Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026 (Antwort zu Drs. 21/4475)
Text
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026 (Antwort zu Drs. 21/4475)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5047
21. Wahlperiode 25.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4475 –
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Klimaschutzprogramm (KSP) der Bundesregierung ist das zentrale
Steuerungsinstrument der Klimapolitik und muss sämtliche Maßnahmen enthalten,
die zur Erreichung der verbindlichen nationalen Klimaschutzziele erforderlich
sind. Der Expertenrat für Klimafragen, ein unabhängiges wissenschaftliches
Beratungsgremium der Bundesregierung, gibt jedoch an, dass das
übergeordnete Ziel aus § 3 Absatz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die
Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr
1990 zu reduzieren, nicht erreicht wird (https://expertenrat-klima.de/fileadmi
n/ERK/Berichte/ERK2025_Pruefbericht-Emissionsdaten-2024-Projektionsdat
en-2025.pdf). Bis zum Jahr 2040, in dem eine gesetzlich festgelegte
Emissionsminderung um mindestens 88 Prozent erreicht werden muss, wird eine
deutliche Zielverfehlung prognostiziert (ebd.). Auch die Vorgaben der EU-
Klimaschutzverordnung (ESR) werden nicht eingehalten: Die für die Jahre 2021
bis 2030 in der ESR für Deutschland festgelegten Zuweisungen werden
ausweislich der Berechnungen in den Projektionsdaten 2025 überschritten. Dies
wird trotz eines bestehenden Klimaschutzprogramms geschehen, weshalb die
Bundesregierung im neuen Klimaschutzprogramm, das spätestens ein Jahr
nach Beginn einer Legislaturperiode beschlossen werden muss, unbedingt
nachsteuern muss.
Anfang Dezember 2025 startete das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Öffentlichkeitsbeteiligung
zum KSP (www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/oeffentlichkei
tsbeteiligung-zum-neuen-klimaschutzprogramm-der-bundesregierung-startet),
bei der ausgewählte Akteurinnen und Akteure (Länder, Kommunen,
Wirtschaftsverbände, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie
wissenschaftliche Beratungsgremien der Bundesregierung) anhand von zugesandten
Leitfragen gebeten wurden, sich aktiv mit Vorschlägen in die Erarbeitung des
Programms einzubringen. Diese sollen nach Angaben des Bundesministeriums zu
einem späteren Zeitpunkt in Teilen oder in Gänze veröffentlicht werden.
Akteurinnen und Akteure, die nicht explizit zur Stellungnahme aufgefordert
wurden, konnten an derselben Stelle ebenfalls Stellungnahmen einreichen.
Einsendeschluss war der 13. Januar 2026, also etwa zehn Wochen vor Ablauf der
gesetzlichen Frist zur Vorlage des KSP am 25. März 2026. Zu dieser Zeit war
kein Entwurf des KSP bekannt, sodass ein direkter Bezug unmöglich war. An-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 25. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gesichts der drohenden Zielverfehlung und der Unklarheit darüber, wie die
Öffentlichkeitsbeteiligung verlaufen ist, wie mit ihren Ergebnissen umgegangen
wird und welche anderen Formen der Zusammenarbeit oder Einflussnahme
stattgefunden haben, besteht aus Sicht der Fragestellenden in diesen Punkten
Klärungsbedarf.
1. Warum fand die Öffentlichkeitsbeteiligung ohne einen Entwurf des KSP
statt?
Die Bundesregierung hat sich für eine Konsultation auf Basis von Leitfragen zu
einem relativ frühen Zeitpunkt entschieden, um die Anregungen und
Vorschläge der beteiligten Akteure im Erarbeitungsprozess aufgreifen zu können, bevor
ein veröffentlichungsfähiger Entwurf vorlag.
2. Warum fand die Öffentlichkeitsbeteiligung etwa zehn Wochen vor
Ablauf der gesetzlichen Frist zum Einreichen des KSP statt und nicht früher,
um eine ausreichende Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zu
ermöglichen?
Das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde unmittelbar nach einer
entsprechenden Verabredung im Ressortkreis eingeleitet. Das
Beteiligungsverfahren wurde am 8. Dezember 2025 eingeleitet und endete am 13. Januar 2026.
Die sich aus dem Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) ergebende Frist für den
Beschluss des Klimaschutzprogramms ist der 25. März 2026. Damit war
ausreichend Zeit gegeben, sich mit den Stellungnahmen zu befassen.
3. Welche Akteurinnen und Akteure hat die Bundesregierung um
Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten (bitte alle
auflisten)?
Ein direktes Anschreiben zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde an die in
Anlage 1* genannten Institutionen versandt.
Parallel veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit am 8. Dezember 2025 eine Pressemitteilung,
die nur über den Beginn und das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung
informierte und eine Emailadresse bekanntgab, unter der sich auch die Akteure
einbringen konnten, die nicht direkt angeschrieben wurden.
Die Pressemitteilung ist unter diesem Link abrufbar: www.bundesumweltminis
terium.de/pressemitteilung/oeffentlichkeitsbeteiligung-zum-neuen-klimaschutz
programm-der-bundesregierung-startet.
4. Wie viele Rückmeldungen hat die Bundesregierung zur
Öffentlichkeitsbeteiligung für das KSP erhalten (bitte alle auflisten)?
Die in Anlage 2* genannten Institutionen haben eine Stellungnahme
eingereicht.
Außerdem haben 19 Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag eingesandt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5047 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Welchem Schlüssel folgte die Bundesregierung bei der Auswahl der
aufgeforderten Akteurinnen und Akteure, der über die gesetzliche Vorgabe
der „Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände und
zivilgesellschaftliche(n) Verbände sowie wissenschaftliche(n) Begleitgremien der
Bundesregierung“ nach § 9 des Bundes-Klimaschutzgesetzes hinausgeht?
Für das Anschreiben wurden vorhandene Kontakte zu den im § 9 Absatz 3 des
Bundes-Klimaschutzgesetzes aufgeführten Organisationen genutzt.
6. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung die eingereichten
Stellungnahmen bei der Erstellung des KSP?
Alle Stellungnahmen sowie eine Gesamtauswertung in Form von Antworten zu
den Leitfragen wurden im Anschluss mit den Ressorts als Ressource für
Maßnahmenvorschläge für das KSP geteilt.
7. Macht die Bundesregierung bei der Berücksichtigung der eingereichten
Stellungnahmen einen Unterschied zwischen den angefragten und den
nicht angefragten Akteurinnen und Akteuren, und wenn ja, wie?
Alle Stellungnahmen wurden grundsätzlich gleich behandelt.
8. Hat die Bundesregierung anhand der Stellungnahmen einzelne
Abschnitte oder Maßnahmen des KSP nachträglich geändert?
Die Stellungnahmen wurden während des Prozesses ausgewertet, weswegen es
nicht zu nachträglichen Änderungen kommen konnte.
9. Was waren die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen (bitte nach
Themengebieten aufschlüsseln)?
Die Auswertung der Stellungnahmen ist als Anlage 3* beigefügt.
10. Wurde in den Rückmeldungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung darauf
hingewiesen, dass eine weitere Verfehlung der Ziele im Gebäude- und
Verkehrsbereich droht?
Die Projektionsdaten zur weiteren Entwicklung der Treibhausgasemissionen
und die darauf basierende Feststellung der Zielerreichung bzw. -verfehlung
durch den Expertenrat sind bekannt, die Situation im Gebäude- und
Verkehrsbereich ebenfalls.
11. Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen
(bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im Gebäudebereich
zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung
diese Vorschläge jeweils?
Die Maßnahmenvorschläge zur THG-Minderung im Gebäudesektor aus den
eingesandten institutionellen Stellungnahmen sind in Anlage 4* aufgelistet.
Eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte im Rahmen der
Verhandlungen und Erstellung des KSP.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5047 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen
(bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im Verkehrsbereich
zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung
diese Vorschläge jeweils?
Die Maßnahmenvorschläge zur THG-Minderung im Verkehr aus den
eingesandten institutionellen Stellungnahmen sind in Anlage 5* aufgelistet. Eine
Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte im Rahmen der Verhandlungen
und Erstellung des KSP.
13. Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen
(bitte anonymisiert angeben), um die Senkenziele des Sektors
Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zu
erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese
Vorschläge jeweils?
Die Maßnahmenvorschläge zur THG-Minderung im LULUCF-Sektor aus den
eingesandten institutionellen Stellungnahmen sind in Anlage 6* aufgelistet.
Eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte im Rahmen der
Verhandlungen und Erstellung des KSP.
14. Welche Maßnahmen zur sozialen Ausgestaltung des KSP wurden durch
die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um
negative soziale Folgewirkungen zu vermeiden und sozial gerechte
Klimapolitik zu gewährleisten (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die
Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
Die Maßnahmenvorschläge zur sozialen Ausgestaltung des
Klimaschutzprogramms aus den eingesandten institutionellen Stellungnahmen sind in
Anlage 7* aufgelistet. Eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte im
Rahmen der Verhandlungen und Erstellung des KSP.
15. Welche Beteiligungsformen mit externen Akteurinnen und Akteuren
haben stattgefunden, die nicht Teil der auf der Webseite des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) angekündigten Öffentlichkeitsbeteiligung waren?
16. Mit welchen Akteurinnen und Akteuren hat sich die Bundesregierung bei
der Erstellung des KSP ausgetauscht und beraten lassen, welche Treffen
haben stattgefunden (bitte alle nach Akteurin bzw. Akteur, Typ und
Thema des Austauschformats auflisten)?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Mitglieder der Bundesregierung und ihre Vertreterinnen und Vertreter
führen fortwährend eine Vielzahl an fachlichen Gesprächen, auch zu
klimapolitischen Themen und Vorgängen, mit verschiedensten Stakeholdern (u. a. Länder,
Kommunen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft). Eine lückenlose Aufstellung der
stattgefundenen Veranstaltungen, Sitzungen etc. nebst allen jeweiligen
Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann allerdings nicht gewährleistet werden. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich
Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde
auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht. Insbesondere
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5047 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich
vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen teilgenommen haben und
welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen geführt worden sind.
Unterhalb der Leitungsebene gibt es aufgabenbedingt vielfältige dienstliche
Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien zu den
genannten Stakeholdergruppen. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über
diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit
nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen unterhalb der
Leitungsebene erfolgt daher nicht (siehe dazu auch die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/1174 sowie in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12332). Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen.
Ein bilateraler Austausch zum Klimaschutzprogramm 2026 fand mit
Vertreterinnen und Vertretern folgender Organisationen und Unternehmen statt.
Klima-Allianz Deutschland, NABU, Rewe Group, Potsdam-Institut für
Klimafolgenforschung, Sozialverband VdK Deutschland e. V., VDI, ADAC,
Leopoldina, Stiftung Klimaneutralität, Stiftung KlimaWirtschaft, KfW Bankengruppe,
Allianz pro Schiene.
Bilaterale Gespräche gab es weiter mit den Ministerpräsidenten der
Bundesländer Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen,
Saarland.
An sogenannten Verbändegesprächen – Gesprächen mit der Hausleitung im
größeren Kreis mehrerer Verbände – haben Vertreterinnen und Vertreter
folgender Verbände teilgenommen: Deutscher Naturschutzring, Germanwatch,
Deutsche Umwelthilfe, BUND, Greenpeace, Klima-Allianz, Brot für die Welt,
WWF.
Das Klimaschutzprogramm war bei diesen Gesprächen lediglich ein Punkt auf
einer mehrere Punkte umfassenden Tagesordnung.
Konkrete Vorschläge aus den einzelnen Gesprächen können nicht
nachvollzogen werden. In der Regel werden keine Vorschläge vorgebracht, die nicht
ohnehin Gegenstand der öffentlichen klimapolitischen Debatte sind und die auch
über die Öffentlichkeitsbeteiligung an die Bundesregierung herangetragen
wurden.
Im Bundesministerium für Verkehr wurden im Rahmen des von
Bundesverkehrsminister Schnieder eingesetzten Expertenforums klimafreundliche
Mobilität und Infrastruktur (EKMI) Impulse zur Erarbeitung des KSP eingebracht. Im
Expertenforum waren folgende Verbände bzw. Organisationen vertreten.
Agora Verkehrswende
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC)
Allianz pro Schiene (ApS)
Bundesverband der deutschen Binnenschifffahrt (BDB)
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)
Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX)
Bundesverband Schienennahverkehr (BSN)
Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV)
Deutscher Landkreistag (DLT)
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Deutscher Städtetag (DST)
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Deutsches Verkehrsforum (DVF)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Die Güterbahnen
e-mobil BW
International Council on Clean Transportation (ICCT)
Transport & Environment (T&E)
Verband der Automobilindustrie (VDA)
Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB)
Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK)
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA)
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2x)
Das EKMI hat Vorschläge zu folgenden fünf Themenfeldern – unter
Berücksichtigung ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen –
konstruktiv diskutiert und in einem gemeinsamen Arbeitspapier bewertet.
Elektrifizierung des Pkw-Antriebs
Dekarbonisierung des schweren Straßengüterverkehrs
Kommunale Mobilität und Multimodalität
Verlagerung auf die Schiene, Binnenschiffe und den kombinierten
Güterverkehr
Einsatz regenerativer Kraftstoffe
Details sind im Abschlussbericht des EKMI veröffentlicht, der auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) unter folgendem Link
abrufbar ist: www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/ekmi.pdf?__blob=publi
cationFile.
Der Austausch mit dem EKMI ist ein wichtiges Anliegen des BMV, um
Lösungen zu erarbeiten, mit denen Klimaschutz, Wirtschaft und Gesellschaft gestärkt
werden. Die Impulse sind in die Erstellung des KSP eingeflossen.
Im Rahmen des Stahldialogs der Bundesregierung erfolgte ein Austausch zu
folgenden Themen:
– strukturelle Herausforderungen der Stahlindustrie
– Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie
– Handel [Außenhandelsschutz (insbes. Nachfolgeinstrument Stahl
Safeguards), CBAM, ggf. weitere Themen wie Durchsetzung Sanktionen RUS,
USA, GFSEC]
– Energie und Transformation [Energie (Entlastungen, Industriestrompreis,
SPK), Transformation (Fördermaßnahmen Dekarbonisierung, H2-Hochlauf,
Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe/ EU-Präferenz, ggf. weitere
Themen wie Emissionshandel, Kreislaufwirtschaft/ Schrott)]
– Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz [Verantwortung der Unternehmen
(Arbeitgeber und Arbeitnehmer) für wettbewerbsfähige Konzepte, ggf.
Konsolidierung, Neuaufstellung und beispielsweise Erschließen neuer Märkte
(beispielsweise SVI)]
Beteiligt waren Vertreter der Unternehmen ArcelorMittal Germany Holding,
Badische Stahlwerke, Brockhaus Stahl, Feralpi Stahl, Lech-Stahlwerke, Riva
Stahl, Salzgitter, Stahl-Holding Saar, thyssenkrupp Steel Europe, WV Stahl,
Georgsmarienhütte Holding sowie der Industriegewerkschaft (IG) Metall.
17. Ist die Bundesregierung bei der Erarbeitung des KSP im Austausch mit
dem Expertenrat für Klimafragen bei der Bundesregierung, und wenn ja,
inwieweit (bitte alle Termine und Themen auflisten)?
Die Bundesregierung hat den Expertenrat für Klimafragen nach § 12 Absatz 3
Nummer 3 KSG beteiligt („Die Bundesregierung holt zu folgenden
Maßnahmen eine Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen im Hinblick auf die
diesen zugrunde liegenden Annahmen zur Treibhausgasreduktion ein, bevor sie
diese veranlasst: … Beschluss von Klimaschutzprogrammen nach § 9.“)
Weiterhin lagen der Bundesregierung das „Zweijahresgutachten 2024“ sowie der
„Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen 2024 und
der Projektionsdaten 2025“ vor, in denen der des Expertenrat für Klimafragen
(ERK) seine Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm formuliert hatte.
18. Wird die Expertise des Expertenrates für Klimafragen während der
Erarbeitung des KSP eingeholt, wenigstens in Teilbereichen oder
Zwischenschritten?
Eine direkte Beteiligung des ERK an der Erstellung der
Klimaschutzprogramme, jenseits von § 12 Absatz 3 KSG, ist gesetzlich nicht vorgesehen und
überschreitet das Mandat des ERK.
19. Ist die Bundesregierung bei der Erarbeitung des KSP in fachlichem
Austausch mit
a) Verbänden oder Unternehmen der Industrie,
b) Verbänden oder Unternehmen der Energiewirtschaft,
c) Verbänden oder Unternehmen des Verkehrsbereichs,
d) Verbänden oder Unternehmen der Wohnungswirtschaft,
e) kommunalen Verbänden,
f) Kommunen und Ländern,
g) Gewerkschaften,
h) Umweltverbänden,
und wenn ja, mit welchen, und jeweils mit welcher Zielstellung?
20. Welche Expertise zu welchen Themen hat sich die Bundesregierung
jeweils mit den in den Fragen 19a bis 19h genannten Gruppierungen
eingeholt, die über die Öffentlichkeitsbeteiligung hinausgeht?
21. Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter
Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um die
Emissionsziele im Gebäude- und Verkehrsbereich zu erreichen, und wie
bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
22. Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter
Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um die
Senkenziele des LULUCF-Sektors zu erreichen, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
23. Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter
Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um das KSP mit
dem Klimasozialplan zu verzahnen?
24. Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter
Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um das KSP
sozial zu gestalten, negative soziale Folgewirkungen zu vermeiden und
sozial gerechte Klimapolitik zu gewährleisten, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
Die Fragen 19 bis 24 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 16 verwiesen.
Kleine Anfrage Die Linke 21/44
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung
3. Welche Akteur*innen hat die Bundesregierung um Stellungnahme im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten (bitte alle auflisten)?
Akteur*innen außer Bundesländer
1. ADAC e.V. Büro Berlin
2. AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.
3. aireg e.V. - Aviation Initiative for Renewable Energy in Germany
4. Allianz pro Schiene e.V.
5. Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL)
6. Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen (AGF)
7. Arbeitsgemeinschaft deutscher Junggärtner e. V
8. Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR)
9. ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen
Energieverbrauch e.V.
10. AWO Bundesverband e.V.
11. B.A.U.M. e.V.
12. BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Rohstoffwirtschaft e.V.
13. Deutscher Bahnkunden-Verband e.V.
14. BFBahnen Berlin-Brandenburg
15. BildungsCent e.V.
16. Biogasrat+ e.V.
17. Biokraftstoffverband
18. Bioland e.V.
19. Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e.V.
20. Brot für die Welt
21. Buildings Performance Institute Europe (BPIE)
22. Bund der Deutschen Katholischen Jugend e.V.
23. Bund der Deutschen Landjugend (BDL)
24. Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.
25. Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V.
2
26. Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) e.V.
27. Bundesarchitektenkammer BAK
28. Bundesingenieurkammer
29. Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks - BIV -
30. Bundesjugendwerk der AWO e.V.
31. Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V.
32. Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
33. Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.
34. Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH)
35. Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) e.V.
36. Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.
37. Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL)
38. Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD)
e.V.
39. Bundesverband der Öffentlichen Banken VÖB
40. Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV)
41. Bundesverband deutscher Banken e.V.
42. Bundesverband Deutscher Fertigbau
43. Bundesverband Deutscher Milchviehhalter
44. Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V.
45. Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V.
46. Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW)
47. Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
48. Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
49. Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)
50. Bundesverband Rind und Schwein e.V.
51. Bundesverband Spedition und Logistik e.V.
52. Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
53. Campact e.V.
54. CARE Deutschland e.V.
55. co2online gGmbH
56. DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützig GmbH
57. Demeter e.V.
3
58. Der Mittelstandsverbund – ZGV e.V.
59. Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
60. Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. - DGNB
61. Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Berlin Brandenburg
e.V.
62. Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband
63. Deutsche Schreberjugend - BV e.V.
64. Deutsche Umweltstiftung
65. Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)
66. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
67. Deutscher Alpenverein e.V.
68. Deutscher Bahnkunden-Verband e.V.
69. Deutscher Bauernverband e.V.
70. Deutscher Caritasverband e.V.
71. Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V.
