Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF)
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Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Grundlagen der Arbeit des VdF sind die Vernetzung, der
Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und
externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft,
Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für die Fruchtsaftindustrie zu
verbessern, unterhalten wir einen „interfraktionellen Dialog“. Mithilfe von
Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale
der Frucht- und Gemüsesafthersteller und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung
der Fruchtsaftindustrie. Des Weiteren vernetzt der VdF seine Mitglieder mit
Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es
werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch
unmittelbar Stellungnahmen an die Bundesregierung übermittelt
Interessenbereiche: Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Umwelt"
Regelungsvorhaben:
- 2001/112/EG über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung in die bestehende Fruchtsaftverordnung: Der VdF hat sich hier konkret eingesetzt für: Einführung von Regelungen für neue Kategorie Zuckerreduzierter Fruchtsaft in die bestehende Fruchtsaftverordnung sowie Aufnahme von Pflanzenproteinen zur Schönung, Aufnahme des Begriffs Kokosnusswasser als Alternative zu Kokosnusssaft.
- EU-Anreicherungsverordnung: Sinnvolle Höchstmengen für Zusatz von Vitaminen/Mineralstoffen: Die EU-Kommission ist zur gesetzlichen Festsetzung von Höchstmengen, die in Lebensmitteln angereichert werden dürfen, verpflichtet. Der VdF setzt sich dafür ein, dass eine Anreicherung mit Vitaminen und Mineralstoffen nicht durch zu geringe Höchstmengen direkt oder faktisch verboten wird. Der VdF setzt sich konkret für sinnvolle Höchstmengen z.B. für ß-Carotin, Calcium, Magnesium, Folsäure, Vitamin C, Eisen und Zink ein, um die Bevölkerung auch zukünftig entsprechend den individuellen Bedürfnissen mit Produkten wie Multivitaminsaft und anderen angereicherten Fruchtsäften zu versorgen.
- Umsetzung der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in Deutschland: § 24 Gründung und Finanzierung einer Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen
§ 25 Fünf Euro je Tonne Verpackungsmaterial
§ 7 Abs. 3 Mehrwegförderung
§ 36 Einwegpfandpflicht
- 12. GWB-Novelle / GWB-Maßnahmenpaket: Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht einerseits und Gewährleistung einer zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes andererseits
- Nichteinführung einer Abgabe auf Zuckergesüßte Getränke: Der VdF setzt sich gegen die Einführung einer Abgabe auf Zuckergesüßte Getränke ein, da angezweifelt wird, dass die öffentliche Gesundheitheit dadurch verbessert werden kann, aber die kleinen und mittelständischen Fruchtsafthersteller nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand, sondern auch Absatz- und Volumenverluste verkraften müssten.
Relationen
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