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Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026 (Antwort zu Drs. 21/4475)

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · 21/5047 · Antwort · Original ↗

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Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026 (Antwort zu Drs. 21/4475) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5047 21. Wahlperiode 25.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4475 – Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Klimaschutzprogramm (KSP) der Bundesregierung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Klimapolitik und muss sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung der verbindlichen nationalen Klimaschutzziele erforderlich sind. Der Expertenrat für Klimafragen, ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung, gibt jedoch an, dass das übergeordnete Ziel aus § 3 Absatz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren, nicht erreicht wird (https://expertenrat-klima.de/fileadmi n/ERK/Berichte/ERK2025_Pruefbericht-Emissionsdaten-2024-Projektionsdat en-2025.pdf). Bis zum Jahr 2040, in dem eine gesetzlich festgelegte Emissionsminderung um mindestens 88 Prozent erreicht werden muss, wird eine deutliche Zielverfehlung prognostiziert (ebd.). Auch die Vorgaben der EU- Klimaschutzverordnung (ESR) werden nicht eingehalten: Die für die Jahre 2021 bis 2030 in der ESR für Deutschland festgelegten Zuweisungen werden ausweislich der Berechnungen in den Projektionsdaten 2025 überschritten. Dies wird trotz eines bestehenden Klimaschutzprogramms geschehen, weshalb die Bundesregierung im neuen Klimaschutzprogramm, das spätestens ein Jahr nach Beginn einer Legislaturperiode beschlossen werden muss, unbedingt nachsteuern muss. Anfang Dezember 2025 startete das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum KSP (www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/oeffentlichkei tsbeteiligung-zum-neuen-klimaschutzprogramm-der-bundesregierung-startet), bei der ausgewählte Akteurinnen und Akteure (Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie wissenschaftliche Beratungsgremien der Bundesregierung) anhand von zugesandten Leitfragen gebeten wurden, sich aktiv mit Vorschlägen in die Erarbeitung des Programms einzubringen. Diese sollen nach Angaben des Bundesministeriums zu einem späteren Zeitpunkt in Teilen oder in Gänze veröffentlicht werden. Akteurinnen und Akteure, die nicht explizit zur Stellungnahme aufgefordert wurden, konnten an derselben Stelle ebenfalls Stellungnahmen einreichen. Einsendeschluss war der 13. Januar 2026, also etwa zehn Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur Vorlage des KSP am 25. März 2026. Zu dieser Zeit war kein Entwurf des KSP bekannt, sodass ein direkter Bezug unmöglich war. An- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 25. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gesichts der drohenden Zielverfehlung und der Unklarheit darüber, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung verlaufen ist, wie mit ihren Ergebnissen umgegangen wird und welche anderen Formen der Zusammenarbeit oder Einflussnahme stattgefunden haben, besteht aus Sicht der Fragestellenden in diesen Punkten Klärungsbedarf.  1. Warum fand die Öffentlichkeitsbeteiligung ohne einen Entwurf des KSP statt? Die Bundesregierung hat sich für eine Konsultation auf Basis von Leitfragen zu einem relativ frühen Zeitpunkt entschieden, um die Anregungen und Vorschläge der beteiligten Akteure im Erarbeitungsprozess aufgreifen zu können, bevor ein veröffentlichungsfähiger Entwurf vorlag.  2. Warum fand die Öffentlichkeitsbeteiligung etwa zehn Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Frist zum Einreichen des KSP statt und nicht früher, um eine ausreichende Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zu ermöglichen? Das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde unmittelbar nach einer entsprechenden Verabredung im Ressortkreis eingeleitet. Das Beteiligungsverfahren wurde am 8. Dezember 2025 eingeleitet und endete am 13. Januar 2026. Die sich aus dem Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) ergebende Frist für den Beschluss des Klimaschutzprogramms ist der 25. März 2026. Damit war ausreichend Zeit gegeben, sich mit den Stellungnahmen zu befassen.  3. Welche Akteurinnen und Akteure hat die Bundesregierung um Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten (bitte alle auflisten)? Ein direktes Anschreiben zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde an die in Anlage 1* genannten Institutionen versandt. Parallel veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 8. Dezember 2025 eine Pressemitteilung, die nur über den Beginn und das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung informierte und eine Emailadresse bekanntgab, unter der sich auch die Akteure einbringen konnten, die nicht direkt angeschrieben wurden. Die Pressemitteilung ist unter diesem Link abrufbar: www.bundesumweltminis terium.de/pressemitteilung/oeffentlichkeitsbeteiligung-zum-neuen-klimaschutz programm-der-bundesregierung-startet.  4. Wie viele Rückmeldungen hat die Bundesregierung zur Öffentlichkeitsbeteiligung für das KSP erhalten (bitte alle auflisten)? Die in Anlage 2* genannten Institutionen haben eine Stellungnahme eingereicht. Außerdem haben 19 Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag eingesandt. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5047 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  5. Welchem Schlüssel folgte die Bundesregierung bei der Auswahl der aufgeforderten Akteurinnen und Akteure, der über die gesetzliche Vorgabe der „Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftliche(n) Verbände sowie wissenschaftliche(n) Begleitgremien der Bundesregierung“ nach § 9 des Bundes-Klimaschutzgesetzes hinausgeht? Für das Anschreiben wurden vorhandene Kontakte zu den im § 9 Absatz 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes aufgeführten Organisationen genutzt.  6. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung die eingereichten Stellungnahmen bei der Erstellung des KSP? Alle Stellungnahmen sowie eine Gesamtauswertung in Form von Antworten zu den Leitfragen wurden im Anschluss mit den Ressorts als Ressource für Maßnahmenvorschläge für das KSP geteilt.  7. Macht die Bundesregierung bei der Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen einen Unterschied zwischen den angefragten und den nicht angefragten Akteurinnen und Akteuren, und wenn ja, wie? Alle Stellungnahmen wurden grundsätzlich gleich behandelt.  8. Hat die Bundesregierung anhand der Stellungnahmen einzelne Abschnitte oder Maßnahmen des KSP nachträglich geändert? Die Stellungnahmen wurden während des Prozesses ausgewertet, weswegen es nicht zu nachträglichen Änderungen kommen konnte.  9. Was waren die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen (bitte nach Themengebieten aufschlüsseln)? Die Auswertung der Stellungnahmen ist als Anlage 3* beigefügt. 10. Wurde in den Rückmeldungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung darauf hingewiesen, dass eine weitere Verfehlung der Ziele im Gebäude- und Verkehrsbereich droht? Die Projektionsdaten zur weiteren Entwicklung der Treibhausgasemissionen und die darauf basierende Feststellung der Zielerreichung bzw. -verfehlung durch den Expertenrat sind bekannt, die Situation im Gebäude- und Verkehrsbereich ebenfalls. 11. Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im Gebäudebereich zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils? Die Maßnahmenvorschläge zur THG-Minderung im Gebäudesektor aus den eingesandten institutionellen Stellungnahmen sind in Anlage 4* aufgelistet. Eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte im Rahmen der Verhandlungen und Erstellung des KSP. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5047 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 12. Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im Verkehrsbereich zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils? Die Maßnahmenvorschläge zur THG-Minderung im Verkehr aus den eingesandten institutionellen Stellungnahmen sind in Anlage 5* aufgelistet. Eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte im Rahmen der Verhandlungen und Erstellung des KSP. 13. Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Senkenziele des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils? Die Maßnahmenvorschläge zur THG-Minderung im LULUCF-Sektor aus den eingesandten institutionellen Stellungnahmen sind in Anlage 6* aufgelistet. Eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte im Rahmen der Verhandlungen und Erstellung des KSP. 14. Welche Maßnahmen zur sozialen Ausgestaltung des KSP wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um negative soziale Folgewirkungen zu vermeiden und sozial gerechte Klimapolitik zu gewährleisten (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils? Die Maßnahmenvorschläge zur sozialen Ausgestaltung des Klimaschutzprogramms aus den eingesandten institutionellen Stellungnahmen sind in Anlage 7* aufgelistet. Eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte im Rahmen der Verhandlungen und Erstellung des KSP. 15. Welche Beteiligungsformen mit externen Akteurinnen und Akteuren haben stattgefunden, die nicht Teil der auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) angekündigten Öffentlichkeitsbeteiligung waren? 16. Mit welchen Akteurinnen und Akteuren hat sich die Bundesregierung bei der Erstellung des KSP ausgetauscht und beraten lassen, welche Treffen haben stattgefunden (bitte alle nach Akteurin bzw. Akteur, Typ und Thema des Austauschformats auflisten)? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Mitglieder der Bundesregierung und ihre Vertreterinnen und Vertreter führen fortwährend eine Vielzahl an fachlichen Gesprächen, auch zu klimapolitischen Themen und Vorgängen, mit verschiedensten Stakeholdern (u. a. Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft). Eine lückenlose Aufstellung der stattgefundenen Veranstaltungen, Sitzungen etc. nebst allen jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann allerdings nicht gewährleistet werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht. Insbesondere * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5047 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen geführt worden sind. Unterhalb der Leitungsebene gibt es aufgabenbedingt vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien zu den genannten Stakeholdergruppen. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174 sowie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12332). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Ein bilateraler Austausch zum Klimaschutzprogramm 2026 fand mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Organisationen und Unternehmen statt. Klima-Allianz Deutschland, NABU, Rewe Group, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Sozialverband VdK Deutschland e. V., VDI, ADAC, Leopoldina, Stiftung Klimaneutralität, Stiftung KlimaWirtschaft, KfW Bankengruppe, Allianz pro Schiene. Bilaterale Gespräche gab es weiter mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Saarland. An sogenannten Verbändegesprächen – Gesprächen mit der Hausleitung im größeren Kreis mehrerer Verbände – haben Vertreterinnen und Vertreter folgender Verbände teilgenommen: Deutscher Naturschutzring, Germanwatch, Deutsche Umwelthilfe, BUND, Greenpeace, Klima-Allianz, Brot für die Welt, WWF. Das Klimaschutzprogramm war bei diesen Gesprächen lediglich ein Punkt auf einer mehrere Punkte umfassenden Tagesordnung. Konkrete Vorschläge aus den einzelnen Gesprächen können nicht nachvollzogen werden. In der Regel werden keine Vorschläge vorgebracht, die nicht ohnehin Gegenstand der öffentlichen klimapolitischen Debatte sind und die auch über die Öffentlichkeitsbeteiligung an die Bundesregierung herangetragen wurden. Im Bundesministerium für Verkehr wurden im Rahmen des von Bundesverkehrsminister Schnieder eingesetzten Expertenforums klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) Impulse zur Erarbeitung des KSP eingebracht. Im Expertenforum waren folgende Verbände bzw. Organisationen vertreten. Agora Verkehrswende Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC) Allianz pro Schiene (ApS) Bundesverband der deutschen Binnenschifffahrt (BDB) Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) Deutscher Landkreistag (DLT) Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Deutscher Städtetag (DST) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) Deutsches Verkehrsforum (DVF) Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Die Güterbahnen e-mobil BW International Council on Clean Transportation (ICCT) Transport & Environment (T&E) Verband der Automobilindustrie (VDA) Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2x) Das EKMI hat Vorschläge zu folgenden fünf Themenfeldern – unter Berücksichtigung ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen – konstruktiv diskutiert und in einem gemeinsamen Arbeitspapier bewertet. Elektrifizierung des Pkw-Antriebs Dekarbonisierung des schweren Straßengüterverkehrs Kommunale Mobilität und Multimodalität Verlagerung auf die Schiene, Binnenschiffe und den kombinierten Güterverkehr Einsatz regenerativer Kraftstoffe Details sind im Abschlussbericht des EKMI veröffentlicht, der auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) unter folgendem Link abrufbar ist: www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/ekmi.pdf?__blob=publi cationFile. Der Austausch mit dem EKMI ist ein wichtiges Anliegen des BMV, um Lösungen zu erarbeiten, mit denen Klimaschutz, Wirtschaft und Gesellschaft gestärkt werden. Die Impulse sind in die Erstellung des KSP eingeflossen. Im Rahmen des Stahldialogs der Bundesregierung erfolgte ein Austausch zu folgenden Themen: – strukturelle Herausforderungen der Stahlindustrie – Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie – Handel [Außenhandelsschutz (insbes. Nachfolgeinstrument Stahl Safeguards), CBAM, ggf. weitere Themen wie Durchsetzung Sanktionen RUS, USA, GFSEC] – Energie und Transformation [Energie (Entlastungen, Industriestrompreis, SPK), Transformation (Fördermaßnahmen Dekarbonisierung, H2-Hochlauf, Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe/ EU-Präferenz, ggf. weitere Themen wie Emissionshandel, Kreislaufwirtschaft/ Schrott)] – Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz [Verantwortung der Unternehmen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) für wettbewerbsfähige Konzepte, ggf. Konsolidierung, Neuaufstellung und beispielsweise Erschließen neuer Märkte (beispielsweise SVI)] Beteiligt waren Vertreter der Unternehmen ArcelorMittal Germany Holding, Badische Stahlwerke, Brockhaus Stahl, Feralpi Stahl, Lech-Stahlwerke, Riva Stahl, Salzgitter, Stahl-Holding Saar, thyssenkrupp Steel Europe, WV Stahl, Georgsmarienhütte Holding sowie der Industriegewerkschaft (IG) Metall. 17. Ist die Bundesregierung bei der Erarbeitung des KSP im Austausch mit dem Expertenrat für Klimafragen bei der Bundesregierung, und wenn ja, inwieweit (bitte alle Termine und Themen auflisten)? Die Bundesregierung hat den Expertenrat für Klimafragen nach § 12 Absatz 3 Nummer 3 KSG beteiligt („Die Bundesregierung holt zu folgenden Maßnahmen eine Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen im Hinblick auf die diesen zugrunde liegenden Annahmen zur Treibhausgasreduktion ein, bevor sie diese veranlasst: … Beschluss von Klimaschutzprogrammen nach § 9.“) Weiterhin lagen der Bundesregierung das „Zweijahresgutachten 2024“ sowie der „Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen 2024 und der Projektionsdaten 2025“ vor, in denen der des Expertenrat für Klimafragen (ERK) seine Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm formuliert hatte. 18. Wird die Expertise des Expertenrates für Klimafragen während der Erarbeitung des KSP eingeholt, wenigstens in Teilbereichen oder Zwischenschritten? Eine direkte Beteiligung des ERK an der Erstellung der Klimaschutzprogramme, jenseits von § 12 Absatz 3 KSG, ist gesetzlich nicht vorgesehen und überschreitet das Mandat des ERK. 19. Ist die Bundesregierung bei der Erarbeitung des KSP in fachlichem Austausch mit a) Verbänden oder Unternehmen der Industrie, b) Verbänden oder Unternehmen der Energiewirtschaft, c) Verbänden oder Unternehmen des Verkehrsbereichs, d) Verbänden oder Unternehmen der Wohnungswirtschaft, e) kommunalen Verbänden, f) Kommunen und Ländern, g) Gewerkschaften, h) Umweltverbänden, und wenn ja, mit welchen, und jeweils mit welcher Zielstellung? 20. Welche Expertise zu welchen Themen hat sich die Bundesregierung jeweils mit den in den Fragen 19a bis 19h genannten Gruppierungen eingeholt, die über die Öffentlichkeitsbeteiligung hinausgeht? 21. Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um die Emissionsziele im Gebäude- und Verkehrsbereich zu erreichen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils? 22. Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um die Senkenziele des LULUCF-Sektors zu erreichen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils? 23. Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um das KSP mit dem Klimasozialplan zu verzahnen? 24. Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um das KSP sozial zu gestalten, negative soziale Folgewirkungen zu vermeiden und sozial gerechte Klimapolitik zu gewährleisten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils? Die Fragen 19 bis 24 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 16 verwiesen. Kleine Anfrage Die Linke 21/44 Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung 3. Welche Akteur*innen hat die Bundesregierung um Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten (bitte alle auflisten)? Akteur*innen außer Bundesländer 1. ADAC e.V. Büro Berlin 2. AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. 3. aireg e.V. - Aviation Initiative for Renewable Energy in Germany 4. Allianz pro Schiene e.V. 5. Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) 6. Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen (AGF) 7. Arbeitsgemeinschaft deutscher Junggärtner e. V 8. Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR) 9. ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. 10. AWO Bundesverband e.V. 11. B.A.U.M. e.V. 12. BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. 13. Deutscher Bahnkunden-Verband e.V. 14. BFBahnen Berlin-Brandenburg 15. BildungsCent e.V. 16. Biogasrat+ e.V. 17. Biokraftstoffverband 18. Bioland e.V. 19. Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e.V. 20. Brot für die Welt 21. Buildings Performance Institute Europe (BPIE) 22. Bund der Deutschen Katholischen Jugend e.V. 23. Bund der Deutschen Landjugend (BDL) 24. Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. 25. Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. 2 26. Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) e.V. 27. Bundesarchitektenkammer BAK 28. Bundesingenieurkammer 29. Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks - BIV - 30. Bundesjugendwerk der AWO e.V. 31. Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. 32. Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) 33. Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V. 34. Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH) 35. Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) e.V. 36. Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. 37. Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL) 38. Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V. 39. Bundesverband der Öffentlichen Banken VÖB 40. Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) 41. Bundesverband deutscher Banken e.V. 42. Bundesverband Deutscher Fertigbau 43. Bundesverband Deutscher Milchviehhalter 44. Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. 45. Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V. 46. Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) 47. Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau 48. Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) 49. Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) 50. Bundesverband Rind und Schwein e.V. 51. Bundesverband Spedition und Logistik e.V. 52. Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. 53. Campact e.V. 54. CARE Deutschland e.V. 55. co2online gGmbH 56. DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützig GmbH 57. Demeter e.V. 3 58. Der Mittelstandsverbund – ZGV e.V. 59. Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) 60. Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. - DGNB 61. Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Berlin Brandenburg e.V. 62. Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband 63. Deutsche Schreberjugend - BV e.V. 64. Deutsche Umweltstiftung 65. Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) 66. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH 67. Deutscher Alpenverein e.V. 68. Deutscher Bahnkunden-Verband e.V. 69. Deutscher Bauernverband e.V. 70. Deutscher Caritasverband e.V. 71. Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. 72. Deutscher Holzwirtschaftsrat DHWR 73. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) 74. Deutscher Mieterbund e.V. 75. Deutscher Naturschutzring (DNR) 76. Deutscher Olympischer Sportbund 77. Deutscher Raiffeisenverband e.V. 78. Deutscher Verband Flüssiggas e.V. 79. Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. 80. Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V. (DEN) 81. Deutsches Klima-Konsortium e. V. (DKK) 82. Deutsches Institut für Urbanistik 83. Deutsches Verkehrsforum e.V. (DVF) 84. Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) 85. DGAW Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. 86. DGB Bundesvorstand 87. Die grüne Stadt 88. DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. 89. E3G - Third Generation Environmentalism 4 90. Ecologic Institut gemeinnützige GmbH 91. Expertenrat für Klimafragen, Geschäftsstelle 92. Fachverband Biogas e.V. 93. Fachverband Einblasdämmung e.V. 94. Familienbetriebe Land und Forst e.V. 95. FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. 96. Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit am GFZ 97. Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) 98. GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. 99. GenderCC - Women for Climate Justice 100. Germanwatch e.V. 101. Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. 102. Gesamtverband Steinkohle e.V. 103. GIH - Bundesverband der Energieberater e.V. 104. Green and Sustainable Finance Clusters Germany e.V. 105. Greenpeace Deutschland e.V. 106. Greifswald Moor Centrum 107. Handelsverband Deutschland (HDE) e.V. 108. Haus & Grund Deutschland 109. HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. 110. ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg 111. ifo Institut Zentrum für Energie, Klima und Ressourcen 112. Immobilienverband Deutschland IVD 113. Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt 114. Initiative Madrenatura e.V. 115. Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) e.V. 116. Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) e.V. 117. Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUNDjugend) 118. Junges Netzwerk Forst e.V. 119. Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 120. Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) e.V. 121. Klima-Allianz Deutschland 5 122. Klimadelegation e.V. 123. Klimaschutz im Bundestag e.V. 124. Klimaschutz-Unternehmen e.V. 125. Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin 126. Koordinationsrat der Muslime 127. Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) 128. LIFE Bildung-Umwelt Chancengleichheit 129. MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland 130. Michael Succow Stiftung 131. NAJU (Naturschutzjugend im NABU) 132. Naturfreundejugend Deutschlands 133. Naturland e.V. 134. Naturwald Akademie gGmbH 135. Öko-Institut 136. Oxfam Deutschland e.V. 137. Pfadfinderinnenwerk St. Georg e.V. 138. Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung 139. re!source Stiftung e.V. 140. Ring deutscher Pfadfinder*innen 141. Sozialverband VdK Deutschland e. V. 142. Stiftung Bildung 143. SV Bildungswerk e.V. 144. TGA-Repräsentanz Berlin GbR 145. Thünen-Institut 146. Transition Town Initiativen 147. Transparente Gebäudehülle GbR 148. Umweltgutachterausschuss 149. Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen 150. UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. 151. Universität Hamburg, Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 152. Universität Hamburg, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Energie- und Umweltmanagement 153. VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. 6 154. VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. 155. vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. 156. Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) 157. Verband der Chemischen Industrie e.V. 158. Verband der Elektro- und Digitalindustrie e.V. 159. Verband der Privaten Bausparkassen 160. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) 161. Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V. 162. Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. 163. Verband kommunaler Unternehmen (VKU) e.V. 164. Verband Privater Bauherren e.V. 165. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 166. Verein Deutscher Zementwerke e.V. 167. Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) 168. VfU Sustainable Finance Plattform 169. VfW Verband für Wärmelieferung e.V. 170. VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. 171. Volkssolidarität Bundesverband e.V. 172. Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. (en2x) 173. Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. 174. WirtschaftsVereinigung Metalle 175. WissenLeben e.V. 176. WWF Deutschland 177. WWF Jugend 178. Yeşil Çember ökologisch interkulturell gGmbH 179. Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. 180. Zentralverband des Deutschen Handwerks 181. Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. -Gewerkschaftlicher Fachverband- 182. Zentralverband Deutsches Baugewerbe 183. Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) 184. Zentralverband Gartenbau e.V. 7 185. Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) 186. ZIA Zentraler Immobilienausschuss 187. Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH 188. ZVEH Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke 8 Bundesländer Bundesland Institution Baden-Württemberg Ministerium für Verkehr, Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Bayern Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Berlin Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Brandenburg Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Bremen Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Hamburg Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hessen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Niedersachsen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Rheinland-Pfalz Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Saarland Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Sachsen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Sachsen-Anhalt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Thüringen Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz 9 Kommunale Institutionen • Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) • Deutscher Städtetag/Städtetag NRW • Deutscher Landkreistag Kleine Anfrage 21/4475 Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung Frage 4: Wie viele Rückmeldungen hat die Bundesregierung zur Öffentlichkeitsbeteiligung für das KSP erhalten (bitte alle auflisten)? Folgende Institutionen haben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme eingereicht: 1. Agora Energiewende 2. Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC) e.V. 3. Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) e.V., Bundesgeschäftsstelle 4. Allianz pro Schiene 5. Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. 6. architects4future 7. attac AG Energie - Klima - Umwelt 8. Aviation Initiative for Renewable Energy in Germany (aireg) e.V. 9. BASF SE 10. Bellona Deutschland gGmbH 11. Bergischer Klimaschutzverein Cronenberg KliC e.V. 12. Berlin4Future 13. Biocen Ecosystems GmbH 14. Biogasrat+ e.V. 15. Buildings Performance Institute Europe, BPIE 16. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. 17. Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) e.V. 18. Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e.V. 19. Bundesarchitektenkammer e.V. 20. Bundesingenieurkammer e.V. 21. Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. 22. Bundesverband Bioenergie (BBE) e.V. 23. Bundesverband Carsharing. (bcs) e.V 24. Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V. 2 25. Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. 26. Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. 27. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) e.V. 28. Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) e.V. 29. Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) e.V. 30. Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) e.V. 31. Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. 32. Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW) e.V. 33. Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) e.V. 34. Bundesverband Geothermie e.V. 35. Bundesverband Holzpackmittel Paletten Exportverpackung (HPE) e.V. 36. Bundesverband Klimaschutz e.V. 37. Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. 38. Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) e.V. 39. Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) e.V. 40. Bundesverband Wärmepumpe e.V. 41. Bündnis Bürgerenergie e.V.  42. BürgerEnergieAltmark eG 43. Bürgerinitiative A4minus 44. Bürgerlobby Klimaschutz e.V. 45. christians4future 46. Climate Advisers 47. Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) e.V. 48. Deutsche Bahn AG 49. Deutsche Gesellschaft für Abfall- und Kreislaufwirtschaft e.V. 50. Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) e.V. 51. Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) 52. Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 53. Deutsche Plattform für Mobilitätsmanagement (DEPOMM) e.V. 54. Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. 3 55. Deutsche Umwelthilfe (DUH) e.V. 56. Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) e.V. 57. Deutscher Alpenverein e.V., Jugend des Deutschen Alpenvereins 58. Deutscher Bauernverband (DBV) e.V. 59. Deutscher Bundesjugendring e.V. 60. Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. 61. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesverband 62. Deutscher Landkreistag 63. Deutscher Mieterbund e.V. 64. Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V. 65. Deutscher Naturschutzring (DNR) 66. Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) 67. Deutscher Städtetag 68. Deutsches Energieberater Netzwerk e.V. 69. Deutsches Institut für Normung (DIN) e.V. 70. Deutsches Nationalkomitee von ICOMOS e.V. 71. Deutsches Verkehrsforum (DVF) e.V. 72. Dezernat Zukunft e.V. 73. Die Gas- und Wasserwirtschaft e.V. 74. Die Güterbahnen NEE e.V. 75. Die Waldeigentümer (AGDW) 76. e-mobil BW GmbH Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive Baden-Württemberg 77. Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie e.V. 78. Extinction Rebellion Deutschland 79. Fachagentur Wind und Solar e.V. 80. Fachverband Einblasdämmung (FVED) e.V. 81. Fachverband Gebäude-Klima e.V. 82. Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) 83. Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) e.V. 4 84. Forschungsmission CDRmare der Deutschen Allianz Meeresforschung 85. Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) e.V. 86. Fossil Free Berlin 87. Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband (GIH) e.V. 88. Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V. 89. German Sustainable Building Council 90. Germanwatch e.V. 91. GermanZero e.V. 92. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. 93. Greenpeace 94. Handelsverband Deutschland (HDE) e.V. 95. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. 96. Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe 97. Health for Future 98. Helmholtz-Zentrum für Geoforschung (GFZ) 99. Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Fakultät Business Science and Management 100. Hoffnungstaler Stiftung Lobetal 101. Holcim (Deutschland) GmbH 102. Industrieverband Garten (IVG) e.V. 103. Ingenieurbüro FörBexx GmbH 104. Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. 105. Internationaler Umweltratschlag IEC 2026 106. Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Helmholtz Energy Office 107. Klima-Allianz Deutschland e.V. 108. Klimabeirat der Stadt Magdeburg 109. Klimabündnis 110. Klimanetzwerk-Wuppertal 111. Klimaneustart Berlin 112. Klimaschutz im Bundestag e.V. 5 113. Kommissariat der deutschen Bischöfe 114. Kreis Euskirchen 115. Landeshauptstadt München 116. Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. 117. Leben im Einklang mit der Natur e.V. 118. Michael Succow Stiftung 119. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein 120. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz 121. Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten des Landes Thüringen 122. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden- Württemberg 123. Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Landes Saarland 124. Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg 125. Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen 126. Mitfahrverband e.V. 127. Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK) e.V. 128. NABU-Kreisverband Stendal 129. Nahrungswald e.V. 130. Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. 131. Naturwald Akademie Lübeck 132. Netzwerk Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur e.V. 133. NewClimate Institute 134. Ökologisch-Demokratische Partei Deutschlands 135. Ökumenewerk der Nordkirche 136. Omas for Future 137. Parents for Future Bielefeld 138. Parents for Future Deutschland 139. Projektleitung KlimaPlanReal-intensified 6 140. PtX Lab Lausitz 141. Rat der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) 142. ROSA consult GmbH 143. Schmidmeier NaturEnergie GmbH 144. Schönaichforfuture 145. Scientists for Future, Fachgruppe Kommunaler Klimaschutz 146. Scientists for Future, Regionalgruppe Aachen 147. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin 148. Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) e.V. 149. Solarfreunde Moosburg e.V. 150. Sozialverband VdK Deutschland e.V. 151. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus des Landes Bayern 152. Stadt Hattersheim 153. Stadt Konstanz 154. Stadt Nürnberg 155. Stadtwerke Augsburg Holding GmbH 156. Stiftung Klimawirtschaft 157. Teachers for Future Germany e.V. 158. Transparente Gebäudehülle GbR 159. UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e. V. 160. VDMA e.V. 161. Verband der Automobilindustrie e.V. 162. Verband der Chemischen Industrie (VCI) e.V. 163. Verband der Deutschen Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) e.V. 164. Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) e.V. 165. Verband der Holzwerkstoff- und Innentürenindustrie (VHI) e.V. 166. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) e.V. 167. Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) e.V. 7 168. Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) e.V. 169. Verband kommunaler Unternehmen e.V. 170. Verein der Zuckerindustrie e.V. 171. Verein Deutscher Ingenieure e.V. 172. Verein für Klimapositivität e.V. 173. Verein Psychologists / Psychotherapists for Future e.V. 174. Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. 175. Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD Bayern) 176. Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) 177. WWF Deutschland 178. Zeitbild-Stiftung 179. Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. 180. Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) e.V. 181. Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V. 182. Zentralverband Gartenbau (ZVG) e.V. 183. Zukunft Fahrrad e.V. 184. Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) e.V. Kleine Anfrage 21/4475 Anlage 3 zur Antwort der Bundesregierung Frage 9: Was waren die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen (bitte nach Themengebieten aufschlüsseln)? Die hier beigefügte Auswertung der Stellungnahmen wurde anhand der Leitfragen erstellt. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm 2026 Dezember 2025/Januar 2026 Leitfrage 1: Welche zusätzlichen, konkreten Maßnahmen n den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Landnutzung/Forst (auch sektorübergreifende Maßnahmen), bzw. Änderungen bestehender Maßnahmen können dabei helfen, diese Ziele sicher zu erreichen? Welche finanziellen oder rechtlichen Voraussetzungen, einschließlich Ordnungsrecht, sind dafür erforderlich? Beiträge von 178 Stakeholdern (89 Verbände, 47 NGOs, 13 Forschungseinrichtungen, 9 Bundesländer, 9 Unternehmen, 8 Kommunen oder Kommunalverbände, 2 kirchliche Institutionen, 1 Stiftung) Energiewirtschaft: Viele Stellungnahmen unterschiedlicher Stakeholder betonen die Bedeutung der Energiewende für den Klimaschutz: wichtig sei der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und der damit einhergehende Umbau der Energieinfrastruktur, insbesondere der Netze und Speicher. Für einen kostengünstigen Umbau solle die Flexibilität im Stromsystem besser genutzt werden. Einige Stakeholder heben die Bedeutung einer flächendeckenden digitalen Energieinfrastruktur hervor, die für das Stromsystem der Zukunft unabdingbar sei. Angesichts der stark steigenden Nachfrage nach Stromspeichern zur Integration Erneuerbarer Energien bestünde ein Bedarf an transparenten und neuen Regelungen, die einen fairen und diskriminierungsfreien Netzzugang für alle Netzkunden sicherstellen. Spezifische Maßnahmenvorschläge: • Bundesförderprogramm für Energiegenossenschaften auf alle erneuerbaren Energien (bisher nur Wind) und Energieeffizienz ausweiten 2 Industrie: Die Stakeholder betonen mehrheitlich die Elektrifizierung industrieller Prozesse, die Defossilisierung der Prozesswärme (Prozesswärmestrategie des Bundes) und das Erschließen von Energieeffizienzpotentialen als zentral für den Transformationsprozess. Auch die Stärkung der Kreislaufwirtschaft oder allgemeiner der effiziente Umgang mit Ressourcen wird häufig als wichtig für den Klimaschutz benannt. Häufig wird staatliche Unterstützung für damit verbundene Investitionen angeregt (z.B. in Form von Klimaschutzverträgen, Förderprogrammen, oder speziellen Abschreibungsregeln). Die Nachfrage nach klimafreundlich erzeugten Industrieprodukten sollte über grüne Leitmärkte stärker angereizt werden, betonen mehrere Stellungnahmen. Für unvermeidliche Prozessemissionen solle mit der Carbon Management Strategie ein Rahmen geschaffen werden. Verkehr: Beiträge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung beziehen sich auf alle Mobilitätsarten: auf motorisierten Individualverkehr ebenso wie auf den Schienenverkehr, den ÖPNV insgesamt, aber auch den Rad- und Fußverkehr. Beim Schienenverkehr wird vor allem die Notwendigkeit hervorgehoben, die Schieneninfrastruktur zu sanieren, zu modernisieren, die Kapazitäten auf der Schiene auszubauen und die Strecken möglichst durchgehend zu elektrifizieren. Auch das Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur solle auf neue Grundlagen gestellt werden. Viele Stellungnahmen regen den dauerhaften Erhalt eines kostengünstigen Deutschlandtickets an. Beim motorisierten Verkehr steht die Antriebswende bei allen motorisierten Verkehrsmitteln, auch im ÖPNV, im Vordergrund der Beiträge. Häufig wird auf einen frühzeitigen, flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur verwiesen. Mehrere Beiträge weisen darauf hin, dass klimaschädliche Fehlanreize insbesondere bei der Besteuerung und bei Subventionen abgebaut werden sollten. Ergänzt würde dies, so mehrere Beiträge, durch klare CO2-Preissignale über einen wirksamen Emissionshandel und eine CO2-orientierte Energiebesteuerung im Straßen-, Schienen- und Binnenwasserstraßenverkehr. Spezifische Maßnahmenvorschläge • Tempolimit 3 • Reform des Trassenpreissystems bei der Bahn Gebäude: Stellungnahmen zum Gebäudebereich betonen die Bedeutung der Bestandssanierung für den Klimaschutz. Die Sanierungsrate müsse erhöht werden, der Fokus solle auf den Gebäuden mit den schlechtesten Energiestandards („worst performing buildings“) liegen. Auch im Gebäudesektor haben viele Stakeholder die Bedeutung planbarer Rahmenbedingungen für die Wärmewende hervor. Eine Reihe Beitragender spricht sich dafür aus, die 65 Prozent-EE-Anforderung für neue Heizungen im GEG zu erhalten. Die BEG-Förderung solle weiter verstetigt werden, die Förderbedingungen sollte noch stärker auf den Bedarf einkommensschwacher Haushalte ausgerichtet werden. Auch Mietende sollten – indirekt – von der BEG-Förderung profitieren können. Ebenso sollte die BEW aufgrund der langen Vorlaufzeiten für die Planung langfristig abgesichert und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein, damit Planungssicherheit für die Antragstellenden gewährleistet ist. Einzelne Stellungnahmen weisen darauf hin, dass Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung abgesichert werden sollte und die kommunale Wärmeplanung im Zuge der Transformation in größeren zeitlichen Abständen fortzuschreiben ist. Auch eine solche Fortschreibung sollte finanziell abgesichert sein. Spezifische Maßnahmenvorschläge • Bundesrechtliche Regelungen für die Stilllegung von Gasnetzen, verknüpft mit der kommunalen Wärmeplanung • Vollzugsverordnung zum GEG, die eine bundesweit einheitliche Anwendung ermöglicht • Für Abwärmenutzung Vergütung rechtssicher regeln und Adressrisiko (bei Standortschließung durch den Industriepartner, Produktionsrückgang oder Wartung) absichern 4 Landwirtschaft: Die Beiträge zum Landwirtschaftssektor adressieren eine große Bandbreite möglicher Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft. Angesprochen wird die Reduktion von Stickstoffüberschüssen durch optimierte Düngung ebenso wie eine Verstetigung und Verstärkung des Bundesprogramms Energieeffizienz in der Landwirtschaft, das Energieeffizienzsteigerung und Umstieg auf erneuerbare Energien unterstützt. Weiter wird angeregt, eine Proteinstrategie auf Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats für Ernährungspolitik zu erarbeiten. Anbauflächen heimischer Leguminosen sollten deutlich gesteigert und das Wirtschaftscluster „alternative Proteine“ gestärkt werden. Die Tierhaltung sollte entsprechend den Empfehlungen der Borchert-Kommission (u.a. flächengebundene Tierzahlen, tierwohlorientierte Haltung) zukunftsfähig umgebaut werden. Vergleichsweise viel Raum nimmt in den Rückmeldungen das Thema klimafreundliche Ernährung ein. So wird mehrfach empfohlen, die reduzierte Mehrwertsteuer für Fleisch und Fleischprodukte an den üblichen Mehrwertsteuersatz anzugleichen. Klimafreundliche, regionale Angebote in der Gemeinschaftsverpflegung sollen gestärkt werden und Standards für eine klimafreundliche Gemeinschaftsverpflegung entwickelt, so die Vorschläge. Schließlich wird angeregt, die Strategie gegen Lebensmittelverschwendung weiter zu entwickeln. Abfall: Direkt zum Abfallsektor gab ab es vergleichsweise wenige Rückmeldungen. (Eine Reihe von Stellungnahmen griff das Thema Kreislaufwirtschaft auf, vor allem mit Blick auf den Industriesektor.) Spezifische Maßnahmenvorschläge • einheitlichen Prozess zur Anerkennung von Wärme/Strom und zur Substitution von Primärrohstoffen aus Thermischen Abfallbehandlungsanlagen als Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele zu beginnen 5 LULUCF: Bei den Rückmeldungen zum LULUCF-Sektor stehen verschiedene Maßnahmen zur Stärkung und Ausweitung der natürlichen Senken im Vordergrund. So werden der Waldumbau zu klimastabilen Wäldern, der Aufbau von Agroforstsystemen oder die Moorwiedervernässung angesprochen. Die Moorwiedervernässung solle von einem Ausbau der Paludikultur und der Schaffung entsprechender Wertschöpfungsketten begleitet werden. Weiter wird angeregt, den Holzproduktespeicher auszubauen, eine entsprechende Laubholzstrategie zu erstellen und die Kaskadennutzung von Holz bzw. Biomasse stärker anzureizen. Dementsprechend wird eine Fortführung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz begrüßt, jedoch eine zügigere Umsetzung angemahnt. Leitfrage 2: Wie kann das Klimaschutzprogramm so ausgestaltet werden, dass es vulnerable Gruppen und insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen nicht überfordert, eine faire Verteilung der Kosten und Nutzen gewährleistet und eine hohe gesamtgesellschaftliche Akzeptanz findet? Beiträge von 106 Stakeholdern (42 Verbände, 34 NGOs, 7 Forschungseinrichtungen, 7 Kommunen oder Kommunalverbände, 7 Bundesländer, 5 Unternehmen, 3 kirchliche Institutionen, 1 Stiftung) Während viele Stellungnahmen die Bedeutung der CO2-Bepreisung als Rahmenbedingung für die Dekarbonisierung betonen, wurde auch häufig darauf hingewiesen, dass die CO2-Bepreisung durch sozial differenzierte Unterstützungs- und Ausgleichsmechanismen flankiert werden sollte. Auch ein Klimageld sollte sozial gestaffelt ausgestaltet werden. Einige Beiträge weisen darauf hin, dass mit den ETS2-Einnahmen vor allem strukturelle Lösungen zur Vermeidung von CO2-Kosten gefördert werden sollten, statt z.B. kurzfristig nur Energiekosten zu subventionieren. Förderprogramme würden die Bedarfe vulnerabler Gruppen bisher in der Regel nur unzureichend abbilden. Die soziale Staffelung der jeweiligen Förderbedingungen sollte verstärkt werden. Häufig wurde in diesem Zusammenhang auf die BEG hingewiesen und weitere soziale Differenzierungen angeregt: Bei Einhaltung einer Mietpreisobergrenze in BEG-geförderten Sanierungsobjekten könnte ein Förderbonus gewährt werden (z.B. für 10 Jahre nach der energetischen Sanierung Miete mindestens 10 Prozent unterhalb der jeweils geltenden ortsüblichen Vergleichsmiete). Der KfW-Ergänzungskredit für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro solle beibehalten werden. 6 Vorhandene Beratungsangebote insbesondere für Beziehende niedriger Einkommen sollten fortgesetzt werden. Informationen zu zukünftigen Einsparungen als Ergebnis von Investitionen sollten einfach erhältlich sein. Die absehbare Stilllegung der Gasnetze solle so flankiert werden, dass soziale Härten und volkswirtschaftliche Zusatzkosten vermieden werden können. Für eine sozial verträgliche Transformation im Verkehrsbereich sei eine bundesweit hochwertige, an einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse orientierten ÖPNV- Erschließung essentiell. Beibehaltung und finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets schaffen eine kostengünstige Alternative zum Individualverkehr. Mehrere Stellungnahmen fordern die Bundesregierung auf, den Klimasozialplan zeitnah bei der EU-Kommission in Brüssel einzureichen. Spezifische Maßnahmenvorschläge • Gewährung einer Mobilitätspauschale unabhängig vom Einkommen anstelle der bisherigen Entfernungspauschale • Social Leasing-Angebot für Elektrofahrzeuge für Haushalte mit niedrigem Einkommen • Erweiterung des bisherigen Deutschlandticket-Angebots um ein vergünstigtes „Sozial-Deutschland-Ticket“ • Frühzeitige Novelle des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes, um Rechtsicherheit beim Übergang vom BEHG zum ETS-2 herzustellen • Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf alle pflanzlichen Lebensmittel Leitfrage 3: Welche Änderungen von Rahmenbedingungen und Anreizen können dabei helfen, weitere Investitionen in die Transformation zur Klimaneutralität und die Marktdurchdringung von Schlüsseltechnologien für die Klimaneutralität zu beschleunigen? Wie kann dabei die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie gestärkt werden? Wie kann die Wirksamkeit marktwirtschaftlicher Instrumente bestmöglich gewährleistet werden? Beiträge von 52 Stakeholdern (38 Verbände, 19 NGOs, 4 Kommunen bzw. Kommunalverbände, 6 Unternehmen, 3 Forschungseinrichtungen, 2 Bundesländer) 7 Viele Beiträge heben hervor, dass für Investitionsentscheidungen Planungssicherheit bei regulatorischen und Förderbedingungen unerlässlich seien. Ausdrücklich erwähnt werden in diesem Zusammenhang zum Beispiel konsistente, verlässliche CO2- basierte Preissignale (ETS-1, Umsetzung des ETS-2) oder das Beibehalten der Ziele für CO2-Flottengrenzwerte 2030, 2035 und 2040, die „dem Ökosystem Elektromobilität Planungssicherheit für Investitionen“ ermöglichen. Auch staatliche Unterstützung bei Investitionsvorhaben wird in vielen Stellungnahmen gefordert. Neben diversen Förderprogrammen werden auch die Fortführung der Dekarbonisierungsverträge für Industrieprozesse, steuerliche Abschreibungen, die Errichtung eines KMU-Innovationsfonds, gezielte Unterstützung bei Contracting und Energiedienstleistungsmodellen als konkrete Formen der Investitionsförderung genannt. Für Investitionen in die Elektrifizierung insbesondere von Industrieprozessen sei ein niedriger Strompreis wichtige Rahmenbedingung. Das derzeitige Kostenverhältnis zwischen Strom und fossilen Energieträgern hemme entsprechende Investitionsentscheidungen. Auch die angekündigte Reform der Industrie-Netzentgelte und des sogenannten Bandlastprivilegs solle so gestaltet werden, dass vorhandene Flexibilitätspotenziale besser genutzt werden könnten. Schnellere Netzanschlüsse für benötigte zusätzliche Netzkapazitäten seien auch eine wichtige Voraussetzung für die Elektrifizierung von Industrieprozessen. Genehmigungsverfahren für Netzerweiterung und -erneuerung sollten beschleunigt und entbürokratisiert werden – ebenso generell der Ausbau von Infrastrukturen oder die Ansiedlung bzw. Erweiterung von Industriestandorten. Als förderliche Rahmenbedingung für den Wasserstoffhochlauf solle die Wirtschaftlichkeitslücke mit Differenzverträgen (CfDs) geschlossen werden, die wiederum um Garantieinstrumente für regulatorische und infrastrukturelle Risiken ergänzt werden sollten. Mehrere Stellungnahmen schlugen eine CO2-basierte Zulassungssteuer für Fahrzeuge vor – dies sei ein wichtiger Anreiz für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität. Einnahmen aus der Steuer würden die öffentlichen Haushalte entlasten und könnten für weitere Klimaschutzanreize eingesetzt werden. Weitere wichtige Rahmenbedingungen für den Antriebswechsel seien der Ausbau der Ladeinfrastruktur und transparente Ladestromtarife. 8 Für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs sollten die Trassen- und Anlagenpreise (Preise für die Nutzung der Infrastruktur) ebenso wie die Bahnstrompreise und die Stromsteuer reduziert werden. Auch eine gezielte Förderung des Einzelwagenverkehrs sei notwendig. Wichtiger Anreiz für klimafreundliche Produktionsprozesse sei auch die Stärkung der Nachfrage nach grünen Produkten, z.B. über grüne Leitmärkte oder entsprechende Quoten für die öffentliche Beschaffung. Die Wettbewerbsfähigkeit verbessern könnten auch eine umfassende Kreislaufwirtschaft, die z.B. durch Investitionen in Energieeffizienztechnik und - dienstleistungen oder Fördermaßnahmen für Recyclingtechnologien und Einsatz von Sekundärrohstoffen angereizt werden könnte. Leitfrage 4: Wie kann das Klimaschutzprogramm Impulse zur Belebung der Konjunktur geben? Worauf sollte angesichts der substantiellen Konsolidierungsbedarfe im Bundeshaushalt sowie der gebotenen Kosteneffizienz besonders Augenmerk gelegt werden? Leitfrage 4.1: Beiträge von 13 Stakeholdern (7 Verbände, 5 NGOs, 1 Kommune) Nach Einschätzung der Stakeholder können Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren positive Konjunkturimpulse geben: Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastrukturen (Strom-, Wasserstoff- und Wärmenetze), energetische Gebäudesanierung und Wärmewende, Schaffung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur und Abbau des Sanierungsstaus auf der Schiene wirken gleichermaßen positiv auf Klima und Wirtschaftsentwicklung, ebenso die Förderung von alternativen Einkommensquellen zur Intensivtierhaltung in der Landwirtschaft. Als Voraussetzung für positive Konjunkturimpulse betont der DIHK in seiner Stellungnahme „hohe Effizienz, wenig Bürokratie und klare Rahmenbedingungen“. Leitfrage 4.2: Beiträge von 7 Stakeholdern (2 Verbände, 5 NGOs) 9 Spielräume für Zukunftsinvestitionen könnten durch den Abbau klimaschädlicher Subventionen und die Stärkung der Einnahmen – durch einen wirksamen CO2-Preis oder z.B. die Flugverkehrsabgabe – geschaffen werden. Insbesondere im Verkehrsbereich hat die systematische Berücksichtigung von CO2-Emissionen bei Steuern und Abgaben eine klimapolitische Lenkungswirkung und entlastet zusätzlich die öffentlichen Haushalte. So wird vorgeschlagen, die Energiesteuer von Diesel und Benzin anzugleichen und bei der Dienstwagenbesteuerung die Bemessungsgrundlage für fossile Antriebe und Plug-in-Hybride etappenweise anzuheben. Bei der Besteuerung der privaten Dienstwagennutzung wird angeregt, die pauschale Besteuerung für Benziner, Diesel und Plug-in-Hybride etappenweise auf 2 Prozent erhöhen. Leitfrage 5: Wie kann das Klimaschutzprogramm dazu beitragen, das Zusammenwirken bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zwischen Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu optimieren? Beiträge von 96 Stakeholdern Stellungnahmen zu Frage 5 betonen, dass die Verantwortlichkeiten der verschiedene Ebenen Bund – Länder – Kommunen für den Klimaschutz klar geregelt sein sollten, bei enger Abstimmung zwischen den Ebenen. Besonders betont wird die die Bedeutung der Kommunen für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen – sie müssten für ihre Aufgaben in diesem Bereich gestärkt werden durch mehr finanzielle Spielräume, durch langfristig planbare Förderprogramme und mehr Personalkapazitäten. Eine Abstimmung der verschiedenen Ebenen wird z.B. bei der kommunalen Wärmeplanung oder zum Erreichen der Energieeffizienzziele angeregt. Die Abstimmung sollte im Rahmen bestehender Formate, z.B. der UMK und den spezialisierten Bund-Länder-Arbeitsgruppen, stattfinden. Die verschiedenen Förderprogramme sollten aufeinander abgestimmt sein, dauerhaft angelegt und mit vertretbarem administrativem Aufwand einhergehen. Kleine Anfrage 21/4475 Anlage 4 zur Antwort der Bundesregierung Frage 11: Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im Gebäudebereich zu