BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
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BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der BSW-Bundesverband Solarwirtschaft e. V. ist die Interessenvertretung der Solar- und Speicherbranche
Um die Rahmenbedingungen für die von uns vertretenen Unternehmen der solartechnischen Wertschöpfungskette zu verbessern und der Solar- und Speichertechnik zum Marktdurchbruch zu verhelfen stehen wir im Dialog mit der Politik. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale bei der Verbreitung der Solar- und Speichertechnologien im Strom- und Wärmesektor. Wir beraten die Politik bei der Erarbeitung regulatorischer Rahmenbedingungen und nehmen an Expertenanhörungen im Bundestag, den Bundesministerien und im Kanzleramt teil. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Energienetze
Regelungsvorhaben:
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik und Speicher: Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik und Speicher: Verfahrensbeschleunigung und Erreichen der Ausbauziele bei PV-Solarparks durch geweitete Standortkulisse und Wegenutzungsrecht; Projekthöchstgrenze 100 MW bei PV-FFA sollte bleiben; Energiewende für Mieter:innen durch Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung praxistauglich machen; gestiegene Kapitalkosten von PV-Investitionen auf Gewerbedächern kompensieren; Renaissance der Solarindustrie in Deutschland fördern; gesetzlich festgelegte Ausbauziele von Solar und Speicher erreichen; Speicher als zentrales Element eines modernen Energiesystems; Reformierung des Strommarktes; Hohe Akzeptanz für Solartechnik sichern und ausbauen; Wärmewende durch Solarthermie entfesseln
- Praktikable Umsetzung der EU-Vorgaben der EE-Richtline der EU: Beachtung der spezifischen Verwaltungsstrukturen in den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung in nationales Recht, um nicht unbeabsichtigt neue Verfahrensverzögerungen und neue Hemmnisse zu schaffen: Erhalt des Instrumentes der klassischen Bauleitplanung; Definition von Städtebauprojekten mit Ausschluss von Solaranlagen; klar gegenüber der kommunalen, regionalen und Landesebene kommunizieren, dass das bisherige BPlan-Verfahren weiterhin genutzt werden kann; Missbrauch des Genehmigungsverfahrens als Verhinderungstaktik ausschließen
- Mehr Transparenz für PV-Projektierer: Schaffung eines berechtigten Interesses zur Grundbucheinsicht für PV-Projektierer
- Umsetzung Netzbeschleunigungsmaßnahmen: Schnellere Umsetzung der Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzanschlusses und praktikable Umsetzung der Pönalen für Netzbetreiber bei Netzanschlussfragen
- Verbesserung des Baurechts für Solaranlagen: Verbesserung des Baurechts für Solaranlagen, zum Beispiel Privilegierung von Solarthermie
- Umsetzung PV-Strategie in EnWG-Novelle: Umsetzung der noch nicht beschlossenen Bestandteile der PV-Strategie des BMWK
- Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung EAAV: Verbesserung der technische Anforderungen für Solaranlagen beim Netzanschluss in der EAAV
- Verbesserung Netzanschluss in NELEV-Novelle: Verbesserung der Nachweispflichten für Solaranlagen beim Netzanschluss
- Praktikable Anforderungen an Steuerung über iMSys: Praktikable Anforderungen an Digitalisierungsberichte für § 14a; Steuerung über intelligentes Messsystem; Praktikable Anforderungen an Steuerung über iMSys, Kosteneffizienter Roll-out von intelligenten iMSys für Prosumer
- Transparenz und marktliche Anreize in der Roadmap Systemstabilität: Unterstützung der praktikablen Umsetzung der Roadmap Systemstabilität: Transparenter Austausch etwa durch die Einrichtung eines kontinuierlichen Monitorings sowie die regelmäßige Veröffentlichung von Zwischenergebnissen; ausreichende Berücksichtigung praktischer Gegebenheiten im Markt auf Netznutzerseite sowie von Produkteigenschaften und Zeithorizonten der Branchen; hohe Systemsicherheit bei niedrigen Kosten durch marktliche Anreize statt übermäßige regulatorische Steuerung durch Mindestanforderungen, die die produkte verteuern; europäisch einheitliche Vorgaben, denn national abweichende Vorgaben können Technologieausbau hemmen