72. Deutscher Holzwirtschaftsrat DHWR
73. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK)
74. Deutscher Mieterbund e.V.
75. Deutscher Naturschutzring (DNR)
76. Deutscher Olympischer Sportbund
77. Deutscher Raiffeisenverband e.V.
78. Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
79. Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
80. Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V. (DEN)
81. Deutsches Klima-Konsortium e. V. (DKK)
82. Deutsches Institut für Urbanistik
83. Deutsches Verkehrsforum e.V. (DVF)
84. Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
85. DGAW Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V.
86. DGB Bundesvorstand
87. Die grüne Stadt
88. DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
89. E3G - Third Generation Environmentalism
4
90. Ecologic Institut gemeinnützige GmbH
91. Expertenrat für Klimafragen, Geschäftsstelle
92. Fachverband Biogas e.V.
93. Fachverband Einblasdämmung e.V.
94. Familienbetriebe Land und Forst e.V.
95. FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V.
96. Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit am GFZ
97. Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS)
98. GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
99. GenderCC - Women for Climate Justice
100. Germanwatch e.V.
101. Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
102. Gesamtverband Steinkohle e.V.
103. GIH - Bundesverband der Energieberater e.V.
104. Green and Sustainable Finance Clusters Germany e.V.
105. Greenpeace Deutschland e.V.
106. Greifswald Moor Centrum
107. Handelsverband Deutschland (HDE) e.V.
108. Haus & Grund Deutschland
109. HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
110. ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg
111. ifo Institut Zentrum für Energie, Klima und Ressourcen
112. Immobilienverband Deutschland IVD
113. Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
114. Initiative Madrenatura e.V.
115. Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) e.V.
116. Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in
Deutschland (ITAD) e.V.
117. Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUNDjugend)
118. Junges Netzwerk Forst e.V.
119. Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
120. Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) e.V.
121. Klima-Allianz Deutschland
5
122. Klimadelegation e.V.
123. Klimaschutz im Bundestag e.V.
124. Klimaschutz-Unternehmen e.V.
125. Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin
126. Koordinationsrat der Muslime
127. Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB)
128. LIFE Bildung-Umwelt Chancengleichheit
129. MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland
130. Michael Succow Stiftung
131. NAJU (Naturschutzjugend im NABU)
132. Naturfreundejugend Deutschlands
133. Naturland e.V.
134. Naturwald Akademie gGmbH
135. Öko-Institut
136. Oxfam Deutschland e.V.
137. Pfadfinderinnenwerk St. Georg e.V.
138. Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
139. re!source Stiftung e.V.
140. Ring deutscher Pfadfinder*innen
141. Sozialverband VdK Deutschland e. V.
142. Stiftung Bildung
143. SV Bildungswerk e.V.
144. TGA-Repräsentanz Berlin GbR
145. Thünen-Institut
146. Transition Town Initiativen
147. Transparente Gebäudehülle GbR
148. Umweltgutachterausschuss
149. Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen
150. UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.
151. Universität Hamburg, Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
152. Universität Hamburg, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Energie-
und Umweltmanagement
153. VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.
6
154. VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.
155. vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.
156. Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)
157. Verband der Chemischen Industrie e.V.
158. Verband der Elektro- und Digitalindustrie e.V.
159. Verband der Privaten Bausparkassen
160. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)
161. Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher
Nichtregierungsorganisationen e.V.
162. Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.
163. Verband kommunaler Unternehmen (VKU) e.V.
164. Verband Privater Bauherren e.V.
165. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
166. Verein Deutscher Zementwerke e.V.
167. Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
168. VfU Sustainable Finance Plattform
169. VfW Verband für Wärmelieferung e.V.
170. VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
171. Volkssolidarität Bundesverband e.V.
172. Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. (en2x)
173. Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.
174. WirtschaftsVereinigung Metalle
175. WissenLeben e.V.
176. WWF Deutschland
177. WWF Jugend
178. Yeşil Çember ökologisch interkulturell gGmbH
179. Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V.
180. Zentralverband des Deutschen Handwerks
181. Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. -Gewerkschaftlicher
Fachverband-
182. Zentralverband Deutsches Baugewerbe
183. Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI)
184. Zentralverband Gartenbau e.V.
7
185. Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW)
186. ZIA Zentraler Immobilienausschuss
187. Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
188. ZVEH Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen
Handwerke
8
Bundesländer
Bundesland Institution
Baden-Württemberg Ministerium für Verkehr, Baden-Württemberg
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Bayern Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung
und Energie
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Berlin Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz
und Umwelt
Brandenburg Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz
Bremen Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Hamburg Behörde für Umwelt, Klima, Energie und
Agrarwirtschaft
Hessen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau,
Forsten, Jagd und Heimat
Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche
Räume und Umwelt
Niedersachsen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und
Energie
Rheinland-Pfalz Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und
Mobilität
Saarland Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar
und Verbraucherschutz
Sachsen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Sachsen-Anhalt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz
und Umwelt
Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt
und Natur
Thüringen Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
9
Kommunale Institutionen
• Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
• Deutscher Städtetag/Städtetag NRW
• Deutscher Landkreistag
Kleine Anfrage 21/4475
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung
Frage 4: Wie viele Rückmeldungen hat die Bundesregierung zur
Öffentlichkeitsbeteiligung für das KSP erhalten (bitte alle auflisten)?
Folgende Institutionen haben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine
Stellungnahme eingereicht:
1. Agora Energiewende
2. Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC) e.V.
3. Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) e.V., Bundesgeschäftsstelle
4. Allianz pro Schiene
5. Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.
6. architects4future
7. attac AG Energie - Klima - Umwelt
8. Aviation Initiative for Renewable Energy in Germany (aireg) e.V.
9. BASF SE
10. Bellona Deutschland gGmbH
11. Bergischer Klimaschutzverein Cronenberg KliC e.V.
12. Berlin4Future
13. Biocen Ecosystems GmbH
14. Biogasrat+ e.V.
15. Buildings Performance Institute Europe, BPIE
16. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.
17. Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) e.V.
18. Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e.V.
19. Bundesarchitektenkammer e.V.
20. Bundesingenieurkammer e.V.
21. Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V.
22. Bundesverband Bioenergie (BBE) e.V.
23. Bundesverband Carsharing. (bcs) e.V
24. Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.
2
25. Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
26. Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.
27. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) e.V.
28. Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) e.V.
29. Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) e.V.
30. Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) e.V.
31. Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V.
32. Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW) e.V.
33. Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) e.V.
34. Bundesverband Geothermie e.V.
35. Bundesverband Holzpackmittel Paletten Exportverpackung (HPE) e.V.
36. Bundesverband Klimaschutz e.V.
37. Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.
38. Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) e.V.
39. Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) e.V.
40. Bundesverband Wärmepumpe e.V.
41. Bündnis Bürgerenergie e.V.
42. BürgerEnergieAltmark eG
43. Bürgerinitiative A4minus
44. Bürgerlobby Klimaschutz e.V.
45. christians4future
46. Climate Advisers
47. Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) e.V.
48. Deutsche Bahn AG
49. Deutsche Gesellschaft für Abfall- und Kreislaufwirtschaft e.V.
50. Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) e.V.
51. Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
52. Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
53. Deutsche Plattform für Mobilitätsmanagement (DEPOMM) e.V.
54. Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V.
3
55. Deutsche Umwelthilfe (DUH) e.V.
56. Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) e.V.
57. Deutscher Alpenverein e.V., Jugend des Deutschen Alpenvereins
58. Deutscher Bauernverband (DBV) e.V.
59. Deutscher Bundesjugendring e.V.
60. Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V.
61. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesverband
62. Deutscher Landkreistag
63. Deutscher Mieterbund e.V.
64. Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.
65. Deutscher Naturschutzring (DNR)
66. Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
67. Deutscher Städtetag
68. Deutsches Energieberater Netzwerk e.V.
69. Deutsches Institut für Normung (DIN) e.V.
70. Deutsches Nationalkomitee von ICOMOS e.V.
71. Deutsches Verkehrsforum (DVF) e.V.
72. Dezernat Zukunft e.V.
73. Die Gas- und Wasserwirtschaft e.V.
74. Die Güterbahnen NEE e.V.
75. Die Waldeigentümer (AGDW)
76. e-mobil BW GmbH Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive
Baden-Württemberg
77. Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie e.V.
78. Extinction Rebellion Deutschland
79. Fachagentur Wind und Solar e.V.
80. Fachverband Einblasdämmung (FVED) e.V.
81. Fachverband Gebäude-Klima e.V.
82. Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
83. Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) e.V.
4
84. Forschungsmission CDRmare der Deutschen Allianz Meeresforschung
85. Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) e.V.
86. Fossil Free Berlin
87. Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband (GIH) e.V.
88. Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V.
89. German Sustainable Building Council
90. Germanwatch e.V.
91. GermanZero e.V.
92. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V.
93. Greenpeace
94. Handelsverband Deutschland (HDE) e.V.
95. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
96. Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe
97. Health for Future
98. Helmholtz-Zentrum für Geoforschung (GFZ)
99. Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Fakultät Business Science and Management
100. Hoffnungstaler Stiftung Lobetal
101. Holcim (Deutschland) GmbH
102. Industrieverband Garten (IVG) e.V.
103. Ingenieurbüro FörBexx GmbH
104. Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in
Deutschland e.V.
105. Internationaler Umweltratschlag IEC 2026
106. Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Helmholtz Energy Office
107. Klima-Allianz Deutschland e.V.
108. Klimabeirat der Stadt Magdeburg
109. Klimabündnis
110. Klimanetzwerk-Wuppertal
111. Klimaneustart Berlin
112. Klimaschutz im Bundestag e.V.
5
113. Kommissariat der deutschen Bischöfe
114. Kreis Euskirchen
115. Landeshauptstadt München
116. Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.
117. Leben im Einklang mit der Natur e.V.
118. Michael Succow Stiftung
119. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes
Schleswig-Holstein
120. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes
Rheinland-Pfalz
121. Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten des Landes
Thüringen
122. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-
Württemberg
123. Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des
Landes Saarland
124. Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg
125. Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen
126. Mitfahrverband e.V.
127. Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK) e.V.
128. NABU-Kreisverband Stendal
129. Nahrungswald e.V.
130. Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.
131. Naturwald Akademie Lübeck
132. Netzwerk Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur e.V.
133. NewClimate Institute
134. Ökologisch-Demokratische Partei Deutschlands
135. Ökumenewerk der Nordkirche
136. Omas for Future
137. Parents for Future Bielefeld
138. Parents for Future Deutschland
139. Projektleitung KlimaPlanReal-intensified
6
140. PtX Lab Lausitz
141. Rat der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD)
142. ROSA consult GmbH
143. Schmidmeier NaturEnergie GmbH
144. Schönaichforfuture
145. Scientists for Future, Fachgruppe Kommunaler Klimaschutz
146. Scientists for Future, Regionalgruppe Aachen
147. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes
Berlin
148. Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) e.V.
149. Solarfreunde Moosburg e.V.
150. Sozialverband VdK Deutschland e.V.
151. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus des
Landes Bayern
152. Stadt Hattersheim
153. Stadt Konstanz
154. Stadt Nürnberg
155. Stadtwerke Augsburg Holding GmbH
156. Stiftung Klimawirtschaft
157. Teachers for Future Germany e.V.
158. Transparente Gebäudehülle GbR
159. UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e. V.
160. VDMA e.V.
161. Verband der Automobilindustrie e.V.
162. Verband der Chemischen Industrie (VCI) e.V.
163. Verband der Deutschen Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) e.V.
164. Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) e.V.
165. Verband der Holzwerkstoff- und Innentürenindustrie (VHI) e.V.
166. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) e.V.
167. Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) e.V.
7
168. Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI)
e.V.
169. Verband kommunaler Unternehmen e.V.
170. Verein der Zuckerindustrie e.V.
171. Verein Deutscher Ingenieure e.V.
172. Verein für Klimapositivität e.V.
173. Verein Psychologists / Psychotherapists for Future e.V.
174. Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V.
175. Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD Bayern)
176. Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg)
177. WWF Deutschland
178. Zeitbild-Stiftung
179. Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V.
180. Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) e.V.
181. Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V.
182. Zentralverband Gartenbau (ZVG) e.V.
183. Zukunft Fahrrad e.V.
184. Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) e.V.
Kleine Anfrage 21/4475
Anlage 3 zur Antwort der Bundesregierung
Frage 9: Was waren die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen (bitte nach
Themengebieten aufschlüsseln)?
Die hier beigefügte Auswertung der Stellungnahmen wurde anhand der Leitfragen
erstellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm 2026
Dezember 2025/Januar 2026
Leitfrage 1: Welche zusätzlichen, konkreten Maßnahmen n den Sektoren
Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und
Landnutzung/Forst (auch sektorübergreifende Maßnahmen), bzw. Änderungen
bestehender Maßnahmen können dabei helfen, diese Ziele sicher zu erreichen?
Welche finanziellen oder rechtlichen Voraussetzungen, einschließlich
Ordnungsrecht, sind dafür erforderlich?
Beiträge von 178 Stakeholdern (89 Verbände, 47 NGOs, 13
Forschungseinrichtungen, 9 Bundesländer, 9 Unternehmen, 8 Kommunen oder
Kommunalverbände, 2 kirchliche Institutionen, 1 Stiftung)
Energiewirtschaft:
Viele Stellungnahmen unterschiedlicher Stakeholder betonen die Bedeutung der
Energiewende für den Klimaschutz: wichtig sei der weitere Ausbau der erneuerbaren
Energien und der damit einhergehende Umbau der Energieinfrastruktur,
insbesondere der Netze und Speicher. Für einen kostengünstigen Umbau solle die
Flexibilität im Stromsystem besser genutzt werden.
Einige Stakeholder heben die Bedeutung einer flächendeckenden digitalen
Energieinfrastruktur hervor, die für das Stromsystem der Zukunft unabdingbar sei.
Angesichts der stark steigenden Nachfrage nach Stromspeichern zur Integration
Erneuerbarer Energien bestünde ein Bedarf an transparenten und neuen
Regelungen, die einen fairen und diskriminierungsfreien Netzzugang für alle
Netzkunden sicherstellen.
Spezifische Maßnahmenvorschläge:
• Bundesförderprogramm für Energiegenossenschaften auf alle erneuerbaren
Energien (bisher nur Wind) und Energieeffizienz ausweiten
2
Industrie:
Die Stakeholder betonen mehrheitlich die Elektrifizierung industrieller Prozesse, die
Defossilisierung der Prozesswärme (Prozesswärmestrategie des Bundes) und das
Erschließen von Energieeffizienzpotentialen als zentral für den
Transformationsprozess. Auch die Stärkung der Kreislaufwirtschaft oder allgemeiner
der effiziente Umgang mit Ressourcen wird häufig als wichtig für den Klimaschutz
benannt.
Häufig wird staatliche Unterstützung für damit verbundene Investitionen angeregt
(z.B. in Form von Klimaschutzverträgen, Förderprogrammen, oder speziellen
Abschreibungsregeln).
Die Nachfrage nach klimafreundlich erzeugten Industrieprodukten sollte über grüne
Leitmärkte stärker angereizt werden, betonen mehrere Stellungnahmen.
Für unvermeidliche Prozessemissionen solle mit der Carbon Management Strategie
ein Rahmen geschaffen werden.
Verkehr:
Beiträge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung beziehen sich auf alle Mobilitätsarten: auf
motorisierten Individualverkehr ebenso wie auf den Schienenverkehr, den ÖPNV
insgesamt, aber auch den Rad- und Fußverkehr.
Beim Schienenverkehr wird vor allem die Notwendigkeit hervorgehoben, die
Schieneninfrastruktur zu sanieren, zu modernisieren, die Kapazitäten auf der
Schiene auszubauen und die Strecken möglichst durchgehend zu elektrifizieren.
Auch das Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur solle auf neue Grundlagen gestellt
werden.
Viele Stellungnahmen regen den dauerhaften Erhalt eines kostengünstigen
Deutschlandtickets an.
Beim motorisierten Verkehr steht die Antriebswende bei allen motorisierten
Verkehrsmitteln, auch im ÖPNV, im Vordergrund der Beiträge. Häufig wird auf einen
frühzeitigen, flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur verwiesen.
Mehrere Beiträge weisen darauf hin, dass klimaschädliche Fehlanreize insbesondere
bei der Besteuerung und bei Subventionen abgebaut werden sollten. Ergänzt würde
dies, so mehrere Beiträge, durch klare CO2-Preissignale über einen wirksamen
Emissionshandel und eine CO2-orientierte Energiebesteuerung im Straßen-,
Schienen- und Binnenwasserstraßenverkehr.
Spezifische Maßnahmenvorschläge
• Tempolimit
3
• Reform des Trassenpreissystems bei der Bahn
Gebäude:
Stellungnahmen zum Gebäudebereich betonen die Bedeutung der
Bestandssanierung für den Klimaschutz. Die Sanierungsrate müsse erhöht werden,
der Fokus solle auf den Gebäuden mit den schlechtesten Energiestandards („worst
performing buildings“) liegen.
Auch im Gebäudesektor haben viele Stakeholder die Bedeutung planbarer
Rahmenbedingungen für die Wärmewende hervor. Eine Reihe Beitragender spricht
sich dafür aus, die 65 Prozent-EE-Anforderung für neue Heizungen im GEG zu
erhalten. Die BEG-Förderung solle weiter verstetigt werden, die Förderbedingungen
sollte noch stärker auf den Bedarf einkommensschwacher Haushalte ausgerichtet
werden. Auch Mietende sollten – indirekt – von der BEG-Förderung profitieren
können.
Ebenso sollte die BEW aufgrund der langen Vorlaufzeiten für die Planung langfristig
abgesichert und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein, damit
Planungssicherheit für die Antragstellenden gewährleistet ist. Einzelne
Stellungnahmen weisen darauf hin, dass Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung abgesichert werden sollte und die kommunale Wärmeplanung im
Zuge der Transformation in größeren zeitlichen Abständen fortzuschreiben ist. Auch
eine solche Fortschreibung sollte finanziell abgesichert sein.
Spezifische Maßnahmenvorschläge
• Bundesrechtliche Regelungen für die Stilllegung von Gasnetzen, verknüpft mit der
kommunalen Wärmeplanung
• Vollzugsverordnung zum GEG, die eine bundesweit einheitliche Anwendung
ermöglicht
• Für Abwärmenutzung Vergütung rechtssicher regeln und Adressrisiko (bei
Standortschließung durch den Industriepartner, Produktionsrückgang oder
Wartung) absichern
4
Landwirtschaft:
Die Beiträge zum Landwirtschaftssektor adressieren eine große Bandbreite
möglicher Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft. Angesprochen wird die
Reduktion von Stickstoffüberschüssen durch optimierte Düngung ebenso wie eine
Verstetigung und Verstärkung des Bundesprogramms Energieeffizienz in der
Landwirtschaft, das Energieeffizienzsteigerung und Umstieg auf erneuerbare
Energien unterstützt. Weiter wird angeregt, eine Proteinstrategie auf Grundlage der
Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats für Ernährungspolitik zu erarbeiten.
Anbauflächen heimischer Leguminosen sollten deutlich gesteigert und das
Wirtschaftscluster „alternative Proteine“ gestärkt werden. Die Tierhaltung sollte
entsprechend den Empfehlungen der Borchert-Kommission (u.a. flächengebundene
Tierzahlen, tierwohlorientierte Haltung) zukunftsfähig umgebaut werden.
Vergleichsweise viel Raum nimmt in den Rückmeldungen das Thema
klimafreundliche Ernährung ein. So wird mehrfach empfohlen, die reduzierte
Mehrwertsteuer für Fleisch und Fleischprodukte an den üblichen Mehrwertsteuersatz
anzugleichen. Klimafreundliche, regionale Angebote in der
Gemeinschaftsverpflegung sollen gestärkt werden und Standards für eine
klimafreundliche Gemeinschaftsverpflegung entwickelt, so die Vorschläge.
Schließlich wird angeregt, die Strategie gegen Lebensmittelverschwendung weiter zu
entwickeln.
