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Zahlen von Freiwilligendiensten und die Auswirkungen geplanter Haushaltskürzungen (Antwort zu Drs. 21/1526)

dip / drucksache 23.09.2025 · WP 21 · 21/1814 · Antwort · Original ↗

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Zahlen von Freiwilligendiensten und die Auswirkungen geplanter Haushaltskürzungen (Antwort zu Drs. 21/1526) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1814 21. Wahlperiode 23.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1526 – Zahlen von Freiwilligendiensten und die Auswirkungen geplanter Haushaltskürzungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Rund 55 000 Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren absolvieren jährlich nach ihrem Schulabschluss einen Jugendfreiwilligendienst – darunter das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sowie den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD). Diese Programme ermöglichen jungen Menschen über einen Zeitraum von sechs bis 18 Monaten ein gesellschaftliches Engagement in sozialen, ökologischen oder kulturellen Einrichtungen und leisten zugleich einen Beitrag zur persönlichen und beruflichen Orientierung. Ergänzt werden sie seit 2011 durch den Bundesfreiwilligendienst (BFD), der nach Aussetzung der Wehrpflicht eingeführt wurde und allen Altersgruppen offensteht. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement zu fördern, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, in der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. In der Praxis zeigt sich, dass Freiwillige im BFD teilweise Tätigkeiten übernehmen, die sich nicht immer klar von regulären Arbeitsverhältnissen abgrenzen lassen – was mitunter zu Diskussionen über eine mögliche Substitution von Arbeitsplätzen und über Lohndumping führt. Trotz der von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD angekündigten Verbesserungen – etwa der Erhöhung des Taschengeldes und dem Ausbau von Plätzen und Strukturen – sieht der aktuelle Haushaltsentwurf keine entsprechende Aufstockung vor. Stattdessen plant die Bundesregierung gravierende Kürzungen. Der Kabinettsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sieht vor, die Mittel für die Freiwilligendienste um rund 14 Prozent und somit um 17 Mio. Euro zu kürzen (vgl. Kapitel 17 03, Titelgruppe „Freiwilligendienste“). Diese Kürzungen gefährden die Verlässlichkeit und den Bestand der Freiwilligendienste erheblich. Bereits heute besteht ein Mangel an verfügbaren Plätzen – der Abbau droht diesen weiter zu verschärfen. Gleichzeitig wird in politischen Debatten ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr ins Spiel gebracht – dessen Umsetzung jedoch weitaus höhere Kosten verursachen würde als die bestehenden Freiwilligendienste (vgl. www.ifo.de/DocDL/ifo_Forschungsberi cht_144_Wiedereinfuehrung-Wehrpflicht.pdf). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Freiwilligenplätze gibt es aktuell? Die konkreten, verfügbaren Zahlen für die Jugendfreiwilligendienste (JFD) sind dem Open-Data-Auftritt des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unter dem Link: https://daten.bmbfsfj.b und.de/daten zu entnehmen. Im entsprechenden Suchfeld kann nach einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) differenziert werden. Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) können im Jahr 2025 rund 35 870 BFD- Vereinbarungen mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen werden.  2. Wie viele Personen (Frauen, Männer, Divers) leisten aktuell einen Freiwilligendienst (bitte nach Freiwilligendienst, Bundesland bzw. Ausland, Geschlecht und Alter aufschlüsseln)? Die Daten können den nachfolgenden Links zu den entsprechenden Statistiken entnommen werden: BFD: www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/ content.de/Service_Menue_Kopf/Presse/Statistiken/BFD_Statistik_08_202 5.pdf FSJ: https://daten.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/258256/b7c8a968aedf1ee18d db5da2d7089e31/2024-2025-auflistung-fsj-data.xlsx FÖJ: https://daten.