Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6130, 21/6559, 21/7016)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6130, 21/6559, 21/7016)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7018
21. Wahlperiode 08.07.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole
Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis Giersch,
Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch,
Alexander Arpaschi, Adam Balten, Carsten Becker, René Bochmann, Boris
Gamanov, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Stefan Henze, Nicole Höchst, Steffen
Janich, Dr. Michael Kaufmann, Heinrich Koch, Achim Köhler, Manuel Krauthausen,
Knuth Meyer-Soltau, Reinhard Mixl, Denis Pauli, Tobias Matthias Peterka, Arne
Raue, Christian Reck, Dr. Rainer Rothfuß, Angela Rudzka, Volker Scheurell,
Manfred Schiller, Martina Uhr, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und
der Fraktion der AfD
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 –
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die GKV-Krise ist hausgemacht und die Reparaturversuche der
Bundesregierung treffen die Falschen:
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt in der tiefsten Finanzkrise ihrer
Geschichte. Im Jahr 2024 wies der Gesundheitsfonds ein Defizit von knapp zehn
Milliarden Euro aus. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz hat sich von
1,4 Prozent im Jahr 2022 auf 2,9 Prozent Anfang 2025 mehr als verdoppelt. Für
2027 droht eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die bis 2030 ohne
grundlegende Reformen auf über 40 Milliarden Euro ansteigen wird – mit einem
Gesamtbeitragssatz von bis zu 19,3 Prozent. Diese Belastung würde die
Nettoeinkommen der Beschäftigten spürbar senken und die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft ernsthaft gefährden.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Diese Zahlen sind dramatisch. Doch die Bundesregierung wählt trotzdem den
falschen Weg: Sie belastet Versicherte, Patienten und Leistungserbringer mit einer
Krise, die der Staat selbst verursacht hat. Für ihr eigenes Versagen will die
Bundesregierung die arbeitenden deutschen Beitragszahler bestrafen, die ohnehin
unter den höchsten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen weltweit leiden.
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6130 sieht vor, die Finanzlücke vor allem
durch Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu
schließen.
Im Einzelnen:
Mitglieder, die einen bislang beitragsfrei mitversicherten Ehegatten oder
Lebenspartner haben, sollen künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf
ihren Beitragssatz zahlen – nur in engen Ausnahmefällen wie der Betreuung eines
Kindes unter sieben Jahren, der Pflege von Angehörigen oder nach Erreichen der
Regelaltersgrenze entfällt dieser Zuschlag. Diese Regelung bestraft Familien und
greift in die Entscheidungsfreiheit der Menschen ein.
Die seit 2004 unveränderten Zuzahlungsgrenzen werden angehoben: Die
Mindestzuzahlung steigt von fünf auf 7,50 Euro, die Höchstzuzahlung von zehn auf
15 Euro, die tägliche stationäre Zuzahlung ebenfalls von zehn auf 15 Euro.
Besonders chronisch kranke Menschen und Geringverdiener tragen diese
Mehrbelastung überproportional.
Die befundbezogenen Festzuschüsse für Zahnersatz werden auf das Niveau vor
dem 1. Januar 2021 zurückgesetzt, also auf 50 Prozent der
Regelversorgungskosten; der Bonus nach fünf Jahren Vorsorge sinkt auf 60 Prozent, nach zehn Jahren
auf 65 Prozent – jeweils zehn Prozentpunkte weniger als heute. Wer regelmäßig
zur zahnärztlichen Vorsorge geht, wird für sein verantwortungsbewusstes
Verhalten mit Leistungskürzungen bestraft.
Vergütungssteigerungen für niedergelassene Zahnärzte, die medizinische
Rehabilitation und weitere Leistungsbereiche werden von 2027 bis 2029 auf die
Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt gedeckelt. Das bedeutet dauerhafte
strukturelle Untervergütung unterhalb der tatsächlichen Kostensteigerung – auf Kosten
der Versorgungsqualität. Hinzu kommen die Streichung der Zuschläge für
Kurzzeittherapie und eine Reduzierung der Pflegepersonalfinanzierung.
Und schließlich kürzt der Bund seinen eigenen Zuschuss an den Gesundheitsfonds
ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf dann nur noch 12,5 Milliarden Euro
jährlich. Der Staat zieht sich damit aus seiner eigenen Verantwortung heraus – und
schiebt die Last auf die Versichertengemeinschaft.
