Daiichi Sankyo Deutschland GmbH
Text
Daiichi Sankyo Deutschland GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Daiichi Sankyo Deutschland GmbH ist ein Unternehmen der forschenden Gesundheitswirtschaft. Zum Zwecke der Interessenvertretung finden Gespräche mit Vertretern des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages (primär hier Mitglieder des Bundestagsausschusses für Gesundheit) statt, um notwendige Änderungen in verschiedenen Themenbereichen zu erläutern, die für die unternehmerische Tätigkeit und die Beschäftigten von großer Bedeutung sind.
Dabei geht es unter anderem um die Gesundheitsversorgung, Arzneimittel und deren Zulassung, die Digitalisierung des Gesundheitswesens, Industriepolitik sowie Wissenschaft, Forschung, Technologie und Bürokratieabbau. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxisnahe Einblicke zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Gesundheitsversorgung zu geben. In diesem Zusammenhang werden auch im Rahmen von Mitgliedschaften in Verbänden etc. oder als Einzelunternehmen parlamentarische Frühstücke und Diskussionsveranstaltungen organisiert, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreter der Ministerien eingeladen werden.
Interessenbereiche: Industriepolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung; Arzneimittel
Regelungsvorhaben:
- Weiterentwicklung des AMNOG: Etablierung eines zukunftssicheren Rahmens der Nutzenbewertung im AMNOG speziell für zielgerichtete Onkologika.
Verbesserung bzw. Modifikation des gesetzlichen Rahmens für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen.
- Verbesserte Versorgungssituation bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Verfolgung des Ziels einer umfassenden nationalen Strategie zur verbesserten Versorgungssituation für Herz-Kreislauf-Erkankungen in Deutschland.
- Revision gesetzlicher Regelung aus dem GKV-FinStG: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien sowie die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden.
- Datenschutzreform für Gesundheitsdaten: Fortentwicklung des Datenschutzrechts im Sinne eines ermöglichenden Persönlichkeitsschutzes, um die Nutzung von Gesundheitsdaten für medizinischen Fortschritt zu ermöglichen.
- Krankenhausreform, Onkologische Versorgungsstrukturen: Angemessene Abbildung relevanter onkologischer Kompetenzen, Facharztrichtungen und nicht-ärztlicher Heilberufe in der Ausgestaltung der Krankenhausreform. Erhalt und Weiterentwicklung onkologischer Organzentren mit positiver Evidenz.
- Reform Medizinischer Dienst, Prozessbeschleunigung: Aufstellung und Ausstattung des Medizinischen Dienstes als verlässlicher Partner zur Schaffung von Transparenz und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Abbau bürokratischer Hürden bei der Prüfung innovativer Behandlungsmethoden.
- Weiterentwicklung Medizinforschungsgesetz: Evaluierung und Weiterentwicklung des Medizinforschungsgesetzes (MFG) zur Stärkung des Studienstandorts Deutschland. Konsequenter Abbau verbleibender bürokratischer Hürden bei Genehmigung und Durchführung klinischer Studien.
- Dauerfinanzierung Studienpersonal Universitäten: Schaffung verlässlicher und dauerhaft finanzierter Stellen für Studienpersonal an Universitäten, insbesondere in der Onkologie. Sicherstellung der Infrastruktur für die Durchführung klinischer Studien.
- Einsatz Physician Assistants in klinischen Studien: Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten von Physician Assistants (PAs) unter ärztlicher Aufsicht zur Übernahme medizinischer Aufgaben in klinischen Studien.
- AMNOG 2.0, Reform der Arzneimittelnutzenbewertung: Umfassende Reform der frühen Nutzenbewertung (AMNOG 2.0) zur adäquaten Abbildung des medizinischen Fortschritts. Anerkennung patientenzentrierter Endpunkte und moderner Studiendesigns. Anerkennung hochwertiger klinischer Evidenz auch nach Wechsel der Ver-sorgungsstandards. Korrektur innovationsfeindlicher Regelungen aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, insbesondere Kombinationsrabatte und AMNOG-Leitplanken.
- Modernisierung Vergütungssysteme für innovative Therapien: Schaffung moderner Vergütungsmodelle (EBM/DRG), die tatsächliche Versorgungsrealitäten abbilden. Zeitnahe und angemessene Erstattung von Companion Diagnostics und neuen Darreichungsformen. Vergütung von Anleitung, Monitoring und Unterstützung bei oralen Krebstherapien.
Relationen
Keine Relationen.