunkte sowie Gründe für Abweichungen vom Zeitplan der Eckpunkte angeben; Quellen: www.b mftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/2025/2 5-eckpunkte-forschungssicherheit.pdf, https://tabl e.media/research/analyse/nationale-plattform-fue r-forschungssicherheit-was-das-lenkungsgremiu m-in-seiner-ersten-sitzung-beschlossen-hat)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 27. Oktober 2026 Diese Annahme ist unzutreffend. Über die nächsten Schritte entscheidet das am 16. Oktober 2026 konstituierte Lenkungsgremium der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit. Dem kann nicht vorgegriffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 63. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchem Titel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität werden die für die Nationale Plattform für Forschungssicherheit bis 2029 vorgesehenen rund zehn Mio. Euro finanziert, und welche Ausgabenarten (insbesondere Personal- und Sachkosten der Servicestelle und des Lenkungsgremiums) sind davon umfasst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 28. Oktober 2026 Die Nationale Plattform für Forschungssicherheit wird bis zum Jahr 2029 gänzlich aus dem Titel 6093/685 51 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 64. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Erforderlichkeit einer Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren an gemeinnützige private Meldestellen wie den Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e. V. (RIAS) für statistische Erhebungen vor, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit eines Datenabgleichs mittels anonymisierter oder pseudonymisierter Daten im Zusammenhang mit der in Ausschussdrucksache 21(6)133 angeregten Prüfung einer Erweiterung des § 476 der Strafprozessordnung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 26. Oktober 2026 Die Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder; über entsprechende Ersuchen entscheiden deren Staatsanwaltschaften und Gerichte. Auf der Grundlage der Entschließung des Deutschen Bundestages wird die Bundesregierung deshalb zunächst die Länder zu ihren Erfahrungen mit der Anwendung des § 476 der Strafprozessordnung auf Datenübermittlungen für statistische Erhebungen und zu ihrer Einschätzung des Anliegens von RIAS befragen und dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz über das Ergebnis berichten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 65. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie häuslicher Gewalt nach einer psychosozialen Prozessbegleitung zeitnah Zugang zu einer medizinisch notwendigen psychotherapeutischen Weiterbehandlung erhalten, insbesondere im Hinblick auf bestehende Wartezeiten und die Versorgung durch Trauma-Ambulanzen nach § 31 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch, und welchen Handlungsbedarf sieht sie vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs auf Bundestagsdrucksache 21/6214? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 26. Oktober 2026 Als qualifizierte nicht rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung kann die psychosoziale Prozessbegleitung auch die Unterstützung der Betroffenen bei der Suche nach Therapien oder psychologischer Beratung umfassen. Die Hilfen sind auf den individuellen Fall und die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt. Die therapeutische Versorgung selbst ist, was sich aus § 406j Nummer 5 Buchstabe c der Strafprozessordnung ergibt, außerhalb des Strafverfahrens angesiedelt. Auch die Inanspruchnahme der Traumaambulanz nach § 31 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) steht unabhängig vom Bestehen eines Strafverfahrens und der Begleitung durch die psychosoziale Prozessbegleitung den Betroffenen zur Verfügung. Die Traumaambulanzen sind mit dem Fallmanagement Teil der sogenannten Schnellen Hilfen nach Kapitel 4 SGB XIV und bieten eine niedrigschwellige und unbürokratische psychotherapeutische Frühintervention, die im Zeitraum von längstens zwölf Monaten nach der Gewalttat oder nach Kenntnis von der Gewalttat zur Bewältigung einer akuten Krisensituation dienen. Nach dem SGB XIV anerkannte Betroffene haben für anerkannte Schädigungsfolgen zudem Anspruch auf Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitels SGB XIV in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sowie auf besondere psychotherapeutische Leistungen, die über die nach dem SGB V vorgesehenen Leistungen hinausgehen (§ 43 Absatz 2 Nummer 1 SGB XIV). Darüber hinaus besteht für gesetzlich Versicherte der Zugang zu den Strukturen der ärztlichen und psychotherapeutischen Regelversorgung im ambulanten und stationären Bereich. Handlungsbedarf im laufenden Gesetzgebungsverfahren besteht nicht. Daten zu Wartezeiten insbesondere innerhalb der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Bundesregierung liegen daher auch keine Erkenntnisse dazu vor, ob Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie häuslicher Gewalt nach einer psychosozialen Prozessbegleitung zeitnah Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung erhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 66. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern sieht sich der Bundeskanzler Friedrich Merz an das Versprechen der Bundeskanzlerin a. D. Angela Merkel gebunden, den NSU- Komplexes umfassend aufzuklären (vgl. www. d w.com/de/wir-tun-alles-um-die-morde-aufzukl% C3%A4ren/a-15763377), und wird die Bundesregierung darauf einwirken, dass auf Grundlage des heutigen Stands der Technik noch einmal der Versuch gestartet wird, alle asservierten Festplatten, Handys und andere Kommunikationsgeräte aus dem NSU-Komplex zu entschlüsseln, um gegebenenfalls neue Informationen über weitere „Helfershelfer und Hintermänner“ zu bekommen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 28. Oktober 2026 Für den Bundeskanzler und die Bundesregierung ist die Aufklärung des NSU-Komplexes ein wichtiges Anliegen. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt weiterhin Ermittlungen zu diesem Komplex und geht sämtlichen Ansätzen unter Beachtung des aktuellen Stands der Technik nach. Für die Bundesregierung besteht daher kein Anlass für ein Einwirken im Sinne der Fragestellung. 67. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wo die bei der Fahndungsaktion der „SOKO Feuerball“ (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/articl e13738175/Nazi-Mordserie-Wehrsportgruppen-H offmann-im-Visier-der-Ermittler.html) beschlagnahmten Gegenstände (u. a. zwei Computer und drei Handys) asserviert sind, und wenn ja, wie lautet diese, und haben sich bei ihrer Auswertung nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise, Informationen oder Zusammenhänge zur Anschlagserie des NSU ergeben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 28. Oktober 2026 Die Bundesregierung erteilt zu Ermittlungsverfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat Kopien der auf den Gegenständen gespeicherten Daten im Rahmen der Ermittlungen zur terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ ausgewertet. Verfahrensrelevante Erkenntnisse haben sich daraus nicht ergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 68. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat das Bundeskriminalamt (bzw. nach dessen Kenntnis andere Behörden) die Festplatte/den Laptop von Ralf Wohlleben (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des 3. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode, Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 651–652) nun komplett entschlüsselt und ausgewertet, und wo liegen die mit Ralf Wohlleben in Verbindung stehenden Asservate heute? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 28. Oktober 2026 Die in der Frage genannte Festplatte befindet sich wie die weiteren Asservate derzeit im Gewahrsam des Bundeskriminalamts. Die Festplatte konnte bislang nicht entschlüsselt werden. 69. Abgeordneter Marcel Queckemeyer (AfD) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei elektronisch geführten Gerichtsakten sichergestellt, dass Verfahrensbeteiligte die ordnungsgemäße Unterzeichnung gerichtlicher Entscheidungen gemäß §§ 130b und 315 der Zivilprozessordnung, insbesondere die Authentizität und Gültigkeit qualifizierter elektronischer Signaturen, überprüfen können, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 28. Oktober 2026 Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das geltende Verfahrensrecht gewährleistet, dass Verfahrensbeteiligte die ordnungsgemäße Unterzeichnung von elektronisch abgefassten gerichtlichen Entscheidungen überprüfen können. Soweit gerichtliche Entscheidungen einer Unterschrift der verantwortenden Personen bedürfen, wird diese durch deren qualifizierte elektronische Signaturen ersetzt, § 130d der Zivilprozessordnung (ZPO). Elektronische gerichtliche Entscheidungen, nebst der dazu angebrachten qualifizierten elektronischen Signaturen, werden in der E-Akte abgelegt. Wird die elektronische gerichtliche Entscheidung den Verfahrensbeteiligten elektronisch gemäß § 169 Absatz 5 Nummer 1 ZPO