Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Für wie viele von den rund 630 000 Unternehmen in der deutschen Lebensmittelwirtschaft (www.lebensmittelverband.de/de/lebensmittel/wirtschaft-branche) würde sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Aufwand zur Sicherstellung der Gentechnikfreiheit sowie das Haftungsrisiko durch die Auswirkungen der Trilog-Einigung zur EU-Neuregulierung von Produkten aus neuen gentechnischen Verfahren (vergleiche www.keine-gentechnik.de/nachricht/eu-plan-gentechnik-im-essen-verstecken) erhöhen, und wie hoch liegt nach Einschätzung der Bundesregierung der jährliche Umsatz dieser betroffenen Unternehmen?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf:
Für Unternehmen, die nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung oder nach dem Standard „Ohne Gentechnik“ zertifizierte Produkte herstellen, ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen ausgeschlossen.
Nach eigenen Verbandsangaben liegen die Umsätze der Bio- und „Ohne-Gentechnik“-Branche jeweils bei rund 17 Milliarden Euro (https://www.ohnegentechnik.org/ueber-uns/presse/artikel/ohne-gentechnik-produkte-fuer-ueber-17-milliarden-euro-verkauft; https://www.boelw.de/themen/zahlen-fakten/handel/artikel/umsatz-bio-2025/).
Der Aufwandsumfang zur Sicherstellung der Gentechnikfreiheit hängt von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab und kann daher nicht konkret beziffert werden. Beispiele hierfür sind die Anzahl der auf dem Markt befindlichen NGT-1-Erzeugnisse und Anbauflächen für NGT-Pflanzen, das jeweilige Unternehmensprofil und die Organisation des Zertifizierungssystems.
Relationen
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