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Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS)

lobbyregister / register_entry 17.03.2022 · Original ↗

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Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Förderung der Erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz, des Klimaschutzes und eines sparsamen Energieverbrauchs. Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen der Bundesregierung. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Energienetze; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Erneuerbare Energien; Verkehrspolitik Regelungsvorhaben: - Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau (Netzanschlusspaket): Die DGS setzt sich bei der Reform der Netzanschluss- und Redispatch-Regelungen im EnWG für den Erhalt des Anschluss- und Einspeisevorrangs sowie für investitions- und rechtssichere Rahmenbedingungen für Photovoltaik- und Speicherprojekte ein. Ziel ist es, eine einseitige Verlagerung wirtschaftlicher Risiken auf Anlagenbetreiber (u. a. durch Redispatch-Vorbehalt, kapazitätslimitierte Gebiete, Baukostenzuschüsse) zu vermeiden und praxistaugliche, transparente und digitalisierte Netzanschlussverfahren sicherzustellen. - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Die DGS bringt sich in das Verfahren zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes ein mit dem Ziel, den Übertragungsnetzausbau kosteneffizient und transparent auszugestalten. Sie setzt sich dafür ein, dass beim Netzausbau moderne Flexibilitäts- und Kapazitätsoptionen (u. a. Speicher, Freileitungsmonitoring, dezentrale Energiezellen) sowie eine nachvollziehbare wirtschaftliche Abwägung von Einzelmaßnahmen berücksichtigt werden, um die Kostenbelastung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu begrenzen. - Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027): Die DGS setzt sich im Rahmen der EEG-Novelle 2027 für investitions- und praxissichere Förderbedingungen für Photovoltaik ein. Ziele sind der Erhalt einer auskömmlichen Vergütung bzw. Marktprämie auch für kleine Anlagen, angemessene Ausschreibemengen für Dachanlagen, der Erhalt der Strommengenpfade sowie der Schutz von Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing. Abgelehnt werden pauschale Einspeise-/Wirkleistungsbegrenzungen und zusätzliche technische Anforderungen für Kleinanlagen.

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