Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
117 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche internen Regelungen zur Konkretisierung der Voraussetzungen einer Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch das Bundes…
- Schriftliche Frage 2 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Bearbeitungszeiten für Anträge auf Akteneinsicht im Stasi-Unterlagen-Archiv insbesondere mit…
- Schriftliche Frage 3 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist der aktuelle Stand für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Prüfung der Einführung einer „Abgabe für Onlin…
- Schriftliche Frage 4 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist es zutreffend, dass der ehemalige Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, Klaus-Dieter…
- Schriftliche Frage 5 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Plant oder prüft die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sow…
- Schriftliche Frage 6/7 von Dr. Michael Blos (AfD): Plant die Bundesregierung die Einführung von spritpreissenkenden Maßnahmen in Deutschland, wie es sie in Luxemburg, Polen, Tschechien und Ös…
- Schriftliche Frage 8 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Welche Optionen für den Verkauf von Uniper prüft die Bundesregierung derzeit (bitte hierbei auch einen entsprechenden Zeitplan angeben), und…
- Schriftliche Frage 9 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche qualitativen und quantitativen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unmittelbaren und mittelbaren Beschäftigungseffekte staa…
- Schriftliche Frage 10 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen…
- Schriftliche Frage 11 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Daten, Teildaten oder Schätzungen auf dem neuesten verfügbaren Stand liegen der Bundesregierung im Anschluss an ihre Antwort auf mein…
- Schriftliche Frage 12 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden europäischen Verhandlungen zur Einführung der „Corporate Resource for Europe“…
- Schriftliche Frage 13 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen hat die Steuerschätzung auf den Haushaltsentwurf für den Bundeshaushalt des Jahres 2027 und auf den sog. finanziellen Ha…
- Schriftliche Frage 14 von Peter Bohnhof (AfD): Wie viele Sitzungen der Wahlrechtskommission, deren Geschäftsstelle im Bundesministerium des Innern angesiedelt ist und der unter anderem de…
- Schriftliche Frage 15 von Maik Brückner (DIE LINKE): Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Polizeieinsatz in dem queeren Zentrum Casa Kuà in Berlin-Kreuzberg (https:// t a z…
- Schriftliche Frage 16 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie viele Personen wurden in den ersten drei Quartalen 2026 aus Deutschland abgeschoben (bitte die Gesamtzahl nennen und zusätzlich differen…
- Schriftliche Frage 17 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann plant die Bundesregierung den Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz für das Jahr 2026 gemäß § 18 Absatz 1 des Zivilschutz- und…
- Schriftliche Frage 18 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Novellierung des Zivilschutzund Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG)?
- Schriftliche Frage 19 von Jan Feser (AfD): Wie viele Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, haben seit ihrer Einre…
- Schriftliche Frage 20 von Matthias Helferich (AfD): Liegen der Bundesregierung sicherheitsrelevante Hinweise zu der Solidaritäts-Veranstaltung für die Hammerbande und darüber hinaus zu deren T…
- Schriftliche Frage 21 von Steffen Janich (AfD): Geht die Bundesregierung davon aus, dass ein Cyberangriff auf die Supermarktkühlsysteme wie zuletzt in Frankreich (www.welt.de/politik/ausla…
- Schriftliche Frage 22 von Macit Karaahmetoğlu (SPD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die durchschnittliche sowie, soweit statistisch erfasst, mediane Bearbeitungsdauer von E…
- Schriftliche Frage 23 von Macit Karaahmetoğlu (SPD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – gegebenenfalls gemeinsam mit den Bundesländern –, um durch Digitalisierung, effizientere Verwal…
- Schriftliche Frage 24/25 von Macit Karaahmetoğlu (SPD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, nach welchen Kriterien die zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden einen deutsc…
- Schriftliche Frage 26 von Thomas Ladzinski (AfD): Wie viele Soldaten und Mitarbeiter im
- Schriftliche Frage 27 von Pierre Lamely (AfD): Welche Erkenntnisse zur Sicherheitslage für parlamentarische Prozesse und Parteieinrichtungen liegen den Bundesbehörden vor dem Hintergrund…
- Schriftliche Frage 28 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in Deutschland Linksextremisten und ein migrantisches Milieu abseits von einzelnen…
- Schriftliche Frage 29 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten des § 104c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG, alte Fassung) insgesamt einen Chancenaufenthalt na…
- Schriftliche Frage 30 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen leben aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Duldung in Deutschland, und wie vielen Personen wurde in diesem…
- Schriftliche Frage 31 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2026 finanzielle Mittel in die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung investiert, und in…
- Schriftliche Frage 32 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele außer Dienst gestellte Admiräle und Generäle sowie leitende Beamte aus sicherheitsrelevanten Amtsbereichen sind nach Kenntnis der…
- Schriftliche Frage 33 von Robert Teske (AfD): Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 von ausländischen Staatsbürgern in den Landkreisen Hildburghausen…
- Schriftliche Frage 34 von Robert Teske (AfD): Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 von ausländischen Staatsbürgern in den Landkreisen Hildburghausen…
- Schriftliche Frage 35 von Robert Teske (AfD): Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 von ausländischen Staatsbürgern in den Landkreisen Hildburghausen…
- Schriftliche Frage 36 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die von verschiedenen Beobachtern dokumentierte Kritik (vgl. Syria Accountability Projec…
- Schriftliche Frage 37 von Martin Hess (AfD): Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von den israelischen Streitkräften (IDF) veröffentlichte Liste von 170 im Gazas…
- Schriftliche Frage 38 von Stefan Keuter (AfD): Warum hat das Auswärtige Amt die Darstellung der BILD-Zeitung, wonach zwei Mitarbeiterinnen in den „Gender-Streik“ getreten und wichtige Dok…
- Schriftliche Frage 39 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen der seit September 2026 eskalierten Kampfhandlungen im Jemen auf die humanitär…
- Schriftliche Frage 40 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Gespräche führten der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul sowie die im Auswärtigen Amt tätigen Staatsministerinn…
- Schriftliche Frage 41 von Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplans 05 des Bundeshaushalts 2027 soll die Projektförderung des Ukraine Art Aid Center e. V. (UAAC) fin…
- Schriftliche Frage 42 von David Schliesing (DIE LINKE): Mit wem genau hat die Bundesregierung im Fall der taz-Journalistin Serena Bilanceri, der von der israelischen Regierung nach wie vor die Erm…
- Schriftliche Frage 43 von David Schliesing (DIE LINKE): Welche EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen der aktuellen Verhandlungen für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für die Periode 2028 bi…
- Schriftliche Frage 44 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet das Bundesministerium der Verteidigung die Entscheidung gegen den Standort Saarlouis, der am 7. Mai 2026 als einer von 24 Stan…
- Schriftliche Frage 45 von Peter Felser (AfD): Welche voraussichtlichen Kosten hat das Bundesministerium der Verteidigung auf Grundlage der geltenden Richtlinien für den Einsatz von Luftf…
- Schriftliche Frage 46 von Edgar Naujok (AfD): Beauftragten die Bundesregierung, die Bundeswehr bzw. nachgeordnete Behörden Dienstleister zur Behebung von Folgen des Absturzes eines Bunde…
- Schriftliche Frage 47 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche Zahlungen hat der Bund aus dem Beschaffungsvertrag über die Fregatten der Klasse 126 bis einschließlich 24. Juni 2026 an die Damen Sc…
- Schriftliche Frage 48 von Lea Reisner (DIE LINKE): In welchem Umfang haben das Bundesministerium der Verteidigung bzw. die Bundeswehr bereits von ukrainischer Seite Gefechtsfelddaten erhalten…
- Schriftliche Frage 49 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wie viele Frauen dienten in den Jahren 2023, 2024, 2025 und dienen aktuell (nach dem Hauptversetzungstermin vom 1. Oktober) jeweils als Komm…
- Schriftliche Frage 50 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Mitteln (bitte Einzelplan, Titel, Haushaltsjahr und Betrag angeben) beabsichtigt die Bundesregierung die im Rahmen der geplanten…
- Schriftliche Frage 51 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Leistungen und Gegenleistungen sind im Rahmen der von der Bundesregierung geplanten Kooperation mit dem US-Chiphersteller Nvidia zur…
- Schriftliche Frage 52 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): In Anbetracht der Tatsachen, dass erstens die hohen Energiepreise als ein Hauptgrund für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands…
- Schriftliche Frage 53 von Leif-Erik Holm (AfD): Mit welchen Gesamtkosten der Transformation rechnet die Bundesregierung jeweils bis zur Erreichung eines Anteils von 50 Prozent, 75 Prozent…
- Schriftliche Frage 54 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu Einsparungen in welcher Höhe führt der Redispatch-Vorbehalt bei Erneuerbaren Energien?
- Schriftliche Frage 55 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche schriftlichen Vorschläge von Gesellschaften des E.ON-Konzerns zum Redispatch- Vorbehalt sind seit dem 6. Mai 2025 im Bundesministeriu…
- Schriftliche Frage 56 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Füllstand der Gasspeicher hinsichtlich der Füllstandsvorgaben, und was tut sie diesbezüglic…
- Schriftliche Frage 57 von Thomas Ladzinski (AfD): Wie und in welcher Form hat die Bundesregierung, sowohl materiell als auch immateriell, dem Rüstungs-Start-up Covenant und deren Vertretern…
- Schriftliche Frage 58 von Pierre Lamely (AfD): Teilt die Bundesregierung die von Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär in der Regierungsbefragung am 14. O…
- Schriftliche Frage 59 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche „Mittel der Hightech-Agenda des Bundes“ (www.bild.de/politik/inland/ki-pakt-merz-un d-nvidia-chef-huang-planen-millionenprojekt-fue r…
- Schriftliche Frage 60 von Stefan Seidler (fraktionslos): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes noch vor Einleitung des parlamen…
- Schriftliche Frage 61 von Janine Wissler (DIE LINKE): Wie hoch liegen die bisherigen Prozesskosten im Zusammenhang mit dem von der Partei Die Linke beantragten Verfahren vor dem Bundesverfassung…
- Schriftliche Frage 62 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft es zu, dass mit der in den Eckpunkten zur Forschungssicherheit vom 18. Dezember 2025 für „ab Januar 2026“ vorgesehenen Erstellung ein…
- Schriftliche Frage 63 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Titel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität werden die für die Nationale Plattform für Forschungssicherheit bis…
- Schriftliche Frage 64 von Nicole Hess (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Erforderlichkeit einer Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren an gemeinn…
- Schriftliche Frage 65 von Nicole Hess (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie häuslicher Gewalt nach eine…
- Schriftliche Frage 66 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sieht sich der Bundeskanzler Friedrich Merz an das Versprechen der Bundeskanzlerin a. D. Angela Merkel gebunden, den NSU- Komplexe…
- Schriftliche Frage 67 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wo die bei der Fahndungsaktion der „SOKO Feuerball“ (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/articl e…
- Schriftliche Frage 68 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat das Bundeskriminalamt (bzw. nach dessen Kenntnis andere Behörden) die Festplatte/den Laptop von Ralf Wohlleben (vgl. Beschlussempfehlung…
- Schriftliche Frage 69 von Marcel Queckemeyer (AfD): Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei elektronisch geführten Gerichtsakten sichergestellt, dass Verfahrensbeteiligte die ordnungsge…
- Schriftliche Frage 70 von Ulrich von Zons (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über technische Störungen, notwendigen Arbeitsmehraufwand und Verzögerungen bei der Einführun…
- Schriftliche Frage 71 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Für wie viele Websites und Plattformen sollen nach aktuellem Stand die zuletzt in den von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zum Ki…
- Schriftliche Frage 72 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wie viel Schulen in Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Essensraum, (Mensa oder ähnliches), in der die Schüler…
- Schriftliche Frage 73 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Fortführung und finanzielle Förderung des Internationalen Jugendfreiwilligen…
- Schriftliche Frage 74 von Kerstin Przygodda (AfD): Weshalb gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 21/8312 an, dass für das Jahr 202…
- Schriftliche Frage 75/76 von Kerstin Przygodda (AfD): Liegen die Ergebnisse der Studie „Wie viele Zwangsehen gibt es in Deutschland?“ des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforsc…
- Schriftliche Frage 77 von Kerstin Przygodda (AfD): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die genauen Gründe dafür, dass die in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführte Studie des Deutschen…
- Schriftliche Frage 78 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Wann fanden in dieser Legislaturperiode Treffen zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Spi…
- Schriftliche Frage 79 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher Grundlage (z. B. Sachberichte anderer im Kinder- und Jugendplan geförderter Verbände, Veröffentlichungen auf Homepages, wissensc…
- Schriftliche Frage 80 von Nicole Hess (AfD): Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass bei pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern in vollstationären Pflegeeinrichtungen die Belastungs…
- Schriftliche Frage 81 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung in Reaktion auf die am 19. Oktober 2026 von der Türkischen Gemeinde in Deutschland, der Bundeskonferenz der Migrant…
- Schriftliche Frage 82 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 der Anteil der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe mit unbefristeten Arbeitsv…
- Schriftliche Frage 83 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Bei wie vielen derjenigen Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf eine Kostenübernahme für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung…
- Schriftliche Frage 84 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Personen mit einem Zielberuf (ab Fachkraftniveau) im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind nach K…
- Schriftliche Frage 85 von David Schliesing (DIE LINKE): Aus welchen Mitteln wird das gesetzlich vorgeschriebene Digitalisierungsprogramm bei den Jobcentern umgesetzt (bitte ab 2021 nach Jahren und…
- Schriftliche Frage 86 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, welcher Anteil der Frauen und Männer im Rentenzugang zur Rente für besonders langjährig Versi…
- Schriftliche Frage 87 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft hat die beim deutsch-französischen Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität am 18. November 2025 vereinbarte Taskforce für dig…
- Schriftliche Frage 88 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum sogenannten „Digital Omnibus Daten“ beim Thema Unabhängige Reichweite…
- Schriftliche Frage 89 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): An wie vielen Tagen kam es in den Jahren 2006, 2016 und 2026 bisher zu Niedrigwasser (Wasserstand eines Gewässers, der signifikant unter dem…
- Schriftliche Frage 90 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Teil- und Gesamtkosten sind für die laufende Instandsetzung und geplante Wiederinbetriebnahme der Hunsrückquerbahn zwischen Langenlon…
- Schriftliche Frage 91 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kennt die Bundesregierung die von der Gemeinde Morbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich), ihren Ratsmitgliedern und Anwohnern vorgetragene Kri…
- Schriftliche Frage 92 von Bastian Treuheit (AfD): Welche Maßnahmen hat die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung bislang ergriffen, um die seit Monaten bestehenden Einschränkung…
- Schriftliche Frage 93 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) im Luft…
- Schriftliche Frage 94 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Mindereinnahmen (in Euro) im Jahr 2027 rechnet die Bundesregierung durch die jüngste Novelle des Brennstoffemissionshandelsgeset…
- Schriftliche Frage 95 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich positiver Effekte durch Biber auf den Wasserhaushalt und Rückhalt von Wasser in der…
- Schriftliche Frage 96 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des illegalen Wildtierhandels als einen Treiber des Biodiversitätsverlustes (vgl. www.dnr.de/aktu…
- Schriftliche Frage 97 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Empfehlung einer Studie im Auftrag der EU-Kommission (im Rahmen der Umsetzung des…
- Schriftliche Frage 98 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schritte und Projekte führt die Bundesregierung zur Umsetzung der bei der Weltklimakonferenz COP30 angekündigten Global Initiative on…
- Schriftliche Frage 99 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit Kunststoff beschichtete Einweg- Pappverpackungen für Speisen, wie sie typischerweise in Schnell…
- Schriftliche Frage 100 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem in der letzten Woche verabschiedeten Papier von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem f…
- Schriftliche Frage 101 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gewichtet die Bundesregierung die Einhaltung von privatrechtlichen Lieferverträgen über hexagonale Brennelemente von Framatome bzw. der…
- Schriftliche Frage 102 von Mathias Weiser (AfD): Inwieweit unterscheiden sich die derzeit von den Mitgliedstaaten zu erfüllenden Mindestanforderungen der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie III…
- Schriftliche Frage 103 von Dr. Christina Baum (AfD): Inwieweit weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Datensätze zu Verdachtsmeldungen von Impfr…
- Schriftliche Frage 104 von Dr. Christina Baum (AfD): Wie viele Verdachtsfälle nach Impfungen sind der Bundesregierung insgesamt bekannt (bitte aufschlüsseln nach Verdachtstodesfällen nach Impfu…
- Schriftliche Frage 105 von Thomas Dietz (AfD): Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung durch die künftige Budgetierung der Leistungen von Hautärzten und die dadurch zu erwart…
- Schriftliche Frage 106 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit trägt die Bundesregierung der „Göttinger Erklärung“ von Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), De…
- Schriftliche Frage 107 von Pierre Lamely (AfD): Welchen Anteil hatten Impfstoffe der BioNTech SE an den in Deutschland in der Impfsaison 2025/2026 verabreichten COVID-19-Impfungen, und hat…
- Schriftliche Frage 108 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Aus welchen Gründen wurde im IGES-Bericht zur langfristigen Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung die Kombination eines progress…
- Schriftliche Frage 109 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Welche Projekte wurden im Rahmen der beiden Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit „Patientinnenzentrierte Versorgung von F…
- Schriftliche Frage 110 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Welche Projekte wurden im Rahmen der Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit „Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauenge…
- Schriftliche Frage 111 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Verabschiedung der Verordnung zur Anpassung des Bundesrechts an das Unionsrecht au…
- Schriftliche Frage 112 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung z. B. vor dem Hintergrund der jüngsten Videoaufnahmen aus einem Schlachtbetrieb in Kellinghusen, Schleswig- Holste…
- Schriftliche Frage 113 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zum EU-Schulprogramm (Verordnung (EU) Nummer 1308/2013 (CMO)) hinsichtlich einer Erwe…
- Schriftliche Frage 114 von Marcel Queckemeyer (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf Artikel 11 der Verordnung (EU) 2018/848 und die Verordnung (EU) 2021/1165 die Verwendung vo…
- Schriftliche Frage 115 von Marcel Queckemeyer (AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem im März 2026 vorgelegten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik zur…
- Schriftliche Frage 116 von Stefan Seidler (fraktionslos): Welche Änderungen plant die Bundesregierung im Rahmen der vorgesehenen Novellierung der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung, und beabsichtigt…
- Schriftliche Frage 117 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung an der am 4. März 2025 durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bekannt gegeb…
- Schriftliche Frage 118 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchen Ergebnissen kommt die bei den Regierungsverhandlungen mit Jordanien im Juli 2026 vereinbarte gemeinsame Prüfung über Möglichkeite…
- Schriftliche Frage 119 von Rocco Kever (AfD): Wie hoch waren die Kosten, die der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH für die Beauftragung externer Sonderprüfer…
- Schriftliche Frage 120 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen monatlichen Mietkosten für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG)…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8852
21. Wahlperiode 30.10.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 89, 93
Asar, Ayse
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 50, 51, 62, 63
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 94
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 52
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 95, 96, 97
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 98, 99, 118
Abgeordnete Nummer
der Frage
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65, 80
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 82
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 90, 91, 100
Karaahmetoğlu, Macit (SPD) . . . . . . . . . 22, 23, 24, 25
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 54, 55, 56
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 106, 111
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 57
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 58, 107
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 72, 83, 112
Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 1
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 2
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 88
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Abgeordnete Nummer
der Frage
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 66, 67, 68
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 10, 11
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 28, 84
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 73
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 120
Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 12
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 29, 30, 31
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . 74, 75, 76, 77
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . 69, 114, 115
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Abgeordnete Nummer
der Frage
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 41
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 32
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 42, 43, 85
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 116
Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . 109, 110
Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34, 35
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Weiser, Mathias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Drucksache 21/8852 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 11, 12
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Karaahmetoğlu, Macit
(SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15
Seite
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 18, 19, 20
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Asar, Ayse
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/8852
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Seite
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 35, 36
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 41
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 43, 44
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 62
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 63, 64, 65
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 65, 66
Drucksache 21/8852 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Seite
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Weiser, Mathias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 70
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . 74, 75
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Seite
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/8852
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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche internen Regelungen zur Konkretisierung
der Voraussetzungen einer Überprüfung
geförderter Projekte und Projektträger durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) (sogenanntes
„Haber-Verfahren“) gelten im
Verantwortungsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien hinsichtlich der Frage, welche
Hierarchieebene unter welchen Voraussetzungen
befugt ist, ein „Haber-Verfahren“ zu veranlassen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 28. Oktober 2026
Bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt
die Anwendung des sogenannten „Haber-Verfahrens“ eine absolute
Ausnahme dar. Spezifische Prozess- und Geschäftsgangvorgaben existieren
insofern nicht. Die Behandlung entsprechender Sachverhalte folgt den
für alle Geschäftsgangprozesse geltenden Regeln.
2. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen
Bearbeitungszeiten für Anträge auf Akteneinsicht
im Stasi-Unterlagen-Archiv insbesondere mit
Blick auf Fälle mit Rehabilitierungsbezug oder
sofern Antragssteller angegebenen haben, dass
Sie die Unterlagen brauchen, um Ansprüche nach
den Unrechtsbereinigungsgesetzen geltend
machen zu können, und wie hat sich die
Bearbeitungszeit nach Einschätzung der Bundesregierung
seit 2020 entwickelt (bitte nach Jahren und nach
den Antragskategorien Privatpersonen, Forschung
und Medien und Öffentliche und nicht-öffentliche
Stellen aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 26. Oktober 2026
Die Bundesregierung misst der zeitnahen Bearbeitung von Anträgen
beim Bundesarchiv-Stasi-Unterlagen-Archiv (StUA), insbesondere in
Bezug auf Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsfälle, einen hohen
Stellenwert bei. Das StUA bearbeitet diese im Rahmen der
Möglichkeiten schnellstmöglich. An das StUA gerichtete Ersuchen zur
Rehabilitierung und Wiedergutmachung werden dabei prioritär behandelt.
Die Geltendmachung von Ansprüchen nach den SED-
Unrechtsbereinigungsgesetzen ist nicht an die Beibringung von Unterlagen gebunden,
die das StUA im Rahmen von Anträgen auf persönliche Akteneinsicht
zur Verfügung stellt. In einem Rehabilitierungsverfahren richten die
zuständigen Stellen in der Regel nach den §§ 19 ff. StUG ein
entsprechendes Ersuchen an das StUA, in dessen Rahmen ihnen die für den Zweck
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der Rehabilitierung/Wiedergutmachung benötigten MfS-Unterlagen zur
Verfügung gestellt werden.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der
ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften am 1. Juli 2025 hat
sich der Eingang von Ersuchen zur Rehabilitierung/Wiedergutmachung
im Vergleich zu 2024 nahezu verdoppelt auf 4.612 Ersuchen 2025.
Nachfolgend wird die Entwicklung bei den erfragten Kategorien mit den
kurzfristig verfügbaren Informationen näher erläutert.
Anträge auf persönliche Akteneinsicht
Anträge auf persönliche Akteneinsicht werden beim StUA grundsätzlich
in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. § 12 Absatz 3 StUG sieht
vor, Anträge zu Zwecken der Rehabilitierung, Wiedergutmachung, zur
Abwehr einer Gefährdung des Persönlichkeitsrechts oder zur Entlastung
vom Vorwurf einer Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst mit
Vorrang zu behandeln. Daneben werden erstmalig gestellte Anträge zur
eigenen Person von über 80jährigen sowie solche von Personen mit
schwerer und schwerster Erkrankung bevorzugt in die Bearbeitungsfolge
eingeordnet.
Ergeben die Recherchen keine Erfassung des Antragstellers durch das
MfS oder werden lediglich Karteikarten ermittelt, erfolgt eine Auskunft
nach drei bis sechs Monaten. Bei Vorliegen von auszuwertendem
Aktenmaterial haben sich die maximalen Bearbeitungszeiten gegenüber 2020
mit 1,5 Jahren bis 2025 mit 1,25 Jahren verkürzt.
Anträge von Forschung und Medien
Die Anzahl der von Medienvertretern und aus der Forschung sowie der
politischen Bildung eingegangenen Anträge ist seit 2020 mit geringen
Schwankungen gleichbleibend. Durchschnittlich erreichen das Stasi-
Unterlagen-Archiv hier jährlich ca. 1.130 Anträge, davon rund drei
Viertel aus Forschung und Bildung. Rund 75 Prozent dieser Anträge und ca.
90 Prozent der Medienanträge konnten in einer Frist von weniger als
12 Monaten bearbeitet werden.
Ersuchen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen
Das Themenspektrum der Ersuchen öffentlicher und nichtöffentlicher
Stellen umfasst die in den §§ 19 bis 26 StUG genannten Zwecke, wie
z. B. die Überprüfung von Personen, Strafverfolgung und
Gefahrenabwehr, Renten- und Ordensangelegenheiten. Die Bearbeitungszeiten
unterscheiden sich stark, so dass eine genauere Darstellung hier nicht
möglich ist. Einige Zwecke, so die Sicherheitsüberprüfungen, sind prioritär
zu bearbeiten. Die Anzahl der eingegangenen Anfragen öffentlicher und
nichtöffentlicher Stellen (ohne Ersuchen zur Rehabilitierung/
Wiedergutmachung) ist 2025 gegenüber 2020 um ca. 35 Prozent auf 6.554 Fälle
zurückgegangen.
Angesichts der restriktiven Zugangsregelungen im Stasi-
Unterlagengesetz (StUG) und der historischen Beschaffenheit der Unterlagen können
diese nicht automatisiert durchsucht werden, sondern erfordern
komplexe Recherchen durch Fachpersonal. Hinzu kommt die dezentrale
Aufbewahrung der Unterlagen, die ggf. Recherchen auch an mehreren Orten
durch unterschiedliches Personal verursacht. Trotz der zuletzt steigenden
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Entwicklung der Ersuchen zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung
wurden die internen Bearbeitungsziele des Bundesarchivs-Stasi-
Unterlagen-Archivs (StUA) beibehalten. Durch stete Anpassung der Prozesse
an die sich verändernden Nutzungsersuchen sollen weiter
Verbesserungen für die Antragstellenden erreicht werden.
3. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was ist der aktuelle Stand für die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarte Prüfung der Einführung einer „Abgabe für
Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen“,
deren Durchsetzung Staatsminister Dr. Wolfram
Weimer im März 2026 „noch in diesem Jahr“
ankündigte (www.merkur.de/politik/tech-gigante
n-im-visier-digitalsteuer-soll-medienvielfalt-indeu
tschland-retten-zr-94185912.html) – vor dem
Hintergrund der aktuellen Berichterstattung vom
16. Oktober 2026, dass mit einem Gesetzentwurf
in Koalitionskreisen kaum jemand in diesem Jahr
rechne (www.background.tagesspiegel.de/digitali
sierung-und-ki/briefing/schlechte-aussichten-
fuerwildbergers-vorschlag) und wann beabsichtigt die
Bundesregierung ihre Pläne für eine
Digitalabgabe, auf Basis der des Staatsministern Dr. Wolfram
Weimer regierungsintern bereits vorgestellten
Eckpunkte für eine Digitalabgabe (Antwort der
Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 39,
Plenarprotokoll 21/49), zu veröffentlichen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 26. Oktober 2026
Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer verfolgt den Prüfauftrag aus
dem Koalitionsvertrag weiterhin prioritär. Die hierzu erforderlichen
regierungsinternen Abstimmungen dauern an. Zu möglichen Ergebnissen,
der konkreten Ausgestaltung oder dem Zeitplan können derzeit noch
keine weitergehenden Angaben gemacht werden.
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4. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist es zutreffend, dass der ehemalige
Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragte für die
Nachrichtendienste des Bundes, Klaus-Dieter
Fritsche, für eine Beratertätigkeit mit Bezug zu
Wirecard keine schriftliche Genehmigung der
Bundesregierung erhalten hat, auch, da er, mit
Hinweis darauf, er habe nicht beraten und es gäbe
keine „Bezüge zu Sicherheitsfragen“, keine
entsprechende Tätigkeit anzeigte, obwohl die in
Frage stehenden Aktivitäten noch in die geltende
Karenzzeit von fünf Jahren gefallen sind und eine
entsprechende „Beratungsvereinbarung“ mit dem
Unternehmen vom 31. Juli 2019 explizit auch
eine „umfassende Betreuung des Auftraggebers
im Bereich der strategischen Beratung des
Wirecard-Konzerns im Bereich Security“ vorsah, und
welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung hieraus aus heutiger Perspektive vor
allem hinsichtlich eines gesetzgeberischen
Nachjustierungsbedarfs und eines möglichen
Fehlverhaltens von Klaus-Dieter Fritsche (vgl.
Beschlussempfehlung und Bericht des 3.
Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß
Artikel 44 des Grundgesetzes, Bundestagsdrucksache
19/30900, S. 1507)?
Antwort des Staatsministers Philipp Amthor
vom 28. Oktober 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP zu Frage 13 auf
Bundestagsdrucksache 19/23489 verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
5. Abgeordnete
Doris Achelwilm
(Die Linke)
Plant oder prüft die Bundesregierung konkrete
Maßnahmen, um die Behinderten-Pauschbeträge
nach § 33b des Einkommenssteuergesetzes
(EStG) sowie die behinderungsbedingte
Fahrtkostenpauschale nach § 33 Absatz 2a EStG an
gestiegene behinderungsbedingte Mehraufwendungen
anzupassen, und wenn ja, welche, und inwiefern
wird im Rahmen der Evaluierung dieser
Pauschbeträge untersucht, wie sich die nicht von Dritten
erstatteten behinderungsbedingten
Mehraufwendungen einschließlich der Fahrtkosten seit
Inkrafttreten der Neuregelungen im Jahr 2021
entwickelt haben?
Vorabfassung - w
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Vorabfassung - w
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 26. Oktober 2026
Mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur
Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 9. Dezember 2020
(BGBl I, 2770) wurden u. a. die Behinderten-Pauschbetrage (§ 33b
Absatz 3 EStG) verdoppelt und eine behinderungsbedingte
Fahrtkostenpauschale eingeführt (§ 33 Absatz 2a EStG). Im Hinblick auf die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird im Rahmen einer Evaluierung untersucht,
in welchem Umfang steuerlich berücksichtigungsfähige,
behinderungsbedingte Mehraufwendungen insbesondere des täglichen Lebens
(inklusive möglicher Fahrtkosten) entstehen, die nicht von Dritten durch
Ersatzleistungen, Beihilfen oder andere Erstattungsbeträge erstattet
werden.
Dem Finanzausschuss des Bundestages ist zum 31. Dezember 2027 ein
Abschlussbericht vorzulegen (siehe Bundestagsdrucksache 19/23793,
S. 16). Das Ergebnis dieser Evaluierung bleibt zunächst abzuwarten.
6. Abgeordneter
Dr. Michael Blos
(AfD)
Plant die Bundesregierung die Einführung von
spritpreissenkenden Maßnahmen in Deutschland,
wie es sie in Luxemburg, Polen, Tschechien und
Österreich gibt (www.n-tv.de/mediathek/videos/w
irtschaft/Warum-Tanken-jenseits-der-Grenze-deut
lich-weniger-kostet-id31429697.html), und wie
begründet sie die Einführung oder
Nichteinführung solcher Maßnahmen (wenn eine oder
mehrere Maßnahmen geplant sind, bitte konkrete
Maßnahme bzw. Maßnahmen und konkretes Datum,
Tag, Monat und Jahr der Einführung angeben)?
7. Abgeordneter
Dr. Michael Blos
(AfD)
Wie möchte die Bundesregierung die deutschen
Kraftstoffpreise kurzfristig und langfristig auf ein
wettbewerbsfähiges Niveau senken, das dem
Preisniveau von Luxemburg, Polen, Tschechien
und Österreich entspricht (www.n-tv.de/mediathe
k/videos/wirtschaft/Warum-Tanken-jenseits-der-
Grenze-deutlich-weniger-kostetid3142969
7.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 26. Oktober 2026
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen wie folgt beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet fortwährend die Entwicklung der
Kraftstoffpreise und mögliche wirtschaftliche Folgewirkungen, Auf
dieser Grundlage und entsprechend dem von Bund und Ländern am
18. September 2026 beschlossenen Spritpreisentlastungspaket prüft die
Bundesregierung nach unmittelbar erfolgter Umsetzung der bis
Jahresende 2026 geltenden Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel
weitere Entlastungsmaßnahmen.
Gemäß dem Beschluss vom 18. September 2026 wird die
Bundesregierung einen nicht dauerhaften, krisenbedingten Spritpreisdeckel nach
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dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens frühestmöglich, spätestens aber
zum 1. Januar 2027, einführen.
8. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Welche Optionen für den Verkauf von Uniper
prüft die Bundesregierung derzeit (bitte hierbei
auch einen entsprechenden Zeitplan angeben),
und gibt es Bestrebungen, in Anbetracht der
Verwerfungen auf den internationalen Gasmärkten,
Netzinfrastruktur und Speicher von der
Reprivatisierung bei Uniper auszunehmen und aus
Gründen der Versorgungssicherheit dauerhaft in
öffentlicher Hand beizubehalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 26. Oktober 2026
Der Bund hat sich gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, seine
Beteiligung an der Uniper SE bis spätestens Ende 2028 auf maximal
25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren. Um dieser Verpflichtung
nachzukommen, verfolgt der Bund einen Dual-Track-Ansatz, in welchem
eine mögliche börsliche Veräußerung, ein sogenannter Re-IPO, sowie
ein möglicher M&A-Verkauf als gleichberechtigte Alternativen parallel
verfolgt werden. Der Reprivatisierungsprozess umfasst die sorgfältige
Abwägung komplexer rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte, welche
– unter Berücksichtigung der Verpflichtung gegenüber der EU-
Kommission – den weiteren Zeitplan vorgeben.
In der Verkaufsanzeige, die am 19. Mai 2026 in der Financial Times
veröffentlicht wurde, wird klargestellt, dass der Bund auch nach Abschluss
des Reprivatisierungsprozesses weiterhin 25 Prozent +1 Aktie an der
Uniper SE halten möchte. Verkäufe einzelner Vermögensgegenstände
sind nicht Teil des Verkaufsprozesses.
9. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Welche qualitativen und quantitativen
Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
unmittelbaren und mittelbaren Beschäftigungseffekte
staatlicher Förderprogramme,
Investitionsprogramme und Subventionen (bitte jeweils für die
Jahre 2020 bis 2026 Höhe der eingesetzten Mittel
und Anzahl der geförderten Arbeitsplätze
insgesamt und für den Bereich des verarbeitenden
Gewerbes ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 30. Oktober 2026
Die Bundesregierung erhebt keine aggregierten Zahlen über die
unmittelbaren und mittelbaren Beschäftigungseffekte sämtlicher staatlicher
Förderprogramme, Investitionsprogramme und Subventionen.
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10. Abgeordneter
Sascha Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie verteilt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung vor dem Hintergrund der von der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend Karin Prien im März 2026 öffentlich
befürworteten Reform des Ehegattensplittings
(vgl. www.zdfheute.de/politik/deutschland/ehegat
ten-splitting-koalition-debatte-100.html) der in
der „Datensammlung zur Steuerpolitik 2026“ des
Bundesministeriums der Finanzen ausgewiesene
rechnerische Splittingeffekt von rund 25,3 Mrd.
Euro auf die 16 Bundesländer sowie bundesweit
auf die zehn Einkommensdezile der zusammen
veranlagten Ehepaare, abgegrenzt nach ihrem
gemeinsamen Gesamtbetrag der Einkünfte (bitte für
jedes Bundesland und jedes Dezil das
Gesamtvolumen des rechnerischen Splittingeffekts sowie
ergänzend die Anteile der einkommensstärksten
10 Prozent und der einkommensstärksten 20
Prozent der zusammen veranlagten Ehepaare am
gesamten Splittingeffekt ausweisen und, soweit
Angaben für das Steuerjahr 2026 nicht möglich sind,
für beide Aufschlüsselungen jeweils das jüngste
verfügbare Steuerjahr zugrunde legen und
benennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 26. Oktober 2026
Der Bundesregierung liegen keine Berechnungen im Sinne der
Fragestellung vor.