2. Die eigentliche Ursache ist staatliche Unterfinanzierung und
Systemüberlastung:
Die zentralen Ursachen der GKV-Misere liegen neben der demografischen
Entwicklung vor allem in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde
Leistungen für Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten
Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen
Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus.
Gemäß § 232a SGB V basiert der monatliche Krankenversicherungsbeitrag für
Bürgergeldempfänger auf einer fiktiven Bezugsgröße, woraus sich bisher eine
Pauschale von 119,60 Euro monatlich ergab. Ein Forschungsgutachten des IGES-
Instituts vom Mai 2024 belegt, dass diese Pauschale lediglich rund 39 Prozent der
tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten dieser Versichertengruppe deckt. Der
GKV-Spitzenverband hat am 11. September 2025 Klage gegen die Bundesrepub-
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
lik Deutschland wegen dieser systematischen Unterfinanzierung erhoben: Die
aktuelle Beitragspauschale von 144,04 Euro liegt rund 200 Euro unter den
tatsächlichen monatlichen Kosten. Bei 2,81 Millionen deutschen Bürgergeldempfängern
ergibt sich daraus ein Erstattungsanspruch der GKV gegenüber dem Bund von 6,7
Milliarden Euro jährlich.
Im Jahr 2022 betrugen die Gesamtausgaben der GKV für Bürgergeldempfänger
15,1 Milliarden Euro – denen Beitragseinnahmen von nur 5,9 Milliarden Euro
gegenüberstanden. Die Finanzierungslücke von 9,2 Milliarden Euro wurde und
wird von der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geschlossen – ohne
Rechtsgrundlage, ohne Ausgleich, ohne öffentliche Debatte. Jeder gesetzlich
Versicherte zahlt dadurch monatlich rund 20 Euro zusätzlich für eine gesamtstaatliche
Aufgabe, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist.
Während die GKV für jeden deutschen Bürgergeldempfänger weit weniger als
200 Euro monatlich erhält, zahlt der Bund für privat krankenversicherte
Bürgergeldempfänger bis zu 421,77 Euro monatlich aus Steuermitteln. Diese
Ungleichbehandlung ist mit keiner sachlichen Begründung vereinbar und untergräbt das
Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Jahresdurchschnitt 2025 bezogen rund 2,57 Millionen Ausländer Bürgergeld
– das entspricht 47,6 Prozent aller Hilfeberechtigten. Wenn Bürgergeldempfänger
aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten (Drittstaaten) künftig für ihre regulären
Gesundheitskosten eigenständig aufkommen, führt dies zu einer massiven
Ausgabenentlastung der GKV, während die absolut notwendige Akut- und Notfallversorgung
für diese Personengruppe auch ohne direkte private Kostentragung humanitär
abgesichert bleibt. Für Bürgergeldempfänger aus EU-Mitgliedstaaten wird der
Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet, während zeitgleich
am Bürgergeldbezug selbst angesetzt wird, soweit dies europarechtlich konform
möglich ist. Durch diese differenzierten Maßnahmen verringert sich auch der
notwendige steuerfinanzierte Bundeszuschuss für die vollständige Kostenerstattung
deutscher Bürgergeldempfänger signifikant.2. Die zentralen Ursachen der GKV-
Krise umfassen auch einen ausufernden Bürokratismus:
Niedergelassene Ärzte verbringen einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit
Dokumentation, Abrechnungsverfahren und bürokratischen Meldepflichten – auf
Kosten der Zeit für ihre Patientinnen und Patienten. Bürokratie- und
Abrechnungsabbau sowie die Optimierung digitaler Gesundheitsanwendungen könnten
allein jährlich rund eine Milliarde Euro einsparen. Die Effizienzpotenziale von
Innovationen im Gesundheitswesen – Medizintechnik, E-Health, Arzneimittel
und Biotechnologie – beziffert eine Studie der Prognos AG auf über 20,8
Milliarden Euro jährlich, steigend auf 47 Milliarden Euro bis 2045. Der vorliegende
Gesetzentwurf enthält zu alledem keinen einzigen substanziellen Beitrag.
