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Grofor e.V.

lobbyregister / register_entry 08.03.2022 · Original ↗

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Grofor e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Grofor e.V. ist ein Zusammenschluss von Unternehmen der Agrarhandelsbranche und aller vor- und nachgelagerten Betrieblichkeiten, die pflanzliche und tierische Öle und Fette, Ölrohstoffe, Fettsäuren sowie verwandte Waren handeln und produzieren und/oder als Dienstleister in der Wertschöpfungskette agieren. Der Zweck des Verbandes besteht in der Wahrnehmung der Belange der Mitglieder, insbesondere der Förderung des Austauschs von Erkenntnissen und Erfahrungen innerhalb des Mitgliederkreises, der Information und Beratung der Mitglieder zu Fachthemen und relevanten politischen Entwicklungen. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Erläuterung von Rahmenbedingungen, die für die unternehmerische Tätigkeit der Mitglieder von großer Bedeutung sind. Wichtige Themen für den Verband sind die Agrarwirtschaftspolitik, Außenhandel, Zollfragen, Bürokratieabbau, sowie Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. Der Verband gibt bei Bedarf auch Stellungnahmen zu den betreffenden Themen ab. Interessenbereiche: Lebens- und Genussmittelindustrie; Außenwirtschaft; Land- und Forstwirtschaft; Handel und Dienstleistungen Regelungsvorhaben: - EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten - EUDR (EU-Deforestation Regulation): Der GROFOR hält die EUDR, wenige Monate vor dem geplanten Start, in wesentlichen Teilen für noch nicht umsetzbar. Es fehlt eine konkrete Auflistung der vorzulegenden Informationen sowie ein ausgereiftes IT-System für die Millionen von Datensätzen zur Nachweispflicht. Weil die EU-Kommission fast alle entscheidenden Anwendungsfragen bisher nicht klären konnte, droht der Wirtschaft nicht mehr ausreichend Zeit für die praxisnahe Umsetzung der neuen Bestimmungen zu bleiben. Der Grofor lehnt den geplanten Aufbau eines sehr bürokratischen Berichts- und Kontrollsystems ab, das jedem Erzeuger eine individuelle Registrierungspflicht mit einem ausufernden Erklärungswesen verordnet und wirbt für eine Verschiebung des Inkrafttretens und für unbürokratische Lösungen. - Neue Züchtungstechniken (NZT) - Wissenschaftliche Erkenntnisse beachten, weltweiten Handel ermöglichen: Der GROFOR unterstützt wissenschaftsbasierte Regelungen zum Umgang mit neuen Züchtungstechniken. Diese können dazu beitragen, schneller standort- und klimaresilientere Pflanzen zu züchten und den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln weiter zu senken. Die weitgehende Gleichbehandlung von NZT-Pflanzen mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen entspricht dem Konsens der Empfehlungen zahlreicher Wissenschaftler und ist daher folgerichtig. Dennoch sieht der GROFOR Probleme auf den Handel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen zukommen. Die geplante Schaffung verschiedener Kategorien von NZT-Pflanzen zieht im Agrarhandel eine Trennung von Lieferströmen nach sich, die praktisch nicht umsetzbar ist. Die EU darf keinen Sonderweg beschreiten, der uns vom weltweiten Handel abkoppelt. - Festlegung von Höchstgehalten von Mineralölrückständen in Lebensmitteln: Wissenschaftsbasierte Lösungen finden: Der GROFOR setzt sich für einen wissenschaftsbasierten Ansatz hinsichtlich der Überlegungen ein, ob verbindliche Höchstgehalte (MOAH) und Richtwerte (MOSH) bei Mineralölrückständen eingeführt werden sollen, sowie für praxistaugliche Vorgaben für die Probenahme und Analyse. Nach der aktuellen Bewertung der EFSA entsteht aus MOSH kein nennenswertes Risiko. Daher sieht der GROFOR die Pläne kritisch. Dazu kommt: Vielfältige Eintragswege machen die Umsetzung verbindlicher Höchstgehalte innerhalb der gesamten Kette sehr schwierig. Auch kann auf die Produktion im Ausland bei Importware