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Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.

lobbyregister / register_entry 03.03.2022 · Original ↗

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Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) konstituiert sich überwiegend aus Unternehmen und Organisationen, die sich für Transparenz und Wahlfreiheit bei Lebens- und Futtermitteln ohne Gentechnik einsetzen. Der VLOG bietet eine Plattform für den Austausch von Informationen, Wissen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Herstellung sowie Vermarktung von "Ohne Gentechnik"-Lebensmitteln. Weitere zentrale Aufgabe ist die Lizenzvergabe für und Verwaltung des "Ohne GenTechnik"-Siegels. Das Siegel soll von möglichst vielen Unternehmen genutzt werden, die der VLOG bei der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen unterstützt. Weitere Aufgaben des Verbandes sind die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen sowie die politische Lobbyarbeit für die Verbandsmitglieder zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Durch Veröffentlichung von Hintergrundinformationen auf der Website des Verbandes klärt er interessierte Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher rund um das Thema „Ohne Gentechnik“ auf. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Fachtagungen vernetzt der Verband seine Mitglieder mit externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, um den direkten Dialog zu fördern. Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Lebensmittelsicherheit; Verbraucherschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Handel und Dienstleistungen; Lebens- und Genussmittelindustrie; Land- und Forstwirtschaft; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" Regelungsvorhaben: - Sicherung der Wahlfreiheit bei mit neuen genomischen Techniken hergestellten Pflanzen: Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.

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