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Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV)

lobbyregister / register_entry 02.03.2022 · Original ↗

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Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Grundlagen der Arbeit des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands e.V. (DEPV) sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern aus der Pellet- und Holzenergiebranche und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für die energetische Holznutzung zu verbessern, halten wir Kontakt zu allen demokratischen Fraktionen. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale der energetischen Holznutzung und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung, wie BEG oder BEW. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Austausch zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Stadtentwicklung; EU-Binnenmarkt; Land- und Forstwirtschaft; Ländlicher Raum; Energienetze; Verbraucherschutz; Handwerk; Immissionsschutz; Wohnen Regelungsvorhaben: - Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen in Neubau und Bestandsgebäude, sowie Beibehaltung GEG: Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen. - Einsatz von Holzenergie in der kommunalen Wärmeplanung und Anerkennung deren Beitrages zur Defossilisierung der Wärmenetze: Der DEPV fordert die Berücksichtigung und den Einsatz von Holzenergie in der kommunalen Wärmeplanung und Anerkennung des Beitrages der Holzenergie zur Defossilisierung der Wärmenetze. Im WPG fordert der DEPV weniger Einschränkungen für die Biomasse und Holz als Erfüllungsoption vollumfänglich anzuerkennen. Dies gilt auch für die Beschränkung des Einsatzes von Biomasse in Netzen über 50 km. Der DEPV setzt sich dafür ein, dass die Option des Heizens mit Holz im kommunalen Bereich bekannter gemacht wird. - Anerkennung CO2-Neutralität der energetischen Nutzung von Holz und Wegfall zwingender Kaskadennutzung in der NABIS: Für die Umsetzung der RED III und des GEG fordert der DEPV eine Abkehr von der auch in der Nationalen Biomassestrategie (NABIS) geforderten zwingenden Kaskadennutzung von Holz. Als Grundsatz soll die stoffliche Nutzung von Holz priorisiert werden, jedoch entstehen in der Holzverarbeitung stets Sägenebenprodukte, die möglichst der energetischen Nutzung zur Verfügung stehen sollten, ohne Nachweis, dass diese unter keinen Umständen stofflich genutzt werden können. Die Allokation des Ressource Holz soll im Wettbewerb erfolgen. Auch die CO2-Neutralität der energetischen Nutzung der Holzenergie soll weiterhin anerkannt werden, da das GEG die energetische Nutzung von Holz als erneuerbar einstuft. Auch der bürokratische Aufwand für die holzverarbeitende Brache soll verhältnismäßig gehalten werden. - Einsatz für den aktiven Waldumbau und den Beitrag der energetischen Nutzung von Holz zur Wärmewende: Der DEPV setzt sich für den aktiven Waldumbau ein, damit ein altersgemischter, klimastabiler Mischwald entstehen kann. Im gleichen Zug setzt sich der DEPV für die stoffliche, wie auch energetische Nutzung von Holz ein. Bei der energetischen Nutzung stehen für den DEPV vor allem Sägenebenprodukte im Vordergrund, die bei der Verarbeitung von Holz zur stofflichen Nutzung anfallen. Die energetischen Nutzung von Holz soll Öl und Gas ersetzen und somit zur Wärmewende hin zu erneuerbaren Energien beitragen. - Anerkennung der CO2-Neutralität der energetischen Nutzung von Holz, wie im GEG beschrieben: Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen CO2-Rechner aktualisiert. Das GEG und die RED stufen Holzfeuerstätten als erneuerbare Wärmequelle ein. Der DEPV wird weiterhin über die Einstufung von Holzfeuerstätten im GEG informieren und aufklären, dass es keinen CO2-Preis für Holz gibt. Diese Einzelbaumbetrachtung ist auch Grundlage eines Gutachten des IKEM, welcher der DEPV widerspricht. - Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen: Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden. - Einsatz im Bereich EEW und der Prozesswärme mit Holz: Der DEPV fordert die Gleichbehandlung aller erneuerbarer Energieträger