- Novellierung Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz: Berücksichtigung von solarer Prozesswärme für Trocknung von Biomasse, Vor-Ort-Zertifizierung von Solar-Keymark
- Nationale Umsetzung des Net Zero Industry Acts der EU: Nationale Umsetzung des „Net Zero Industry Acts“ (EU): Unterstützung bei der Implementierung bürokratiearmer, praktikabler und effektiver Kriterien, welche Investitionssicherheit für europäische PV-Produzenten bieten
- Nationale Umsetzung des Temporary Crisis and Transition Framework der EU: Nationale Umsetzung des „Temporary Crisis and Transition Framework“ (EU): Zugang zu Finanzierung und aktivierender Industriepolitik für PV-Produzenten und -Konsortien
- Umsetzung Speicherstrategie: Bereitstellung von Marktanalysen, um eine zielgerichtete Förderung von Flexibilität und Systemintegration zu unterstützen
- Entbürokratisierung und Vereinfachung des Stromsteuerrechts: Reduzierung von Anwendungsfällen, bei denen bisher aufwändige Ermittlungen und Meldungen durchzuführen waren, ohne dass steuerliche Erlöse entstanden wären; Entbürokratisierung und Vereinfachung bei der Stromweitergabe aus Erneuerbaren Energien innerhalb von Kundenanlagen und bei der Klarstellung und Zuordnung von Rollen als Versorger oder Letztverbraucher bezüglich des Betriebs von Ladepunkten und Speichern
- Verbesserung des Baurechts für Solaranlagen im BauGB: - Baurechtliche Privilegierung nach § 35 BauGB auf Solarthermie sowie in Teilbereichen für Photovoltaik und Speicher ausweiten
- Bauleitplanverfahren beschleunigen
- Verbesserungen für Agri-PV im GAPDZV: Verbesserung der Möglichkeit von GAP-Zahlungen für landwirtschaftliche Fläche mit Agri-PV-Anlagen
- Sicherstellung von energiepolitischen Rahmenbedingungen zum Erreichen der PV-Ausbauziele der Bundesregierung im Rahmen der Wachstumsinitiative: - Direktvermarktung auch für Anlagen unter 25 kWp attraktiv machen (und für alle Anlagen ermöglichen), statt Zwang einzuführen, der dieses Marktsegment ausbremsen würde
- Kompensationsmechanismus für Zeiten negativer Strompreise + entfallender Förderung einführen, Mengenabsicherung als kurzfristige Maßnahme einführen
- Absenkung der Steuerbarpflicht unter 25 kWp verschieben, bis die dafür nötige Technik vorhanden und praxiserprobt ist; stattdessen Großspeicher ausbauen, um überschüssige Strommengen zu nutzen
- Netzanschluss: Verbindlichen Rahmen für Netzbetreiber einführen
- Sicherstellung von energiepolitischen Rahmenbedingungen zum Erreichen der PV-Ausbauziele durch Energierechtsnovelle: Angebot und Nachfrage bei den erneuerbaren Energien noch besser aufeinander abstimmen und die Stromnetze entlasten
- Abschaffung der Lieferfiktion in UStAE: Abschaffung der Lieferfiktion bei vor Ort verbrauchtem Strom aus Eigenerzeugsungsanlagen, der nicht ins Netz eingespeist, aber trotzdem gefördert wird in "Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bezüglich der umsatzsteuerrechtliche Behand-lung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung (Entwurf vom 25.10.2024)"
- Industriepolitisches Modellvorhaben zur Stärkung des Maschinenbaus (insbesondere in der PV): Erschließung eines Investitionsinstruments für deutsche PV-Maschinenbau-Anbieter (insbesondere in Indien). Das Konzept zur Absicherung von konkreten Projekten mit "Turnkey-Verantwortung" in der PV wurde gemeinsam von VDMA- und BSW-Mitgliedern u.a. im Rahmen des PV PILOT-Projektes entwickelt.
- Beibehaltung der Gebäudephotovoltaik als zentrale Säule des Photovoltaik-Zubaus: Förderung für Gebäude-PV-Anlagen erhalten. Ausgewogenes Verhältnis beim Zubau von Gebäude- und Freiflächen-PV-Anlagen beibehalten.
- Entbürokratisierung bei Strom- und Energiesteuer: Echte Entbürokratisierung bei der praktischen Durchführung der Besteuerung in allen Anwendungsfeldern im Bereich Photovoltaik, im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz.
