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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1702 Kinder- und Jugendpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1702 Kinder- und Jugendpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -290 Gebühren, sonstige Entgelte - - - 119 99 -290 Vermischte Einnahmen 10 000 10 000 16 868 Erläuterungen: Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden und daher zurückzuzahlen sind. 133 01 -290 Einnahmen aus der Veräußerung von Bundesanteilen - 9 - Erläuterungen: Der Titel dient als Einnahmestelle für die Veräußerung der Bundesanteile an der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch. Übrige Einnahmen 152 01 -290 Zinsen aus Darlehen zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendherbergen und Familienferienstätten 15 15 11 Erläuterungen: Im Rahmen des 2. Konjunkturprogramms 1967/68 sind zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und von Jugendherbergen Darlehen bewilligt worden. Diese sind mit 0,5 Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. 172 01 -290 Tilgung von Darlehen zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendherbergen und Familienferienstätten 77 77 78 Erläuterungen: Siehe Erläuterung zu Tit. 152 01. 232 01 -246 Rückerstattungen von Zuwendungen im Rahmen der Förderung nach den Richtlinien zum "GarantiefondsHochschulbereich" - - - Erläuterungen: Die aus Tit. 684 01 an die Stipendiaten der OBS gewährten Zuschüsse sind zurückzuzahlen, soweit sie als Überbrückungsvorschüsse gegeben wurden und der endgültig verpflichtete Kostenträger aufgrund anderer Vorschriften rückwirkend eintritt und die geleisteten Überbrückungsvorschüsse zurückzuerstatten hat. 232 02 -261 Einnahmen aus sonstigen Zuweisungen der Länder zu besonderen Maßnahmen - - 234 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind aufgrund des Besprechungsergebnisses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 und JFMK- - 15 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 232 02 Beschluss vom 3. Juni 2016 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 684 01. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind aufgrund des Vertrages über die Errichtung und den Betrieb eines Koordinierungsbüros für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch vom 22. Mai 2001 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 684 01 und 686 05. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kostenbeiträge der Bundesländer zur Förderung der pädagogischen Arbeit in der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Auschwitz (IJBS)............................................................................. - 2. Kostenbeiträge des Landes Sachsen-Anhalt zur Finanzierung des ConAct-Koordinierungszentrums für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch................................................................................ - Zusammen............................................................................................ - Zu 1. Die gemeinsame Förderung der pädagogischen Arbeit in der IJBS erfolgt auf Basis der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 und JFMK-Beschluss vom 3. Juni 2016. Die Kostenbeiträge der Länder sind zweckgebunden und fließen dem Titel 684 01 zu. Zu 2. Die gemeinsame Finanzierung des ConAct-Koordinierungszentrums für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch erfolgt auf Basis des Vertrages über die Errichtung und den Betrieb eines Koordinierungsbüros für den Deutsch- Israelischen Jugendaustausch vom 22. Mai 2001. 234 01 -270 Einnahmen aus Abführungen des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" - - 10 487 Erläuterungen: Einnahmen aus Zinsabführungen sowie von Rückflüssen aus dem Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau Tit. 611 01, Anlage 2 zu Kap. 1702 (1790). 234 02 -270 Einnahmen aus Abführungen des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" - - 482 Erläuterungen: Einnahmen aus Zinsabführungen sowie von Rückflüssen aus dem Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" Tit. 611 01, Anlage 3 zu Kap. 1702 (1791). 282 01 -261 Einnahmen aus sonstigen Zuschüssen - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 684 01. Erläuterungen: Die Durchführung der gemeinsamen Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ erfolgt auf Basis eines Vertrags, der zwischen den einzelnen Partnern geschlossen wird und die Beteiligung der Partner an der Initiative regelt. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (814) - 16 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 661 01 -411 Zuschüsse im Rahmen der Sonderfazilität "Schutz in Flüchtlingsunterkünften" der KfW-Bankengruppe 5 10 5 684 01 -261 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe 261 933 261 091 18 721 241 644 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 190 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 60 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 10 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 11 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 12 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Einsparungen zu Nr. 11 der Erläuterungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 02. 4. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05. 5. Mehrausgaben zu Nr. 12 und 13 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 6. Mehrausgaben zu Nr. 11 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 232 02 und 282 01. 7. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 17 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 684 01 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn.................................................................... 99,97 100,00 3 561 3 597 3 620 - aus Kap. 1702 Tit. 684 01 4. Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V., Remscheid..................................................................... 34,39 46,97 1 194 1 206 1 389 - aus Kap. 1702 Tit. 684 01 8. Internationale Jugendbibliothek e. V., München............................... 37,46 40,89 1 139 1 150 1 169 - aus Kap. 1702 Tit. 684 01 9. Bundesakademie für musikalische Jugendbildung, Trossingen....... 48,20 77,64 1 092 1 103 1 363 - aus Kap. 1702 Tit. 684 01 Zusammen................................................................................................. 