Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Text
Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Internationale Bund ist ein Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland. Als zivilgesellschaftlicher Akteur ist der IB an einem konstruktiven Dialog zwischen Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft interessiert, um die Grundsätze und Werte, denen sich der IB selbst verpflichtet hat, mit Leben zu füllen. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Mitgliedern des Bundestages und Vertreter*innen der Bundesministerien geführt, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des IB vor Ort im Sinne seiner Kund*innen/ Klient*innen sowie auch seiner Mitarbeiter*innen der Jugend-, Sozial und Bildungsarbeit zu verbessern.
Die Arbeit des IB – auch seine politische Lobbyarbeit – zielt darauf ab, den Sozialstaat angesichts der multiplen Herausforderungen zu stärken. Die Angebote und Maßnahmen des IB bieten bedarfsgerechte Hilfen für Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Der IB unterstützt Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren*Seniorinnen dabei, ein selbstverantwortetes Leben zu führen – unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Dabei geht es unter anderem um Präventions- und Unterstützungsangebote für vulnerable Personen und Teilhabemöglichkeiten durch Bildung und Integration in den Arbeitsmarkt. Zudem nimmt der IB durch seine vielfältigen Geschäftsfelder die Fachkräftesicherung ganzheitliche in den Blick. Dabei spielen ineinandergreifende Strukturen, Angebote der frühkindlichen Bildung, ein durchlässiges Bildungssystem, Möglichkeiten sowie Zugänge der Weiterbildung, Unterstützungs- und Integrationsleistungen für Menschen in Grundsicherung sowie Geflüchtete und nachhaltige Fachkräfteeinwanderung eine übergeordnete Rolle. In allen Geschäftsfeldern verankert der IB Demokratiestärkung, politische Bildung und diskriminierungskritische Arbeit und stärkt so den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Als Nichtregierungsorganisation bringt der IB seine jahrzehntelange Erfahrung und damit die Sicht der Praxis in den Gesetzgebungsprozess ein und gibt Impulse für Verbesserungen. Im Rahmen seiner Interessenvertretung weist der IB stetig darauf hin, dass die Maßnahmen, Angebote und auch die Bundesprogramme immens wichtige gesellschaftsrelevante Aufgaben erfüllen. Um diese Aufgaben adäquat erfüllen zu können, braucht es die finanziellen Mittel. Auch dafür macht sich der IB stark. Im Zuge dessen werden bilaterale Gespräche mit den Mitgliedern des Bundestages sowie mit Vertreter*innen der Bundesministerien geführt und darüber hinaus Veranstaltungen durchgeführt, wie zum Beispiel parlamentarische Frühstücke und Fachveranstaltungen, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreter*innen der Ministerien eingeladen werden. Ebenfalls werden Stellungnahmen und Positionspapiere zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Vorschulische Bildung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Integration; Arbeitsmarkt; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Berufliche Bildung; Familienpolitik; Entwicklungspolitik; Migration; Kinder- und Jugendpolitik
Regelungsvorhaben:
- Einführung Demokratiefördergesetz: 1. Eine gesetzliche Grundlage zur Förderung von Demokratiefördermaßnahmen einführen.
2. Demokratieförderung als dauerhafte Aufgabe aufgrund von national und international zu beobachtenden demokratiefeindlichen Tendenzen auf Bundesebene verankern.
3. Etablierte Programme wie Respekt Coaches sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen, damit bewährte Strukturen aufrechterhalten sowie weiterentwickelt werden können.
- Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes: 1. Die Förderung für Teilnehmende einer Aufstiegsfortbildung im Rahmen des AFBG verbessern.
2. Die Aufstiegsfortbildungen in die Basis-Weiterbildungsförderung Beschäftigter (§ 82 Sozialgesetzbuch III) einbeziehen und dadurch eine Förderung nach dem AFBG ersetzen.
3. Auf die Notwendigkeit hinweisen, die berufliche Weiterbildung als vierte Säule des deutschen Bildungssystem institutionell auszugestalten.
- SGB III - Modernisierungsgesetz: 1. Auf verfassungsrechtliche Grenzen hinweisen, die bei der Umwidmung von bisher steuerfinanzierten allgemeinen Staatsaufgaben in beitragsfinanzierte spezifische Aufgaben der Sozialversicherten entstehen und die im Regelungsvorhaben zulasten der Sozialversicherungsbeitragszahlenden wohl missachtet werden.
2. Eintreten für die institutionelle Aufrechterhaltung und Stärkung der kommunalen Jugendberufshilfe i.S.d. arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit unter gleichzeitiger Ablehnung einer Ausgestaltung der Bundesagentur für Arbeit zu einem neuen "Bundesjugendamt".
