Kindergesundheit stärken - Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren
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Kindergesundheit stärken - Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2721
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Johannes Wagner, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer,
Dr. Armin Grau, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Misbah Khan, Denise Loop,
Dr. Paula Piechotta, Linda Heitmann, Nyke Slawik und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und
nachhaltig finanzieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Kinderrechtskonvention spricht allen Kindern das Recht auf das erreichbare
Höchstmaß an Gesundheit zu.1 Dazu zählt auch der Zugang zu Gesundheitsdiensten.
Gesundes Aufwachsen ist damit ein Kinderrecht, dem die Bundesrepublik
Deutschland verpflichtet ist.
Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist außerdem das Fundament für eine
starke, zukunftsfähige Gesellschaft. Wer heute in die Kindergesundheit investiert, legt
den Grundstein für das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit kommender
Generationen. Dennoch wird die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in
Deutschland aktuell nicht ausreichend von der Bundesregierung priorisiert.
Die Herausforderungen sind vielfältig: Strukturelle Defizite, Personalmangel,
wirtschaftliche Fehlanreize und zunehmende Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten
gefährden die Qualität und Verlässlichkeit der Versorgung. Besonders alarmierend ist,
dass spezialisierte stationäre Angebote für Kinder und Jugendliche nicht ausgebaut,
sondern vielmehr ausgedünnt werden sollen. Dabei wurden in der stationären
Kindermedizin in den letzten Jahren bereits vermehrt Kapazitäten abgebaut.2 Anders als in
anderen Bereichen der Kliniklandschaft ist der Konzentrationsprozess in der Pädiatrie
bereits abgeschlossen.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigen eine auf ihre besonderen
körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische
Versorgung. Deswegen hatte der 20. Bundestag im Rahmen der Krankenhausreform die
Kindergesundheit in den Fokus genommen und mehrere Leistungsgruppen für die
Kindermedizin definiert. So wird eine qualitativ hochwertige Versorgung gesichert. Diese
Erfolge müssen wir stärken, anstatt sie zurückzudrehen.
1 UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 24 und EACH Charta.
2 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/10/PD23_N056_231.html
Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht: Neben
der drohenden Ausdünnung der stationären Versorgung von Kindern und
Lieferengpässen bei Kindermedikamenten, müssen auch die Bedarfsplanung von auf Kinder
spezialisierte Psychotherapeut*innen, die nachhaltige Aufstellung der Frühen Hilfen,
die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Sozialpädiatrischen Zentren sowie
in Integrierten Notfallzentren und die Fachkräftesituation der Kinderkrankenpflege in
den Blick genommen werden. Gleichzeitig werden Haushaltsmittel in relevanten
Bereichen gekürzt. So wurde im Haushalt 2026 das Budget für das Programm „Mental
Health Coaches“ reduziert. Es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche aufgrund
von Sparmaßnahmen, bürokratischen Hürden oder unklarer Zuständigkeiten
schlechter versorgt werden als Erwachsene.
Wir fordern daher, die Kindergesundheit endlich in den Mittelpunkt der
Gesundheitspolitik zu rücken und die notwendigen strukturellen, finanziellen und gesetzlichen
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland
die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten – unabhängig von Herkunft,
Wohnort oder sozialem Status. Nur so können wir sicherstellen, dass jedes Kind die Chance
auf ein gesundes Aufwachsen und eine selbstbestimmte Zukunft hat.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und hierfür
die Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47
„Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ zu erhalten sowie das InEK zu beauftragen,
den bereits erstellten Leistungsgruppen-Grouper anzupassen, sodass die
Behandlung von Kindern und Jugendlichen entweder über das Alter oder über einen
Fachabteilungsschlüssel als Fälle in diesen spezialisierten Leistungsgruppen
abgebildet werden;
2. dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche nicht länger als nötig in
Krankenhäusern bleiben müssen, indem sie die Abschaffung der Abschläge für das
Unterschreiten der unteren Grenzverweildauer nicht verzögert;
3. klarzustellen, dass auch das Vorhandensein einer selbstständigen
kinderchirurgischen Fachabteilung, die entsprechende Klinik zur Einrichtung einer
pädiatrischen Institutsambulanz berechtigt;
4. Hybrid-DRG auch für Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie Menschen
