Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde
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Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die DGPPN ist die größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für Fragen der psychischen Erkrankungen in Deutschland. Sie bündelt die Kompetenz von über 11.500 Fachärzten, Therapeuten und Wissenschaftlern, die in Universitätskliniken, Krankenhäusern und ambulanten Praxen sowie in der Forschung auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit tätig sind. Die Gesellschaft dient der Förderung von Wissenschaft und Forschung als auch der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Bereich Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Dieser Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch wissenschaftliche Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen) und regelmäßige publikatorische Aktivitäten. Die wissenschaftlichen Veranstaltungen der Gesellschaft sind grundsätzlich der Allgemeinheit zugänglich. Ein besonderes Augenmerk gilt der Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten in der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Zu diesem Zweck veröffentlicht die Gesellschaft zudem laufend Stellungnahmen und Leitlinien zu relevanten und aktuellen Fragen des Fachgebiets, des Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Die DGPPN e. V. betreibt Politikberatung in Form von veröffentlichten und übermittelten Stellungnahmen, Positionspapieren, weiteren Publikationen sowie persönlichen Gesprächen mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus der Politik. Öffentliche Veranstaltungen finden regelmäßig mit Politikbeteiligung statt.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Hochschulbildung; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Reform der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung im GVSG: Die DGPPN stellt mit Sorge fest, dass im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) keinerlei Regelungen enthalten sind, die dringend notwendige Reform der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung durch das Krankenhaus betreffen. Die Fachgesellschaft plädiert dafür, die gesetzlichen Regelungen anzupassen und der Einführung von Globalbudgets, der Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen durch eine bundesweit auskömmliche Finanzierung, einer Flexibilisierung der Vergütung nach dem Bayerischen Modell sowie einer flächendeckenden regionalen Versorgungsverpflichtung als Versorgungsprinzip dabei den höchsten Stellenwert beizumessen.
- Strukturelle Prävention der Folgen des Alkoholkonsums: Die Folgen von Alkoholkonsum sind eine enorme Belastung der Bevölkerungsgesundheit, des sozialen Miteinanders und der Volkswirtschaft. Darauf weisen die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die DG-Sucht in einem gemeinsamen Positionspapier hin.
- Reform der Notfallversorgung: Die DGPPN wirbt dafür, dass psychiatrische Expertise in der Notfallversorgung und in den integrierten Notfallzentren unbedingt repräsentiert sein muss. Es fehlt allerdings bislang an konkreten Vorgaben, wie die Koordination somatischer mit bereits bestehenden psychiatrischen Notfallstrukturen geregelt werden soll. Die DGPPN empfiehlt, potenzielle Schnittstellen mit den angekündigten flächendeckenden psychiatrischen Notfall- und Krisendiensten bereits mitzudenken. Weiterhin besteht die Sorge, dass die geplante Reformierung nicht ressourcenneutral machbar sein wird. Ein Abzug von Mitteln von Personalressourcen aus anderen Bereichen der Versorgung muss unbedingt vermieden werden.
- Gesetzliche Regelung des assistierten Suizids: Assistierte Suizide finden zunehmend statt, sind in Deutschland jedoch aktuell nicht per Gesetz geregelt. Die DGPPN sieht mit großer Sorge, dass die ungeregelte Praxis vulnerable Gruppen gefährdet, die zu einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung nicht in der Lage sind. Wir halten eine gesetzliche Regelung daher weiterhin für dringend geboten. Dazu möchte die DGPPN Empfehlungen unterbreiten und hat ihre Eckpunkte für eine Neuregelung des assistierten Suizids aus dem Jahr 2020 aktualisiert.
