Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF)
Text
Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
1. Der Verband vertritt die Interessen der im Import, im Export und im Großhandel mit Vieh und Fleisch, einschließlich Fleischgewinnung und Bearbeitung, tätigen Mitgliedsfirmen. Individualberatung ist nicht Gegenstand der Verbandsaufgaben.
2. Die Aufgaben des Verbandes sind insbesondere:
a.Unterstützung der Gesamtheit der Mitglieder in der Erledigung und Erleichterung der Tagesaufgaben auf handels- und wettbewerbspolitischem Gebiet,
b. Bearbeitung von Grundsatzfragen auf den Gebieten Marktregulierung, Außenwirtschaftsrecht, Abgaben-, Veterinär- und Lebensmittelrecht,
c. Unterbreitung von Vorschlägen und Stellungnahmen zu Sachfragen gegenüber Parlamenten und Behörden, Kontaktpflege mit anderen Verbänden, Öffentlichkeitsarbeit.
3. Der Zweck des Verbandes ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
4. Der Verband verfolgt keinen politischen Zweck
Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Recht"; Tierschutz; EU-Gesetzgebung; Ländlicher Raum; Land- und Forstwirtschaft; Lebens- und Genussmittelindustrie; Verbraucherschutz; Sonstige Interessenbereiche; Klimaschutz; Immissionsschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Außenwirtschaft; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sieht den Einsatz von Kamerasystemen in größeren Schlachthöfen vor. Der VDF begrüßt, dass für die Schlachtbranche eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird, die den Einsatz von Videoaufzeichnungen bundesweit ermöglicht. Der VDF setzt sich dafür ein, dass die Pflicht zum Einsatz von Videosystemen unabhängig von der Betriebsgröße eingeführt wird und nur Härtefälle von dieser Pflicht ausgenommen werden. Der VDF setzt sich ferner dafür ein, dass die Sichtung des Videomaterials zur Kontrolle der Schlachtbetriebe nur durch die zuständige Behörde erfolgt und sich eine Weitergabe an Dritte auf den Einsatz von KI bei der Sichtung des Videomaterials beschränkt.
- EUDR: Praxisgerechte und bürokratiereduzierende Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung: Die praxistauglich, KMU-gerecht und bürokratiearme Umsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR).
- Praxisgerechte Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung: Ziel des VDF ist eine praxisgerechte Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung, die zusätzliche Belastungen für die Erzeugungskette Fleisch in Deutschland minimiert. Daher setzt sich der VDF dafür ein, dass die Umsetzung in enger Abstimmung mit dem betroffenen Wirtschaftsbereichen erfolgt.
- Praxisgerechte Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/687: Die Kommission plant eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/687 durch SANTE 2432/2023. Der VDF setzt sich für eine praxisgerechte Behandlung von Schlachtbetrieben im Unterschied zu sonstigen tierhaltenden Betrieben, insbesondere Zucht- und Mastbetrieben, im Tiergesundheitsrecht ein.
- MKS-Impfverordnung (MKS-ImpfV): Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche
- Agrarexport nach China: Verbesserung der Exportmöglichkeiten nach China für Produkte tierischer Herkunft
- Zollrechtliche Behandlung thailändischer Ursprungszeugnisse bei Geflügelfleischkontingenten: Der Verband der Fleischwirtschaft e.V. setzt sich für eine pragmatische Übergangslösung bei der Anerkennung thailändischer Ursprungszeugnisse ein, um wirtschaftliche Schäden und Wettbewerbsverzerrungen im Rahmen der Einfuhrzollkontingente für Geflügelfleisch zu vermeiden.
- Änderung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004: Praxisgerechte Änderung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und Nachhaltigkeit.
- Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Praxisgerechte, europarechtskonforme Änderung der Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
- Schaffung einer zentralen Zuständigkeit für Importfragen im BMLEH: Es bedarf einer zentralen Zuständigkeit für Importfragen im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Importfragen berühren Veterinärrecht, Lebensmittelsicherheit, Zoll, Marktordnung, EU-Recht, Digitalisierung und Handelspolitik. Diese Schnittstellen sind in der Praxis bislang nicht ausreichend gebündelt. Eine zentrale Importkoordination könnte praktische Erfahrungen aus den Grenzkontrollstellen aufnehmen, Abstimmungen zwischen Bund, Ländern, Wirtschaft und EU-Institutionen beschleunigen und als verlässlicher Ansprechpartner für übergreifende Importfragen dienen. Dazu gehört auch eine belastbare nationale Kompetenz für TRACES NT mit klaren Kommunikations- und Eskalationswegen.
Relationen
Keine Relationen.