365 Sherpas BPI | 365 Sherpas GmbH
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365 Sherpas BPI | 365 Sherpas GmbH
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
365 Sherpas BPI ist die politisch-strategische Kommunikationsberatung für Unternehmen, Verbände und Institutionen mit Büros in Berlin, Hamburg und Köln. Gegründet wurde 365 Sherpas BPI 2013 in Berlin; seit dem Zusammenschluss mit Bully Pulpit International (BPI) im Jahr 2026 agiert die Beratung als Teil einer transatlantischen Plattform für strategische Kommunikation, Public Affairs und politische Kampagnen. 365 Sherpas BPI verbindet in der Beratung nationale, europäische und transatlantische Perspektiven.
Mit einem erfahrenen, diversen und engagierten Team aus über 50 erfahrenen und spezialisierten Generalist:innen beraten wir Unternehmen, Verbände und Ministerien in allen erfolgsrelevanten Fragen der Kommunikation und der Positionierung gegenüber ihren Stakeholdergruppen. Gemeinsam mit unseren Auftraggeber:innen erarbeiten wir Kommunikationsstrategien und Umsetzungskonzepte, die sie in die Lage versetzen, Entwicklungen frühzeitig zu antizipieren, sich vorausschauend aufzustellen und als integre, verlässliche Partner:innen im Dialog mit ihren Adressat:innen in allen Sphären der Gesellschaft und der Öffentlichkeit aufzutreten. Im Rahmen unserer Arbeit für unsere Auftraggeber:innen beobachten und analysieren wir die politischen Entwicklungen, um in den angegebenen Interessenbereichen und zu einschlägigen Regelungsvorhaben auf dem aktuellen Stand der Debatte zu bleiben. Für die Aufbereitung aktueller Verfahrensstände treten wir mit der registerrelevanten Zielgruppe in Kontakt und kommunizieren dabei auch punktuell die Sichtweise unserer Auftraggeber:innen dar. Darüber hinaus konzipieren, organisieren und begleiten wir politische Dialogveranstaltungen mit der registerrelevanten Zielgruppe inhaltlich und bereiten diese nach.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Fossile Energien; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Kommunikations- und Informationstechnik; Energienetze; Gesundheitsförderung; Verbraucherschutz; Immissionsschutz; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Internetpolitik; Stadtentwicklung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Datenschutz und Informationssicherheit; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Tierschutz; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Cybersicherheit; Urheberrecht; Handel und Dienstleistungen; Werbung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Ländlicher Raum; Verkehrspolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Allgemeine Energiepolitik; Industriepolitik; Arzneimittel; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Gesetzgebung; EU-Binnenmarkt; Kleine und mittlere Unternehmen; Digitalisierung; Straßenverkehr; Wettbewerbsrecht; Land- und Forstwirtschaft; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
Regelungsvorhaben:
- Novellierung Kraft-Wärme-Koppungsgesetz (KWKG): Die Geltungsdauer des KWKG sollte über 2026 hinaus verlängert werden.
- Transformation der Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze: Ein schnellerer Aufbau einer bundesweiten Wasserstoffinfrastruktur sowohl auf Fernleitungs- (Kernnetz) als auch auf Verteilnetzebene sollte vorangetrieben werden. Bestandteil davon ist die Transformation bestehender Gasnetze in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität und zum Erfolg der Energiewende.
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die klinische Forschung: Die Rahmenbedingungen für den klinischen Forschungsstandort sollten durch die Schaffung eines einheitlichen Antragsverfahrens für die arzneimittelrechtliche, medizinproduktrechtliche und strahlenschutzrechtliche Genehmigung klinischer Prüfungen verbessert werden. Verbindliche Leitlinienvorgaben sollten verankert und eine fachliche Geschäftsverteilung der Ethik-Kommissionen, Erarbeitung und Festlegung verbindlicher Mustervertragsklauseln und eines Kostenkataloges angestrebt werden, um auch die Zeit zwischen Studiengenehmigung und Studienbeginn effektiv zu verkürzen und mehr Patientinnen und Patienten im Inland in klinische Studien einschließen zu können.
- Anpassung der Nutzenbewertung für Arzneimittel an europäische Vorgaben (EU-HTA Umsetzung): Die AMNOG-Regelungen sollten angepasst werden, um das deutsche Verfahren zur frühen Nutzenbewertung an die EU-Vorgaben anzupassen. Dazu zählen insb. die Sicherstellung der schnellen Verfügbarkeit innovativer Medikamente nach Zulassung und die Anerkennung von EU-weit akzeptierten Endpunkten in der Nutzenbewertung nach AMNOG.
- Verbesserung des Erstattungsumfeldes für innovative Arzneimittel: Ein innovationsfreundliches Erstattungsumfeldes für Arzneimittel sollte durch eine Korrektur der Regelungen der §§ 130b Abs. 3, 130e SGB V (s. g. AMNOG-Leitplanken, Kombinationsabschlag) gewährleistet werden. Die im Entwurf des Medizinforschungsgesetzes vorgesehene Möglichkeit zur Vereinbarung eines vertraulichen Erstattungsbetrages sollte um einen Auskunftsanspruch pharmazeutischer Unternehmer für Zwecke, Nutzenbewertung und Preisverhandlung ergänzt werden. Die vorgesehene Nichtberücksichtigung europäischer Referenzpreise im Rahmen der Preisverhandlungen sollte gestrichen und die Nutzenbewertung (u. a. durch Anerkennung besonderer Therapiesituationen, Förderung therapeutischer Solisten und mehr Freiraum für innovative Vertragsmodelle) weiterentwickelt werden.