Auch ein aufgeblähter Verwaltungsapparat mit zu vielen gesetzlichen
Krankenkassen treibt die Kosten unnötig hoch. Eine Zusammenlegung und
Strukturvereinfachung der Krankenkassen zusammen mit einem Werbeverbot für gesetzliche
Krankenkassen würde die Verwaltungskosten um mindestens 225 Millionen Euro
jährlich senken.
3. Zudem bestehen bilaterale Sozialversicherungsabkommen Deutschlands mit
anderen Staaten, etwa der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien,
Montenegro und Serbien:
Diese Regelungen zur sogenannten Sachleistungsaushilfe sorgen dafür, dass in
diesen Ländern lebende Familienangehörige von in Deutschland
Krankenversicherten im Krankheitsfall auf Kosten der deutschen GKV behandelt werden. Die-
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ses Ungleichgewicht belastet die GKV strukturell und ist auf seine
Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen.
4. Versorgung auf dem Land bricht weg:
Parallel zur Finanzkrise verschärft sich die Versorgungskrise in ländlichen
Regionen dramatisch. Exemplarisch zeigt sich dies in Niedersachsen: Mit einer
Arztdichte von 231 Einwohnern je Arzt liegt das Land deutlich unter dem
Bundesdurchschnitt von 198. Hausärzte versorgen dort durchschnittlich 1.356 Patienten
– deutlich über dem bundesweiten Schnitt. Prognosen deuten auf einen Rückgang
der hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen bis 2035 um fast ein Viertel hin.
Bestimmte ländliche Planungsregionen könnten auf eine Unterversorgungsquote
von unter 75 Prozent fallen. Ähnliche Probleme bestehen in Oberfranken und der
Oberpfalz in Bayern, wo immer mehr Hausärzte in den Ruhestand gehen, ohne
dass ausreichend Nachwuchs nachkommt. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt
die Entfernung zur nächsten Hausarztpraxis auf den Inseln und in ländlichen
Regionen teilweise über 20 Kilometer. In der Uckermark in Brandenburg bleiben
Praxen ohne Nachfolger – die Versorgungssicherheit ist dort akut gefährdet.
Die aktuelle Definition von Unterversorgung durch den Gemeinsamen
Bundesausschuss reagiert erst dann, wenn 50 Prozent der Plansitze bei Fachärzten bzw.
75 Prozent bei Hausärzten unbesetzt sind. Das bedeutet: Wenn erst von
Unterversorgung gesprochen wird, ist die Versorgungskatastrophe in der betroffenen
Region längst eingetreten. Eine Anhebung der Unterversorgungsschwelle auf
einheitlich 90 Prozent für Haus- und Fachärzte würde bis 2030 schätzungsweise
3.000 bis 4.000 neue Arztsitze schaffen – bei einer geschätzten Erhöhung des
Regionalen Leistungsvolumens von lediglich 0,5 Prozent in unterversorgten
Gebieten, also bei minimaler Mehrbelastung für den GKV-Haushalt. Durch die
Aufhebung von Budgetdeckelungen könnte ein unbegrenztes Regelleistungsvolumen
den betroffenen Praxen ermöglichen, ihre Erlöse um 20 bis 30 Prozent zu steigern
– was die wirtschaftliche Attraktivität der Niederlassung in ländlichen Regionen
erheblich verbessert und dem medizinischen Nachwuchs endlich einen echten
Anreiz bietet. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält dazu keine einzige Maßnahme.