mit Behinderungen zu ermöglichen;
5. die Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen flächendeckend
sicherzustellen, indem sie die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren für Kinder und
Jugendliche (KINZ) in der Notfallreform berücksichtigt und an den Standorten,
an denen ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) aber kein KINZ vorhanden ist,
eine telemedizinische Zusammenarbeit sicherstellt;
6. die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Sozialpädiatrischen Zentren
(SPZ) zu sichern, indem die Kostenzuständigkeit im SGB V für die
nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen analog zur ambulanten psychiatrischen
Behandlung klar festgelegt wird, die Zulassungszeiträume regelhaft auf zehn Jahre
ausgeweitet sowie SPZ-Zweigstellen und eine aufsuchende Behandlung
ermöglicht werden;
7. zu prüfen, inwiefern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer
bundeseinheitlichen Fachweiterbildung zur Kinderpflegefachperson gemeinsam
mit Pflegeberufsverbänden eingesetzt werden kann;
8. bei der Einführung des geplanten Pflege- und Gesundheitsexperten-
Einführungsgesetzes neben dem Community Health Nursing, das Pediatric Nursing und das
School Nursing als eine Ausprägung des Advanced Practice Nursing zu
implementieren;
9. die vorhandenen Modellprojekte der Länder zu School Nursing in eine
bundeseinheitliche Regelversorgung zu überführen und Empfehlungen einer
länderübergreifenden Finanzierung unter Einbeziehung der Länder, Kommunalvertretungen
und möglicher Kostenträger (Kranken- und Unfallkassen, Öffentlichen
Gesundheitsdienst) zu erarbeiten;
10. die Unterstützung von jungen Familien zu sichern, indem sie den Beschluss der
Gesundheitsministerkonferenz vom 11.07.2025 zur Unterstützung der Frühen
Hilfen prüft und deren Angebote bundesweit auf einem bedarfsgerechten Niveau
sicherstellt;
11. das Programm „Mental Health Coaches“ über das Haushaltsjahr 2025 hinaus
fortzuführen sowie die Förderung des Projekts „Mental Health First Aid“ (MHFA)
aufzunehmen und des Projekts „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und
Gesundheit“ wieder aufzunehmen und die Mittel für die Projekte in den kommenden
Haushaltsjahren deutlich zu erhöhen;
12. einen gesetzlichen Auftrag für eine separate Bedarfsplanung von
Psychotherapeut*innen sowie Ärzt*innen, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und
Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, an den G-BA zu stellen;
13. mehr Sichtbarkeit und Entstigmatisierung für die bei Kindern und Jugendlichen
weit verbreiteten Krankheitsbilder wie z. B. Depression, Angststörung oder
Anorexia nervosa zu schaffen;
14. Lieferengpässe von Kindermedikamenten, insbesondere von Antibiotika-Säften
für Kinder, zu beseitigen;
15. Eltern dauerhaft 15, bzw. Alleinerziehenden 30, Kinderkrankentage zu gewähren;
16. die Förderung der kinder- und jugendärztlichen Weiterbildung derjenigen der
allgemeinärztlichen Weiterbildung in § 75a SGB V rechtlich gleichzustellen und die
Anzahl der zu fördernden pädiatrischen Weiterbildungsstellen auf 750 zu
erhöhen;
17. die Landesregierungen aufzufordern, im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über die
kassenärztlichen Vereinigungen zu prüfen, ob der Sicherstellungsauftrag in
Bezug auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ambulanten HNO-
Operationen erfüllt wird.
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Zu 1.
Die Leistungsgruppen werden in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle bei der Krankenhausplanung
und -finanzierung spielen. Die Kinder- und Jugendmedizin muss dabei ebenso differenziert betrachtet werden
wie die Erwachsenenmedizin. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat acht
pädiatrische Leistungsgruppen definiert, von denen im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) nun zwei,
nämlich die LG 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und LG 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“,
wieder gestrichen werden sollen. Begründet wird diese Streichung damit, dass nach dem Leistungsgruppen-
Grouper des InEK diesen Leistungsgruppen keine Fälle zugeordnet wurden. Die Nicht-Berücksichtigung dieser
Leistungsgruppen hat gravierende Folgen für die Krankenhausplanung der Kliniken und Abteilungen für Kinder- und
Jugendmedizin. Wenn sie nicht definiert sind, werden Spezialgebiete wie u. a. die Kinderpneumologie,
Kinderkardiologie oder Kinder-Rheumatologie oder auch die spezielle Neugeborenenchirurgie in der
Landeskrankenhausplanung keine Rolle spielen können. Der Leistungsgruppen-Grouper muss entsprechend angepasst werden,
sodass die Behandlung von Kindern und Jugendlichen auch in den entsprechenden Leistungsgruppen abgebildet
werden.
