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KPC Berlin GmbH

lobbyregister / register_entry 05.01.2026 · Original ↗

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KPC Berlin GmbH Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater - Vernetzung von Unternehmen und Politik durch das Organisieren von persönlichen und virtuellen Gesprächen - Erarbeitung von wissenschaftlichen Konzepten in den Bereichen der Wohnungs-, Energie und Digitalpolitik; - Versand von Positionspapieren und Konzepten an die zuständigen politischen Entscheidungsträger aus Regierung und Opposition Interessenbereiche: Öffentliches Recht; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Energie"; Handel und Dienstleistungen; Bauwesen und Bauwirtschaft; Energienetze; Rechtspolitik; Artenschutz/Biodiversität; Zivilrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Ländlicher Raum; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Wohnen; Bank- und Finanzwesen; Erneuerbare Energien; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Recht" Regelungsvorhaben: - Herstellen von ausgeglichenem Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens "Mietrecht II": - Sachgerechtere Ausgestaltung des Mietrechts hinsichtlich der Refinanzierungsmöglichkeiten der Vermieter bzgl. der energetischen Sanierung. - Werben für ein dediziertes Zeitwohnmietrecht, das für alle Marktteilnehmer klare Rahmenbedingungen setzt; diesbezüglich Schaffen eines Kriterienkatalogs für die Abgrenzung von touristischer Kurzzeitvermietung und temporärer möblierter Vermietung im Sinne des Zeitwohnens (z.B. befristete Arbeitstätigkeit, Unterbringung nach Naturkatastrophen) - Diskussion über Nachhaltigkeitsampel bei der (befristeten) Vermietung von Wohnraum zur Förderung der Attraktivität von energieeffizientem Wohnraum - Regulierung von Indexmieten sowie des Möblierungszuschlags - Änderung der "Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch" - Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes im Hinblick auf eine Beschleunigung der Energieversorgung mit Wärmepumpen: Anpassung und Konkretisierung des GEG im Hinblick auf eine Beschleunigung der Energieversorgung mit Wärmepumpen zur Erreichung der Klimaschutzziele; §§ 71a bis p GEG: Werben für eine technologieoffene Ausgestaltung sowie sachgerechte Mieterschutzregeln - Anpassung des Wärmeplanungsgesetz: Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln, Verbesserung und Anpassung der kommunalen Wäremversorgung, um das Ziel, diese bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten zu erreichen. - Anpassung der WärmeLV zur Wahrung der Kostenneutralität: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes - Änderung des Energiewirtschaftsgesetz bzgl. der Gleichbehandlung der Energieträger: Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil - Auslegung des BauGB bzgl. Nutzungsänderung bei möblierter Vermietung: Klarstellung bzgl. der Anwendungsvoraussetzungen des § 172 BauGB hinsichtlich "Nutzungsänderungen" und inwiefern möblierte Vermietung eine solche darstellt. - Erhalt des Status der Biomasse als erneuerbarer Energieträger im Rahmen der RED III-Umsetzungsgesetzgebung: Erhalt des Status eines erneuerbaren Energieträgers für die feste Biomasse; Erhalt der grundsätzlichen Förderfähigkeit von Biomasse für die energetische Nutzung; flexible Auslegung des Kaskadenprinzips aus der EU-RED III. - Werben für Gleichbehanldung von allen Arten von Energieträgern (grün und fossil) im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes: Gleichbehandlung von grünem Strom gegenüber anderen fossilen Energieträgern; Einführung dynamischer Netzentgelte und Stärkung der Netzdienlichkeit im deutschen Stromsystem - Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Verbraucherschutz in die AVBFernwärmeV integrieren: Grundlegender Aufbau der AVBF, Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Verbraucherschutz, Verzahnung mit GEG, WPG und EnEfG - Sicherstellung der Finanzierung der BEH- und BEG-Förderung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) und Wirkung auf die Förderprogramme Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Ermöglichung des aufwandslosen Austausches alter Stromdirektheizungen gegen moderne Stromheizungen im Gebäudemodernisierungsgesetz: Netzdienlicher Betrieb von Anlagen bei gleicher Stromlast, Stärkung der Stromdirektheizung im GModG, Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Mieterschutz

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