5. Sonderproblem Orphan-Drugs-Markt:
Hinzu kommt ein strukturelles Sonderproblem, der Orphan-Drugs-Markt. Er
macht mit einem Verordnungsanteil von nur 0,1 Prozent bereits 13 Prozent der
gesamten GKV-Arzneimittelausgaben aus, mit einem jährlichen Kostenzuwachs
von 14 Prozent. Bei der Mehrheit der Orphan Drugs lässt sich gemäß dem Institut
für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen kein Zusatznutzen
gegenüber der Standardbehandlung feststellen. Die Einführung einer Evidenzpflicht
würde zu einem Einspareffekt von mindestens vier Milliarden Euro führen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, umgehend
1. die staatliche Unterfinanzierung endlich zu beenden und die Beitragszahler
zu entlasten und hierfür
a) der gesetzlichen Krankenversicherung die tatsächlichen
Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus
Bundesteuermitteln zu erstatten, was einer geschätzten Entlastung der GKV durch
Mehreinnahmen in Höhe von 6,7 Milliarden Euro entspricht;
b) Bürgergeldempfänger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten (Drittstaaten)
künftig grundsätzlich eigenständig für die Deckung ihrer regulären
medizinischen Kosten aufkommen zu lassen, wobei eine notfallmedizini-
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
sche Versorgung auch ohne private Kostentragung durch die
Betroffenen sichergestellt sein muss; für Bürgergeldempfänger aus EU-
Mitgliedstaaten ist hingegen der Verbleib in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten und stattdessen – soweit
europarechtlich konform möglich – restriktiv an den Voraussetzungen des
Bürgergeldbezugs selbst anzusetzen;
c) alle bilateral geschlossenen Sozialversicherungsabkommen
Deutschlands mit anderen Staaten hinsichtlich ihres Kosten-Nutzen-
Verhältnisses zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Angehörigen im
Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei
mitversichert wären; Abkommen, die diese Voraussetzung nicht
erfüllen, sind zu kündigen;
d) den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds nicht um 2 Milliarden
Euro zu kürzen, sondern schrittweise auf ein Niveau anzuheben, das der
gesamtstaatlichen Verantwortung für versicherungsfremde Leistungen
Rechnung trägt;
2. Mehrbelastungen und Leistungskürzungen zurücknehmen, d. h.:
a) von der Einführung des Beitragszuschlags von 2,5 Prozentpunkten für
Mitglieder mit bislang beitragsfrei mitversicherten Ehegatten oder
Lebenspartnern Abstand zu nehmen; Familien, die von einer einzigen
Erwerbsperson getragen werden, dürfen nicht für das Versagen der
Bundesfinanzpolitik bestraft werden;
b) die geplanten Erhöhungen der Mindestzuzahlung von fünf auf 7,50
Euro, der Höchstzuzahlung von zehn auf 15 Euro sowie der stationären
Tagespauschale von zehn auf 15 Euro zurückzunehmen; steigende
Eigenanteile treffen besonders chronisch kranke Menschen und
Geringverdiener und sind das falsche Instrument zur GKV-Konsolidierung;
c) die Rücksetzung der befundbezogenen Festzuschüsse für Zahnersatz
auf das Niveau vor dem 1. Januar 2021 zurückzunehmen; wer
regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge geht, darf für sein
gesundheitsbewusstes Verhalten nicht durch Leistungskürzungen bei den
Bonusregelungen bestraft werden;
d) die Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapie und die Reduzierung
der Pflegepersonalfinanzierung zurückzunehmen;
3. sicherzustellen, dass medizinische Leistungen auskömmlich vergütet,
bestehende Quersubventionierungen beendet und nicht durch neue
Untervergütungen verschlimmert werden; dies gilt insbesondere für die Bereiche
Pädiatrie, Geburtshilfe, Notaufnahmen, Intensivmedizin, hausärztliche
Versorgung, Psychotherapie und Gynäkologie;
4. die Vergütungsdeckelung für Leistungserbringer unterhalb der tatsächlichen
Kostensteigerungsrate für die Jahre 2027 bis 2029 zurückzunehmen; wer
Reha, ambulante Versorgung und Pflege durch dauerhaftes Unterschreiten
der Kostensteigerung strukturell aushöhlt, gefährdet die Versorgungsqualität
für alle Versicherten;
5. sicherzustellen, dass Bürokratie im Gesundheitswesen konkret und messbar
abgebaut wird, was Einsparungen von rund einer Milliarde Euro jährlich
ermöglicht; dies umfasst insbesondere die Vereinfachung der
Dokumentationspflichten, die Optimierung von Abrechnungsverfahren, die Förderung