erreichen (bitte aufschlüsseln) und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils? Vorschlag Zitat Stellungnahme Einrichtung eines Kompetenzzentrums für die Dekarbonisierung von Sportstätten Das Kompetenzzentrum ermöglicht zunächst eine systematische Datensammlung und ein kontinuierliches Monitoring des Gebäudebestands von Sportstätten. Starke Bundesförderung für effiziente Gebäude Die BEG ist das monetäre Rückgrat der Wärmewende und muss als solches ausgeweitet und verlässlich langfristig ausfinanziert werden Wärmewende vorantreiben, 65 Prozent-Regel verteidigen Die Umstellung der Wärmeversorgung auf klimaneutrale und nachhaltige Energieträger weiter mit maximaler politischer Kraft vorangetrieben werden Klima-, Verbraucherschutz und Arbeitsplätze beim Heizungstausch sichern Die bestehenden Regeln zum Heizungstausch im Gebäudeenergiegesetz sind ein zentraler Baustein für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und soziale Gerechtigkeit. Investitionen gezielt in Gebäude mit den größten Potenzialen für Klimaschutz, Wohngesundheit und Reduktion von Energiekosten lenken Bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie sollten auch für Wohngebäude Mindesteffizienzstandards (MEPS) eingeführt werden. Klimaschutz in Gebäuden sozialverträglich umsetzen Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist neben dem GEG das zweite starke Standbein der Wärmewende in Gebäuden. Flächeneinsparziel und Klimaschutz im Siedlungsbereich umsetzen Maßnahmen zum Flächensparziel der Bundesregierung (30 Hektar in 2030, Netto-Null spätestens 2050) müssen ambitionierter ausgestaltet werden. Verlässliche Förderkulisse initiieren und verstetigen Die Umsetzung der dezentralen Wärmwende benötigt umfassende Investitionen von den Hausbesitzenden. Beibehalten der wesentlichen ordnungsrechtlichen Vorgaben aus dem GEG und WPG auch im Rahmen der Umbenennung/Neufassung des Beibehalten der wesentlichen ordnungsrechtlichen Vorgaben aus dem GEG und WPG auch im Rahmen der 2 GEG als "Gebäudemodernisierungsgesetz" Umbenennung/Neufassung des GEG als "Gebäudemodernisierungsgesetz" Beibehaltung des GEG in der bisherigen Form und der Förderkulisse Das GEG gibt seit der letzten Novelle wichtige Standards vor, die wesentlich zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor beitragen. Sanierung öffentlicher Gebäude und kommunaler Einrichtungen Die Kommunen sind Vorreiter in der energetischen Sanierung von Gebäuden und Einrichtungen. Energetische Stadtsanierung Zur energetischen Sanierung von Quartieren benötigen die Kommunen eine tragfähige Unterstützung für integrierte Quartierskonzepte und ein Sanierungsmanagement Kommunale Wärmeplanung Für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung ist weiterhin eine finanzielle Unterstützung der Kommunen erforderlich Wärmeplanung und Energieberatung Umsetzung Wärmeplanung ernst nehmen / ermöglichen: Kurzfristige inhaltliche und finanzielle Unterstützung von kommunalen Energieberatungszentren und/oder „One-Stop- Shops“ Sanierungsfahrpläne für Gebäude In Städten blockweise Sanierungsfahrpläne mit konkreter Umsetzung für große Bestände Fernwärmeausbau in Großstädten In Großstädten muss der zentrale Fernwärmeausbau unkompliziert und mit Pauschalansätzen gefördert werden. Mindestanforderung an EE bei neuen Heizungen Anforderung von mindestens 65 Prozent-EE bei neuen Heizungen muss erhalten bleiben. Heizen mit erneuerbarer Wärme absichern und stärken Es muss sichergestellt werden, dass wesentliche Regelungen, z.B. die Vorgabe für den Anteil erneuerbarer Wärme und Fristen, beibehalten werden, um Verbraucherfallen wie H2-ready- Heizungen zu verhindern. Effizienz im Gebäudebereich auf die politische Agenda setzen Es gilt, die Umsetzung der Gebäuderichtlinie (EPBD) als Chance zu begreifen für den bisher mangelnden Klimaschutz im Gebäudesektor, den Schutz vor hohen Energiekosten sowie zur Stärkung der heimischen Wirtschaft. Förderung wirksam und sozial gestaffelt weiterentwickeln Es bedarf einer stabilen Ausstattung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit mindestens 17 Milliarden Euro pro Jahr. 3 Einführung von Solargründächern oder Retentionsgründächern bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen Die verpflichtende Einführung von Solargründächern oder Retentionsgründächern – idealerweise in Kombination – sollte daher ein zentraler Bestandteil des neuen Klimaschutzprogramms sein. Bundesweit einheitliche Verpflichtung oder verpflichtende Prüfung zur Integration von Solargrün- und Retentionsgründächern sowie Fassadenbegrünungen Angesichts dieser Vorteile sollte die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Verpflichtung oder zumindest eine verpflichtende Prüfung zur Integration von Solargrün- und Retentionsgründächern sowie Fassadenbegrünungen bei allen Neubauten sowie bei grundlegenden Sanierungen von maximal 25° geneigten Dächern einführen. Dach- und Fassadenbegrünungen als fester Bestandteil im neuen Klimaschutzprogramm Ich möchte daher dringend anregen, Dach- und Fassadenbegrünungen als festen Bestandteil in das neue Klimaschutzprogramm aufzunehmen. Gebäude als einheitliche Energiesysteme betrachten Auch Gebäude müssen als einheitliche Energiesysteme betrachtet werden: Erneuerbare Energien, Gebäudehülle, Gebäudetechnik, E- Mobilität und Speicherlösungen sollten von Beginn an gemeinsam geplant werden. Gezielte Förderanreize für die Sanierung von Gebäuden Der bestehende Sanierungsstau erfordert gezielte Förderanreize, um individuelle, technologieoffene Lösungen umzusetzen. Qualifizierte Beratungen durch Fachkräfte des Handwerks Das Handwerk steht bereit, passgenaue und individuelle Lösungen für jedes Gebäude umzusetzen. Deshalb sind qualifizierte Beratungen durch Fachkräfte des Handwerks unverzichtbar für die Steigerung der Energieeffizienz. Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes So hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Vielzahl von Maßnahmen vereinbart, die nicht zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen werden oder sogar konkret Rückschritte bedeuten. Beispielsweise soll das Gebäudeenergiegesetz abgeschafft werden. Intelligente Verwendung von Holz Eine verstärkte intelligente Verwendung des heimischen Rohstoffs Holz, insbesondere beim Bauen, Anbauen/Aufstocken und Dämmen von Gebäuden Reduktion von THG-Emissionen aus Öl-/Gasheizungen Reduktion der THG-Emissionen aus Öl- /Gasheizungen durch 3 Säulen-Ansatz 4 Förderung von Wärmepumpen Wärmepumpen sind heute schon und erst recht in Zukunft (weitere technische Verbesserung) in den meisten Gebäuden geeignet Förderung des Holzbaus und der langlebigen Holzprodukte Förderung des Holzbaus, energetischer Sanierung mit Holzwerkstoffen und langlebiger Nutzung erhöht die CO2-Speicherung und senkt fossile Emissionen. Der Efficiency-First-Ansatz muss in der Baupolitik weiterhin Priorität haben Der Efficiency-First-Ansatz muss in der Baupolitik weiterhin Priorität haben. Einführung von Lebenszyklusanalysen, planungsbegleitenden THG-Bilanzen und perspektivisch Grenzwerten Die Einführung von Lebenszyklusanalysen, planungsbegleitenden THG-Bilanzen und perspektivisch Grenzwerten verändert Planung, Nachweisführung und Förderpraxis grundlegend. Planungsintegration sichern Planungsintegration sichern: LCA-, THG- und Nachweissysteme so auszugestalten, dass sie planungsintegriert als Steuerungsinstrumente wirken und nicht nur als nachgelagerte Kontroll- und Dokumentationspflichten. Einführungspfade festlegen Einführungspfade festlegen: LCA, Grenzwerte und Nachweise zwischen EPBD, GEG und BEG klar aufeinander abzustimmen, um widersprüchliche Anforderungen zu vermeiden. Planungssichere Grenzwerte definieren Planungssichere Grenzwerte: Schrittweise Grenzwertpfade für Neubauten zu definieren, die Investitions- und Planungssicherheit schaffen. Einheitliche Rechenregeln verankern Einheitliche Rechenregeln: Die DIN SPEC 91606 politisch zu verankern und über ÖKOBAUDAT behördlich anerkannte Datensätze bereitzustellen. Qualifizierte Nachweise einbinden Qualifizierte Nachweise: Planende Berufe verbindlich in Beratungs- und Nachweisstrukturen einzubinden. Gebäudedatenarchitektur entwickeln Gebäudedatenarchitektur: Eine umsetzungsorientierte Datenarchitektur zu entwickeln, die planungs-, nachweis- und förderrelevante Informationen gebäudescharf zusammenführt, statt paralleler Statistik- oder Insellösungen. Ressourcenpass ausgestalten Ressourcenpass: Den Gebäuderessourcenpass als Arbeitsinstrument auszugestalten, das LCA-, Bestands- und Materialinformationen bündelt, 5 bestehende Nachweise integriert und von qualifizierten Planenden fortgeschrieben werden kann. Planung als Datenquelle nutzen Planung als Datenquelle nutzen: Gebäudedaten so organisieren, dass sie im qualitätsgesicherten Planungsprozess erzeugt, fortgeschrieben und validiert werden – nicht erst in nachgelagerten Statistik- oder Kontrollsystemen. Standards und Schnittstellen festlegen Standards & Schnittstellen: Verbindliche Standards und Schnittstellen festzulegen, damit Planung, Nachweise und Förderung zusammenlaufen. Förderung auf Wirkung ausrichten Förderung auf Wirkung statt auf Standards ausrichten: Förderlogiken einzuführen, die den zurückgelegten Weg und die tatsächliche Einsparwirkung honorieren; auf Basis planungsseitiger Variantenvergleiche. Worst Performing Buildings priorisieren WPB-Fokus: Worst Performing Buildings gezielt zu priorisieren, um Maßnahmen dort zu bündeln, wo der größte Klima- und Kosteneffekt erreichbar ist. Planung absichern und fördern Planung absichern und fördern: Planungs-, Analyse- und Qualitätssicherungsleistungen förderfähig zu machen, um Fehlentscheidungen und Lock-in-Effekte im Bestand zu vermeiden und Klimawirkung pro Euro zu maximieren. BauGB-Novelle beschleunigen BauGB-Novelle: Beschleunigung ist notwendig, darf aber nicht zu Lasten von Klima-, Freiraum- und Nutzungsqualitäten gehen. Keine Verstetigung von § 246e Keine Verstetigung von § 246e: Befristete Sonderregelungen wie § 246e BauGB nicht zu verstetigen oder auszuweiten, bevor eine belastbare Evaluation ihrer Wirkungen vorliegt. Qualität sichern Qualität sichern: Beschleunigungsinstrumente systematisch mit städtebaulicher Qualitätssicherung zu verknüpfen (dreifache Innenentwicklung, grün-blaue Infrastruktur, Klimaanpassung). Kommunale Steuerung stärken Kommunale Steuerung stärken: Kommunale Steuerungsinstrumente und -kapazitäten in Bauleitplanung, Genehmigung und Qualitätssicherung zu stärken und – wo landesrechtlich vorgesehen – qualifizierte 6 freischaffende Planende in Prüf- und Qualitätssicherungsprozesse einzubeziehen (z. B. nach dem Modell unabhängiger Prüfsachverständiger). Qualitätsleitplanken sicherstellen Qualitätsleitplanken: Sicherzustellen, dass Beschleunigungsregelungen Klima-, Qualitäts- und Sozialziele nicht unterlaufen. Flächen- und Quartierssteuerung ausrichten Flächen- und Quartierssteuerung: Die Entwicklung von Neubau und Bestand konsequent an Flächeneffizienz, Erschließungsqualität, Suffizienz und Lebenszykluswirkung auszurichten, statt die Entwicklung des Eigenheimbestands klimapolitisch weitgehend ungesteuert zu lassen. Rechtsklarheit schaffen Rechtsklarheit: Im Bauprodukten- und Abfallrecht klare Regeln für Re-Use, Rückbau und Sekundärmaterialien zu schaffen, um Haftungs-, Zulassungs- und Verwertungsrisiken zu reduzieren. Markteintritt erleichtern Markteintritt erleichtern: Die rechtliche, normative und haftungsbezogene Benachteiligung zirkulärer und klimafreundlicher Bauprodukte abzubauen, insbesondere durch angepasste Produkt-, Haftungs- und Versicherungsregime. Konsistente Bewertung integrieren Konsistente Bewertung: Bewertungsmaßstäbe für graue Emissionen und Materialeinsatz in bestehende Nachweis- und Bewertungssysteme zu integrieren, statt parallele oder widersprüchliche Nachweisanforderungen zu etablieren. Materialtransparenz schaffen Materialtransparenz: Geplante Abriss- und Rückbauvorhaben frühzeitig mit Art und Menge der anfallenden Materialien in geeigneten Registern oder Datenbanken zu dokumentieren, um Re-Use, Recycling und Sekundärrohstoffmärkte zu ermöglichen. Planungsleistungen absichern Planungsleistungen absichern: Rückbau-, Re- Use- und Variantenanalysen angemessen in Vergabe-, Leistungs- und Förderlogiken abzubilden. Öffentliche Nachfrage als Markthebel nutzen Öffentliche Nachfrage als Markthebel nutzen: Öffentliche Auftraggeber als Nachfrageanker für klimafreundliche und zirkuläre Bauprodukte zu nutzen, indem Re-Use- und Rückbauprozesse in 7 öffentlichen und geförderten Bauvorhaben systematisch erprobt und vergaberechtlich abgesichert werden. Einsatz klimaneutraler Gase in bestehenden Infrastrukturen im Gebäudesektor Im Gebäudesektor sollte der Einsatz klimaneutraler Gase in bestehenden Infrastrukturen explizit ermöglicht werden. Einführung von Wärmemengenzählern bei bestehenden Wärmeerzeugern Um die im Klimaschutzprogramm vorgesehenen Effizienzsteigerungen wirksam umzusetzen, ist Transparenz über den tatsächlichen energetischen Zustand bestehender Heizungsanlagen unerlässlich. Wärmemengenzähler, die schon seit langem bei zentralen Trinkwarmwasserbereitungsanlagen Pflicht sind, würden diese Effizienzpotenziale auch bei allen bestehenden Wärmeerzeugern aufzeigen. Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zur Anerkennung von Erneuerbaren Energien und Kosten der umgesetzten Effizienzmaßnahmen Erneuerbare Energien und Kosten der umgesetzten Effizienzmaßnahmen sind in der Berechnungslogik anzuerkennen, um die Umstellung auf THG-arme Wärmeversorgungslösung im vermieteten Wohngebäudebestand zu ermöglichen. Einführung von Vertragslaufzeiten von 15 Jahren für die Wärmewende Der maximale Einsatz Erneuerbarer Energien in neuen Wärmeerzeugungsanlagen erfordert mehr Flexibilität bei der Vertragslaufzeit. Diese gilt es, bedarfsgerecht für das jeweilige Versorgungskonzept mit dem oder der Kund:in festlegen zu können. Stärkung der dezentralen Energieversorgungsvielfalt im Gebäudeenergiegesetz Contracting-Dienstleistungen reduzieren den CO2-Ausstoß und tragen zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors bei. Um die Vorteile dieser Dienstleistung für das Bereitstellen klimaneutraler Wärme sowie weiterer Energieeinsparungen besser nutzen zu können, sind bestehende rechtliche Hürden abzubauen und Quartierslösungen zu stärken. Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) erweitern Boni für Contracting-Anbieter vorsehen, die förderfähige Maßnahmen für Eigentümerinnen und Eigentümer umsetzen. Ferner ist bei spezifischer CO2-Einsparung ein Investitionskosten- und ein Betriebsführungszuschuss für eine neue, mit Erneuerbaren Energien betriebene Wärmeerzeugungsanlage einzuführen. 8 Massive Stärkung der energetischen Sanierung und der Wärmewende im Gebäudesektor Für den Gebäudesektor fordern wir eine massive Stärkung der energetischen Sanierung und der Wärmewende. Lenkungswirkung des GEG als verlässlichen Investitionsrahmen sichern Darüber hinaus fordern wir die Lenkungswirkung des GEG - inkl. der 65 Prozent-Erneuerbaren- Regel - als verlässlichen Investitionsrahmen zu sichern Effizienzpotenziale im Warmwasserbereich erschließen Ein zentraler Hebel für einen wirksamen und kosteneffizienten Klimaschutz liegt im Warmwasserbedarf von Gebäuden. Wasser-Energie-Nexus im Klimaschutzprogramm und GEG abbilden Das Klimaschutzprogramm könnte den Wasser- Energie-Nexus im Gebäude abbilden. Weiterentwicklung des energetischen Standards im GEG Die energetische Bewertung von Gebäuden soll so weiterentwickelt werden, dass der Zusammenhang zwischen Wassernutzung und Energiebedarf für die Trinkwassererwärmung (Wasser-Energie-Nexus) systematisch berücksichtigt wird. Produkte mit dauerhafter Durchflussbegrenzung in Berechnungsgrundlagen und Energieausweisen des GEG integrieren Effizienztechnologien mit dauerhafter Durchflussbegrenzung (z. B. wassersparende Armaturen und Brausen) sollen in § 20 GEG berücksichtigt werden. Gezielte Erweiterung der Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit um Effizienzpotenziale im Trinkwarmwasserbereich Die Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit sollen gezielt um Effizienzpotenziale im Warmwasserbereich erweitert werden. Aktivierung des bestehenden Bauüberhangs durch verlässliche Rahmenbedingungen, vereinfachte Verfahren und eine stabile Förderkulisse Aktivierung des bestehenden Bauüberhangs durch verlässliche Rahmenbedingungen, vereinfachte Verfahren und eine stabile Förderkulisse, um bereits geplante Bau- und Sanierungsvorhaben zeitnah in die Umsetzung zu bringen. Weiterentwicklung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung Weiterentwicklung der steuerlichen Förderung zu einem klar strukturierten, technologieoffenen und langfristig verlässlichen Instrument, das auch gebäudetechnische Maßnahmen wie Wohnungslüftungssysteme angemessen berücksichtigt. 9 Vereinfachung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Vereinfachung der Förderung durch Anerkennung der erreichten Energieeffizienzklasse als ausreichenden Nachweis sowie Reduzierung zusätzlicher Nachweispflichten. Förderung der Wohnungslüftung aufgrund ihrer netzdienlichen Wirkung im Zusammenspiel mit Wärmepumpen Förderung der Wohnungslüftung aufgrund ihrer netzdienlichen Wirkung im Zusammenspiel mit Wärmepumpen. Stringente Umsetzung der EPBD 2024 einschließlich der Anforderungen zur Raumklimaqualität Stringente Umsetzung der EPBD 2024 einschließlich der Anforderungen zur Raumklimaqualität. Sanierungsoffensive für Gebäude Sanierungsoffensive mit Fokus auf ineffiziente Bestandsgebäude, Vereinfachung und Bündelung der Förderinstrumente (serielle Sanierung stärken). Dauerhafte Verstetigung attraktiver Förderkonditionen für den Effizienzhaus-55-Standard Wir fordern daher dringend die dauerhafte Verstetigung attraktiver Förderkonditionen für den Effizienzhaus-55-Standard (idealerweise EH55-Plus mit 100 Prozent regenerativer Wärmeversorgung) Auskömmliche Mittelausstattung ohne jährliche Haushaltsroulette eine auskömmliche Mittelausstattung ohne jährliche Haushaltsroulette Längere Antrags- und Umsetzungsfristen längere Antrags- und Umsetzungsfristen, damit Projekte realistisch geplant und realisiert werden können Klimaanpassungsmaßnahmen fördern Klimaanpassungsmaßnahmen (z. B. Dach- und Fassadenbegrünung, Hitzeschutz, Starkregenschutz, resiliente Materialien) gleichwertig zu Emissionsminderung fördern Lebenszyklusorientierter Ansatz für Gebäude Klimaschutz im Gebäudesektor erfordert neben Energieeffizienz und verlässlicher Förderung auch einen differenzierten Blick auf den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG) und Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) sozialverträglich umsetzen Im Gebäudesektor ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (ehemals Gebäudeenergiegesetz GEG) in Verbindung mit der Bundesförderung effizienter Gebäude BEG von zentraler Bedeutung. 