bei der Förderung der Prozesswärmeerzeugung. Der DEPV setzt sich dafür ein, dass die Förderung in der EEW für die Bereitstellung von Prozesswärme auf Basis von Biomasse beibehalten wird und die Fördersätze nicht gesenkt werden. - Einsatz gegen Ausschluss des Einsatzes von Holzheizungen und Holzfeuerstätten in Förderprogrammen der KfW: Der DEPV setzte sich gegen einen Ausschluss des Einsatzes von Holzheizungen und Holzfeuerstätten in den Förderprogrammen der KfW, vor allem der KFN (Förderung Klimafreundlicher Neubauten), da diese im GEG als Möglichkeit der nachhaltigen Wärmeerzeugung anerkannt wurden. - Streichung der Effizienzanzeigepflicht für Biomasse-Heizungen in Gebäudenetzen ab 2025 aus der BEG-Förderrichtlinie: Ziel des DEPV ist die kurzfristige Streichung der ab dem 01.01.2025 vorgesehenen Effizienzanzeigepflicht für Holzheizungsanlagen in Gebäudenetzen aus der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dies soll durch eine Änderung der Richtlinie oder eine klarstellende Regelung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erfolgen. - Biomasseverordnung (BiomasseV) in aktueller Form beibehalten: Der DEPV fordert die Beibehaltung der Biomasseverordnung in seiner aktuellen Form. Insbesondere Sägerundholz, Rundholz in Industriequalität und forstliche Biomasse sollten nicht ausgenommen werden, da dies sonst direkte Auswirkungen auf GEG und WPG hätte. - Differenzierte Betrachtung der energetischen Holznutzung im Klima-Sozialplan des BMUKN: Der DEPV setzt sich im Zuge der Ausgestaltung des Klima-Sozialplans (KSP) des BMUKN sowie daran anknüpfender Gesetzgebungsverfahren dafür ein, die energetische Holznutzung als wichtigen Bestandteil der Wärme- und Klimapolitik zu erhalten und keine starken Einschränkungen vorzuschreiben. Ziel ist eine differenzierte Bewertung von Holzsortimenten, die Wahrung der Kaskadennutzung ohne einseitige Einschränkungen für energetische Holznutzung sowie die Vermeidung zusätzlicher ordnungsrechtlicher Hürden für Holzwärme. Der DEPV setzt sich zudem für eine klare Abgrenzung von Förder- und Ordnungsrecht sowie für technologieoffene Spielräume in Gebäude- und Wärmeplanungsgesetzgebung ein, um regionale Wertschöpfungsketten und den aktiven Waldumbau zu unterstützen. - Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG. - Berücksichtigung EE-Wärme in SPD-Initiative Hitzeaktionsplan und UBA-Preisprognosen für Pellets anpassen: Die SPD fordert aktuell einen Hitzeaktionsplan, mit dem klimapolitische Forderungen einhergehen. Die Wärmewende mit Holz sollte dabei bedacht werden, da der erneuerbare Anteil am Wärmemarkt maßgeblich von Holzenergie getragen wird. Diese ist zudem bezahlbar, verlässlich und zumeist in Deutschland hergestellt. Umso problematischer ist der Kurs des Umweltbundesamtes (UBA), welches der Bundesregierung nachgelagert ist: Statt die energetische Holznutzung faktenbasiert zu bewerten, wird Holzwärme politisch und ideologisch delegitimiert. Dabei werden Holzpellets bei der Prognose an die Erdgaspreise gekoppelt, obwohl zentrale Kostentreiber des Gasmarktes für Pellets keine Relevanz haben. Die Preisprognose soll angepasst werden, dass Holzwärme nicht geschwächt, sondern sachlich eingeordnet wird. - Keine Förderung für Substitution der holzbasierten industriellen Wärmeproduktion durch elektrische Lösungen im ANK: Bei der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) will der DEPV insbesondere bei der „Maßnahme 2.e1: Holz- und sonstige Biomasse-nutzung an Klimaschutzwirkung ausrichten“ erreichen, dass es in der Industrie keine Förderung für die Substition holzbasierten Wärmeproduktion durch elektrische Lösungen geben wird. Die Förderprogramme im Heizungsmarkt fördern nicht den Einsatz von Pellets zur Wärmeerzeugung, sondern Investitionen in Holzanlagen und erneuerbare Heizungsanlagen generell. Das gilt auch für Modul 2 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in Bezug auf Prozesswärmeanlagen. Wichtig ist, dass sich bei der Wärmewende weiterhin auf die Defossilisierung konzentriert wird und nicht die Dekarbonisierung im Vordergrund steht.

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