Die Streichung der Leistungsgruppen könnte außerdem dazu führen, dass die betroffenen Kinder und
Jugendlichen durch Ärzt*innen behandelt werden, die in dem geforderten Gebiet weniger spezialisierte Kenntnisse haben,
weil sie aus einem anderen Fachgebiet kommen oder vornehmlich Erwachsene behandeln.3
Zu 2.
Das KHVVG hat vorgesehen, die Abschläge von den Fallpauschalen bei Unterschreitung der unteren
Grenzverweildauer bei Kindern und Jugendlichen ab dem Jahr 2027 abzuschaffen. Das KHAG soll diese Abschaffung
nun um ein Jahr verzögern. Kinder und Jugendliche können aus medizinischer Sicht häufig früher aus dem
Krankenhaus entlassen werden. Eine Genesung zu Hause unter Aufsicht und Pflege der Eltern ist in vielen Fällen
förderlich. Es sollten nicht länger Anreize dafür geschaffen werden, Kinder und Jugendliche allein aus
wirtschaftlichen Gründen länger im Krankenhaus zu behalten.
Zu 3.
Nach § 118b SGB V sind pädiatrische Krankenhäuser und Krankenhäuser mit selbständigen pädiatrischen
Fachabteilungen zur ambulanten kinder- und jugendärztlichen Behandlung von versicherten Kindern und
Jugendlichen, die aufgrund der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung der Behandlung durch ein Krankenhaus
bedürfen, ermächtigt. Hier sollte die Kinderchirurgie gesondert ausgewiesen werden.
Zu 4.
Nach § 115f Absatz 2 Satz 5 SGB V sollen Leistungen für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, und Leistungen für Menschen mit Behinderungen nicht für den Leistungskatalog der Hybrid-DRG
ausgewählt werden. Dies ist nicht sachgerecht und sollte angepasst werden, da gerade Kinder und Menschen mit
Behinderungen besonders davon profitieren, wenn Eingriffe und Behandlungen ambulant erbracht werden und
die Familien nicht durch vermeidbare Klinikaufenthalte belastet werden.
Zu 5.
Eine flächendeckende medizinische Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen ist mindestens ebenso
relevant wie diejenige von Erwachsenen. Die Einrichtung von KINZ muss deswegen in der Notfallreform
umgesetzt werden. Falls die Kapazitäten der Kinder- und Jugendärzt*innen vor Ort nicht ausreicht, um ein eigenes
KINZ einzurichten, muss eine telemedizinische Anbindung erfolgen, um die Notfallversorgung von Kindern und
Jugendlichen sicherzustellen.
Zu 6.
Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) diagnostizieren und behandeln Kinder und Jugendliche mit
Entwicklungsstörungen, chronischen Krankheiten und Behinderungen. Dabei handeln sie interdisziplinär. Der Bedarf an diesen
Leistungen ist seit der Pandemie gestiegen, da Entwicklungsverzögerungen bei Kindern zugenommen haben. Er
kann durch die aktuell bestehenden 164 SPZ, die ca. 400.000 Kinder und Jugendliche betreuen4, nicht gedeckt
werden, was unter anderem an den steigenden Wartezeiten fest zu machen ist. Die Wartezeiten liegen regelhaft
bei über drei Monaten, in vielen Regionen bei über zwölf Monaten. Auch ist eine ausreichende Erreichbarkeit
von SPZ nicht in allen Regionen in Deutschland gesichert. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es beispielsweise
nur drei SPZ, in Brandenburg sind es vier. Durch die Ausweitung der Zulassungszeiträume und die Zulassung
von Zweigstellen, die Festlegung der Kostenzuständigkeit für nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen im
SGB V analog zur ambulanten psychiatrischen Behandlung, sowie die Möglichkeit des Home Treatments als
Substitut für Engpässe in der stationären Behandlung werden SPZs gestärkt und die Versorgung von Kindern
und Jugendlichen mit besonderem Bedarf gesichert.
3 Stellungnahme des Kompetenzzentrums Jugend-Check zum Entwurf des KHAG
4 www.dgspj.de/institution/sozialpaediatrische-zentren/
Zu 7.