Abfall:
Direkt zum Abfallsektor gab ab es vergleichsweise wenige Rückmeldungen. (Eine
Reihe von Stellungnahmen griff das Thema Kreislaufwirtschaft auf, vor allem mit
Blick auf den Industriesektor.)
Spezifische Maßnahmenvorschläge
• einheitlichen Prozess zur Anerkennung von Wärme/Strom und zur Substitution
von Primärrohstoffen aus Thermischen Abfallbehandlungsanlagen als Beitrag
zum Erreichen der Klimaschutzziele zu beginnen
5
LULUCF:
Bei den Rückmeldungen zum LULUCF-Sektor stehen verschiedene Maßnahmen zur
Stärkung und Ausweitung der natürlichen Senken im Vordergrund. So werden der
Waldumbau zu klimastabilen Wäldern, der Aufbau von Agroforstsystemen oder die
Moorwiedervernässung angesprochen. Die Moorwiedervernässung solle von einem
Ausbau der Paludikultur und der Schaffung entsprechender Wertschöpfungsketten
begleitet werden. Weiter wird angeregt, den Holzproduktespeicher auszubauen, eine
entsprechende Laubholzstrategie zu erstellen und die Kaskadennutzung von Holz
bzw. Biomasse stärker anzureizen.
Dementsprechend wird eine Fortführung des Aktionsprogramms Natürlicher
Klimaschutz begrüßt, jedoch eine zügigere Umsetzung angemahnt.
Leitfrage 2: Wie kann das Klimaschutzprogramm so ausgestaltet werden, dass
es vulnerable Gruppen und insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen
nicht überfordert, eine faire Verteilung der Kosten und Nutzen gewährleistet
und eine hohe gesamtgesellschaftliche Akzeptanz findet?
Beiträge von 106 Stakeholdern (42 Verbände, 34 NGOs, 7 Forschungseinrichtungen,
7 Kommunen oder Kommunalverbände, 7 Bundesländer, 5 Unternehmen, 3
kirchliche Institutionen, 1 Stiftung)
Während viele Stellungnahmen die Bedeutung der CO2-Bepreisung als
Rahmenbedingung für die Dekarbonisierung betonen, wurde auch häufig darauf
hingewiesen, dass die CO2-Bepreisung durch sozial differenzierte Unterstützungs-
und Ausgleichsmechanismen flankiert werden sollte.
Auch ein Klimageld sollte sozial gestaffelt ausgestaltet werden. Einige Beiträge
weisen darauf hin, dass mit den ETS2-Einnahmen vor allem strukturelle Lösungen
zur Vermeidung von CO2-Kosten gefördert werden sollten, statt z.B. kurzfristig nur
Energiekosten zu subventionieren.
Förderprogramme würden die Bedarfe vulnerabler Gruppen bisher in der Regel nur
unzureichend abbilden. Die soziale Staffelung der jeweiligen Förderbedingungen
sollte verstärkt werden. Häufig wurde in diesem Zusammenhang auf die BEG
hingewiesen und weitere soziale Differenzierungen angeregt: Bei Einhaltung einer
Mietpreisobergrenze in BEG-geförderten Sanierungsobjekten könnte ein
Förderbonus gewährt werden (z.B. für 10 Jahre nach der energetischen Sanierung
Miete mindestens 10 Prozent unterhalb der jeweils geltenden ortsüblichen
Vergleichsmiete). Der KfW-Ergänzungskredit für Haushalte mit einem Einkommen
von bis zu 90.000 Euro solle beibehalten werden.
6
Vorhandene Beratungsangebote insbesondere für Beziehende niedriger Einkommen
sollten fortgesetzt werden. Informationen zu zukünftigen Einsparungen als Ergebnis
von Investitionen sollten einfach erhältlich sein.
Die absehbare Stilllegung der Gasnetze solle so flankiert werden, dass soziale
Härten und volkswirtschaftliche Zusatzkosten vermieden werden können.
Für eine sozial verträgliche Transformation im Verkehrsbereich sei eine bundesweit
hochwertige, an einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse orientierten ÖPNV-
Erschließung essentiell. Beibehaltung und finanzielle Absicherung des
Deutschlandtickets schaffen eine kostengünstige Alternative zum Individualverkehr.
Mehrere Stellungnahmen fordern die Bundesregierung auf, den Klimasozialplan
zeitnah bei der EU-Kommission in Brüssel einzureichen.
Spezifische Maßnahmenvorschläge
• Gewährung einer Mobilitätspauschale unabhängig vom Einkommen anstelle der
bisherigen Entfernungspauschale
• Social Leasing-Angebot für Elektrofahrzeuge für Haushalte mit niedrigem
Einkommen
• Erweiterung des bisherigen Deutschlandticket-Angebots um ein vergünstigtes
„Sozial-Deutschland-Ticket“
• Frühzeitige Novelle des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes, um Rechtsicherheit
beim Übergang vom BEHG zum ETS-2 herzustellen
• Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf alle pflanzlichen
Lebensmittel
Leitfrage 3: Welche Änderungen von Rahmenbedingungen und Anreizen
können dabei helfen, weitere Investitionen in die Transformation zur
Klimaneutralität und die Marktdurchdringung von Schlüsseltechnologien für
die Klimaneutralität zu beschleunigen? Wie kann dabei die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie gestärkt werden? Wie kann die
Wirksamkeit marktwirtschaftlicher Instrumente bestmöglich gewährleistet
werden?
Beiträge von 52 Stakeholdern (38 Verbände, 19 NGOs, 4 Kommunen bzw.
Kommunalverbände, 6 Unternehmen, 3 Forschungseinrichtungen, 2 Bundesländer)
7
Viele Beiträge heben hervor, dass für Investitionsentscheidungen Planungssicherheit
bei regulatorischen und Förderbedingungen unerlässlich seien. Ausdrücklich erwähnt
werden in diesem Zusammenhang zum Beispiel konsistente, verlässliche CO2-
basierte Preissignale (ETS-1, Umsetzung des ETS-2) oder das Beibehalten der Ziele
für CO2-Flottengrenzwerte 2030, 2035 und 2040, die „dem Ökosystem
Elektromobilität Planungssicherheit für Investitionen“ ermöglichen.
Auch staatliche Unterstützung bei Investitionsvorhaben wird in vielen
Stellungnahmen gefordert. Neben diversen Förderprogrammen werden auch die
Fortführung der Dekarbonisierungsverträge für Industrieprozesse, steuerliche
Abschreibungen, die Errichtung eines KMU-Innovationsfonds, gezielte Unterstützung
bei Contracting und Energiedienstleistungsmodellen als konkrete Formen der
Investitionsförderung genannt.
Für Investitionen in die Elektrifizierung insbesondere von Industrieprozessen sei ein
niedriger Strompreis wichtige Rahmenbedingung. Das derzeitige Kostenverhältnis
zwischen Strom und fossilen Energieträgern hemme entsprechende
Investitionsentscheidungen.
Auch die angekündigte Reform der Industrie-Netzentgelte und des sogenannten
Bandlastprivilegs solle so gestaltet werden, dass vorhandene Flexibilitätspotenziale
besser genutzt werden könnten.
Schnellere Netzanschlüsse für benötigte zusätzliche Netzkapazitäten seien auch
eine wichtige Voraussetzung für die Elektrifizierung von Industrieprozessen.
Genehmigungsverfahren für Netzerweiterung und -erneuerung sollten beschleunigt
und entbürokratisiert werden – ebenso generell der Ausbau von Infrastrukturen oder
die Ansiedlung bzw. Erweiterung von Industriestandorten.
Als förderliche Rahmenbedingung für den Wasserstoffhochlauf solle die
Wirtschaftlichkeitslücke mit Differenzverträgen (CfDs) geschlossen werden, die
wiederum um Garantieinstrumente für regulatorische und infrastrukturelle Risiken
ergänzt werden sollten.
Mehrere Stellungnahmen schlugen eine CO2-basierte Zulassungssteuer für
Fahrzeuge vor – dies sei ein wichtiger Anreiz für den weiteren Hochlauf der
Elektromobilität. Einnahmen aus der Steuer würden die öffentlichen Haushalte
entlasten und könnten für weitere Klimaschutzanreize eingesetzt werden. Weitere
wichtige Rahmenbedingungen für den Antriebswechsel seien der Ausbau der
Ladeinfrastruktur und transparente Ladestromtarife.
8
Für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs sollten die Trassen-
und Anlagenpreise (Preise für die Nutzung der Infrastruktur) ebenso wie die
Bahnstrompreise und die Stromsteuer reduziert werden. Auch eine gezielte
Förderung des Einzelwagenverkehrs sei notwendig.
Wichtiger Anreiz für klimafreundliche Produktionsprozesse sei auch die Stärkung der
Nachfrage nach grünen Produkten, z.B. über grüne Leitmärkte oder entsprechende
Quoten für die öffentliche Beschaffung.
Die Wettbewerbsfähigkeit verbessern könnten auch eine umfassende
Kreislaufwirtschaft, die z.B. durch Investitionen in Energieeffizienztechnik und -
dienstleistungen oder Fördermaßnahmen für Recyclingtechnologien und Einsatz von
Sekundärrohstoffen angereizt werden könnte.
Leitfrage 4: Wie kann das Klimaschutzprogramm Impulse zur Belebung der
Konjunktur geben? Worauf sollte angesichts der substantiellen
Konsolidierungsbedarfe im Bundeshaushalt sowie der gebotenen
Kosteneffizienz besonders Augenmerk gelegt werden?
Leitfrage 4.1:
Beiträge von 13 Stakeholdern (7 Verbände, 5 NGOs, 1 Kommune)
Nach Einschätzung der Stakeholder können Klimaschutzmaßnahmen in allen
Sektoren positive Konjunkturimpulse geben:
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastrukturen (Strom-,
Wasserstoff- und Wärmenetze), energetische Gebäudesanierung und Wärmewende,
Schaffung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur und Abbau des
Sanierungsstaus auf der Schiene wirken gleichermaßen positiv auf Klima und
Wirtschaftsentwicklung, ebenso die Förderung von alternativen Einkommensquellen
zur Intensivtierhaltung in der Landwirtschaft.
Als Voraussetzung für positive Konjunkturimpulse betont der DIHK in seiner
Stellungnahme „hohe Effizienz, wenig Bürokratie und klare Rahmenbedingungen“.
Leitfrage 4.2:
Beiträge von 7 Stakeholdern (2 Verbände, 5 NGOs)
9
Spielräume für Zukunftsinvestitionen könnten durch den Abbau klimaschädlicher
Subventionen und die Stärkung der Einnahmen – durch einen wirksamen CO2-Preis
oder z.B. die Flugverkehrsabgabe – geschaffen werden. Insbesondere im
Verkehrsbereich hat die systematische Berücksichtigung von CO2-Emissionen bei
Steuern und Abgaben eine klimapolitische Lenkungswirkung und entlastet zusätzlich
die öffentlichen Haushalte. So wird vorgeschlagen, die Energiesteuer von Diesel und
Benzin anzugleichen und bei der Dienstwagenbesteuerung die
Bemessungsgrundlage für fossile Antriebe und Plug-in-Hybride etappenweise
anzuheben. Bei der Besteuerung der privaten Dienstwagennutzung wird angeregt,
die pauschale Besteuerung für Benziner, Diesel und Plug-in-Hybride etappenweise
auf 2 Prozent erhöhen.
Leitfrage 5: Wie kann das Klimaschutzprogramm dazu beitragen, das
Zusammenwirken bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zwischen
Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu optimieren?
Beiträge von 96 Stakeholdern
Stellungnahmen zu Frage 5 betonen, dass die Verantwortlichkeiten der verschiedene
Ebenen Bund – Länder – Kommunen für den Klimaschutz klar geregelt sein sollten,
bei enger Abstimmung zwischen den Ebenen. Besonders betont wird die die
Bedeutung der Kommunen für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen – sie
müssten für ihre Aufgaben in diesem Bereich gestärkt werden durch mehr finanzielle
Spielräume, durch langfristig planbare Förderprogramme und mehr
Personalkapazitäten.
Eine Abstimmung der verschiedenen Ebenen wird z.B. bei der kommunalen
Wärmeplanung oder zum Erreichen der Energieeffizienzziele angeregt. Die
Abstimmung sollte im Rahmen bestehender Formate, z.B. der UMK und den
spezialisierten Bund-Länder-Arbeitsgruppen, stattfinden.
Die verschiedenen Förderprogramme sollten aufeinander abgestimmt sein,
dauerhaft angelegt und mit vertretbarem administrativem Aufwand einhergehen.
Kleine Anfrage 21/4475
Anlage 4 zur Antwort der Bundesregierung
Frage 11: Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden
vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im
Gebäudebereich zu erreichen (bitte aufschlüsseln) und wie bewertet die
Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
Vorschlag Zitat Stellungnahme
Einrichtung eines Kompetenzzentrums
für die Dekarbonisierung von
Sportstätten
Das Kompetenzzentrum ermöglicht zunächst
eine systematische Datensammlung und ein
kontinuierliches Monitoring des
Gebäudebestands von Sportstätten.
Starke Bundesförderung für effiziente
Gebäude
Die BEG ist das monetäre Rückgrat der
Wärmewende und muss als solches ausgeweitet
und verlässlich langfristig ausfinanziert werden
Wärmewende vorantreiben, 65
Prozent-Regel verteidigen
Die Umstellung der Wärmeversorgung auf
klimaneutrale und nachhaltige Energieträger
weiter mit maximaler politischer Kraft
vorangetrieben werden
Klima-, Verbraucherschutz und
Arbeitsplätze beim Heizungstausch
sichern
Die bestehenden Regeln zum Heizungstausch
im Gebäudeenergiegesetz sind ein zentraler
Baustein für Klimaschutz, Versorgungssicherheit
und soziale Gerechtigkeit.
Investitionen gezielt in Gebäude mit
den größten Potenzialen für
Klimaschutz, Wohngesundheit und
Reduktion von Energiekosten lenken
Bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
sollten auch für Wohngebäude
Mindesteffizienzstandards (MEPS) eingeführt
werden.
Klimaschutz in Gebäuden
sozialverträglich umsetzen
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
ist neben dem GEG das zweite starke Standbein
der Wärmewende in Gebäuden.
Flächeneinsparziel und Klimaschutz im
Siedlungsbereich umsetzen
Maßnahmen zum Flächensparziel der
Bundesregierung (30 Hektar in 2030, Netto-Null
spätestens 2050) müssen ambitionierter
ausgestaltet werden.
Verlässliche Förderkulisse initiieren
und verstetigen
Die Umsetzung der dezentralen Wärmwende
benötigt umfassende Investitionen von den
Hausbesitzenden.
Beibehalten der wesentlichen
ordnungsrechtlichen Vorgaben aus
dem GEG und WPG auch im Rahmen
der Umbenennung/Neufassung des
Beibehalten der wesentlichen
ordnungsrechtlichen Vorgaben aus dem GEG
und WPG auch im Rahmen der
2
GEG als
"Gebäudemodernisierungsgesetz"
Umbenennung/Neufassung des GEG als
"Gebäudemodernisierungsgesetz"
Beibehaltung des GEG in der
bisherigen Form und der Förderkulisse
Das GEG gibt seit der letzten Novelle wichtige
Standards vor, die wesentlich zur Erreichung der
Klimaziele im Gebäudesektor beitragen.
Sanierung öffentlicher Gebäude und
kommunaler Einrichtungen
Die Kommunen sind Vorreiter in der
energetischen Sanierung von Gebäuden und
Einrichtungen.
Energetische Stadtsanierung Zur energetischen Sanierung von Quartieren
benötigen die Kommunen eine tragfähige
Unterstützung für integrierte Quartierskonzepte
und ein Sanierungsmanagement
Kommunale Wärmeplanung Für die Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung ist weiterhin eine finanzielle
Unterstützung der Kommunen erforderlich
Wärmeplanung und Energieberatung Umsetzung Wärmeplanung ernst nehmen /
ermöglichen: Kurzfristige inhaltliche und
finanzielle Unterstützung von kommunalen
Energieberatungszentren und/oder „One-Stop-
Shops“
Sanierungsfahrpläne für Gebäude In Städten blockweise Sanierungsfahrpläne mit
konkreter Umsetzung für große Bestände
Fernwärmeausbau in Großstädten In Großstädten muss der zentrale
Fernwärmeausbau unkompliziert und mit
Pauschalansätzen gefördert werden.
Mindestanforderung an EE bei neuen
Heizungen
Anforderung von mindestens 65 Prozent-EE bei
neuen Heizungen muss erhalten bleiben.
Heizen mit erneuerbarer Wärme
absichern und stärken
Es muss sichergestellt werden, dass wesentliche
Regelungen, z.B. die Vorgabe für den Anteil
erneuerbarer Wärme und Fristen, beibehalten
werden, um Verbraucherfallen wie H2-ready-
Heizungen zu verhindern.
Effizienz im Gebäudebereich auf die
politische Agenda setzen
Es gilt, die Umsetzung der Gebäuderichtlinie
(EPBD) als Chance zu begreifen für den bisher
mangelnden Klimaschutz im Gebäudesektor,
den Schutz vor hohen Energiekosten sowie zur
Stärkung der heimischen Wirtschaft.
Förderung wirksam und sozial
gestaffelt weiterentwickeln
Es bedarf einer stabilen Ausstattung der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
mit mindestens 17 Milliarden Euro pro Jahr.
3
Einführung von Solargründächern oder
Retentionsgründächern bei Neubauten
und grundlegenden Sanierungen
Die verpflichtende Einführung von
Solargründächern oder Retentionsgründächern –
idealerweise in Kombination – sollte daher ein
zentraler Bestandteil des neuen
Klimaschutzprogramms sein.
Bundesweit einheitliche Verpflichtung
oder verpflichtende Prüfung zur
Integration von Solargrün- und
Retentionsgründächern sowie
Fassadenbegrünungen
Angesichts dieser Vorteile sollte die
Bundesregierung eine bundesweit einheitliche
Verpflichtung oder zumindest eine verpflichtende
Prüfung zur Integration von Solargrün- und
Retentionsgründächern sowie
Fassadenbegrünungen bei allen Neubauten
sowie bei grundlegenden Sanierungen von
maximal 25° geneigten Dächern einführen.
Dach- und Fassadenbegrünungen als
fester Bestandteil im neuen
Klimaschutzprogramm
Ich möchte daher dringend anregen, Dach- und
Fassadenbegrünungen als festen Bestandteil in
das neue Klimaschutzprogramm aufzunehmen.
Gebäude als einheitliche
Energiesysteme betrachten
Auch Gebäude müssen als einheitliche
Energiesysteme betrachtet werden: Erneuerbare
Energien, Gebäudehülle, Gebäudetechnik, E-
Mobilität und Speicherlösungen sollten von
Beginn an gemeinsam geplant werden.
Gezielte Förderanreize für die
Sanierung von Gebäuden
Der bestehende Sanierungsstau erfordert
gezielte Förderanreize, um individuelle,
technologieoffene Lösungen umzusetzen.
Qualifizierte Beratungen durch
Fachkräfte des Handwerks
Das Handwerk steht bereit, passgenaue und
individuelle Lösungen für jedes Gebäude
umzusetzen. Deshalb sind qualifizierte
Beratungen durch Fachkräfte des Handwerks
unverzichtbar für die Steigerung der
Energieeffizienz.
Abschaffung des
Gebäudeenergiegesetzes
So hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag
eine Vielzahl von Maßnahmen vereinbart, die
nicht zur Erreichung der Klimaschutzziele
beitragen werden oder sogar konkret
Rückschritte bedeuten. Beispielsweise soll das
Gebäudeenergiegesetz abgeschafft werden.
