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Wirtschafliche Vereinigung Zucker e.V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Wirtschafliche Vereinigung Zucker e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker hat die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder politisch zu fördern und gegenüber Behörden, anderen Wirtschaftskreisen und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Dies erfolgt insbesondere auf den Gebieten Anbau und Verarbeitung von Zuckerrüben, Zucker und Nebenerzeugnissen, Zuckermarkt- und Agrarpolitik sowie Außenhandelsrecht und Handelspolitik. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben richtet die WVZ eigene Veranstaltungsformate aus, nimmt an Messen und Parteitagen teil. Sie veröffentlicht Stellungnahmen und Gutachten und/oder übermittelt diese an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung. Der Verband verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Energienetze; Land- und Forstwirtschaft; Klimaschutz; Außenwirtschaft; Industriepolitik; Erneuerbare Energien; Artenschutz/Biodiversität; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Arbeitsmarkt; Wettbewerbsrecht; Handel und Dienstleistungen; Verkehrspolitik; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Lebens- und Genussmittelindustrie; EU-Binnenmarkt; Verbraucherschutz Regelungsvorhaben: - Erhalt des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln für den Zuckerrübenanbau: Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten. - Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) und deren nationale Umsetzung: Seit Beginn des Jahres 2023 ist der Erhalt der flächengebundenen Direktzahlungen an die „erweiterte Konditionalität“ gebunden. Hierbei gilt es, auf eine praxisnahe Ausgestaltung u.a. der "Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) hinzuwirken und freiwillige Förderinstrumente wie die Öko-Regelungen im Sinne des Rübenanbaus auszugestalten. Darüber hinaus sieht die GAP-Strategieplan-Verordnung vor, dass einzelnen Sektoren oder Erzeugnissen durch eine gekoppelte Einkommensstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme geholfen wird. Diese, von einzelnen Mitgliedstaaten seit 2015 für Zuckerrüben gewährte Einkommensstützung benachteiligt deutsche Rübenanbauer im Binnenmarkt und ist daher abzulehnen. - Befürwortung des Einsatzes neuer genomischer Techniken in der Pflanzenzüchtung: Die deutschen Rübenanbauer als professionelle Saatgutverwender benötigen Zugang zu gesundem und qualitativ hochwertigem Saatgut. Eine gleichbleibend hohe Saatgutqualität ist essenziell für einen erfolgreichen und wirtschaftlich tragfähigen Rübenanbau. Daher sollte jedwede Reform des Saatgutrechts an den Grundpfeilern des bestehenden Saatgutrechts – die amtliche Sortenzulassung und die amtliche Saatgutanerkennung – festhalten. Darüber hinaus brauchen Rübenanbauer einen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften einzelner Sorten. Auch vor diesem Hintergrund ist jedwede Aufweichung der hohen Qualitätsanforderungen an das Saatgut und/oder die mit dem Saatgut bereitzustellenden Informationen über die jeweilige Sorte abzulehnen. - Verordnung über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial: Die deutschen Rübenanbauer als professionelle Saatgutverwender benötigen Zugang zu gesundem und qualitativ hochwertigem Saatgut. Eine gleichbleibend hohe Saatgutqualität ist essenziell für einen erfolgreichen und wirtschaftlich tragfähigen Rübenanbau. Daher sollte jedwede Reform des Saatgutrechts an den Grundpfeilern des bestehenden Saatgutrechts – die amtliche Sortenzulassung und die amtliche Saatgutanerkennung – festhalten. Darüber hinaus brauchen Rübenanbauer einen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften einzelner Sorten. Auch vor diesem Hintergrund ist jedwede Aufweichung der hohen Qualitätsanforderungen an das Saatgut und/oder die mit dem Saatgut bereitzustellenden Informationen über die jeweilige Sorte abzulehnen. - Faire Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene schaffen: Beibehaltung des derzeitigen EU-Außenschutzes, so lange der Wettbewerb auf dem internationalen Markt verzerrt ist. Abbau der handelsverzerrenden Subventionen auf internationaler Ebene. Einfuhren aus Drittstaaten sollen den einschlägigen EU-Vorschriften und -Standards entsprechen. - Aussetzung des aktiven Veredelungsverkehr für Zucker gemäß Artikel 195 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013: Die Importe von Rohzucker unter dem Zollregime der aktiven Veredelung sind seit 2023 stark angestiegen und haben zuletzt einen Anteil von über 70% an den gesamten Rohzuckerimporten der Union erreicht. Aufgrund derzeit niedriger Zuckerpreise innerhalb der Europäischen Union existiert keine wirtschaftliche Begründung zur Genehmigung von aktiver Veredelung von Zucker. Der Unionszuckermarkt wird durch den aktiven Veredelungsverkehr gestört. - Ablehnung einer Zuckersteuer: Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass eine Zuckersteuer einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet.

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