11. Abgeordneter
Sascha Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Daten, Teildaten oder Schätzungen auf
dem neuesten verfügbaren Stand liegen der
Bundesregierung im Anschluss an ihre Antwort auf
meine Schriftliche Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 21/8312 zur Zahl der Steuerpflichtigen vor,
bei denen der Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes
berücksichtigt wird, insgesamt und
aufgeschlüsselt nach der Höhe der tatsächlich bewirkten
jährlichen Einkommensteuerentlastung (bitte jeweils
das Bezugsjahr angeben und die Aufschlüsselung
auf höchstens fünf Betragsgruppen begrenzen),
und auf welcher Datengrundlage beruhen die
Überlegungen zur im Koalitionsvertrag von CDU,
CSU und SPD angekündigten Anhebung oder
Weiterentwicklung dieses Entlastungsbetrags
(Koalitionsvertrag 2025, S. 45, Zeilen 1446 und
1447)?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 26. Oktober 2026
Es liegen keine neuen Daten im Sinne der Anfrage vor.
Die Überlegungen zur Weiterentwicklung des Entlastungsbetrags für
Alleinerziehende sind noch nicht abgeschlossen. Sie betreffen die laufende
Willensbildung der Bundesregierung und damit den aus dem Grundsatz
der Gewaltenteilung folgenden Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Zum Schutz dieses Beratungsprozesses können derzeit keine
näheren Angaben zur zugrunde gelegten Datengrundlage gemacht werden.
12. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Position vertritt die Bundesregierung in
den laufenden europäischen Verhandlungen zur
Einführung der „Corporate Resource for Europe“
(EU-CORE) als neue EU-Eigenmittelquelle, und
setzt sie sich für eine progressive Überarbeitung
der geplanten Pauschalstufen ein, um
sicherzustellen, dass multinationale Großkonzerne
proportional belastet werden und keine Deckelung der
Abgabe bei 750.000 Euro erfolgt, und wenn ja,
inwiefern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 26. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat seit Beginn der Verhandlungen zum
Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 und dem von der Europäischen
Kommission vorgeschlagenen Eigenmittelpaket klargestellt, dass neue
Eigenmittel nicht im Widerspruch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Volkswirtschaften stehen dürfen. Daher lehnt die
Bundesregierung den Eigenmittelvorschlag der Kommission „CORE“ ab.
13. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Auswirkungen hat die Steuerschätzung
auf den Haushaltsentwurf für den Bundeshaushalt
des Jahres 2027 und auf den sog. finanziellen
Handlungsbedarf im Finanzplan bis zum Jahr
2030?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 30. Oktober 2026
Die Ergebnisse der 171. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“
vom 20. bis 22. Oktober 2026 werden im Zuge der parlamentarischen
Beratungen des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 eins zu
eins in den Haushalt übernommen. Die Steuereinnahmen werden im
Kapitel 6001 titelscharf nach Steuerarten getrennt abgebildet.
Um die Auswirkungen der Steuerschätzung auf den Haushalt
abzuschätzen, sind zusätzlich die absehbaren, aber noch nicht endgültig
beschlossenen Steuerrechtsänderungen zu berücksichtigen. Diese werden in der
Titelgruppe 01 im Kapitel 6001 veranschlagt und reduzieren die Steuer-
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einnahmen des Bundeshaushaltes 2027 gegenüber der Schätzung des
Arbeitskreises. Die Entscheidung über den jeweiligen Haushalt eines
Jahres obliegt dem Gesetzgeber. Die Auswirkungen der Steuerschätzung
auf den Haushalt 2027 bilden sich nach aktuellem Stand wie folgt ab:
Steuern im Einzelplan 60
in Mio. Euro
RegE 2027 Veränderung
aufgrund
Steuerschätzung
2027 neu
Kapitel 6001 (ohne Titelgruppe 01) 394.565,0 +4.051,0 398.616,0
Kapitel 6001 Titelgruppe 01 156,0 -1.886,0 -1.730,0
Gesamt Kapitel 6001 394.721,0 2.165,0 396.886,0
Unterm Strich gleichen sich 2027 für den Bund die konjunkturbedingten
Mehreinnahmen und die Veränderung der Konjunkturkomponente in
etwa aus, so wie es auch durch die Berücksichtigung der automatischen
Stabilisatoren in der Schuldenbremse intendiert ist.
Im Jahr 2028 ergeben sich unter Berücksichtigung aller Faktoren durch
die Steuerschätzung Mindereinnahmen in Höhe von 3,9 Mrd. Euro, im
Jahr 2029 in Höhe von 0,9 Mrd. Euro und im Jahr 2030 in Höhe von
6,2 Mrd. Euro im Vergleich zum auf der Steuerschätzung vom Frühjahr
beruhenden Finanzplan.
Die mittelfristige Finanzplanung wird zusammen mit dem
Regierungsentwurf des folgenden Haushaltsjahres aufgestellt und vom Kabinett
beschlossen. Demzufolge basieren die in der Finanzplanung bis 2030
unterstellten Steuereinnahmen auf der Mai-Steuerschätzung 2026. Die
Steuerschätzung aus dem Oktober 2026 führt nicht zu einer Anpassung
der mittelfristigen Finanzplanung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
14. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Wie viele Sitzungen der Wahlrechtskommission,
deren Geschäftsstelle im Bundesministerium des
Innern angesiedelt ist und der unter anderem der
Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt
und die Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig angehören,
haben seit der letzten bekannten Sitzung am 26.
November 2025 stattgefunden (bitte die konkreten
Daten nennen), und welche konkreten Ergebnisse
hat die Wahlrechtskommission hinsichtlich ihres
Arbeitsauftrages bislang erzielt (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/2501; Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache
21/3136, S. 20; Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, Zeilen 4511–4518)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. Oktober 2026
Die Beratungen der Kommission sind noch nicht abgeschlossen. Im
Übrigen entspricht der Sachstand unverändert demjenigen, der in der
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 des
Abgeordneten Helge Limburg auf Bundestagsdrucksache 21/3136, S. 20 benannt
wurde.
15. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang
zwischen dem Polizeieinsatz in dem queeren
Zentrum Casa Kuà in Berlin-Kreuzberg (https:// t a
z.de/Durchsuchung-in-Berlin-Kreuzberg/!6222
545/) und der ausstehenden Neuregelung der
Gesundheitsversorgung von trans und nicht-binären
Menschen durch den Gemeinsamen
Bundesausschuss, und wenn ja, inwiefern, und wie hoch war
die Anzahl von Hormontherapien von trans und
nicht-binären Menschen, die nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Urteil des
Bundessozialgerichts 2023 abgebrochen wurden bzw. die
Anzahl abgelehnter Anträge darauf?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. Oktober 2026
Die Hintergründe des in der Schriftlichen Frage genannten Berliner
Polizeieinsatzes sind der Bundesregierung nicht bekannt. Ein
Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Regelungskompetenz des Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) ist nicht ersichtlich. Zur aufgrund des Urteils
des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2023 (Az. B 1 KR
16/22 R) erforderlichen Ausgestaltung der Versorgung von
Geschlechtsinkongruenz betroffener Personen hat das Bundesministerium der
Gesundheit den G-BA gebeten, seine Regelungskompetenz im Rahmen der
ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wahrzunehmen. Zu den
näheren Hintergründen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer
Schriftlichen Frage 105 auf Bundestagsdrucksache 21/4848 verwiesen.
Der G-BA hat ein entsprechendes Beratungsverfahren bereits
aufgenommen und plant einen Abschluss für Anfang des kommenden Jahres. Bis
zur Umsetzung der Vorgaben des G-BA hat der GKV-Spitzenverband
seinen Mitgliedskrankenkassen empfohlen, die vor dem oben genannten
Urteil angewandte Versorgungspraxis weiter aufrechtzuerhalten. Zur
Anzahl oder zu dem Anteil seit dem oben genannten Urteil
abgebrochener oder abgelehnter Hormontherapien liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor. Entscheidungen über die Kostenübernahme
werden nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes von den Krankenkassen
in der Regel im Rahmen von Einzelfallentscheidungen getroffen.
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16. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie viele Personen wurden in den ersten drei
Quartalen 2026 aus Deutschland abgeschoben
(bitte die Gesamtzahl nennen und zusätzlich
differenzieren nach den zehn wichtigsten Zielstaaten
der Abschiebungen, bitte auch die Zahlen für die
Zielstaaten Afghanistan, Syrien und Iran nennen),
und wie viele der in den ersten drei Quartalen
2026 abgeschobenen Personen waren 0 bis
13 Jahre alt, 14 bis 17 Jahre alt, 60 bis 70 Jahre
alt, über 70 Jahre alt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 29. Oktober 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Zeitraum vom 1. Januar
2026 bis zum 30. September 2026 14.324 Personen aus Deutschland
abgeschoben worden.
Zehn häufigste
Zielstaaten
Anzahl
abgeschobener Personen
Türkei 2.025
Georgien 883
Algerien 629
Irak 486
Griechenland 483
Frankreich 481
Bulgarien 466
Serbien 464
Kroatien 463
Marokko 459
Zu den Staaten Afghanistan, Syrien und Iran:
Afghanistan 179
Syrien 6
Iran 3
Zu den erfragten Altersgruppen:
Nach Altersgruppe Anzahl
abgeschobener Personen
0 bis 13 1.558
14 bis 17 380
60 bis 70 303
71 und älter 33
17. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann plant die Bundesregierung den Bericht zur
Risikoanalyse für den Zivilschutz für das Jahr
2026 gemäß § 18 Absatz 1 des Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetzes fertigzustellen und
dem Deutschen Bundestag zu übermitteln?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 28. Oktober 2026
Die Fertigstellung und Übermittlung des Berichts zur Risikoanalyse für
den Zivilschutz gemäß § 18 Absatz 1 des Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) an den Deutschen Bundestag ist für
Dezember 2026 geplant.
18. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung für die Novellierung des Zivilschutz-
und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 28. Oktober 2026
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Gesetzentwurf zur Novellierung
des ZSKG zeitnah vorzulegen.
19. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie viele Personen mit ukrainischer
Staatsangehörigkeit, die seit dem 1. April 2025 nach
Deutschland eingereist sind, haben seit ihrer
Einreise eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung aufgenommen bzw. wurden bis zum
aktuellen Stichtag in eine solche vermittelt (bitte
jeweils getrennt nach Aufnahme sowie Vermittlung,
sowie jeweils in absoluten Zahlen und
prozentualen Anteilen an den seit dem 1. April 2025
eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen sowie
jeweils unter Ausweisung der zum aktuellen
Stichtag noch Beschäftigten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. Oktober 2026
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Es kann jedoch mittgeteilt werden, dass die Beschäftigungsquote (SvB)
von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, unabhängig von
ihrem Einreisedatum, bezogen auf die Anzahl der aufhältigen Personen
gemäß Ausländerzentralregister – nach den öffentlichen verfügbaren
Angaben der Bundesagentur für Arbeit – bei rund 34,6 Prozent liegt
(Stand: Juli 2026). Es wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass
ukrainische Staatsangehörige auch geringfügige Beschäftigungen
ausüben, die keiner Sozialversicherungspflicht unterliegen.
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20. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Liegen der Bundesregierung sicherheitsrelevante
Hinweise zu der Solidaritäts-Veranstaltung für die
Hammerbande und darüber hinaus zu deren
Teilnehmern und Veranstaltern vor, die am 11.
Oktober im Sozial- Ökologischen Zentrum in
Dortmund (SÖZ) stattfand (bitte aufschlüsseln nach
Behörde sowie Art und Anzahl der Erkenntnisse;
www.glut-magazin.de/artikel/hammerbande-
soezdortmund-nazis-antifa und www.glut-magazin.de/
artikel/antifa-komitee-linksextreme-gewalt-steuer
geld-dortmund)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. Oktober 2026
Die fragegegenständliche Veranstaltung ist der Bundesregierung
bekannt. Generell solidarisiert sich die linksextremistische Szene bereits
seit mehreren Jahren öffentlichkeitswirksam mit dem sogenannten
„Netzwerk Antifa-Ost“, relativiert die von der Gruppierung begangenen
brutalen Gewaltstraftaten und begleitet die in diesem Kontext laufenden
Gerichtsprozesse. Dies erfolgt auch durch einschlägige Veranstaltungen,
bei denen um Unterstützung für die inhaftierten, mutmaßlich der
Gruppierung zuzurechnenden Personen geworben wird. Weitergehende
fragerelevante Informationen, insbesondere zu etwaigen Straftaten im
konkreten Zusammenhang mit der vom Fragesteller genannten
Veranstaltung, liegen der Bundesregierung nicht vor.
21. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Geht die Bundesregierung davon aus, dass ein
Cyberangriff auf die Supermarktkühlsysteme wie
zuletzt in Frankreich (www.welt.de/politik/auslan
d/article6acf3caac8c6305416e42480/cyberangrif
f-hacker-drehen-kuehlsysteme-in-bis-zu-700-supe
rmaerkten-auf-50-grad-hoch.html) auch in
Deutschland möglich ist, und wie verwundbar
sind nach ihrer Kenntnis die hiesigen eingesetzten
Kühlsysteme?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. Oktober 2026
Cyberangriffe sind grundsätzlich auf alle Systeme mit digitalen
Elementen möglich. Die betroffenen Kühlsysteme in Frankreich setzten
Systeme ein, deren Support bereits abgekündigt und deren Schwachstelle im
Vorfeld der Angriffe bekannt war. Dies begünstigt Angriffe. Zu den in
Deutschland eingesetzten vergleichbaren Systemen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich gilt, dass für den Schutz
von kritischen Infrastrukturen und der IT-Sicherheit der
versorgungsrelevanten Anlagen in erster Linie die Betreiber verantwortlich sind. Sie
sind verpflichtet auf Basis gesetzlicher Regelungen (insb. dem BSI-
Gesetz) angemessene Risikomanagementmaßnahmen zu ergreifen.
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22. Abgeordneter
Macit
Karaahmetoğlu
(SPD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über die durchschnittliche sowie, soweit
statistisch erfasst, mediane Bearbeitungsdauer von
Einbürgerungsverfahren in den einzelnen
Bundesländern vor, und welche Erkenntnisse hat sie über die
Ursachen möglicher regionaler Unterschiede bei
diesen Bearbeitungszeiten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 26. Oktober 2026
Die Thematik bundesweit langer Verfahrenszeiten in
Einbürgerungsverfahren ist der Bundesregierung bekannt. Eine wesentliche Ursache
hierfür ist die signifikante Erhöhung der Anzahl von
Einbürgerungsverfahren, deren Anstieg mit den im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
vorgenommenen Rechtsänderungen zusammenhängt (generelle Hinnahme
von Mehrstaatigkeit und Absenkung der für die Anspruchseinbürgerung
erforderlichen Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre).
Die Länder führen das StAG als eigene Angelegenheit aus und regeln
die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren (Artikel 83
und 84 Absatz 1 des Grundgesetzes).
Erkenntnisse über die durchschnittliche und mediane Bearbeitungsdauer
von Einbürgerungsverfahren in den einzelnen Ländern sowie die
Ursachen möglicher regionaler Unterschiede bei den Bearbeitungszeiten
liegen der Bundesregierung nicht vor.
23. Abgeordneter
Macit
Karaahmetoğlu
(SPD)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung –
gegebenenfalls gemeinsam mit den
Bundesländern –, um durch Digitalisierung, effizientere
Verwaltungsabläufe, verbesserten Datenaustausch
sowie vergleichbare Kennzahlen zu zügigeren,
transparenteren und planbareren
Einbürgerungsverfahren beizutragen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 26. Oktober 2026
Die Bundesregierung plant, den rechtssicheren und
datenschutzkonformen Einsatz von KI-Technologien in Einbürgerungsverfahren zu
ermöglichen. Dadurch sollen die Verwaltungsverfahren effizienter,
einheitlicher, qualitativ hochwertiger und sicherer gestaltet werden. Es sollen die
rechtlichen Grundlagen geschaffen werden für die Verarbeitung
personenbezogener Daten zum Entwickeln, insbesondere zum Trainieren,
Validieren und Testen von KI-Systemen oder anderen automatisierter
Anwendungen zur Datenverarbeitung durch die mit dem
Einbürgerungsverfahren betrauten Behörden.
Im Weiteren soll die Möglichkeit des Einsatzes einer automatisierten
Anwendung zur Datenverarbeitung vorgesehen werden, um ein
automatisiertes Verfahrensmonitoring durchzuführen, das der Analyse von
Verfahrensabläufen und Entscheidungsmustern dient, um strukturelle
Muster, Beschleunigungspotenziale und Optimierungsbedarfe zu
identifizieren. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Verifizierung einzelner
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Antragsangaben, durch einen automatisierten Abgleich mit öffentlich
zugänglichen Internetdaten eröffnet, sofern begründete Zweifel an deren
Richtigkeit bestehen und der Abgleich zur Aufklärung dieser Zweifel
erforderlich ist.
Darüber hinaus soll der Einbürgerungstest voraussichtlich ab dem Jahr
2028 digital und dann durch behördeneigene Prüfstellen des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgenommen werden. Die
Digitalisierung des Testverfahrens lässt eine erhebliche
Verwaltungsvereinfachung beim BAMF erwarten. Die Tests sollen weiterhin vor Ort
und unter Aufsicht absolviert werden (d. h. Nutzung von kommunalen
Räumlichkeiten und/oder privaten Räumlichkeiten), aber an digitalen
Endgeräten. Ziel ist, dass die Prüfungsergebnisse im
Ausländerzentralregister zum automatisierten Abruf durch Ausländer- und
Staatsangehörigkeitsbehörden bereitgestellt werden.