zugestellt, so erhalten die Verfahrensbeteiligten das elektronische Original einschließlich der angebrachten qualifizierten elektronischen Signaturen. Mit der Übersendung wird automatisiert ein sogenannter Prüfvermerk erstellt, der das Ergebnis der Signaturprüfung enthält. Die Signaturprüfung ist auf diese Weise für den Empfänger nachvollziehbar und dokumentiert. Im Falle der Papierzustellung einer elektronischen gerichtlichen Entscheidung wird von der Entscheidung ein Ausdruck erstellt, der gemäß § 169 Absatz 3 ZPO vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu beglaubigen ist. Mit der Beglaubigung wird die Übereinstimmung des elektronischen Originals mit dem Ausdruck bestätigt. Das elektronische Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Original der Entscheidung nebst der zugehörigen Signaturdateien kann auch im Wege der Einsicht in die E-Akte unmittelbar nachgeprüft werden. 70. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über technische Störungen, notwendigen Arbeitsmehraufwand und Verzögerungen bei der Einführung und Nutzung der elektronischen Akte in der Justiz vor, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die wiederholten Fristverlängerungen für die papiergebundene Aktenführung (Quelle: www.drb.de/positionen/verbandsthemen/e-justic e-und-digtale-justiz)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 28. Oktober 2026 Die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz ist im Wesentlichen Ländersache. Über öffentliche Quellen und Sachstandsberichte aus der Praxis hinausgehende Erkenntnisse über technische Störungen oder einen notwendigen Arbeitsmehraufwand liegen der Bundesregierung insoweit nicht vor. Der mit der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz teilweise beschriebene Mehraufwand betrifft vor allem die Umstellung auf die elektronische Aktenführung. Bei den Bundesgerichten und dem Generalbundesanwalt sind aufgrund teils unterschiedlicher Systeme zur elektronischen Aktenführung in den Ländern gegenwärtig noch technisch-organisatorische Schwierigkeiten bei der Aktenübernahme zu überwinden. Auch der Umstand, dass die elektronische Akte bei den Polizeien der Länder noch nicht flächendeckend eingeführt ist, behindert eine umfassende elektronische Aktenbearbeitung. In Einzelbereichen musste die Möglichkeit, Papieraktenführungen zuzulassen, bis Ende 2027 beziehungsweise Ende 2029 verlängert werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Bundestagsdrucksache 21/8429, S. 35 f. verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 71. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Für wie viele Websites und Plattformen sollen nach aktuellem Stand die zuletzt in den von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz angekündigten Altersbeschränkungen eingeführt werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 27. Oktober 2026 Die konkrete Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz ist Gegenstand interner Abstimmungen. Die geplante nationale Übergangsregelung soll Angebote sozialer Medien adressieren, die nicht kindgerecht beziehungsweise entwicklungsbeeinträchtigend sind. Es kommt dabei auf die jeweilige Gestaltung des Angebots durch den Diensteanbieter an. 72. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Wie viel Schulen in Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Essensraum, (Mensa oder ähnliches), in der die Schülerinnen und Schüler ein warmes, von der Schule organisiertes Mittagessen erhalten können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 28. Oktober 2026 Das Schulwesen, die Schulinfrastruktur sowie die Organisation der Verpflegung sind Aufgaben der Länder und der kommunalen Träger. Der Bundesregierung liegen daher zur Fragestellung keine abschließenden Kenntnisse vor. Der 3. Quartalsbericht der Studie „Kindergesundheit in Deutschland aktuell (KIDA): Monitoring der Kindergesundheit in (und nach) der COVID-19-Pandemie“ des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2023 legt dar, dass 73 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, eine warme Mittagsmahlzeit in der Schule zu essen (S. 19). 73. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Fortführung und finanzielle Förderung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) und weiterer Freiwilligendienste langfristig sicherzustellen, und wenn ja, in welchem Umfang sollen hierfür in den kommenden Haushaltsjahren Bundesmittel bereitgestellt werden, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 27. Oktober 2026 Die Bundesregierung sieht im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 einen Betrag in Höhe von 153.681 Mio. Euro für die Jugendfreiwilligendienste vor. Daraus entfallen 10.281 Mio. Euro auf den Internationalen Jugendfreiwilligendienst. In der mittelfristigen Finanzplanung ist eine Fortschreibung der genannten Haushaltsansätze bis 2030 seitens der Bundesregierung geplant. Die abschließende Entscheidung trifft der Deutsche Bundestag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 74. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Weshalb gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 21/8312 an, dass für das Jahr 2026 keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vorliegen, obwohl die Bundesregierung in der Plenarsitzung am 25. Februar 2026 auf die Mündliche Frage 61 der Fragestunde geantwortet hatte, dass seit 2026 die Eintragung aller Einzelmaßnahmen der Partnerschaften für Demokratie und somit auch von Weiterleitungen an Zweit- und Letztempfänger vor Beginn der Maßnahme notwendig sei und die Meldung der Einzelmaßnahmen fortlaufend erfolge (vgl. Plenarprotokoll 21/58)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 27. Oktober 2026 Seit dem Jahr 2026 sind die Partnerschaften für Demokratie verpflichtet, ihre Einzelmaßnahmen und somit auch Weiterleitungen an Zweit- und Letztempfänger vor Beginn der jeweiligen Maßnahme zu melden. Die Meldungen erfolgen fortlaufend. Dabei handelt es sich um einen laufenden Verwaltungsvorgang, aus dem sich nicht bereits das Vorliegen einer vollständigen Übersicht der Zwischen- und Letztempfänger für das Jahr 2026 ergibt. Ein Widerspruch zwischen den beiden Antworten der Bundesregierung besteht daher nicht. 75. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Liegen die Ergebnisse der Studie „Wie viele Zwangsehen gibt es in Deutschland?“ des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung e. V. (DeZIM) dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) inzwischen vor, und wenn nein, was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die genauen Gründe dafür, dass die Ergebnisse der „unabhängigen fachwissenschaftlichen Begutachtung“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 21/7180) des über eine Laufzeit von 16 Monaten erfolgten Forschungsprojekts (www.dezim-i nstitut.de/projekte/wie-viele-zwangsehen-gibt-es-i n-deutschland-1-33/) auch rund 22 Monate nach dessen Abschluss der Bundesregierung noch nicht vorliegen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 76. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Welche Einrichtung, Institution etc. führt nach Kenntnis der Bundesregierung die „unabhängige fachwissenschaftliche Begutachtung“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 21/7180) der Studie „Wie viele Zwangsehen gibt es in Deutschland?“ des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung e. V. (DeZIM) durch, und wie viele Bundesmittel sind hierfür bislang verausgabt worden bzw. veranschlagt (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? 77. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die genauen Gründe dafür, dass die in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführte Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung e. V. (DeZIM) „Wie viele Zwangsehen gibt es in Deutschland?“, die durch zwei promovierte und einen habilitierten Wissenschaftler durchgeführt bzw. geleitet worden ist (www.dezi m-institut.de/projekte/wie-viele-zwangsehen- gibtes-in-deutschland-1-33/), einer mehrjährigen „unabhängigen fachwissenschaftlichen Begutachtung“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 21/7180) unterzogen werden musste bzw. worden ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 29. Oktober 2026 Die Fragen 75 bis 77 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ergebnisse der Studie „Wie viele Zwangsehen gibt es in Deutschland?“ des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung e. V. (DeZIM) wurden bislang noch nicht veröffentlicht und liegen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) nicht vor. Grund hierfür ist das anhaltende, in der wissenschaftlichen Praxis übliche Begutachtungs- und Publikationsverfahren zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift. Für das Publikationsverfahren werden keine Bundesmittel verausgabt. Die Entscheidung, die Ergebnisse in einer Fachzeitschrift zu veröffentlichen, haben die durchführenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des DeZIM-Instituts in eigener Verantwortung getroffen. Hierzu gehört auch die Wahl der Fachzeitschrift, auf die das BMBFSFJ grundsätzlich keinen Einfluss nimmt. Wann das Begutachtungs- und Publikationsverfahren abgeschlossen sein wird, ist dem BMBFSFJ nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 78. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Wann fanden in dieser Legislaturperiode Treffen zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege statt, und wer hat jeweils an diesen Treffen teilgenommen (bitte die Gesamtanzahl entsprechender Treffen benennen sowie die letzten 13 Treffen nach Datum und Teilnehmenden aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 30. Oktober 2026 Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bestehen in der tagtäglichen Arbeit des Hauses auf allen Ebenen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kontakte reichen von formellen Terminen im Konferenzformat bis hin zu (digitalen) Gesprächsterminen auf allen Ebenen. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. 79. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welcher Grundlage (z. B. Sachberichte anderer im Kinder- und Jugendplan geförderter Verbände, Veröffentlichungen auf Homepages, wissenschaftliche Evaluationen) hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geprüft, welche Teile der queer-spezifischen Arbeit von Lambda e. V. bereits von anderen Jugendverbänden abgedeckt werden, und wann wurde hierzu ein Bericht oder Vermerk für die Bundesministerin, den Staatssekretär oder die Abteilungsleitung erstellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 28. Oktober 2026 Durch jährliche Jahresplanungsgespräche, Sachberichte und Publikationen erhält das Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend einen Überblick über die Aktivitäten und Arbeitsschwerpunkte der aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) geförderten Jugendverbände. Dabei wurden auch bestehende Angebote und Strukturen für die Interessen und Lebensrealitäten homosexueller, trans- und intergeschlechtlicher sowie non-binärer Jugendlicher aus der Arbeit der geförderten Träger vorgestellt. Über die Ergebnisse der Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes wird die Abteilungsleitung regelmäßig auf verschiedenen Wegen informiert, da diese die Voraussetzung dafür sind, um eine Fortsetzung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. oder eine Neubeantragung einer Förderung zu begründen. Eine gesonderte Erfassung von Einzelergebnissen erfolgt nicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 80. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass bei pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern in vollstationären Pflegeeinrichtungen die Belastungsgrenze für Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 62 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch anhand der Regelbedarfsstufe 1 berechnet wird, obwohl ihnen für persönliche Ausgaben regelmäßig nur der deutlich geringere Barbetrag nach § 27b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie gegebenenfalls eine Bekleidungspauschale zur Verfügung stehen, und beabsichtigt sie, diese Berechnungsgrundlage entsprechend anzupassen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 26. Oktober 2026 Der Barbetrag nach § 27b Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) dient der Deckung derjenigen Bedarfe des notwendigen Lebensunterhalts, die nicht bereits durch die stationäre Einrichtung gedeckt werden. Hierzu gehören auch die gesetzlichen Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenversicherung. Für die Berechnung der Belastungsgrenze nach § 62 Absatz 2 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wird bei den dort genannten Personengruppen die Regelbedarfsstufe 1 als pauschalierende und damit einheitliche und verwaltungspraktikable Berechnungsgrundlage herangezogen. Die jährliche Belastungsgrenze liegt für den Personenkreis im Jahr 2026 bei 135,12 Euro, bei chronisch Kranken bei 67,56 Euro. Der monatliche Barbetrag beträgt im Jahr 2026 mindestens 152 Euro und ist damit entgegen der Aussage in der Fragestellung höher als die jährliche Belastungsgrenze. Um zu vermeiden, dass Leistungsberechtigte in stationären Einrichtungen Zuzahlungen bis zur jährlichen Belastungsgrenze innerhalb kurzer Zeit aus ihrem Barbetrag aufbringen müssen, sieht § 37 Absatz 2 bis 4 SGB XII eine besondere Darlehensregelung vor. Danach übernimmt der Sozialhilfeträger die Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze als ergänzendes Darlehen, sofern die leistungsberechtigte Person nicht widerspricht. Die Rückzahlung des Betrags in Höhe von 135,12 Euro erfolgt in gleichen Teilbeträgen über das gesamte Kalenderjahr. Dadurch wird sowohl eine kurzfristige als auch eine unterjährige finanzielle Überforderung der Betroffenen vermieden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 81. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Wird die Bundesregierung in Reaktion auf die am 19. Oktober 2026 von der Türkischen Gemeinde in Deutschland, der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), dem Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland und dem Landesnetzwerk Migrant*innenorganisationen Sachsen-Anhalt (Lamsa) vorgestellten Forderungen Maßnahmen zum Schutz von Minderheiten in Sachsen-Anhalt ergreifen, insbesondere im Hinblick auf die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission zum Schutz von Minderheiten, die Aufhebung von Wohnsitzauflagen für Asylsuchende, denen an ihrem Wohnort rassistische Gewalt droht, die Einrichtung eines Schutzfonds für gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, Beratungsstellen, Gemeinden und Initiativen, die rassistisch bedroht werden (bitte differenziert antworten), und plant die Bundesregierung, unabhängige zivilgesellschaftliche Strukturen in Sachsen-Anhalt, die mit Kürzungen bzw. Streichungen einer finanziellen Förderung durch eine mögliche AfD-Regierung rechnen – und damit um ihre Existenz fürchten –, finanziell zu unterstützen, auch vor dem Hintergrund, dass die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Natalie Pawlik vor „fatalen Kürzungen von Demokratieförderprojekten“ warnte, die den „Fortbestand zivilgesellschaftlicher Arbeit“ bedrohten, und wenn ja, inwiefern (www.migazin.de/2026/1 0/19/wer-schuetzt-migranten-wenn-afd-die-polize i-uebernimmt/, bitte begründen)? Antwort der Staatsministerin Natalie Pawlik vom 29. Oktober 2026 Die in der Schriftlichen Frage zitierten Forderungen der Türkischen Gemeinde in Deutschland, der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland und dem Landesnetzwerk Migrant*innenorganisationen Sachsen-Anhalt (Lamsa) sind deckungsgleich mit einem von den genannten Organisationen verfassten und an den Bundeskanzler, die Bundesregierung sowie die Regierungschef*innen der Länder formulierten offenen Brief vom 19. Oktober 2026. Im Rahmen des parlamentarischen Fragewesens antwortet die Bundesregierung nicht auf offene Briefe. 82. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 der Anteil der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe mit unbefristeten Arbeitsverträgen, tarifgebundener Beschäftigung, Vollzeitbeschäftigung, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie mit einem Gehalt oberhalb von 60 Prozent des Medians (bitte nach Jahren und Kriterien differenzieren; falls keine Daten für 2025 verfügbar, bitte für 2024 angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Oktober 2026 Die angefragten Informationen können den nachstehenden Tabellen mit Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) entnommen werden. Tabelle 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) im Wirtschaftsabschnitt „C – Verarbeitendes Gewerbe“ der WZ 2008 Deutschland (Arbeitsort) Ausgewählte Stichtage Stichtag Beschäftigte darunter SvB insgesamt Anteil Spalte 2 an Spalte 1 in Prozent darunter (Spalte 2) SvB Vollzeit Anteil Spalte 4 an Spalte 2 in Prozent 1 2 3 4 5 31. Dezember 2007 7.006.646 6.492.856 92,7 6.051.921 93,2 31. Dezember 2010 6.783.471 6.328.296 93,3 5.855.862 92,5 31. Dezember 2015 7.134.466 6.736.711 94,4 6.114.870 90,8 31. Dezember 2020 7.132.350 6.817.327 95,6 6.113.345 89,7 31. Dezember 2025 6.821.195 6.535.390 95,8 5.748.166 88,0 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ta be lle 2 : S oz ia lv er si ch er un gs pf lic ht ig V ol lz ei tb es ch äf tig te d er K er ng ru pp e m it A ng ab en z um B ru tto m on at se nt ge lt na ch a us ge w äh lte n W irt sc ha fts zw ei ge n de r W Z 20 08 D eu ts ch la nd (A rb ei ts or t) A us ge w äh lte S tic ht ag e St ic ht ag je w ei ls 31 . D ez em be r W irt sc ha fts kl as si fik at io n W Z 20 08 In sg es am t M ed ia n in E ur o 60 P ro ze nt de s M ed ia ns (S pa lte 2 ) Pe rs on en ob er ha lb vo n 60 P ro ze nt de s M ed ia ns in sg es am t A nt ei le Sp al te 4 an S pa lte 1 in P ro ze nt 1 2 3 4 5 20 07 In sg es am t 19 .5 92 .9 30 2. 59 5 1. 55 7 16 .2 18 .3 27 82 ,8 C – V er ar be ite nd es G ew er be  5 .5 56 .7 92  5 .0 81 .3 32 91 ,4 20 10 In sg es am t 19 .7 66 .3 28 2. 70 4 1. 62 3 16 .2 87 .9 74 82 ,4 C – V er ar be ite nd es G ew er be  5 .3 79 .2 80  4 .9 06 .6 75 91 ,2 20 15 In sg es am t 20 .3 72 .9 12 3. 