- Verbesserung der Prävention bestimmter HPV-bedingter Krebserkrankungen durch Impfung: Zur Erreichung des Ziels von WHO und EU zur Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs und der Bekämpfung bestimmter HPV-bedingter Krebsarten sollten die HPV-Impfquoten erhöht und die Public Health-Strukturen für Schutzimpfungen verbessert werden. Zu diesem Zweck sollten Potenziale bei der Digitalisierung genutzt und verbindliche Public Health-Strukturen geschaffen, das Impfmonitoring verbessert, niedrigschwellige Zugänge auf- und ausgebaut, der elektronische Impfpass umgesetzt und die Kommunikation und Aufklärung intensiviert werden.
- Überarbeitung der BIS-2030-Strategie: Eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) sollte angestrebt werden.
- Weiterentwicklung des AMNOG-Verfahrens für innovative und neuartige Therapien: Rahmenbedingungen im AMNOG-Verfahren sollten verbessert werden, um innovative und neuartige Therapien zu stärken.
- Veränderung in der Verordnungsermächtigung des AgrarOLkG: Durch die Umsetzung des Artikel 148 entstehende Kosten für die Landwirtschaft sollten vermieden werden. Außerdem sollte der Eingriff in die genossenschaftliche Satzungsautonomie der Landwirte und die soziale Marktwirschaft vermieden werden.
- Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung: Beobachtung der Debatte, ob eine Ausweitung auf andere Produkte geplant wird.
- Revision der AMNOG-Leitplanken: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, sollten die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden.
- Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden
- AMNOG-Anpassung zur Evidenz bei besonderen Therapiesituationen: Angesichts neuer Therapieansätze für eng definierte Patientengruppen sollten Reformen im AMNOG hinsichtlich der Anerkennung von Evidenz vorgenommen werden.
- Sicherstellung der Versorgung mit Orphan Drugs: Im Zuge des GKV-FinStG wurde die Umsatzschwelle für Orphan Drugs abgesenkt. Dazu sollte es eine Revision geben. Bleibt diese aus, ist die bis dahin gute Versorgung von Patientinnen und Patienten im Bereich seltene Erkrankungen gefährdet.
- Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens für erfolgsabhängige Erstattungsmodelle: Der gesetzliche Rahmen für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen sollte verbessert werden, damit diese häufiger und einfacher zur Anwendung kommen können.
- Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung: Es sollten effektive und nachhaltige Lösungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung vorangetrieben werden, um u. a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sicherzustellen.
- Innovationen fördern und Behandlungsperspektiven verbessern: Verbesserung der Versorgung von Menschen mit HIV und HCV, des Zugangs zur CAR-T-Zelltherapie sowie zur Brustkrebstherapie.
- Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken: Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll Apotheken wirtschaftlich stärken, ihnen mehr Gestaltungsspielraum bei der Vergütung geben und ihren Versorgungsauftrag durch zusätzliche Leistungen wie Impfungen, Tests und erleichterte Zweigapotheken-Gründungen erweitern. Gleichzeitig soll Bürokratieabbau, digitale Anbindung und Qualifizierungs- sowie Einsatzmöglichkeiten für PTA umgesetzt werden.
- Anpassungen der Regeln zum Betrieb von Apotheken und der Apothekenvergütung: Geplante Änderungen in der AMPreisV sehen vor, Fixum und relativen Anteil der Apothekenvergütung verhandelbar zu gestalten und handelsübliche Skonti wieder zu ermöglichen. Zudem sind Zuschläge für Notdienste und bestimmte Dienstleistungen vorgesehen.
- Einführung eines Industriestrompreises: Einsatz für eine Ausgestaltung der Förderrichtlinie dergestalt, dass durch eine Entlastung der energieintensiven Industrien bei den Industriestrompreisen die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich verbessert und Carbon Leakage vermieden wird.
- Reform des Europäischen Emissionshandelsystems (ETS): Einsatz für eine grundlegende Reform des ETS zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie, etwa durch Vermeidung von Carbon Leakage durch steigende CO2-Kosten, den Erhalt kostenloser Zertifikatzuteilungen und die Anerkennung von CCU-Technologien.
- Verzahnung des Carbon Border Adjustment Mechanisms mit anderen Emissionssteuerungsinstrumenten der EU: Einsatz für eine Vereinfachung der CBAM-Berichtspflichten und einen stärkeren Carbon-Leakage-Schutz zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie.
- Einführung des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Es schafft die starre 65%-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ab und setzt auf Technologieoffenheit sowie eine "Bio-Treppe" für Gas/Öl ab 2029.
- Ausgestaltung des regulatorischen Umfelds für die Fusionsenergie: Ziel ist die Entwicklung eines modernen regulatorischen Rahmens für Fusionskraftwerke, der sich grundsätzlich am Strahlenschutzgesetz orientiert und gleichzeitig weitgehend mit den in Großbritannien und den USA etablierten, auf der Regulierung von Teilchenbeschleunigern basierenden Ansätzen harmonisiert ist. Dieser Rahmen soll einem offenen, lernenden Prozess folgen, von Beginn an vollständig digital ausgestaltet sein, Innovation und technischen Fortschritt gezielt unterstützen und zugleich ein hohes Maß an Vertrauen in der Gesellschaft schaffen.
- Anpassung des Stromsteuergesetzes: Erweiterung des Stromsteuergesetzes, um neue steuerliche Rahmenbedingungen für die Logistikbranche sowie Unternehmen mit eigen- oder werkslogistischen Tätigkeiten im Zeitalter der Sektorenkopplung zu schaffen.
- Einführung eines KMU-Fahrzeugfördermodells: Einführung eines zielgerichteten Förderprogramms für klimafreundliche Nutzfahrzeuge im Mittelstand, um die Investitionslücke der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) bei KMU der Transport- und Logistikbranche zu schließen.
Relationen
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