- Rechtssicherheit Kundenanlage: Wiederherstellung von Rechtssicherheit für Stromlieferungen innerhalb von Kundenanlagen
- Innovationsausschreibungen 2.0 als Modell für die resiliente Netto-Null-Energieversorgung der Zukunft: Systemdienliche Weiterentwicklung der Innovationsausschreibungen durch Ergänzung von „Resilienz“-Anforderungen im Sinne des "Net Zero Industry Acts" und bessere Systemintegration der Batteriespeicher durch Vorgaben an deren Dimensionierung, eigene "Resilienz"-Kriterien und erlaubten Betrieb in der "Abgrenzungsoption" des "Stromspitzengesetzes"
- Vereinfachungen und Kostensenkung des Netzanschlusses: 'Vereinfachungen und Kostensenkung des Netzanschlusses durch mehr Transparenz, Reservierungsmechanismen, Digitalisierung und Überbauung etc.
- Änderungen am EEG: Ausgestaltung der PV-Förderung / Marktintegration (Dach-PV, Eigenverbrauch, Direktvermarktung): Ziel ist es, bei der Ausgestaltung einer EEG-Novelle zur Photovoltaik politisch so zu beraten, dass für Kleinanlagen/Dach-PV ein Förder- bzw. Vergütungsanspruch im EEG erhalten bleibt und keine verpflichtende Direktvermarktung für diese Anlagengruppe eingeführt wird. Angestrebt werden klare Regelungen zur Fortführung der Einspeisevergütung/Abnahme für Kleinanlagen, zu Schwellenwerten/Anwendungsbereich, zu Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sowie zu vereinfachten administrativen Pflichten für Betreiber.
- Netzpaket: Anpassungen bei Netzanschluss, Einspeiseregeln und Netzentgeltsystematik (EE-Anlagen & Speicher): Ziel ist es, bei der Ausgestaltung des angekündigten Netzpakets bzw. entsprechender Änderungen im Energiewirtschaftsrecht politisch so zu beraten, dass der Rechtsrahmen für Netzanschluss und Einspeisung erneuerbarer Erzeugungsanlagen und Speicher praxistauglich und planungssicher geregelt wird. Angestrebt werden klare Vorgaben zu Anschlussverfahren und Fristen, Kapazitätszuweisung/Netzanschlussverpflichtung, Baukostenzuschüssen und Entgeltregelungen sowie zu Abregelung, Entschädigung und Priorisierung erneuerbarer Energien und Speicher.
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Anforderungen und Verfahren zur energetischen Modernisierung und Integration erneuerbarer Energien in Gebäuden: Ziel ist es, die Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) politisch zu beraten; Regelungen zur energetischen Modernisierung und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden sollen praxistauglich umgesetzt werden können. Angestrebt werden klare Vorgaben zu Anforderungen und Nachweisen bei Sanierung/Modernisierung, zu Fristen und Übergangsregelungen, zu Umsetzungsoptionen für solarthermische Anlagen sowie zur administrativen Ausgestaltung.
- Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG): Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und Bereitstellung neuer Kapazitäten: Das Regelungsvorhaben betrifft Maßnahmen zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten. Aus Sicht der Solarwirtschaft relevant sind insbesondere die Wechselwirkungen mit erneuerbaren Energien, Flexibilitäten, Speichern, Ausschreibungsmechanismen und dem künftigen Strommarktdesign.
- Verbesserung des Baurechts für Solarenergie, Solarthermie und Batteriespeicher im BauGB: Der BSW setzt sich im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes für praxistaugliche und investitionssichere Rahmenbedingungen zur Integration erneuerbarer Energien in Gebäuden ein. Im Fokus stehen insbesondere Solarthermie, Photovoltaik, Speicher, energetische Modernisierung, Nachweisführung und praktikable Umsetzungsbedingungen für Gebäudeeigentümer:innen, Unternehmen und das Fachhandwerk.
- Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes): Ziel ist eine sachgerechte und investitionsfreundliche Ausgestaltung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom. Der BSW-Solar setzt sich insbesondere dafür ein, zusätzliche Belastungen dezentraler Stromerzeugung durch einen Prosumeraufschlag zu vermeiden sowie die Auswirkungen der Netzentgeltsystematik auf Photovoltaikanlagen, Speicher und weitere Flexibilitäten angemessen zu berücksichtigen.
- Einführung einer Elektroschrott-Abgabe im Eigenmittelsystem der Europäischen Union: Der BSW-Solar kommentiert den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer neuen Eigenmittelkategorie auf Basis nicht gesammelter Elektro- und Elektronikaltgeräte („E-Waste Own Resource“) im Rahmen des EU-Eigenmittelsystems. Ziel der Interessenvertretung ist eine sachgerechte Ausgestaltung unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Solarwirtschaft sowie auf bestehende Hersteller-, Rücknahme- und Recyclingstrukturen.
Relationen
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