3. Befürwortung einer Rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit am Übergang von Schule in den Beruf, allerdings mit ausschließlicher koordinierenden Rolle der bei den Kommunen angesiedelten öffentlichen Jugendhilfe i.S.d. SGB VIII
- Entwurf für weiterentwickeltes KiTa-Qualitätsgesetz fortschreiben und zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln: Der IB begrüßt die Fortschreibung der Investitionen des Bundes in den frühkindlichen Bereich ausdrücklich, um eine bundesweite Strukturqualität zu entwickeln. Leider fehlt die Festschreibung von Standards, die eine gleichwertige Bildung für Kinder in frühkindlichen Einrichtungen bundesweit ermöglichen würden. Dringend erforderlich ist die Anrechnung von Ausfallzeiten des Personals, um eine gebotene Fachkraft-Kind-Relation zu verwirklichen. Darüber hinaus ist eine verlässliche Fachberatung zur Qualitätssicherung und eine Profilstelle für Sprachbildung und weitere Bildungsbereiche pro Kita erforderlich, um den gestiegenen Bedarfen in den Kindertageseinrichtungen gerecht zu werden
- Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit mit ausreichender Finanzierung und klar definierte Verantwortlichkeiten ausstatten: Der Internationale Bund (IB) unterstützt den Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit. Seine Kritik zielt vor allem auf den Mangel an konkreten Maßnahmen und finanziellen Mitteln. Der IB betont, dass die Umsetzung ambitionierter Ziele wie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und umfassende soziale Unterstützung nur durch eine ausreichende Finanzierung und klar definierte Verantwortlichkeiten in allen beteiligten Ressorts und auf allen politischen Ebenen gelingen kann.
- Recht auf Freiwilligendienst umsetzen: Der IB setzt sich für einen Rechtsanspruch auf einen geförderten Freiwilligendienst für alle Interessierten ein.
- Gesamtprogramm Sprache stärken: Mehrbedarfe für nachhaltig erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Arbeitseinwanderung und Fachkräfteeinwanderung erfordern eine deutlich bessere Finanzierung für das staatliche Gesamtprogramm Sprache.
- Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) umsetzen: Der Referentenentwurf wird vom IB als wichtiger Kompromiss gesehen, weswegen er sich für eine Verabschiedung des Gesetzes ausspricht. Begrüßt werden unter anderem die Gleichziehung von Altersgrenzen, die Kostenbeitragsfreiheit ambulanter Angebote, Verstetigung der Verfahrenslots*innen und die Ersetzung des Begriffs "Heimerziehung". Allerdings mahnt der IB gleichzeitig an, dass noch entscheidende Schritte für eine wirklich inklusive Lösung gegangen werden müssen. Zwar befinden sich mit dem aktuellen Entwurf alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe, es bleibt jedoch bei der Versäulung in Leistungskatalogen (§27 und §35a-i) und Schnittstellenproblematiken, insbesondere zur Pflege, bleiben bestehen.
- IB-Positionen zum Bundeshaushalt 2025: Drohende Mittelkürzungen im Rahmen der Haushaltsverhandlungen abzuwenden und weitere IB-Forderungen einzubringen.
- Einführung eines Tariftreuegesetzes: 1. Befürwortung des Bundes-Tariftreuegesetzes als unverzichtbares Instrument zur Beseitigung unfairer Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene Unternehmen bei Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie zur Bekämpfung von Lohndumping.
2. Forderung nach einer Ausweitung des Anwendungsbereiches über Aufträge und Konzessionen im engeren gesetzlichen Sinne hinaus auf alle öffentlich finanzierten Sach- und Dienstleistungen hinaus (z.B. auch Sozial- und Arbeitsmarktdienstleistungen nach Zuwendungs- und Zulassungsrecht).
3. Vorschlag, dass als Referenztarifvertrag nach dem Bundes-Tariftreuegesetz neben Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und einzelnen Arbeitgeber ("Haustarifverträge") zugelassen werden.
- Einsparungen im Integrationskurssystem durch fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung abwenden: 1. Erhalt von Spezial-Integrationskurstypen zum einen für Jugendliche bzw. junge Erwachsene sowie für Eltern bzw. Frauen.
2. Erhalt der grundsätzlichen Möglichkeit zur Wiederholung eines begrenzten Unterrichtsstundenkontingents für alle Teilnehmendengruppen in Integrationskursen , sodass z.B. pädagogisch erforderliche Rückstufungen weiterhin möglich sind.
3. Erhalt der grundsätzlichen Möglichkeit für einen Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende an Integrationskursen, bei denen ein entsprechender Bedarf vorliegt.
- Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: 1. Darauf aufmerksam machen, dass die neu ins Aufenthaltsgesetz eingefügten Instrumente zur Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung tatsächlich nicht in dem erwarteten Umfang greifen.
2. Forderung nach einer Evaluierung der neuen Instrumente drei Jahre nach ihrer Einführung und eine entsprechenden Anpassung des Gesetzes.
3. Forderung nach einer wirksameren Ermöglichung der Einwanderung von Menschen mit nachhaltiger Berufserfahrung auch ohne im Heimatland staatlich anerkannter Berufsqualifikation (z.B. nach einem Punktesystem oder abhängig von einem Arbeitsvertrag mit einem inländischen Arbeitgeber).