24. Abgeordneter
Macit
Karaahmetoğlu
(SPD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
darüber vor, nach welchen Kriterien die
zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden einen
deutschen Hochschulabschluss als Nachweis der
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
sowie der Lebensverhältnisse (§ 10 Absatz 1
Satz 1 Nummer 7 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG) berücksichtigen, und inwieweit
unterscheiden sich diese Kriterien nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen den Bundesländern
beziehungsweise verschiedenen
Studienrichtungen?
25. Abgeordneter
Macit
Karaahmetoğlu
(SPD)
Sieht die Bundesregierung angesichts
unterschiedlicher Verwaltungspraxen bei der
Berücksichtigung deutscher Hochschulabschlüsse im
Einbürgerungsverfahren Bedarf und rechtliche
Möglichkeiten, gemeinsam mit den Ländern
einheitliche Kriterien zu entwickeln, und wie möchte
sie für Antragstellende mehr Transparenz und
Verlässlichkeit hinsichtlich der erforderlichen
Nachweise schaffen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 26. Oktober 2026
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 24 und 25
gemeinsam beantwortet.
Der Anspruch auf Einbürgerung setzt bei einem Antragsteller, der das
16. Lebensjahr vollendet hat, unter anderem voraus, dass dieser über
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der
Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7
StAG). Diese werden gemäß § 10 Absatz 5 Satz 1 StAG in der Regel
durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen.
Zur sachgerechten und einheitlichen Anwendung der Vorschriften des
StAG hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den Ländern
Anwendungshinweise mit Stand vom 1. Mai 2025 (AH-StAG 2025) zur
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Verfügung gestellt. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass
die Länder sich an den Anwendungshinweisen des BMI orientieren.
Nach Nummer 10 Randnummer 135 der AH-StAG 2025 ist der
Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse auch erbracht, wenn der Antragsteller
einen erfolgreichen Abschluss eines Studiums der Rechts-,
Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften an einer
deutschen Hochschule nachweisen kann. Bei Abschlüssen anderer
Studienrichtungen, wie z. B. Lehramt, kommt es auf die Fächerkombination an.
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu
unterschiedlichen Verwaltungspraxen bei der Berücksichtigung deutscher
Hochschulabschlüsse, differenzierend nach Ländern oder Studienrichtungen
vor.
Das BMI trägt mit Bund/Länder-Besprechungen aktiv dazu bei, einen
möglichst einheitlichen Vollzug der einbürgerungsrechtlichen
Vorschriften zu fördern. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre
Beantwortung zu Frage 24.
26. Abgeordneter
Thomas Ladzinski
(AfD)
Wie viele Soldaten und Mitarbeiter im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
haben bereits 2026 Beschwerde, bzw.
Widerspruch gegen die Höhe der Nettoalimentation im
laufenden Haushaltsjahr 2026 eingereicht, die im
Zusammenhang mit dem Entwurf des
Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) steht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 26. Oktober 2026
Die erbetene Zahl der im Jahr 2026 bereits von Soldatinnen und
Soldaten sowie Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eingelegten Widersprüche
(einschließlich entsprechender Anträge, Beschwerden, etc.) wegen nicht
amtsangemessener Alimentation im laufenden Haushaltsjahr 2026 kann
in der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit
nicht ermittelt werden.
Es kann lediglich die vorliegende Zahl von 18.887 Widersprüchen bzw.
Anträgen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 1. Oktober
2026 aus dem Geschäftsbereich des BMVg beim Bundesverwaltungsamt
(als Besoldungsdienstleiter der Bundeswehr) eingingen, übermittelt
werden.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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27. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Welche Erkenntnisse zur Sicherheitslage für
parlamentarische Prozesse und Parteieinrichtungen
liegen den Bundesbehörden vor dem Hintergrund
der Ankündigung des Aktionsbündnisses
„widersetzen“, das Landtagsgebäude von Sachsen-
Anhalt zu umstellen sowie im Falle einer Wahl eines
AfD-Ministerpräsidenten ggf. mit Stimmen von
CDU oder BSW die Parteitage und Büros auch
dieser Parteien zum legitimen „Aktionsziel“ zu
machen, vor, und hat die Bundesregierung bereits
eine eigene Bewertung hierzu vorgenommen, und
wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum
nicht (vgl. https://widersetzen.com/widersetzen-k
uendigt-widerstand-am-landtag-sachsen-
anhaltan/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 27. Oktober 2026
Die Gewährleistung der Sicherheit des Landtags von Sachsen-Anhalt
sowie von Einrichtungen und Veranstaltungen politischer Parteien im Land
obliegt nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den zuständigen
Behörden des Landes Sachsen-Anhalt. Dies umfasst die polizeiliche
Gefahrenabwehr, die Erstellung von Gefährdungsbewertungen sowie den
Vollzug des Versammlungsrechts. Unabhängig davon tauschen sich die
Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder generell und
anlassbezogen im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zu einer
Vielzahl sicherheitsrelevanter Sachverhalte aus.
Mit Blick auf das vom Fragesteller genannte Aktionsbündnis verweist
die Bundesregierung zudem auf ihre Antwort auf die unlängst gestellte
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zum Thema „Kenntnisse zum
antifaschistischen Aktionsbündnis Widersetzen und dessen mögliche
Einordnung“ auf Bundestagsdrucksache 21/8286.
28. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
darüber, dass in Deutschland Linksextremisten und
ein migrantisches Milieu abseits von einzelnen
Anlässen wie an Silvester oder dem 1. Mai
gemeinsam gegen das demokratische System
agieren und sich hierfür zunehmend vernetzen, und
besteht nach diesen Erkenntnissen die Gefahr,
dass es hierzulande in diesem Herbst zu ähnlichen
Ausschreitungen und Protesten wie in Frankreich
kommt bzw. dazu aufgerufen wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 27. Oktober 2026
Berührungspunkte deutscher Linksextremisten mit Akteuren aus dem
auslandsbezogenen Extremismus sowie der hiesigen islamistischen
Szene sind derzeit insbesondere beim Themenfeld Antisemitismus und
Israelfeindlichkeit festzustellen. Insbesondere zwischen antiimperialisti-
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schen und dogmatischen deutschen Linksextremisten, säkularen
propalästinensischen Extremisten und türkischen Linksextremisten bestehen
verschiedene Vernetzungen. Es kommt zur gegenseitigen Beteiligung an
und Mobilisierung zu Veranstaltungen sowie Solidaritätsbekundungen.
Das gemeinsame Feindbild Israel lässt seit dem Terrorangriff der
islamistischen HAMAS am 7. Oktober 2023 diese bereits vorher
bestehenden Verbindungen verstärkt zutage treten und bringt neue hervor. Auch
in Zukunft könnte es in diesem thematischen Kontext zu einer
Zusammenarbeit von Extremisten unterschiedlicher Phänomenbereiche
kommen.
Unabhängig davon verfolgen das Bundesministerium des Innern (BMI)
und die Sicherheitsbehörden des Bundes generell sicherheitsrelevante
Entwicklungen auch im Ausland – wie beispielsweise die vom
Fragesteller genannten Vorfälle in Frankreich – und bewerten die
diesbezüglichen Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland. Hierzu
gehört auch die Beobachtung der Bezugnahmen und Aktivitäten der
extremistischen Szenen in Deutschland.
Gerade linksextremistische Akteure versuchen grundsätzlich, aktuelle
Entwicklungen in ihrem Sinne zu instrumentalisieren, entsprechend der
eigenen ideologischen Überzeugungen einzuordnen und
gesellschaftlichen Protest zu radikalisieren. Aktuell greifen linksextremistische
Akteure in Deutschland die Ausschreitungen in Frankreich auf, mit dem
Ziel, diese zu rechtfertigen, in Begründungszusammenhänge einzubetten
und somit ideologisch zu unterstützen. Diese Agitation findet
typischerweise auf einschlägigen Szeneplattformen und in sozialen Medien statt.
Zudem wurde und wird online – unter anderem auch von
linksextremistischen Akteuren – für Protestveranstaltungen in Deutschland
mobilisiert. In den letzten Tagen kam es dabei in Deutschland zu einigen
überwiegend störungsfreien Aktionen, die auch einen Bezug zu den
aktuellen Protesten in Frankreich hergestellt haben.
Es ist grundsätzlich – auch abhängig von der Entwicklung der Proteste
in Frankreich oder anderen Ländern – mit demonstrativen Aktionen
auch von Linksextremisten im Bundesgebiet zu rechnen. In jedem Fall
begleiten das BMI und die Bundessicherheitsbehörden die weiteren
Entwicklungen in diesem Kontext aufmerksam.
29. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten des
§ 104c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG, alte
Fassung) insgesamt einen Chancenaufenthalt nach
§ 104c AufenthG (alte Fassung) erhalten, und wie
hat sich ihr aufenthaltsrechtlicher Status
anknüpfend an den Chancenaufenthalt entwickelt (bitte
auch angeben, wie viele Personen in einen
Aufenthaltstitel nach § 25a und § 25b AufenthG
wechselten, im Anschluss an den
Chancenaufenthalt eine Duldung innehaben sowie weiterhin
einen Chancenaufenthalt haben)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. Oktober 2026
Die Angaben zum Stichtag 30. September 2026 können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Personen mit bislang erteilter Aufenthaltserlaubnis (AE)
nach § 104c AufenthG insgesamt
91.116
davon
weiterhin AE nach 104c AufenthG 7.131
Fiktionsbescheinigung/Antrag auf einen Aufenthaltstitel
gestellt
27.763
in Duldung zurückgefallen 11.935
Duldung/Titel/Verlängerung/Fiktionsbescheinigung usw.
ist erloschen oder wurde widerrufen/eingezogen/
abgelehnt
793
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG 4.135
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG 32.233
Andere Aufenthaltstitel/Sonstige 3.172
nicht mehr in Deutschland aufhältig 3.957
Quelle: Ausländerzentralregister zum Stichtag 30. September 2026
30. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Personen leben aktuell nach Kenntnis
der Bundesregierung mit einer Duldung in
Deutschland, und wie vielen Personen wurde in
diesem Jahr erstmalig eine Duldung erteilt (bitte
auch angeben, wie viele Personen davon
minderjährig sind, wie viele Personen sich seit 3 oder
mehr Jahren in Deutschland aufhalten und wie
viele Personen eine Ausbildungs- und
Beschäftigungsduldung innehaben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 26. Oktober 2026
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) waren zum Stichtag
30. September 2026 200.601 geduldete Personen in Deutschland
aufhältig.
45.053 Personen erhielten die Duldung erstmals im Jahr 2026. Darunter
waren zum Stichtag 30. September 2026 13.458 Personen minderjährig,
11.253 Personen, die sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in
Deutschland aufhielten, 402 Personen mit einer Ausbildungsduldung
sowie 17 Personen mit einer Beschäftigungsduldung.
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31. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr
2026 finanzielle Mittel in die
behördenunabhängige Asylverfahrensberatung investiert, und in
welcher Höhe plant die Bundesregierung im Jahr
2027 Haushaltsmittel in das AURA-Programm
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu
investieren (bitte auch angeben, welche
Auskunfts- und Beratungsleistungen von den
jeweiligen Programmen angeboten werden bzw. werden
sollen und wie viele Stellen zur Umsetzung des
Programms besetzt wurden bzw. besetzt werden
sollen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. Oktober 2026
Im Bundeshaushalt für das Jahr 2026 stehen insgesamt 24,5 Mio. Euro
für das Förderprogramm für die behördenunabhängige
Asylverfahrensberatung (Haushaltstitel 0603 684 62) zur Verfügung, davon wurden
Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 23,5 Mio. Euro bewilligt
(Stand: Oktober 2026). Zur Umsetzung des Förderprogramms
(Antragsprüfung, Bewilligung, Mittelbewirtschaftung, projektbegleitende
Erfolgskontrolle, Verwendungsnachweisprüfung) sind derzeit in der
Bewilligungsbehörde (BAMF Referat 62D) insgesamt acht Stellen
vorgesehen. Bei den Zuwendungsempfängern wurden für das Förderjahr 2026
insgesamt 251 Stellen für die operative Umsetzung des Programms
bewilligt. Wie viele Stellen tatsächlich besetzt werden konnten, steht erst
nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung fest.
Die im Rahmen der Umsetzung der unentgeltlichen Rechtsauskunft (au-
RA) gemäß § 12b des Asylgesetzes (AsylG) anfallenden Kosten setzen
sich im Wesentlichen aus internen Personalkosten und Kosten für
Sprachmittlung zusammen, darüber hinaus können geringfügige Kosten
für die Erstellung von Infomaterialien anfallen. Sämtliche Ausgaben für
die auRA werden aus den allgemeinen Behördenausgaben des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestritten. Die Umsetzung
des Vorhabens erfolgt mittels des Bestandspersonals des BAMF.
Im Rahmen der auRA nach § 12b AsylG wird umfassend über alle
relevanten Aspekte des Asylverfahrens, inklusive des
Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens, informiert. Diese Informationen umfassen Auskünfte
zu der Ankunft, der Antragseinreichung, den verschiedenen
Verfahrensarten, der Anhörung, Erläuterung der Entscheidung und möglichen
Rechtsfolgen, Rechten und Pflichten im Asylverfahren sowie
Rechtsbehelfen, Rückkehrinformationen sowie Hinweise zu unabhängigen
Beratungsangeboten. Auf Ersuchen werden auch Auskünfte im Einzelfall
erteilt. Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung sieht darüber
hinaus eine individuelle Beratung unter der Berücksichtigung des
konkreten Einzelfalls vor. Die Informations- und Beratungsleistungen des
BAMF in Form der auRA und der behördenunabhängigen Anbieter
überschneiden sich inhaltlich in allen Bereichen.
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32. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele außer Dienst gestellte Admiräle und
Generäle sowie leitende Beamte aus
sicherheitsrelevanten Amtsbereichen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung privatwirtschaftlich tätig, und
wie wird sichergestellt, dass dabei keine sensiblen
Informationen aus ihrer Dienstzeit genutzt
werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. Oktober 2026
Nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) und dem Soldatengesetz (SG)
bestehen Anzeige- und Genehmigungspflichten für ehemalige
Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten – somit auch für
Generäle und Admiräle (§ 105 BBG, § 20a SG). Die Mitteilung über die
tatsächliche Aufnahme der Anschlusstätigkeit sowie auch eine
entsprechende Mitteilung der Beendigung derselben ist gesetzlich nicht
vorgesehen und wird nicht nachgehalten.
Nach Auswertung der im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
nachgehaltenen Anzeigeeingänge gab es zwischen dem Jahr 2021 und
heute 52 aus dem Wehrdienstverhältnis ausgeschiedene Generäle/
Admiräle, die teils mehrfach eine beabsichtigte Anschlusstätigkeit gemäß
§ 20a Absatz 1 SG angezeigt oder gemäß § 20a Absatz la SG zur
Genehmigung vorgelegt haben.
Im Übrigen werden die erfragten Fallzahlen statistisch für den Bund
nicht erfasst und sind auch nicht automatisch abrufbar. Um die erfragten
Daten zu ermitteln, müssten im Rahmen einer Ressortabfrage die
Personalakten bzw. die Vorgangsakten sämtlicher Ruhestandsbeamtinnen und
Ruhestandbeamter geprüft werden, die von der Neuregelung des § 105
Absatz 2 Nummer 2 sowie § 105 Absatz 5 des Bundesbeamtengesetzes
(BBG) erfasst werden. Hinzu kämen für die Zeit vor dem Inkrafttreten
der Neuregelung des § 105 BBG sämtliche Fälle des damaligen § 105
BBG a. F. Im Anschluss müsste geklärt werden, ob eine
Leitungsfunktion bestand. Bei den Fällen vor der Neuregelung wäre darüber hinaus
festzustellen, ob diese Personen eine sicherheitsrelevante Tätigkeit vor
Eintritt in den Ruhestand ausgeübt haben.
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in
dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende
Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen
Geschäftsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene
Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar.
Allgemein kann darauf verwiesen werden, dass Beamte gemäß § 67
BBG über die ihnen im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt
gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren haben. Diese
Pflicht gilt lebenslang. Verletzungen der Amtsverschwiegenheit sind
gemäß § 353b des Strafgesetzbuches (StGB) strafbewehrt. Darüber hinaus
gelten für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, die zu ihrer
aktiven Dienstzeit geheimschutzrechtlich gemäß § 4 Absatz 2 der
Verschlusssachenanweisung (VSA) zum Zugang zu Verschlusssachen ab
„VS-VERTRAULICH“ oder höher ermächtigt gewesen sind, bei
Staatsgeheimnissen i. S. v. § 93 StGB die strafrechtlichen
Sanktionsvorschriften gemäß §§ 94 ff. StGB. Im Übrigen sind Erwerbstätigkeiten
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oder sonstige Beschäftigungen, die nach § 105 Absatz 1 und Absatz 2
BBG angezeigt oder für die Anträge auf Genehmigung nach § 105
Absatz 5 BBG gestellt wurden zu untersagen, soweit zu besorgen ist, dass
durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Gleiches gilt nach
§ 105 Absatz 6 Satz 2 BBG, wenn die zuständige Behörde auf anderem
Weg Kenntnis von der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung
erlangt. Unbeschadet dessen sind Verstöße gegen die
Verschwiegenheitspflicht nach § 67 BBG und die schuldhafte Missachtung der
Anzeige- oder Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten bzw. ein
Zuwiderhandeln gegen eine Untersagung nach § 105 BBG Dienstvergehen nach
§ 77 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BBG. Dienstvergehen werden im
Rahmen des Disziplinarrechtes geahndet. Bei Ruhestandsbeamten kann dies
nach § 5 Absatz 2 des Bundesdisziplinargesetzes die Kürzung oder die
Aberkennung des Ruhegehalts zur Folge haben. Darüber hinaus sieht
§ 59 des Beamtenversorgungsgesetzes vor, dass ein Ruhestandsbeamter
bei einer der Regelung entsprechenden rechtskräftigen Verurteilung kraft
Gesetzes (unabhängig von einem Disziplinarverfahren) seine Rechte als
Ruhestandbeamter verliert. Das betrifft insbesondere seinen Anspruch
auf Versorgungsbezüge.