Intelligente Verwendung von Holz Eine verstärkte intelligente Verwendung des
heimischen Rohstoffs Holz, insbesondere beim
Bauen, Anbauen/Aufstocken und Dämmen von
Gebäuden
Reduktion von THG-Emissionen aus
Öl-/Gasheizungen
Reduktion der THG-Emissionen aus Öl-
/Gasheizungen durch 3 Säulen-Ansatz
4
Förderung von Wärmepumpen Wärmepumpen sind heute schon und erst recht
in Zukunft (weitere technische Verbesserung) in
den meisten Gebäuden geeignet
Förderung des Holzbaus und der
langlebigen Holzprodukte
Förderung des Holzbaus, energetischer
Sanierung mit Holzwerkstoffen und langlebiger
Nutzung erhöht die CO2-Speicherung und senkt
fossile Emissionen.
Der Efficiency-First-Ansatz muss in der
Baupolitik weiterhin Priorität haben
Der Efficiency-First-Ansatz muss in der
Baupolitik weiterhin Priorität haben.
Einführung von Lebenszyklusanalysen,
planungsbegleitenden THG-Bilanzen
und perspektivisch Grenzwerten
Die Einführung von Lebenszyklusanalysen,
planungsbegleitenden THG-Bilanzen und
perspektivisch Grenzwerten verändert Planung,
Nachweisführung und Förderpraxis grundlegend.
Planungsintegration sichern Planungsintegration sichern: LCA-, THG- und
Nachweissysteme so auszugestalten, dass sie
planungsintegriert als Steuerungsinstrumente
wirken und nicht nur als nachgelagerte Kontroll-
und Dokumentationspflichten.
Einführungspfade festlegen Einführungspfade festlegen: LCA, Grenzwerte
und Nachweise zwischen EPBD, GEG und BEG
klar aufeinander abzustimmen, um
widersprüchliche Anforderungen zu vermeiden.
Planungssichere Grenzwerte definieren Planungssichere Grenzwerte: Schrittweise
Grenzwertpfade für Neubauten zu definieren, die
Investitions- und Planungssicherheit schaffen.
Einheitliche Rechenregeln verankern Einheitliche Rechenregeln: Die DIN SPEC 91606
politisch zu verankern und über ÖKOBAUDAT
behördlich anerkannte Datensätze
bereitzustellen.
Qualifizierte Nachweise einbinden Qualifizierte Nachweise: Planende Berufe
verbindlich in Beratungs- und
Nachweisstrukturen einzubinden.
Gebäudedatenarchitektur entwickeln Gebäudedatenarchitektur: Eine
umsetzungsorientierte Datenarchitektur zu
entwickeln, die planungs-, nachweis- und
förderrelevante Informationen gebäudescharf
zusammenführt, statt paralleler Statistik- oder
Insellösungen.
Ressourcenpass ausgestalten Ressourcenpass: Den Gebäuderessourcenpass
als Arbeitsinstrument auszugestalten, das LCA-,
Bestands- und Materialinformationen bündelt,
5
bestehende Nachweise integriert und von
qualifizierten Planenden fortgeschrieben werden
kann.
Planung als Datenquelle nutzen Planung als Datenquelle nutzen: Gebäudedaten
so organisieren, dass sie im qualitätsgesicherten
Planungsprozess erzeugt, fortgeschrieben und
validiert werden – nicht erst in nachgelagerten
Statistik- oder Kontrollsystemen.
Standards und Schnittstellen festlegen Standards & Schnittstellen: Verbindliche
Standards und Schnittstellen festzulegen, damit
Planung, Nachweise und Förderung
zusammenlaufen.
Förderung auf Wirkung ausrichten Förderung auf Wirkung statt auf Standards
ausrichten: Förderlogiken einzuführen, die den
zurückgelegten Weg und die tatsächliche
Einsparwirkung honorieren; auf Basis
planungsseitiger Variantenvergleiche.
Worst Performing Buildings priorisieren WPB-Fokus: Worst Performing Buildings gezielt
zu priorisieren, um Maßnahmen dort zu bündeln,
wo der größte Klima- und Kosteneffekt
erreichbar ist.
Planung absichern und fördern Planung absichern und fördern: Planungs-,
Analyse- und Qualitätssicherungsleistungen
förderfähig zu machen, um Fehlentscheidungen
und Lock-in-Effekte im Bestand zu vermeiden
und Klimawirkung pro Euro zu maximieren.
BauGB-Novelle beschleunigen BauGB-Novelle: Beschleunigung ist notwendig,
darf aber nicht zu Lasten von Klima-, Freiraum-
und Nutzungsqualitäten gehen.
Keine Verstetigung von § 246e Keine Verstetigung von § 246e: Befristete
Sonderregelungen wie § 246e BauGB nicht zu
verstetigen oder auszuweiten, bevor eine
belastbare Evaluation ihrer Wirkungen vorliegt.
Qualität sichern Qualität sichern: Beschleunigungsinstrumente
systematisch mit städtebaulicher
Qualitätssicherung zu verknüpfen (dreifache
Innenentwicklung, grün-blaue Infrastruktur,
Klimaanpassung).
Kommunale Steuerung stärken Kommunale Steuerung stärken: Kommunale
Steuerungsinstrumente und -kapazitäten in
Bauleitplanung, Genehmigung und
Qualitätssicherung zu stärken und – wo
landesrechtlich vorgesehen – qualifizierte
6
freischaffende Planende in Prüf- und
Qualitätssicherungsprozesse einzubeziehen (z.
B. nach dem Modell unabhängiger
Prüfsachverständiger).
Qualitätsleitplanken sicherstellen Qualitätsleitplanken: Sicherzustellen, dass
Beschleunigungsregelungen Klima-, Qualitäts-
und Sozialziele nicht unterlaufen.
Flächen- und Quartierssteuerung
ausrichten
Flächen- und Quartierssteuerung: Die
Entwicklung von Neubau und Bestand
konsequent an Flächeneffizienz,
Erschließungsqualität, Suffizienz und
Lebenszykluswirkung auszurichten, statt die
Entwicklung des Eigenheimbestands
klimapolitisch weitgehend ungesteuert zu lassen.
Rechtsklarheit schaffen Rechtsklarheit: Im Bauprodukten- und
Abfallrecht klare Regeln für Re-Use, Rückbau
und Sekundärmaterialien zu schaffen, um
Haftungs-, Zulassungs- und Verwertungsrisiken
zu reduzieren.
Markteintritt erleichtern Markteintritt erleichtern: Die rechtliche, normative
und haftungsbezogene Benachteiligung
zirkulärer und klimafreundlicher Bauprodukte
abzubauen, insbesondere durch angepasste
Produkt-, Haftungs- und Versicherungsregime.
Konsistente Bewertung integrieren Konsistente Bewertung: Bewertungsmaßstäbe
für graue Emissionen und Materialeinsatz in
bestehende Nachweis- und Bewertungssysteme
zu integrieren, statt parallele oder
widersprüchliche Nachweisanforderungen zu
etablieren.
Materialtransparenz schaffen Materialtransparenz: Geplante Abriss- und
Rückbauvorhaben frühzeitig mit Art und Menge
der anfallenden Materialien in geeigneten
Registern oder Datenbanken zu dokumentieren,
um Re-Use, Recycling und
Sekundärrohstoffmärkte zu ermöglichen.
Planungsleistungen absichern Planungsleistungen absichern: Rückbau-, Re-
Use- und Variantenanalysen angemessen in
Vergabe-, Leistungs- und Förderlogiken
abzubilden.
Öffentliche Nachfrage als Markthebel
nutzen
Öffentliche Nachfrage als Markthebel nutzen:
Öffentliche Auftraggeber als Nachfrageanker für
klimafreundliche und zirkuläre Bauprodukte zu
nutzen, indem Re-Use- und Rückbauprozesse in
7
öffentlichen und geförderten Bauvorhaben
systematisch erprobt und vergaberechtlich
abgesichert werden.
Einsatz klimaneutraler Gase in
bestehenden Infrastrukturen im
Gebäudesektor
Im Gebäudesektor sollte der Einsatz
klimaneutraler Gase in bestehenden
Infrastrukturen explizit ermöglicht werden.
Einführung von Wärmemengenzählern
bei bestehenden Wärmeerzeugern
Um die im Klimaschutzprogramm vorgesehenen
Effizienzsteigerungen wirksam umzusetzen, ist
Transparenz über den tatsächlichen
energetischen Zustand bestehender
Heizungsanlagen unerlässlich.
Wärmemengenzähler, die schon seit langem bei
zentralen Trinkwarmwasserbereitungsanlagen
Pflicht sind, würden diese Effizienzpotenziale
auch bei allen bestehenden Wärmeerzeugern
aufzeigen.
Anpassung der Wärmelieferverordnung
(WärmeLV) zur Anerkennung von
Erneuerbaren Energien und Kosten der
umgesetzten Effizienzmaßnahmen
Erneuerbare Energien und Kosten der
umgesetzten Effizienzmaßnahmen sind in der
Berechnungslogik anzuerkennen, um die
Umstellung auf THG-arme
Wärmeversorgungslösung im vermieteten
Wohngebäudebestand zu ermöglichen.
Einführung von Vertragslaufzeiten von
15 Jahren für die Wärmewende
Der maximale Einsatz Erneuerbarer Energien in
neuen Wärmeerzeugungsanlagen erfordert mehr
Flexibilität bei der Vertragslaufzeit. Diese gilt es,
bedarfsgerecht für das jeweilige
Versorgungskonzept mit dem oder der Kund:in
festlegen zu können.
Stärkung der dezentralen
Energieversorgungsvielfalt im
Gebäudeenergiegesetz
Contracting-Dienstleistungen reduzieren den
CO2-Ausstoß und tragen zur Dekarbonisierung
des Gebäudesektors bei. Um die Vorteile dieser
Dienstleistung für das Bereitstellen
klimaneutraler Wärme sowie weiterer
Energieeinsparungen besser nutzen zu können,
sind bestehende rechtliche Hürden abzubauen
und Quartierslösungen zu stärken.
Bundesförderung effiziente Gebäude
(BEG) erweitern
Boni für Contracting-Anbieter vorsehen, die
förderfähige Maßnahmen für Eigentümerinnen
und Eigentümer umsetzen. Ferner ist bei
spezifischer CO2-Einsparung ein
Investitionskosten- und ein
Betriebsführungszuschuss für eine neue, mit
Erneuerbaren Energien betriebene
Wärmeerzeugungsanlage einzuführen.
8
Massive Stärkung der energetischen
Sanierung und der Wärmewende im
Gebäudesektor
Für den Gebäudesektor fordern wir eine massive
Stärkung der energetischen Sanierung und der
Wärmewende.
Lenkungswirkung des GEG als
verlässlichen Investitionsrahmen
sichern
Darüber hinaus fordern wir die Lenkungswirkung
des GEG - inkl. der 65 Prozent-Erneuerbaren-
Regel - als verlässlichen Investitionsrahmen zu
sichern
Effizienzpotenziale im
Warmwasserbereich erschließen
Ein zentraler Hebel für einen wirksamen und
kosteneffizienten Klimaschutz liegt im
Warmwasserbedarf von Gebäuden.
Wasser-Energie-Nexus im
Klimaschutzprogramm und GEG
abbilden
Das Klimaschutzprogramm könnte den Wasser-
Energie-Nexus im Gebäude abbilden.
Weiterentwicklung des energetischen
Standards im GEG
Die energetische Bewertung von Gebäuden soll
so weiterentwickelt werden, dass der
Zusammenhang zwischen Wassernutzung und
Energiebedarf für die Trinkwassererwärmung
(Wasser-Energie-Nexus) systematisch
berücksichtigt wird.
Produkte mit dauerhafter
Durchflussbegrenzung in
Berechnungsgrundlagen und
Energieausweisen des GEG
integrieren
Effizienztechnologien mit dauerhafter
Durchflussbegrenzung (z. B. wassersparende
Armaturen und Brausen) sollen in § 20 GEG
berücksichtigt werden.
Gezielte Erweiterung der
Energieberatung und
Öffentlichkeitsarbeit um
Effizienzpotenziale im
Trinkwarmwasserbereich
Die Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit
sollen gezielt um Effizienzpotenziale im
Warmwasserbereich erweitert werden.
Aktivierung des bestehenden
Bauüberhangs durch verlässliche
Rahmenbedingungen, vereinfachte
Verfahren und eine stabile
Förderkulisse
Aktivierung des bestehenden Bauüberhangs
durch verlässliche Rahmenbedingungen,
vereinfachte Verfahren und eine stabile
Förderkulisse, um bereits geplante Bau- und
Sanierungsvorhaben zeitnah in die Umsetzung
zu bringen.
Weiterentwicklung der steuerlichen
Förderung der energetischen
Gebäudesanierung
Weiterentwicklung der steuerlichen Förderung zu
einem klar strukturierten, technologieoffenen und
langfristig verlässlichen Instrument, das auch
gebäudetechnische Maßnahmen wie
Wohnungslüftungssysteme angemessen
berücksichtigt.
9
Vereinfachung der Bundesförderung
für effiziente Gebäude (BEG)
Vereinfachung der Förderung durch
Anerkennung der erreichten
Energieeffizienzklasse als ausreichenden
Nachweis sowie Reduzierung zusätzlicher
Nachweispflichten.
Förderung der Wohnungslüftung
aufgrund ihrer netzdienlichen Wirkung
im Zusammenspiel mit Wärmepumpen
Förderung der Wohnungslüftung aufgrund ihrer
netzdienlichen Wirkung im Zusammenspiel mit
Wärmepumpen.
Stringente Umsetzung der EPBD 2024
einschließlich der Anforderungen zur
Raumklimaqualität
Stringente Umsetzung der EPBD 2024
einschließlich der Anforderungen zur
Raumklimaqualität.
Sanierungsoffensive für Gebäude Sanierungsoffensive mit Fokus auf ineffiziente
Bestandsgebäude, Vereinfachung und
Bündelung der Förderinstrumente (serielle
Sanierung stärken).
Dauerhafte Verstetigung attraktiver
Förderkonditionen für den
Effizienzhaus-55-Standard
Wir fordern daher dringend die dauerhafte
Verstetigung attraktiver Förderkonditionen für
den Effizienzhaus-55-Standard (idealerweise
EH55-Plus mit 100 Prozent regenerativer
Wärmeversorgung)
Auskömmliche Mittelausstattung ohne
jährliche Haushaltsroulette
eine auskömmliche Mittelausstattung ohne
jährliche Haushaltsroulette
Längere Antrags- und
Umsetzungsfristen
längere Antrags- und Umsetzungsfristen, damit
Projekte realistisch geplant und realisiert werden
können
Klimaanpassungsmaßnahmen fördern Klimaanpassungsmaßnahmen (z. B. Dach- und
Fassadenbegrünung, Hitzeschutz,
Starkregenschutz, resiliente Materialien)
gleichwertig zu Emissionsminderung fördern
Lebenszyklusorientierter Ansatz für
Gebäude
Klimaschutz im Gebäudesektor erfordert neben
Energieeffizienz und verlässlicher Förderung
auch einen differenzierten Blick auf den
gesamten Lebenszyklus von Gebäuden
Gebäudemodernisierungsgesetz
(GEG) und Bundesförderung effizienter
Gebäude (BEG) sozialverträglich
umsetzen
Im Gebäudesektor ist das
Gebäudemodernisierungsgesetz (ehemals
Gebäudeenergiegesetz GEG) in Verbindung mit
der Bundesförderung effizienter Gebäude BEG
von zentraler Bedeutung.
10
Verlässlichen Rahmen für erneuerbare
Wärme sichern
Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe im GEG /
Gebäudemodernisierungsgesetz muss erhalten
und konsequent umgesetzt werden;
Technologieoptionen, die de facto fossile
Heizsysteme verlängern (z.B. unspezifizierte „H2-
ready“-Lösungen), dürfen nicht zur neuen
Standardausrede werden.
Wärmepumpen und Sanierung
marktbasiert beschleunigen
Die Förderung für Wärmepumpen und
Effizienzmaßnahmen sollte planbar, einfach und
sozial fokussiert sein: Standardisierte
Festbetragsförderung, klare Bonuslogik für
Effizienz und einkommensschwache Haushalte,
gekoppelt an digitale Mess- und Steuerbarkeit.
Biomasse gezielt einsetzen Biomasse sollte im Sinne der Systemeffizienz
auf Anwendungen mit hohem Systemnutzen und
begrenzten Alternativen (z.B. Prozesswärme)
oder in der Kreislaufwirtschaft (z.B. Alt- und
Schadholzverwertung) konzentriert werden.
Novellierung der
Ersatzbaustoffverordnung
Bezüglich Novellierung der
Ersatzbaustoffverordnung hat sich der
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie,
zusammen mit 15 anderen Verbänden, bereits
an das Bundesumweltministerium gewandt.
Förderung von Recyclingmaterialien Wir regen an, bei den Auftraggebern dafür zu
werben Recyclingmaterial einzusetzen.
Verbindliche Zuschlagskriterien für
klimafreundliche Bauprojekte
Verbindliche Zuschlagskriterien müssen über
den Lebenszyklus (THG, Recycling-
/Ersatzbaustoffquote, Bauzeitenminimierung)
sowie Lebenszykluskosten statt reiner
Investitionskosten Berücksichtigung finden.
Förderung von klimafreundlichen
Baugeräten und Recyclinganlagen
Steuerliche verbesserte Abschreibung für
klimafreundliche Baugeräte, mobile Aufbereitung
und Recyclinganlagen
Einführung von BIM mit THG-Modul Die Einführung einer stufenweisen BIM-Pflicht
mit THG-Modul ab definierten Projektgrößen für
alle Bauwerke sollte geprüft werden.
Steigerung des Holzproduktespeichers Die Erhöhung der Speicherziele um weitere -18
Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 im
Holzproduktespeicher, wie im ANK
vorgeschlagen, sind positiv zu bewerten.
11
Bundes-Holzbauinitiative und
Förderung für nachhaltiges Bauen mit
Holz
Der DeSH spricht sich für eine bundesweite
Förderung des Einsatzes des klimafreundlichen
und natürlichen Kohlenstoffspeichers Holz aus.
Technologieoffene Überarbeitung des
Gebäudemodernisierungsgesetzes und
der Bundesförderung für effiziente
Gebäude
Die Überarbeitung des
Gebäudemodernisierungsgesetzes bietet nun
die Chance, bestehende Diskriminierungen für
Holzwärme zu beseitigen, wie die verpflichtende
Beratungsvorgabe, um alle erneuerbaren
Wärmeträger technologieoffen anzureizen.
Einführung Mindeststandards (MEPS)
für ineffiziente Bestandsgebäude
(„worst first“)
Einführung Mindeststandards (MEPS) für
ineffiziente Bestandsgebäude („worst first“)
Definition eines freiwilligen ZEB-
Standards im Bestand als
Sanierungshebel, um bei ohnehin
geplanten Instandhaltungen bzw.
Sanierungen höhere Einsparungen zu
erzielen („ZEB-Uplift“)
Definition eines freiwilligen ZEB-Standards im
Bestand als Sanierungshebel, um bei ohnehin
geplanten Instandhaltungen bzw. Sanierungen
höhere Einsparungen zu erzielen („ZEB-Uplift“)
Investitionsoffensive zur Erreichung der
3 Prozent-Sanierungsquote für
öffentliche Gebäude gem. EPBD
Investitionsoffensive zur Erreichung der 3
Prozent-Sanierungsquote für öffentliche
Gebäude gem. EPBD
Verstetigte, auskömmliche BEG-
Förderung
Verstetigte, auskömmliche BEG-Förderung
Heizkostenbremse mit
Effizienzkomponenten und einfachem
Energiemanagement, Digitalisierung
der Betriebsoptimierung
Heizkostenbremse mit Effizienzkomponenten
und einfachem Energiemanagement,
Digitalisierung der Betriebsoptimierung
Gezielte Anreize für den
Gebäudesektor
Auch im Gebäudesektor sind gezielte Anreize
erforderlich.
Finanzielle Unterstützung für Vermieter Vermieterinnen und Vermieter sollten verstärkt
motiviert werden, auf erneuerbare Heizsysteme
umzusteigen.
Untersagung der weiteren
Versiegelung von Flächen in Städten
Ergänzend ist die weitere Versiegelung von
Flächen in Städten ordnungsrechtlich zu
untersagen.