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/257894/a80c2d5258667d4c6 69bae65702c44c5/2024-2025-foej-auflistung-gesamt-data.xlsx IJFD: https://daten.bmbfsfj.bund.de/daten/daten/internationaler-jugendfreiwilligendie nst--137026.  3. Wie viele Personen (Frauen, Männer, Divers) leisteten 2023 und 2024 Bundesfreiwilligendienst oder einen sogenannten freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht und Alter aufschlüsseln)? Die Daten können den nachfolgenden Links zu den entsprechenden Statistiken entnommen werden: www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/conten t.de/Service_Menue_Kopf/Presse/Statistiken/OEFF_BFD_Statistik_2023.pdf www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/conten t.de/Service_Menue_Kopf/Presse/Statistiken/OEFF_BFD_Statistik_2024.pdf. Die Angaben zum freiwilligen Wehrdienst können nachfolgender tabellarischer Aufstellung entnommen werden. Alter 2023 2024 männlich weiblich männlich weiblich Baden-Württemberg 17–21 124 13 48 9 22–26 9 1 11 1 27–31 6 1 1 1 32–36 1 0 0 0 37–41 0 1 0 0 Alter 2023 2024 männlich weiblich männlich weiblich Bayern 17–21 205 18 124 15 22–26 32 3 24 3 27–31 10 0 7 1 32–36 2 0 1 2 37–41 1 0 0 0 52–56 1 0 0 0 Berlin 17–21 100 10 38 9 22–26 10 2 6 0 27–31 3 0 1 0 37–41 1 0 1 0 Brandenburg 17–21 18 3 5 0 22–26 3 1 3 0 27–31 1 0 0 0 Bremen 17–21 0 0 3 0 22–26 0 0 0 1 Hessen 17–21 0 0 2 0 Mecklenburg-Vorpommern 17–21 5 0 4 0 22–26 2 0 0 0 Niedersachsen 17–21 45 6 143 21 22–26 4 2 37 2 27–31 2 0 6 1 32–36 0 0 4 0 37–41 1 0 0 0 42–46 0 0 1 0 52–56 0 0 2 0 Nordrhein-Westfalen 17–21 32 4 14 2 22–26 6 1 2 0 52–56 0 0 1 0 Rheinland-Pfalz 17–21 14 2 21 5 22–26 1 0 3 1 32–36 0 0 1 0 Saarland 17–21 1 0 4 0 22–26 0 0 2 0 Sachsen 17–21 0 0 1 0 Sachsen-Anhalt 17–21 36 4 11 1 22–26 3 0 0 0 27–31 1 0 0 0 37–41 0 1 0 0 Schleswig-Holstein 17–21 28 4 13 1 22–26 5 1 2 0 27–31 1 0 0 0 32–36 1 0 0 0 57–62 0 1 0 0 Thüringen 17–21 10 1 9 0 22–26 1 1 1 0 gesamt 726 81 557 76 Im Freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz haben keine Personen mit dem Geschlechtseintrag divers ihren Dienst geleistet.  4. Wie viele Personen (Frauen, Männer, Divers) leisteten zwischen Januar und September 2025 einen Bundesfreiwilligendienst oder einen sogenannten freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz (bitte nach Monat, Bundesland, Geschlecht und Alter aufschlüsseln), und wie entwickelte sich seit 2023 der Anteil der über 27-Jährigen, die Bundesfreiwilligendienst oder einen sogenannten freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz leisteten (bitte nach Jahren, Altersgruppen über und unter 27 Jahren, Bundesländern sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?  5. Wie entwickelte sich zwischen Januar und August 2025 der Anteil der über 27-Jährigen, die Bundesfreiwilligendienst oder einen sogenannten freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz leisteten (bitte nach Monat, Altersgruppen über und unter 27 Jahren, Bundesländern sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Daten können dem nachfolgenden Link zu der entsprechenden Statistik entnommen werden: www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfrei willigendienst/content.de/Service_Menue_Kopf/Presse/Statistiken/BFD_Statist ik_08_2025.pdf. Die Statistik für September 2025 liegt noch nicht vor. Der Anteil der Personen, die 27 Jahre und älter sind, ist seit 2023 auf gleichbleibendem Niveau. Es wird daher auf die Verteilung nach den Altersgruppen aus der oben genannten Statistik verwiesen. Das Modell „Dein Jahr für Deutschland“ – Freiwilliger Wehrdienst im Heimatschutz wurde zum 30. Juni 2025 eingestellt. Die letzten Einstellungen erfolgten im April 2025. Die Angaben zum freiwilligen Wehrdienst können nachfolgenden tabellarischen Aufstellungen entnommen werden. Alter 2025 Jan Feb Mrz Apr männlich weiblich männlich männlich männlich weiblich Baden-Württemberg 17–21 4 0 0 0 2 0 22–26 0 0 0 0 1 0 27–31 1 0 0 0 1 0 Bayern 17–21 45 6 0 3 18 2 22–26 7 1 0 0 7 0 27–31 1 0 0 1 1 0 32–36 1 0 0 0 1 0 37–41 0 0 0 0 1 0 52–56 0 0 0 0 1 0 57–62 0 0 0 0 1 0 Hessen 17–21 1 0 0 0 0 0 Niedersachsen 17–21 48 3 0 0 18 1 22–26 6 0 0 0 10 0 27–31 3 0 0 0 1 0 32–36 1 0 0 0 0 0 37–41 1 0 0 0 0 0 Rheinland-Pfalz 17–21 9 0 2 0 5 0 22–26 3 1 1 0 1 0 Alter 2025 Jan Feb Mrz Apr männlich weiblich männlich männlich männlich weiblich Schleswig-Holstein 17–21 17 2 0 0 1 0 22–26 3 1 0 0 0 0 27–31 1 0 0 0 1 0 37–41 1 0 0 0 0 0 Thüringen 17–21 0 0 0 0 3 0 22–26 0 0 0 0 1 1 42–46 0 0 0 0 1 1 gesamt 153 14 3 4 76 5 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Arbeitsmarktneutralität in den Freiwilligendiensten nicht eingehalten wurde, wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt, und welche Maßnahmen wurden ergriffen? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten zu Verstößen gegen die Arbeitsmarktneutralität vor.  7. Wie viele Arbeitsuchende leisteten seit 2023 Bundesfreiwilligendienst oder einen sogenannten freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz (bitte nach Jahr, Geschlecht, Altersgruppen über und unter 27 Jahren sowie Bundesländern aufschlüsseln)? Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erhebt im BFD die Variable „Arbeitsuchende“ nicht. Die Angaben zum freiwilligen Wehrdienst können nachfolgender tabellarischer Aufstellung entnommen werden. männlich weiblich unter 27 Jahre 27 Jahre und älter unter 27 Jahre 27 Jahre und älter 2023 2024 2025 2023 2024 2025 2023 2024 2025 2023 Baden- Württemberg 83 32 4 2 1 1 7 4 0 1 Bayern 75 62 26 2 5 0 5 8 4 0 Berlin 64 38 0 2 1 0 7 9 0 0 Brandenburg 15 3 0 1 0 0 2 0 0 0 Bremen 0 3 0 0 0 0 0 1 0 0 Hessen 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 Niedersachsen 13 37 2 1 3 0 1 2 0 0 Nordrhein- Westfalen 24 4 0 0 1 0 4 1 0 0 Rheinland-Pfalz 14 22 11 0 1 0 2 5 1 0 Saarland 1 4 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachsen-Anhalt 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schleswig- Holstein 28 13 0 2 0 0 5 1 0 0 Thüringen 8 5 0 0 0 0 2 0 0 0 gesamt 326 224 44 10 12 1 35 31 5 1  8. Welchen Bildungsabschluss hatten die Bundesfreiwilligendienstleistenden seit 2023 (bitte nach Jahr und jeweiligem Anteil von Haupt- bzw. Volksschulabschluss, Abschluss der polytechnischen Oberschule, Realschul- oder gleichwertiger Abschluss, Fachhochschul- oder Hochschulreife, ohne allgemeinen Schulabschluss, ohne Angabe zur Art des Abschlusses sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Das BAFzA erhebt im BFD nicht die jeweiligen Schulabschlüsse.  9. Wie viele der aktuell rund 110 000 Freiwilligenplätze würden durch die Haushaltskürzungen in den Bundesländern und im Ausland wegfallen (bitte jeweils nach Jahr, Bundesland bzw. Ausland, Anzahl der bestehenden und wegfallenden Freiwilligen- bzw. Bundesfreiwilligenplätze auflisten)? 11. Mit welchen Auswirkungen auf die Träger der Freiwilligendienste aufgrund der Haushaltskürzungen rechnet die Bundesregierung? Die Fragen 9 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Die Zentralstellen des FSJ verteilen ihre Förderbudgets in eigener Verantwortung auf die ihnen angeschlossenen Träger und Einsatzstellen. Im BFD kann mit den für 2025 und die Folgejahre verfügbaren Haushaltsmitteln allen Zentralstellen der Mittelbedarf mindestens in der Höhe abgedeckt werden, die dem Verbrauch im Jahr 2024 entspricht. 10. Welche Auswirkungen wird die Einführung eines verpflichtenden Gesellschaftsjahrs nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Freiwilligendienste haben? a) Welche finanziellen Ressourcen plant die Bundesregierung für das verpflichtende Gesellschaftsjahr ein, und aus welchen Haushaltstiteln soll diese Förderung erfolgen? b) Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines verpflichtenden Gesellschaftsjahrs bei einer bereits existierenden Möglichkeit der Absolvierung eines Freiwilligendienstes? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Einführung eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. 12. Fanden im Vorfeld der Erarbeitung der Kürzungspläne für 2025 darüber Beratungen mit Trägern der Freiwilligendienste statt, wenn ja, welche (bitte entsprechend nach Beteiligten und Datum aufführen), und wie waren die Reaktionen? Das BMBFSFJ ist mit allen Freiwilligendienstakteuren in einem regelmäßigen Austausch. Hierbei werden auch Aspekte der Haushaltsmittelentwicklung und -nutzung diskutiert. 