Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
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Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen.
Zur Verfolgung dieses Ziels geben wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit sich in Gremien und bei Veranstaltungen auszutauschen. Das gebündelte Wissen und die praktischen Erfahrungen unserer Mitglieder fließen wiederum in unsere politische Positionierung ein. Wir sind in intensivem Austausch mit anderen Verbänden, geben Impulse und fungieren als Multiplikator und Schnittstelle zwischen Wirtschaftsunternehmen, Verbändelandschaft, Wissenschaft und Politik. Wie erstellen Stellungnahmen, Positionspapiere, Präsentationen und Fachartikel rund um die KWK im Storm- und Wärmemarkt für eine gelungene Energiewende und ein resilientes Energiesystem. Der Besuch und die aktive Teilnahme an (politischen) Veranstaltungen sowie die Ausrichtung eigener Veranstaltungen mit zum Teil politischer Dimension gehört zu unserem Selbstverständnis.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Allgemeine Energiepolitik; Handel und Dienstleistungen; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Ländlicher Raum; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; E-Commerce; Kleine und mittlere Unternehmen; Stadtentwicklung; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Industriepolitik; Verbraucherschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Erneuerbare Energien; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; EU-Gesetzgebung; Handwerk; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Energienetze; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Energie"
Regelungsvorhaben:
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG): Novelle und Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus bis mindestens 2035 zur Ergänzung der Back-Up-Kapazitäten der Kraftwerksstretegie
- Entwicklung einer Kraftwerksstrategie für Deutschland: Die "Kraftwerksstrategie" soll die Back-Up Versorgung mit Strom durch mit Erdgas und später mit Wasserstoff betriebene Großkraftwerke sicherstellen. Ein schneller Ausbau der Back-Up-Kapazitäten ist wichtig, um den Kohleausstieg abzusichern und Versorgungslücken zu vermeiden. Der B.KWK sieht die Potentiale der KWK für einen schnellen, dezentralen (Erneuerbare sind auch dezentral) und relativ kostengünstigen Ausbau nicht adressiert und ist bestrebt das zu ändern.
- 36. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV): Der B.KWK begrüßt die im Referentenentwurf vom 28.02.2024 aufgeführten Änderung der 36. BImSchV (UERV | THG-Quote, § 37h BImSchG, UERV) und setzt sich für eine stellenweise Verschärfung der Regelungen ein, insbesondere was den Umgang mit gefälschten UEV-Zertifikaten betrifft.
- Nationale Biomassestrategie: In der nationalen Biomassestrategie werden die Weichen für den Einsatz von Biomasse in den Sektoren Ernährung, Verkehr, Industrie und Energie gestellt sowie natur- und artenschutzrechtliche Belange in Bezug gesetzt. Die Verfügbarkeit von grünen Gasen für den Einsatz in der Residuallastdeckung Strom- und Wärme wird dadurch maßgeblich beeinflusst. Der B.KWK setzt sich dafür ein, vorhandene Potentiale in der Bioenergie zu heben und möglichst effizient einzusetzen. Dabei sind wir für de Nutzung von Abfall- und Reststoffen und den daraus gewonnenen Gasen in hocheffizienten, dezentralen und flexibel der Nachfrage angepassten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
- Bürokratieabbau im Energiesteuerrecht durch einheitliche und verständliche steuerliche Regelungen: Die Einstufung als erneuerbar und damit die steuerliche Behandlung von Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas unterscheidet sich im StromStG/EnergieStG von der im EEG und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU (RED). Eine einheitliche Einstufung als erneuerbar wird angestrebt. Außerdem wurden weiter inhaltliche Inkonsistenzen oder Unklarheiten gefunden, die zugunsten des besseren Verständnissen und einfacherer Handhabung behoben werden sollten.
- Flexible Gasnetzabschreibung: Erhalt der kritischen Infrastruktur und Absicherung von Investitionen: Die Bundesnetzagentur plant eine Anpassung der Abschreibungsmodalitäten des Gasnetzes an eine vermehrt auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem. Getätigte Investitionen sollen schneller abgeschrieben werden können. Der B.KWK setzt sich für eine flexible Handhabung der Abschreibung ein und für die Möglichkeit des Infrastrukturerhalts für erneuerbare Gase.
- Keine Benachteiligung hocheffizienter KWK-Anlagen in der europäischen Energy Taxation Directive: Die Überarbeitung der europäischen Energy Taxation Directive (ETD) kann die Umsetzung des
Green Deals der EU unterstützen, indem die Energiebesteuerung an den EU-Zielen für saubere
Energie und Klimaschutz ausgerichtet wird und Anreize für Energieeffizienz geschaffen werden.
Trotz der Anerkennung des Effizienzvorteils der Kraft-Wärme-Kopplung gegenüber
konventionellen Kraftwerken in der Energieeffizienzrichtlinie bleibt die ETD hinter der Förderung von „Energieeffizienz an erster Stelle“ zurück und räumt konventionellen Kraftwerken eine obligatorischen Steuererleichterung für die gesamten verwendeten Energieprodukte ein, während das für die effizienteren KWK-Anlagen nicht der Fall ist, was behoben werden muss.
- Energiedienstleitungen (Contracting) und andere Energieeffizienzmaßnahmen fördern: In der europäischen EED wurde der Grundsatz „Efficiency First“ verankert und muss nun national umgesetzt werden. Im Energiedienstleistungsgesetz
sind folgernd ambitionierte Vorgaben und Handlungsmöglichkeiten für die umsetzenden Energiedienstleister festzuschreiben.