10 Verlässlichen Rahmen für erneuerbare Wärme sichern Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe im GEG / Gebäudemodernisierungsgesetz muss erhalten und konsequent umgesetzt werden; Technologieoptionen, die de facto fossile Heizsysteme verlängern (z.B. unspezifizierte „H2- ready“-Lösungen), dürfen nicht zur neuen Standardausrede werden. Wärmepumpen und Sanierung marktbasiert beschleunigen Die Förderung für Wärmepumpen und Effizienzmaßnahmen sollte planbar, einfach und sozial fokussiert sein: Standardisierte Festbetragsförderung, klare Bonuslogik für Effizienz und einkommensschwache Haushalte, gekoppelt an digitale Mess- und Steuerbarkeit. Biomasse gezielt einsetzen Biomasse sollte im Sinne der Systemeffizienz auf Anwendungen mit hohem Systemnutzen und begrenzten Alternativen (z.B. Prozesswärme) oder in der Kreislaufwirtschaft (z.B. Alt- und Schadholzverwertung) konzentriert werden. Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung Bezüglich Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung hat sich der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, zusammen mit 15 anderen Verbänden, bereits an das Bundesumweltministerium gewandt. Förderung von Recyclingmaterialien Wir regen an, bei den Auftraggebern dafür zu werben Recyclingmaterial einzusetzen. Verbindliche Zuschlagskriterien für klimafreundliche Bauprojekte Verbindliche Zuschlagskriterien müssen über den Lebenszyklus (THG, Recycling- /Ersatzbaustoffquote, Bauzeitenminimierung) sowie Lebenszykluskosten statt reiner Investitionskosten Berücksichtigung finden. Förderung von klimafreundlichen Baugeräten und Recyclinganlagen Steuerliche verbesserte Abschreibung für klimafreundliche Baugeräte, mobile Aufbereitung und Recyclinganlagen Einführung von BIM mit THG-Modul Die Einführung einer stufenweisen BIM-Pflicht mit THG-Modul ab definierten Projektgrößen für alle Bauwerke sollte geprüft werden. Steigerung des Holzproduktespeichers Die Erhöhung der Speicherziele um weitere -18 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 im Holzproduktespeicher, wie im ANK vorgeschlagen, sind positiv zu bewerten. 11 Bundes-Holzbauinitiative und Förderung für nachhaltiges Bauen mit Holz Der DeSH spricht sich für eine bundesweite Förderung des Einsatzes des klimafreundlichen und natürlichen Kohlenstoffspeichers Holz aus. Technologieoffene Überarbeitung des Gebäudemodernisierungsgesetzes und der Bundesförderung für effiziente Gebäude Die Überarbeitung des Gebäudemodernisierungsgesetzes bietet nun die Chance, bestehende Diskriminierungen für Holzwärme zu beseitigen, wie die verpflichtende Beratungsvorgabe, um alle erneuerbaren Wärmeträger technologieoffen anzureizen. Einführung Mindeststandards (MEPS) für ineffiziente Bestandsgebäude („worst first“) Einführung Mindeststandards (MEPS) für ineffiziente Bestandsgebäude („worst first“) Definition eines freiwilligen ZEB- Standards im Bestand als Sanierungshebel, um bei ohnehin geplanten Instandhaltungen bzw. Sanierungen höhere Einsparungen zu erzielen („ZEB-Uplift“) Definition eines freiwilligen ZEB-Standards im Bestand als Sanierungshebel, um bei ohnehin geplanten Instandhaltungen bzw. Sanierungen höhere Einsparungen zu erzielen („ZEB-Uplift“) Investitionsoffensive zur Erreichung der 3 Prozent-Sanierungsquote für öffentliche Gebäude gem. EPBD Investitionsoffensive zur Erreichung der 3 Prozent-Sanierungsquote für öffentliche Gebäude gem. EPBD Verstetigte, auskömmliche BEG- Förderung Verstetigte, auskömmliche BEG-Förderung Heizkostenbremse mit Effizienzkomponenten und einfachem Energiemanagement, Digitalisierung der Betriebsoptimierung Heizkostenbremse mit Effizienzkomponenten und einfachem Energiemanagement, Digitalisierung der Betriebsoptimierung Gezielte Anreize für den Gebäudesektor Auch im Gebäudesektor sind gezielte Anreize erforderlich. Finanzielle Unterstützung für Vermieter Vermieterinnen und Vermieter sollten verstärkt motiviert werden, auf erneuerbare Heizsysteme umzusteigen. Untersagung der weiteren Versiegelung von Flächen in Städten Ergänzend ist die weitere Versiegelung von Flächen in Städten ordnungsrechtlich zu untersagen. 12 Änderung des Sozialrechts zur Berücksichtigung von CO₂- Einsparungen Um dieses Dilemma zu beenden, muss die Vorsorge für den als operationalisierbares Wirtschaftlichkeitsziel ins Sozialrecht aufgenommen werden. Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis spätestens Mai 2026 Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis spätestens Mai 2026 Technologieoffene Erfüllungsoptionen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) Technologieoffene Erfüllungsoptionen sollten ausdrücklich um Maßnahmen an der Gebäudehülle ergänzt werden Förderung von energetischer Sanierung und Effizienzsteigerung Energetische Sanierung und Effizienzsteigerung zentrale Hebel für dauerhafte Emissionsminderungen sind Verlässliche Ausfinanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Erforderlich sind eine kontinuierliche Ausfinanzierung, die Angleichung von Heizungs- und Sanierungsförderung Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung Die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung zu verstetigen und auszubauen Absenkung der Modernisierungsumlage auf maximal 4 Prozent der Aufwendungen und höchstens 1,50 Euro pro Quadratmeter Der Deutsche Mieterbund fordert daher: die Absenkung der Modernisierungsumlage, auf eine Erhöhung der JahresNettokaltmiete um maximal 4 Prozent der Aufwendungen und höchstens 1,50 Euro pro Quadratmeter zu begrenzen. Einführung konkreter Anforderungen an die energetische Qualität der Maßnahme Der Deutsche Mieterbund fordert daher: konkrete Anforderungen an die für eine Mieterhöhung notwendige energetische Qualität der Maßnahme, damit die Wohnkosten und Heizkosten gesenkt werden. Vermieter sollten ersparte Instandhaltungskosten selbst tragen Der Deutsche Mieterbund fordert daher: dass Vermietende die im Zusammenhang mit einer Modernisierung ersparten Instandhaltungskosten in angemessenem Umfang selbst tragen müssen. Vermieter sollten öffentliche Fördermittel von den umlagefähigen Kosten abziehen Der Deutsche Mieterbund fordert daher: dass Vermietende verfügbare öffentliche Fördermittel von den umlagefähigen Kosten abziehen, 13 mindestens aber eine Beantragung nachweisen müssen. Grundsätzliche Anforderung der 65 Prozent EE im Wärmebereich Die grundsätzliche Anforderung der 65 Prozent EE im Wärmebereich, wie sie heute im Gebäudeenergiegesetz besteht, muss auch bei einer Umwandlung des Gesetzes in ein Gebäudemodernisierungsgesetz erhalten bleiben Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und Einführung eines Gebäudemodernisierungsgesetzes Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz muss sowohl die Anforderungen an den Neubau und insbesondere auch die Sanierung zuverlässig und verbindlich regeln, um den Eigentümern Sicherheit bei den oftmals kostspieligen Investitionen zu geben. Einheitliche Anwendung und Vollzugsverordnung für das Gebäudemodernisierungsgesetz Ein Gesetz, das nicht oder nur teilweise kontrolliert wird, hat nur begrenzt Wirkung. Das DEN fordert deswegen eine einheitliche (und bundesweite!) Anwendung und damit eine Vollzugsverordnung, die widersprüchliche Anwendungsregelungen harmonisiert, auch mit Blick auf die Landesbauverordnungen. Beibehaltung des § 72, 6 des GEG (Heizungsgesetz) Es ist eine sinnvolle Maßnahme, um die Dekarbonisierung der Wärmenetze voranzutreiben. Einführung einer nachweisbasierten Bewertung von Gebäuden, Fernwärme und Strom Eine gute Klimapolitik muss erzielte CO2 - Einsparungen möglichst realitätsnahe quantifizieren, um die Energiewende im Gebäudebereich effizient und zielorientiert umsetzen zu können. Fokus auf die Sanierung und Modernisierung des bestehenden Gebäudebestands Die Bauwirtschaft ist für mehr als 50  Prozent des bundesweiten Müllaufkommens verantwortlich, hat einen sehr hohen Rohstoffverbrauch. Statt neue Flächen zu versiegeln und Ressourcen in energieintensive Neubauten zu stecken, liegt der nachhaltige Weg in der Weiterentwicklung und Modernisierung des bestehenden Gebäudebestands. Beschleunigung der Wärmewende Beschleunigung der Wärmewende 14 Vorteile der Bioenergie im Gebäudesektor nutzen Im Bereich der Gebäudewärme sollten die tragenden Elemente des bestehenden Rechts- und Förderrahmens fortgeführt werden, darunter verbindliche EE-Mindestanteile im GEG und WPG, das Auslaufen fossiler Heizungen bis 2045, kommunale Wärmeplanung sowie BEG-, BEW- und EEW-Förderungen. Defossilisierung der Gebäudewärme und Fernwärme Aus Sicht der Bioenergie sollten im Bereich der Gebäudewärme die sinnvollen Kernelemente des bestehenden Rechtsrahmens und Förderungen unbedingt fortgeführt werden. Kommunale Wärmeplanung fortsetzen und beschleunigen Die kommunale Wärmeplanung von Städten und Gemeinden muss fortgesetzt und beschleunigt werden Wärmenetze mit Erneuerbaren Energien betreiben Wärmenetze dürfen ausschließlich mit Erneuerbaren Energien betrieben werden Nichtelektrische Wärmeerzeuger mit Erneuerbaren Brennstoffen betreiben Nichtelektrische Wärmeerzeuger dürfen ab 2030 ausschließlich mit nachweislich Erneuerbarem Brennstoff betrieben werden Bundesweites Bürgschaftsprogramm für Wärmenetze Der Bund sollte daher ein bundesweites Bürgschaftsprogramm auflegen, das explizit auch Bürgerenergiegesellschaften offensteht. Dekarbonisierung des Gebäudesektors durch umfassende Maßnahmen Die Dekarbonisierung des Gebäudesektors wird nur gelingen mit der Dekarbonisierung der Energiewirtschaft, die für die Immobilien Wärme und Strom zur Verfügung stellt, mit der Erreichung der Energieeffizienzziele sowie einer klimaneutralen Herstellung von Bauprodukten. Priorisierung von Worst-First- Maßnahmen bei der Gebäudesanierung Eine "worst-first"-Priorisierung bei der Sanierung ist dabei von maßgeblicher Bedeutung. Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss der Weg zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors im Zusammenwirken aus Energieeffizienz bei Gebäudehülle, Gebäudebeheizung und Energieträgern fortgesetzt werden. 15 Umsetzung der EU- Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors Die Bundesregierung muss die EPBD zügig und praxistauglich umsetzen. Eine neue Siedlungspolitik, um die gesellschaftlichen Herausforderungen synergetisch zu lösen Eine neue Siedlungspolitik, um die gesellschaftlichen Herausforderungen synergetisch zu lösen. Stärkung des Bestandsschutzes bei Aufstockungen Der Gesetzgeber sollte diese Form der Wohnraumschaffung gezielt fördern Einführung von Aufstockungsgeboten Kommunen sollten die Möglichkeit erhalten, gegenüber Wohnungsunternehmen Aufstockungsgebote auszusprechen Teilung von Einfamilienhäusern Die gezielte Förderung der Teilung von Einfamilienhäusern stellt daher einen vielversprechenden Ansatz dar Organisatorische Maßnahmen zur besseren Nutzung des Bestands Ziel ist es, den vorhandenen Wohnraum effizienter zu nutzen und den weiteren Anstieg der Pro-Kopf-Wohnfläche zu begrenzen Mindestbelegungsregeln Ein mögliches Instrument stellen Mindestbelegungsregeln dar Gezielte Subventionierung bei Wohnraumverkleinerung Haushalte, die aus großen Wohnungen in bedarfsgerechtere kleinere Wohnungen umziehen, könnten einen zeitlich begrenzten Mietnachlass erhalten Beibehaltung des 65-Prozent-Ziels im Gebäudeenergiegesetz Eine Streichung des 65-Prozent-Ziels würde neue langfristige und kostenintensive Planungen auslösen und laufende Transformations- und Ausbaupläne sowie Investitionen gefährden. Energetische Sanierung von Sozialwohnungen fördern Bund und Länder müssen daher die energetische Sanierung von Sozialwohnungen massiv fördern und zusätzliche Mittel bereitstellen – unter Einbezug des Sondervermögens Infrastruktur und mit sozial gestaffelten Programmen. Modularen Ausbau des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude (BEG) Auch das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) sollte modulartig ausgebaut werden, um Einkommenslage, Gewinnorientierung von Vermietenden und Energieeffizienz gezielt zu berücksichtigen. 16 Ordnungsrechtliche Vorgaben für die Sanierung und den Heizungstausch bei gewinnorientierten Wohnungsunternehmen Gleichzeitig sind ordnungsrechtliche Vorgaben für die Sanierung und den Heizungstausch bei gewinnorientierten Wohnungsunternehmen notwendig, einschließlich der Beibehaltung der 65 Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen (§§ 71 ff. GEG). Anpassung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) Ein zentrales Element der Wärmewende ist die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen. Verbesserung der Sanierungsförderung im Bereich der Einzelmaßnahmen Deutliche Verbesserung der Sanierungsförderung im Bereich der Einzelmaßnahmen (Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude und steuerliche Förderung über § 35c Einkommensteuergesetz) Ausweitung des Förderbonus für 'worst performing buildings' auf Einzelmaßnahmen Ausweitung des Förderbonus für 'worst performing buildings' auf Einzelmaßnahmen (dadurch werden in den meisten Fällen Haushalte mir geringeren Einkommen gefördert) Einkommensorientierte Ausgestaltung/Deckelung der Förderung Einkommensorientierte Ausgestaltung/Deckelung Zügige 1:1-Umsetzung der EU- Gebäuderichtlinie Zügige 1:1-Umsetzung der EU- Gebäuderichtlinie, insbesondere Einführung von energetischen Mindeststandards für Nichtwohngebäude Einführung eines klaren Vorrangs für baulichen sommerlichen Wärmeschutz Gebäudeenergiegesetz: Einführung eines klaren Vorrangs für baulichen sommerlichen Wärmeschutz zur Reduktion des Einsatzes energieintensiver anlagentechnischer Kühlung Kontinuierlicher, moderater Hochlauf der CO2-Bepreisung im Wärmebereich Kontinuierlicher, moderater Hochlauf der CO2- Bepreisung im Wärmebereich Einführung einer Ausgleichzahlung (Klimageld) Einführung einer Ausgleichzahlung (Klimageld) Vorbild-Initiative der öffentlichen Hand zur Pilotsanierung von Schulen und Kindertagesstätten Vorbild-Initiative der öffentlichen Hand: Bundesweite Initiative zur Pilotsanierung von Schulen/Kindertagesstätten mit intensiver begleitender Kommunikation Soziale energetische Sanierung Soziale energetische Sanierung sicherstellen: Einführung eines verbindlichen Förderbonus für energetische Sanierungen 17 Sozialen Wohnungsbau stärken Sozialen Wohnungsbau gezielt stärken: Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden im sozialen Wohnungsbau Quartiersbezogene Lösungen ausbauen Quartiersbezogene Lösungen ausbauen: Förderung integrierter, quartiersbezogener Wärmeplanung in Verbindung mit sozial gestaffelten Tarifen in kommunalen Wärmenetzen Beratungs- und Förderangebote weiterentwickeln Beratungs- und Förderangebote für Sanierungen bedarfsgerecht weiterentwickeln: Stärkung, Evaluation und Weiterentwicklung bestehender Beratungs- und Finanzierungsangebote Weiterentwicklung des Wärmeplanungsgesetzes Für einen effektiven Klimaschutz im Wärmemarkt, der neben gezielten Investitionen in eine möglichst effiziente Wärmeversorgung auch die Aspekte der Sozialverträglichkeit und Finanzierbarkeit berücksichtigt, ist eine Weiterentwicklung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erforderlich. Aufwandsarme und bedarfsgerechte Umsetzung der EPBD Dass der privatwirtschaftliche Aufbau erfolgreich ist, haben die letzten Jahre gezeigt. Gebäudemodernisierungsgesetz als Rahmen für CO2-freie Wärmeerzeugung Für den Gebäudesektor ist die vollständige und fristgerechte Umsetzung der EU- Gebäuderichtlinie (EPBD) bis spätestens 29. Mai 2026 essenziell. Umsetzung der novellierten EU- Gebäuderichtlinie EPBD Wir fordern, dass… die novellierte EPBD wie geplant umgesetzt wird. Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie als tragende Komponente Um die Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu erzielen, muss der Fokus folgerichtig auf der Renovierung des Gebäudebestands im Sinne der Europäischen Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275, kurz EPBD, liegen. 18 MEPS für Nichtwohngebäude für schnelle CO2-Einsparungen und Stärkung der kommunalen Ebene für die Umsetzung nutzen Ein zentrales und neues Instrument, das durch die EPBD eingeführt wird, sind Mindestvorgaben für Nichtwohngebäude (MEPS, Art. 9 EPBD). Rahmenbedingungen für effiziente Bestandsnutzung stellen In der EPBD ist erstmals die Lebenszyklusperspektive enthalten, d.h. es werden nicht nur die Betriebsemissionen, sondern auch die bauwerksbedingten (grauen) Emissionen in den Blick genommen (Art. 7 EPBD). Wärmewende im Gebäudesektor Die Wärmewende im Gebäudesektor ist essentieller Bestandteil einer erfolgreichen Energiewende. Einsatz erneuerbarer Flüssigbrennstoffe im Wärmemarkt Auch im Wärmemarkt können erneuerbare Flüssigbrennstoffe zum Einsatz kommen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes In der Gesamtbetrachtung sollte die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes auf eine Vereinfachung des § 71 abzielen und pragmatisch und technologieoffen ausgestaltet sein. Initiative 'Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor' Mit der Initiative 'Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor' setzt sich der GdW zudem für eine klimapolitische Wende ein, die auf die Reduktion von Treibhausgasen im Gebäudebereich fokussiert. Konsequente Beibehaltung der Sanierungsrate Es gilt die Sanierungsrate konsequent beizubehalten und das GEG in die Breite zu bringen. Förderung von Einzelmaßnahmen Die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind genauso mit 30 Prozent Zuschuss zu fördern, in Anlehnung an die Förderung Erneuerbarer Energien und der Anlagenoptimierung. 