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Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW e.V.)

lobbyregister / register_entry 10.03.2022 · Original ↗

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Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW e.V.) Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der BDW e.V. vertritt die Interessen der Wasserkraft auf Bundesebene gegenüber Politik und Gesellschaft. Die Mitglieder des Verbandes stehen für Gegenwart und Zukunft einer nachhaltigen erneuerbaren Energieversorgung für Deutschland. Gemeinsam arbeiten wir für eine nachhaltige Energiewende. Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Energienetze; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Regelungsvorhaben: - Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Wasserkraft: Empfehlung zur Änderung des EEG im Bereich der Wasserkraft (§ 40 EEG) durch Einführung einer neuen Vergütungsklasse für Anlagen <100 kW mit einer Vergütung von 19,5 Cent/kWh, eine Anpassung der Vergütung an die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre in den anderen Vergütungsklassen sowie die Abschaffung der Degression. - Vereinfachung und Beschleunigung wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren: Empfehlung zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren. Dazu werden Vorschläge zur Einführung einer verpflichtenden Vorantragskonferenz, für Fristsetzungen und -verkürzungen, Standardisierung von Methoden und Digitalisierung der Verfahren gemacht. - Aufzeigen der Potenziale der Wasserkraft zur erneuerbaren Energieerzeugung: Die Potenziale der Wasserkraft im Bereich klimafreundlicher Strom- und Wärmeerzeugung sind nach aktuellen Untersuchungen signifikant und sollten für das Gelingen der Energiewende genutzt werden. Zunächst müssen dazu die Potenziale in das öffentliche und politische Bewusstsein gehoben werden, um darauf aufbauend die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Potenziale zu heben. - BDW-Empfehlungen zur Bundestagswahl 2025: Der BDW empfiehlt eine umfassende strategische Betrachtung der Rolle der Wasserkraft für die Energiewende in Deutschland. Ziel der Entwicklung einer Wasserkraftstrategie für Deutschland muss es sein, die Potenziale der Wasserkraft zu nutzen und die dazu erforderlichen wirtschaftlichen und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um zum Gelingen der Erneuerbaren Energiewende beizutragen. - Nationale Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung (EU-WVO): Zur nationalen Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung (EU-WVO) arbeitet das BMUV an einem nationalen Wiederherstellungsplan, der bis Mitte 2026 fertiggestellt und zur Prüfung an die EU-Kommission gemeldet werden muss. Zur Erreichung des Ziels, EU-weit 25.000 km frei fließender Flüsse zu schaffen, wird u. a. ein Rückbau von Querbauwerken angestrebt. Ein dadurch bedingter Rückbau von Wasserkraftwerken und von Bauwerken, die künftig zur Wasserkraftnutzung gebraucht werden könnten, muss dringend verhindert werden. - Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2027 - RefE des BMWE vom 22.04.2026: Der Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen durch die Abschaffung der Einspeisevergütung nach § 19 Abs. (1) Nr. 2 sowie den Ausschluss von der Marktprämie für Anlagen < 25 kW gemäß § 20 Satz 1 muss wieder rückgängig gemacht und dahingehend geändert werden, dass diese Anlagen auch weiterhin eine auskömmliche Vergütung erhalten. Die Begründung für den Förderstopp ist nicht auf die Wasserkraft zutreffend, da sie stetig und planbar und nicht fluktuierend erzeugt. Zudem wird vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen an kleine Wasserkraftanlagen und zur Sicherstellung der Anlagenwirtschaftlichkeit angesichts stark gestiegener Kosten in den vergangenen Jahren eine neue Vergütungsklasse für Anlagen bis 100 kW sowie allegemeine Anhebung der Vergütungen in § 40 Abs. (1) empfohlen. - Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) des BMUKN zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1991 zur Wiederherstellung von Ökosystemen: Der NWP bedeutet für Oberflächengewässer in Deutschland nach der bisher sehr geringen Zielerrei-chungsquote der WRRL eine weitere Einengung auf die reine Entfernung von Hindernissen. Wasser wird damit aus einer Kulturlandschaft schnell und ungenutzt abfließen mit allen zusammenhängenden Folgen. Dabei bleibt die Biologie und Gewässergüte aus Sicht der W-VO unberücksichtigt. Zukünftige Nutzungen und Modernisierungen werden teils erheblich erschwert und sogar unmöglich gemacht. Bei dem NWP und seinem Vollzug ist ein besonderes Augenmerk auf gemeinsame Maßnahmen zu legen, bei denen alle Akteure am Gewässer eingebunden und technische, naturnahe und natürliche Maßnahmen miteinander verbunden werden. - Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 vom 17.07.2026: Nachdem der zunächst geplante Förderstopp für Anlagen < 25 kW abgewendet wurde, liegt das Hauptaugenmerk der Interessenvertretung auf der Einführung einer neuem Vergütungsklasse für Anlagen bis 100 kW sowie einer Anpassung der Vergütungen an die Kostenentwicklung der letzten Jahre über alle Vergütungsklassen in § 40 Abs. (1). Zudem müssen die besonderen Systemleistungen der Wasserkraft - insbesondere ihre Fähigkeit, eine stabile und verlässliche Stromversorgung auch in Krisensituationen sicherzustellen, kurzfristig auf Schwankungen im Stromnetz zu reagieren sowie zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit beizutragen - künftig vergütet und bei der Bemessung der Marktwerte nach § 40 Abs. (1) berücksichtigt werden.

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