TransnetBW GmbH
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TransnetBW GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die TransnetBW GmbH betreibt das Strom-Übertragungsnetz in Baden-Württemberg. Mit diesem Transportnetz sichern wir die Stromversorgung in der Region, Deutschland und Europa. Zum Zweck der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramts und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags geführt. Ebenso erarbeiten wir schriftliche Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und organisieren Gesprächsformate, wie beispielsweise parlamentarische Abende, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden.
Vor dem Hintergrund der Energiewende stehen Stromnetzbetreiber inmitten der Transformation, die wir aktiv mitgestalten. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Energiewende effizient und effektiv voranzutreiben sowie die Interessen unserer Gesellschaft zu vertreten. Im Fokus der Interessenvertretung stehen unter anderem energiewirtschaftliche und -regulatorische Fragestellungen, der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Kraftwerks- und Speicherstruktur, insbesondere als Beitrag zur Versorgungs- und Systemsicherheit, der Netzausbau und damit in Verbindung stehende Raum-, Umwelt- und Naturschutzfragen sowie sektorenübergreifende Themen wie etwa die Wasserstoffinfrastruktur.
Interessenbereiche: Energienetze; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Erneuerbare Energien; Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Artenschutz/Biodiversität; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Allgemeine Energiepolitik; Immissionsschutz; Klimaschutz; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"
Regelungsvorhaben:
- Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität: Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Überführung der REDIII-Richtlinie im Bereich Stromnetze in nationales Recht: Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Aufnahme der bestätigten Maßnahmen des NEP 2037/2045 (2023) in den Bundesbedarfsplan: Überführung der von der BNetzA im Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023) bestätigten Drehstrom- und Gleichstrom-Maßnahmen als Vorhaben in den Bundesbedarfsplan (als Anhang zum Bundesbedarfsplangesetz) einschließlich Berücksichtigung der erforderlichen Netzverknüpfungspunkte sowie Kennzeichnung der Genehmigungshoheit (Bund oder Länder).
- Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz: Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Rahmen der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes.
- Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten ins Stromnetz: Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die effiziente Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten (Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge) in das Stromnetz sowie deren Steuerung in Absprache mit Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern; Ziel ist die Nutzung des Potenzials der vorhandenen (Kleinst-)Flexibilitäten für den Strommarkt, um die Kosten des zukünftig weitgehend auf fluktuierenden erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems möglichst gering zu halten und z.B. Kosten für Engpassmanagement wie Redispatch vermeiden bzw. reduzieren zu können.
- Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse: Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen: Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisen: Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.
- Angemessene Lärmvorgaben für das Höchstspannungsnetz: Vermeidung von Regelungen der TA Lärm für heranrückende Wohnbebauung an Anlagen und Leitungen des Höchstspannungsnetzes, die keine angemessene Rücksicht auf Ausbaubedarfe der Stromnetze und die dabei einzuhaltenden Lärmvorgaben nehmen.
- Beschleunigung von Planung und Genehmigung: Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Auswirkungen von CBAM auf Offshore-Windstrom: Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Die ÜNB stellen ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.
- Network Codes: Optimierung der einheitlichen EU-Mindestanforderungen für den Netzzugang und Netzbetrieb. Diese europäischen Netzkodizes und Leitlinien bilden die technischen Voraussetzungen für einen effizienten und offenen EU-Binnenmarkt im Stromsektor
Konkrete Regelungsvorhaben: Network Codes - europäische Netzkodizes und Leitlinien
Betroffenes geltendes Recht:
Connection: Demand Connection Code, High Voltage Direct Current Connections, Requirements for Generators
- Erhalt der deutschen Gebotszone: Wir setzen uns dafür ein, dass die einheitliche deutsche Gebotszone erhalten bleibt.
- Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ: er geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
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