Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V.
Text
Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Tätigkeitsbereich des SHV ist auf die Heilmittelversorgung als Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane und anderer Organisationen des Gesundheitswesens abgestimmt. Der SHV ist Dachverband der Berufsverbände im Heilmittelbereich (Physio Deutschland,VPT, IFK, dbs, dbl, DVE, Bundesverband für Podologie).
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Krankenversicherung; Gesundheitsversorgung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen
Regelungsvorhaben:
- Änderung einzelner Regelungen des Stellungnahme zum Referentenentwurf des BStabG 2026: Für den Heilmittelbereich werden insbesondere die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung zusätzlich zu einem Abschlag von 1 % für die Jahre 2027 bis 2029 sowie die Abschaffung der versorgungsbezogenen Pauschale im Rahmen der Blankoverordnung durch den SHV kritisch bewertet. Die Analyse des dem Referentenentwurf zugrundeliegenden Berichts der FinanzKommission Gesundheit zeigt, dass sowohl die Problembeschreibung als auch die abgeleiteten Maßnahmen in wesentlichen Punkten nicht tragfähig sind und bei einer Umsetzung zu einer strukturell unausgewogenen Belastung des Heilmittelbereichs führen würden. Die Politik sollte bei der Bewertung der Maßnahmen deshalb die Versorgungsrealität im Blick behalten und heute schon bestehende Ungleichgewichte nicht zusätzlich verstärken.
- Änderungen einzelner Regelungen des Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen: Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf die o.g. Berufe für ausländische Therapeuten, die in Deutschland arbeiten möchten, soll das Gesetz nicht gelten. Der SHV weist darauf hin, dass die Therapieberufe vor vergleichbaren Herausforderungen stehen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass im europäischen Ausland die Berufsqualifikationen der Therapieberufe einen akademischen Abschluss erfordern, so wie die im Gesetzentwurf ausdrücklich berücksichtigten Heilberufe.
- Anpassung von konreten Regelungen des GeDIG: Für die Heilmittelversorgung kommt es dabei entscheidend darauf an, dass digitale Anwendungen einen konkreten Nutzen im Versorgungsalltag schaffen. Sie müssen Abläufe vereinfachen, Kommunikation erleichtern und dazu beitragen, administrative Belastungen zu reduzieren. Neue digitale Verfahren dürfen nicht lediglich bestehende Prozesse abbilden oder neue Dokumentations- und Nachweispflichten schaffen.
Relationen
Keine Relationen.