- Dezentrale KWK explizit ins Gebäudemodernisierungsgesetz aufnehmen zur effizienten Residuallastdeckung Strom und Wärme: Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Wettbewerbsfaktor klimaneutrale Prozesswärme: Dekarbonisierung von Prozesswärme erfordert klare politische Zielsetzungen und verlässliche
Rahmenbedingungen
- Strommarkt der Zukunft: Wie könnte ein zukünftiger Strommarkt ausgestaltet werden, so dass fluktuierende Erneuerbare und flexible Residuallastdecker bestmöglich - heißt ressourcenschonend, klimaschonend, wirtschaftlich und netzentlastend den Strombedarf sicher decken können? Wie könnten Sektoren sinnvoll miteinander gekoppelt werden, so dass ein in Gänze resilientes und zukunftsfähiges (zukünftig klimaneutrales) Energiesystem entstehen kann und wo ist der Platz der Kraft-Wärme-Kopplung dabei?
- Bundestariftreuegesetz zur Stärkung der Tarifbindung ohne Sonderprivilegien für die Großindustrie zur Stärkung des Mittelstandes: Die verpflichtende Verknüpfung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen an von
Tarifpartnern ausgehandelten und vorgeschlagenen Branchenstandards würde, nach den im
Referentenentwurf definierten Konditionen, eine praktische Ausgrenzung des Mittelstands und somit
eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Großindustrie zur Folge haben.
Stattdessen sollte die öffentliche Auftragsvergabe an marktübliche Kriterien gekoppelt werden, welche
bei der Sonderprivilegierung von Tarifpartnern in den Hintergrund geraten. Um einen Wettbewerbsnachteil für den Mittelstand zu verhindern, müssen Ausnahmeregelungen
geschaffen werden. So sollte das Vergabekriterium der tarifüblichen Branchenstandards nur für
Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten gelten.
- Finanzielle Ausstattung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) verbessern: Umsetzung der Wärmewende benötigt entsprechende Rahmenbedingungen mit einem auskömmlichen und stabilen Förderrahmen. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) benötigt zusätzliche Mittel, um die ambitionierten Zielsetzungen umzusetzen, die von den Fernwärmeversorgern bis 2030 Rekordinvestitionen in Höhe von ca. 43,5 Mrd. Euro erfordern. Daraus ergibt sich bei Beibehaltung des aktuellen Fördersatzes ein jährlicher Förderbedarf von mindestens 3,4 Mrd. Euro pro Jahr, der über die BEW bereitgestellt werden muss.
- Überarbeitung der Netzentgeltverordnung der BNetzA: Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung sowie grundsätzliche Neuordnung der allgemeinen Netzentgeltsystematik
- Fortführung der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) gewährleisten: Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) setzt sich für die kurzfristige Fortführung und Anpassung der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) ein. Gefordert wird die zeitnahe Vorlage eines Vorschlags der Bundesregierung zur Fortsetzung der Ausschreibungen sowie hilfsweise die Verlängerung der bestehenden Regelungen, um Investitions-, Planungs- und Rechtssicherheit für KWK- und innovative KWK-Anlagen (iKWK) zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherung von Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, die Unterstützung der Wärmewende, die Bereitstellung gesicherter Kraftwerksleistung sowie die Stärkung von Versorgungssicherheit und Netzstabilität.
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung im Energiewirtschaftsrecht (EnWG) verbessern: Begleitung der EnWG-Novelle mit dem Ziel, rechtliche Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung und dezentrale Energieversorgung zu verbessern. Gefordert werden Klarstellungen zu Kundenanlagen, die Einbeziehung von KWK in die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die Verlängerung der KWK-Ausschreibungen, Bürokratieabbau für dezentrale Stromliefermodelle sowie technologieoffene und investitionssichere Regelungen für die Energiewende.
- KWK-Wärme beim Ausbau von Wärmespeichern berücksichtigen: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird sich dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich von Wärmespeichern auf Wärme aus KWK-Anlagen zu erweitern, die mit erneuerbaren Gasen wie Wasserstoff, Biogas oder Biomethan betrieben werden. Ziel ist es, die Nutzung und Speicherung klimaneutral erzeugter Wärme technologieoffen auszugestalten, die Effizienz von KWK-Systemen zu erhöhen, bestehende Speicherpotenziale besser zu nutzen und die Versorgungssicherheit im Energiesystem zu stärken.
- Nutzung der Vielfalt alternativer Brennstoffe in KWK-Anlagen: KWK-Anlagen zeichnen sich durch eine hohe Brennstoffflexibilität aus, deren Bandbreite ebenfalls unterschiedliche Formen der Biomasse und Biogas umfasst. Im Folgenden spielt auch die Nutzung von Holz zur energetischen Verwertung als Pellets oder anderer Brennstoff eine wichtige Rolle. Der B.KWK setzt sich für die Nutzung der vollen Bandbreite von Holz als nachhaltigen Energieträger ein.
- Vorteile hocheffizienter KWK-Anlagen im Strom- und Energiesteuerrecht berücksichtigen: Hocheffiziente KWK-Anlagen zeichnen sich durch eine Vielzahl technischer Vorteile aus, die sowohl bei der Versorgungssicherheit als auch die Umstellung auf klimaschonende Brennstoffe eine bedeutende Rolle im Energiesystem spielen. Eine Vielzahl von sogenannten iKWK-Projekten kann diese Vorteile nur technisch weiterentwickeln wenn diese durch Förderung oder steuerliche Eleichterungen und Befreiung sich wirtschaftlich rentiert. Daher ist es eine zentrale Säule KWK innerhalb des Energie- und Stromsteuerrechts so zu berücksichtign, dass auch künftig innovative Projekte mit KWK für die stetige technische Entwicklung vorangetrieben werden.
Relationen
Keine Relationen.