08 3 1. 85 0 17 .3 79 .3 88 85 ,3 C – V er ar be ite nd es G ew er be  5 .6 42 .5 27  5 .1 95 .0 94 92 ,1 20 20 In sg es am t 21 .4 52 .0 43 3. 42 7 2. 05 6 18 .6 47 .6 80 86 ,9 C – V er ar be ite nd es G ew er be  5 .6 38 .6 24  5 .2 25 .0 86 92 ,7 20 25 In sg es am t 21 .6 29 .3 16 4. 21 7 2. 53 0 19 .5 41 .1 19 90 ,3 C – V er ar be ite nd es G ew er be  5 .2 97 .7 89  4 .9 96 .7 18 94 ,3 Q ue lle : S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t Er lä ut er un ge n zu r S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t: A us w er tu ng en z u de n B es ch äf tig te n im V er ar be ite nd en G ew er be li eg en in v er gl ei ch ba re r Fo rm n ac h de r W irt sc ha fts zw ei gk la ss ifi ka tio n W Z 20 08 e rs t a b de m J ah r 20 07 v or . D ah er is t d er ä lte st e M on at d er D ez em be r 20 07 . D er B er ic ht sm on at D ez em be r w ur de f ür d ie A us w er tu ng en a us ge w äh lt, d a si ch d ie ge w ün sc ht en I nf or m at io ne n de r zw ei te n Te ilf ra ge a uf d ie E nt ge lts ta tis tik b ez ie he n un d di es e In fo rm at io ne n le di gl ic h jä hr lic h zu m D ez em be r vo rli eg en , da du rc h w ird e in e be ss er e Ve rg le ic hb ar ke it de r T ab el le n 1 un d 2 er m ög lic ht . In fo rm at io ne n zu d en B es ch äf tig te n ba si er en a uf M el du ng en d er A rb ei tg eb er . E s lie ge n ke in e In fo rm at io ne n da rü be r vo r, ob d er m el de nd e B et rie b ta rif - ge bu nd en is t o de r n ic ht . E be ns o lie ge n fü r d en B es ch äf tig te nb es ta nd k ei ne In fo rm at io ne n zu B ef ris tu ng en o de r d em B ef ris tu ng sa nt ei l v or . D ie g ew ün sc ht e M ed ia n- En tg el tg re nz e vo n 60 P ro ze nt w ur de f ür a lle B es ch äf tig te n (b ra nc he nü be rg re ife nd ) er m itt el t, so d as s fü r 20 25 g el te n w ür de : 94 ,3 P ro ze nt d er B es ch äf tig te n (d er K er ng ru pp e) im V er ar be ite nd en G ew er be e rz ie le n ei n En tg el t o be rh al b vo n 60 P ro ze nt d es M ed ia ns b ez og en a uf a lle B es ch äf tig te n (d er K er ng ru pp e) in D eu ts ch la nd . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 3: Anteil der Beschäftigten in Betrieben ohne und mit Tarifbindung im Verarbeitenden Gewerbe in Prozent Deutschland Ausgewählte Jahre Jahr ohne Tarifbindung mit Tarifbindung 2010 37 63 2015 39 61 2020 45 55 2025 54 46 Quelle: IAB-Betriebspanel 2010, 2015, 2020, 2025 Tabelle 4: Anteil unbefristeter Beschäftigung in Prozent Deutschland Ausgewählte Jahre Jahr Insgesamt Verarbeitendes Gewerbe übrige Branchen 2010 92,5 96,2      91,6 2015 92,4 95,4      91,6 2020 93,7 95,9      93,2 2025 93,5 95,9      93 Quelle: IAB-Betriebspanel 2010, 2015, 2020, 2025 Erläuterung zu den Angaben des IAB: Aufgrund der Umstellung der Wirtschaftszweigklassifikation auf die WZ 2008 sind keine Informationen für das Jahr 2005 verfügbar. Die Anteile der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse beziehen sich auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende. Sie umfasst neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtinnen/ Beamtenanwärter/Beamtenanwärterinnen, tätige Inhaber/Inhaberinnen und mithelfende Familienangehörige) sowie geringfügige und sonstige Beschäftigte. Die hochgerechneten Statistiken beziehen sich auf die jeweils gültigen Angaben der Betriebe. Die Anteilsberechnung erfolgt auf Betriebsebene. Die Anteilswerte beziehen sich somit nur auf Betriebe, die bei allen Angaben, die für die Anteilsbildung auf Betriebsebene notwendig sind, keine fehlenden Werte aufweisen. 83. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Bei wie vielen derjenigen Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf eine Kostenübernahme für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hatten, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung dieser durch die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter zwischen 2023 und 2026 tatsächlich geltend gemacht (bitte nach Jahr aufschlüsseln und auch den prozentualen Anteil an der Gesamtheit der BuT-Anspruchsberechtigten angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 28. Oktober 2026 Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe liegen der Bundesregierung keine bundesweit vollständigen Angaben darüber vor, für wie viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche entsprechende Leistungen tatsächlich geltend gemacht wurden. Insbesondere für Kinder und Jugendliche in Haushalten mit K

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