13. Womit begründet die Bundesregierung die Mittelkürzungen, vor dem Hintergrund, dass die Freiwilligendienste durch Demokratiebildung und gelebte Inklusion einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen extremistische Tendenzen und Ausgrenzung leisten? 14. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in der Ankündigung im Koalitionsvertrag, Plätze und Strukturen sukzessive ausbauen sowie das Taschengeld erhöhen zu wollen, und den anstehenden Mittelkürzungen im Haushalt 2025, wenn ja, wie sollen neue Stellen geschaffen und Taschengeld erhöht werden trotz der massiven Einsparungen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Im 2. Regierungsentwurf für das Jahr 2025 hätten Erhöhungen in den Titeln der Freiwilligendienste nicht mehr zu zusätzlichen Plätzen geführt, weil mit diesen Geldern nur der bereits seit letztem Sommer laufende Freiwilligenjahrgang 2024/2025 sowie der seit Monaten von allen Akteuren vorbereitete und ausfinanzierte jetzige Freiwilligendienstjahrgang 2025/2026 bezahlt werden. Erhöhungen sind erst mit Blick auf den Regierungsentwurf für 2026 und die Finanzplanung 2027 bis 2029 zielführend. Im nunmehr vorliegenden Regierungsentwurf für das Jahr 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 wurden die Titelansätze für den BFD und die JFD um jährlich insgesamt 25 Mio. Euro erhöht und damit eine mehrjährige Planung für die Freiwilligendienstakteure ermöglicht. 15. Findet nach wie vor der mit Wirkung vom 1. September 2023 eingesetzte Betreuungsschlüssel von nunmehr einer Fachkraft für 30 bis 40 Freiwillige (Korridor) Anwendung, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit der abgesenkte Betreuungsschlüssel in der Praxis Anwendung findet und zu einer Verbesserung der Betreuungsqualität geführt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8512)? Nach Rückmeldung der Freiwilligendienst-Akteure wird dieser erfolgreich angewendet. 16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Zukunft Freiwilligendienste überjährig finanziert werden und somit Träger nicht mehr in Planungsunsicherheit geraten? 18. Wie will die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die überjährige Finanzierung sicherstellen? Die Fragen 16 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Um die Unsicherheit, die aus jährlich schwankenden Etatwerten resultiert, zu beseitigen, sieht der Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode eine Sicherung der Überjährigkeit der Finanzierung vor. Diese „überjährige Sicherung der Finanzierung“ wird durch die erhöhten Etatansätze 2026 und die durchgeschriebenen Finanzplanwerte 2027 bis 2029 eingelöst. 17. Wie will und wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zur Stärkung der Freiwilligendienste umsetzen? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. a) Wie soll die europäische und internationale Jugendarbeit, insbesondere für Auszubildende, konkret gestärkt werden? Die internationale Mobilität von Auszubildenden in der beruflichen Bildung ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Deshalb fördert die Bundesregierung nationale Mobilitätsprogramme wie z. B. „AusbildungWeltweit“, die das europäische Mobilitätsprogramm Erasmus+ ergänzen. Zur Stärkung der internationalen Mobilität von Auszubildenden werden zudem Mittel für die programmübergreifende Beratung, Information und Vernetzung eingesetzt. Im Rahmen der aktuell beginnenden Verhandlungen über das EU-Programm Erasmus 2028ff wird sich die Bundesregierung auch für eine angemessene Berücksichtigung der Berufsbildung einsetzen. So setzt sie sich für eine Stärkung des EU-Programms Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sowie eine Verbesserung des Programmzugangs ein. Entsprechend dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 17. Juli 2025 wird das aktuell noch eigenständige EU-Programm Europäisches Solidaritätskorps mit seinen verschiedenen Freiwilligendienstangeboten in Erasmus+ integriert werden. b) Wann, und in welchem Umfang werden die Plätze in den Freiwilligendiensten nachfragegerecht ausgebaut (bitte entsprechend für FSJ, FÖJ, IJFD und BFD aufschlüsseln)? Die Freiwilligendienste sind mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode wieder mit einer mehrjährigen Planungssicherheit ausgestattet. Wie viele Plätze genau mit den nunmehr in Aussicht stehenden Mitteln insbesondere ab 2026 finanziert werden können, hängt von vielen jedes Jahr neu zu kalkulierenden Parametern ab, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen, sondern erfahrungsgemäß immer erst zum Jahresbeginn des konkreten Haushaltsjahres absehbar sind. Die Bundesregierung befindet sich im engen Austausch mit den Zentralstellen und allen weiteren Akteurinnen und Akteuren der Freiwilligendienste zur Klärung, wie diese Gelder in möglichst viele und trotzdem qualitativ attraktive Plätze im FSJ, FÖJ, BFD und IJFD investiert werden können. c) Wann, und in welcher Höhe plant die Bundesregierung die Erhöhung des Taschengeldes in den Freiwilligendiensten, um das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel zu erreichen, Jugendlichen eine Teilnahme unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zu ermöglichen? Für einen höheren Bundes-Zuschuss zum Taschengeld (der nur im BFD möglich wäre, in den JFD beschränkt sich die Bundeszuständigkeit auf den Zuschuss zur pädagogischen Begleitung) wäre eine massive zusätzliche Erhöhung der Haushaltsansätze notwendig. Politische Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind Gegenstand laufender Beratungen. d) Wird die Bundesregierung initiativ werden, damit das Taschengeld beim Freiwilligendienst nicht mehr auf den Unterhalt angerechnet wird? Politische Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind Gegenstand laufender Beratungen innerhalb der Bundesregierung. e) Wird die Bundesregierung den kostenlosen Erhalt von Deutschland- Tickets für Freiwillige ermöglichen, wenn ja, ab wann, und wenn nein, warum nicht? Im Jahr 2021 wurde der Bundeszuschuss zum Taschengeld um 50 Euro monatlich erhöht. Dies soll den BFD-Einsatzstellen eine höhere Taschengeldzahlung an die Freiwilligen für den Erwerb eines ÖPNV-Tickets ermöglichen. f) Wird die Bundesregierung sich für eine Verbesserung der Teilzeitmöglichkeiten einsetzen, und hat sie dafür die von ihrer Vorgängerregierung geführten Länder- und Verbändebeteiligung für den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im BFD für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) weiter fortgesetzt? Das Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den JFD sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) ist am 29. Mai 2024 in Kraft getreten (BGBl. 2024 I Nr. 170). Damit wurden die Teilzeitmöglichkeiten für Freiwilligendienstleistende deutlich vereinfacht und erweitert. Die im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens durchgeführte Länder- und Verbändebeteiligung wurde regulär abgeschlossen. g) Wann, und in welcher Form soll der Internationale Jugendfreiwilligendienst konkret gestärkt werden? Zur fachlichen Stärkung und Qualitätssicherung im IJFD finden kontinuierlich und regelmäßig Gespräche mit allen zentralen Akteuren im IJFD statt. Dabei stehen auch Maßnahmen zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Freiwilligendienstes im Mittelpunkt, wie etwa Strategien zur Diversifizierung des Teilnehmendenkreises, Maßnahmen zur Verwaltungsverschlankung sowie die Digitalisierung von zuwendungsrechtlichen Verfahren. 19. Wie stellt sich die Bundesregierung die konkrete Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag angekündigten Freiwilligendienstes Bevölkerungsschutz vor, insbesondere im Hinblick auf die geplante Integration von Modellprojekten eines freiwilligen Handwerksjahres in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern? 20. Welche Zielgruppen, Einsatzbereiche und Rahmenbedingungen (z. B. Dauer, Vergütung, Anerkennung) sind für den Freiwilligendienst Bevölkerungsschutz geplant, und inwiefern soll sich dieser von bestehenden Freiwilligendiensten unterscheiden? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung prüft aktuell, mit welcher Konzeption das im Koalitionsvertrag zum Ausdruck gebrachte politische Anliegen am besten umgesetzt werden kann. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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