Soldatinnen und Soldaten unterliegen auch nach Ausscheiden aus dem
Wehrdienst der Verschwiegenheitspflicht nach § 14 SG. Da gemäß § 48
Absatz 1 des Wehrstrafgesetzes Offiziere im Falle des § 353b StGB
Amtsträgern gleichgestellt sind, ist ein derartiges Fehlverhalten auch
strafbewehrt.
Schuldhafte Verstöße gegen die nachdienstliche Anzeige-/
Genehmigungspflicht gemäß § 20a SG oder die Verschwiegenheitspflicht gemäß
§ 14 SG können als Dienstvergehen gemäß § 23 Absatz 1, Absatz 2
Nummer 1 SG im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens
gemäß § 60 Absatz 2 der Wehrdisziplinarordnung mit Kürzung des
Ruhegehalts, Herabsetzung in der Besoldungsgruppe,
Dienstgradherabsetzung und Aberkennung des Ruhegehalts geahndet werden. Darüber
hinaus sieht § 53 SG vor, dass ein Berufssoldat im Ruhestand oder ein
früherer Berufssoldat unter den dort genannten Voraussetzungen seinen
Dienstgrad und seine Ansprüche auf Versorgung mit Ausnahme der
Beschädigtenversorgung verliert.
33. Abgeordneter
Robert Teske
(AfD)
Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 von ausländischen
Staatsbürgern in den Landkreisen
Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen und
der kreisfreien Stadt Suhl begangen, und wie hoch
war der Anteil dieser Straftaten an allen in diesen
Landkreisen begangenen Straftaten in diesem Jahr
(bitte nach den einzelnen Landkreisen
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. Oktober 2026
Die erfragten Zahlen zum Berichtsjahr 2025 hat die Bundesregierung
bereits im Zuge der Beantwortung einer Schriftlichen Frage des
Abgeordneten Robert Teske, AfD, beauskunftet. Es wird auf die Antwort der
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Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Robert
Teske auf Bundestagsdrucksache 21/8470 verwiesen.
34. Abgeordneter
Robert Teske
(AfD)
Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 von ausländischen
Staatsbürgern in den Landkreisen
Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen und
der kreisfreien Stadt Suhl begangen, und wie hoch
war der Anteil dieser Straftaten an allen in diesen
Landkreisen begangenen Straftaten in diesem Jahr
(bitte nach den einzelnen Landkreisen sowie nach
Gewaltkriminalität, Straßenkriminalität und
Wirtschaftskriminalität aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. Oktober 2026
Für die einzelnen Tabellen mit der Zahl der aufgeklärten Fälle, der Zahl
der aufgeklärten Fälle, zu denen mindestens eine nichtdeutsche
tatverdächtige Person erfasst wurde, und der Anteil der zuletzt genannten
Fälle an allen aufgeklärten Fällen für das Berichtsjahr 2024 und die
erfragten Deliktsbereiche wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Hinsichtlich weiterer Erläuterungen zu Erfassungen in der Polizeilichen
Kriminalstatistik wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Robert Teske auf
Bundestagsdrucksache 21/8470 verwiesen.
35. Abgeordneter
Robert Teske
(AfD)
Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2023 von ausländischen
Staatsbürgern in den Landkreisen
Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen und
der kreisfreien Stadt Suhl begangen, und wie hoch
war der Anteil dieser Straftaten an allen in diesen
Landkreisen begangenen Straftaten in diesem Jahr
(bitte nach den einzelnen Landkreisen sowie nach
Gewaltkriminalität, Straßenkriminalität und
Wirtschaftskriminalität aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. Oktober 2026
Für die einzelnen Tabellen mit der Zahl der aufgeklärten Fälle, der Zahl
der aufgeklärten Fälle, zu denen mindestens eine nichtdeutsche
tatverdächtige Person erfasst wurde, und der Anteil der zuletzt genannten
Fälle an allen aufgeklärten Fällen für das Berichtsjahr 2023 und die
erfragten Deliktsbereiche wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Hinsichtlich weiterer Erläuterungen zu Erfassungen in der Polizeilichen
Kriminalstatistik wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Robert Teske auf
Bundestagsdrucksache 21/8470 verwiesen.
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Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
36. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über die von verschiedenen Beobachtern
dokumentierte Kritik (vgl. Syria Accountability
Project: https://syriaaccountability.org/the-right-to-ed
ucation-under-fragmented-control-in-suwayda/;
Reuters: www.reuters.com/world/middle-east/syri
an-students-get-caught-rift-between-druze-leader
s-damascus-2026-10-02/; ACLED: https://acledda
ta.com/expert-comment/why-are-students-protesti
ng-syrias-al-suwayda; Hawar News: https://hawar
news.com/en/student-movement-in-swedia-educat
ion-exams-are-rights-away-from-political-disp
u tes; Syrian Observatory for Human Rights
(SOHR): www.syriahr.com/en/385670/.)) an der
Durchführung der außerordentlichen
Prüfungsrunde im August und September 2026 für
Schülerinnen und Schüler aus dem Gouvernement
Suweida, insbesondere über die von der „Our Right
to Education Campaign“ (ORTEC; www.instagra
m.com/p/DcbfW2OjDow) konkret beanstandete
räumliche Beschränkung der Prüfungszentren und
die höchstens neuntägige Vorbereitungszeit vor,
und falls es Erkenntnisse gibt, welche
Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Zusammenarbeit
mit der Übergangsregierung in Syrien?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 29. Oktober 2026
Der Bundesregierung sind die presseöffentlichen Berichte bekannt.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu
den Prüfungsrunden vor. Die Bundesregierung verfolgt die Situation in
Syrien aufmerksam und steht im Austausch mit der syrischen Regierung
und Zivilgesellschaft.
In der neuen syrischen Verfassungserklärung ist das Recht auf Bildung
in Artikel 22 festgehalten. In Gesprächen mit der syrischen Regierung
betont die Bundesregierung, dass für Stabilisierung und nachhaltigen
Frieden der Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten nötig ist.
Hierzu zählt auch das Recht auf Bildung in ganz Syrien.
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37. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Welche eigenen Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über die von den israelischen
Streitkräften (IDF) veröffentlichte Liste von 170 im
Gazastreifen tätigen Medienschaffenden, denen
eine Mitgliedschaft in den Terrororganisationen
Hamas bzw. Palästinensischer Islamischer
Dschihad vorgeworfen wird, und kann die
Bundesregierung ausschließen, dass die genannten Personen
oder von ihnen geleitete bzw. belieferte lokale
Medienprojekte direkt oder indirekt (etwa über
Durchführungsorganisationen,
Nichtregierungsorganisationen oder UN-Agenturen) mit
deutschen Haushaltsmitteln gefördert wurden (www.j
uedische-allgemeine.de/meinung/wenn-journalist
en-terroristen-sind-170-namen-und-eine-unbeque
me-wahrheit/; bitte ggf. nach Vorgang, Summe
und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 26. Oktober 2026
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu der von den
israelischen Streitkräften (IDF) veröffentlichen Liste vor.
Die Bundesregierung prüft vor Bewilligung die außenpolitische
Unbedenklichkeit von Projekten und lokalen Partnerorganisationen der
Zuwendungsempfänger. Darüber hinaus unterliegt die Förderung von
Zuwendungsempfängern der Bundesregierung strengen
Kontrollmechanismen gegen Mittelzweckentfremdung. Zuwendungsempfänger haben in
ihrer Programm- und Projektumsetzung ein striktes Risikomanagement
durchzuführen und Sorgfaltspflichten zu befolgen. Sie sind zudem durch
eine Vertragsklausel zur umfassenden Kooperation zur Vermeidung von
Terrorismusfinanzierung und -unterstützung nach § 10 des
Haushaltsgesetzes (HG) verpflichtet.
38. Abgeordneter
Stefan Keuter
(AfD)
Warum hat das Auswärtige Amt die Darstellung
der BILD-Zeitung, wonach zwei Mitarbeiterinnen
in den „Gender-Streik“ getreten und wichtige
Dokumente nicht weitergeleitet hätten, zunächst
nicht dementiert und erst nach einigen Tagen
widersprochen, und wurden ggf. die beiden
betreffenden Mitarbeiterinnen innerhalb des
Auswärtigen Amts versetzt bzw. wurden gegen sie ggf.
disziplinarische Maßnahmen ergriffen (wenn ja, bitte
angeben, wohin bzw. welche; vgl. www.bild.de/p
olitik/inland/sabotage-vorwurf-wadephul-mitarbei
terinnen-treten-in-gender-streik-6aaea936708e760
b5e06445f)?
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 28. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat sich zu dem Vorgang bereits umfassend
geäußert. Es wird auf die Regierungspressekonferenz vom 7. Oktober 2026
verwiesen. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu
hypothetischen Fragestellungen.
39. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über
die Auswirkungen der seit September 2026
eskalierten Kampfhandlungen im Jemen auf die
humanitäre Versorgung der Bevölkerung, insbesondere
angesichts der steigenden Zahl von
Binnenvertriebenen (https://dtm.iom.int/reports/yemen-displace
ment-caused-escalation-west-coast-update-14-4-o
ctober-2026) und der vom
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP)
angekündigten Kürzungen der Nahrungsmittelhilfe ab
November 2026 (https://de.wfp.org/pressemitteilung
en/wfp-warnt-eskalierender-konflikt-im-jemen-sc
hneidet-millionenstadt-taiz-von), vor, und plant
die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, im
laufenden Haushaltsjahr 2026 zusätzliche Mittel
für die humanitäre Hilfe im Jemen
bereitzustellen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 29. Oktober 2026
Das humanitäre VN-System geht von inzwischen über 250.000
Binnenvertriebenen in Jemen seit August 2026 aus. In der Stadt Taiz sind
aktuell laut VN-Berichten über 800.000 Zivilisten durch den Vormarsch der
Huthi von humanitärer Hilfe abgeschnitten. Die Benzinpreise sind um
100 Prozent gestiegen, Getreidevorräte reichen für sieben Tage.
Gemeinsam mit ihren Partnern ruft die Bundesregierung die Huthi dringend
dazu auf, den ungehinderten humanitären Zugang und die sichere,
unabhängige Arbeit humanitärer Partner zu garantieren. Die Bereitstellung
weiterer humanitärer Mittel ist derzeit in Prüfung.
40. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Welche Gespräche führten der Bundesminister
des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul
sowie die im Auswärtigen Amt tätigen
Staatsministerinnen, Staatsminister und Staatssekretäre seit
Amtsantritt am 6. Mai 2025 mit
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der
Rüstungslobby (gemeint sind große Rüstungsunternehmen
und Verbände der Rüstungswirtschaft sowie mit
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern
von Lobbygruppen für Frieden und Abrüstung
(bitte die Anzahl der Gespräche jeweils nach
Mitgliedern der Bundesregierung sowie Treffen mit
beiden Lobbygruppen aufschlüsseln)?
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 27. Oktober 2026
Der Bundesminister und die Mitglieder der Bundesregierung –
einschließlich der Staatsministerinnen und Staatsminister sowie der
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre – pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von
Akteuren aller gesellschaftlicher Gruppen. Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher Gespräche und Gesprächsergebnisse besteht nicht. Die
Angaben erfolgen auf der Grundlage der unter noch zumutbarem
Aufwand gesichteten vorhandenen Unterlagen, Kalendereintragungen und
Aufzeichnungen. Darüber hinaus kann es auch bei anderen
Gelegenheiten zu Austauschen gekommen sein.
Im angefragten Zeitraum haben sich Bundesaußenminister Dr. Johann
Wadephul dreimal und Staatsministerin Serap Güler einmal mit
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern großer Rüstungsunternehmen
bzw. Verbänden der Rüstungswirtschaft getroffen. Aufgrund seines
Geschäftsbereiches ist Staatsminister Florian Hahn zudem regelmäßig im
Austausch sowohl mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern
großer Rüstungsunternehmen bzw. Verbänden der Rüstungswirtschaft
als auch mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich
Rüstungskontrolle und Abrüstung.
41. Abgeordnete
Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplans 05
des Bundeshaushalts 2027 soll die
Projektförderung des Ukraine Art Aid Center e. V. (UAAC)
finanziert werden (bitte hierbei auch die Höhe des
Gesamtansatz des betreffenden Haushaltstitels
angeben), und in welcher Höhe sind daraus
insgesamt Mittel für die Förderung des UAAC im
Haushaltsjahr 2027 vorgesehen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 30. Oktober 2026
Die Haushaltsplanung für 2027 ist noch nicht abgeschlossen, sodass
über konkrete Projektförderungen sowie entsprechende Titelnutzung
keine Aussage getroffen werden kann.
42. Abgeordneter
David Schliesing
(Die Linke)
Mit wem genau hat die Bundesregierung im Fall
der taz-Journalistin Serena Bilanceri, der von der
israelischen Regierung nach wie vor die
Ermöglichung ihrer Wiedereinreise und die
uneingeschränkte Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit in
Israel verweigert wird, „auf mehreren Ebenen und
hochrangig“ (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf meine Schriftliche Frage 41 auf
Bundestagsdrucksache 21/8771) verhandelt, und wird sich
die Bundesregierung mit diesem Misserfolg
zufriedengeben?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 29. Oktober 2026
Auf die Ausführungen des stellvertretenden Sprechers des Auswärtigen
Amts in der Regierungspressekonferenz am 14. Oktober 2026 wird
verwiesen. Darüber hinaus wurde das Thema auch mit weiteren Vertretern
der israelischen Regierung, zuletzt von mir mit meinem Counterpart im
israelischen Außenministerium, besprochen.
Die deutsche Botschaft in Israel steht nach wie vor im Austausch mit
Serena Bilanceri zu dem Fall.
43. Abgeordneter
David Schliesing
(Die Linke)
Welche EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen der
aktuellen Verhandlungen für den Mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) der EU für die Periode
2028 bis 2034 eine Haushaltskürzung für Ago-
ra.EU in Höhe von etwa 30 Prozent
vorgeschlagen, und welche Position hat die Bundesregierung
diesbezüglich im Detail in den Verhandlungen
eingenommen bzw. wird sie weiter einnehmen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 29. Oktober 2026
Nach vertraulichen bilateralen Konsultationen mit allen Mitgliedstaaten
und der EU-Kommission hat die irische Ratspräsidentschaft kürzlich
einen überarbeiteten Verhandlungsvorschlag für den zukünftigen
Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 vorgelegt. Dieser sieht
vor, den Mittelansatz für die nun in Agora.EU zusammengefassten
Programme im Vergleich zum aktuellen MFR 2021 bis 2027 um 40 Prozent
(laufende Preise) zu erhöhen. Die irische Ratspräsidentschaft schlägt
damit trotz einer Reduzierung des ursprünglichen Vorschlags der
Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025 um 30 Prozent (laufende Preise)
weiterhin einen deutlichen Aufwuchs von Agora. EU vor.
In den Verhandlungen zum MFR 2028 bis 2034 setzt sich die
Bundesregierung für horizontale Kürzungen des durch die Europäische
Kommission vorgeschlagenen erheblichen Aufwuchses der Ausgaben über
alle Rubriken des MFR hinweg ein, hat hierfür aber keine Zielgrößen für
einzelne Ausgabenprogramme festgelegt.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
44. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie begründet das Bundesministerium der
Verteidigung die Entscheidung gegen den Standort
Saarlouis, der am 7. Mai 2026 als einer von
24 Standorten für Musterungszentren der
Bundeswehr bekannt gegeben wurde (www.bundesweh
r.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/mus
terung/musterungszentren),und an welchem
Standort soll das Musterungszentrum stattdessen
eingerichtet werden, insbesondere im Hinblick
auf dessen Lage innerhalb oder außerhalb des
Saarlandes?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 28. Oktober 2026
Im Rahmen der konkreten Verhandlungen über eine Anmietung des
avisierten Objektes in Saarlouis konnte ein Mietvertragsabschluss noch
nicht erreicht werden. Derzeit werden für eine zeitgerechte
Inbetriebnahme eines Musterungszentrums im Saarland alternative Mietobjekte im
Saarland erkundet und geprüft. Aufgrund der laufenden Prozesse sind
weiterführende Angaben zu einzelnen Mietobjekten derzeit nicht
möglich.
45. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Welche voraussichtlichen Kosten hat das
Bundesministerium der Verteidigung auf Grundlage der
geltenden Richtlinien für den Einsatz von
Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg für die
China-Reise des Bundespräsidenten Dr. Frank-
Walter Steinmeier vom 26. bis 31. Oktober 2026
ermittelt beziehungsweise dem
Anforderungsberechtigten mitgeteilt, und wie viele Passagiere
wurden hierfür nach den vorgesehenen
Kostenkategorien angemeldet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 28. Oktober 2026
Dem Bundespräsidenten sind entlang Ziffer 5.2 der „Richtlinien für den
Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des
Bundesministeriums der Verteidigung zur Beförderung von Personen des politischen
und parlamentarischen Bereiches“ keine Kosten berechnet und
entsprechend auch nicht mitgeteilt worden. Nach aktuellem Planungsstand sind
für die betreffende Reise elf Passagiere in einer kostenpflichtigen
Kategorie angezeigt.
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46. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Beauftragten die Bundesregierung, die
Bundeswehr bzw. nachgeordnete Behörden Dienstleister
zur Behebung von Folgen des Absturzes eines
Bundeswehrhubschraubers am 29. Juli 2025 in
Grimma an der Unfallstelle bzw. in der
Umgebung, und wenn ja, welche und mit welchen
Aufgaben (bitte jeweiliges Auftragsvolumen
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 28. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat zur Behebung von Folgen des
Hubschrauberabsturzes vom 29. Juli 2025 in Grimma die Entsorgungsfirma Becker
Umweltdienste GmbH beauftragt. Das Auftragsvolumen umfasste das
Aufnehmen und Entsorgen von ausgelaufenen Betriebsstoffen, das
Abtragen und Entsorgen von kontaminierter Erde und sonstigen
Uferbestandteilen des Flusses Mulde wie Kies und Sand, das Einbringen neuer
Erde und einer neuen Grasnarbe im Uferbereich sowie das Auffüllen des
abgetragenen Kieses und die Flächennivellierung.
47. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Welche Zahlungen hat der Bund aus dem
Beschaffungsvertrag über die Fregatten der
Klasse 126 bis einschließlich 24. Juni 2026 an die
Damen Schelde Naval Shipbuilding geleistet,
aufgegliedert nach Haushaltsjahren, und in welcher
Höhe hat er im Zusammenhang mit diesem
Vertrag bis zum Zeitpunkt der Beantwortung
Rückforderungs- bzw. Schadensersatzansprüche
gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht,
jeweils nach Anspruchsart getrennt (vgl.
Bundesministerium der Verteidigung, Projekt Fregatte
F126 wird beendet, 24. Juni 2026 –www.bmv
g.de/de/presse/projekt-fregatte-f126-wird-beende
t-6115980, abgerufen am 15. Oktober 2026)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 27. Oktober 2026
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erforderlich.
Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung zu
den geleisteten Zahlungen der jeweiligen Haushaltsjahre würde zu einer
Verletzung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Damen Schelde
Vorabfassung - w
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Naval Shipbuilding (DSNS) führen und sich darüber hinaus nachteilig
für den Bund im weiteren Prozess der juristischen Abwicklung des
Vertragsverhältnisses mit der DSNS als auch mit anderen
Geschäftspartnern, die sich auf die Wahrung ihrer Betriebs- und Geschäftsverhältnisse
durch den Bund verlassen, auswirken. Die Informationen sind daher als
Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
eingestuft und im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages
hinterlegt.1
48. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
In welchem Umfang haben das
Bundesministerium der Verteidigung bzw. die Bundeswehr
bereits von ukrainischer Seite Gefechtsfelddaten
erhalten, wie es ein am 14. April 2026
geschlossenes Abkommen vorsieht damit diese zur
Weiterentwicklung militärischer Fähigkeiten in
Deutschland genutzt werden können (www.kmu.g
ov.ua/en/news/ukraina-ta-nimechchyna-pidpysal
y-memorandum-pro-obmin-oboronnymy-da
nymy), und wie teilen sich diese auf in die
Bereiche „Digitale Gefechtsdaten“, „Daten aus dem
ukrainischen System DELTA“ sowie „Einsatz-
und Leistungsdaten deutscher Waffensysteme“?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 29. Oktober 2026
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich.2 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf
diese Frage würde Rückschlüsse auf die Kommunikationsbeziehungen
und etwaige Verhandlungen mit der Ukraine zulassen. Diese können
sich nachteilig auf Kommunikation und Verhandlungen mit der Ukraine
auswirken.
1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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49. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Wie viele Frauen dienten in den Jahren 2023,
2024, 2025 und dienen aktuell (nach dem
Hauptversetzungstermin vom 1. Oktober) jeweils als
Kommandeurin, Kompaniechefin oder in einer
vergleichbaren Verwendung mit
Disziplinarbefugnis (bitte für das jeweilige Jahr die Anzahl der
Kommandeurinnen, Kompaniechefinnen oder
Frauen in vergleichbarer Verwendung jeweils
einzeln und sowohl als absolute Zahl als auch im
Verhältnis zur Gesamtzahl der jeweiligen Posten
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 26. Oktober 2026
Die Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.
Kompaniechefin sowie vergleichbare
Verwendungen
2023 2024 2025 bis
Oktober
2026
Gesamtzahl besetzter Dienstposten 2.022 2.070 2.077 2.071
Gesamtzahl mit Soldatinnen besetzt 245 247 257 285
Anteil der Soldatinnen an besetzten Dienstposten 12,1 % 11,9 % 12,4 % 13,8 %
Kommandeurin und höher sowie vergleichbare
Verwendungen
2023 2024 2025 bis
Oktober
2026
Gesamtzahl besetzter Dienstposten 1.011 1.023 1.041 986
Gesamtzahl mit Soldatinnen besetzt 26 29 30 40
Anteil der Soldatinnen an besetzten Dienstposten 2,6 % 2,8 % 2,9 % 4,1 %
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
50. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Mitteln (bitte Einzelplan, Titel,
Haushaltsjahr und Betrag angeben) beabsichtigt
die Bundesregierung die im Rahmen der
geplanten Kooperation mit dem US-Chiphersteller
Nvidia zur Förderung industrieller KI
vorgesehene Anmietung von Rechenkapazitäten auf der
„Industrial AI Cloud“ der Deutschen Telekom zu
finanzieren, und handelt es sich dabei um
zusätzliche Mittel oder um die Umwidmung von
Mitteln, die bereits für andere Maßnahmen –
insbesondere der Hightech Agenda Deutschland –
vorgesehen waren (bitte ggf. betroffene Maßnahmen
angeben) (Quelle: www.handelsblatt.com/politik/
deutschland/kuenstliche-intelligenz-merz-schliess
t-ki-pakt-mit-nvidia/100260948.html)?
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Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 27. Oktober 2026
Die Bundesregierung setzt sich stark für die Entwicklung und Nutzung
von industrieller KI in Deutschland, auch bei KMU, ein. Die Einbindung
von Nvidia in verschiedene Aktivitäten erfolgt entsprechend der
gemeinsamen Absichtserklärung, welche ein hochmodernes KI-Ökosystem
für die Industrie etablieren will. Die Aktivität wird dazu beitragen, die
Umsetzung von industrieller KI in Deutschland zu stärken und zu
beschleunigen. Die Bundesregierung investiert in großem Umfang in
Maßnahmen zur industriellen KI. Hierzu gehören insbesondere umfangreiche
in der Hightech Agenda Deutschland verankerte Maßnahmen.
Der Bundesregierung ist die Herleitung der Zahlen durch die zitierte
Quelle nicht bekannt. Im Rahmen des Verbundvorhabens Soofi
(Sovereign Open Source Foundation Models) wurden KI-Modelle auf Basis
eines Vergabeprozesses auf der „Industrial AI Cloud“ der Deutschen
Telekom trainiert. Zukünftigen Vergabefahren greift die Kooperation
nicht vor.
51. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Leistungen und Gegenleistungen sind im
Rahmen der von der Bundesregierung geplanten
Kooperation mit dem US-Chiphersteller Nvidia
zur Förderung industrieller KI (Chips, Personal,
finanzielle Beiträge) vorgesehen, und wer wird
Rechteinhaber der mit öffentlichen Mitteln
trainierten KI-Modelle (bitte jeweils
Lizenzbedingungen und vertragliche Regelungen zum
Verbleib der Daten in Deutschland angeben, Quelle:
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kuenst
liche-intelligenz-merz-schliesst-ki-pakt-mit-nvidi
a/100260948.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 29. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat keine konkreten Leistungen und
Gegenleistungen im Rahmen der Kooperation vereinbart. Die Partner haben in der
angesprochenen Absichtserklärung (Link Pressemitteilung: www.bundes
regierung.de/breg-de/aktuelles/bundesregierung-staerkt-entwicklung-un
d-anwendung-industrieller-ki-ueber-zusammenarbeit-mit-internationale
n-partnern-2457620) vereinbart, die Entwicklung modernster KI-
Modelle für Physical AI voranzutreiben. Ziel der Bundesregierung ist es,
industrielle KI systematisch in die breite Anwendung zu bringen und ein
hochmodernes industrielles KI-Ökosystem in Europa zu etablieren.
Diese Aktivität wird dazu beitragen, die Umsetzung von industrieller KI
in Deutschland zu stärken und zu beschleunigen. Die Bundesregierung
investiert in großem Umfang in unterschiedliche Maßnahmen zur
industriellen KI.
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52. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
In Anbetracht der Tatsachen, dass erstens die
hohen Energiepreise als ein Hauptgrund für die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands
unterhalb des Potenzials gesehen werden,
zweitens die allgemeine politische Zielsetzung in einer
Senkung der Preise liegt (www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/senkung-energiepreise-hau
shalt-2358526) und drittens im Gegensatz zu
Privatverbrauchern kein Widerrufsrecht für
Unternehmenskunden bei Energielieferverträgen
besteht, warum besteht im Rahmen der
Energievermarktung für Unternehmen keine Regulierung
und Zertifizierung für Vertriebsakteure von
Energieverträgen, und hält die Bundesregierung diese
für notwendig?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 29. Oktober 2026
Der Vertrieb von Energie gehört zu den wettbewerblich organisierten
Marktbereichen, die – anders als die Energienetze – keiner Ex-ante-
Preisregulierung oder Zertifizierungserfordernissen unterliegen. Zur
Vermeidung einer gestörten Vertragsparität und im Interesse fairer
Vertragsbedingungen unterliegen Energielieferanten gleichwohl Vorgaben nach
Teil 4 des Energiewirtschaftsgesetzes, wie die Informationspflichten bei
einer einseitigen Vertragsänderung und das Sonderkündigungsrecht der
Letztverbraucher gemäß § 41 Absatz 5 EnWG. Letztverbraucher sind
nach § 3 Absatz 1 Nummer 70 EnWG natürliche und juristische
Personen, die Energie zum eigenen Verbrauch kaufen, neben
Verbraucherinnen und Verbrauchern im zivilrechtlichen Sinne also auch Unternehmen.
Darüber hinaus regelt § 5 EnWG eine Anzeigepflicht bei Aufnahme und
Beendigung der Belieferung für Energielieferanten, die
Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nummer 57 EnWG versorgen. Darunter fallen
neben Privathaushalten auch kleinere gewerbliche Verbraucher. Die
Einschränkung der Anzeigepflicht auf Lieferanten, die Haushaltskunden
versorgen, beruht auf dem Gedanken, dass diese aufgrund strukturell
ungleicher Kräfteverhältnisse gegenüber Energieversorgern besonders
schutzwürdig sind. Hintergrund ist das Prinzip der Vertragsfreiheit, das
auf der Idee der Privatautonomie basiert. Dieses setzt voraus, dass beide
Vertragsparteien rechtlich gleichgestellt und in der Lage sind, einen
Vertragsabschluss abzulehnen. Nur wo dies nicht der Fall ist, liegt eine
gestörte Vertragsparität vor, die einen fairen Ausgleich erfordert.
Vorabfassung - w
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53. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Mit welchen Gesamtkosten der Transformation
rechnet die Bundesregierung jeweils bis zur
Erreichung eines Anteils von 50 Prozent, 75 Prozent
sowie 100 Prozent erneuerbaren Energien am
Primärenergieverbrauch, nachdem die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche
kürzlich angab, die Transformationskosten lägen
nach 30 Jahren bei einer Billion Euro, wobei
bisher ein Anteil erneuerbarer Energien am
Primärenergieverbrauchs von ca. 20 Prozent erreicht
wurde (www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/pol
itik/wirtschaftsministerin-reiche-interview-erneue
rbare-innovation-e899175/)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 26. Oktober 2026
Grundsätzlich sind solche Schätzungen in hohem Maße von den
zugrunde gelegten methodischen Annahmen abhängig. Dazu zählen
insbesondere die gewählten Systemgrenzen, also ob nur der Stromsektor oder
auch die Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie einbezogen werden.
Wesentlich ist zudem, ob Bruttoinvestitionen oder Mehrkosten
gegenüber einem Referenzszenario ausgewiesen werden. Bei der Bildung des
Referenzszenarios kommt es u. a. darauf an, welche Ersatzinvestitionen,
Brennstoff- und Importkosten angenommen werden. Vor diesem
Hintergrund liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu der Frage vor,
mit welchen Gesamtkosten bei einem Anteil von 50, 75 und 100 Prozent
erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch zu rechnen ist.
54. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zu Einsparungen in welcher Höhe führt der
Redispatch-Vorbehalt bei Erneuerbaren Energien?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 28. Oktober 2026
Das regionale Steuerungsinstrument (§ 14 Absatz 1d EnWG-E) soll
anreizen, dass sich neue PV- bzw. Windenergie-Anlagen nicht an
Umspannwerke anschließen, an denen bereits heute übermäßig viele
Abregelungen (> 5 Prozent) stattfinden. Gutachterliche Untersuchungen
(E‑Bridge) zeigen, dass sich im Jahr 2025 rund 9 Prozent der neuen
Anlagen an Umspannwerke angeschlossen haben, die 2024 auf dieser Basis
als kapazitätslimitiert eingestuft worden wären. Diese 9 Prozent haben
im Jahr 2025 dann 72 Prozent des Redispatch-Anstiegs verursacht.
Dieser überproportionale Zuwachs an Redispatchkosten soll durch das neue
Instrument vermieden werden.
Da nur ein geringer Anteil aller Umspannwerke von dem
Steuerungsinstrument betroffen wäre, wird im Regierungsentwurf davon
ausgegangen, dass der Zubau Erneuerbarer Energien nicht reduziert oder
verteuert, sondern lediglich räumlich gesteuert wird.
Vorabfassung - w
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Vorabfassung - w
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Wieviel genau an Redispatchkosten eingespart werden kann, hängt
davon ab, wie viele Netzbetreiber das Instrument nutzen werden, wie viele
Anlagenbetreiber die Möglichkeit ergreifen wollen, ihr Projekt trotz
einer solchen Ausweisung gegebenenfalls mit Speichern zu errichten
und wie sich die Redispatchkosten unabhängig von diesen Fragen
aufgrund von Marktpreisen, Vorhaltekosten und weiteren Faktoren
entwickeln. Umgekehrt ist es offensichtlich, dass ein „Weiter-so“ des
ungesteuerten Zubaus und der Aufrechterhaltung des unkonditionierten
Netzanschlussanspruchs die ohnehin schon steigenden Redispatchkosten
noch weiter steigen lassen würde.
Insgesamt ist somit von dem Steuerungsinstrument eine Senkung der
Systemkosten im Stromsystem zu erwarten.
55. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche schriftlichen Vorschläge von
Gesellschaften des E.ON-Konzerns zum Redispatch-
Vorbehalt sind seit dem 6. Mai 2025 im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingegangen, und
wurden Formulierungen daraus in den
Gesetzentwurf übernommen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 29. Oktober 2026
Seit dem 6. Mai 2025 wurde seitens der Gesellschaften des E.ON-
Konzerns im Zuge der Länder- und Verbändeanhörung ein Positionspapier
der E.ON SE aus dem Juli 2026 übermittelt. Konkrete Formulierungen
aus diesem Positionspapier wurden nicht in den Gesetzentwurf
übernommen.
56. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung den
derzeitigen Füllstand der Gasspeicher hinsichtlich der
Füllstandsvorgaben, und was tut sie
diesbezüglich?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. Oktober 2026
Die Gasversorgung in Deutschland ist auch bei den derzeitigen
Speicherfüllständen für den kommenden Winter gesichert. Entscheidend für
die Versorgungssicherheit sind nicht allein die Speicherfüllstände,
sondern auch die tatsächliche Ausspeicherung, laufende Gasimporte und
weitere Vorsorgemaßnahmen.
Anders als in früheren Jahren verfügt Deutschland heute über erhebliche
zusätzliche Importkapazitäten an Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas –
LNG). Dadurch kann Deutschland auch während der Heizperiode
jederzeit zusätzliche Gasmengen aus dem Weltmarkt beziehen. Die
Speicherfüllstände haben deshalb heute eine andere Bedeutung für die
Versorgungssicherheit als noch vor dem Aufbau der LNG-Infrastruktur. Mit
der Inbetriebnahme eines weiteren LNG-Terminals in Wilhelmshaven
im Mai 2025 wurden die Importkapazitäten nochmals erweitert. Eine
Vorabfassung - w
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weitere Erweiterung erfolgt durch die Inbetriebnahme des LNG-
Terminals in Stade im November.
Es wurden zudem vorsorglich weitere Maßnahmen zur Absicherung der
Gasversorgung im Winter ergriffen. Dazu gehören insbesondere
zusätzliche Einspeichermaßnahmen durch die SEFE Securing Energy for
Europe GmbH zur Absicherung gegen geopolitische Risiken und
Ausschreibungen durch die Trading Hub Europe GmbH, mit denen
Fernleitungsnetzbetreiber Gasmengen zur Systemstabilität absichern.
57. Abgeordneter
Thomas Ladzinski
(AfD)
Wie und in welcher Form hat die
Bundesregierung, sowohl materiell als auch immateriell, dem
Rüstungs-Start-up Covenant und deren Vertretern
zur Ansiedlung eines Werkes im Bereich
Verteidigungsindustrie im Raum Leipzig Unterstützung
geleistet, und welche Absprachen oder
Vereinbarungen wurden zwischen dem Unternehmen und
der Bundesregierung getroffen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 26. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat dem Unternehmen Covenant Industries und
deren Vertretern weder materiell noch immateriell zur Ansiedlung eines
Werkes im Raum Leipzig Unterstützung geleistet. Zwischen dem
Unternehmen und der Bundesregierung wurden keine Absprachen oder
Vereinbarungen getroffen.
58. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Teilt die Bundesregierung die von
Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Dorothee Bär in der Regierungsbefragung am
14. Oktober 2026 (Plenarprotokoll 21/101,
S. 12670) im Zusammenhang mit der ohne
Rückzahlungsklausel gewährten Forschungsförderung
der BioNTech SE vertretene Auffassung, wonach
die dem Staat zugeflossenen Steuereinnahmen zur
gewährten Förderung „in einem ganz anderen
Verhältnis“ stünden, auch für die Corona-
Soforthilfen des Bundes, die nach der Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofs im Zuflussjahr als
steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu versteuern
waren, und wenn nein, aus welchen sachlichen
Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage hält
die Bundesregierung gleichwohl an der Erstattung
des Bundesanteils zurückgeforderter Soforthilfen
durch die Länder nach der
Verwaltungsvereinbarung vom März 2020 und der ergänzenden
Verwaltungsvereinbarung zum Rückmeldeverfahren
fest?
