Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr (BAK FSJ)
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Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr (BAK FSJ)
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Im Bundesarbeitskreis FSJ (BAK FSJ) nehmen die Mitglieder ihre gemeinsamen fachpolitischen Interessen wahr und fördern die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch. Zweck der Arbeit ist die Gestaltung eines FSJ für junge Menschen. Grundlage ist das Jugendfreiwilligendienstegesetz.
Der BAK FSJ setzt sich dabei für gute Rahmenbedingungen für die Freiwilligen, Träger und Einsatzstellen ein, damit Freiwilligendienste in guter Qualität als Bildungs- und Orientierungsjahre durchgeführt werden und die Nachfrage erhalten bleibt.
Aufgaben des BAK FSJ sind insbesondere:
- die Vertretung der gemeinsamen fachpolitischen Interessen der Mitglieder gegenüber Politik, staatlichen Institutionen sowie Öffentlichkeit;
- die Förderung und Koordination der Zusammenarbeit der Mitglieder;
- die Unterstützung des fachlichen Informationsaustausches, insbesondere mit den Landesarbeitskreisen;
- die Erarbeitung von Stellungnahmen, Memoranden und fachpolitischen Äußerungen für Mitglieder, Politik, Ministerien und Öffentlichkeit;
- die Beratung förderpolitischer Fragen;
- die konzeptionelle Weiterentwicklung des FSJ.
Die im BAK FSJ zusammengeschlossenen Bundestutorate befinden sich in einem kontinuierlichen Qualitätsentwicklungsprozess, der auch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vereinbart wurde. Ziel ist es, den Erfolg und die Weiterentwicklung des Freiwilligen Sozialen Jahres unter Einbezug der Interessen und Bedürfnisse von Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern zu gewährleisten. Das vorliegende Papier fasst das Selbstverständnis der Verbände zusammen, die im BAK FSJ organisiert sind und das FSJ verantworten.
Alle Akteure des FSJ betrachten es als gemeinsame Aufgabe, das FSJ für eine Vielzahl von unterschiedlichen Zielgruppen zu öffnen und Zugänge für alle Interessent*innen zu schaffen. Das FSJ wird als Angebot verstanden, das inklusiv gestaltet ist und sich zu Diversität bekennt.
Interessenbereiche: Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"
Regelungsvorhaben:
- Recht auf einen Freiwilligendienst etablieren: Der BAK FSJ setzt sich dafür ein, dass ein Recht auf einen Freiwilligendienst für alle Interessierten etabliert wird. Dabei soll es eine Bundesförderung für jeden Dienst geben, bei dem eine Freiwilligendienstvereinbarung zwischen Freiwilliger*m, Einsatzstelle und Träger zustandegekommen ist.
- Wehrdienst-Modernisierungsgesetz Hinweise zur Ausgestaltung des Neuen Wehrdienstes: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einfüh-
rung eines neuen Wehrdienstes verfolgt vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Lage und
Entwicklung zwei Zielsetzungen. Einerseits geht es um die Erhöhung des Potenzials an
Reservistinnen und Reservisten. Andererseits soll ein verbessertes Lagebild über Eignung
und Bereitschaft für den Dienst in den Streitkräften in den hierfür in Frage kommenden
Jahrgängen erreicht werden. Hierzu sind in erster Linie Regelungen im WPflG und im Sol-
datengesetz (SG) erforderlich.
- Haushaltsgesetz 2027: Der Bundeshaushalt für 2027 ist als Regierungsentwurf vorgelegt worden. Er regelt die geplanten Ausgaben und Einnahmen auf Bundesebene.
- Freiwilligendienstestärkungsgesetz: Der BAK FSJ setzt sich für die Verabschiedung eines Freiwilligendienststärkungsgesetzes ein.
Dieses soll insbesondere die Jugendfreiwilligendienste (FSJ/FÖJ und Internationaler Jugendfreiwilligendienst stärken. Die Forderungen richten sich an den Bund und die Länder.
Es geht um u.a. einen Ausbaau der Bundesförderung, eine Erhöhung der Taschengelder, eine Ergänzung der förderfähigen Kosten, die bessere Anerkennung der Dienste bei der Zulassung zum Studium.
Relationen
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