Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Familien durch Bundesinitiative und Bundesstiftung Frühe Hilfen: schrittweise Anhebung der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auf 96 Millionen Euro bis zum Jahr 2025, bedarfsgemäße Anpassung des Betrags ab dem Jahr 2026 gemäß Entwicklung der Geburtenrate, Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes und Verbraucherpreisindex;<br /> Änderung § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 129/22 (GESTA 20. WP I004) in geringfügig geänderter Fassung<br /> Wiedervorlage siehe BR-Drs 265/25 GESTA 21. WP I004
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.