6 986 7 056 7 541 - Summe Tit. 684 01................................................................................... 6 986 7 056 7 541 Projektförderung 10. Aufteilung der Projektförderungen nach Handlungsfeldern.............. (254 947) (254 035) (234 103) 10.1 Kinder- und Jugendarbeit................................................................. 66 896 69 820 70 599 10.2 Jugendsozialarbeit und Integration................................................... 127 520 128 442 108 544 10.3 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege...................................................................................................... 2 300 2 300 858 10.4 Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte.............................................................................. 36 623 30 316 29 608 10.5 Weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe...... 21 608 23 157 24 494 Insgesamt.................................................................................................. 261 933 261 091 241 644 - Summe Tit. 684 01................................................................................... 261 933 261 091 241 644 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1702. Zu 10. : Die Darstellung der Erläuterung Nr. 10 entspricht der geänderten Fassung der Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom 29. Sept. 2016 (GMBL. 2016, S. 803ff.). Die Ausgaben werden gemäß diesen Richtlinien sowie den Richtlinien vom 19. Jan. 1998 "Garantiefonds-Hochschulbereich (RL-GF-H)" (GMBL. 1998, S. 147ff.) i. d. F. vom 22. August 2022 (BAnz. vom 31. August 2022 B41) geleistet. Bezeichnung 1 000 € 11. Zuschuss des Bundes.................................................................. 261 933 12. Mittel des Europäischen Sozialfonds............................................ - 13. Zuweisungen der EU.................................................................... - Zusammen............................................................................................ 261 933 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 02 -261 Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive 23 407 24 152 15 016 27 720 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 570 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 14 185 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................ 11 735 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 850 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. - 18 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 684 02 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 23 407 2. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - 3. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 23 407 Zu 1: Der Zuschuss des Bundes dient zur Förderung von Modellprojekten und Maßnahmen der Integrationsförderung und der verbesserten Einbindung von Eltern im frühkindlichen Bereich sowie ergänzende Maßnahmen zum qualitativen Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt und im Grundschulalter. Aus dem Titel soll auch der Sachaufwand für das Monitoring, die Evaluation sowie für begleitende Gremien- und Informationsarbeit und für weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des geplanten KiTa-Startchancen- und - Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) geleistet werden. Darüber hinaus soll in den nächsten Jahren die Ausweitung der Zielgruppe der Frühen Hilfen auf Kinder zwischen vier und sechs Jahren modellhaft erprobt und die Arbeit der Bundesstiftung weiter digitalisiert werden. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 03 -265 Zuweisungen an die Stiftung Frühe Hilfen 71 000 56 000 250 48 206 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Stiftung Frühe Hilfen zielt auf die nachhaltige Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen, die die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure aus den relevanten Leistungssystemen koordinieren. Damit wird eine bundesweit vergleichbare, qualitätsgesicherte psychosoziale Versorgung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Frühe Hilfen) sichergestellt. - 19 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 684 04 -165 Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Extremismusprävention 170 090 204 519 176 635 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 208 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 68 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2 und 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 1, 2 und 3 sind verbindlich. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschuss des Bundes für das Programm "Demokratie leben!"...... 167 390 2. Zuschuss des Bundes für das Programm "Menschen stärken Menschen"....................................................................................... 700 3. Zuschuss des Bundes für Vorbereitungs- und Pilotmaßnahmen in Zusammenhang mit einem Yad Vashem Education Center in Deutschland.................................................................................... 2 000 4. Zuweisungen der EU....................................................................... - Zusammen............................................................................................ 170 090 Aus dem Ansatz erfolgt die Umsetzung der EU-Roma-Strategie, Nationale Sinti und Roma-Kontaktstelle Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 05 -261 Zuschüsse für Aufgaben der freien Jugendhilfe an Jugendorganisationen politischer Parteien 4 200 4 200 4 026 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Der Bund fördert gemäß § 83 Absatz 1 SGB VIII die überregionale Tätigkeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien auf dem Gebiet der Jugendarbeit. - 20 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 684 06 -165 Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung 8 969 8 969 8 808 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 880 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 80 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin...................................................................................................... 98,63 98,82 4 776 4 824 5 345 - aus Kap. 1702 Tit. 684 06 Projektförderung 2. Projektförderung.................................................................................... 