12
Änderung des Sozialrechts zur
Berücksichtigung von CO₂-
Einsparungen
Um dieses Dilemma zu beenden, muss die
Vorsorge für den als operationalisierbares
Wirtschaftlichkeitsziel ins Sozialrecht
aufgenommen werden.
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
(EPBD) bis spätestens Mai 2026
Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
(EPBD) bis spätestens Mai 2026
Technologieoffene Erfüllungsoptionen
im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Technologieoffene Erfüllungsoptionen sollten
ausdrücklich um Maßnahmen an der
Gebäudehülle ergänzt werden
Förderung von energetischer
Sanierung und Effizienzsteigerung
Energetische Sanierung und Effizienzsteigerung
zentrale Hebel für dauerhafte
Emissionsminderungen sind
Verlässliche Ausfinanzierung der
Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG)
Erforderlich sind eine kontinuierliche
Ausfinanzierung, die Angleichung von Heizungs-
und Sanierungsförderung
Steuerliche Förderung der
Gebäudesanierung
Die steuerliche Förderung der
Gebäudesanierung zu verstetigen und
auszubauen
Absenkung der
Modernisierungsumlage auf maximal 4
Prozent der Aufwendungen und
höchstens 1,50 Euro pro Quadratmeter
Der Deutsche Mieterbund fordert daher: die
Absenkung der Modernisierungsumlage, auf
eine Erhöhung der JahresNettokaltmiete um
maximal 4 Prozent der Aufwendungen und
höchstens 1,50 Euro pro Quadratmeter zu
begrenzen.
Einführung konkreter Anforderungen
an die energetische Qualität der
Maßnahme
Der Deutsche Mieterbund fordert daher:
konkrete Anforderungen an die für eine
Mieterhöhung notwendige energetische Qualität
der Maßnahme, damit die Wohnkosten und
Heizkosten gesenkt werden.
Vermieter sollten ersparte
Instandhaltungskosten selbst tragen
Der Deutsche Mieterbund fordert daher: dass
Vermietende die im Zusammenhang mit einer
Modernisierung ersparten Instandhaltungskosten
in angemessenem Umfang selbst tragen
müssen.
Vermieter sollten öffentliche
Fördermittel von den umlagefähigen
Kosten abziehen
Der Deutsche Mieterbund fordert daher: dass
Vermietende verfügbare öffentliche Fördermittel
von den umlagefähigen Kosten abziehen,
13
mindestens aber eine Beantragung nachweisen
müssen.
Grundsätzliche Anforderung der 65
Prozent EE im Wärmebereich
Die grundsätzliche Anforderung der 65 Prozent
EE im Wärmebereich, wie sie heute im
Gebäudeenergiegesetz besteht, muss auch bei
einer Umwandlung des Gesetzes in ein
Gebäudemodernisierungsgesetz erhalten
bleiben
Reform des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) und Einführung eines
Gebäudemodernisierungsgesetzes
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz muss
sowohl die Anforderungen an den Neubau und
insbesondere auch die Sanierung zuverlässig
und verbindlich regeln, um den Eigentümern
Sicherheit bei den oftmals kostspieligen
Investitionen zu geben.
Einheitliche Anwendung und
Vollzugsverordnung für das
Gebäudemodernisierungsgesetz
Ein Gesetz, das nicht oder nur teilweise
kontrolliert wird, hat nur begrenzt Wirkung. Das
DEN fordert deswegen eine einheitliche (und
bundesweite!) Anwendung und damit eine
Vollzugsverordnung, die widersprüchliche
Anwendungsregelungen harmonisiert, auch mit
Blick auf die Landesbauverordnungen.
Beibehaltung des § 72, 6 des GEG
(Heizungsgesetz)
Es ist eine sinnvolle Maßnahme, um die
Dekarbonisierung der Wärmenetze
voranzutreiben.
Einführung einer nachweisbasierten
Bewertung von Gebäuden, Fernwärme
und Strom
Eine gute Klimapolitik muss erzielte CO2 -
Einsparungen möglichst realitätsnahe
quantifizieren, um die Energiewende im
Gebäudebereich effizient und zielorientiert
umsetzen zu können.
Fokus auf die Sanierung und
Modernisierung des bestehenden
Gebäudebestands
Die Bauwirtschaft ist für mehr als 50 Prozent
des bundesweiten Müllaufkommens
verantwortlich, hat einen sehr hohen
Rohstoffverbrauch. Statt neue Flächen zu
versiegeln und Ressourcen in energieintensive
Neubauten zu stecken, liegt der nachhaltige
Weg in der Weiterentwicklung und
Modernisierung des bestehenden
Gebäudebestands.
Beschleunigung der Wärmewende Beschleunigung der Wärmewende
14
Vorteile der Bioenergie im
Gebäudesektor nutzen
Im Bereich der Gebäudewärme sollten die
tragenden Elemente des bestehenden Rechts-
und Förderrahmens fortgeführt werden, darunter
verbindliche EE-Mindestanteile im GEG und
WPG, das Auslaufen fossiler Heizungen bis
2045, kommunale Wärmeplanung sowie BEG-,
BEW- und EEW-Förderungen.
Defossilisierung der Gebäudewärme
und Fernwärme
Aus Sicht der Bioenergie sollten im Bereich der
Gebäudewärme die sinnvollen Kernelemente
des bestehenden Rechtsrahmens und
Förderungen unbedingt fortgeführt werden.
Kommunale Wärmeplanung fortsetzen
und beschleunigen
Die kommunale Wärmeplanung von Städten und
Gemeinden muss fortgesetzt und beschleunigt
werden
Wärmenetze mit Erneuerbaren
Energien betreiben
Wärmenetze dürfen ausschließlich mit
Erneuerbaren Energien betrieben werden
Nichtelektrische Wärmeerzeuger mit
Erneuerbaren Brennstoffen betreiben
Nichtelektrische Wärmeerzeuger dürfen ab 2030
ausschließlich mit nachweislich Erneuerbarem
Brennstoff betrieben werden
Bundesweites Bürgschaftsprogramm
für Wärmenetze
Der Bund sollte daher ein bundesweites
Bürgschaftsprogramm auflegen, das explizit
auch Bürgerenergiegesellschaften offensteht.
Dekarbonisierung des Gebäudesektors
durch umfassende Maßnahmen
Die Dekarbonisierung des Gebäudesektors wird
nur gelingen mit der Dekarbonisierung der
Energiewirtschaft, die für die Immobilien Wärme
und Strom zur Verfügung stellt, mit der
Erreichung der Energieeffizienzziele sowie einer
klimaneutralen Herstellung von Bauprodukten.
Priorisierung von Worst-First-
Maßnahmen bei der
Gebäudesanierung
Eine "worst-first"-Priorisierung bei der Sanierung
ist dabei von maßgeblicher Bedeutung.
Novellierung des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur
Dekarbonisierung des Gebäudesektors
Mit der Novellierung des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss der Weg
zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors im
Zusammenwirken aus Energieeffizienz bei
Gebäudehülle, Gebäudebeheizung und
Energieträgern fortgesetzt werden.
15
Umsetzung der EU-
Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) zur
Dekarbonisierung des Gebäudesektors
Die Bundesregierung muss die EPBD zügig und
praxistauglich umsetzen.
Eine neue Siedlungspolitik, um die
gesellschaftlichen Herausforderungen
synergetisch zu lösen
Eine neue Siedlungspolitik, um die
gesellschaftlichen Herausforderungen
synergetisch zu lösen.
Stärkung des Bestandsschutzes bei
Aufstockungen
Der Gesetzgeber sollte diese Form der
Wohnraumschaffung gezielt fördern
Einführung von Aufstockungsgeboten Kommunen sollten die Möglichkeit erhalten,
gegenüber Wohnungsunternehmen
Aufstockungsgebote auszusprechen
Teilung von Einfamilienhäusern Die gezielte Förderung der Teilung von
Einfamilienhäusern stellt daher einen
vielversprechenden Ansatz dar
Organisatorische Maßnahmen zur
besseren Nutzung des Bestands
Ziel ist es, den vorhandenen Wohnraum
effizienter zu nutzen und den weiteren Anstieg
der Pro-Kopf-Wohnfläche zu begrenzen
Mindestbelegungsregeln Ein mögliches Instrument stellen
Mindestbelegungsregeln dar
Gezielte Subventionierung bei
Wohnraumverkleinerung
Haushalte, die aus großen Wohnungen in
bedarfsgerechtere kleinere Wohnungen
umziehen, könnten einen zeitlich begrenzten
Mietnachlass erhalten
Beibehaltung des 65-Prozent-Ziels im
Gebäudeenergiegesetz
Eine Streichung des 65-Prozent-Ziels würde
neue langfristige und kostenintensive Planungen
auslösen und laufende Transformations- und
Ausbaupläne sowie Investitionen gefährden.
Energetische Sanierung von
Sozialwohnungen fördern
Bund und Länder müssen daher die
energetische Sanierung von Sozialwohnungen
massiv fördern und zusätzliche Mittel
bereitstellen – unter Einbezug des
Sondervermögens Infrastruktur und mit sozial
gestaffelten Programmen.
Modularen Ausbau des
Bundesförderprogramms für effiziente
Gebäude (BEG)
Auch das Bundesförderprogramm für effiziente
Gebäude (BEG) sollte modulartig ausgebaut
werden, um Einkommenslage,
Gewinnorientierung von Vermietenden und
Energieeffizienz gezielt zu berücksichtigen.
16
Ordnungsrechtliche Vorgaben für die
Sanierung und den Heizungstausch bei
gewinnorientierten
Wohnungsunternehmen
Gleichzeitig sind ordnungsrechtliche Vorgaben
für die Sanierung und den Heizungstausch bei
gewinnorientierten Wohnungsunternehmen
notwendig, einschließlich der Beibehaltung der
65 Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei
neuen Heizungen (§§ 71 ff. GEG).
Anpassung des
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes
(CO2KostAufG)
Ein zentrales Element der Wärmewende ist die
Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen
Vermieter*innen und Mieter*innen.
Verbesserung der
Sanierungsförderung im Bereich der
Einzelmaßnahmen
Deutliche Verbesserung der
Sanierungsförderung im Bereich der
Einzelmaßnahmen (Bundesförderung
Energieeffiziente Gebäude und steuerliche
Förderung über § 35c Einkommensteuergesetz)
Ausweitung des Förderbonus für 'worst
performing buildings' auf
Einzelmaßnahmen
Ausweitung des Förderbonus für 'worst
performing buildings' auf Einzelmaßnahmen
(dadurch werden in den meisten Fällen
Haushalte mir geringeren Einkommen gefördert)
Einkommensorientierte
Ausgestaltung/Deckelung der
Förderung
Einkommensorientierte
Ausgestaltung/Deckelung
Zügige 1:1-Umsetzung der EU-
Gebäuderichtlinie
Zügige 1:1-Umsetzung der EU-
Gebäuderichtlinie, insbesondere Einführung von
energetischen Mindeststandards für
Nichtwohngebäude
Einführung eines klaren Vorrangs für
baulichen sommerlichen Wärmeschutz
Gebäudeenergiegesetz: Einführung eines klaren
Vorrangs für baulichen sommerlichen
Wärmeschutz zur Reduktion des Einsatzes
energieintensiver anlagentechnischer Kühlung
Kontinuierlicher, moderater Hochlauf
der CO2-Bepreisung im Wärmebereich
Kontinuierlicher, moderater Hochlauf der CO2-
Bepreisung im Wärmebereich
Einführung einer Ausgleichzahlung
(Klimageld)
Einführung einer Ausgleichzahlung (Klimageld)
Vorbild-Initiative der öffentlichen Hand
zur Pilotsanierung von Schulen und
Kindertagesstätten
Vorbild-Initiative der öffentlichen Hand:
Bundesweite Initiative zur Pilotsanierung von
Schulen/Kindertagesstätten mit intensiver
begleitender Kommunikation
Soziale energetische Sanierung Soziale energetische Sanierung sicherstellen:
Einführung eines verbindlichen Förderbonus für
energetische Sanierungen
17
Sozialen Wohnungsbau stärken Sozialen Wohnungsbau gezielt stärken:
Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel für die
energetische Sanierung von Bestandsgebäuden
im sozialen Wohnungsbau
Quartiersbezogene Lösungen
ausbauen
Quartiersbezogene Lösungen ausbauen:
Förderung integrierter, quartiersbezogener
Wärmeplanung in Verbindung mit sozial
gestaffelten Tarifen in kommunalen
Wärmenetzen
Beratungs- und Förderangebote
weiterentwickeln
Beratungs- und Förderangebote für Sanierungen
bedarfsgerecht weiterentwickeln: Stärkung,
Evaluation und Weiterentwicklung bestehender
Beratungs- und Finanzierungsangebote
Weiterentwicklung des
Wärmeplanungsgesetzes
Für einen effektiven Klimaschutz im
Wärmemarkt, der neben gezielten Investitionen
in eine möglichst effiziente Wärmeversorgung
auch die Aspekte der Sozialverträglichkeit und
Finanzierbarkeit berücksichtigt, ist eine
Weiterentwicklung des Wärmeplanungsgesetzes
(WPG) erforderlich.
Aufwandsarme und bedarfsgerechte
Umsetzung der EPBD
Dass der privatwirtschaftliche Aufbau erfolgreich
ist, haben die letzten Jahre gezeigt.
Gebäudemodernisierungsgesetz als
Rahmen für CO2-freie
Wärmeerzeugung
Für den Gebäudesektor ist die vollständige und
fristgerechte Umsetzung der EU-
Gebäuderichtlinie (EPBD) bis spätestens 29. Mai
2026 essenziell.
Umsetzung der novellierten EU-
Gebäuderichtlinie EPBD
Wir fordern, dass… die novellierte EPBD wie
geplant umgesetzt wird.
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
als tragende Komponente
Um die Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu
erzielen, muss der Fokus folgerichtig auf der
Renovierung des Gebäudebestands im Sinne
der Europäischen Gebäuderichtlinie (EU)
2024/1275, kurz EPBD, liegen.
18
MEPS für Nichtwohngebäude für
schnelle CO2-Einsparungen und
Stärkung der kommunalen Ebene für
die Umsetzung nutzen
Ein zentrales und neues Instrument, das durch
die EPBD eingeführt wird, sind Mindestvorgaben
für Nichtwohngebäude (MEPS, Art. 9 EPBD).
Rahmenbedingungen für effiziente
Bestandsnutzung stellen
In der EPBD ist erstmals die
Lebenszyklusperspektive enthalten, d.h. es
werden nicht nur die Betriebsemissionen,
sondern auch die bauwerksbedingten (grauen)
Emissionen in den Blick genommen (Art. 7
EPBD).
Wärmewende im Gebäudesektor Die Wärmewende im Gebäudesektor ist
essentieller Bestandteil einer erfolgreichen
Energiewende.
Einsatz erneuerbarer
Flüssigbrennstoffe im Wärmemarkt
Auch im Wärmemarkt können erneuerbare
Flüssigbrennstoffe zum Einsatz kommen und
einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
Novellierung des
Gebäudeenergiegesetzes
In der Gesamtbetrachtung sollte die Novellierung
des Gebäudeenergiegesetzes auf eine
Vereinfachung des § 71 abzielen und
pragmatisch und technologieoffen ausgestaltet
sein.
Initiative 'Praxispfad CO2-Reduktion im
Gebäudesektor'
Mit der Initiative 'Praxispfad CO2-Reduktion im
Gebäudesektor' setzt sich der GdW zudem für
eine klimapolitische Wende ein, die auf die
Reduktion von Treibhausgasen im
Gebäudebereich fokussiert.
Konsequente Beibehaltung der
Sanierungsrate
Es gilt die Sanierungsrate konsequent
beizubehalten und das GEG in die Breite zu
bringen.
Förderung von Einzelmaßnahmen Die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
sind genauso mit 30 Prozent Zuschuss zu
fördern, in Anlehnung an die Förderung
Erneuerbarer Energien und der
Anlagenoptimierung.
19
Experimentierklausel im GEG Im GEG sollte eine Experimentierklausel
eingeführt werden, die bei der
Gesamtbetrachtung auf echte CO2-Minderung
setzt, z.B. für den Flottenverbrauch eines
kompletten Wohnungsunternehmens.
Verlässlichkeit und Verstetigung der
bestehenden ordnungsrechtlichen und
förderpolitischen Instrumente im
Gebäudesektor
Für die Zielerreichung im Gebäudesektor ist die
Verlässlichkeit und Verstetigung der
bestehenden ordnungsrechtlichen und
förderpolitischen Instrumente von zentraler
Bedeutung.
Beibehaltung von § 71 GEG Die Beibehaltung von § 71 GEG, der im Regelfall
einen Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer
Energien bei neuen Heizungen vorgibt, ist dabei
der zentrale Stabilitätsanker.
Verlässliche Rahmenbedingungen für
die Wärmewende schaffen
Im Sektor Energiewirtschaft sind folgende
Aspekte zu nennen, die bei der Ausgestaltung
von Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen
sind: 1. Verlässliche Rahmenbedingungen für
die Wärmewende schaffen
Verbesserung der
Gebäudeenergieeffizienz im Bestand
(Efficiency First)
Im Sektor Energiewirtschaft sind folgende
Aspekte zu nennen, die bei der Ausgestaltung
von Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen
sind: 2. Verbesserung der
Gebäudeenergieeffizienz im Bestand (Efficiency
First)
Die Sanierungsquote im
Gebäudesektor muss deutlich steigen,
um die Klimaschutzziele erreichen zu
können
Die Sanierungsquote im Gebäudesektor muss
deutlich steigen, um die Klimaschutzziele
erreichen zu können, wobei CO2-Einsparung und
Energieverbrauchssenkung Hand in Hand gehen
müssen.
Die Bundesregierung muss die EPBD
zügig und praxistauglich umsetzen
Die Bundesregierung muss die EPBD zügig und
praxistauglich umsetzen.
Alle Förderprogramme müssen
fortgeführt und mehrjährig ausfinanziert
werden
Alle Förderprogramme – sowohl für die
Gebäudesanierung und die Wärmenetze als
auch für den Neubau – müssen fortgeführt und
mehrjährig ausfinanziert werden.
Die Einnahmen aus der CO2-
Bepreisung müssen konsequent für die
Gebäudesanierungsförderung genutzt
werden
Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung müssen
konsequent für die
Gebäudesanierungsförderung genutzt werden.
20
Priorisierung der Sanierung und
Wärmedämmung von
Bestandsgebäuden
Die Sanierung und Wärmedämmung von
Bestandsgebäuden priorisieren und durch
verbindliche, langfristige Sanierungsfahrpläne
sowie deutlich vereinfachte und auskömmliche
Förderinstrumente unterstützen.
Energetische Sanierung öffentlicher
Gebäude
Die jährlich nach EnEfG zu erzielende
Einsparung kann seitens der öffentlichen Stellen
nur mit entsprechenden Investitionen gesichert
werden.
Gebäudesektor/Wärmewende Hohe Energieverbrauchs- und
Treibhausgassenkungspotentiale liegen bei
unsanierten Einfamilienhäusern.
Das Klimaschutzprogramm sollte das
Gebäudemodernisierungsgesetz
(GMG) explizit als Kerninstrument zur
Emissionsminderung im
Gebäudebestand verankern.
Das Klimaschutzprogramm sollte das GMG
explizit als Kerninstrument zur
Emissionsminderung im Gebäudebestand
verankern.
Eine Reform der
Heizungsanforderungen muss
mindestens gleich wirksam sein, um
nationale und europäische Klimaziele
zu erfüllen und rechtssicher zu bleiben.
Eine Reform muss mindestens gleich wirksam
sein, um nationale und europäische Klimaziele
zu erfüllen und rechtssicher zu bleiben.
Der Einbau neuer Gasheizungen sollte
nur dort als Übergangsoption
anerkannt werden, wo nachweislich
investive Entscheidungen zur
Umstellung auf Biomethan oder
Wasserstoff getroffen wurden.