- Anpassungen des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG): Ausbau der Forschung zu den Auswirkungen des Cannabisgesetzes, Aufsetzen umfassender Präventionsprogramme und bessere Ausstattung der Einrichtungen der Suchtberatung und Suchtbehandlung
- Psychische Gesundheit stärker in den Fokus der politischen Arbeit rücken: Psychische Erkrankungen sind Volkskrankheiten und stellen eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit dar. Für Betroffene und ihre Angehörigen sind psychische Erkrankungen mit massivem Leid verbunden und führen zu gravierenden Einschränkungen im sozialen und beruflichen Leben. Daten deuten darauf hin, dass sich die psychische Gesundheit der Menschen in Deutschland über die letzten Jahre verschlechtert hat. Die DGPPN setzt sich darum dafür ein, dass der Schutz und die Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der nächsten Legislaturperiode politische Priorität bekommen.
- Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen: Die DGPPN als Teil des Bündnisses für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien setzt sich für den Ausbau und die Verbesserung der Versorgung für psychisch erkrankte und suchterkrankte Eltern und ihre Kinder ein. Der Antrag "Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen" (20/12089) sollte in der 21. WP umgesetzt werden.
- Primärarztsystem: Psychische Erkrankungen erfordern flexible Regelungen: In der Diskussion um die genaue Ausgestaltung des Primärarztsystems ist es der DGPPN wichtig, die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen mitzudenken.
- Prävention von Gewalttaten: Um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken, empfiehlt die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie DGPPN in einem neuen Positionspapier insbesondere den Ausbau der Versorgungsstrukturen, der Eingliederungshilfe und der Sozialpsychiatrischen Dienste.
- Stationäre Versorgung psychisch erkrankter Menschen: Sicherstellung einer angemessenen stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
- Elektronische Patientenakte für alle (ePA 3.0): Die „elektronische Patientenakte für alle“ (ePA 3.0) bietet aus Sicht der DGPPN einerseits
Chancen für die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung und Forschung und für die
Stärkung der Patientenautonomie. Andererseits birgt sie relevante Risiken für den Datenschutz,
den Schutz des Arztgeheimnisses, die digitale Teilhabe und hinsichtlich der Stigmatisierung
von Menschen mit psychischen Krankheiten. Die DGPPN befürwortet eine ePA nur,
wenn sie nach konsequenten Nachbesserungen kritischer Punkte tatsächlich einen Mehrwert
für Patienten, Behandelnde und Gesellschaft bringt.
- GKV-BStabG: Überdurchschnittlich starke Einschränkungen und negative Effekte der Sparmaßnahmen auf Versorgung psychisch erkrankter Menschen vermeiden: Die DGPPN spricht sich dagegen aus, die Versorgung vom medizinischen Bedarf zu entkoppeln und an der Grundlohnrate zu orientieren. Sie wirbt für die vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL-Personals, den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der extrabudgetärer Vergütung für Leistungen im Rahmen der KSVPsych-RL und der kooperativen neurologisch-psychiatrischen Heimversorgung. Sie fordert langfristige Strukturreformen, darunter die Einführung von Globalbudgets als Optionsmodell und die Entwicklung sozialmedizinischer Schwerpunktpraxen.
- Post-COVID-Syndrom: Interdisziplinäre Versorgung sichern, Forschung stärken, Teilhabe verbessern: Ziel ist es, die Versorgungssituation von Menschen mit Post-COVID nachhaltig zu verbessern, ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und die wissenschaftliche Grundlage für wirksame Behandlungsansätze weiter auszubauen.
- Prävention psychischer Störungen in Präventionsoffensive des BMG verankern: Die DGPPN zielt darauf ab, die aktuelle gesundheitspolitische Diskussion rund um das Thema Prävention sowie die Präventionsoffensive des BMG fachlich zu begleiten und darauf hinzuwirken, dass die Prävention psychischer Störungen integraler Bestandteil von einer nationalen Präventionsstrategie wird. Sie legt Evidenz für wirksame Präventionsmaßnahmen im Bereich psychische Gesundheit dar, spricht Empfehlungen für die Verstetigung und Skalierung wirksamer Maßnahmen aus und formuliert zentrale gesundheitspolitische Handlungsbedarfe.
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