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Initiative "Wildnis in Deutschland"

lobbyregister / register_entry 04.03.2022 · Original ↗

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Initiative "Wildnis in Deutschland" Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Die Initiative Wildnis in Deutschland ist ein loses Bündnis aus 22 Naturschutzverbänden und Stiftungen. Die Partnerorganisationen engagieren sich für die Entwicklung und Sicherung von Wildnis in Deutschland. Sie beraten Flächenbesitzende und politische Entscheidungstragende und fördern den öffentlichen Austausch rund um das Thema Wildnis. Grundlage für die Bestrebungen ist das 2%-Wildnisziel, das in der Nationalen Biodiversitätsstrategie festgeschrieben ist. Dabei treten sie auch in Kontakt mit Bundesbehörden und Bundestagsabgeordneten und bemühen sich um die kontinuierliche Bereitstellung von ausreichend Fördermitteln zur Wildnisentwicklung durch den Bund, die anwendungsfreundliche und zielführende Gestaltung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Erlasse und (Förder-)Richtlinien sowie den effektiven Einsatz der Mittel. Interessenbereiche: Artenschutz/Biodiversität; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz Regelungsvorhaben: - Strukturelle Beibehaltung des Bundesnaturschutzfonds sowie finanzielle Aufstockung: Die aktuelle Struktur des Bundesnaturschutzfonds, bei der finanzielle Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderprogrammen möglich sind, soll beibehalten werden. Finanziell muss er aufgestockt werden – insbesondere im Bereich des „Wildnisfonds“. Denn: Wildnisentwicklung/Prozessschutz ist eine zentrale und wichtige Strategie des Naturschutzes und dient dem Erhalt und der Anpassung von Ökosystem. Von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern kann nicht erwartet werden, dass sie freiwillig auf eine Nutzung ihrer Fläche verzichten. In bestimmten Fällen gilt dies auch für die öffentliche Hand. Im Sinne des Vertragsnaturschutzes bedarf es eines angemessenen (finanziellen) Ausgleichs. - Berücksichtigung des Wildnis-Aspektes bei der Fortschreibung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK 2.0): Im ANK wird der Aspekt „Wildnis“ an verschiedenen Stellen berücksichtigt – insbesondere bei den Förderprogrammen KlimaWildnis sowie den Förderprogrammen zum Moorschutz und zum klimaangepassten Waldmanagement (KWM). Das Förderprogramm KlimaWildnis ist bis Ende 2027 befristet. Im Frühjahr 2026 hat der Bundesumweltminister den Entwurf für ein ANK 2.0 vorgelegt. In diesem ist die Fortführung des Förderprogramms KlimaWildnis inklusive der Fortführung der KlimaWildnisZentrale verankert. Noch ist das ANK 2.0 nicht verabschiedet. Es ist wichtig, dass die KlimaWildnis fortgeführt, weiterhin im bisherigen finanziellen Umfang ausgestattet und mit den anderen ANK-Förderprogrammen (Moore, KWM) synchronisiert wird. - Beschluss und Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur unter Berücksichtigung des Wildnisaspektes: Als Pendant zum Infrastrukturzukunftsgesetz hat das BMUKN einen Entwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur vorgelegt. Da mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz das Primat der Realkompensation entfällt, braucht es Rahmen, um Ausgleichsgelder wirksam „in die Fläche“ zu bringen. Leitidee ist eine „grüne Infrastruktur“ mit überragendem öffentlichem Interesse, etwa der bundesweite Biotopverbund. Im Entwurf zählen auch Flächen mit langfristiger natürlicher Dynamik dazu. Dies ist für die Wildnisziele der Bundesregierung zentral und darf nicht gestrichen werden. Ebenso wichtig ist die vorgesehene Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben. - Wildnisentwicklung in den Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) aufnehmen: Zur flächenwirksamen Umsetzung der EU Wiederherstellungsverordnung ist im Nationalen Wiederherstellungsplan die Wildnisentwicklung als bedeutsames Naturschutzkonzept zu verankern. Prozessschutzflächen sollten in allen Lebensräumen (Wälder, Moore, Auen, Gewässer) etabliert und vergrößert werden, um die natürliche Dynamik zuzulassen bzw. zu verstärken. Erforderlich sind die Umsetzung konkreter Maßnahmen wie Wiedervernässung und Flussrenaturierung sowie politische Maßnahmen wie die Stärkung bestehender Förderprogramme. Die Indikatorik und das darauf aufbauende Monitoring sind so auszurichten, dass die Effekte von Wildnisentwicklung auf die Wiederherstellung der Natur systematisch erfasst und bewertet werden. - Wildnisentwicklung in den 2. Aktionsplan der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) aufnehmen: Zur Stärkung der Wildnisentwicklung sind dazu förderliche Maßnahmen im 2. Aktionsplan der NBS fortzuführen bzw. neu aufzunehmen. Dazu gehört das Handlungsfeld Wildnis und Schutzgebiete im Rahmen des ANK konsequent umzusetzen und dauerhaft fortzuführen. Der Wildnisanteil in Großschutzgebieten ist gezielt zu erhöhen und Wildnisgebiete in den länderübergreifenden Biotopverbund zu integrieren. Bestehende Förderinstrumente (Wildnisfonds, KlimaWildnis) und Beratungsinstanzen (KlimaWildnisZentrale, KlimaWildnisBotschafter) sind zu verstetigen und auszubauen. Zudem sind rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern, insbesondere durch stärkere Verankerung des Prozessschutzes im BNatSchG, Reduktion finanzieller Belastungen und Anerkennung von Prozessschutz als Kompensationsmaßnahme.

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