Der Einbau neuer Gasheizungen sollte nur dort
als Übergangsoption anerkannt werden, wo
nachweislich investive Entscheidungen zur
Umstellung auf Biomethan oder Wasserstoff
getroffen wurden.
Eine grundsätzliche Umstellung der
Anforderungen auf eine andere
Anforderungssystematik, wie etwa
abstrakte CO₂-Kennwerte pro
Quadratmeter, würde den Bezug zum
Heizungstausch auflösen, zusätzliche
Bürokratie schaffen und Investitionen
verzögern.
Eine grundsätzliche Umstellung der
Anforderungen auf eine andere
Anforderungssystematik, wie etwa abstrakte
CO₂-Kennwerte pro Quadratmeter, würde den
Bezug zum Heizungstausch auflösen,
zusätzliche Bürokratie schaffen und Investitionen
verzögern.
Förderung von Wohnungslüftung mit
Wärmerückgewinnung (WRG) im
Gebäudesektor
Wir raten, der Wohnungslüftung mit
Wärmerückgewinnung (WRG), einer u.E.
absoluten Schlüsseltechnologie der
Wärmewende, künftig eine größere Rolle in
Gesetzgebung (GEG/ GMG) und Förderung
(BEG) einzuräumen.
21
Anpassung des GEG (künftig GMG)
zur Berücksichtigung von WRG
Das GEG (künftig GMG) müsste diesbezüglich
an einigen Stellen in Details angepasst werden.
Beibehaltung der BEG WG-Förderung
mit EE-Klasse
Beibehaltung der BEG WG-Förderung mit EE-
Klasse, u.a., da sie die WPB zielgenau
adressiert und der stark unter Druck geratenen
Lüftungsindustrie hilft.
Gleichwertige Einstufung der
Lüftungsanlage mit WRG wie andere
energetisch relevante
Einzelmaßnahmen
Gleichwertige Einstufung der Lüftungsanlage mit
WRG wie andere energetisch relevante
Einzelmaßnahmen unter „Anlagentechnik“ mit
Zuschuss 30 Prozent (statt 15-20 Prozent).
Förderung der Ausstattung einer
Wohnung mit einer Lüftungsanlage mit
WRG nach dem Austausch einer
raumluftabhängigen
Gasetagenheizung
Förderung der Ausstattung einer Wohnung mit
einer Lüftungsanlage mit WRG nach dem
Austausch einer raumluftabhängigen
Gasetagenheizung (die zuvor durch die
nachströmende Verbrennungsluft den
Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz der
Wohnung sichergestellt hat) mit 50 Prozent (statt
15-20 Prozent).
Priorisierung der energetischen
Sanierung historischer Gebäude und
denkmalgeschützter Bausubstanz
gegenüber Abriss und Neubau
Priorisierung der energetischen Sanierung
historischer Gebäude und denkmalgeschützter
Bausubstanz gegenüber Abriss und Neubau
Systematische Integration von
traditionellem Bauwissen aus der
Denkmalpflege in moderne
Klimaschutzstrategien
Systematische Integration von traditionellem
Bauwissen aus der Denkmalpflege in moderne
Klimaschutzstrategien
Einführung einer verpflichtenden
Lebenszyklusanalyse (LCA) für alle
Bauprojekte ab 500 m² Grundfläche
Einführung einer verpflichtenden
Lebenszyklusanalyse (LCA) für alle Bauprojekte
ab 500 m² Grundfläche
Planungssicherheit für Eigentümer und
Investoren
Es braucht Planungssicherheit für Eigentümer
und Investoren hinsichtlich Vorgaben und
Fördermöglichkeiten zum Heizen sowie bei der
energetischen Sanierung
Verlässliche Finanzierung für
energetische Ertüchtigung von
Bestandsimmobilien
Besonders wichtig ist eine verlässliche
Finanzierung für die energetische Ertüchtigung
von Bestandsimmobilien
22
Verlässliche Finanzierung für
bezahlbares und klimagerechtes
Wohnen
Besonders wichtig ist eine verlässliche
Finanzierung für bezahlbares und
klimagerechtes Wohnen
Gezielte Förderung von energetischer
Sanierung
die gezielte Förderung von energetischer
Sanierung
Förderung von klimafreundlicher
Heizungsanlagen
klimafreundlicher Heizungsanlagen
Ausbau kommunaler Wärmenetze sowie den Ausbau kommunaler Wärmenetze
Förderung von Forschung an und
Verwendung von nachhaltigen
Baustoffen
die Förderung von Forschung an und
Verwendung von nachhaltigen Baustoffen
Verbindliche Gebäudebedarfspläne verbindliche Gebäudebedarfspläne
Tragfähige Umsetzungs- und
Finanzierungskonzepte
tragfähige Umsetzungs- und
Finanzierungskonzepte
Beschleunigte bauliche Sanierung eine beschleunigte bauliche Sanierung
Förderung der dezentralen
Wärmewende
Förderung der dezentralen Wärmewende mit
vielen positiven Effekten für Unternehmen
unterschiedlicher Sektoren und Größe
Verstetigte Finanzierung von
Förderprogrammen im Gebäudesektor
Schaffung überjähriger Haushaltstitel zur
Finanzierung von Förderprogrammen im
Gebäudesektor
Effizientere Förderregime im
Gebäudesektor
Gewährleistung eines effizienten Mittelabflusses
der bereitgestellten Förderung und Steigerung
der Produktivität des Sektors durch eine
verbesserte Förderung für modulares Bauen und
serielles Sanieren
23
Beschleunigung der Wärmewende Beschleunigung der Wärmewende
Wärmewende im Gebäudesektor Die Wärmewende im Gebäudesektor ist
essentieller Bestandteil einer erfolgreichen
Energiewende.
MEPS für Nichtwohngebäude
einführen
Ein zentrales und neues Instrument, das durch
die EPBD eingeführt wird, sind Mindestvorgaben
für Nichtwohngebäude (MEPS, Art. 9 EPBD).
Rahmenbedingungen für effiziente
Bestandsnutzung stellen
In der EPBD ist erstmals die
Lebenszyklusperspektive enthalten, d.h. es
werden nicht nur die Betriebsemissionen,
sondern auch die bauwerksbedingten (grauen)
Emissionen in den Blick genommen (Art. 7
EPBD).
Tiefgreifende Sanierung von
Gesundheitsgebäuden
Eine tiefgreifende Sanierung von
Gesundheitsgebäuden zur Verbesserung der
Energieeffizienz, z.B. durch bessere Dämmung,
moderne Heiz- und Kühlsysteme und die
Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien,
ist notwendig.
Gebäudeenergiegesetz von
Wasserstoff-Heizung befreien
Gebäudeenergiegesetz von Wasserstoff-
Heizung befreien
Anreizung der Umstellung fossiler
Heizungsanlagen
Eine fortgeführte Anreizung der Umstellung
fossiler Heizungsanlagen entsprechend dem §
71 GEG und der finanziellen Förderung von
Sanierungsmaßnahmen entsprechend BEG.
Stärkung von Wiederverwendung und
Recycling von Bauteilen und
Baustoffen
Wiederverwendung von Bauteilen und das
Recycling von Baustoffen sind zu stärken.
Priorisierung von Versickerung vor Ort
bei Gebäude- und
Grundstücksentwässerungen
Die Versickerung vor Ort muss höchste Priorität
haben (Grundwasserneubildung).
24
Marktorientierte Ausgestaltung des
Gebäudemodernisierungsgesetzes
Das GMG sollte konsequent auf
Technologieoffenheit und praxistaugliche
Regelungen ausgerichtet sein.
Förderung von Umbauten, Teilen und
Aufstockung von Bestandsbauten
Die effiziente Nutzung des Gebäudebestands
durch Umbauen, Teilen und Aufstockung von
Bestandsbauten, Umwandlung von
Bürogebäuden, Untervermietung,
Wohnungstausch und Formen
gemeinschaftlichen Wohnens wie
Wohnpartnerschaften und Mehrgenerationen-
WGs spart gegenüber dem Neubau nicht nur
Emissionen ein, sondern verbraucht weniger
Ressourcen und reduziert das Abfallaufkommen
und den Flächenverbrauch.
Entwicklung einer
MusterUMbauordnung auf
Bundesebene
Zur Flexibilisierung der Vorgaben zum Bauen im
Bestand sollte auf der Bundesebene eine
MusterUMbauordnung entwickelt werden, um
Umbauten, Nachverdichtung und Bestandserhalt
zu erleichtern, kostengünstiger zu machen und
natürliche und bestehende Ressourcen
nachhaltig zu nutzen.
Förderung von Wohnraumagenturen Im Zuge der Umsetzung der EU-
Gebäuderichtlinie könnte sich der Bund anteilig
an der Förderung von Wohnraumagenturen auf
kommunaler Ebene beteiligen.
Bestandserhaltende Förderprogramme Die Förderprogramme sollten hinsichtlich ihrer
negativen Umweltauswirkungen überprüft
werden. Der Bund sollte seine Förderung auf
das (Um-)Bauen im Bestand fokussieren, um die
Generationengerechtigkeit und das zirkuläre
Wohnen zu unterstützen.
Eine Sanierungs- und
Investitionsoffensive für den
Gebäudebestand
Wir fordern auch eine Sanierungs- und
Investitionsoffensive für den Gebäudebestand.
25
Klimafreundliches Bauen & Heizen als
Standard
Für Neubauten und Sanierungen sollen
verbindliche Mindestanteile an erneuerbarer
Wärme eingeführt werden.
Anpassung des § 556c BGB und der
Wärmelieferverordnung
Um den Wärmenetzausbau im
Mietwohnungsbestand zu erleichtern und
Mieterinnen und Mietern bezahlbares,
klimaneutrales Heizen zu ermöglichen sowie
auch die zunehmende Wärmelieferung aus
erneuerbaren Energien und Abwärme zu
befördern, ist eine Anpassung des § 556c BGB
und der Wärmelieferverordnung erforderlich.
Verlässliche und verständliche
Regelungen im GEG
Die Regelungen des GEG sollten auch im Zuge
der für 2026 avisierten Novelle des GEG
verlässlich, verständlich und an den Klimazielen
ausgerichtet bleiben, damit Marktakteure und
Eigentümer Planungssicherheit haben.
EU-Anforderungen in die Novelle des
GEG einfließen lassen
Zugleich müssen die EU-Anforderungen aus der
EBPD/EED in die Novelle einfließen und in
nationales Recht überführt werden, so dass die
Berliner Wärmewende zusätzlich beschleunigt
werden kann (z.B. durch klare, sozialverträglich
umsetzbare Anforderungen an die Sanierung
von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
mit besonders schlechter Energieeffizienz).
Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze verstärken und
verlängern
Vor dem Hintergrund massiver
Investitionserfordernisse beim
Transformationsprozess sollte die
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
finanziell verstärkt sowie auf das Jahr 2035
verlängert werden.
Netzausbauförderung gemäß KWKG
verlängern
Die Netzausbauförderung gemäß KWKG sollte
über 2026 hinaus verlängert werden, da das
massive „Ausrollen" für Wärmenetze aufgrund
der Wärmeplanungsprozesse in den Kommunen
erst mittelfristig erwartet wird."
Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG) fortführen
Im Bereich der dezentralen Versorgung ist die
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
das zentrale Förderinstrument für
Gebäudeeigentümer, um die Umstellung der
Wärmeerzeugung sozialverträglich gestalten zu
26
können. Auch hier sollte Kontinuität gesichert
werden.
Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich
der Umsetzung klimaschützender
Maßnahmen anpassen
Außerdem ist eine weitere Profilierung des
Baugesetzbuches (BauGB) hinsichtlich der
Umsetzung klimaschützender Maßnahmen
anzustreben, insbesondere zur Umsetzung der
Wärmewende, sowie hinsichtlich einer stärkeren
Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Umsetzung
der kompakten, grünen und wassersensiblen
Stadt.
Methodische Weiterentwicklung der
Ökobilanzierung im Gebäudesektor
Die derzeit angewandten Methoden der
Ökobilanzierung im Gebäudesektor bilden die
Klimaschutzwirkung des Holzbaus nur
unzureichend ab
Berücksichtigung biogener
Kohlenstoffspeicher in
Förderprogrammen
Förderprogramme im Gebäudebereich,
insbesondere Bundesprogramme wie die KfW-
Programme, berücksichtigen die
Klimaschutzleistung biogener
Kohlenstoffspeicherung bislang nicht
systematisch
Holzbau als Beitrag zu Carbon
Removal
Der Einsatz von Holz im Bauwesen stellt eine
unmittelbar verfügbare und wirksame Form von
Carbon Removal dar
Gebäudeenergiegesetz (GEG) Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) leitet die
Energiewende im Wärmebereich ein, die
dortigen Anforderungen an Gebäudehülle und
Anlagentechnik tragen dazu bei, dass der
Energieverbrauch im Gebäudebereich
kontinuierlich sinkt.
Fokus auf energetische Sanierung des
Gebäudebestands
Der Fokus muss klar auf der energetischen
Sanierung des Gebäudebestands liegen.
Priorisierung von Energieeffizienz Energieeffizienz ist dabei dauerhaft als
prioritäres Ziel zu verankern.
Weiterentwicklung bestehender
Instrumente
Bestehende Instrumente wie das
Gebäudeenergiegesetz (GEG), die
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
sowie die Energieberatungsförderung sollten
konsequent weiterentwickelt und stabil
ausgestaltet werden.
27
Stärkung der Energieberatung Die Energieberatung ist als zentrales
Qualitätssicherungsinstrument deutlich zu
stärken.
Klimafreundliches Bauen & Heizen als
Standard
Für Neubauten und Sanierungen sollen
verbindliche Mindestanteile an erneuerbarer
Wärme eingeführt werden.
Vereinfachung von
Genehmigungsverfahren für
Gebäudesanierungen
Vereinfachung und Beschleunigung von
Genehmigungs-, Netzanschluss- und
Planungsverfahren
Stärkung der Bundesförderung für
effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude
(BEG) sollte als zentrales Instrument der
Wärmewende gestärkt und gezielter auf
Maßnahmen ausgerichtet werden, die heute
tatsächlich unwirtschaftlich sind.
Reform des Gebäudeenergiegesetzes Die geplante Reform des
Gebäudeenergiegesetzes sollte so ausgestaltet
sein, dass sie die langsam anziehende Dynamik
im Wärmepumpenmarkt nicht ausbremst.
Einführung einer
Abrissgenehmigungspflicht
Einführung einer Abrissgenehmigungspflicht
bzw. eines qualifizierten Abrissmoratoriums als
klimapolitisches Instrument
Umbauordnung stärken Umbauordnung stärken als zentrales
Ordnungsrecht: Umbau vor Neubau, qualifizierte
Abrissgenehmigungen, Material- und
Recyclingpflichten
Förderung von Sanierung und Umbau Förderlogiken auf Bestand, Umbau und
Umnutzung fokussieren
Rechtliche Sicherheit für Umbau,
Nachverdichtung, Umnutzung und
stärkere Instrumente gegen
spekulativen Leerstand für Kommunen
schaffen
Kommunen brauchen: rechtliche Sicherheit für
Umbau, Nachverdichtung, Umnutzung, stärkere
Instrumente gegen spekulativen Leerstand.
Verbindliche, finanziell abgesicherte
und langfristig gesicherte kommunale
Wärmeplanung einführen
Kommunale Wärmeplanung ist zentral, aber:
muss verbindlich, finanziell abgesichert, durch
langfristig gesichert gestaltet sein.
Quartiersansätze fördern, um
ineffiziente Einzelmaßnahmen zu
vermeiden und soziale
Ausgleichsmechanismen zu
ermöglichen
Quartiersansätze: vermeiden ineffiziente
Einzelmaßnahmen, ermöglichen soziale
Ausgleichsmechanismen, erhöhen Akzeptanz.
28
Pragmatische Umsetzung der EU-
Richtlinien
Die relevanten EU-Richtlinien, Gebäuderichtlinie
(EPBD) und Energieeffizienzrichtlinie (EED), sind
pragmatisch umzusetzen.
Förderung von innovativen
energetischen und nachhaltigen
Gebäudekonzepten
Der Bund sollte beim Neubau innovative
energetische und nachhaltige Gebäudekonzepte
gezielt unterstützen.
Sanierung der energetisch
schlechtesten Gebäude
Den größten Effekt würde man erzielen, wenn
man die energetisch schlechtesten Gebäude mit
dem höchsten Minderungspotenzial zielgerichtet
zuerst sanierte.
Förderung von regionalen
Energieagenturen und
Wohnbaugesellschaften
Erforderlich ist mehr Beratung und Förderung mit
Fokus auf Mehrfamilienhäuser und Wohnblöcke,
da Mieter den steigenden CO₂-Preis fürchten
und nur wenig bis gar keine Chance haben, von
den Vorteilen moderner Heizungsanlagen zu
profitieren.
Reform des Gebäudeenergiegesetzes Die angekündigte Reform des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss
sicherstellen, dass neue Heizungen weiterhin
überwiegend mit Erneuerbaren Energien
betrieben werden.
EU-Gebäudevorgaben rechtlich
umsetzen
Eine nationale Vorgabe für Erneuerbare
Energien beim Heizungstausch wäre ein
zentrales Puzzleteil, um die EU-Zielvorgaben
einzuhalten.
Verfügbarkeit von Daten im
Gebäudebestand stärken
Die Mindesteffizienzanforderungen (MEPS) der
EU-Richtlinie berechnen sich als Anteil am
gesamten Gebäudebestand und müssen von
den Mitgliedsstaaten in Vorgaben für konkrete
Gebäudeklassen übersetzt werden.
BEG mit ausreichenden Mitteln
ausstatten
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
ist das wichtigste Förderproramm für den
Heizungstausch und Sanierungen im Bestand
und muss auch über 2026 hinaus mit
ausreichend Mitteln ausgestattet werden.
Förderung auf die Bedürfnisse von
Haushalten mit sehr geringem
Einkommen zuschneiden
Sie benötigen entweder einen noch höheren
Zuschuss oder staatliche Absicherungen, um
Ergänzungskredite in Anspruch nehmen zu
können
Förderung stärker auf die
einzusparende Menge CO2 ausrichten
Die soziale Staffelung sollte auch auf
Maßnahmen an der Gebäudehülle ausgeweitet
werden und die Förderung weiter von den
29
Effizienzhaussanierungen auch in Richtung
Einzelmaßnahmen umgeschichtet werden.
Weiterentwicklung der
Heizungsförderung
Zugleich könnten die förderfähigen Kosten für
Heizungen schrittweise abgesenkt werden, um
einen Anreiz zur Senkung der in Deutschland
sehr hohen Anschaffungskosten für
Wärmepumpen zu schaffen.
Förderanreiz im vermieteten Bestand Schließlich braucht es Förderanreize für den
vermieteten Bestand, hier im Gesamtpaket mit
einer Reform der Modernisierungsumlage.
Novelle der AVBFernwärmeV und der
Wärmelieferverordnung
Aktuell gilt, dass die Fernwärmekosten für
Mietende nach dem Wärmenetzanschluss eines
Mietwohngebäudes nicht über den historischen
Kosten der dezentralen Versorgung liegen
dürfen.
Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze erhöhen und verstetigen
Um die hohen Investitionen in den Aus- und
Umbau der Wärmenetze zu unterstützen, sollte
die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
(BEW) verstetigt und die Mittelausstattung auf
drei Milliarden Euro pro Jahr erhöht werden.
Öffentlichkeitskampagnen zum Thema
'niedriginvestive Dämmverfahren'
durchführen
• Öffentlichkeitskampagnen zum Thema
'niedriginvestive Dämmverfahren'
Besondere Aufträge an die
bundeseigene Agentur DEnA für den
Bereich der energetischen
Altbausanierung erteilen
• Besondere Aufträge in diesem Bereich an die
bundeseigene Agentur DEnA
Förderungen für sozial schwache
Hausbesitzer auf eine Förderquote von
30 Prozent für niedriginvestive
Dämmverfahren ausweiten
• Eine Ausweitung der (schon bestehenden)
Förderungen für sozial schwache
Hausbesitzer auf eine Förderquote von 30
Prozent auf niedriginvestive Dämmverfahren
Technologie der nachträglichen
Wärmedämmung gleich priorisieren
wie die regenerative Energieerzeugung
Die Technologie der nachträglichen
Wärmedämmung erhält denselben Stellenwert
wie die (regenerative) Energieerzeugung
Kampagne
https://www.energiewechsel.de/ um
endkundengerechte Informationen zu
Wärmedämmung erweitern
Die Kampagne
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Naviga-
tion/DE/Home/home.html wird um
endkundengerechte Informationen bzgl.