Die Generalistik wurde am 01.01.2020 eingeführt und löst das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz
in den alten Formen ab, mit dem Ziel, die Pflegeausbildung zu modernisieren und international anschlussfähig
zu machen. Die ersten Absolvent*innen der neuen Ausbildung haben im September 2023 die Ausbildung
beendet. Nur wenigen Kliniken scheint es jedoch in den letzten drei Jahren gelungen zu sein, für generalistisch
qualifizierte Pflegefachpersonen angepasste Einarbeitungskonzepte für spezialisierte Bereiche, wie die
Kinderkrankenpflege, zu erstellen und umzusetzen.
Für die Kinderkliniken in Deutschland zeichnet sich, analog zur allgemeinen Situation der Pflege, ein
existenzieller Mangel an qualifiziertem Fachpersonal in der Kinderkrankenpflege ab: So fehlten im Jahr 2020/21 allein in
NRW 1.451 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen5, woraus sich bei entsprechender Hochrechnung für
Deutschland weit mehr als 6.500 fehlende Kräfte ergeben würden. Zudem gibt es deutliche Hinweise, dass im
Bereich der Neonatologie eine erhebliche Zahl an Fachkräften fehlt.6
Die Komplexität hinsichtlich der pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen setzt eine
Spezialisierung in der Pflege voraus und ist auch international üblich. Durch die Schaffung einer Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zu einer bundeseinheitlichen Fachweiterbildung zur Kinderpflegefachperson wird dem Bedarf einer
Spezialisierung im Bereich nachgegangen und für internationale Anschlussfähigkeit Sorge getragen.
Zu 8.
Gleiches wie bei Nummer 7 gilt für das geplante Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz. Hiermit
sollen die Bachelor- und Masterstudiengänge und damit verbundenen Rollen und Einsatzgebiete nach
international gängigen Standards weiterentwickelt werden. Das Pediatric Nursing sollte entsprechend der Spezialisierung
in der Kinderpflege als Abschluss auf Masterniveau bei der Schaffung neuer Rechtsrahmen direkt mitgedacht
werden.
Zu 9.
School Nursing oder Schulgesundheitspflege ist ein international etabliertes und evaluiertes Konzept mit
präventiven sowie akuten Beratungs- und Behandlungsangeboten an Schulen für Kinder, Jugendliche, Eltern und
Lehrkräfte. In den meisten Bundesländern kommen School Nurses bereits im Rahmen von Pilotprojekten zum Einsatz.
Angesichts steigender psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen, sowie sinkender
Gesundheitskompetenz trägt die bundeseinheitliche Einführung von School Nursing zu einem nachhaltigen und
multiprofessionellen Versorgungssystem bei.
Zu 10.
Frühe Hilfen sind freiwillige und kostenlose Unterstützungsangebote für Familien ab der Schwangerschaft bis
zum dritten Lebensjahr des Kindes. Sie helfen insbesondere in belastenden Lebenslagen und fördern durch
Beratung, Begleitung und praktische Hilfe die gesunde Entwicklung von Kindern. Indem sie Eltern stärken und
frühzeitig Risiken erkennen, tragen Frühe Hilfen entscheidend dazu bei, die Kindergesundheit zu schützen und
langfristig zu verbessern.
Die Gesundheitsministerkonferenz hebt die Bedeutung der Frühen Hilfen in ihrem Beschluss vom 11.07.2025
hervor. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die vorhandenen Mittel nicht mehr ausreichen, um die von den
Kommunen umgesetzten Maßnahmen dauerhaft auf einem bundesweit vergleichbaren und bedarfsgerechten
Niveau sicherstellen zu können. Dies liegt vor allem an einer gestiegenen Anzahl von Kindern im Alter bis drei
Jahre, einer Häufung von psychosozialen Belastungen beziehungsweise psychischen Erkrankungen von Eltern,
sowie einem regelmäßigen Anstieg der Personal- und der Sachkosten durch Tarifabschlüsse beziehungsweise die
Inflation.
Zu 11.
Das Modellprojekt „Mental Health Coaches an Schulen“ wurde im Rahmen des Bundesprogramms
„Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ ins Leben gerufen, um den psychischen Belastungen von Kindern
und Jugendlichen in Deutschland entgegenzuwirken. Es wurde im Laufe der Umsetzung von der Universität
Leipzig evaluiert. Demnach werden die „Mental Health Coaches“ an den Schulen sehr gut angenommen. 90 Pro-
5 Broschürenservice NRW : Default Shop – Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2019
6 Beschluss des G-BA über die Veröffentlichung der übergreifenden Berichtsteile der Berichte zum Klärenden Dialog der Lenkungsgremien 2020
nach § 8 Absatz 11 der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene/QFR-RL
zent der Beteiligten wünschten sich eine Fortsetzung des Programms. Das Budget wurde im Haushalt 2026
allerdings reduziert.7
Mental Health First Aid (MHFA) ist eine Evidenz-basierte Maßnahme der Gesundheitsbildung zur
Früherkennung psychischer Störungen bei Jugendlichen. Der 14-stündige MHFA Ersthelfer-Kurs Youth richtet sich u. a.