4 193 4 145 3 463 Insgesamt.................................................................................................. 8 969 8 969 8 808 - Summe Tit. 684 06................................................................................... 8 969 8 969 8 808 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1702. 3. Die Mittel dienen - neben der Institutionellen Förderung - der Projekt- und Programmarbeit des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung, das bestehende Strukturen bündeln und weiterentwickeln soll, um die Integrations- und Migrationsforschung zu vernetzen, zu stärken und zukunftsfähig auszurichten. 4. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 686 04 -261 Zuschuss an das Deutsche Jugendinstitut e. V., München 15 544 16 201 15 345 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 350 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 550 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 21 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 04 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Deutsches Jugendinstitut e. V., München................................................... 92,58 95,13 15 544 16 201 15 345 - aus Kap. 1702 Tit. 686 04 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1702. Das Deutsche Jugendinstitut e. V. in München ist eine zentrale Forschungseinrichtung, die insbesondere den Sozialisationsprozess von Kindern und Jugendlichen untersucht, wie er vornehmlich durch Familie, Einrichtungen der Jugendhilfe und das sonstige soziale Umfeld bestimmt wird. Es wirkt mit bei der Erstellung der Berichte der Bundesregierung über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe gemäß § 84 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie bei der Erstellung der Berichte der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland. 686 05 -261 Beitrag zum Deutsch-Israelischen Jugendwerk 3 464 1 964 1 985 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 02. 3. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit vorbereitenden Maßnahmen entstehen. 686 06 -261 Beitrag zum Deutsch-Griechischen Jugendwerk 3 523 3 523 3 588 Erläuterungen: Beitrag an den Fonds des DGJW auf der Basis von Artikel 7 und 12 des Abkommens über das Deutsch-Griechische Jugendwerk vom 4. Juli 2019 in der Fassung vom 28.Mai 2024. 686 07 -261 Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk 14 843 14 843 15 112 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk.......................... 14 557 2. Miete im Zusammenhang mit dem ELM für die Räumlichkeiten des DFJW in Berlin.......................................................................... 286 Zusammen............................................................................................ 14 843 Beitrag an den Fonds des DFJW auf der Basis von Artikel 4 und 8 des Abkommens über die Errichtung eines Deutsch-Französischen Jugendwerks vom 5. Juli 1963 in der Fassung vom 15. Februar 2006. - 22 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 686 08 -261 Beitrag zum Deutsch-Polnischen Jugendwerk 8 150 8 150 8 300 Erläuterungen: Beitrag an den Fonds des DPJW auf der Basis von Artikel 7 und 11 des Abkommens über das Deutsch-Polnische Jugendwerk vom 17. Juni 1991. Ausgaben für Investitionen 882 02 -261 Zuweisungen zum Bau, zum Erwerb, zur Einrichtung und zur Bauerhaltung von zentralen oder überregionalen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen 5 040 5 152 2 286 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 570 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 290 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 880 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 684 01. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich. 3. In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen auch Ausgaben für Bauvorhaben für zentrale Aufgaben von Zuwendungsempfängern geleistet werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Sanierung des Gebäudekomplexes Müllerstr. 74, Berlin - Centre Francais de Berlin (CFB)............................................. 10 843 3 022 5 152 - 2 669 - Aus dem Titel soll die energetische Sanierung des Gebäudekomplexes Müllerstr. 74, Berlin - Centre Francais de Berlin (CFB) - gefördert werden. 884 04 -141 Zuweisung an das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter 495 140 495 142 - Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (11 692) Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 684 08 -261 Zuschüsse und Leistungen für Hilfen und zur vorbeugenden Unterstützung bei psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen 3 818 7 843 686 02 -261 Beitrag zum Deutsch-Amerikanischen Jugendwerk - - - 23 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Anlage zu Kapitel 1702 - Wirtschaftspläne Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 684 01 1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn 684 06 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin 686 04 Deutsches Jugendinstitut e. V., München - 24 - 1702 Anlage 1 Wirtschaftspläne Zu Tit. 684 01 1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn Wirtschaftsplan Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 3 562 3 598 3 620 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 2 978 3 004 2 835 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 552 562 738 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 10 10 10 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 22 22 37 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 3 562 3 598 3 620 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 1 - 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 3 561 3 597 3 620 aus Kap. 1702 Tit. 684 01..................................................................................................... 3 561 3 597 3 620 Zu Tit. 684 06 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin Wirtschaftsplan Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 4 842 4 939 5 463 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 4 164 4 197 4 527 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 678 742 936 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 4 842 4 939 5 463 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 66 115 118 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 4 776 4 824 5 345 aus Kap. 1702 Tit. 684 06..................................................................................................... 