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LAWG Deutschland e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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LAWG Deutschland e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Zu einzelnen in der Vereinssatzung beschriebenen Themen: Im wesentlichen ist der Verein eine interne Austauschplattform für seine Mitglieder zu Fragen der Gesundheits-/Wirtschafts- und Forschungsthemen der industriellen Gesundheitswirtschaft. Es geht um die interne Bewertung von Trends und Gesetzgebungsverfahren und eine Prioritätensetzung an Themen, die in offiziell vertretungsberechtigte Verbände hineingetragen werden. In wenigen Fällen werden politische Gesprächspartner zu eigenen Fachveranstaltungen (ca. 3-5 p.a.) oder einem Gedankenaustausch in die Gremien des Vereins eingeladen. Hierzu findet eine inhaltliche Vorbereitung statt. Positionen des Vereins werden in wenigen Fällen versandt oder sind auf der Homepage verfügbar. Interessenbereiche: Industriepolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsversorgung; Arzneimittel; EU-Gesetzgebung Regelungsvorhaben: - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes: 1) Revision der AMNOG-Leitplanken aus dem GKV-FinStG, um weiterhin Patient:innen den Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen. 2) Streichung des Kombinationsrabattes. 3) Unterstützung der Option vertraulicher Preise in Einzelfällen, um die Versorgung sicherzustellen. - Medizinforschungsgesetz: Zustimmung bzw. Änderungsvorschläge zu Aspekten der Förderung des Forschungsstandortes Deutschland. - Arzneimittelnutzenbewertung (AMNOG): Modernisierung des AMNOG auf die Erfordernisse neuer Produkte, insbesondere bei besonderen Therapiesituationen, z.B. ATMPs, weil das AMNOG die verfügbare Evidenz nicht ausreichend abbildet - Revision der AMNOG-Leitplanken: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, sollen die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden. - Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden. - AMNOG-Anpassung zur Evidenz bei besonderen Therapiesituationen: Angesichts neuer Therapieansätze für eng definierte Patientengruppen sollen Reformen im AMNOG hinsichtlich der Anerkennung von Evidenz vorgenommen werden, um auch Menschen mit seltenen Erkrankungen optimal versorgen zu können. - Versorgung mit Orphans sicherstellen: Im Zuge des GKV-FinStG wurde die Umsatzschwelle für Orphan Drugs abgesenkt. Die LAWG dringt auf eine Revision dieser Maßnahme, da diese die bis dahin gute Versorgung von Patientinnen und Patienten im Bereich seltene Erkrankungen gefährdet. - Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens für erfolgsabhängige Erstattungsmodelle (Pay-for-Performance): Der gesetzliche Rahmen für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen soll verbessert werden, damit diese häufiger und einfacher zur Anwendung kommen können. - Fortentwicklung des Medizinforschungsgesetzes: Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich die LAWG für einen einheitlichem Kostenkatalog, ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine Verzahnung des Rechtes Prüfung von Arzneimitteln und Begleitdiagnostika ein. - GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG): Mit dem GKV-StabG soll die Finanzierung der GKV in den nächsten Jahren sichergestellt werden. Hierzu werden Einsparvorschläge für alle Leistungsbereiche sowie Versicherte / Patient:innen, u.a. auch für Pharma, unterbreitet. Dazu zählen die Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Verschärfung von Preis-Mengen-Regelungen im AMNOG und die Möglichkeit für Kassen, patentgeschützte Produkte auszuschreiben und deren Verordnung zu steuern. LAWG setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die die Versorgung mit Innovationen und den Standort Deutschland verlässlich gestalten. - Verbesserung der onkologischen Versorgung einschl. Medizinregistergesetz: Ziel ist die Schaffung eines eigenständigen Registergesetzes, das die Nutzung medizinischer Registerdaten in DE rechtlich absichert, technisch ermöglicht & forschungsseitig stärkt. Medizinische Register bieten ein hohes Potenzial zur Verbesserung der Patientenversorgung, zur Stärkung klinischer Forschung sowie zur Identifikation medizinischer Bedarfe – insbes. bei seltenen und personalisierten Therapien.

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