LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V.
Text
LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
LOGO Deutschland e.V. vertritt die Interessen von Selbstständigen in der Logopädie. Diese sichern in ihren Praxen die ambulante medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten mit den Heilmitteln Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
LOGO Deutschland sucht Kontakt zu Gesundheitspolitikerinnen und -politikern, um insbesondere über diesen Heilmittelbereich und die Belange der Selbstständigen zu berichten, über Probleme (wie z.B. den bestehenden Fachkräftemangel und damit verbunden eine gefährdete Versorgung) zu informieren und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Als Mitglied im Arbeitskreis Berufsgesetz unterstützt LOGO Deutschland e.V. die Forderung nach einer grundständigen akademischen Ausbildung als Voraussetzung für die Abgabe der o.g. Heilmittel zu Lasten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie der BG.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Absenkung von Zuzahlungen in der ambulanten Heilmittelversorgung - Änderung § 61 SGB V: Zuzahlungen zu Heilmittelverordnungen für Versicherte über 18 Jahre in Höhe von 10 % der Kosten zzgl. 10,– € Verordnungsblattgebühr belastet Patientinnen und Patienten mit einem Bedarf an Heilmitteln überdurchschnittlich stark. Von daher wird die Abschaffung dieser Regelung zugunsten von Festbeträgen, z.B. analog zu der Zahlungsregelung bei Arzneimitteln gefordert.
- GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz BStabG: (1) Verzicht auf die Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung im Heilmittelbereich;
(2) Verzicht auf die vorgesehene Erhöhung und automatische Dynamisierung der Patientenzuzahlungen im Heilmittelbereich;
(3) Verzicht auf das gesetzliche Verbot versorgungsbezogener Pauschalen in der Blankoversorgung. Hilfsweise: bei Grundlohnsummenanbindung Streichung des zusätzlichen Abschlags von 1 Prozentpunkt, Befristung auf drei Jahre und verbindliche Evaluation; bei Zuzahlungen Streichung des 10-Prozent-Aufschlags im Heilmittelbereich und Korrektur der Systematik zugunsten von Patientinnen und Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf; bei Pauschalen Abwarten der vorgesehenen Evaluation nach vier Jahren vor jeder gesetzlichen Streichung.
Relationen
Keine Relationen.