4 776 4 824 5 345 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 1 541 4 145 7 980 Zu Tit. 686 04 Deutsches Jugendinstitut e. V., München Wirtschaftsplan Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 16 790 17 248 18 515 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 12 730 13 543 12 286 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 4 031 3 597 6 181 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 4 3 3 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 25 105 45 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 16 790 17 248 18 515 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 451 252 2 384 2.2 Zuwendungen von Ländern.................................................................................................. 795 795 786 2.3 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 15 544 16 201 15 345 aus Kap. 1702 Tit. 686 04..................................................................................................... 15 544 16 201 15 345 - 25 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 1702 Kindertagesbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit aller Kinder. Sie trägt dazu bei, den Grundstein für den späteren Bildungs- und Berufsweg zu legen und stärkt die Integration. Kindertagesbetreuung unterstützt Familien in ihrer Bildungs- und Erziehungsverantwortung und trägt damit maßgeblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten ist hierfür Voraussetzung. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005 sowie dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) im Jahr 2008 und dem darin verankerten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wurden die gesetzlichen Grundlagen für den beschleunigten Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots geschaffen. Bund, Länder und Kommunen haben seitdem den Ausbau der Kindertagesbetreuung enorm vorangetrieben. Mit den Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013, 2013-2014, 2015-2018, 2017-2020 und 2020-2021 unterstützte der Bund den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bundesweit mit rund 5 400 Millionen Euro. Im Rahmen der ersten fünf Programme wurden mehr als 840.000 zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gefördert. In Deutschland besteht jedoch nach wie vor ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen für alle Kinder bis zum Schuleintritt. Überblick zur Anlage Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 10 246 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 242 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 10 488 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - 10 487 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... - - - 10 487 davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 10 487 - 26 - 1702 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -270 Vermischte Einnahmen - - 10 246 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 2013" sind nach Art. 7 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. 2. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 2014" sind nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. 3. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 2018" sind nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. 4. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 2020" sind nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 04 und 919 04. 5. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 2021" sind nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 05 und 919 05. Übrige Einnahmen 154 01 -270 Zinseinnahmen aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau - - 242 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen aus den Investitionsprogrammen "Kinderbetreuungsfinanzierung" sind nach Art. 7 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" bzw. nach den §§ 10 Abs. 2, 17 Abs. 2, 24 Abs. 2, 31 Abs. 2 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. - 27 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 359 04 -850 Entnahme aus Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020" - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 04 und 919 04. 359 05 -850 Entnahme aus Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021" - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 05 und 919 05. Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 611 01 -820 Abführung an den Bundeshaushalt aus den Investitionsprogrammen "Kinderbetreuungsfinanzierung" - - 10 487 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Anlage 2 zu Kap. 1702 Tit. 119 99, 154 01, 359 04 und 359 05. Erläuterungen: Abführungen von Zinsen aus Tit. 154 01 und Restmitteln ausgelaufener Programme aus Tit. 119 99 bzw. aus Tit. 359 04 und 359 05 an Kap. 1702 Tit. 234 01. Ausgaben für Investitionen 882 04 -270 Finanzhilfen nach Art. 104 b GG an die Länder für Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter sechs Jahren Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020" - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 04. 882 05 -270 Finanzhilfen nach Art. 104 b GG an die Länder für Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter sechs Jahren Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021" - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 05. - 28 - 1702 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Besondere Finanzierungsausgaben 919 04 -850 Zuführung an Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020" - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 04. 