Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Text
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. konstituiert sich aus Organisationen und Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle in Deutschland betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien in Deutschland beruht. Die Grundlage für diese Wirtschaft ist die intelligente Verbindung von Daten und Kreativität bei gleichzeitig maßgeblicher Orientierung an ethischen Prinzipien. Als Impulsgeber, Wegweiser und Beschleuniger digitaler Geschäftsmodelle vertritt der BVDW die Interessen der Digitalen Wirtschaft gegenüber Politik und Gesellschaft.
Um die Rahmenbedingungen für seine Mitglieder zu verbessern, unterhält der BVDW einen Dialog mit den demokratischen Fraktionen und Gruppen im Deutschen Bundestag. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale der deutschen Digitalwirtschaft.
Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern und weiteren Stakeholdern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung und Bundesministerien übermittelt.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; EU-Gesetzgebung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Datenschutz und Informationssicherheit; Urheberrecht; E-Commerce; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz; Werbung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Meinungs- und Pressefreiheit; Wettbewerbsrecht; Internetpolitik; Industriepolitik; EU-Binnenmarkt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
Regelungsvorhaben:
- Verbindlichkeit der Entscheidungen der Datenschutzkonferenz durch Änderung des BDSG: Ermöglichung der Datenschutzkonferenz (DSK) verbindliche Entscheidungen treffen zu können, um eine einheitlichere Anwendung und Durchsetzung der DSGVO in Deutschland zu verbessern.
- Etablierung einer praxinahen behördlichen Aufsichtsstruktur für den EU Data Act: Schaffung einer praxistauglichen und chancenorientierten behördlichen Aufsichtsstruktur, um die Pflichten aus dem EU Data Act national anwenden und durchsetzen zu können.
- Etablierung einer praxinahen behördlichen Aufsichtsstruktur für den EU AI Act: Schaffung einer praxistauglichen und chancenorientierten behördlichen Aufsichtsstruktur, um die Pflichten aus dem EU AI Act national anwenden und durchsetzen zu können.
- Etablierung einer praxinahen behördlichen Aufsichtsstruktur für die EU TTPW-Verordnung: Schaffung einer praxistauglichen und chancenorientierten behördlichen Aufsichtsstruktur, um die Pflichten aus der EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW) national anwenden und durchsetzen zu können.
- Praxistauglicher digitaler Verbaucherschutz: Im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes drängt der BVDW auf die Ausgestaltung einer praxisnahen und effektiven Verbraucherschutzregulierung im digitalen Raum - sowohl für Verbraucher*innen als auch für Unternehmen. Es Bedarf keiner neuen Gesetze in diesem Bereich, statdessen sollten bestehende gesetziche Verpflichtungen konsequenter und praxisnäher um- und durchgesetzt werden.
- Etablierung einer chancenorientierten Datenkultur in Deutschland: Der BVDW wirbt für die Etablierung einer chancenorientierten Datenkultur, um die Nutzung von Daten in Deutschland positiv zu besetzen. Daten sind der zentrale Schlüssen, um die gemeinsamen Herausforderungen Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Transformation und Arbeit der Zukunft zu meistern.
- Anpassung der KI-Verordnung im Rahmen des Digital Omnibus für mehr Praxistauglichkeit: Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) begrüßt, dass die Europäische Kommission mit dem Digital Omnibus für KI gezielte Anpassungen an der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 vorschlägt. Viele Elemente gehen in die richtige Richtung – insbesondere Vereinfachungen, Entlastungen für KMU, zusätzliche Rechtsgrundlagen zur Bias-Mitigation und der Ansatz einer harmonisierten Governance. Gleichzeitig bleibt der Vorschlag in seiner jetzigen Form an zentralen Stellen inkonsequent, erzeugt neue Rechtsunsicherheiten und adressiert mehrere für die Digitale Wirtschaft essenzielle Fragen nicht oder nur unzureichend.
- Anpassung der DSGVO und ePrivacy-RL im Digital Omnibus für mehr Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit: Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) fordert den Vorschlag der Europäischen Kommission im Digital Omnibus zur DSGVO zur Klarstellung des relativen Personenbezugs, zur materiellen Ausgestaltung der Pseudonymisierung, zur Schaffung einer tragfähigen Rechtsgrundlage für KI-Verarbeitung und zur Vereinheitlichung bestimmter Dokumentations- und Meldepflichten stringent zu verfolgen.
Gleichzeitig muss der Anspruch des Digital Omnibus auf Vereinfachung und Entlastung durch die geplanten Regelungen zu Endgerätezugriffen (Art. 88a) und maschinenlesbaren Signalen (Art. 88b) besser eingelöst werden.
- Praxistaugliche Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt: Die Ausgestaltung regulatorischer Anforderungen an digitale Dienste, insbesondere im Kontext des Opferschutzes, sollen technisch praktikabel, rechtssicher und grundrechtskonform umsetzbar sein. Hierzu sollen gesetzliche Vorgaben so konkretisiert werden, dass sie die realen Umsetzungsbedingungen digitaler Dienste, bestehende datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Ermöglichung anonymer Kommunikation angemessen berücksichtigen und in der Anwendung klare, umsetzbare Anforderungen schaffen.
- Digitalabgabe: Medienvielfalt fördern, ohne digitale Wertschöpfung zu belasten: Einbringung der Perspektive der Digitalen Wirtschaft in die politische Debatte über die Einführung einer Digitalabgabe für Onlineplattformen.
Relationen
Keine Relationen.