der Interoperabilität digitaler Systeme, die Vereinheitlichung der Prüfungen
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
durch den Medizinischen Dienst sowie die Abschaffung der
Abrechnungsprüfungen in der stationären Kinder- und Jugendmedizin;
6. dafür Sorge zu tragen, dass Digitalisierung im Gesundheitswesen bestehende
analoge Prozesse nicht lediglich digital verdoppelt; die Effizienzpotenziale
von Innovationen in Medizintechnik, E-Health, Arzneimittel und
Biotechnologie in Höhe von über 20,8 Milliarden Euro jährlich laut Prognos-AG-
Studie sind konsequent zu heben;
7. die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen durch Zusammenlegung und
Strukturvereinfachung deutlich zu reduzieren sowie ein Werbeverbot für
gesetzliche Krankenkassen einzuführen, was allein durch das Werbeverbot zu
einer geschätzten Entlastung durch verringerte Verwaltungsausgaben von
mindestens 225 Millionen Euro jährlich führt;
8. Orphan Drugs einer regulären, methodisch belastbaren Nutzenbewertung zu
unterziehen und die Erstattungsbeträge konsequent am nachgewiesenen
Zusatznutzen auszurichten; da bei der Mehrheit der Orphan Drugs laut dem
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen kein
Zusatznutzen festzustellen ist, würde eine konsequente Evidenzpflicht zu einem
Einspareffekt von mindestens vier Milliarden Euro führen;
9. die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum durch eine Reform der
Bedarfsplanung im SGB V zu sichern und hierzu insbesondere
a) Unterversorgung bereits dann festzustellen, wenn weniger als 90
Prozent der vorgesehenen Haus- oder Facharztsitze besetzt sind;
b) den Gemeinsamen Bundesausschuss zu verpflichten, seine
Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 entsprechend anzupassen;
c) bei festgestellter Unterversorgung das Regelleistungsvolumen für
betroffene Praxen befristet freizugeben;
10. die fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme unverzüglich zu
stoppen, die Anreize für den Bürgergeldmissbrauch durch Nichterwerbstätige
konsequent zu beseitigen und die Rückkehr temporär Bleibeberechtigter in
ihre Heimatländer aktiv zu befördern, um die strukturelle Kostenbelastung
der GKV dauerhaft zu begrenzen.
Berlin, den 7. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Mit diesen Maßnahmen könnte die GKV ohne Leistungskürzungen und ohne Beitragserhöhungen um knapp 40
Milliarden Euro entlastet werden: durch die vollständige Bundeserstattung der Gesundheitskosten für deutsche
Bürgergeldempfänger (6,7 Milliarden Euro), die Entlastung durch die private Eigenleistung für reguläre
Gesundheitskosten von Drittstaatsangehörigen im Bürgergeldbezug sowie die europarechtskonforme Begrenzung des
Bürgergeldbezugs für EU-Ausländer, die Kündigung systemwidrig belastender Sozialversicherungsabkommen,
die Zusammenlegung gesetzlicher Krankenkassen und das Werbeverbot (mindestens 225 Mio. Euro),
konsequenten Bürokratieabbau (1 Milliarde Euro), die Hebung von Innovationseffizienzpotenzialen laut Prognos AG (über
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20,8 Milliarden Euro) sowie die Einführung einer Evidenzpflicht für Orphan Drugs (mindestens 4 Milliarden
Euro). Dieser Weg entlastet Beitragszahler, sichert Leistungen und stärkt das System – ohne die Falschen zur
Kasse zu bitten.
Ohne eine Reform der Bedarfsplanung nach SGB V droht ein weiterer Kollaps der hausärztlichen Versorgung in
ländlichen Regionen mit Rückgängen von bis zu einem Viertel bis 2035. Eine Anhebung der
Unterversorgungsschwelle auf 90 Prozent und die temporäre Freigabe des Regelleistungsvolumens in unterversorgten Regionen
würden bis 2030 zwischen 3.000 und 4.000 neue Arztsitze schaffen – bei minimaler Mehrbelastung für den GKV-
Haushalt. Diese Chance lässt die Bundesregierung vollständig ungenutzt.
Bürokratieabbau ist keine Nebensache: Jede Stunde, die ein Arzt mit Formularen verbringt, ist eine Stunde
weniger am Patienten. Jeder neue Melde- und Prüfprozess kostet Geld und Zeit, ohne die Versorgungsqualität zu
verbessern. Echter Bürokratieabbau spart, entlastet und verbessert – und ist damit das genaue Gegenteil dessen, was
der vorliegende Gesetzentwurf leistet.
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Relationen
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