polradar

Bündnis Bürgerenergie

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bündnis Bürgerenergie Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) setzt sich für eine von Bürger*innen getragene Energieversorgung aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien ein. Damit einher geht die Vision, dass die 100 Prozent erneuerbare Energieversorgung bis 2030 erfolgreich umgesetzt wird. Die dezentrale Energiewende ist ein realisierbarer und finanzierbarer Lösungsansatz für eine klimaverträgliche Energieversorgung, der von einer breiten Bevölkerung umgesetzt werden kann. Dezentral heißt, die Orte der Erzeugung breit zu verteilen und in der Folge die produzierte Energie verbrauchsnah zu nutzen. Hierfür werden die lokalen technisch-wirtschaftlichen Potenziale der Photovoltaik und Windenergie maximal ausgeschöpft und Gestaltungsräume lokal von Bürger*innen und Kommunen genutzt. Verbrauchsnähe spielt eine wichtige Rolle. Der Zusammenschluss von Bürger*innen in Bürgerenergiegemeinschaften auf kommunaler oder regionaler Ebene ermöglicht die Bündelung von Kompetenzen und schafft durch entsprechende ideelle wie finanzielle Mitgestaltungsmöglichkeiten eine hohe Akzeptanz bei den Bürger*innen. Durch die aktive Teilhabe von Bürger*innen an der Energiewende kann auch die Errichtung und Projektierung von Erneuerbare Energien-Anlagen schneller angereizt werden. Um dies zu erreichen, gliedern sich die Rolle und Aufgaben des BBEn in drei Bereiche: 1. Das BBEn ist Plattform für Engagierte der dezentralen Bürgerenergiewende. Ziel ist die Stärkung und der weitere Ausbau einer Bürgerenergiebewegung. 2. Das BBEn ist Vordenker einer partizipativen und dezentralen Energiewende. Es zeigt die realen Möglichkeiten auf und kommuniziert die Argumente für eine partizipative und dezentrale Energiewende verständlich und faktenbasiert. 3. Das BBEn ist die Stimme der Bürgerenergie und konstruktiv-kritischer Begleiter, Impulsgeber sowie die politische Interessenvertretung der Bürgerenergie. Das BBEn geht Kooperationen mit relevanten Akteuren mit großer Bürgerenergieschnittmenge ein, um die schweigende Mehrheit zu erreichen. Interessenbereiche: Erneuerbare Energien; Verkehrspolitik; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Gesetzgebung; Allgemeine Energiepolitik Regelungsvorhaben: - Einführung einer bundesweiten Pflicht zur Bürgerbeteiligung an Wind- und Solarparks: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflicht zur Beteiligung von Bürger*innen am Neubau großer Wind- und Solarparks. - Einführung von Energy Sharing: Die Einführung von Energy Sharing soll es Bürger*innen ermöglichen, Strom über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Bürger*innen sollen zum Einen die Möglichkeit haben, sich in Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen, Erneuerbare-Energien-Anlagen gemeinsam zu betreiben und den Strom aus diesen Anlagen gemeinsam zu nutzen. Zum Anderen sollen Betreiber*innen von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom regional, z.B. an eine*n Nachbar*in, weiterverkaufen können. - Einführung eines Energiewende-Teilhabe-Gesetzespakets: Energiewende für die Menschen vor Ort: Einführung folgender gesetzlicher Teilhabe-Maßnahmen: Rahmenbedingungen für Energy Sharing schaffen; bundeseinheitliche finanzielle Bürger*innenbeteiligung einführen; finanzielle Beteiligung von Gemeinden für Wind und Solar, Neu- und Bestandsanlagen verbindlich festlegen; Bürgerenergiefonds auf Solar-, Wärme- und Effizienzprojekte ausweiten; Ausnahme der Bürger*innenenergie von den Ausschreibungen ausbauen; Beschleunigung der Digitalisierung vorantreiben; Solar-Standard zügig einführen. - Vorschlag zur Nutzung der Mittel des Klima-Sozialfonds für Wärmenetze in Bürgerhand: Das Impulspapier zeigt auf, wie die Mittel des Klima-Sozialfonds dafür genutzt werden können, dass vulnerable Haushalte über Bürgerenergieprojekte Zugang zu erneuerbaren Wärmeversorgung erhalten. - Allgemeine Anpassungen der Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie: Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan. - Beibehaltung Regulierung kleiner PV-Dachanlagen: Das Ziel des Regelungsvorhabens ist, dass Solaranlagen auf Dächern weiterhin wirtschaftlich bleiben, da dieses Segment besondere Vorteile gegenüber anderen Segmenten hat: Flächeneffizienz, geringere Netzausbau, hohe gesellschaftliche Aktzeptanz, geringer Genehmigungsaufwand, Sektorenkopplung. Zudem ermöglicht es soziale Teilhabe und reizt private Investitionen an. Um Planungssicherheit zu schaffen, sollte der aktuelle Regulierungsrahmen für kleine Solaranlagen beibehalten werden. - Umsetzung der gemeinschaftichen Gebäudeversorgung und Mieterstrom in Deutschland: Ziel des Regelungsvorhaben ist es, die Vor-Ort-Versorgungsmodelle "Mieterstrom" und "gemeinschafltiche Gebäudeversorgung" (EnWG) umsetzbar zu machen und das Messstellenbetriebsgesetz entsprechend anzupassen. - Allgemeine Anpassungen der Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze: Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passendere Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze zu erwirken. Dies betrifft die Finanzierung, Planungssicherheit und Beteiligung von Bürgerenergieakteuren in der Wärmeplanung.

Relationen

Keine Relationen.