19 Experimentierklausel im GEG Im GEG sollte eine Experimentierklausel eingeführt werden, die bei der Gesamtbetrachtung auf echte CO2-Minderung setzt, z.B. für den Flottenverbrauch eines kompletten Wohnungsunternehmens. Verlässlichkeit und Verstetigung der bestehenden ordnungsrechtlichen und förderpolitischen Instrumente im Gebäudesektor Für die Zielerreichung im Gebäudesektor ist die Verlässlichkeit und Verstetigung der bestehenden ordnungsrechtlichen und förderpolitischen Instrumente von zentraler Bedeutung. Beibehaltung von § 71 GEG Die Beibehaltung von § 71 GEG, der im Regelfall einen Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen vorgibt, ist dabei der zentrale Stabilitätsanker. Verlässliche Rahmenbedingungen für die Wärmewende schaffen Im Sektor Energiewirtschaft sind folgende Aspekte zu nennen, die bei der Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen sind: 1. Verlässliche Rahmenbedingungen für die Wärmewende schaffen Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz im Bestand (Efficiency First) Im Sektor Energiewirtschaft sind folgende Aspekte zu nennen, die bei der Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen sind: 2. Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz im Bestand (Efficiency First) Die Sanierungsquote im Gebäudesektor muss deutlich steigen, um die Klimaschutzziele erreichen zu können Die Sanierungsquote im Gebäudesektor muss deutlich steigen, um die Klimaschutzziele erreichen zu können, wobei CO2-Einsparung und Energieverbrauchssenkung Hand in Hand gehen müssen. Die Bundesregierung muss die EPBD zügig und praxistauglich umsetzen Die Bundesregierung muss die EPBD zügig und praxistauglich umsetzen. Alle Förderprogramme müssen fortgeführt und mehrjährig ausfinanziert werden Alle Förderprogramme – sowohl für die Gebäudesanierung und die Wärmenetze als auch für den Neubau – müssen fortgeführt und mehrjährig ausfinanziert werden. Die Einnahmen aus der CO2- Bepreisung müssen konsequent für die Gebäudesanierungsförderung genutzt werden Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung müssen konsequent für die Gebäudesanierungsförderung genutzt werden. 20 Priorisierung der Sanierung und Wärmedämmung von Bestandsgebäuden Die Sanierung und Wärmedämmung von Bestandsgebäuden priorisieren und durch verbindliche, langfristige Sanierungsfahrpläne sowie deutlich vereinfachte und auskömmliche Förderinstrumente unterstützen. Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Die jährlich nach EnEfG zu erzielende Einsparung kann seitens der öffentlichen Stellen nur mit entsprechenden Investitionen gesichert werden. Gebäudesektor/Wärmewende Hohe Energieverbrauchs- und Treibhausgassenkungspotentiale liegen bei unsanierten Einfamilienhäusern. Das Klimaschutzprogramm sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) explizit als Kerninstrument zur Emissionsminderung im Gebäudebestand verankern. Das Klimaschutzprogramm sollte das GMG explizit als Kerninstrument zur Emissionsminderung im Gebäudebestand verankern. Eine Reform der Heizungsanforderungen muss mindestens gleich wirksam sein, um nationale und europäische Klimaziele zu erfüllen und rechtssicher zu bleiben. Eine Reform muss mindestens gleich wirksam sein, um nationale und europäische Klimaziele zu erfüllen und rechtssicher zu bleiben. Der Einbau neuer Gasheizungen sollte nur dort als Übergangsoption anerkannt werden, wo nachweislich investive Entscheidungen zur Umstellung auf Biomethan oder Wasserstoff getroffen wurden. Der Einbau neuer Gasheizungen sollte nur dort als Übergangsoption anerkannt werden, wo nachweislich investive Entscheidungen zur Umstellung auf Biomethan oder Wasserstoff getroffen wurden. Eine grundsätzliche Umstellung der Anforderungen auf eine andere Anforderungssystematik, wie etwa abstrakte CO₂-Kennwerte pro Quadratmeter, würde den Bezug zum Heizungstausch auflösen, zusätzliche Bürokratie schaffen und Investitionen verzögern. Eine grundsätzliche Umstellung der Anforderungen auf eine andere Anforderungssystematik, wie etwa abstrakte CO₂-Kennwerte pro Quadratmeter, würde den Bezug zum Heizungstausch auflösen, zusätzliche Bürokratie schaffen und Investitionen verzögern. Förderung von Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) im Gebäudesektor Wir raten, der Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG), einer u.E. absoluten Schlüsseltechnologie der Wärmewende, künftig eine größere Rolle in Gesetzgebung (GEG/ GMG) und Förderung (BEG) einzuräumen. 21 Anpassung des GEG (künftig GMG) zur Berücksichtigung von WRG Das GEG (künftig GMG) müsste diesbezüglich an einigen Stellen in Details angepasst werden. Beibehaltung der BEG WG-Förderung mit EE-Klasse Beibehaltung der BEG WG-Förderung mit EE- Klasse, u.a., da sie die WPB zielgenau adressiert und der stark unter Druck geratenen Lüftungsindustrie hilft. Gleichwertige Einstufung der Lüftungsanlage mit WRG wie andere energetisch relevante Einzelmaßnahmen Gleichwertige Einstufung der Lüftungsanlage mit WRG wie andere energetisch relevante Einzelmaßnahmen unter „Anlagentechnik“ mit Zuschuss 30 Prozent (statt 15-20 Prozent). Förderung der Ausstattung einer Wohnung mit einer Lüftungsanlage mit WRG nach dem Austausch einer raumluftabhängigen Gasetagenheizung Förderung der Ausstattung einer Wohnung mit einer Lüftungsanlage mit WRG nach dem Austausch einer raumluftabhängigen Gasetagenheizung (die zuvor durch die nachströmende Verbrennungsluft den Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz der Wohnung sichergestellt hat) mit 50 Prozent (statt 15-20 Prozent). Priorisierung der energetischen Sanierung historischer Gebäude und denkmalgeschützter Bausubstanz gegenüber Abriss und Neubau Priorisierung der energetischen Sanierung historischer Gebäude und denkmalgeschützter Bausubstanz gegenüber Abriss und Neubau Systematische Integration von traditionellem Bauwissen aus der Denkmalpflege in moderne Klimaschutzstrategien Systematische Integration von traditionellem Bauwissen aus der Denkmalpflege in moderne Klimaschutzstrategien Einführung einer verpflichtenden Lebenszyklusanalyse (LCA) für alle Bauprojekte ab 500 m² Grundfläche Einführung einer verpflichtenden Lebenszyklusanalyse (LCA) für alle Bauprojekte ab 500 m² Grundfläche Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren Es braucht Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren hinsichtlich Vorgaben und Fördermöglichkeiten zum Heizen sowie bei der energetischen Sanierung Verlässliche Finanzierung für energetische Ertüchtigung von Bestandsimmobilien Besonders wichtig ist eine verlässliche Finanzierung für die energetische Ertüchtigung von Bestandsimmobilien 22 Verlässliche Finanzierung für bezahlbares und klimagerechtes Wohnen Besonders wichtig ist eine verlässliche Finanzierung für bezahlbares und klimagerechtes Wohnen Gezielte Förderung von energetischer Sanierung die gezielte Förderung von energetischer Sanierung Förderung von klimafreundlicher Heizungsanlagen klimafreundlicher Heizungsanlagen Ausbau kommunaler Wärmenetze sowie den Ausbau kommunaler Wärmenetze Förderung von Forschung an und Verwendung von nachhaltigen Baustoffen die Förderung von Forschung an und Verwendung von nachhaltigen Baustoffen Verbindliche Gebäudebedarfspläne verbindliche Gebäudebedarfspläne Tragfähige Umsetzungs- und Finanzierungskonzepte tragfähige Umsetzungs- und Finanzierungskonzepte Beschleunigte bauliche Sanierung eine beschleunigte bauliche Sanierung Förderung der dezentralen Wärmewende Förderung der dezentralen Wärmewende mit vielen positiven Effekten für Unternehmen unterschiedlicher Sektoren und Größe Verstetigte Finanzierung von Förderprogrammen im Gebäudesektor Schaffung überjähriger Haushaltstitel zur Finanzierung von Förderprogrammen im Gebäudesektor Effizientere Förderregime im Gebäudesektor Gewährleistung eines effizienten Mittelabflusses der bereitgestellten Förderung und Steigerung der Produktivität des Sektors durch eine verbesserte Förderung für modulares Bauen und serielles Sanieren 23 Beschleunigung der Wärmewende Beschleunigung der Wärmewende Wärmewende im Gebäudesektor Die Wärmewende im Gebäudesektor ist essentieller Bestandteil einer erfolgreichen Energiewende. MEPS für Nichtwohngebäude einführen Ein zentrales und neues Instrument, das durch die EPBD eingeführt wird, sind Mindestvorgaben für Nichtwohngebäude (MEPS, Art. 9 EPBD). Rahmenbedingungen für effiziente Bestandsnutzung stellen In der EPBD ist erstmals die Lebenszyklusperspektive enthalten, d.h. es werden nicht nur die Betriebsemissionen, sondern auch die bauwerksbedingten (grauen) Emissionen in den Blick genommen (Art. 7 EPBD). Tiefgreifende Sanierung von Gesundheitsgebäuden Eine tiefgreifende Sanierung von Gesundheitsgebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. durch bessere Dämmung, moderne Heiz- und Kühlsysteme und die Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien, ist notwendig. Gebäudeenergiegesetz von Wasserstoff-Heizung befreien Gebäudeenergiegesetz von Wasserstoff- Heizung befreien Anreizung der Umstellung fossiler Heizungsanlagen Eine fortgeführte Anreizung der Umstellung fossiler Heizungsanlagen entsprechend dem § 71 GEG und der finanziellen Förderung von Sanierungsmaßnahmen entsprechend BEG. Stärkung von Wiederverwendung und Recycling von Bauteilen und Baustoffen Wiederverwendung von Bauteilen und das Recycling von Baustoffen sind zu stärken. Priorisierung von Versickerung vor Ort bei Gebäude- und Grundstücksentwässerungen Die Versickerung vor Ort muss höchste Priorität haben (Grundwasserneubildung). 24 Marktorientierte Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes Das GMG sollte konsequent auf Technologieoffenheit und praxistaugliche Regelungen ausgerichtet sein. Förderung von Umbauten, Teilen und Aufstockung von Bestandsbauten Die effiziente Nutzung des Gebäudebestands durch Umbauen, Teilen und Aufstockung von Bestandsbauten, Umwandlung von Bürogebäuden, Untervermietung, Wohnungstausch und Formen gemeinschaftlichen Wohnens wie Wohnpartnerschaften und Mehrgenerationen- WGs spart gegenüber dem Neubau nicht nur Emissionen ein, sondern verbraucht weniger Ressourcen und reduziert das Abfallaufkommen und den Flächenverbrauch. Entwicklung einer MusterUMbauordnung auf Bundesebene Zur Flexibilisierung der Vorgaben zum Bauen im Bestand sollte auf der Bundesebene eine MusterUMbauordnung entwickelt werden, um Umbauten, Nachverdichtung und Bestandserhalt zu erleichtern, kostengünstiger zu machen und natürliche und bestehende Ressourcen nachhaltig zu nutzen. Förderung von Wohnraumagenturen Im Zuge der Umsetzung der EU- Gebäuderichtlinie könnte sich der Bund anteilig an der Förderung von Wohnraumagenturen auf kommunaler Ebene beteiligen. Bestandserhaltende Förderprogramme Die Förderprogramme sollten hinsichtlich ihrer negativen Umweltauswirkungen überprüft werden. Der Bund sollte seine Förderung auf das (Um-)Bauen im Bestand fokussieren, um die Generationengerechtigkeit und das zirkuläre Wohnen zu unterstützen. Eine Sanierungs- und Investitionsoffensive für den Gebäudebestand Wir fordern auch eine Sanierungs- und Investitionsoffensive für den Gebäudebestand. 25 Klimafreundliches Bauen & Heizen als Standard Für Neubauten und Sanierungen sollen verbindliche Mindestanteile an erneuerbarer Wärme eingeführt werden. Anpassung des § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung Um den Wärmenetzausbau im Mietwohnungsbestand zu erleichtern und Mieterinnen und Mietern bezahlbares, klimaneutrales Heizen zu ermöglichen sowie auch die zunehmende Wärmelieferung aus erneuerbaren Energien und Abwärme zu befördern, ist eine Anpassung des § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung erforderlich. Verlässliche und verständliche Regelungen im GEG Die Regelungen des GEG sollten auch im Zuge der für 2026 avisierten Novelle des GEG verlässlich, verständlich und an den Klimazielen ausgerichtet bleiben, damit Marktakteure und Eigentümer Planungssicherheit haben. EU-Anforderungen in die Novelle des GEG einfließen lassen Zugleich müssen die EU-Anforderungen aus der EBPD/EED in die Novelle einfließen und in nationales Recht überführt werden, so dass die Berliner Wärmewende zusätzlich beschleunigt werden kann (z.B. durch klare, sozialverträglich umsetzbare Anforderungen an die Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mit besonders schlechter Energieeffizienz). Bundesförderung für effiziente Wärmenetze verstärken und verlängern Vor dem Hintergrund massiver Investitionserfordernisse beim Transformationsprozess sollte die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze finanziell verstärkt sowie auf das Jahr 2035 verlängert werden. Netzausbauförderung gemäß KWKG verlängern Die Netzausbauförderung gemäß KWKG sollte über 2026 hinaus verlängert werden, da das massive „Ausrollen" für Wärmenetze aufgrund der Wärmeplanungsprozesse in den Kommunen erst mittelfristig erwartet wird." Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fortführen Im Bereich der dezentralen Versorgung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das zentrale Förderinstrument für Gebäudeeigentümer, um die Umstellung der Wärmeerzeugung sozialverträglich gestalten zu 26 können. Auch hier sollte Kontinuität gesichert werden. Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich der Umsetzung klimaschützender Maßnahmen anpassen Außerdem ist eine weitere Profilierung des Baugesetzbuches (BauGB) hinsichtlich der Umsetzung klimaschützender Maßnahmen anzustreben, insbesondere zur Umsetzung der Wärmewende, sowie hinsichtlich einer stärkeren Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Umsetzung der kompakten, grünen und wassersensiblen Stadt. Methodische Weiterentwicklung der Ökobilanzierung im Gebäudesektor Die derzeit angewandten Methoden der Ökobilanzierung im Gebäudesektor bilden die Klimaschutzwirkung des Holzbaus nur unzureichend ab Berücksichtigung biogener Kohlenstoffspeicher in Förderprogrammen Förderprogramme im Gebäudebereich, insbesondere Bundesprogramme wie die KfW- Programme, berücksichtigen die Klimaschutzleistung biogener Kohlenstoffspeicherung bislang nicht systematisch Holzbau als Beitrag zu Carbon Removal Der Einsatz von Holz im Bauwesen stellt eine unmittelbar verfügbare und wirksame Form von Carbon Removal dar Gebäudeenergiegesetz (GEG) Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) leitet die Energiewende im Wärmebereich ein, die dortigen Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik tragen dazu bei, dass der Energieverbrauch im Gebäudebereich kontinuierlich sinkt. Fokus auf energetische Sanierung des Gebäudebestands Der Fokus muss klar auf der energetischen Sanierung des Gebäudebestands liegen. Priorisierung von Energieeffizienz Energieeffizienz ist dabei dauerhaft als prioritäres Ziel zu verankern. Weiterentwicklung bestehender Instrumente Bestehende Instrumente wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie die Energieberatungsförderung sollten konsequent weiterentwickelt und stabil ausgestaltet werden. 27 Stärkung der Energieberatung Die Energieberatung ist als zentrales Qualitätssicherungsinstrument deutlich zu stärken. Klimafreundliches Bauen & Heizen als Standard Für Neubauten und Sanierungen sollen verbindliche Mindestanteile an erneuerbarer Wärme eingeführt werden. Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Gebäudesanierungen Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungs-, Netzanschluss- und Planungsverfahren Stärkung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollte als zentrales Instrument der Wärmewende gestärkt und gezielter auf Maßnahmen ausgerichtet werden, die heute tatsächlich unwirtschaftlich sind. Reform des Gebäudeenergiegesetzes Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes sollte so ausgestaltet sein, dass sie die langsam anziehende Dynamik im Wärmepumpenmarkt nicht ausbremst. Einführung einer Abrissgenehmigungspflicht Einführung einer Abrissgenehmigungspflicht bzw. eines qualifizierten Abrissmoratoriums als klimapolitisches Instrument Umbauordnung stärken Umbauordnung stärken als zentrales Ordnungsrecht: Umbau vor Neubau, qualifizierte Abrissgenehmigungen, Material- und Recyclingpflichten Förderung von Sanierung und Umbau Förderlogiken auf Bestand, Umbau und Umnutzung fokussieren Rechtliche Sicherheit für Umbau, Nachverdichtung, Umnutzung und stärkere Instrumente gegen spekulativen Leerstand für Kommunen schaffen Kommunen brauchen: rechtliche Sicherheit für Umbau, Nachverdichtung, Umnutzung, stärkere Instrumente gegen spekulativen Leerstand. Verbindliche, finanziell abgesicherte und langfristig gesicherte kommunale Wärmeplanung einführen Kommunale Wärmeplanung ist zentral, aber: muss verbindlich, finanziell abgesichert, durch langfristig gesichert gestaltet sein. Quartiersansätze fördern, um ineffiziente Einzelmaßnahmen zu vermeiden und soziale Ausgleichsmechanismen zu ermöglichen Quartiersansätze: vermeiden ineffiziente Einzelmaßnahmen, ermöglichen soziale Ausgleichsmechanismen, erhöhen Akzeptanz. 28 Pragmatische Umsetzung der EU- Richtlinien Die relevanten EU-Richtlinien, Gebäuderichtlinie (EPBD) und Energieeffizienzrichtlinie (EED), sind pragmatisch umzusetzen. Förderung von innovativen energetischen und nachhaltigen Gebäudekonzepten Der Bund sollte beim Neubau innovative energetische und nachhaltige Gebäudekonzepte gezielt unterstützen. Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude Den größten Effekt würde man erzielen, wenn man die energetisch schlechtesten Gebäude mit dem höchsten Minderungspotenzial zielgerichtet zuerst sanierte. Förderung von regionalen Energieagenturen und Wohnbaugesellschaften Erforderlich ist mehr Beratung und Förderung mit Fokus auf Mehrfamilienhäuser und Wohnblöcke, da Mieter den steigenden CO₂-Preis fürchten und nur wenig bis gar keine Chance haben, von den Vorteilen moderner Heizungsanlagen zu profitieren. Reform des Gebäudeenergiegesetzes Die angekündigte Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss sicherstellen, dass neue Heizungen weiterhin überwiegend mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. EU-Gebäudevorgaben rechtlich umsetzen Eine nationale Vorgabe für Erneuerbare Energien beim Heizungstausch wäre ein zentrales Puzzleteil, um die EU-Zielvorgaben einzuhalten. Verfügbarkeit von Daten im Gebäudebestand stärken Die Mindesteffizienzanforderungen (MEPS) der EU-Richtlinie berechnen sich als Anteil am gesamten Gebäudebestand und müssen von den Mitgliedsstaaten in Vorgaben für konkrete Gebäudeklassen übersetzt werden. BEG mit ausreichenden Mitteln ausstatten Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist das wichtigste Förderproramm für den Heizungstausch und Sanierungen im Bestand und muss auch über 2026 hinaus mit ausreichend Mitteln ausgestattet werden. Förderung auf die Bedürfnisse von Haushalten mit sehr geringem Einkommen zuschneiden Sie benötigen entweder einen noch höheren Zuschuss oder staatliche Absicherungen, um Ergänzungskredite in Anspruch nehmen zu können Förderung stärker auf die einzusparende Menge CO2 ausrichten Die soziale Staffelung sollte auch auf Maßnahmen an der Gebäudehülle ausgeweitet werden und die Förderung weiter von den 29 Effizienzhaussanierungen auch in Richtung Einzelmaßnahmen umgeschichtet werden. Weiterentwicklung der Heizungsförderung Zugleich könnten die förderfähigen Kosten für Heizungen schrittweise abgesenkt werden, um einen Anreiz zur Senkung der in Deutschland sehr hohen Anschaffungskosten für Wärmepumpen zu schaffen. Förderanreiz im vermieteten Bestand Schließlich braucht es Förderanreize für den vermieteten Bestand, hier im Gesamtpaket mit einer Reform der Modernisierungsumlage. Novelle der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung Aktuell gilt, dass die Fernwärmekosten für Mietende nach dem Wärmenetzanschluss eines Mietwohngebäudes nicht über den historischen Kosten der dezentralen Versorgung liegen dürfen. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze erhöhen und verstetigen Um die hohen Investitionen in den Aus- und Umbau der Wärmenetze zu unterstützen, sollte die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) verstetigt und die Mittelausstattung auf drei Milliarden Euro pro Jahr erhöht werden. Öffentlichkeitskampagnen zum Thema 'niedriginvestive Dämmverfahren' durchführen • Öffentlichkeitskampagnen zum Thema 'niedriginvestive Dämmverfahren' Besondere Aufträge an die bundeseigene Agentur DEnA für den Bereich der energetischen Altbausanierung erteilen • Besondere Aufträge in diesem Bereich an die bundeseigene Agentur DEnA Förderungen für sozial schwache Hausbesitzer auf eine Förderquote von 30 Prozent für niedriginvestive Dämmverfahren ausweiten • Eine Ausweitung der (schon bestehenden) Förderungen für sozial schwache Hausbesitzer auf eine Förderquote von 30 Prozent auf niedriginvestive Dämmverfahren Technologie der nachträglichen Wärmedämmung gleich priorisieren wie die regenerative Energieerzeugung Die Technologie der nachträglichen Wärmedämmung erhält denselben Stellenwert wie die (regenerative) Energieerzeugung Kampagne https://www.energiewechsel.de/ um endkundengerechte Informationen zu Wärmedämmung erweitern Die Kampagne https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Naviga- tion/DE/Home/home.html wird um endkundengerechte Informationen bzgl. Wärmedämmung, insbesondere der niedriginvestiven Dämmverfahren, erweitert 30 Förderung von Wärmenetzen Kommunen brauchen schnell Klarheit zur angekündigten Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Verlässlichen Rahmen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung setzen Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, muss die Bundesregierung den beschleunigten Ausbau von Wärmepumpen zu einem Kernanliegen ihres Regierungshandelns machen. Gezielte Sanierungsquote von 2 bis 3 Prozent für den Gebäudebestand Ebenso ist eine ambitionierte Sanierungsquote von 2 bis 3 Prozent entscheidend, um den Gebäudebestand zu modernisieren, die Klimaziele zu erreichen und Wohnen dauerhaft bezahlbar zu halten. Lebenszyklusemissionen im Bauwesen reduzieren Neben den nutzungsbedingten Emissionen aus Heizung und Warmwasser entstehen erhebliche Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich entlang des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden. Energetische Sanierung und Modernisierung von Krankenhäusern Energetische Sanierung & Modernisierung der technischen Infrastruktur (Heizung, Kälte, Lüftung sowie Gebäudehülle und Regelungstechnik) über den Klimaschutzfonds fördern GEG & EPBD-Reform mit Augenmaß Unkoordinierte Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder an der Wärmeplanung würden erneut Verunsicherung auslösen, Investitionen bremsen und die Klimaziele gefährden. Wasser-Energie-Nexus im Gebäudesektor berücksichtigen Um diese CO2-Vermeidungs-Potenziale nutzbar zu machen, sollte der Nexus für den Trinkwasserbedarf im Klimaschutzprogramm berücksichtigt werden und eine entsprechende Weiterentwicklung des GEG erfolgen. Förderung von energetischen Maßnahmen in Gebäuden Zielführend wäre es, beispielsweise selbst kleine energetische Maßnahmen zu finanzieren, die nicht zwingend zu einem Niedrigstenergiehaus führen, aber dennoch zur Energieeinsparung erheblich beitragen. Förderung von innerstädtischer Begrünung Der Punkt energetische Stadtsanierung sollte um die Förderung von innerstädtischer Begrünung an Dach, Fassade und Umfeld ergänzt werden 31 Vorbildfunktion von Bundesgebäuden Grundsätzliche eine gute Bestrebung die beibehalten werden sollte, allerdings in der Realität Personal-, Finanz- und Handwerkerbedingt nur schwer im großen Stil umgesetzt werden kann Weiterentwicklung des energetischen Standards Hochwertige Sanierungen zum Niedrigstenergiegebäude sind extrem kostenintensiv, sodass viele Eigenheim-Besitzer in fortgeschrittenem Alter dies finanziell nicht mehr stemmen können. Kleine Anfrage 21/4475 Anlage 5 zur Antwort der Bundesregierung Frage 12: Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im Verkehrsbereich zu er-reichen (bitte aufschlüsseln) und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils? Vorschlag Zitat Ausbau einer verlässlichen Ladeinfrastruktur an Sportstätten Ausbau einer verlässlichen Ladeinfrastruktur an Sportstätten, um die Elektrifizierung der individuellen und verbandlichen Mobilität zu ermöglichen. Stärkung und Ausbau des ÖPNV zu Sportzentren Stärkung und Ausbau des ÖPNV zu Sportzentren, insbesondere in ländlichen Räumen: bessere Taktungen, Anbindung orientiert an Trainingszeiten, Sonderlinien zu Wettkämpfen. Förderprogramme für klimafreundliche Fuhrparks von Vereinen und Verbänden Förderprogramme für klimafreundliche Fuhrparks von Vereinen und Verbänden (ET- Transporter, E-Busse), inklusive einfacher Leasingmodelle. Abschaffung des Verbrenneraus ist eine Katastrophe Das Aus vom Verbrenneraus ist eine Katastrophe. Europäische CO2- Flottengrenzwerte schärfen Die Elektrifizierung des Straßenverkehrs ist der größte CO2-Hebel im Verkehr und die EU- CO2- Flottengrenzwerte sind hierfür der wichtigste Treiber Pkw-Maut einführen Eine fahrleistungsabhängige Pkw-Maut setzt Anreize, Autofahrten zu verringern und auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen Markthochlauf kleiner E-Autos sozial gerecht und kostenneutral unterstützen Für die Erreichung der Klimaschutzziele braucht es eine Reduzierung des Anteils der Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor und einen Markthochlauf möglichst kleiner, energie- und ressourcensparender E-Autos. Deutsche Autoindustrie durch Reform der Dienstwagenbesteuerung stärken Durch eine Abschaffung der Dienstwagenbesteuerung für Verbrenner- Fahrzeuge und Anpassung des geldwerten Vorteils für Hybrid-Fahrzeuge auf 1 Prozent kann eine weitere Reduzierung der fossil 2 betriebenen Dienstwagen-Flotte erreicht werden. Wachstum auf der Schiene durch Elektrifizierung und Kapazitätsausbau sichern Elektrifizierung und Kapazitätsausbau bei der Schiene ist Wachstumsmotor und Klimaschutz. Finanzielle Förderung von Lademöglichkeiten für E- Fahrzeuge in Unternehmen oder Kommunen für Mitarbeiter Finanzielle Förderung von Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge in Unternehmen oder Kommunen für Mitarbeiter Finanzielle Unterstützung von Unternehmen oder Kommunen für die Errichtung von Lademöglichkeiten für E- Fahrzeuge Durch eine finanzielle Unterstützung von Unternehmen oder Kommunen für die Errichtung von Lademöglichkeiten für E- Fahrzeuge, an denen Mitarbeiter zu Einkaufspreisen Ladestrom beziehen können, erreicht man mehrere klimarelevante Ergebnisse Einführen eines Tempolimits auf Autobahnen Einführen eines Tempolimits auf Autobahnen Schaffen rechtlicher Grundlagen für die City-Maut Schaffen rechtlicher Grundlagen für die City- Maut Einführung eines bundesweiten Mobilitätspasses zur Gegenfinanzierung eines guten ÖPNV-Angebots Einführung eines bundesweiten Mobilitätspasses zur Gegenfinanzierung eines guten ÖPNV-Angebots Attraktivitätssteigerung des Umweltverbundes Systematische Attraktivitätssteigerung des Umweltverbundes aus Rad-, Fuß- und öffentlichem Verkehr Verbesserung der Deutschen Bundesbahn Die Deutsche Bundesbahn verpasst im Moment eine große Chance, wenn sie ihr Angebot hinsichtlich Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Transportkapazitäten und Steigerung der Leistungsfähigkeit nicht kurzfristig verbessert. Erhalt und Ausbau von Bahnstrecken Regionalverkehr Bahn: Erhalt, Neu- und Ausbau und Reaktivierung von Strecken in die ländlichen Regionen ist wichtig. Deutschlandticket Deutschlandticket muss erhalten bleiben. Elektrifizierung der Bahnstrecken Systematische Elektrifizierung der Bahnstrecken. 3 Umstellung der Busflotten auf E- Mobilität Umstellung der Busflotten auf E-Mobilität. Subventionenabbau für klimaschädliche Mobilität Subventionen für klimaschädliche Mobilität müssen abgebaut werden. Einfahrverbot und höhere Parkgebühren für SUVs Einfahrverbot und höhere Parkgebühren für große SUVs in den Innenstädten Elektromobilitätszonen in Innenstädten Elektromobilitätszonen in Innenstädten etablieren. Antriebswechsel anreizen Es gilt, ein Bonus-Malus-System einzuführen, die Dienstwagenregelung abzuschaffen oder stark zu reformieren (2 Prozent für Verbrenner, keine Vorteile für PHEVs), verstärkt ressourcensparende Elektroautos in den Verkehr zu bringen und eine verursachergerechte Pkw-Infrastrukturabgabe einzuführen. Das Deutschlandticket nachhaltig verstetigen Wir benötigen ein dauerhaftes und bundesweit gültiges, kostengünstiges Deutschlandticket, das nachhaltig verstetigt und durch ein einheitliches Sozialticket, das für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich ist, ergänzt wird. Kein Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen Damit vermeiden wir zusätzliche Emissionen, Flächenversiegelung und Rebound-Effekte. Förderung von Produktionsanlagen für Flugkraftstoffe auf nichtbiogener Basis und für fortschrittliche Biokraftstoffe Es benötigt daher eine Förderung von Produktionsanlagen für Flugkraftstoffe auf nichtbiogener Basis und für fortschrittliche Biokraftstoffe über den HEFA-SPK- Produktionspfad hinaus zur kontinuierlichen Substitution fossiler Kraftstoffe. Schaffung langfristig verlässlicher politischer Rahmenbedingungen für die Transformation der Luftfahrt Die Transformation der Luftfahrt über die Nutzung regenerativer, nachhaltiger Kraftstoffe erfordert langfristig verlässliche politische Rahmenbedingungen, die Investitionen in klimafreundliche Technologien ermöglichen und absichern bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass durch die Nutzung dieser (teureren) Kraftstoffe Fliegen für alle bezahlbar bleibt. Förderung von E-Mobilität E-Mobilität anstelle Kaufpreisförderung für PKW besser Ladeinfrastruktur für Nicht-Hausbesitzer fördern 4 Restriktiver Straßenneu- undausbau Straßenneu- und -ausbau wesentlich restriktiver halten als bisher Weiterentwicklung des Deutschland-Tickets Weiterentwicklung des Deutschland-Tickets Förderung von Batterie-Zügen rasche Umstellung von Diesel-Zügen auf Batterie-Züge Masterplan Ladeinfrastruktur konsequent realisieren Masterplan Ladeinfrastruktur konsequent realisieren, bedarfsgerechte und verlässliche Ausfinanzierung vorgesehener Fördermaßnahmen gewährleisten. Förderung von Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen im Verkehr Im Schwerlastverkehr sowie in der Luft- und Schifffahrt sind Bio-LNG, Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe unverzichtbar. Staatliche Fehlanreize im Verkehr abbauen Im Verkehrssektor sehen wir einen deutlichen Bedarf, staatliche Fehlanreize abzubauen Förderung nachhaltiger Pendel- und Dienstmobilität Flankierend sollte betriebliches Mobilitätsmanagement als zentraler Hebel zur Verkehrsvermeidung und -verlagerung systematisch gestärkt werden Verbindliche Infrastrukturpläne für den öffentlichen Verkehr Außerdem sollten verbindliche Infrastrukturpläne für den öffentlichen Verkehr, die Schiene sowie die Ladeinfrastruktur gesetzlich verankert und finanziell abgesichert werden. Priorisierung der Schieneninfrastruktur Priorisierung der Schieneninfrastruktur sowie konsequenter Ausbau des Deutschlandtakts und des Regionalverkehrs. Verlässliche, langfristige Finanzierung des ÖPNV Verlässliche, langfristige Finanzierung des ÖPNV zur Sicherung besserer Taktungen, insbesondere auch zu Freizeit- und Wochenzeiten. Langfristige, dynamisierte und planbare Bereitstellung der Regionalisierungsmittel Langfristige, dynamisierte und planbare Bereitstellung der Regionalisierungsmittel, damit Länder und Kommunen Angebote ausbauen, Personal gewinnen und Infrastruktur erhalten können. 5 Einheitliche, überregionale Standards für Tarifintegration und digitale Ticketlösungen Einheitliche, überregionale Standards für Tarifintegration und digitale Ticketlösungen zur Senkung von Zugangshürden. Einführung eines kostenlosen Deutschlandtickets für ehrenamtlich Engagierte Einführung eines kostenlosen Deutschlandtickets für ehrenamtlich Engagierte. Gezielter Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsangebote in Alpen- und Bergregionen Gezielter Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsangebote in Alpen- und Bergregionen, insbesondere durch letzte-Meile-Lösungen, kombinierte Tickets und eine vorausschauende Besucherlenkung. Reduzierung von Nutzungskonflikten und Schutz sensibler Naturräume Reduzierung von Nutzungskonflikten und Schutz sensibler Naturräume durch attraktive Alternativen zur Anreise mit dem eigenen Pkw. Einführung eines Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen Einführung eines Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen zur kurzfristigen Senkung von Emissionen und Erhöhung der Verkehrssicherheit. Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben Damit die Quoten erreicht werden können, ist und bleibt es wichtig, dass Förderprogramme – insbesondere im Bundeshaushalt und in den Sondervermögen (KTF & SVIK) – fortgeschrieben werden. Reform des Trassenpreissystems Die Trassenpreise sind vor rund 30 Jahren mit der damaligen Bahnreform eingeführt worden. Finanzierungssystematik der Eisenbahninfrastruktur auf neue Grundlagen stellen Der VDV spricht sich dafür aus, die Finanzierungssystematik der Eisenbahninfrastruktur auf neue Grundlagen zu stellen, um für mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei Umsetzung und Planung zu sorgen. Stromsteuerbegünstigungen für den Öffentlichen Verkehr Unbeantwortet ist im Übrigen bis heute auch die Frage, warum Stromsteuerbegünstigungen für die Wirtschaft immer noch auf das produzierende Gewerbe und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft begrenzt sind?! 6 Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollte sich an realistischen Einschätzungen zu Verkehrsträgerkapazitäten sowie zum Reifegrad und zu wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten CO2-armer oder -freier Technologien in der Logistik orientieren. Die Funktionalität der Logistik muss während der jahrzehnteübergreifenden und wirtschaftlich aufwändigen Transformationsphase gewährleistet bleiben. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollte innovations- und investitionsfördernde Instrumente einbeziehen, anstatt einseitig auf Verbote zu setzen. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung muss sich deshalb bei der Betrachtung des Sektors Verkehr auch an realistischen Einschätzungen zu Verkehrsträgerkapazitäten sowie zum Reifegrad und zu wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten CO2-armer oder -freier Technologien in der Logistik orientieren und bei seinen Maßnahmen innovations- und investitionsfördernde Instrumente einbeziehen, anstatt einseitig auf Verbote zu setzen, die die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen, Arbeitsplätze und den Standort Deutschland gefährden. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollte die Maßnahmen des Expertenforums 'Klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur' (EKMI) aufgreifen. Für die Erarbeitung von Handlungsfeldern im Verkehr hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ein Expertenforum 'Klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur' (EKMI) eingerichtet, in dem der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik aktiv mitgewirkt hat und dessen im EKMI-Abschlussbericht dargelegte Maßnahmen er unterstützt. Einführung eines Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen Ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen einführen und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in den Kommunen ermöglichen. Beschleunigung der Antriebswende bei Pkw und Lkw Die Antriebswende bei Pkw und Lkw beschleunigen, mit klaren Vorgaben und klugen Maßnahmen wie einer Bonus-Malus- Komponente bei der Kfz-Steuer und neuen Abschreibungsregeln für gewerbliche Fahrzeuge. Umwandlung klimaschädlicher Subventionen und Investitionen Klimaschädliche Subventionen und Investitionen zugunsten der Förderung einer nachhaltigen Mobilität umbauen Ausbau- und Investitionsoffensive für den Umweltverbund Ausbau- und Investitionsoffensive für den Umweltverbund: Regionalisierungsmittel 7 erhöhen und Kommunen die Erhebung eines Nahverkehrsbeitrags ermöglichen Stärkung der Schiene als Rückgrat der Mobilität Die Schiene ist im Vergleich zum Straßen- und Luftverkehr der mit Abstand klimaschonendste Verkehrsträger. Ausbau- und Investitionsoffensive für den öffentlichen Nahverkehr Der öffentliche Nahverkehr mit Bus und Bahn ist zentral für eine nachhaltige Verkehrswende. Konsequente Förderung des Fuß- und Radverkehrs Zufußgehen und Radfahren sind die klimaschonendsten Formen der Fortbewegung. Ladeinfrastruktur für Elektromobilität stärker auf gewerbliche Nutzung ausrichten Um die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte anzureizen, muss die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität stärker auf gewerbliche Nutzung ausgelegt werden. Abschreibungsmöglichkeiten für E- Dienstfahrzeuge erweitern Der DMB fordert daher: den Einbezug von Leasingmodellen in die Abschreibungsregelungen, eine technologie- und nutzungsneutrale Ausgestaltung der Förderung Stärkung des Umweltverbunds Stärkung des Umweltverbunds durch einen massiven Ausbau von Schiene (inkl. Reaktivierung von Strecken), ÖPNV sowie Rad- und Fußverkehr. Erhöhung des Pkw- Besetzungsgrades als eigenständige Maßnahme im Klimaschutzprogramm Eine moderate Erhöhung des Pkw- Besetzungsgrades auf 1,6 bis 2,0 Personen kann jährlich 15 bis 40 Millionen Tonnen CO2 einsparen Schaffung eines geeigneten regulatorischen Rahmens für private Mitfahrten Schaffung eines geeigneten regulatorischen Rahmens für private Mitfahrten mit klarer Abgrenzung zur gewerblichen Personenbeförderung Einführung gezielter Anreize zur Nutzung geteilter Fahrten Einführung gezielter Anreize zur Nutzung geteilter Fahrten (z. B. steuerlich, förderlogisch) Definition funktionaler Mindestanforderungen für alltagstaugliche, hoch skalierbare Mitfahrsysteme Definition funktionaler Mindestanforderungen für alltagstaugliche, hoch skalierbare Mitfahrsysteme Integration des Mitfahrens in bestehende Mobilitäts-, Klima- und Verkehrsstrategien Integration des Mitfahrens in bestehende Mobilitäts-, Klima- und Verkehrsstrategien auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene 8 Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs sozial flankieren Die Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs muss sozial flankiert werden. Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Neben der Elektrifizierung des Individualverkehrs ist der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) von zentraler Bedeutung für eine sozialverträgliche Mobilitätswende. Klimaschädliche Subventionen abbauen Energiesteuer-Vergünstigungen für Dieselkraftstoff, Dienstwagenprivileg und überkompensierende Pendlerpauschale unterlaufen die Steuerung auf CO2-Preisbasis. Elektrische Antriebe beschleunigen statt Verbrenner verlängern Deutschland sollte sich in der EU gegen weitere Aufweichungen der CO2-Flottengrenzwerte und faktische Verbrenner-Verlängerungen stellen und national alle Rahmenbedingungen so setzen, dass neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge möglichst frühzeitig rein elektrisch fahren. THG-Quote konsequent auf Strom und echte Knappheitsbereiche ausrichten Die Treibhausgasminderungsquote sollte ausdrücklich als Motor für Elektromobilität und andere strombasierte, erneuerbare Antriebe weiterentwickelt werden. Optimierung von Abgasreinigungsprogrammen Moderne PKW, LKW und Baumaschinen nutzen Abgasreinigungsprogramme, um Emissionen von Stickoxiden und Partikeln zu minimieren. Einführung einer CO2-Bepreisung im Verkehrssektor Die CO2-Bepreisung im Verkehrssektor zielt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit klimafreundlicher Antriebstechnologien und Energieträger zu stärken, indem sie Preisvorteile durch geringere CO2-Emissionen erzielen. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren Auch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren sind für den Aufbau einer klimaschutzrelevanten Infrastruktur wichtig – seien es Ladeinfrastruktur, der Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsträger, Erzeugungsanlagen für alternative Kraftstoffe oder Umschlagpunkte für Energieträger bzw. den CO2-Umschlag. Antriebs- und Kraftstoffwende Die Antriebs- und Kraftstoffwende stellt einen großen Hebel zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors dar. 9 Verkehrsverlagerung auf Schiene und Wasserstraße Die Verlagerung von Personen- und Güterverkehren auf gebündelte Verkehrsträger, auf Schiene und Wasserstraße, ist ein weiterer großer Hebel, um den Verkehrssektor zu dekarbonisieren. Förderung von autonomen Verkehren Automatisiertes Fahren auf Schiene und Wasserstraße sollte gefördert werden. Massive Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs Parallel dazu braucht es eine massive Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und des gesamten Umweltverbunds – also Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr. Abkehr von der Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs Im Verkehrssektor ist eine klare Abkehr von der jahrzehntelangen Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs erforderlich. Umverteilung des öffentlichen Raums zugunsten von Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr Internationale Beispiele wie Paris oder Kopenhagen zeigen, dass eine konsequente Umverteilung des öffentlichen Raums zugunsten von Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr sowohl Emissionen senkt als auch soziale Akzeptanz erhöht. Abschaffung der mengenbasierten Obergrenze für Anbaubiomasse Abschaffung der mengenbasierten Obergrenze für Anbaubiomasse. Diese Begrenzung beschränkt den Einsatz von Bioethanol trotz nachgewiesener Nachhaltigkeit und hoher Klimawirkung und verhindert damit reale Emissionsminderungen im Verkehrssektor. Abschaffung von E5 als Schutzsorte durch Änderung der Kraftstoffqualitätsverordnung (10. BImSchV) Abschaffung von E5 als Schutzsorte durch Änderung der Kraftstoffqualitätsverordnung (10. BImSchV). Die parallele Verfügbarkeit von E5 und E10 begrenzt strukturell die Marktdurchdringung von Kraftstoffen mit höherer Beimischung von Erneuerbaren. Explizite Zulassung höherer Ethanolbeimischungen wie E20 im regulatorischen Rahmen Explizite Zulassung höherer Ethanolbeimischungen wie E20 im regulatorischen Rahmen. Ein europäischer Kraftstoffstandard für E20 wurde bereits verabschiedet, und viele der aktuellen Fahrzeuge sind für höhere Ethanolbeimischungen freigegeben. 10 Ausrichtung der CO₂- Fahrzeugregulierung auf eine Wellto-Wheel-Betrachtung statt einer ausschließlichen Fokussierung auf Auspuffemissionen Ausrichtung der CO₂-Fahrzeugregulierung auf eine Well-to-Wheel-Betrachtung statt einer ausschließlichen Fokussierung auf Auspuffemissionen. Nur ein lebenszyklusbasierter Ansatz bildet die Klimavorteile erneuerbarer Kraftstoffe korrekt ab und gewährleistet technologieoffene Emissionsminderungen. Schienenverkehr stärken durch Sanierung und Modernisierung Schienenverkehr stärken durch Sanierung und Modernisierung konsequent umsetzen und steuern. Finanzierung vereinfachen und verstetigen Der Finanzierungshochlauf für die Schiene muss auch für die Folgejahre verstetigt werden. Grundlagen für stabile und tragfähige Trassenpreise schaffen Wachstum auf der Schiene bedarf kostendeckender sowie zugleich verlässlicher und fair verteilter Trassen- und Stationspreise für alle Marktteilnehmende. Vorhandene Infrastrukturkapazitäten besser nutzen Zur Erhöhung der Betriebsqualität muss die vorhandene Kapazität – auf Strecken und in Knoten – besser genutzt werden. Verfahren vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen Die Beschleunigungskommission Schiene hat rund 70 Maßnahmen vorgestellt, wie kapazitätssteigernde Maßnahmen für die Schiene wirksam und beschleunigt umgesetzt werden können. Anreize für klimafreundliches Planen und Bauen setzen Die Realisierung dringend benötigter Schieneninfrastruktur ist, solange die verwendeten Grundstoffe wie Stahl und Zement noch nicht klimaneutral verfügbar sind, mit CO2- Emissionen verbunden. Klimaresilienz der Schiene stärken Die Schiene ist Teil der Kritischen Infrastruktur in Deutschland und muss angesichts der steigenden geopolitischen und klimabedingten Herausforderungen ihre Resilienz weiter steigern. Fahrzeugseitige ETCS-Umrüstung unterstützen An der Schnittstelle zu den Eisenbahnverkehrsunternehmen erfordert die Umstellung der Leit- und Sicherungstechnik des Schienennetzes auf den digitalen Standard ETCS auch die technische Umrüstung der Bestandsflotten mit entsprechenden On-Board- Units. 11 Elektrifizierung und alternative Antriebe voranbringen Kein anderer Verkehrsträger setzt in so hohem Umfang erneuerbare Energien ein wie der Schienenverkehr. Einzelwagenverkehr effektiv weiter fördern Der Einzelwagenverkehr bietet vielen Kunden Zugang zum europäischen Schienengüterverkehr. Digitale Automatische Kupplung (DAK) auf den Weg bringen Die DAK ist Grundlage für den intelligenten Güterzug und für die Digitalisierung und Automatisierung im SGV. ÖPNV-Finanzierung stärken und reformieren Hohe Kostensteigerungen bei Energie, Material und Personal belasten die Verkehrsunternehmen. Deutschland-Ticket absichern Das Deutschland-Ticket hat die Nutzung des ÖPNV so einfach und flexibel gemacht wie nie zuvor. Mobilität in der Fläche integriert und innovativ gestalten Fahrgäste erwarten eine nahtlose Reisekette und gut aufeinander abgestimmte Verkehrsträger. Anreize für den Schienenpersonenfernverkehr setzen Der eigenwirtschaftliche Fernverkehr arbeitet seit Jahren konsequent am Ausbau des bundesweiten und internationalen Angebotes. Entfernungspauschale sollte in eine einkommensunabhängige Mobilitätspauschale umgewandelt werden Die Entfernungspauschale sollte in eine einkommensunabhängige Mobilitätspauschale umgewandelt werden Weiterentwicklung der Luftverkehrsteuer Weiterentwicklung der Luftverkehrsteuer: Die Sätze sollten im Jahresrhythmus erhöht werden Beitritt zur internationalen Allianz für eine sozial gerechte Abgabe auf Privatjetflüge Beitritt zur von Frankreich angeführten internationalen Allianz, um mit einer progressiven Ergänzung der Luftverkehrsteuer eine sozial gerechte Abgabe spezifisch auf Privatjetflüge einzuführen 12 Flottengrenzwerte sollten konsequent und ambitioniert eingesetzt werden Flottengrenzwerte sind ein sehr wirksames Instrument zur Emissionsreduzierung und sollten daher nicht weiter aufgeweicht, sondern konsequent und ambitioniert eingesetzt werden Tempolimit von z.B. 130 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen In Erwägung gezogen werden sollte, ein Tempolimit von z.B. 130 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen einzuführen Einführung eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen Einführung eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen Stärkung von ÖPNV und Radverkehr Stärkung von ÖPNV und Radverkehr Stärkung der Elektromobilität Stärkung der Elektromobilität Luftverkehr reformieren Luftverkehr reformieren Ausbau der Schieneninfrastruktur Ausbau der Schieneninfrastruktur Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen skalieren Erneuerbare Kraftstoffe sind der schnellste und pragmatischste Hebel zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor, da sie unmittelbar wirken und hohe THG-Einsparungen ermöglichen. Einsatz von Biokraftstoffen im Verkehrssektor Die Klimaziele im Verkehrssektor sind ohne sofort wirksame Maßnahmen im bestehenden Fahrzeugbestand nicht erreichbar. Keine Neuzulassungen für Verbrenner-Autos und LKW ab 2030 Keine Neuzulassungen für Verbrenner-Autos und LKW ab 2030 Tempolimit auf deutschen Autobahnen Tempolimit auf deutschen Autobahnen Job-Rad steuerlich fördern Job-Rad steuerlich fördern 13 Kostenfreier Zugang zu ÖPNV Für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfreier Zugang zu den Angeboten des ÖPNV Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs Zentral sind der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, die Stärkung von Fuß- und Radverkehr sowie sozial ausgewogene Anreize für den Umstieg auf batterieelektrische Fahrzeuge. Stärkung von Fuß- und Radverkehr Zentral sind der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, die Stärkung von Fuß- und Radverkehr sowie sozial ausgewogene Anreize für den Umstieg auf batterieelektrische Fahrzeuge. Sozial ausgewogene Anreize für den Umstieg auf batterieelektrische Fahrzeuge Zentral sind der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, die Stärkung von Fuß- und Radverkehr sowie sozial ausgewogene Anreize für den Umstieg auf batterieelektrische Fahrzeuge. Fördermaßnahmen wie eine Neuauflage von „sozial&mobil“ für die Elektrifizierung in der ambulanten Pflege Fördermaßnahmen wie eine Neuauflage von „sozial&mobil“ für die Elektrifizierung in der ambulanten Pflege bieten dafür beste Voraussetzungen. Verstetigung des Deutschlandtickets und eine natur- und klimaverträgliche Infrastrukturpolitik Dauerhafte Maßnahmen wie die Verstetigung des Deutschlandtickets und eine natur- und klimaverträgliche Infrastrukturpolitik, die den Neubau von Straßen hinter die Ertüchtigung bestehender Infrastruktur stellt, sind notwendig. Förderprogramme für Effizienz- Retrofits bestehender Schiffsflotten Im Schifffahrtssektor müssen Förderprogramme für Effizienz-Retrofits bestehender Schiffsflotten konsequent weiterentwickelt werden, da diese kurzfristig substanzielle Emissionsminderungen ermöglichen. Markthochlauf synthetischer, klimaneutraler Kraftstoffe für die Schifffahrt Das Klimaschutzprogramm muss darüber hinaus den gezielten Markthochlauf synthetischer, klimaneutraler Kraftstoffe für die Schifffahrt absichern, da diese langfristig unverzichtbar für Klimaneutralität sind. Anpassung der Quoten und Intervalle im Sauberen-Fahrzeug- Beschaffungsgesetz Anpassung der Quoten und Intervalle im Sauberen-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz sowie Anpassung der Förderung, um die Mehrkosten abzufedern. 14 Strukturen schaffen, die ein bidirektionales Laden von E-Autos ermöglichen Strukturen schaffen, die ein bidirektionales Laden von E-Autos ermöglichen und vergüten, wenn dies zur Netzstabilität beiträgt. Förderung von klimafreundlichen Fahrzeugen und Infrastruktur für die Freie Wohlfahrtspflege Klimaschutzmaßnahmen wie die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten werden von Kostenträgern zudem häufig als unwirtschaftlich eingestuft, obwohl sie langfristig Kosten senken und Emissionen vermeiden. Flächendeckende Tempolimits umsetzen Flächendeckende Tempolimits (130 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und konsequente 30 km/h innerorts) ÖPNV ausbauen und absichern ÖPNV ausbauen und absichern: Verlässliche Finanzierung, Mindeststandards für Takte und Qualität sowie gute Arbeitsbedingungen und Löhne im öffentlichen Verkehr Mobilität bezahlbar machen Mobilität bezahlbar machen: Deutschlandticket langfristig erhalten bundesweites Jugendticket (≤ 1 Euro pro Tag), kostenfrei für ehrenamtlich Engagierte Fuß- und Radverkehr stärken Fuß- und Radverkehr mit einer sicheren Infrastruktur stärken: Die Schaffung einer starken und flächendeckenden barrierearmen Fuß- und Radinfrastruktur Ländliche Räume fördern Ländliche Räume gezielt fördern: Rechtliche Räume schaffen, um innovative und integrierte Mobilitätskonzepte zu erproben und lokal zu verstetigen Klima-soziale Stadtentwicklung Klima-soziale Stadtentwicklung: Verknappung und Verteuerung des Parkraums Gezielte Impulse zur Steigerung der Nachfrage nach Elektrofahrzeugen Für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor ist insbesondere der Absatz von batterieelektrischen Fahrzeugen entscheidend. Flächenverfügbarkeit und Entbürokratisierung des Ladesäulenausbaus Die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für den Aufbau von Ladepunkten ist weiterhin eine der größten Herausforderungen für Ladesäulenbetreiber. 15 Marktgetriebener Ausbau des Lkw- Ladenetzes Auch im Lkw-Bereich nimmt der Ausbau von öffentlichen Ladepunkten mit hohen Ladeleistungen Fahrt auf, insbesondere dort, wo der Markt frei agieren kann. Bidirektionales Laden Bidirektionales Laden bietet aus Sicht des BDEW einen attraktiven Mehrwert und eine zusätzliche Flexibilitätsoption für das Energiesystem. Weiterentwicklung des THG- Quotenhandels Das Bundeskabinett hat am 10. Dezember 2025 den Entwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) auf den Weg gebracht. Verkehrswende konsequent voranbringen Auch für den Verkehrssektor ist ein verlässlicher Planungshorizont entscheidend. Ausbau von Radwegen und Fahrradparken Grundlage jeder erfolgreichen Radverkehrsförderung ist ein zusammenhängendes Netz von sicheren Radwegen (inklusive Radschnellwegen) für alle Typen beziehungsweise Altersgruppen von Radfahrenden insbesondere auch im ländlichen Raum. Elektromobilitätsförderung auch für E-Bikes Das E-Bike ist die größte Erfolgsgeschichte der Elektromobilität in Deutschland. Bisher wurden über 15 Million E-Bikes in Deutschland verkauft. Betriebliche Mobilität mit dem Fahrrad stärken Ein großer Teil der Personenmobilität besteht aus Pendelwegen zur Arbeit sowie betrieblichen Fahrten. Arbeitgeber können hier wichtige Anreize für die Fahrradnutzung geben. Intermodalität von ÖPNV und Radverkehr stärken Fahrrad und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) können gut verzahnt eine Alternative für viele Wege mit dem motorisierten Individualverkehrs (MIV) dienen. Gesetzliche Verankerung des Dienstradleasings Das Erfolgsmodell Dienstradleasing durch eine gesetzliche Verankerung im Einkommensteuergesetz stärken sowie die günstige Besteuerung des geldwerten Vorteils (0,25 Prozent-Regel) über das Jahr 2030 hinaus verlängern. Pauschalbesteuerung für Mobilitätsbudgets Eine Pauschalbesteuerung für Mobilitätsbudgets von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 16 einführen, die gezielt für die Nutzung nachhaltiger Mobilitätsangebote gelten. Verstetigung und Ausweitung des Programms 'mobil gewinnt' Das Programm 'mobil gewinnt' mit seinen Komponenten 'Initialförderung' und 'Breitenförderung' zur Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements von klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) verstetigen, finanziell aufstocken und (mit geringerem Fördersatz) auf größere Unternehmen ausweiten. Ausweitung der 25 Prozent-BAFA- Kaufprämie auf alle gewerblichen E-Bikes Die 25 Prozent-BAFA-Kaufprämie für gewerbliche E-Lastenräder auf alle gewerblichen E-Bikes (Pedelec und S-Pedelec) ausweiten. Neuregelung der StVO zur Freigabe von Radwegen außerorts für S-Pedelecs Eine Neuregel

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