nur bedingt Einfluss genommen werden. - Richtwerte für Mykotoxine in Lebensmitteln - praktikable Ausgestaltung und klare Definitionen: Der GROFOR kritisiert, dass im „Entwurf einer Empfehlung der Kommission zum Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A,T2 und HT2 Toxinen und Fumonisinen in Futtermitteln“ das Konzept der Richtwerte unklar bleibt. Es bedarf klarer Definitionen, um unterschiedliche Auslegungen verschiedener Stakeholder zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Begrifflichkeiten in der Empfehlung einheitlich verwendet werden. Schließlich kritisiert der GROFOR auch die geplante Absenkung der Höhe der Richtwerte. Die Einführung bzw. Verschärfung von Richtwerten birgt das Risiko, bei gleichzeitiger Reduktion der Bekämpfungsmöglichkeiten, nicht sachgerecht und langfristig zielführend zu sein. - Neufestlegung der Kupfer Rückstandsgehalte: Die geplanten Absenkungen der RHG für Kupfer sind nicht risikobasiert. Die EFSA hat wiederholt bestätigt, dass bei normalem Verzehr kein Verbraucherrisiko besteht. Es muss sichergestellt werden, dass weiterhin konforme Ware auf den Markt gebracht werden kann. Eine praxisorientierte Anpassung der RHG ist problemlos umzusetzen und essenziell, um unnötige Lebensmittel-verschwendung und erhebliche wirtschaftliche Schäden in der Agrar- und Futtermittelbranche zu vermeiden. - Reformierung der Deutschen Akkreditierungstelle (DAkkS): Ein breites Bündnis aus Wirtschafts-, Handels-, Agrar- sowie Prüf- und Laborverbänden unter Beteiligung des DAH kritisiert strukturelle Defizite bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) und fordert umfassende Reformen. Die zeichnenden Verbände sehen zwingenden Handlungsbedarf in der Ausgestaltung der Akkreditierung und der Harmonisierung auf EU-Ebene. - Drohendes Verbot von Phosphin zur Schädlingsbekämpfung: Nach der EFSA-Stellungnahme vom 15. Januar 2025 droht das Ende aller phosphorwasserstoffbildenden Verbindungen in der EU. Für den Agrarsektor bedeutete dies das Ende einer jahrzehntelang bewährten Technologie zur Schädlingsbekämpfung. Der Grofor setzt sich für eine Neubewertung und Korrektur der EFSA- Stellungnahme ein. Eine Harmonisierung zwischen EU-Biozid- und Pflanzenschutzmittelrecht sowie den internationalen regulatorischen Anforderungen ist dringend erforderlich, ebenso Übergangsregelungen bis zur Klärung der wissenschaftlichen Fragen. Die Praxiserfahrungen aus Jahrzehnten sicherer Anwendung sollten hierbei Berücksichtigung finden. - geplante Omnibus-Änderungen im Bereich Nachhaltigkeitsregulierung: Wir fordern eine risikobasierte, auf die branchenspezifischen Gegebenheiten zugeschnittene Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten und Berichtsvorgaben. Insbesondere sollten eine weitgehende Harmonisierung und Planbarkeit geschaffen, Schutzklauseln für KMU und mittelständische Agrarhändler verankert und praktikable Daten- und Informationsstandards etabliert und keine redundanten Berichts- oder Dokumentationspflichten über die gesamte Wertschöpfungskette eingeführt werden. Die Agrarhandelsbranche ist bereit, nachhaltige Standards umzusetzen – dies erfordert aber praxistaugliche, wirtschaftliche und rechtssichere Rahmenbedingungen. - HNS Mitteilungsverordnung: Der Grofor lehnt die Einstufung von essentiellen Agrarrohstoffen und Lebensmitteln wie Pflanzenölen, Ölsaaten und Getreide sowie Futtermitteln als „gefährliche und schädliche Stoffe“ (HNS) ab. Diese Produkte stellen selbst im Havariefall keine mit Chemikalien oder Mineralölen vergleichbare Gefahr für die Meeresumwelt dar. Eine Melde- und potenzielle Beitragspflicht für den Transport von Lebens- und Futtermitteln zu konstruieren, ist ein Akt der reinen Bürokratie ohne erkennbaren Mehrwert für den Umweltschutz. Das zugrundeliegende HNS-Übereinkommen ist international noch nicht in Kraft getreten.

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