Vorabfassung - w
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger
vom 27. Oktober 2026
Die Corona-Soforthilfe diente zur Sicherung der wirtschaftlichen
Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten
Liquiditätsengpässen, u. a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für
Betriebsräume, Leasingraten. Die Corona-Soforthilfe wurde bei
entsprechendem Liquiditätsengpass im dreimonatigen Förderzeitraum als
Billigkeitsleistung in Form einer nicht zurückzahlbaren Einmalzahlung
gewährt.
Zur Umsetzung der Corona-Soforthilfe wurden zwischen dem Bund und
den Ländern einheitliche Verwaltungsvereinbarungen und
Vollzugshinweise abgeschlossen, in denen die Durchführung der Programme in die
Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes bzw. der beauftragten
Bewilligungsbehörde übertragen wurde.
Da zum Zeitpunkt der Gewährung die Dauer und das Ausmaß der
Coronabedingten Beschränkungen für die verschiedenen Branchen nicht
abschätzbar waren, sind die Bewilligungsstellen in der Regel von dem im
Antrag vom Unternehmen glaubhaft versichertem und dargelegten
Liquiditätsengpass ausgegangen und haben die Soforthilfe unter dem
Vorbehalt der nachträglichen Überprüfung und ggf. Rückforderung bei
Überkompensation bewilligt.
Derzeit überprüfen mehrere Länder die zu Beginn der Corona-Pandemie
gewährten Corona-Soforthilfen, die an Kleinstunternehmen und
Selbständige schnell und unbürokratisch ausgezahlt wurden. Die
Überprüfungen sind aus haushaltsrechtlichen Gründen notwendig, da von den
Ländern durchgeführte Stichprobenkontrollen der Corona-Soforthilfe in
vielen Fällen erhebliche, bei der Programmkonzeption nicht
vorhersehbare Überkompensationen zeigten.
59. Abgeordnete
Dr. Andrea
Lübcke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche „Mittel der Hightech-Agenda des
Bundes“ (www.bild.de/politik/inland/ki-pakt-merz-un
d-nvidia-chef-huang-planen-millionenprojekt-fue
r-firmen-6ad0f1190aea524a0240b63d) in Höhe
eines „dreistelligen Millionenbetrag“ (vgl. ebd.)
für einen „KI-Pakt“ (vgl. ebd.) zwischen
Deutschland und Nvidia sind für den Bundeshaushalt
2027 konkret in Aussicht gestellt, bereits
bewilligt oder vertraglich gebunden (bitte hierbei auch
die entsprechende Höhe der Mittel angeben), und
welche weiteren haushälterischen oder
förderrelevanten Auswirkungen ergeben sich durch die
geplante Nvidia-Förderung hinsichtlich der
Finanzierung anderer Fördermaßnahmen im Rahmen
der Hightech-Agenda und insbesondere in Bezug
auf die Förderung der Mikroelektronik?“
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 29. Oktober 2026
Der Bundesregierung ist die Herleitung der Zahlen durch die zitierte
Quelle nicht bekannt. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Ab-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
sichtserklärung (Link Pressemitteilung: www.bundesregierung.de/breg-d
e/aktuelles/bundesregierung-staerkt-entwicklung-und-anwendung-indust
rieller-ki-ueber-zusammenarbeit-mit-internationalen-partnern-2457620)
vereinbart, die Entwicklung modernster KI-Modelle für Physical AI
voranzutreiben. Ziel der Bundesregierung ist es, industrielle KI
systematisch in die breite Anwendung zu bringen und ein hochmodernes
industrielles KI-Ökosystem in Europa zu etablieren. Diese Aktivität wird
dazu beitragen, die Umsetzung von industrieller KI in Deutschland zu
stärken und zu beschleunigen. Die Bundesregierung investiert in großem
Umfang in unterschiedliche Maßnahmen zur industriellen KI.
Zukünftigen Vergabeverfahren und Förderungen, insbesondere in Bezug auf
Mikroelektronik, greift die Kooperation nicht vor.
60. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen
der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetzes noch vor Einleitung des
parlamentarischen Verfahrens eine Anpassung des
KWK-Zuschlags vorzusehen, um die durch den
Wegfall der vermiedenen Netznutzungsentgelte
entstehenden Nachteile für vor dem 1. Januar
2023 in Betrieb genommene KWK-Anlagen
schrittweise auszugleichen, und wenn nein, wie
bewertet sie die Auswirkungen der schrittweisen
Abschmelzung der vermiedenen
Netznutzungsentgelte auf die Wirtschaftlichkeit dieser
Anlagen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. Oktober 2026
Ein Ausgleich für den Wegfall der vermiedenen Netzentgelte (vNE) in
der KWKG-Förderung ist nicht vorgesehen. Die BNetzA hat die
schrittweise Abschmelzung der vNE beschlossen, da sich gezeigt hat, dass die
dezentrale Einspeisung nicht wie erwartet zur Reduzierung von
Netzinfrastrukturkosten führt.
Für große KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung mit einer
elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt (MW) beläuft sich die
derzeitige Förderung im KWKG auf 3,9 Cent pro Kilowattstunde. Damit
werden die Investitionskosten einer solchen KWK-Anlage nahezu
vollständig gefördert. Eine zumindest teilweise Refinanzierung der
Investitionskosten sowie der variablen Einsatzkosten über die Strom- und
Wärmemärkte stellt deren Wirtschaftlichkeit nicht nachhaltig in Frage.
61. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Wie hoch liegen die bisherigen Prozesskosten im
Zusammenhang mit dem von der Partei Die Linke
beantragten Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht wegen des Vorwurfs einer
Verletzung des Neutralitätsgebots durch die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina
Reiche (Stichtag: 16. Oktober 2026), und wie viel
stellt die Kanzlei Schertz Bergmann nach
Kenntnis der Bundesregierung für den eingereichten
Schriftsatz in Rechnung?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 26. Oktober 2026
Nach § 34 Absatz 1 BVerfGG ist das Verfahren des
Bundesverfassungsgerichts kostenfrei. Eine Erstattung der Kosten der Antragstellerin nach
§ 34a BVerfGG hat das Bundesverfassungsgericht nicht angeordnet. Im
Übrigen muss die Bundesregierung bei der Beantwortung
parlamentarischer Anfragen neben dem Informationsinteresse des Deutschen
Bundestages auch den Schutz der Grundrechte Dritter gewährleisten. Eine
Beantwortung Ihrer Frage würde Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
der beauftragten Anwaltskanzlei verletzen (vgl. Antwort zu Frage 28 auf
Bundestagdrucksache 21/6731).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
62. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Trifft es zu, dass mit der in den Eckpunkten zur
Forschungssicherheit vom 18. Dezember 2025 für
„ab Januar 2026“ vorgesehenen Erstellung einer
ersten Nationalen Risikoanalyse
Forschungssicherheit bislang nicht begonnen wurde und diese
nunmehr erst nach Aufbau der Servicestelle beim
Wissenschaftsrat als deren erste Aufgabe erfolgen
soll, und wann wird die erste Risikoanalyse nach
aktueller Planung vorliegen, dem Deutschen
Bundestag zugeleitet und gegebenenfalls
veröffentlicht (bitte Umsetzungsstand, vorgesehene
Zeitpunkte sowie Gründe für Abweichungen vom
Zeitplan der Eckpunkte angeben; Quellen: www.b
mftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/2025/2
5-eckpunkte-forschungssicherheit.pdf, https://tabl
e.media/research/analyse/nationale-plattform-fue
r-forschungssicherheit-was-das-lenkungsgremiu
m-in-seiner-ersten-sitzung-beschlossen-hat)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 27. Oktober 2026
Diese Annahme ist unzutreffend. Über die nächsten Schritte entscheidet
das am 16. Oktober 2026 konstituierte Lenkungsgremium der
Nationalen Plattform für Forschungssicherheit.
Dem kann nicht vorgegriffen werden.
Vorabfassung - w
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
63. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchem Titel des Sondervermögens
Infrastruktur und Klimaneutralität werden die für die
Nationale Plattform für Forschungssicherheit bis
2029 vorgesehenen rund zehn Mio. Euro
finanziert, und welche Ausgabenarten (insbesondere
Personal- und Sachkosten der Servicestelle und
des Lenkungsgremiums) sind davon umfasst?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 28. Oktober 2026
Die Nationale Plattform für Forschungssicherheit wird bis zum Jahr
2029 gänzlich aus dem Titel 6093/685 51 des Sondervermögens
Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
64. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zur Erforderlichkeit einer Übermittlung
personenbezogener Daten aus Strafverfahren an
gemeinnützige private Meldestellen wie den
Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen
Antisemitismus e. V. (RIAS) für statistische
Erhebungen vor, insbesondere hinsichtlich der
Möglichkeit eines Datenabgleichs mittels
anonymisierter oder pseudonymisierter Daten im
Zusammenhang mit der in Ausschussdrucksache
21(6)133 angeregten Prüfung einer Erweiterung
des § 476 der Strafprozessordnung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 26. Oktober 2026
Die Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren fällt
grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder; über entsprechende
Ersuchen entscheiden deren Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Auf der Grundlage der Entschließung des Deutschen Bundestages wird
die Bundesregierung deshalb zunächst die Länder zu ihren Erfahrungen
mit der Anwendung des § 476 der Strafprozessordnung auf
Datenübermittlungen für statistische Erhebungen und zu ihrer Einschätzung des
Anliegens von RIAS befragen und dem Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz über das Ergebnis berichten.
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65. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
darüber vor, ob Opfer schwerer Gewalt- und
Sexualstraftaten sowie häuslicher Gewalt nach einer
psychosozialen Prozessbegleitung zeitnah Zugang
zu einer medizinisch notwendigen
psychotherapeutischen Weiterbehandlung erhalten,
insbesondere im Hinblick auf bestehende Wartezeiten und
die Versorgung durch Trauma-Ambulanzen nach
§ 31 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch,
und welchen Handlungsbedarf sieht sie vor dem
Hintergrund des Gesetzentwurfs auf
Bundestagsdrucksache 21/6214?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 26. Oktober 2026
Als qualifizierte nicht rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung
und Unterstützung für besonders schutzbedürftige Verletzte vor,
während und nach der Hauptverhandlung kann die psychosoziale
Prozessbegleitung auch die Unterstützung der Betroffenen bei der Suche nach
Therapien oder psychologischer Beratung umfassen. Die Hilfen sind auf
den individuellen Fall und die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen
abgestimmt.
Die therapeutische Versorgung selbst ist, was sich aus § 406j Nummer 5
Buchstabe c der Strafprozessordnung ergibt, außerhalb des
Strafverfahrens angesiedelt. Auch die Inanspruchnahme der Traumaambulanz nach
§ 31 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) steht
unabhängig vom Bestehen eines Strafverfahrens und der Begleitung durch
die psychosoziale Prozessbegleitung den Betroffenen zur Verfügung.
Die Traumaambulanzen sind mit dem Fallmanagement Teil der
sogenannten Schnellen Hilfen nach Kapitel 4 SGB XIV und bieten eine
niedrigschwellige und unbürokratische psychotherapeutische
Frühintervention, die im Zeitraum von längstens zwölf Monaten nach der Gewalttat
oder nach Kenntnis von der Gewalttat zur Bewältigung einer akuten
Krisensituation dienen. Nach dem SGB XIV anerkannte Betroffene haben
für anerkannte Schädigungsfolgen zudem Anspruch auf
Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitels SGB XIV in
Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sowie auf
besondere psychotherapeutische Leistungen, die über die nach dem SGB V
vorgesehenen Leistungen hinausgehen (§ 43 Absatz 2 Nummer 1
SGB XIV). Darüber hinaus besteht für gesetzlich Versicherte der
Zugang zu den Strukturen der ärztlichen und psychotherapeutischen
Regelversorgung im ambulanten und stationären Bereich. Handlungsbedarf im
laufenden Gesetzgebungsverfahren besteht nicht.
Daten zu Wartezeiten insbesondere innerhalb der vertragsärztlichen und
vertragspsychotherapeutischen Versorgung liegen der Bundesregierung
nicht vor. Der Bundesregierung liegen daher auch keine Erkenntnisse
dazu vor, ob Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie
häuslicher Gewalt nach einer psychosozialen Prozessbegleitung zeitnah
Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung erhalten.
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66. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern sieht sich der Bundeskanzler Friedrich
Merz an das Versprechen der Bundeskanzlerin
a. D. Angela Merkel gebunden, den NSU-
Komplexes umfassend aufzuklären (vgl. www. d
w.com/de/wir-tun-alles-um-die-morde-aufzukl%
C3%A4ren/a-15763377), und wird die
Bundesregierung darauf einwirken, dass auf Grundlage
des heutigen Stands der Technik noch einmal der
Versuch gestartet wird, alle asservierten
Festplatten, Handys und andere Kommunikationsgeräte
aus dem NSU-Komplex zu entschlüsseln, um
gegebenenfalls neue Informationen über weitere
„Helfershelfer und Hintermänner“ zu bekommen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 28. Oktober 2026
Für den Bundeskanzler und die Bundesregierung ist die Aufklärung des
NSU-Komplexes ein wichtiges Anliegen. Der Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof führt weiterhin Ermittlungen zu diesem
Komplex und geht sämtlichen Ansätzen unter Beachtung des aktuellen
Stands der Technik nach. Für die Bundesregierung besteht daher kein
Anlass für ein Einwirken im Sinne der Fragestellung.
67. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wo
die bei der Fahndungsaktion der „SOKO
Feuerball“ (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/articl
e13738175/Nazi-Mordserie-Wehrsportgruppen-H
offmann-im-Visier-der-Ermittler.html)
beschlagnahmten Gegenstände (u. a. zwei Computer und
drei Handys) asserviert sind, und wenn ja, wie
lautet diese, und haben sich bei ihrer Auswertung
nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise,
Informationen oder Zusammenhänge zur
Anschlagserie des NSU ergeben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 28. Oktober 2026
Die Bundesregierung erteilt zu Ermittlungsverfahren, die nicht in die
Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder
fallen, aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine
Auskünfte.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat Kopien der auf
den Gegenständen gespeicherten Daten im Rahmen der Ermittlungen
zur terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“
ausgewertet. Verfahrensrelevante Erkenntnisse haben sich daraus nicht
ergeben.
Vorabfassung - w
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68. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat das Bundeskriminalamt (bzw. nach dessen
Kenntnis andere Behörden) die Festplatte/den
Laptop von Ralf Wohlleben (vgl.
Beschlussempfehlung und Bericht des 3.
Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode,
Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 651–652) nun komplett
entschlüsselt und ausgewertet, und wo liegen die mit
Ralf Wohlleben in Verbindung stehenden
Asservate heute?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 28. Oktober 2026
Die in der Frage genannte Festplatte befindet sich wie die weiteren
Asservate derzeit im Gewahrsam des Bundeskriminalamts. Die Festplatte
konnte bislang nicht entschlüsselt werden.
69. Abgeordneter
Marcel
Queckemeyer
(AfD)
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei
elektronisch geführten Gerichtsakten
sichergestellt, dass Verfahrensbeteiligte die
ordnungsgemäße Unterzeichnung gerichtlicher
Entscheidungen gemäß §§ 130b und 315 der
Zivilprozessordnung, insbesondere die Authentizität und
Gültigkeit qualifizierter elektronischer Signaturen,
überprüfen können, und sieht die
Bundesregierung diesbezüglich gesetzgeberischen
Handlungsbedarf?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 28. Oktober 2026
Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Das geltende Verfahrensrecht gewährleistet, dass Verfahrensbeteiligte
die ordnungsgemäße Unterzeichnung von elektronisch abgefassten
gerichtlichen Entscheidungen überprüfen können. Soweit gerichtliche
Entscheidungen einer Unterschrift der verantwortenden Personen bedürfen,
wird diese durch deren qualifizierte elektronische Signaturen ersetzt,
§ 130d der Zivilprozessordnung (ZPO). Elektronische gerichtliche
Entscheidungen, nebst der dazu angebrachten qualifizierten elektronischen
Signaturen, werden in der E-Akte abgelegt.
Wird die elektronische gerichtliche Entscheidung den
Verfahrensbeteiligten elektronisch gemäß § 169 Absatz 5 Nummer 1 ZPO zugestellt, so
erhalten die Verfahrensbeteiligten das elektronische Original
einschließlich der angebrachten qualifizierten elektronischen Signaturen. Mit der
Übersendung wird automatisiert ein sogenannter Prüfvermerk erstellt,
der das Ergebnis der Signaturprüfung enthält. Die Signaturprüfung ist
auf diese Weise für den Empfänger nachvollziehbar und dokumentiert.
Im Falle der Papierzustellung einer elektronischen gerichtlichen
Entscheidung wird von der Entscheidung ein Ausdruck erstellt, der gemäß
§ 169 Absatz 3 ZPO vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu
beglaubigen ist. Mit der Beglaubigung wird die Übereinstimmung des
elektronischen Originals mit dem Ausdruck bestätigt. Das elektronische
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Original der Entscheidung nebst der zugehörigen Signaturdateien kann
auch im Wege der Einsicht in die E-Akte unmittelbar nachgeprüft
werden.
70. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über technische Störungen, notwendigen
Arbeitsmehraufwand und Verzögerungen bei der
Einführung und Nutzung der elektronischen Akte in der
Justiz vor, und wie bewertet sie vor diesem
Hintergrund die wiederholten Fristverlängerungen für
die papiergebundene Aktenführung (Quelle:
www.drb.de/positionen/verbandsthemen/e-justic
e-und-digtale-justiz)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 28. Oktober 2026
Die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz ist im
Wesentlichen Ländersache. Über öffentliche Quellen und Sachstandsberichte
aus der Praxis hinausgehende Erkenntnisse über technische Störungen
oder einen notwendigen Arbeitsmehraufwand liegen der
Bundesregierung insoweit nicht vor. Der mit der Einführung der elektronischen Akte
in der Justiz teilweise beschriebene Mehraufwand betrifft vor allem die
Umstellung auf die elektronische Aktenführung. Bei den
Bundesgerichten und dem Generalbundesanwalt sind aufgrund teils unterschiedlicher
Systeme zur elektronischen Aktenführung in den Ländern gegenwärtig
noch technisch-organisatorische Schwierigkeiten bei der
Aktenübernahme zu überwinden. Auch der Umstand, dass die elektronische Akte bei
den Polizeien der Länder noch nicht flächendeckend eingeführt ist,
behindert eine umfassende elektronische Aktenbearbeitung.