Wärmedämmung, insbesondere der
niedriginvestiven Dämmverfahren, erweitert
30
Förderung von Wärmenetzen Kommunen brauchen schnell Klarheit zur
angekündigten Überarbeitung des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Verlässlichen Rahmen für die
Dekarbonisierung der
Wärmeversorgung setzen
Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu
erreichen, muss die Bundesregierung den
beschleunigten Ausbau von Wärmepumpen zu
einem Kernanliegen ihres Regierungshandelns
machen.
Gezielte Sanierungsquote von 2 bis 3
Prozent für den Gebäudebestand
Ebenso ist eine ambitionierte Sanierungsquote
von 2 bis 3 Prozent entscheidend, um den
Gebäudebestand zu modernisieren, die
Klimaziele zu erreichen und Wohnen dauerhaft
bezahlbar zu halten.
Lebenszyklusemissionen im Bauwesen
reduzieren
Neben den nutzungsbedingten Emissionen aus
Heizung und Warmwasser entstehen erhebliche
Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich
entlang des gesamten Lebenszyklus von
Gebäuden.
Energetische Sanierung und
Modernisierung von Krankenhäusern
Energetische Sanierung & Modernisierung der
technischen Infrastruktur (Heizung, Kälte,
Lüftung sowie Gebäudehülle und
Regelungstechnik) über den Klimaschutzfonds
fördern
GEG & EPBD-Reform mit Augenmaß Unkoordinierte Änderungen am
Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder an der
Wärmeplanung würden erneut Verunsicherung
auslösen, Investitionen bremsen und die
Klimaziele gefährden.
Wasser-Energie-Nexus im
Gebäudesektor berücksichtigen
Um diese CO2-Vermeidungs-Potenziale nutzbar
zu machen, sollte der Nexus für den
Trinkwasserbedarf im Klimaschutzprogramm
berücksichtigt werden und eine entsprechende
Weiterentwicklung des GEG erfolgen.
Förderung von energetischen
Maßnahmen in Gebäuden
Zielführend wäre es, beispielsweise selbst kleine
energetische Maßnahmen zu finanzieren, die
nicht zwingend zu einem Niedrigstenergiehaus
führen, aber dennoch zur Energieeinsparung
erheblich beitragen.
Förderung von innerstädtischer
Begrünung
Der Punkt energetische Stadtsanierung sollte um
die Förderung von innerstädtischer Begrünung
an Dach, Fassade und Umfeld ergänzt werden
31
Vorbildfunktion von Bundesgebäuden Grundsätzliche eine gute Bestrebung die
beibehalten werden sollte, allerdings in der
Realität Personal-, Finanz- und
Handwerkerbedingt nur schwer im großen Stil
umgesetzt werden kann
Weiterentwicklung des energetischen
Standards
Hochwertige Sanierungen zum
Niedrigstenergiegebäude sind extrem
kostenintensiv, sodass viele Eigenheim-Besitzer
in fortgeschrittenem Alter dies finanziell nicht
mehr stemmen können.
Kleine Anfrage 21/4475
Anlage 5 zur Antwort der Bundesregierung
Frage 12: Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden
vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im
Verkehrsbereich zu er-reichen (bitte aufschlüsseln) und wie bewertet die
Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
Vorschlag Zitat
Ausbau einer verlässlichen
Ladeinfrastruktur an Sportstätten
Ausbau einer verlässlichen Ladeinfrastruktur an
Sportstätten, um die Elektrifizierung der
individuellen und verbandlichen Mobilität zu
ermöglichen.
Stärkung und Ausbau des ÖPNV
zu Sportzentren
Stärkung und Ausbau des ÖPNV zu
Sportzentren, insbesondere in ländlichen
Räumen: bessere Taktungen, Anbindung
orientiert an Trainingszeiten, Sonderlinien zu
Wettkämpfen.
Förderprogramme für
klimafreundliche Fuhrparks von
Vereinen und Verbänden
Förderprogramme für klimafreundliche
Fuhrparks von Vereinen und Verbänden (ET-
Transporter, E-Busse), inklusive einfacher
Leasingmodelle.
Abschaffung des Verbrenneraus ist
eine Katastrophe
Das Aus vom Verbrenneraus ist eine
Katastrophe.
Europäische CO2-
Flottengrenzwerte schärfen
Die Elektrifizierung des Straßenverkehrs ist der
größte CO2-Hebel im Verkehr und die EU- CO2-
Flottengrenzwerte sind hierfür der wichtigste
Treiber
Pkw-Maut einführen Eine fahrleistungsabhängige Pkw-Maut setzt
Anreize, Autofahrten zu verringern und auf
klimafreundliche Alternativen umzusteigen
Markthochlauf kleiner E-Autos
sozial gerecht und kostenneutral
unterstützen
Für die Erreichung der Klimaschutzziele braucht
es eine Reduzierung des Anteils der
Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor und
einen Markthochlauf möglichst kleiner, energie-
und ressourcensparender E-Autos.
Deutsche Autoindustrie durch
Reform der
Dienstwagenbesteuerung stärken
Durch eine Abschaffung der
Dienstwagenbesteuerung für Verbrenner-
Fahrzeuge und Anpassung des geldwerten
Vorteils für Hybrid-Fahrzeuge auf 1 Prozent
kann eine weitere Reduzierung der fossil
2
betriebenen Dienstwagen-Flotte erreicht
werden.
Wachstum auf der Schiene durch
Elektrifizierung und
Kapazitätsausbau sichern
Elektrifizierung und Kapazitätsausbau bei der
Schiene ist Wachstumsmotor und Klimaschutz.
Finanzielle Förderung von
Lademöglichkeiten für E-
Fahrzeuge in Unternehmen oder
Kommunen für Mitarbeiter
Finanzielle Förderung von Lademöglichkeiten
für E-Fahrzeuge in Unternehmen oder
Kommunen für Mitarbeiter
Finanzielle Unterstützung von
Unternehmen oder Kommunen für
die Errichtung von
Lademöglichkeiten für E-
Fahrzeuge
Durch eine finanzielle Unterstützung von
Unternehmen oder Kommunen für die
Errichtung von Lademöglichkeiten für E-
Fahrzeuge, an denen Mitarbeiter zu
Einkaufspreisen Ladestrom beziehen können,
erreicht man mehrere klimarelevante
Ergebnisse
Einführen eines Tempolimits auf
Autobahnen
Einführen eines Tempolimits auf Autobahnen
Schaffen rechtlicher Grundlagen
für die City-Maut
Schaffen rechtlicher Grundlagen für die City-
Maut
Einführung eines bundesweiten
Mobilitätspasses zur
Gegenfinanzierung eines guten
ÖPNV-Angebots
Einführung eines bundesweiten
Mobilitätspasses zur Gegenfinanzierung eines
guten ÖPNV-Angebots
Attraktivitätssteigerung des
Umweltverbundes
Systematische Attraktivitätssteigerung des
Umweltverbundes aus Rad-, Fuß- und
öffentlichem Verkehr
Verbesserung der Deutschen
Bundesbahn
Die Deutsche Bundesbahn verpasst im Moment
eine große Chance, wenn sie ihr Angebot
hinsichtlich Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit,
Transportkapazitäten und Steigerung der
Leistungsfähigkeit nicht kurzfristig verbessert.
Erhalt und Ausbau von
Bahnstrecken
Regionalverkehr Bahn: Erhalt, Neu- und Ausbau
und Reaktivierung von Strecken in die
ländlichen Regionen ist wichtig.
Deutschlandticket Deutschlandticket muss erhalten bleiben.
Elektrifizierung der Bahnstrecken Systematische Elektrifizierung der
Bahnstrecken.
3
Umstellung der Busflotten auf E-
Mobilität
Umstellung der Busflotten auf E-Mobilität.
Subventionenabbau für
klimaschädliche Mobilität
Subventionen für klimaschädliche Mobilität
müssen abgebaut werden.
Einfahrverbot und höhere
Parkgebühren für SUVs
Einfahrverbot und höhere Parkgebühren für
große SUVs in den Innenstädten
Elektromobilitätszonen in
Innenstädten
Elektromobilitätszonen in Innenstädten
etablieren.
Antriebswechsel anreizen Es gilt, ein Bonus-Malus-System einzuführen,
die Dienstwagenregelung abzuschaffen oder
stark zu reformieren (2 Prozent für Verbrenner,
keine Vorteile für PHEVs), verstärkt
ressourcensparende Elektroautos in den
Verkehr zu bringen und eine
verursachergerechte Pkw-Infrastrukturabgabe
einzuführen.
Das Deutschlandticket nachhaltig
verstetigen
Wir benötigen ein dauerhaftes und bundesweit
gültiges, kostengünstiges Deutschlandticket,
das nachhaltig verstetigt und durch ein
einheitliches Sozialticket, das für Menschen mit
geringem Einkommen erschwinglich ist, ergänzt
wird.
Kein Neu- und Ausbau von
Autobahnen und Bundesstraßen
Damit vermeiden wir zusätzliche Emissionen,
Flächenversiegelung und Rebound-Effekte.
Förderung von Produktionsanlagen
für Flugkraftstoffe auf
nichtbiogener Basis und für
fortschrittliche Biokraftstoffe
Es benötigt daher eine Förderung von
Produktionsanlagen für Flugkraftstoffe auf
nichtbiogener Basis und für fortschrittliche
Biokraftstoffe über den HEFA-SPK-
Produktionspfad hinaus zur kontinuierlichen
Substitution fossiler Kraftstoffe.
Schaffung langfristig verlässlicher
politischer Rahmenbedingungen
für die Transformation der Luftfahrt
Die Transformation der Luftfahrt über die
Nutzung regenerativer, nachhaltiger Kraftstoffe
erfordert langfristig verlässliche politische
Rahmenbedingungen, die Investitionen in
klimafreundliche Technologien ermöglichen und
absichern bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass
durch die Nutzung dieser (teureren) Kraftstoffe
Fliegen für alle bezahlbar bleibt.
Förderung von E-Mobilität E-Mobilität anstelle Kaufpreisförderung für PKW
besser Ladeinfrastruktur für Nicht-Hausbesitzer
fördern
4
Restriktiver Straßenneu-
undausbau
Straßenneu- und -ausbau wesentlich restriktiver
halten als bisher
Weiterentwicklung des
Deutschland-Tickets
Weiterentwicklung des Deutschland-Tickets
Förderung von Batterie-Zügen rasche Umstellung von Diesel-Zügen auf
Batterie-Züge
Masterplan Ladeinfrastruktur
konsequent realisieren
Masterplan Ladeinfrastruktur konsequent
realisieren, bedarfsgerechte und verlässliche
Ausfinanzierung vorgesehener
Fördermaßnahmen gewährleisten.
Förderung von Wasserstoff und
synthetischen Kraftstoffen im
Verkehr
Im Schwerlastverkehr sowie in der Luft- und
Schifffahrt sind Bio-LNG, Wasserstoff und
synthetische Kraftstoffe unverzichtbar.
Staatliche Fehlanreize im Verkehr
abbauen
Im Verkehrssektor sehen wir einen deutlichen
Bedarf, staatliche Fehlanreize abzubauen
Förderung nachhaltiger Pendel-
und Dienstmobilität
Flankierend sollte betriebliches
Mobilitätsmanagement als zentraler Hebel zur
Verkehrsvermeidung und -verlagerung
systematisch gestärkt werden
Verbindliche Infrastrukturpläne für
den öffentlichen Verkehr
Außerdem sollten verbindliche
Infrastrukturpläne für den öffentlichen Verkehr,
die Schiene sowie die Ladeinfrastruktur
gesetzlich verankert und finanziell abgesichert
werden.
Priorisierung der
Schieneninfrastruktur
Priorisierung der Schieneninfrastruktur sowie
konsequenter Ausbau des Deutschlandtakts
und des Regionalverkehrs.
Verlässliche, langfristige
Finanzierung des ÖPNV
Verlässliche, langfristige Finanzierung des
ÖPNV zur Sicherung besserer Taktungen,
insbesondere auch zu Freizeit- und
Wochenzeiten.
Langfristige, dynamisierte und
planbare Bereitstellung der
Regionalisierungsmittel
Langfristige, dynamisierte und planbare
Bereitstellung der Regionalisierungsmittel, damit
Länder und Kommunen Angebote ausbauen,
Personal gewinnen und Infrastruktur erhalten
können.
5
Einheitliche, überregionale
Standards für Tarifintegration und
digitale Ticketlösungen
Einheitliche, überregionale Standards für
Tarifintegration und digitale Ticketlösungen zur
Senkung von Zugangshürden.
Einführung eines kostenlosen
Deutschlandtickets für
ehrenamtlich Engagierte
Einführung eines kostenlosen
Deutschlandtickets für ehrenamtlich Engagierte.
Gezielter Ausbau klimafreundlicher
Mobilitätsangebote in Alpen- und
Bergregionen
Gezielter Ausbau klimafreundlicher
Mobilitätsangebote in Alpen- und Bergregionen,
insbesondere durch letzte-Meile-Lösungen,
kombinierte Tickets und eine vorausschauende
Besucherlenkung.
Reduzierung von
Nutzungskonflikten und Schutz
sensibler Naturräume
Reduzierung von Nutzungskonflikten und
Schutz sensibler Naturräume durch attraktive
Alternativen zur Anreise mit dem eigenen Pkw.
Einführung eines Tempolimits von
120 km/h auf Autobahnen
Einführung eines Tempolimits von 120 km/h auf
Autobahnen zur kurzfristigen Senkung von
Emissionen und Erhöhung der
Verkehrssicherheit.
Förderung des Ankaufs von
Bussen mit alternativen Antrieben
Damit die Quoten erreicht werden können, ist
und bleibt es wichtig, dass Förderprogramme –
insbesondere im Bundeshaushalt und in den
Sondervermögen (KTF & SVIK) –
fortgeschrieben werden.
Reform des Trassenpreissystems Die Trassenpreise sind vor rund 30 Jahren mit
der damaligen Bahnreform eingeführt worden.
Finanzierungssystematik der
Eisenbahninfrastruktur auf neue
Grundlagen stellen
Der VDV spricht sich dafür aus, die
Finanzierungssystematik der
Eisenbahninfrastruktur auf neue Grundlagen zu
stellen, um für mehr Transparenz und
Verlässlichkeit bei Umsetzung und Planung zu
sorgen.
Stromsteuerbegünstigungen für
den Öffentlichen Verkehr
Unbeantwortet ist im Übrigen bis heute auch die
Frage, warum Stromsteuerbegünstigungen für
die Wirtschaft immer noch auf das
produzierende Gewerbe und Unternehmen der
Land- und Forstwirtschaft begrenzt sind?!
6
Das Klimaschutzprogramm der
Bundesregierung sollte sich an
realistischen Einschätzungen zu
Verkehrsträgerkapazitäten sowie
zum Reifegrad und zu
wirtschaftlichen
Einsatzmöglichkeiten CO2-armer
oder -freier Technologien in der
Logistik orientieren.
Die Funktionalität der Logistik muss während
der jahrzehnteübergreifenden und wirtschaftlich
aufwändigen Transformationsphase
gewährleistet bleiben.
Das Klimaschutzprogramm der
Bundesregierung sollte
innovations- und
investitionsfördernde Instrumente
einbeziehen, anstatt einseitig auf
Verbote zu setzen.
Das Klimaschutzprogramm der
Bundesregierung muss sich deshalb bei der
Betrachtung des Sektors Verkehr auch an
realistischen Einschätzungen zu
Verkehrsträgerkapazitäten sowie zum Reifegrad
und zu wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten
CO2-armer oder -freier Technologien in der
Logistik orientieren und bei seinen Maßnahmen
innovations- und investitionsfördernde
Instrumente einbeziehen, anstatt einseitig auf
Verbote zu setzen, die die Wirtschaftlichkeit der
Unternehmen, Arbeitsplätze und den Standort
Deutschland gefährden.
Das Klimaschutzprogramm der
Bundesregierung sollte die
Maßnahmen des Expertenforums
'Klimafreundliche Mobilität und
Infrastruktur' (EKMI) aufgreifen.
Für die Erarbeitung von Handlungsfeldern im
Verkehr hat das Bundesministerium für Verkehr
(BMV) ein Expertenforum 'Klimafreundliche
Mobilität und Infrastruktur' (EKMI) eingerichtet,
in dem der DSLV Bundesverband Spedition und
Logistik aktiv mitgewirkt hat und dessen im
EKMI-Abschlussbericht dargelegte Maßnahmen
er unterstützt.
Einführung eines Tempolimits von
120 km/h auf Autobahnen und 80
km/h auf Landstraßen
Ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen
und 80 km/h auf Landstraßen einführen und
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in den
Kommunen ermöglichen.
Beschleunigung der
Antriebswende bei Pkw und Lkw
Die Antriebswende bei Pkw und Lkw
beschleunigen, mit klaren Vorgaben und klugen
Maßnahmen wie einer Bonus-Malus-
Komponente bei der Kfz-Steuer und neuen
Abschreibungsregeln für gewerbliche
Fahrzeuge.
Umwandlung klimaschädlicher
Subventionen und Investitionen
Klimaschädliche Subventionen und Investitionen
zugunsten der Förderung einer nachhaltigen
Mobilität umbauen
Ausbau- und Investitionsoffensive
für den Umweltverbund
Ausbau- und Investitionsoffensive für den
Umweltverbund: Regionalisierungsmittel
7
erhöhen und Kommunen die Erhebung eines
Nahverkehrsbeitrags ermöglichen
Stärkung der Schiene als Rückgrat
der Mobilität
Die Schiene ist im Vergleich zum Straßen- und
Luftverkehr der mit Abstand klimaschonendste
Verkehrsträger.
Ausbau- und Investitionsoffensive
für den öffentlichen Nahverkehr
Der öffentliche Nahverkehr mit Bus und Bahn ist
zentral für eine nachhaltige Verkehrswende.
Konsequente Förderung des Fuß-
und Radverkehrs
Zufußgehen und Radfahren sind die
klimaschonendsten Formen der Fortbewegung.
Ladeinfrastruktur für
Elektromobilität stärker auf
gewerbliche Nutzung ausrichten
Um die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte
anzureizen, muss die Ladeinfrastruktur für
Elektromobilität stärker auf gewerbliche Nutzung
ausgelegt werden.
Abschreibungsmöglichkeiten für E-
Dienstfahrzeuge erweitern
Der DMB fordert daher: den Einbezug von
Leasingmodellen in die
Abschreibungsregelungen, eine technologie-
und nutzungsneutrale Ausgestaltung der
Förderung
Stärkung des Umweltverbunds Stärkung des Umweltverbunds durch einen
massiven Ausbau von Schiene (inkl.
Reaktivierung von Strecken), ÖPNV sowie Rad-
und Fußverkehr.
Erhöhung des Pkw-
Besetzungsgrades als
eigenständige Maßnahme im
Klimaschutzprogramm
Eine moderate Erhöhung des Pkw-
Besetzungsgrades auf 1,6 bis 2,0 Personen
kann jährlich 15 bis 40 Millionen Tonnen CO2
einsparen
Schaffung eines geeigneten
regulatorischen Rahmens für
private Mitfahrten
Schaffung eines geeigneten regulatorischen
Rahmens für private Mitfahrten mit klarer
Abgrenzung zur gewerblichen
Personenbeförderung
Einführung gezielter Anreize zur
Nutzung geteilter Fahrten
Einführung gezielter Anreize zur Nutzung
geteilter Fahrten (z. B. steuerlich, förderlogisch)
Definition funktionaler
Mindestanforderungen für
alltagstaugliche, hoch skalierbare
Mitfahrsysteme
Definition funktionaler Mindestanforderungen für
alltagstaugliche, hoch skalierbare
Mitfahrsysteme
Integration des Mitfahrens in
bestehende Mobilitäts-, Klima- und
Verkehrsstrategien
Integration des Mitfahrens in bestehende
Mobilitäts-, Klima- und Verkehrsstrategien auf
Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene
8
Elektrifizierung des motorisierten
Individualverkehrs sozial flankieren
Die Elektrifizierung des motorisierten
Individualverkehrs muss sozial flankiert werden.