an Lehrer*innen, die Erste Hilfe für psychische Gesundheit bei Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren
leisten möchten. Kursinhalte sind Erkennen und Ansprechen psychischer Störungen, das Geben von
Unterstützung sowie Wissen und Fertigkeiten, um betroffenen Jugendlichen Zugang zum Hilfesystem zu erleichtern. Die
Förderung umfasst die Ausbildung von Schulpsycholog*innen oder -sozialarbeiter*innen zu „MHFA-
Instruktor*innen“, die wiederum dann als Multiplikator*innen Kurse für Lehrer*innen anbieten.
Das Programm „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ hat in den vergangenen Jahren einen
wichtigen Beitrag zur Förderung der gesundheitlichen, kulturellen und sozialen Teilhabe junger Menschen
geleistet. Es stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen und psychischen Gesundheit, eröffnet Zugänge zu
kultureller Bildung und fördert gemeinschaftliches Engagement in Kommunen. Durch seine niedrigschwelligen
Förderstrukturen erreicht es insbesondere junge Menschen, die von klassischen Angeboten oft ausgeschlossen
sind. Um diese positiven Effekte zu erhalten und weiterzuentwickeln, ist eine Wiederaufnahme und deutliche
Aufstockung der Mittel für das Programm notwendig.
Zu 12.
Die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist mit besonderen Herausforderungen
verbunden. Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche leiden nicht nur unter den direkten Symptomen ihrer
Krankheit, sie sind häufig auch nicht selbst in der Lage, geeignete Hilfen in Anspruch zu nehmen oder überhaupt
zu finden. Erschwerend kommt hinzu, dass bestehende Hilfsangebote innerhalb der unterschiedlichen Strukturen
angeboten und dadurch teils unübersichtlich werden.8 Ohne eine separate Bedarfsplanung von
Psychotherapeut*innen sowie Ärzt*innen, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch
behandeln, werden die bestehenden Versorgungslücken nicht zu beseitigen sein.
Zu 13.
Immer mehr Kinder und Jugendliche in Deutschland kämpfen mit psychischen Problemen. Schon vor der CO-
VID-19-Pandemie nahm die Zahl der diagnostizierten Depressionen in dieser Altersgruppe deutlich zu.9 Die
Situation verschärfte sich während der Corona-Pandemie weiter: Im Winter 2021/2022 berichtete fast die Hälfte
der sieben- bis 22-Jährigen von einer verminderten Lebensqualität, 30 Prozent litten unter Angstsymptomen, 39
Prozent fühlten sich einsam. Obwohl es den Kindern und Jugendlichen mittlerweile psychisch etwas besser geht,
ist die Situation immer noch deutlich schlechter als vor der Pandemie. Im Jahr 2024 war der Anteil der einsamen
jungen Menschen rund 50 Prozent höher als vor der Krise.10 Diese Entwicklung müssen wir ernst nehmen und
dürfen psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen nicht stigmatisieren.
Zu 14.
Der Apothekerverband hat angegeben, dass mehr als 500 Medikamente in Deutschland als schwer verfügbar
gelten. Besonders betroffen seien dabei auch Antibiotika für Kinder.11 Die Gründe für Lieferengpässe sind
grundsätzlich vielfältig: Instabile Lieferketten, regionale Klumpenrisiken aufgrund der regionalen Konzentration
weniger Produktionsstätten in Asien, Verunreinigung von Produktionslinien, globale Nachfrage-Spitzen und
Marktaustritte führen weltweit zu immer mehr Lieferengpässen bei Medikamenten und können angesichts
globalisierter Lieferketten nicht allein in Deutschland gelöst werden. Die Bundesregierung muss aber, auch angesichts der
Erfahrungen der letzten Jahre, Lieferengpässe frühzeitig antizipieren und nach ihren Möglichkeiten
gegensteuern. Die Versorgung mit Kindermedikamenten ist dabei besonders relevant, da hier nicht auf
Ausweichmedikamente für Erwachsenen zurückgegriffen werden kann.