In Einzelbereichen musste die Möglichkeit, Papieraktenführungen
zuzulassen, bis Ende 2027 beziehungsweise Ende 2029 verlängert werden.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Bundestagsdrucksache
21/8429, S. 35 f. verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
71. Abgeordnete
Anne-Mieke
Bremer
(Die Linke)
Für wie viele Websites und Plattformen sollen
nach aktuellem Stand die zuletzt in den von der
Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zum
Kinder- und Jugendmedienschutz angekündigten
Altersbeschränkungen eingeführt werden?
Vorabfassung - w
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 27. Oktober 2026
Die konkrete Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen
Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz ist Gegenstand
interner Abstimmungen. Die geplante nationale Übergangsregelung soll
Angebote sozialer Medien adressieren, die nicht kindgerecht
beziehungsweise entwicklungsbeeinträchtigend sind. Es kommt dabei auf die
jeweilige Gestaltung des Angebots durch den Diensteanbieter an.
72. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Wie viel Schulen in Deutschland verfügen nach
Kenntnis der Bundesregierung über einen
Essensraum, (Mensa oder ähnliches), in der die
Schülerinnen und Schüler ein warmes, von der Schule
organisiertes Mittagessen erhalten können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 28. Oktober 2026
Das Schulwesen, die Schulinfrastruktur sowie die Organisation der
Verpflegung sind Aufgaben der Länder und der kommunalen Träger. Der
Bundesregierung liegen daher zur Fragestellung keine abschließenden
Kenntnisse vor.
Der 3. Quartalsbericht der Studie „Kindergesundheit in Deutschland
aktuell (KIDA): Monitoring der Kindergesundheit in (und nach) der
COVID-19-Pandemie“ des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2023
legt dar, dass 73 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit
haben, eine warme Mittagsmahlzeit in der Schule zu essen (S. 19).
73. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu
ergreifen, um die Fortführung und finanzielle
Förderung des Internationalen
Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) und weiterer Freiwilligendienste
langfristig sicherzustellen, und wenn ja, in
welchem Umfang sollen hierfür in den kommenden
Haushaltsjahren Bundesmittel bereitgestellt
werden, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 27. Oktober 2026
Die Bundesregierung sieht im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027
einen Betrag in Höhe von 153.681 Mio. Euro für die
Jugendfreiwilligendienste vor. Daraus entfallen 10.281 Mio. Euro auf den Internationalen
Jugendfreiwilligendienst.
In der mittelfristigen Finanzplanung ist eine Fortschreibung der
genannten Haushaltsansätze bis 2030 seitens der Bundesregierung geplant.
Die abschließende Entscheidung trifft der Deutsche Bundestag.
Vorabfassung - w
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74. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Weshalb gibt die Bundesregierung in ihrer
Antwort auf meine Schriftliche Frage 74 auf
Bundestagsdrucksache 21/8312 an, dass für das Jahr
2026 keine Übersichten der Zwischen- und
Letztempfänger von Mitteln aus dem
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vorliegen, obwohl
die Bundesregierung in der Plenarsitzung am
25. Februar 2026 auf die Mündliche Frage 61 der
Fragestunde geantwortet hatte, dass seit 2026 die
Eintragung aller Einzelmaßnahmen der
Partnerschaften für Demokratie und somit auch von
Weiterleitungen an Zweit- und Letztempfänger vor
Beginn der Maßnahme notwendig sei und die
Meldung der Einzelmaßnahmen fortlaufend
erfolge (vgl. Plenarprotokoll 21/58)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 27. Oktober 2026
Seit dem Jahr 2026 sind die Partnerschaften für Demokratie verpflichtet,
ihre Einzelmaßnahmen und somit auch Weiterleitungen an Zweit- und
Letztempfänger vor Beginn der jeweiligen Maßnahme zu melden. Die
Meldungen erfolgen fortlaufend. Dabei handelt es sich um einen
laufenden Verwaltungsvorgang, aus dem sich nicht bereits das Vorliegen einer
vollständigen Übersicht der Zwischen- und Letztempfänger für das Jahr
2026 ergibt.
Ein Widerspruch zwischen den beiden Antworten der Bundesregierung
besteht daher nicht.
75. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Liegen die Ergebnisse der Studie „Wie viele
Zwangsehen gibt es in Deutschland?“ des
Deutschen Zentrums für Integrations- und
Migrationsforschung e. V. (DeZIM) dem Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) inzwischen vor, und wenn nein,
was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
genauen Gründe dafür, dass die Ergebnisse der
„unabhängigen fachwissenschaftlichen
Begutachtung“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 92 auf
Bundestagsdrucksache 21/7180) des über eine Laufzeit von 16
Monaten erfolgten Forschungsprojekts (www.dezim-i
nstitut.de/projekte/wie-viele-zwangsehen-gibt-es-i
n-deutschland-1-33/) auch rund 22 Monate nach
dessen Abschluss der Bundesregierung noch nicht
vorliegen?
Vorabfassung - w
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76. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Welche Einrichtung, Institution etc. führt nach
Kenntnis der Bundesregierung die „unabhängige
fachwissenschaftliche Begutachtung“ (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 21/7180) der
Studie „Wie viele Zwangsehen gibt es in
Deutschland?“ des Deutschen Zentrums für Integrations-
und Migrationsforschung e. V. (DeZIM) durch,
und wie viele Bundesmittel sind hierfür bislang
verausgabt worden bzw. veranschlagt (bitte
jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?
77. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
genauen Gründe dafür, dass die in den Jahren
2023 und 2024 durchgeführte Studie des
Deutschen Zentrums für Integrations- und
Migrationsforschung e. V. (DeZIM) „Wie viele Zwangsehen
gibt es in Deutschland?“, die durch zwei
promovierte und einen habilitierten Wissenschaftler
durchgeführt bzw. geleitet worden ist (www.dezi
m-institut.de/projekte/wie-viele-zwangsehen-
gibtes-in-deutschland-1-33/), einer mehrjährigen
„unabhängigen fachwissenschaftlichen
Begutachtung“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 92 auf
Bundestagsdrucksache 21/7180) unterzogen werden musste bzw.
worden ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 29. Oktober 2026
Die Fragen 75 bis 77 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Ergebnisse der Studie „Wie viele Zwangsehen gibt es in
Deutschland?“ des Deutschen Zentrums für Integrations- und
Migrationsforschung e. V. (DeZIM) wurden bislang noch nicht veröffentlicht und
liegen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) nicht vor. Grund hierfür ist das anhaltende, in der
wissenschaftlichen Praxis übliche Begutachtungs- und
Publikationsverfahren zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in einer
wissenschaftlichen Fachzeitschrift. Für das Publikationsverfahren werden keine
Bundesmittel verausgabt.
Die Entscheidung, die Ergebnisse in einer Fachzeitschrift zu
veröffentlichen, haben die durchführenden Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler des DeZIM-Instituts in eigener Verantwortung getroffen.
Hierzu gehört auch die Wahl der Fachzeitschrift, auf die das BMBFSFJ
grundsätzlich keinen Einfluss nimmt. Wann das Begutachtungs- und
Publikationsverfahren abgeschlossen sein wird, ist dem BMBFSFJ nicht
bekannt.
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78. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Wann fanden in dieser Legislaturperiode Treffen
zwischen dem Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den
Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege
statt, und wer hat jeweils an diesen Treffen
teilgenommen (bitte die Gesamtanzahl entsprechender
Treffen benennen sowie die letzten 13 Treffen
nach Datum und Teilnehmenden aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 30. Oktober 2026
Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände sowie
der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bestehen in
der tagtäglichen Arbeit des Hauses auf allen Ebenen des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kontakte
reichen von formellen Terminen im Konferenzformat bis hin zu
(digitalen) Gesprächsterminen auf allen Ebenen.
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und
Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu
erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen.
79. Abgeordnete
Jamila Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welcher Grundlage (z. B. Sachberichte
anderer im Kinder- und Jugendplan geförderter
Verbände, Veröffentlichungen auf Homepages,
wissenschaftliche Evaluationen) hat das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend geprüft, welche Teile der
queer-spezifischen Arbeit von Lambda e. V.
bereits von anderen Jugendverbänden abgedeckt
werden, und wann wurde hierzu ein Bericht oder
Vermerk für die Bundesministerin, den
Staatssekretär oder die Abteilungsleitung erstellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 28. Oktober 2026
Durch jährliche Jahresplanungsgespräche, Sachberichte und
Publikationen erhält das Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen,
Senioren und Jugend einen Überblick über die Aktivitäten und
Arbeitsschwerpunkte der aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
geförderten Jugendverbände. Dabei wurden auch bestehende Angebote und
Strukturen für die Interessen und Lebensrealitäten homosexueller, trans-
und intergeschlechtlicher sowie non-binärer Jugendlicher aus der Arbeit
der geförderten Träger vorgestellt.
Über die Ergebnisse der Förderung aus Mitteln des Kinder- und
Jugendplanes wird die Abteilungsleitung regelmäßig auf verschiedenen Wegen
informiert, da diese die Voraussetzung dafür sind, um eine Fortsetzung
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oder eine Neubeantragung einer Förderung zu begründen. Eine
gesonderte Erfassung von Einzelergebnissen erfolgt nicht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
80. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass bei
pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern in
vollstationären Pflegeeinrichtungen die
Belastungsgrenze für Zuzahlungen zur gesetzlichen
Krankenversicherung nach § 62 Absatz 2 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch anhand der
Regelbedarfsstufe 1 berechnet wird, obwohl ihnen für
persönliche Ausgaben regelmäßig nur der
deutlich geringere Barbetrag nach § 27b des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch sowie gegebenenfalls
eine Bekleidungspauschale zur Verfügung stehen,
und beabsichtigt sie, diese Berechnungsgrundlage
entsprechend anzupassen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 26. Oktober 2026
Der Barbetrag nach § 27b Absatz 3 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII) dient der Deckung derjenigen Bedarfe des notwendigen
Lebensunterhalts, die nicht bereits durch die stationäre Einrichtung
gedeckt werden. Hierzu gehören auch die gesetzlichen Zuzahlungen zu
Leistungen der Krankenversicherung.
Für die Berechnung der Belastungsgrenze nach § 62 Absatz 2 Satz 5 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wird bei den dort genannten
Personengruppen die Regelbedarfsstufe 1 als pauschalierende und damit
einheitliche und verwaltungspraktikable Berechnungsgrundlage
herangezogen. Die jährliche Belastungsgrenze liegt für den Personenkreis im
Jahr 2026 bei 135,12 Euro, bei chronisch Kranken bei 67,56 Euro. Der
monatliche Barbetrag beträgt im Jahr 2026 mindestens 152 Euro und ist
damit entgegen der Aussage in der Fragestellung höher als die jährliche
Belastungsgrenze.
Um zu vermeiden, dass Leistungsberechtigte in stationären
Einrichtungen Zuzahlungen bis zur jährlichen Belastungsgrenze innerhalb kurzer
Zeit aus ihrem Barbetrag aufbringen müssen, sieht § 37 Absatz 2 bis 4
SGB XII eine besondere Darlehensregelung vor. Danach übernimmt der
Sozialhilfeträger die Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze als
ergänzendes Darlehen, sofern die leistungsberechtigte Person nicht
widerspricht. Die Rückzahlung des Betrags in Höhe von 135,12 Euro erfolgt
in gleichen Teilbeträgen über das gesamte Kalenderjahr. Dadurch wird
sowohl eine kurzfristige als auch eine unterjährige finanzielle
Überforderung der Betroffenen vermieden.
Vorabfassung - w
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81. Abgeordneter
Luke Hoß
(Die Linke)
Wird die Bundesregierung in Reaktion auf die am
19. Oktober 2026 von der Türkischen Gemeinde
in Deutschland, der Bundeskonferenz der
Migrant*innenorganisationen (BKMO), dem
Dachverband der Migrant*innenorganisationen in
Ostdeutschland und dem Landesnetzwerk
Migrant*innenorganisationen Sachsen-Anhalt
(Lamsa) vorgestellten Forderungen Maßnahmen zum
Schutz von Minderheiten in Sachsen-Anhalt
ergreifen, insbesondere im Hinblick auf die
Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission zum Schutz
von Minderheiten, die Aufhebung von
Wohnsitzauflagen für Asylsuchende, denen an ihrem
Wohnort rassistische Gewalt droht, die
Einrichtung eines Schutzfonds für gemeinnützige
Einrichtungen, Vereine, Beratungsstellen, Gemeinden
und Initiativen, die rassistisch bedroht werden
(bitte differenziert antworten), und plant die
Bundesregierung, unabhängige zivilgesellschaftliche
Strukturen in Sachsen-Anhalt, die mit Kürzungen
bzw. Streichungen einer finanziellen Förderung
durch eine mögliche AfD-Regierung rechnen –
und damit um ihre Existenz fürchten –, finanziell
zu unterstützen, auch vor dem Hintergrund, dass
die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung
Natalie Pawlik vor „fatalen Kürzungen von
Demokratieförderprojekten“ warnte, die den
„Fortbestand zivilgesellschaftlicher Arbeit“ bedrohten,
und wenn ja, inwiefern (www.migazin.de/2026/1
0/19/wer-schuetzt-migranten-wenn-afd-die-polize
i-uebernimmt/, bitte begründen)?
Antwort der Staatsministerin Natalie Pawlik
vom 29. Oktober 2026
Die in der Schriftlichen Frage zitierten Forderungen der Türkischen
Gemeinde in Deutschland, der Bundeskonferenz der
Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland und dem Landesnetzwerk
Migrant*innenorganisationen Sachsen-Anhalt (Lamsa) sind deckungsgleich mit einem
von den genannten Organisationen verfassten und an den
Bundeskanzler, die Bundesregierung sowie die Regierungschef*innen der Länder
formulierten offenen Brief vom 19. Oktober 2026. Im Rahmen des
parlamentarischen Fragewesens antwortet die Bundesregierung nicht auf
offene Briefe.
82. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010, 2015,
2020 und 2025 der Anteil der Beschäftigten im
verarbeitenden Gewerbe mit unbefristeten
Arbeitsverträgen, tarifgebundener Beschäftigung,
Vollzeitbeschäftigung,
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie mit einem Gehalt
oberhalb von 60 Prozent des Medians (bitte nach
Jahren und Kriterien differenzieren; falls keine Daten
für 2025 verfügbar, bitte für 2024 angeben)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 30. Oktober 2026
Die angefragten Informationen können den nachstehenden Tabellen mit
Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit und des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) entnommen werden.
Tabelle 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) im Wirtschaftsabschnitt
„C – Verarbeitendes Gewerbe“ der WZ 2008
Deutschland (Arbeitsort)
Ausgewählte Stichtage
Stichtag Beschäftigte darunter
SvB
insgesamt
Anteil
Spalte 2
an Spalte 1
in Prozent
darunter
(Spalte 2)
SvB Vollzeit
Anteil
Spalte 4
an Spalte 2
in Prozent
1 2 3 4 5
31. Dezember 2007 7.006.646 6.492.856 92,7 6.051.921 93,2
31. Dezember 2010 6.783.471 6.328.296 93,3 5.855.862 92,5
31. Dezember 2015 7.134.466 6.736.711 94,4 6.114.870 90,8
31. Dezember 2020 7.132.350 6.817.327 95,6 6.113.345 89,7
31. Dezember 2025 6.821.195 6.535.390 95,8 5.748.166 88,0
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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Tabelle 3: Anteil der Beschäftigten in Betrieben ohne und mit
Tarifbindung im Verarbeitenden Gewerbe in Prozent
Deutschland
Ausgewählte Jahre
Jahr ohne Tarifbindung mit Tarifbindung
2010 37 63
2015 39 61
2020 45 55
2025 54 46
Quelle: IAB-Betriebspanel 2010, 2015, 2020, 2025
Tabelle 4: Anteil unbefristeter Beschäftigung in Prozent
Deutschland
Ausgewählte Jahre
Jahr Insgesamt Verarbeitendes
Gewerbe
übrige
Branchen
2010 92,5 96,2 91,6
2015 92,4 95,4 91,6
2020 93,7 95,9 93,2
2025 93,5 95,9 93
Quelle: IAB-Betriebspanel 2010, 2015, 2020, 2025
Erläuterung zu den Angaben des IAB:
Aufgrund der Umstellung der Wirtschaftszweigklassifikation auf die
WZ 2008 sind keine Informationen für das Jahr 2005 verfügbar.
Die Anteile der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse beziehen sich
auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende. Sie
umfasst neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch nicht
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtinnen/
Beamtenanwärter/Beamtenanwärterinnen, tätige Inhaber/Inhaberinnen und
mithelfende Familienangehörige) sowie geringfügige und sonstige
Beschäftigte.
Die hochgerechneten Statistiken beziehen sich auf die jeweils gültigen
Angaben der Betriebe. Die Anteilsberechnung erfolgt auf Betriebsebene.
Die Anteilswerte beziehen sich somit nur auf Betriebe, die bei allen
Angaben, die für die Anteilsbildung auf Betriebsebene notwendig sind,
keine fehlenden Werte aufweisen.
83. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Bei wie vielen derjenigen Kinder und
Jugendlichen, die einen Anspruch auf eine
Kostenübernahme für die gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
hatten, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
dieser durch die gesetzlichen Vertreterinnen und
Vertreter zwischen 2023 und 2026 tatsächlich
geltend gemacht (bitte nach Jahr aufschlüsseln und
auch den prozentualen Anteil an der Gesamtheit
der BuT-Anspruchsberechtigten angeben)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 28. Oktober 2026
Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Rahmen der
Leistungen für Bildung und Teilhabe liegen der Bundesregierung keine
bundesweit vollständigen Angaben darüber vor, für wie viele
anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche entsprechende Leistungen tatsächlich
geltend gemacht wurden. Insbesondere für Kinder und Jugendliche in
Haushalten mit K
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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