919 05 -850 Zuführung an Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021" - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 05. - 29 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) 1702 Das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" dient der Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Um ein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten, sind gemeinsame Anstrengungen aller staatlichen Ebenen notwendig. Der Bund stellt daher Finanzhilfen auf der Basis von Artikel 104c des Grundgesetzes in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro zur Förderung von gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbänden) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Der quantitative und qualitative investive Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ist in zweifacher Hinsicht wichtig. Zum einen bietet die Ganztagsbetreuung Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder. Zum anderen erleichtern die Ganztagsangebote die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördern damit die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Infolgedessen haben ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote positive Effekte auf den Arbeitsmarkt und auf das Wirtschaftswachstum. Um diese Ziele zu erreichen, wurden und werden große Anstrengungen unternommen, die Angebote für Erziehung, Bildung und Betreuung zu verbessern. Betreuungsplätze wurden und werden quantitativ und qualitativ ausgebaut. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll die Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Das Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 (BGBl. I, S. 4602) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Überblick zur Anlage Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 6 259 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1 947 456 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 1 953 715 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - 482 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - 313 707 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - 1 639 527 Gesamtausgaben.................................................... - - - 1 953 716 davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 1 953 716 - 30 - 1702 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -141 Vermischte Einnahmen - - 6 259 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01 und Tgr. 01. Erläuterungen: Eingehende Rückzahlungen, die aus Zuführungen an das Sondervermögen auf Grund der Notlagenkreditermächtigungen gem. Artikel 115 GG resultieren und die nicht in den Haushaltsjahren, für die die Notlage erklärt wurden, in Anspruch genommen worden sind, dürfen nach dem Urteil des BVerfG vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 nicht strukturell vereinnahmt werden und stehen der Titelgruppe 01 nicht mehr zur Verfügung. Sie sind jeweils zum Jahresende über Titel 611 01 aus dem SV auszubuchen. Übrige Einnahmen 154 01 -141 Zinseinnahmen - - 482 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Förderung von Investitionen zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (-) (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01 und Tgr. 01. 331 11 -141 Zuweisung aus dem Bundeshaushalt - - - 359 11 -850 Entnahme aus der Rücklage für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter - - 1 946 974 - 31 - Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791) 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 611 01 -820 Abführungen an den Bundeshaushalt - - 482 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99, 154 01 und Tgr. 01. Erläuterungen: Abführungen von Zinsen aus Tit. 154 01 sowie von Restmitteln ausgelaufener Programme aus Tit. 119 99 und Tgr. 01 an Kap. 1702 Tit. 234 02. Die nicht strukturell zu vereinnahmenden Rückzahlungen, die gem. der Erläuterung zu Tit. 119 99 dem Sondervermögen nicht mehr zur Verfügung stehen, werden an Kap. 6002 Tit. 119 06 abgeführt. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Förderung von Investitionen zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (-) (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und Tgr. 01. 882 11 -141 Finanzhilfen nach Art. 104c GG an die Länder zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter - - 313 707 919 11 -850 Zuführung an die Rücklage für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter - - 1 639 527 - 32 - 1702 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791) Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der digitalen Gesellschaftspolitik und Staatsmodernisierung (Tgr. 01) mit einem Umfang von rd. 385 Mio. Euro sowie der Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Tgr. 02) mit einem Ansatz von rd. 111 Mio. Euro zusammengefasst. Einen Schwerpunkt in der Titelgruppe 01 bilden die Freiwilligendienste mit insgesamt rd. 365 Mio. Euro, die sich in die Jugendfreiwilligendienste mit rd. 154 Mio. Euro (SDGs 4, 13) und den Bundesfreiwilligendienst mit rd. 211 Mio. Euro (SDG 4) gliedern. Weitere Haushaltsmittel sind zur Schaffung und Weiterentwicklung förderlicher Rahmenbedingungen für den zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt eingestellt und tragen zur Schaffung von Grundlagen für eine gemeinwohlzentrierte Gestaltung von Digitalpolitik und Technik bei. In der Titelgruppe 02 ist die Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen der Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Wesentliches Ziel der Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik der Bundesregierung ist es, Gestaltungsmöglichkeiten für ein Leben entsprechend der eigenen Wünsche eines jeden Menschen zu schaffen. Die Familienpolitik der Bundesregierung hat das Ziel, verlässliche Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen. Dazu gehören Maßnahmen zur Stärkung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie der wirtschaftlichen Stabilität von Familien und zur Begleitung und Unterstützung von Familien in herausfordernden Zeiten (SDGs 1, 3, 4, 5, 8, 10, 16). Für den Aufgabenbereich der Förderung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts besteht das Ziel, ressortbezogene Potenziale projektbezogen zu unterstützen und zu stärken. Die zentralen Ziele der Seniorenpolitik sind, den demografischen Wandel zu gestalten, die Potenziale älterer Menschen sichtbar zu machen und so zu stärken, und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen auch im hohen Alter selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben können (SDG 1, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 16). In einer alternden Gesellschaft ist es im demografischen Wandel (SDG 9-11) und unter Berücksichtigung des Ziels, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland voranzubringen, wichtig, soziale Teilhabe für alle Generationen in allen Lebenslagen zu ermöglichen (SDG 3-5, 10, 11). Im Dialog mit Wissenschaft und Praxis arbeitet das BMBFSFJ auch auf der Basis der Demografiestrategie der Bundesregierung daran mit, das Miteinander aller Generationen zu fördern, moderne Altersbilder zu entwickeln und die Potentiale der älteren Generation zu wecken. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen für ältere Menschen, die auf Pflege und Hilfe angewiesen sind, sowie für pflegende Angehörige und einsame Meschen weiter verbessert werden (SDG 1, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 16). Ziel der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung ist es, Frauen wie Männern ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben frei von Gewalt und Diskriminierung zu ermöglichen (SDGs 1, 3, 4, 5, 8, 9, 10). Schwerpunkte sind die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit als zentrales Leitbild auch in Phasen, in denen Kinder betreut oder Angehörige gepflegt werden (1, 5, 10), die Steigerung des Frauenanteils an Führungspositionen in der Wirtschaft, im öffentlichen Dienst sowie insgesamt in der Politik (SDGs 8, 9, 10), die Verbesserung der reproduktiven Rechte und Gesundheit von Frauen (SGDs 3, 10, 16, 17) und die Intervention und Prävention von geschlechterspezifischer und häuslicher Gewalt (SDGs 1, 3, 5, 10, 16, 17). Die Freiwilligendienste leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und vermitteln als Bildungs- und Orientierungsdienste vielfältige Kompetenzen (SDGs 4, 13). Ziel ist es, die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme innerhalb der Gesellschaft zu fördern und die Qualität der Freiwilligendienste zu sichern. Davon profitieren nicht nur die Freiwilligen und die Gesellschaft, sondern auch alle Menschen, denen die Freiwilligen Hilfe und Unterstützung bieten. - 33 - Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 1702 Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2027 Soll 2026 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 684 01 1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 14................................................................................... 4,0 4,0 3,8 E 13................................................................................... 5,0 5,0 4,6 E 12................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 11................................................................................... 9,5 9,5 8,6 E 10................................................................................... 3,0 3,0 3,0 E 9b................................................................................... 6,2 6,2 5,5 E 8..................................................................................... 4,0 4,0 4,8 E 5..................................................................................... 0,5 0,5 0,5 Zusammen........................................................................ 34,2 34,2 32,8 Zu Titel 684 06 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 1,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 4,0 4,0 3,5 E 14................................................................................... 8,0 8,0 6,5 E 13................................................................................... 10,0 10,0 9,3 E 12................................................................................... 0,5 0,5 0,5 E 11................................................................................... 2,0 2,0 1,8 E 10................................................................................... 3,0 3,0 2,9 E 9a................................................................................... 2,0 2,0 1,9 Zusammen........................................................................ 29,5 29,5 26,4 Insgesamt.......................................................................... 30,5 30,5 27,4 Zu Titel 686 04 Deutsches Jugendinstitut e. V., München Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (B 3)............................................................................... 2,0 2,0 1,0 S (B 2)............................................................................... 1,0 1,0 1,0 AT B................................................................................... 5,0 5,0 4,0 Zusammen........................................................................ 8,0 8,0 6,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 11,0 11,0 10,8 E 14................................................................................... 42,8 42,8 33,4 E 13................................................................................... 13,0 13,0 8,3 E 12................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 11................................................................................... 5,0 5,0 5,0 E 10................................................................................... 3,0 3,0 3,0 E 9b................................................................................... 10,9 10,9 10,5 E 9a................................................................................... 3,0 3,0 1,8 E 8..................................................................................... 13,8 13,8 12,0 E 6..................................................................................... 5,1 5,1 3,3 E 5..................................................................................... 6,8 6,8 5,0 Zusammen........................................................................ 115,4 115,4 94,1 - 122 - 1702 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2027 Soll 2026 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Praktikantinnen und Praktikanten Praktikanten...................................................................... 5,0 5,0 - Insgesamt.......................................................................... 128,4 128,4 100,1 Haushaltsvermerk: Zu Tit. 686 04 1. Zu S (B 3): Die am 1. September 2023 vorhandenen Stelleninhaberinnen erhalten aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine Vergütung entsprechend B 5. 2. Zu AT B: Drei der am 1. Februar 2021 vorhandenen Stelleninhaber/innen erhalten aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine persönliche Zulage. - 123 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 1702 Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 1703 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 684 27 1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin 685 21 Bundesstiftung Gleichstellung - 124 -

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