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LOAD e.V.

lobbyregister / register_entry 01.03.2022 · Original ↗

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LOAD e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Zweck des Vereins ist die Förderung der politischen Bildung der Bevölkerung und die Förderung der demokratischen Teilhabe an der Digitalisierung durch Bürgerinnen und Bürger zum Zwecke und im Lichte der Grundrechtsausübung. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere und Stellungnahmen oder „Get-Together“ bei Veranstaltungen von LOAD (Diskussionsveranstaltungen, Empfänge, etc.) wird Kontakt zu Entscheidungsträgern und Mitgliedern des Deutschen Bundestages hergestellt. Durch die genannten Formate versuchen wir unsere Positionen zu digitalpolitischen Themen zu vermitteln und zu diskutieren, sowie über neue Technologien zu informieren. Interessenbereiche: Urheberrecht; Kommunikations- und Informationstechnik; Cybersicherheit; Meinungs- und Pressefreiheit; Internetpolitik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung Regelungsvorhaben: - KI-Verordnung der Europäischen Union: LOAD fordert die Bundesregierung dazu auf, sich entsprechend aller bisherigen Bekundungen dafür einzusetzen, dass die unverhältnismäßig weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten der KI-Verordnung in Deutschland nicht Realität werden. https://load-ev.de/2024/02/18/stellungnahme-ki-verordnung/ LOAD bemängelt weitreichende, fast generell geltende, Ausnahmen von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden von den Verbotsregelungen der KI-Verordnung. Gerade die definitorischen Unschärfen und zum Dammbruch einladenden Ausnahmen festigen LOAD in dem Bedürfnis, weiterhin ein generelles Verbot von biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum zu fordern, ob Echtzeit oder nicht. - Digitalpolitische Forderungen zur Bundestagswahl 2025: Unsere Forderungen für die kommende Bundestagswahl im Februar 2025: https://load-ev.de/2025/02/22/the-big-five-zur-bundestagswahl-2025/ Ausgewählte Forderungen: - Datenschutz und Datensicherheit müssen bei der Entwicklung von digitalen Dienstleistungen und Produkten von Anfang an mitgedacht werden (privacy by design und security by design). - Die Einführung eines Digitalgrundsatzes in der Verwaltung, damit öffentliche Dienstleistungen grundsätzlich zuerst digital angeboten werden, bevor ggf. ein analoger Prozess nachgebildet wird. - Die priorisierte Ende-zu-Ende-Umsetzung des Once-Only-Prinzips, damit bereits vorliegende (Nachweis-)Daten von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen automatisiert zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht werden können.

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