7 www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/schulprogramm-mental-health-coaches-ueberzeugt-mit-erfolg-254750
8 www.g-ba.de/downloads/17-98-5911/250611_G-BA_Geschaeftsbericht_2024_BF.pdf
9 www.uke.de/kliniken-institute/kliniken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/forschung/arbeitsgruppen/
childpublic-health/forschung/copsy-studie.html
10 Kaman A. u. a. [2025]: Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Zeiten globaler Krisen: Ergebnisse der COPSY-
Längsschnittstudie von 2020 bis 2024. Bundesgesundheitsbl 68, 670–680 (2025), S.674-675. https://doi.org/10.1007/s00103-025-04045-1.
11 www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/apotheken-medikamente-engpass-100.html
Zu 15.
Die Ampel-Koalition hatte den Anspruch auf Kinderkranktage für die Jahre 2024 und 2025 auf 15 Arbeitstage
pro Kind, bzw. bei Alleinerziehenden auf 30 Tage pro Kind, erhöht. Diese Regelung soll nun im Rahmen des
Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Um den Eltern Planungssicherheit zu geben, sollte die Erhöhung der Kinderkrankentage dauerhaft erhöht werden,
anstatt sie regelmäßig um kurze Zeiträume zu verlängern.
Zu 16.
Seit Ende der 1990er Jahre gibt es eine finanzielle und seit 2010 auch eine strukturelle Förderung der
Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, die in § 75a SGB V geregelt ist. Demnach sind die Kassenärztlichen
Vereinigungen und die Krankenkassen zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung verpflichtet, Weiterbildung zu fördern.
An der hausärztlichen Versorgung nehmen nach § 73 Abs. 1a SGB V auch Kinder- und Jugendärzte teil.
Trotzdem wird in § 75a Abs. 1 SGB V bisher nur die allgemeinmedizinische Weiterbildung herausgestellt.
Auch die Rahmenbedingungen für die Weiterbildungsförderung in der Kinder- und Jugendmedizin entsprechen
weiterhin nicht denen der Allgemeinmedizin. Während für letztere in § 75a Abs. 3 vorgesehen ist, dass es
mindestens 7.500 zu fördernde Stellen geben soll und die Kassenärztlichen Vereinigungen die Anzahl nicht
begrenzen dürfen, sind für Kinder- und Jugendärzte in Abs. 9 nur 250 zu fördernde Stellen vorgesehen. Nur wenn von
anderen Ärztegruppen keine Bedarfe angemeldet werden, kann darüber hinaus unterhalb eines nicht
allgemeinärztlichen Deckels in Höhe von 2.000 gefördert werden. 250 Stellen reichen allerdings nicht ansatzweise aus, um
die in den Ruhestand gehenden Pädiater*innen zu ersetzen.
Zu 17.
HNO-OPs, wie zum Beispiel die Einlage von Paukenröhrchen zur Behandlung von Mittelohrergüssen, gehören
zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen im Kindesalter. Sie sind medizinisch oft notwendig, um
Sprachentwicklungsstörungen, Hörminderungen, wiederkehrende Infekte oder Schlafstörungen zu verhindern.
Im Jahr 2023 kam es zu bundesweiten Protesten von HNO-Ärzt*innen, die kritisierten, dass ambulante HNO-
Kinderoperationen unterfinanziert seien, nachdem die Vergütung dieser Eingriffe im Zuge einer Reform des
Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abgesenkt wurden. Die Summe decke laut Berufsverbänden nicht einmal
die Kosten.12
In einem Fachgespräch hat der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 15.10.2025
Expert*innen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ambulanten HNO-Operationen befragt. Dort herrschte
Uneinigkeit über die Versorgungslage. Eine Einigung der Selbstverwaltung aus GKV-SV und Kassenärztlicher
Bundesvereinigung (KBV), über die Finanzierung, die die Fachärzteschaft zufriedenstellen würde, ist nicht in
Sicht. Es ist deswegen notwendig, im Rahmen der Rechtsaufsicht der Bundesländer zu ermitteln, wie sich die
Versorgungslage vor Ort tatsächlich darstellt. Nur auf dieser Grundlage können weitere Schritte zu einer besseren
HNO-Versorgung von Kindern und Jugendlichen unternommen werden.
12 www.hno-aerzte.de/presse/pressemitteilungen/details/abwertung-ambulanter-eingriffe-hno-verbaende-rufen-zur-aussetzung-von-
kinderoperationen-auf/
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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