- Die Positionen und Erwartungen des Internationalen Bundes im Rahmen der Bundestagswahl 2025: Der Internationale Bund veröffentlicht zum Wahljahr 2025 ein
Eckpunktepapier. Es soll den Parteien und Fraktionen die wesentlichen IB-Positionen
verdeutlichen.
- Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten: 1. Befürwortung einer gesetzlichen Übergangsregelung, um den Bildungseinrichtungen und Lehrkräften die Zeit für notwendige Anpassungen einzuräumen.
2. Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Einzelfallgerechtigkeit und willkürlichen Dezisionismus, es daher im Zweifel die durch das Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen verfassungsmäßger Auslegung von Gesetzen überschreitet und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verfassungswidrig verletzt.
3. Forderung an den Gesetzgeber für mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen, indem der Gesetzesbegriff der Beschäftigung (§ 7 SGB IV) präziser und unmissverständlicher gefasst wird, z.B. wie § 2 Absatz 2 BeschDG-RE durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Oktober 2024)
- Konkrete Reformvorschläge Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV): Anregungen zur Weiterentwicklung der AZAV in folgenden Bereichen:
Maßnahmezulassung
Bürokratieabbau und schlankeren Verfahren
Personal in der Weiterbildung
Finanzierung
Gruppengröße
Rahmenbedingungen
Die AZAV ist ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung, leidet aber unter übermäßiger Bürokratie, unflexiblen Regelungen und strukturellen Fehlsteuerungen. Die Broschüre fordert eine praxisnahe, entbürokratisierte und sozial gerechte Weiterentwicklung der Verordnung.
- Fachkräfte sichern, Integration beschleunigen!: Mittel für Integartionskurse für 2025 erhöhen
Mittel für Integrations- und Berufssprachkurse für 2026 erhöhen
Kostenerstattung erhöhen statt senken
- Social Media für Jugendliche: befähigen statt verbieten: Der IB lehnt ein generelles Verbot von Social Media für Jugendliche ab, da es adultistisch, pädagogisch und rechtlich problematisch wäre. Stattdessen sind verantwortungsvolle Regulierung erforderlich, die Plattformen in die Pflicht nimmt. Fachkräfte und Eltern müssen befähigt, Jugendliche gestärkt und eingebunden werden, damit eine eigenverantwortliche Nutzung gelingt.
- Wohnen. Fördern.Vertrauen - für eine zukunftsfähige Grundsicherung im SGB II: Der IB fordert, die Lebensrealität junger Menschen und ihrer Familien in prekären Lebenslagen in der Gesetzgebung ernst zu nehmen. Existenzsichernde Leistungen wie die Übernahme der Wohnkosten und der Regelsatz dürfen nicht zur Disposition stehen. Die Jugendsozialarbeit kennt die Lebensrealitäten dieser Zielgruppe und braucht einen adäquaten Platz in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit.
Junge Menschen brauchen Sicherheit-nicht Sanktionen'!
- Zusammenführung der Hilfen und Leistungen der Eingliederungs- und Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern: 1. Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kinder-und Jugendhilfe im Interesse ihrer Adressat*innen
2. Gesamtzuständigkeit der Kinder-und Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und Familien mit und ohne Behinderung
3. Verbesserung von Zugängen und weniger Barrieren für Adressat*innen der Kinder-und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe
- Erhalt der Finanzierung des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ): Erhalt der Finanzierung BGZ im Haushalt 2027
- Auskömmliche Finanzierung der Integrationskurse im Bundeshaushalt 2027: Mindestens 900 Millionen EUR für Integrationskurse im Bundeshaushalt 2027
Öffnung der Integrationskurse für alle zugewanderten Menschen
Erhöhung des Kostenerstattungssatzes für Träger um 10% und Anpassung des Mindesthonorars für Lehrkräfte an die Tarifentwicklung
- Referentenentwurf zur 6. Änderungsverordnung zur Integrationskursverordnung: Die Teilnahme am Sprachkursangebot Integrationskurs sollte allen vor der geplanten Änderung in §5, Absatz 4 IntV genannten Zielgruppen weiterhin verlässlich zur Verfügung stehen, dies gilt auch für Menschen in Asylverfahren sowie Personen mit Duldungsstatus.
- Freiwilligendienste Starküngsgesetz: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung eines Freiwilligendienste-Stärkungsgesetzes parallel zum Bundesgesellschaftsdienstegesetz. Dieses soll die Jugendfreiwilligendienste (FSJ, FÖJ, IJFD) und den Bundesfreiwilligendienst verlässlich absichern und weiterentwickeln. Angestrebt werden insbesondere die dauerhafte Finanzierung und Aufhebung von Förderdeckelungen, höhere Bundesförderung für pädagogische Begleitung, Zuschüsse zum Taschengeld, ein sozialversicherungsfreies Stipendium für finanziell benachteiligte Freiwillige, die Nutzung des Freiwilligenausweises als Deutschlandticket sowie die Anrechnung von Freiwilligendiensten auf Wehr-/Zivildienst, Ausbildungszeiten, Pflichtpraktika, Wartesemester und Fachhochschulreife.
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