Ausbau des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV)
Neben der Elektrifizierung des
Individualverkehrs ist der Ausbau des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) von
zentraler Bedeutung für eine sozialverträgliche
Mobilitätswende.
Klimaschädliche Subventionen
abbauen
Energiesteuer-Vergünstigungen für
Dieselkraftstoff, Dienstwagenprivileg und
überkompensierende Pendlerpauschale
unterlaufen die Steuerung auf CO2-Preisbasis.
Elektrische Antriebe beschleunigen
statt Verbrenner verlängern
Deutschland sollte sich in der EU gegen weitere
Aufweichungen der CO2-Flottengrenzwerte und
faktische Verbrenner-Verlängerungen stellen
und national alle Rahmenbedingungen so
setzen, dass neue Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge möglichst frühzeitig rein
elektrisch fahren.
THG-Quote konsequent auf Strom
und echte Knappheitsbereiche
ausrichten
Die Treibhausgasminderungsquote sollte
ausdrücklich als Motor für Elektromobilität und
andere strombasierte, erneuerbare Antriebe
weiterentwickelt werden.
Optimierung von
Abgasreinigungsprogrammen
Moderne PKW, LKW und Baumaschinen nutzen
Abgasreinigungsprogramme, um Emissionen
von Stickoxiden und Partikeln zu minimieren.
Einführung einer CO2-Bepreisung
im Verkehrssektor
Die CO2-Bepreisung im Verkehrssektor zielt
darauf, die Wettbewerbsfähigkeit
klimafreundlicher Antriebstechnologien und
Energieträger zu stärken, indem sie
Preisvorteile durch geringere CO2-Emissionen
erzielen.
Beschleunigung von Planungs-
und Genehmigungsverfahren
Auch beschleunigte Planungs- und
Genehmigungsverfahren sind für den Aufbau
einer klimaschutzrelevanten Infrastruktur wichtig
– seien es Ladeinfrastruktur, der Ausbau
umweltfreundlicher Verkehrsträger,
Erzeugungsanlagen für alternative Kraftstoffe
oder Umschlagpunkte für Energieträger bzw.
den CO2-Umschlag.
Antriebs- und Kraftstoffwende Die Antriebs- und Kraftstoffwende stellt einen
großen Hebel zur Dekarbonisierung des
Verkehrssektors dar.
9
Verkehrsverlagerung auf Schiene
und Wasserstraße
Die Verlagerung von Personen- und
Güterverkehren auf gebündelte Verkehrsträger,
auf Schiene und Wasserstraße, ist ein weiterer
großer Hebel, um den Verkehrssektor zu
dekarbonisieren.
Förderung von autonomen
Verkehren
Automatisiertes Fahren auf Schiene und
Wasserstraße sollte gefördert werden.
Massive Stärkung des öffentlichen
Nahverkehrs
Parallel dazu braucht es eine massive Stärkung
des öffentlichen Nahverkehrs und des gesamten
Umweltverbunds – also Bus, Bahn, Rad- und
Fußverkehr.
Abkehr von der Bevorzugung des
motorisierten Individualverkehrs
Im Verkehrssektor ist eine klare Abkehr von der
jahrzehntelangen Bevorzugung des
motorisierten Individualverkehrs erforderlich.
Umverteilung des öffentlichen
Raums zugunsten von Fuß-, Rad-
und öffentlichem Verkehr
Internationale Beispiele wie Paris oder
Kopenhagen zeigen, dass eine konsequente
Umverteilung des öffentlichen Raums
zugunsten von Fuß-, Rad- und öffentlichem
Verkehr sowohl Emissionen senkt als auch
soziale Akzeptanz erhöht.
Abschaffung der mengenbasierten
Obergrenze für Anbaubiomasse
Abschaffung der mengenbasierten Obergrenze
für Anbaubiomasse. Diese Begrenzung
beschränkt den Einsatz von Bioethanol trotz
nachgewiesener Nachhaltigkeit und hoher
Klimawirkung und verhindert damit reale
Emissionsminderungen im Verkehrssektor.
Abschaffung von E5 als
Schutzsorte durch Änderung der
Kraftstoffqualitätsverordnung (10.
BImSchV)
Abschaffung von E5 als Schutzsorte durch
Änderung der Kraftstoffqualitätsverordnung (10.
BImSchV). Die parallele Verfügbarkeit von E5
und E10 begrenzt strukturell die
Marktdurchdringung von Kraftstoffen mit
höherer Beimischung von Erneuerbaren.
Explizite Zulassung höherer
Ethanolbeimischungen wie E20 im
regulatorischen Rahmen
Explizite Zulassung höherer
Ethanolbeimischungen wie E20 im
regulatorischen Rahmen. Ein europäischer
Kraftstoffstandard für E20 wurde bereits
verabschiedet, und viele der aktuellen
Fahrzeuge sind für höhere
Ethanolbeimischungen freigegeben.
10
Ausrichtung der CO₂-
Fahrzeugregulierung auf eine
Wellto-Wheel-Betrachtung statt einer
ausschließlichen Fokussierung auf
Auspuffemissionen
Ausrichtung der CO₂-Fahrzeugregulierung auf
eine Well-to-Wheel-Betrachtung statt einer
ausschließlichen Fokussierung auf
Auspuffemissionen. Nur ein
lebenszyklusbasierter Ansatz bildet die
Klimavorteile erneuerbarer Kraftstoffe korrekt ab
und gewährleistet technologieoffene
Emissionsminderungen.
Schienenverkehr stärken durch
Sanierung und Modernisierung
Schienenverkehr stärken durch Sanierung und
Modernisierung konsequent umsetzen und
steuern.
Finanzierung vereinfachen und
verstetigen
Der Finanzierungshochlauf für die Schiene
muss auch für die Folgejahre verstetigt werden.
Grundlagen für stabile und
tragfähige Trassenpreise schaffen
Wachstum auf der Schiene bedarf
kostendeckender sowie zugleich verlässlicher
und fair verteilter Trassen- und Stationspreise
für alle Marktteilnehmende.
Vorhandene
Infrastrukturkapazitäten besser
nutzen
Zur Erhöhung der Betriebsqualität muss die
vorhandene Kapazität – auf Strecken und in
Knoten – besser genutzt werden.
Verfahren vereinfachen,
digitalisieren und beschleunigen
Die Beschleunigungskommission Schiene hat
rund 70 Maßnahmen vorgestellt, wie
kapazitätssteigernde Maßnahmen für die
Schiene wirksam und beschleunigt umgesetzt
werden können.
Anreize für klimafreundliches
Planen und Bauen setzen
Die Realisierung dringend benötigter
Schieneninfrastruktur ist, solange die
verwendeten Grundstoffe wie Stahl und Zement
noch nicht klimaneutral verfügbar sind, mit CO2-
Emissionen verbunden.
Klimaresilienz der Schiene stärken Die Schiene ist Teil der Kritischen Infrastruktur
in Deutschland und muss angesichts der
steigenden geopolitischen und klimabedingten
Herausforderungen ihre Resilienz weiter
steigern.
Fahrzeugseitige ETCS-Umrüstung
unterstützen
An der Schnittstelle zu den
Eisenbahnverkehrsunternehmen erfordert die
Umstellung der Leit- und Sicherungstechnik des
Schienennetzes auf den digitalen Standard
ETCS auch die technische Umrüstung der
Bestandsflotten mit entsprechenden On-Board-
Units.
11
Elektrifizierung und alternative
Antriebe voranbringen
Kein anderer Verkehrsträger setzt in so hohem
Umfang erneuerbare Energien ein wie der
Schienenverkehr.
Einzelwagenverkehr effektiv weiter
fördern
Der Einzelwagenverkehr bietet vielen Kunden
Zugang zum europäischen
Schienengüterverkehr.
Digitale Automatische Kupplung
(DAK) auf den Weg bringen
Die DAK ist Grundlage für den intelligenten
Güterzug und für die Digitalisierung und
Automatisierung im SGV.
ÖPNV-Finanzierung stärken und
reformieren
Hohe Kostensteigerungen bei Energie, Material
und Personal belasten die
Verkehrsunternehmen.
Deutschland-Ticket absichern Das Deutschland-Ticket hat die Nutzung des
ÖPNV so einfach und flexibel gemacht wie nie
zuvor.
Mobilität in der Fläche integriert
und innovativ gestalten
Fahrgäste erwarten eine nahtlose Reisekette
und gut aufeinander abgestimmte
Verkehrsträger.
Anreize für den
Schienenpersonenfernverkehr
setzen
Der eigenwirtschaftliche Fernverkehr arbeitet
seit Jahren konsequent am Ausbau des
bundesweiten und internationalen Angebotes.
Entfernungspauschale sollte in
eine einkommensunabhängige
Mobilitätspauschale umgewandelt
werden
Die Entfernungspauschale sollte in eine
einkommensunabhängige Mobilitätspauschale
umgewandelt werden
Weiterentwicklung der
Luftverkehrsteuer
Weiterentwicklung der Luftverkehrsteuer: Die
Sätze sollten im Jahresrhythmus erhöht werden
Beitritt zur internationalen Allianz
für eine sozial gerechte Abgabe
auf Privatjetflüge
Beitritt zur von Frankreich angeführten
internationalen Allianz, um mit einer
progressiven Ergänzung der Luftverkehrsteuer
eine sozial gerechte Abgabe spezifisch auf
Privatjetflüge einzuführen
12
Flottengrenzwerte sollten
konsequent und ambitioniert
eingesetzt werden
Flottengrenzwerte sind ein sehr wirksames
Instrument zur Emissionsreduzierung und
sollten daher nicht weiter aufgeweicht, sondern
konsequent und ambitioniert eingesetzt werden
Tempolimit von z.B. 130 km/h auf
Autobahnen und 80 km/h auf
Landstraßen
In Erwägung gezogen werden sollte, ein
Tempolimit von z.B. 130 km/h auf Autobahnen
und 80 km/h auf Landstraßen einzuführen
Einführung eines generellen
Tempolimits von 130 km/h auf
Autobahnen
Einführung eines generellen Tempolimits von
130 km/h auf Autobahnen
Stärkung von ÖPNV und
Radverkehr
Stärkung von ÖPNV und Radverkehr
Stärkung der Elektromobilität Stärkung der Elektromobilität
Luftverkehr reformieren Luftverkehr reformieren
Ausbau der Schieneninfrastruktur Ausbau der Schieneninfrastruktur
Einsatz von erneuerbaren
Kraftstoffen skalieren
Erneuerbare Kraftstoffe sind der schnellste und
pragmatischste Hebel zur Erreichung der
Klimaziele im Verkehrssektor, da sie unmittelbar
wirken und hohe THG-Einsparungen
ermöglichen.
Einsatz von Biokraftstoffen im
Verkehrssektor
Die Klimaziele im Verkehrssektor sind ohne
sofort wirksame Maßnahmen im bestehenden
Fahrzeugbestand nicht erreichbar.
Keine Neuzulassungen für
Verbrenner-Autos und LKW ab
2030
Keine Neuzulassungen für Verbrenner-Autos
und LKW ab 2030
Tempolimit auf deutschen
Autobahnen
Tempolimit auf deutschen Autobahnen
Job-Rad steuerlich fördern Job-Rad steuerlich fördern
13
Kostenfreier Zugang zu ÖPNV Für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfreier
Zugang zu den Angeboten des ÖPNV
Ausbau des öffentlichen
Personennahverkehrs
Zentral sind der Ausbau des öffentlichen
Personennahverkehrs, die Stärkung von Fuß-
und Radverkehr sowie sozial ausgewogene
Anreize für den Umstieg auf batterieelektrische
Fahrzeuge.
Stärkung von Fuß- und Radverkehr Zentral sind der Ausbau des öffentlichen
Personennahverkehrs, die Stärkung von Fuß-
und Radverkehr sowie sozial ausgewogene
Anreize für den Umstieg auf batterieelektrische
Fahrzeuge.
Sozial ausgewogene Anreize für
den Umstieg auf batterieelektrische
Fahrzeuge
Zentral sind der Ausbau des öffentlichen
Personennahverkehrs, die Stärkung von Fuß-
und Radverkehr sowie sozial ausgewogene
Anreize für den Umstieg auf batterieelektrische
Fahrzeuge.
Fördermaßnahmen wie eine
Neuauflage von „sozial&mobil“ für
die Elektrifizierung in der
ambulanten Pflege
Fördermaßnahmen wie eine Neuauflage von
„sozial&mobil“ für die Elektrifizierung in der
ambulanten Pflege bieten dafür beste
Voraussetzungen.
Verstetigung des
Deutschlandtickets und eine natur-
und klimaverträgliche
Infrastrukturpolitik
Dauerhafte Maßnahmen wie die Verstetigung
des Deutschlandtickets und eine natur- und
klimaverträgliche Infrastrukturpolitik, die den
Neubau von Straßen hinter die Ertüchtigung
bestehender Infrastruktur stellt, sind notwendig.
Förderprogramme für Effizienz-
Retrofits bestehender Schiffsflotten
Im Schifffahrtssektor müssen Förderprogramme
für Effizienz-Retrofits bestehender Schiffsflotten
konsequent weiterentwickelt werden, da diese
kurzfristig substanzielle Emissionsminderungen
ermöglichen.
Markthochlauf synthetischer,
klimaneutraler Kraftstoffe für die
Schifffahrt
Das Klimaschutzprogramm muss darüber
hinaus den gezielten Markthochlauf
synthetischer, klimaneutraler Kraftstoffe für die
Schifffahrt absichern, da diese langfristig
unverzichtbar für Klimaneutralität sind.
Anpassung der Quoten und
Intervalle im Sauberen-Fahrzeug-
Beschaffungsgesetz
Anpassung der Quoten und Intervalle im
Sauberen-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz sowie
Anpassung der Förderung, um die Mehrkosten
abzufedern.
14
Strukturen schaffen, die ein
bidirektionales Laden von E-Autos
ermöglichen
Strukturen schaffen, die ein bidirektionales
Laden von E-Autos ermöglichen und vergüten,
wenn dies zur Netzstabilität beiträgt.
Förderung von klimafreundlichen
Fahrzeugen und Infrastruktur für
die Freie Wohlfahrtspflege
Klimaschutzmaßnahmen wie die Elektrifizierung
von Fahrzeugflotten werden von Kostenträgern
zudem häufig als unwirtschaftlich eingestuft,
obwohl sie langfristig Kosten senken und
Emissionen vermeiden.
Flächendeckende Tempolimits
umsetzen
Flächendeckende Tempolimits (130 km/h auf
Autobahnen, 80 km/h außerorts und
konsequente 30 km/h innerorts)
ÖPNV ausbauen und absichern ÖPNV ausbauen und absichern: Verlässliche
Finanzierung, Mindeststandards für Takte und
Qualität sowie gute Arbeitsbedingungen und
Löhne im öffentlichen Verkehr
Mobilität bezahlbar machen Mobilität bezahlbar machen: Deutschlandticket
langfristig erhalten bundesweites Jugendticket
(≤ 1 Euro pro Tag), kostenfrei für ehrenamtlich
Engagierte
Fuß- und Radverkehr stärken Fuß- und Radverkehr mit einer sicheren
Infrastruktur stärken: Die Schaffung einer
starken und flächendeckenden barrierearmen
Fuß- und Radinfrastruktur
Ländliche Räume fördern Ländliche Räume gezielt fördern: Rechtliche
Räume schaffen, um innovative und integrierte
Mobilitätskonzepte zu erproben und lokal zu
verstetigen
Klima-soziale Stadtentwicklung Klima-soziale Stadtentwicklung: Verknappung
und Verteuerung des Parkraums
Gezielte Impulse zur Steigerung
der Nachfrage nach
Elektrofahrzeugen
Für die Reduzierung der
Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor ist
insbesondere der Absatz von
batterieelektrischen Fahrzeugen entscheidend.
Flächenverfügbarkeit und
Entbürokratisierung des
Ladesäulenausbaus
Die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für
den Aufbau von Ladepunkten ist weiterhin eine
der größten Herausforderungen für
Ladesäulenbetreiber.
15
Marktgetriebener Ausbau des Lkw-
Ladenetzes
Auch im Lkw-Bereich nimmt der Ausbau von
öffentlichen Ladepunkten mit hohen
Ladeleistungen Fahrt auf, insbesondere dort, wo
der Markt frei agieren kann.
Bidirektionales Laden Bidirektionales Laden bietet aus Sicht des
BDEW einen attraktiven Mehrwert und eine
zusätzliche Flexibilitätsoption für das
Energiesystem.
Weiterentwicklung des THG-
Quotenhandels
Das Bundeskabinett hat am 10. Dezember 2025
den Entwurf für das Zweite Gesetz zur
Weiterentwicklung der
Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote)
auf den Weg gebracht.
Verkehrswende konsequent
voranbringen
Auch für den Verkehrssektor ist ein verlässlicher
Planungshorizont entscheidend.
Ausbau von Radwegen und
Fahrradparken
Grundlage jeder erfolgreichen
Radverkehrsförderung ist ein
zusammenhängendes Netz von sicheren
Radwegen (inklusive Radschnellwegen) für alle
Typen beziehungsweise Altersgruppen von
Radfahrenden insbesondere auch im ländlichen
Raum.
Elektromobilitätsförderung auch für
E-Bikes
Das E-Bike ist die größte Erfolgsgeschichte der
Elektromobilität in Deutschland. Bisher wurden
über 15 Million E-Bikes in Deutschland verkauft.
Betriebliche Mobilität mit dem
Fahrrad stärken
Ein großer Teil der Personenmobilität besteht
aus Pendelwegen zur Arbeit sowie betrieblichen
Fahrten. Arbeitgeber können hier wichtige
Anreize für die Fahrradnutzung geben.
Intermodalität von ÖPNV und
Radverkehr stärken
Fahrrad und öffentlicher Personennahverkehr
(ÖPNV) können gut verzahnt eine Alternative für
viele Wege mit dem motorisierten
Individualverkehrs (MIV) dienen.
Gesetzliche Verankerung des
Dienstradleasings
Das Erfolgsmodell Dienstradleasing durch eine
gesetzliche Verankerung im
Einkommensteuergesetz stärken sowie die
günstige Besteuerung des geldwerten Vorteils
(0,25 Prozent-Regel) über das Jahr 2030 hinaus
verlängern.
Pauschalbesteuerung für
Mobilitätsbudgets
Eine Pauschalbesteuerung für Mobilitätsbudgets
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
16
einführen, die gezielt für die Nutzung
nachhaltiger Mobilitätsangebote gelten.
Verstetigung und Ausweitung des
Programms 'mobil gewinnt'
Das Programm 'mobil gewinnt' mit seinen
Komponenten 'Initialförderung' und
'Breitenförderung' zur Förderung des
betrieblichen Mobilitätsmanagements von klein-
und mittelständischen Unternehmen (KMU)
verstetigen, finanziell aufstocken und (mit
geringerem Fördersatz) auf größere
Unternehmen ausweiten.
Ausweitung der 25 Prozent-BAFA-
Kaufprämie auf alle gewerblichen
E-Bikes
Die 25 Prozent-BAFA-Kaufprämie für
gewerbliche E-Lastenräder auf alle
gewerblichen E-Bikes (Pedelec und S-Pedelec)
ausweiten.
Neuregelung der StVO zur
Freigabe von Radwegen außerorts
für S-Pedelecs
Eine Neuregel
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026 (Antwort)